BERNA KÜHLANLAGEN GMBH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Berna Kühlanlagen GmbH; Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. * I. Leistungsbedingungen * II. Kosten für nichtausgeführte Reparatur-Aufträge * III. Gewährleistung für Kaufverträge * IV. Preise und Zahlungsbedingungen I. Leistungsbedingungen 1. Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche, telefonische und durch unsere Reisenden oder Vertreter getroffenen Vereinbarungen sowie alle Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Früher getroffene Vereinbarungen werden durch diese Bedingungen aufgehoben. Durch Abän derungen einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. 2. Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders vereinbart, freibleibend. 3. Unseren Mitarbeitern erteilte Aufträge haben Gültigkeit. Sonderpreise und andere Zusagen je doch nur, wenn sie von uns schriftl. bestätigt sind. 4. Bei sämtlichen Aufträgen, die außerhalb unserer Werkräume ausgeführt werden, wird der für Anfahrt notwendige Zeitaufwand sowie eventuelle anfallende Warte- und Ausfallzeiten als Mon tagezeit verrechnet. 5. Für die Bereitstellg. der Montagefahrzeuge wird eine nach km-Zonen gestaffelte Fahrtkosten pauschale verrechnet: ab 30 km nach Aufwand. 6. Für Arbeitsstunden mit Fräs-, Brech- und Bohrhammermaschinen sowie Vakuumpumpe und Schussapparat wird ein zusätzlicher Stundensatz in Anrechnung gebracht. 7. Müssen auf Wunsch des Auftraggebers Über-, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsstunden ge macht werden, so werden für diese die gleichen Prozentzuschläge verrechnet, die im Tarifvertrag des sächs. Elektrohandwerks auf die Stundenvergütungssätze der Monteure vereinbart sind. 8. Alle Preise verstehen sich ab Oberrothenbach. 9. Unsere Lieferungen gelten als annähernd. Höhere Gewalt, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Aufruhr oder nicht vorhergesehene Umstände bei uns oder unserem Vorlie feranten berechtigen uns, von den Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise ohne Rechtsnach teile für uns zurückzutreten. Wir sind nicht verpflichtet, uns vorher mit den Rohstoffen einzude cken, die zur Ausführung eines Auftrages notwendig sind. Aus einer Nichteindeckung können Ansprüche daher nicht eingeleitet werden. Bei Terminüberschreitungen muss der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist bewilligen. Sämtliche Lieferungen werden auf Rechnung und Gefahr des Bestellers verschickt. Auch bei ausnahmsweise vereinbarten Frankolieferungen geht das Versandrisiko zu Lasten des Bestellers. II. Kosten für nichtausgeführte Reparatur-Aufträge Da Fehlersuchzeit und Wegezeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil: 1. der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat; 2. ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; 3. der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war; 4. der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde; 5. Vorführung und Unterweisung des Kunden in der Bedienung notwendig war. III. Gewährleistung für Kaufverträge Die Gewährleistung für alle verkauften Anlagen und Neugeräte beträgt gegenüber Vollkaufleu ten 12 Monate, sie erfolgt ohne Berechnung von: 1. Materialkosten 2. Lohnkosten in der Werkstatt 3. Nebenkosten 4. Wege- und Transportzeiten sowie Fahrzeugkosten im geschäftsüblichen Einzugsbereich. Die Gewährleistung beginnt am Tage der Auslieferung bzw. Inbetriebnahme (bei Anlagen). Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Verkäufer, sofern der Mangel mit verfügbaren Einzel teilen nachweislich nicht innerhalb von 4 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt, unzumutbar verzögert oder nicht sachgemäß durchführt, auf Wunsch des Kunden: 1. kostenfreien Ersatz liefern 2. dem Kunden den Minderwert zu vergüten. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich durch Vorla ge der Garantiekunde oder in anderer Weise glaubhaft gemacht werden. Von jeglicher Garantie ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; Beeinträchtigungen des Betriebes durch äußere Einflüsse: Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile. Die Garantie erlischt sofort nach einem Eingriff oder einer Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, die nicht zum Betrieb des Verkäufers gehörige Personen. IV. Preise und Zahlungsbedingungen 1. Preise gelten stets ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers. Kosten für Verpa ckung, Versicherung, Fracht und Zoll können getrennt berechnet werden. 2. Unsere Rechnungen sind in Oberrothenbach zahlbar und zwar wie folgt: innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Auf Rechnungsbeträgen, die nicht innerhalb 10 Tagen nach Rech nungsdatum beglichen werden, sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über Landeszentralbank diskont zu zahlen. Wechsel und Schecks werden unter Abzug der entsprechenden Diskont- und Inkassospesen vorbehaltlich des richtigen Eingangs gutgeschrieben. Wir sind jedoch nicht ver pflichtet, Wechsel anzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder Aufrechnungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Beanstandungen vorzunehmen. Ebenso dürfen keine unberechtigten Abzüge jeder Art wie Porto, Überweisungsgebühren usw. vorgenommen werden. 3. Die gelieferte Ware bleibt, bis sie vollständig bezahlt ist - bei Scheck und Wechseln, bis diese eingelöst sind - unser Eigentum. Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, ist der Käufer verpflichtet, dies uns unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - so tritt er hieraus schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferung, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. 4. Alle Rechnungsbeträge sind in einer Summe ohne Abzug zahlbar. Teilzahlungskäufe sind nach dem Abzahlungsgesetz vor Vertragsabschluss zu vereinbaren. 5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Letztere nur bei besonderer Vereinbarung. 6. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten, so hat dieser die Kosten des dadurch einsetzenden Mahn- und Einzugsverfahren zu tragen. Außerdem steht dem Verkäufer das Recht zu, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe des Dis kontsatzes der db-Bank zuzüglich 2 % p. a. bezogen auf den Rechnungsbetrag zu berechnen. 7. Der Käufer kennt diese Bedingungen auch für unsere zukünftigen Geschäftsverbindungen an, also auch für Bestellungen, die auf seinen eigenen Formularen gegeben und von uns nicht noch mals unter Anführung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bestätigt werden. 8. Etwaige Einkaufsbedingungen unserer Kundschaft gelten nur dann als von uns angenommen, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Eine evtl. Bestätigung von Firmenangehörigen genügt nicht. 9. Erfüllungsort ist Oberrothenbach. Gerichtsstand ist Zwickau, für alle Verpflichtungen beider Teile.
© Copyright 2024 ExpyDoc