ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Die ACP GmbH wird in dieser Baubeschreibung kurz „ACP“ und der Käufer Erwerber genannt. Der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach dieser Bau- und Leistungsbeschreibung und nach den Plänen, die der Erwerber mit der ACP nebst individueller Ausstattungsliste erstellt. Daruber hinausgehende, nach Abschluss des Vertrages gewunschte Leistungen werden nur nach schriftlicher Zusage durch die ACP und Übernahme der Mehrkosten durch den Erwerber erbracht. Das Bauvorhaben wird gemäß aktueller Energieeinsparverordnung, den statischen Vorgaben sowie den Plänen des Architekten errichtet. Das Gebäude erfullt die Anforderungen an ein KfWEffizienzhaus-70. Sofern von Baubehörden, Fachplanern und/oder Förderstellen Bauleistungen verlangt werden, die nachstehend nicht aufgefuhrt sind, behält sich die ACP technische Änderungen, Grundrissänderungen sowie Änderungen der Fassade und des Lageplans vor. Die ACP darf Änderungen während der Bauzeit vornehmen. Diese durfen jedoch den Gesamtcharakter der Eigentumswohnungen nicht beeinträchtigen. Besondere Eigenschaften, auch Maße, werden jedoch nicht zugesichert. Maße sind grundsätzlich am Bauwerk zu nehmen. Die Wohnflächen werden nach der aktuellen 2. WohnflächenBerechnungs-Verordnung (2. BV) ermittelt. Sollten durch den Erwerber gewunschte Änderungen der Wohnungspläne zu einer Reduzierung der ermittelten Wohnfläche fuhren, geht diese nicht zu Lasten des Verkäufers. Der Bauantrag wurde am 18.02.2015 beim Amt fur Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig eingereicht. Wohnungsplanung | Zusammen mit dem Erwerber werden die Wohnungsplanungen, in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung entwickelt und festgelegt. Die Wohnungsplanung ist nebst individueller Ausstattungsliste Bestandteil des Notarvertrages. 1. Wohnungsmaße | Genaue Maße sind nach der Ausstattung mit Innenputz und Estrich in der Wohnung zu nehmen. Die in den Zeichnungen genannten Maße können nur annähernd sein, da sie nur rechnerisch ermittelt werden können. Im ubrigen unterliegen Maße, Wandstärken und dergleichen u. U. Änderungserfordernissen entsprechend der Baugenehmigung, der Statik und den aktuellen Baunormen. 2. Bauantrag, Architekten und Sonderfachleute | Die Architekten Mann&Schott erstellen die komplette Genehmigungsplanung. Die von den Baubehörden geforderten Berechnungen wie bautechnische Nachweise, Statik, Prufstatik, Be- und Entwässerungszeichnungen sowie Nachweise des Schall-, Feuer- und Wärmeschutzes werden teilweise Fachplaner fur Statik, Elektro-, Heizungs- und Luftungsplanung hinzugezogen. 3. Hausanschlusse | Kanalanschluss, Strom, Gas und Wasseranschluss werden von der ACP beantragt und hergestellt. Kabelanschluss (falls nicht realisierbar: Satellitenanschluss) wird von der ACP beantragt und im Haustechnikraum als Unterverteiler angebracht. Nutzungsverträge fur Telefon und Kabelfernsehen werden vom Erwerber individuell abgeschlossen. 4. Bauuberwachung | Die ACP bzw. deren Beauftragter koordiniert und uberwacht während der gesamten Bauzeit die Errichtung des Bauvorhabens. Die Abnahmen der einzelnen Wohneinheiten (Sondereigentum) werden mit dem jeweiligen Erwerber durchgefuhrt. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt zusammen mit den Erwerbern und einem zugelassenen Sachverständigen. 5. Erdarbeiten | Alle notwendigen Arbeiten kommen auf der Basis der statischen Berechnung sowie des geologischen Gutachtens zur Durchfuhrung. 6. Entwässerungsarbeiten | Die Entwässerungsarbeiten innerhalb des Gebäudes werden nach den hierfur herzustellenden Entwässerungszeichnungen und den baubehördlichen Bestimmungen ausgefuhrt. Die Entwässerungsleitungen bestehen aus PVC-Rohren und werden an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen. Kontrollschächte werden nach Erfordernis gesetzt. 7. Fundamente | Die Sohlplatte wird gemäß statischer Berechnung aus Stahl-Beton hergestellt. Die Grundung erfolgt nach Angaben der Statik und des geologischen Gutachtens. 8. Tiefgarage | Die Tiefgarage wird aus Stahlbeton oder gleichwertig gemäß Angaben der Statik hergestellt. Zusätzliche Abdichtung wird nach Erfordernis und Ergebnissen des geologischen Gutachtens gemäß einschlägiger technischer Bestimmungen hergestellt. Die Dämmung erfolgt nach den Erfordernissen des Wärmeschutznachweises. 9. Erdgeschoss | Das Erdgeschoss wird aus klimaPOR®-Blähton mit vorgefertigten Elementen nach statischer Vorgabe hergestellt. Auch alle sonstigen Innenwände werden aus diffusionsfähigen Materialien errichtet. 10. Obergeschoss 1 bis 4 | Die Außenwände und tragenden Innenwände bestehen aus klimaPOR®-Blähton vorgefertigten Elementen oder aus Mauerwerk nach Angaben der Statik und schallschutztechnischen Bestimmungen mit ähnlicher Beschaffenheit. Fur alle sonstigen Innenwänden: siehe individualisierte Baubeschreibung. 11. Decken | Die Geschossdecken werden in Stahlbeton als Ortbeton gemäß statischer Berechnung erstellt. 12. Fassade | Die Fassade erhält, aufgrund der Beschaffenheit des Wandmaterials, einen Kalkzement-Putz. Der Oberputz erfolgt nach Vorgabe des Farb- und Systemkonzeptes der beauftragten Architekten. 13. Innenwände | Innenwände werden glatt gespachtelt und in der Oberflächengute Q3 ubergeben. Nichttragende Innenwände werden aus klimaPOR®-Blähton hergestellt und malerfertig glatt gespachtelt. Sanitärvorinstallationswände werden in Trockenbau, doppelt beplankt oder aus Gipsdielen, malerfertig glatt gespachtelt, ausgefuhrt. 14. Treppenhaus | Das Treppenhaus und der Eingangsbereich werden komplett massiv hergestellt. Design- und Farbkonzept erfolgt uber die Architekten Mann&Schott. Dieses wird allen Erwerbern vor Ausfuhrung präsentiert. 15. Aufzugsanlage | Alle Geschosse von der Tiefgarage bis zum 4. Obergeschoss erhalten eine Aufzugsanlage lt. Planung. Vorgesehen ist ein Personenaufzug mit den Innenmaßen von 1,10 x 2,10 Meter. Die Innenausstattung beinhaltet eine integriertes LCD Bedientableau, ein Notrufsystem, eine Etagenanzeige sowie einen Spiegel. Eingebaut wird ein Markenfabrikat der Firma ThyssenKrupp oder gleichwertig. 16. Dach- und Terrassenabdichtung | Die Abdichtung der Dach- und Balkonflächen geschieht mittels einer mehrlagig aufgebrachten bituminösen Abdichtung. Alternativ ist die Ausfuhrung einer einlagigen Folienabdichtung vorgesehen. Beide technisch genannten Ausfuhrungen entsprechen der zurzeit geltenden Flachdachrichtlinie. 17. Klempnerarbeiten | Sämtliche Dach- oder Terrassenentwässerungen werden soweit technisch möglich als außenliegende Entwässerung ausgefuhrt. Als Material ist Titanzink vorgesehen. Die Attikaabdeckungen werden aus dem gleichen Material hergestellt und eingebaut. 18. Terrassen | Terrassen werden auf Stahlbeton- oder Stahlelementen aufgebaut. Der Aufbau des Terrassenbelages auf der Abdichtung erfolgt auf einer Unterkonstruktion mit integrierter Entwässerung gemäß der Ausstattung. Die Geländer werden aus verzinktem lackiertem Stahl als massive Brustung nach Angaben der Architekten ausgefuhrt. 19. Estrich | Die Geschosse erhalten einen schwimmenden Estrich mit Trittschalldämmung gemäß Schallschutznachweis nach aktuellem Stand der Technik (AE 20 oder gleichwertig). 20. Fenster | Die Fensterelemente werden lt. Zeichnung eingebaut. Alle fußbodentiefen Fensterelemente ohne Terrasse oder Balkon werden mit einer Absturzsicherung nach Plänen der Architekten ausgestattet. Geplant sind Holzfenster mit einer Dreifachverglasung, die Terrassenturen werden gemäß der gewählten Ausstattung ausgefuhrt. Zur Verschattung erhalten alle Fenster Außenjalousien mit Aluminiumlamellen (mit Holzdekor) und elektrischer Bedienung. 21. Hauseingangsturanlage und Briefkastenanlage | Die Hausturanlage wird in einer Aluminium-Holz-Glas-Ausfuhrung geliefert und eingebaut. Strassenseitig in die Einfriedung integriert wird ein Klingeltableau mit Wechselsprechanlage und Videokamera eingebaut. Gestalterisch wird die Hausturanlage harmonisch in die Natursteinsäulen eingefugt. Im Eingangsbereich wird eine wandgleiche Briefkastenanlage eingebaut. 22. Innenturen | Die Wohnungseingangsturen bestehen aus einem mit Holz beschichtetem Aluminiumkern, ausgefuhrt mit Doppelfalz, integrierter absenkbarer Schallschutzlippe und einer 5-Fachveriegelung. Ausfuhrung in Edelholz nach Angaben der Architekten. Alle Innenturen in den Eigentumswohnungen werden entsprechend der gewählten Ausstattung eingebaut. Turen mit Brandschutzanforderungen werden nach technischen Erfordernissen vorgesehen. 23. Malerarbeiten in den Wohnungen | Alle Wandflächen in den Wohnungen erhalten eine glatte Oberfläche zur Aufnahme des Anstrichs. Der Wandanstrich wird wischfest in weiß aufgebracht. 24. Fußbodenbeläge | Die Bodenbeläge in den Wohnungen werden in der individuellen Baubeschreibung festgelegt und richten sich nach der gewählten Ausstattung. Die Bodenbeläge in öffentlichen Räumen werden nach Angaben der beauftragten Architekten ausgefuhrt. Sie werden den Erwerbern gemeinsam mit dem Design- und Farbkonzept des Treppenhauses vor Ausfuhrung präsentiert. 25. Heizungsanlage | Durch die ständig steigenden Energiepreise wächst die Anzahl an Wärmeversorgungsanlagen auf Basis regenerativer Energiequellen oder der Kraft-Wärme-Kopplung. Die eingebaute Gebäudeheizungsanlage und die Warmwasserbereitung richten sich nach den Erfordernissen der Wärmebedarfsberechnung und der Auswertung der Ergebnisse durch einen Energieberater. Vorgesehen ist eine Gas- Brennwerttechnik kombiniert mit einer solarthermischer Anlagen auf dem Dach. 26. Kreislauf – Fußbodenheizung / Wasser | Grundsätzlich werden alle Wohnräume uber eine Fußbodenheizung beheizt. Jeder einzelne Raum wird mit einem separaten Raumthermostat ausgestattet, so dass eine individuelle Raumtemperierung möglich ist. Jede Wohnung wird mit separaten Heizkreisverteilern und Wärmemengenzählern zur Abrechnung ausgestattet. 27. Zentrale Warmwasserbereitung | Die Warmwasserbereitung erfolgt fur alle Wohnungen zentral durch Beheizung eines Warmwasserspeichers im Haustechnikraum mittels der ausgewählten Heizungsanlage. 28. Sanitärinstallation | Das Haus-Abflusssystem wird aus Kunststoffrohr nach EN 12056 und DIN 1986 verlegt. Fallrohre bestehen aus dickwandigem Kunststoffrohr oder gusseisernem SML-Rohr. Die Luft- und Körperschallubertragung wird durch den besonderen Werkstoff des Abflusssystems auf ein Minimum reduziert. Die Verbindung des Abflusssystems mit dem Entluftungssystem uber Dach erfolgt mit normalem Kunststoffrohr (HT). Die Trinkwasserleitungen werden aus Edelstahl- und PVC-Rohr mit DVGW-Prufzeichen verlegt. Die Ausfuhrung der Objektanschlussleitungen vom öffentlichen Netzanschluss zum Objekt erfolgt als VPE-Rohr im Schutzrohr. Hinter der Wasserhauptuhr, die vom jeweiligen Wasserwerk eingebaut wird, werden Schmutzfilter, Druckminderer und Absperrventile in notwendiger Anzahl fur jede Wohnung eingebaut. Jede Wohnung erhält eine separate Wasseruhr. Die Kaltwasserleitungen im Unterputz werden gegen Schwitzwasser isoliert. Der Waschmaschinenanschluss wird in den jeweilig dafur vorgesehenen Räumen der Wohnungen installiert. 29. Sanitär – Objekte | Die Festlegung erfolgt abhängig von der gewählten Ausstattung und wird in der individuellen Baubeschreibung festgeschrieben. 30. Elektroinstallation | Die gesamte Elektroinstallation wird nach den einschlägigen Vorschriften (VDI) ausgefuhrt. Jede Eigentumswohnung erhält einen separaten Zähler. Dieser wird in einem zentralen Zählerschrank im Haustechnikraum nach Vorgabe des Versorgungsunternehmens untergebracht. Sämtliche Schalter, Steckdosen und Leitungen im Wohnbereich werden in die Wandsysteme integriert um den Elektrosmog stark zu reduzieren und entsprechend der gewählten Ausstattung ausgefuhrt. – Gebäudekommunikation: Jede Wohnung erhält im Eingangsbereich ein zentrales Kommunikationstableau mit transportablem Bildschirm. Dieser ist mit der Kommunikationseinheit an der Haustur gekoppelt. – Außenbeleuchtung: Die Außenbeleuchtung des Hauseingangs und Zugangs erfolgt nach Planung Architekt uber Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder. 31. Fliesenarbeiten im Bad / WC | Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit von der gewähltenAusstattung und wird in der individuellen Baubeschreibung festgeschrieben. 32. Außenanlage | Die Außenanlage wird nach genehmigter Planung und Vorgabe der Architekten ausgefuhrt. 33. Änderungen | Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Änderungen dieser Baubeschreibung, die sich aus behördlichen Auflagen ergeben, behält sich die ACP grundsätzlich vor. Falls sich Teile dieser Baubeschreibung ändern sollten oder Teile dieser Baubeschreibung entfallen, gelten alle ubrigen Vereinbarungen uneingeschränkt. In dieser Baubeschreibung nicht erwähnte Ausstattungen werden in Umfang, Gute und Beschaffenheit dem Standard der ubrigen Gemeinschaftsräume angepasst.
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