Klarstellung Statuten Ortsausschuss - Volkspartei Groß

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Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes
zur nächsten Gemeinderatssitzung
am 28.09.2016
Gr. Enzersdorf, am 16.09.2016
Herrn Bürgermeister Ing. Hubert Tomsic
der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf
Rathausstraße 5, A-2301 Groß-Enzersdorf
Antrag
Von GR Ing. Mag. Gottfried Rotter
gemäß § 46 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973
(Tagesordnungspunkt für die nächste Gemeinderatssitzung)
betreffend:
Klarstellung der Statuten des Ortsauschusses
Begründung:
Bei einer Ortsausschusssitzung am 18.06.2016 im SPÖ Lokal am
Sportplatz in Oberhausen, wurde dem Ortsausschuss mitgeteilt, dass Herr
Ortsvorsteher STR Schüller für ein Projekt in Neuoberhausen 1.500 Euro
(= 30% der vorhandenen Mittel) OHNE vorherige Benachrichtigung oder
Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Ortsausschusses
eigenmächtig und freihändig ausgegeben hat.
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Wir von der Volkspartei Groß Enzersdorf, sehen in diesem Vorgehen des
Ortsvorstehers eine nicht haltbar und absolut undemokratische
Vorgehensweise, welche so, klar zurückzuweisen ist.
Auf unsere Frage hin, warum er dies den getan hat, erklärte der OV
mehrfach in der Sitzung und auch im Anschluss an diese: „Das Geld steht
alleine dem OV zu und er entscheidet auch alleine darüber. Der
Ortsausschuss KANN dazu befragt werden. Muss dies aber nicht.“
Das würde aber den Sinn eines Ortsausschusses ad absurdum führen und
ihn zu einer besseren Stammtischrunde degradieren.
Nachdem wir im Instrument des Ortsausschusses nicht nur ein Feigenblatt
für die Regierung sehen, sondern ein basisdemokratisches Instrument
welches es zu unterstützen und zu stärken gilt, möchten wir den unklaren
Passus in den Statuten klar und unmissverständlich formuliert wissen.
Aus diesem Grund wird folgender Antrag gestellt:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Erweiterung des §2 Aufgaben und Wirkungsbereich der Statuten zur
Errichtung eines Ortsausschusses, wie in der GR-Sitzung am 25.06.2015
beschlossen, nach dem Punkt
d.) Der Ortsausschuss kann Beschlüsse über Ausgaben im Rahmen des
eigenständigen Ortsbudgets fassen.
um den Punkt
e.) Ausgaben aus dem eigenständigen Ortsbudgets, bedürfen einer
mehrheitlichen Zustimmung des Ortsausschusses.
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Gemäß § 46 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 beantragen die
Unterzeichneten die Aufnahme dieses Gegenstandes in die Tagesordnung
der nächsten Gemeinderatssitzung.
NAME
StR
Rauscher Michael
StR
Cepuder DI Dr. Peter
StR
Wachmann Ing.
Reinhard
GR
Dittel Herbert
GR
Engelmann Johann
GR
Hefler Ing. Rene
GR
Klement Karin
GR
Kriegl Robert
GR
Krump Beate
GR
Lutz Ing. Brigitte, MSc
GR
Reschreiter Ing.
Markus
GR
Rotter Ing. Mag.
Gottfried
Datum
Unterschrift
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