www.derstadtler.at [email protected] Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur nächsten Gemeinderatssitzung am 28.09.2016 Gr. Enzersdorf, am 16.09.2016 Herrn Bürgermeister Ing. Hubert Tomsic der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf Rathausstraße 5, A-2301 Groß-Enzersdorf Antrag Von GR Ing. Mag. Gottfried Rotter gemäß § 46 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (Tagesordnungspunkt für die nächste Gemeinderatssitzung) betreffend: Klarstellung der Statuten des Ortsauschusses Begründung: Bei einer Ortsausschusssitzung am 18.06.2016 im SPÖ Lokal am Sportplatz in Oberhausen, wurde dem Ortsausschuss mitgeteilt, dass Herr Ortsvorsteher STR Schüller für ein Projekt in Neuoberhausen 1.500 Euro (= 30% der vorhandenen Mittel) OHNE vorherige Benachrichtigung oder Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Ortsausschusses eigenmächtig und freihändig ausgegeben hat. Seite 1 Volkspartei Groß-Enzersdorf, Hauptplatz 3, 2301 Groß-Enzersdorf www.derstadtler.at [email protected] Wir von der Volkspartei Groß Enzersdorf, sehen in diesem Vorgehen des Ortsvorstehers eine nicht haltbar und absolut undemokratische Vorgehensweise, welche so, klar zurückzuweisen ist. Auf unsere Frage hin, warum er dies den getan hat, erklärte der OV mehrfach in der Sitzung und auch im Anschluss an diese: „Das Geld steht alleine dem OV zu und er entscheidet auch alleine darüber. Der Ortsausschuss KANN dazu befragt werden. Muss dies aber nicht.“ Das würde aber den Sinn eines Ortsausschusses ad absurdum führen und ihn zu einer besseren Stammtischrunde degradieren. Nachdem wir im Instrument des Ortsausschusses nicht nur ein Feigenblatt für die Regierung sehen, sondern ein basisdemokratisches Instrument welches es zu unterstützen und zu stärken gilt, möchten wir den unklaren Passus in den Statuten klar und unmissverständlich formuliert wissen. Aus diesem Grund wird folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat wolle beschließen: Erweiterung des §2 Aufgaben und Wirkungsbereich der Statuten zur Errichtung eines Ortsausschusses, wie in der GR-Sitzung am 25.06.2015 beschlossen, nach dem Punkt d.) Der Ortsausschuss kann Beschlüsse über Ausgaben im Rahmen des eigenständigen Ortsbudgets fassen. um den Punkt e.) Ausgaben aus dem eigenständigen Ortsbudgets, bedürfen einer mehrheitlichen Zustimmung des Ortsausschusses. Seite 2 Volkspartei Groß-Enzersdorf, Hauptplatz 3, 2301 Groß-Enzersdorf www.derstadtler.at [email protected] Gemäß § 46 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 beantragen die Unterzeichneten die Aufnahme dieses Gegenstandes in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung. NAME StR Rauscher Michael StR Cepuder DI Dr. Peter StR Wachmann Ing. Reinhard GR Dittel Herbert GR Engelmann Johann GR Hefler Ing. Rene GR Klement Karin GR Kriegl Robert GR Krump Beate GR Lutz Ing. Brigitte, MSc GR Reschreiter Ing. Markus GR Rotter Ing. Mag. Gottfried Datum Unterschrift Seite 3 Volkspartei Groß-Enzersdorf, Hauptplatz 3, 2301 Groß-Enzersdorf
© Copyright 2024 ExpyDoc