Beschlussantrag Subventionsansuchen

B e s c h l u s s a n t r a g der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Ulrike Nittmann,
Mag. Gerald Ebinger, Christian Unger, Michael Stumpf, BA, Ricarda Reif
und Dietrich Kops betreffend „Subventionsansuchen“, eingebracht in der
Gemeinderatssitzung am 29. September 2016 zu Post 12.
Im Gemeinderatsausschuss Kultur, Wissenschaft und Sport werden
regelmäßig Subventionsansuchen, gerichtet unter anderem an die
Magistratsabteilungen MA 7, MA 8, MA 9, MA 51 und MA 53, debattiert,
die von diversen Organisationen und Vereinen oder sonstigen
Rechtsträgern gestellt wurden.
Eine Prüfung und Vorauswahl der Subventionsansuchen erfolgt von
der jeweiligen Magistratsabteilung, die in weiterer Folge diese Ansuchen
positiv oder negativ beurteilt.
Von
durch
die
Magistratsabteilungen
negativ
beurteilten
Subventionsansuchen wird der zuständige Gemeinderatsausschuss für
Kultur, Wissenschaft und Sport nicht informiert.
Die bei der Prüfung anzuwendenden Maßstäbe sind jedoch
letztendlich eine politische Entscheidung.
Es besteht daher mangels Vorliegen einer vollständigen Liste aller
Subventionsansuchen, die sowohl positiv als auch negativ beurteilt
werden, keine ausreichende Information des Gemeinderatsausschusses,
der als politisches Gremium für die gesamthafte Erledigung von
Förderungsansuchen zuständig ist.
Die gefertigte Gemeinderätin stellt daher gemeinsam mit den
Mitunterzeichnenden gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat der Stadt Wien nachstehenden
B E S C H L U S S A N T R A G:
Der zuständige amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe „Kultur,
Wissenschaft und Sport“ möge
1) dem Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport in jeder
Ausschusssitzung schriftlich darlegen, welche Vereine, Organisationen
bzw. Rechtsträger, für welche konkret anzuführenden Themen bzw.
Projekte Subventionsansuchen eingebracht haben, die seit der letzten
Ausschusssitzung von dem zuständigen Stadtrat für Kultur, Wissenschaft
und Sport unterstellten Magistratsabteilungen negativ beurteilt wurden.
2) dem Ausschuss unter Angabe einer konkreten Begründung mitzuteilen,
weshalb die jeweiligen Ansuchen negativ beurteilt wurden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.