Allgemeine Baubeschreibung

ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die ACP GmbH wird in dieser Baubeschreibung kurz „ACP“ und der Käufer Erwerber genannt.
Der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach dieser Bau- und Leistungsbeschreibung und
nach den Plänen, die der Erwerber mit der ACP nebst individueller Ausstattungsliste erstellt.
Daruber hinausgehende, nach Abschluss des Vertrages gewunschte Leistungen werden nur nach
schriftlicher Zusage durch die ACP und Übernahme der Mehrkosten durch den Erwerber erbracht.
Das Bauvorhaben wird gemäß aktueller Energieeinsparverordnung, den statischen Vorgaben sowie
den Plänen des Architekten errichtet. Das Gebäude erfullt die Anforderungen an ein KfWEffizienzhaus-70.
Sofern von Baubehörden, Fachplanern und/oder Förderstellen Bauleistungen verlangt werden, die
nachstehend nicht aufgefuhrt sind, behält sich die ACP technische Änderungen,
Grundrissänderungen sowie Änderungen der Fassade und des Lageplans vor. Die ACP darf
Änderungen während der Bauzeit vornehmen. Diese durfen jedoch den Gesamtcharakter der
Eigentumswohnungen nicht beeinträchtigen.
Besondere Eigenschaften, auch Maße, werden jedoch nicht zugesichert. Maße sind grundsätzlich
am Bauwerk zu nehmen. Die Wohnflächen werden nach der aktuellen 2. WohnflächenBerechnungs-Verordnung (2. BV) ermittelt. Sollten durch den Erwerber gewunschte Änderungen
der Wohnungspläne zu einer Reduzierung der ermittelten Wohnfläche fuhren, geht diese nicht zu
Lasten des Verkäufers.
Der Bauantrag wurde am 18.02.2015 beim Amt fur Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt
Leipzig eingereicht.
Wohnungsplanung |
Zusammen mit dem Erwerber werden die Wohnungsplanungen, in Abhängigkeit von der gewählten
Ausstattung entwickelt und festgelegt. Die Wohnungsplanung ist nebst individueller
Ausstattungsliste Bestandteil des Notarvertrages.
1. Wohnungsmaße |
Genaue Maße sind nach der Ausstattung mit Innenputz und Estrich in der Wohnung zu nehmen. Die
in den Zeichnungen genannten Maße können nur annähernd sein, da sie nur rechnerisch ermittelt
werden können. Im ubrigen unterliegen Maße, Wandstärken und dergleichen u. U.
Änderungserfordernissen entsprechend der Baugenehmigung, der Statik und den aktuellen
Baunormen.
2. Bauantrag, Architekten und Sonderfachleute |
Die Architekten Mann&Schott erstellen die komplette Genehmigungsplanung. Die von den
Baubehörden geforderten Berechnungen wie bautechnische Nachweise, Statik, Prufstatik, Be- und
Entwässerungszeichnungen sowie Nachweise des Schall-, Feuer- und Wärmeschutzes werden
teilweise Fachplaner fur Statik, Elektro-, Heizungs- und Luftungsplanung hinzugezogen.
3. Hausanschlusse |
Kanalanschluss, Strom, Gas und Wasseranschluss werden von der ACP beantragt und hergestellt.
Kabelanschluss (falls nicht realisierbar: Satellitenanschluss) wird von der ACP beantragt und im
Haustechnikraum als Unterverteiler angebracht. Nutzungsverträge fur Telefon und Kabelfernsehen
werden vom Erwerber individuell abgeschlossen.
4. Bauuberwachung |
Die ACP bzw. deren Beauftragter koordiniert und uberwacht während der gesamten Bauzeit die
Errichtung des Bauvorhabens. Die Abnahmen der einzelnen Wohneinheiten (Sondereigentum)
werden mit dem jeweiligen Erwerber durchgefuhrt. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums
erfolgt zusammen mit den Erwerbern und einem zugelassenen Sachverständigen.
5. Erdarbeiten |
Alle notwendigen Arbeiten kommen auf der Basis der statischen Berechnung sowie des
geologischen Gutachtens zur Durchfuhrung.
6. Entwässerungsarbeiten |
Die Entwässerungsarbeiten innerhalb des Gebäudes werden nach den hierfur herzustellenden
Entwässerungszeichnungen und den baubehördlichen Bestimmungen ausgefuhrt. Die
Entwässerungsleitungen bestehen aus PVC-Rohren und werden an das öffentliche Abwassersystem
angeschlossen. Kontrollschächte werden nach Erfordernis gesetzt.
7. Fundamente |
Die Sohlplatte wird gemäß statischer Berechnung aus Stahl-Beton hergestellt. Die Grundung erfolgt
nach Angaben der Statik und des geologischen Gutachtens.
8. Tiefgarage |
Die Tiefgarage wird aus Stahlbeton oder gleichwertig gemäß Angaben der Statik hergestellt.
Zusätzliche Abdichtung wird nach Erfordernis und Ergebnissen des geologischen Gutachtens
gemäß einschlägiger technischer Bestimmungen hergestellt. Die Dämmung erfolgt nach den
Erfordernissen des Wärmeschutznachweises.
9. Erdgeschoss |
Das Erdgeschoss wird aus klimaPOR®-Blähton mit vorgefertigten Elementen nach statischer
Vorgabe hergestellt. Auch alle sonstigen Innenwände werden aus diffusionsfähigen Materialien
errichtet.
10. Obergeschoss 1 bis 4 |
Die Außenwände und tragenden Innenwände bestehen aus klimaPOR®-Blähton vorgefertigten
Elementen oder aus Mauerwerk nach Angaben der Statik und schallschutztechnischen
Bestimmungen mit ähnlicher Beschaffenheit. Fur alle sonstigen Innenwänden: siehe
individualisierte Baubeschreibung.
11. Decken |
Die Geschossdecken werden in Stahlbeton als Ortbeton gemäß statischer Berechnung erstellt.
12. Fassade |
Die Fassade erhält, aufgrund der Beschaffenheit des Wandmaterials, einen Kalkzement-Putz. Der
Oberputz erfolgt nach Vorgabe des Farb- und Systemkonzeptes der beauftragten Architekten.
13. Innenwände |
Innenwände werden glatt gespachtelt und in der Oberflächengute Q3 ubergeben. Nichttragende
Innenwände werden aus klimaPOR®-Blähton hergestellt und malerfertig glatt gespachtelt.
Sanitärvorinstallationswände werden in Trockenbau, doppelt beplankt oder aus Gipsdielen,
malerfertig glatt gespachtelt, ausgefuhrt.
14. Treppenhaus |
Das Treppenhaus und der Eingangsbereich werden komplett massiv hergestellt. Design- und
Farbkonzept erfolgt uber die Architekten Mann&Schott. Dieses wird allen Erwerbern vor
Ausfuhrung präsentiert.
15. Aufzugsanlage |
Alle Geschosse von der Tiefgarage bis zum 4. Obergeschoss erhalten eine Aufzugsanlage lt.
Planung. Vorgesehen ist ein Personenaufzug mit den Innenmaßen von 1,10 x 2,10 Meter. Die
Innenausstattung beinhaltet eine integriertes LCD Bedientableau, ein Notrufsystem, eine
Etagenanzeige sowie einen Spiegel. Eingebaut wird ein Markenfabrikat der Firma ThyssenKrupp
oder gleichwertig.
16. Dach- und Terrassenabdichtung |
Die Abdichtung der Dach- und Balkonflächen geschieht mittels einer mehrlagig aufgebrachten
bituminösen Abdichtung. Alternativ ist die Ausfuhrung einer einlagigen Folienabdichtung
vorgesehen. Beide technisch genannten Ausfuhrungen entsprechen der zurzeit geltenden
Flachdachrichtlinie.
17. Klempnerarbeiten |
Sämtliche Dach- oder Terrassenentwässerungen werden soweit technisch möglich als
außenliegende Entwässerung ausgefuhrt. Als Material ist Titanzink vorgesehen. Die
Attikaabdeckungen werden aus dem gleichen Material hergestellt und eingebaut.
18. Terrassen |
Terrassen werden auf Stahlbeton- oder Stahlelementen aufgebaut. Der Aufbau des Terrassenbelages
auf der Abdichtung erfolgt auf einer Unterkonstruktion mit integrierter Entwässerung gemäß der
Ausstattung. Die Geländer werden aus verzinktem lackiertem Stahl als massive Brustung nach
Angaben der Architekten ausgefuhrt.
19. Estrich |
Die Geschosse erhalten einen schwimmenden Estrich mit Trittschalldämmung gemäß
Schallschutznachweis nach aktuellem Stand der Technik (AE 20 oder gleichwertig).
20. Fenster |
Die Fensterelemente werden lt. Zeichnung eingebaut. Alle fußbodentiefen Fensterelemente ohne
Terrasse oder Balkon werden mit einer Absturzsicherung nach Plänen der Architekten ausgestattet.
Geplant sind Holzfenster mit einer Dreifachverglasung, die Terrassenturen werden gemäß der
gewählten Ausstattung ausgefuhrt. Zur Verschattung erhalten alle Fenster Außenjalousien mit
Aluminiumlamellen (mit Holzdekor) und elektrischer Bedienung.
21. Hauseingangsturanlage und Briefkastenanlage |
Die Hausturanlage wird in einer Aluminium-Holz-Glas-Ausfuhrung geliefert und eingebaut.
Strassenseitig in die Einfriedung integriert wird ein Klingeltableau mit Wechselsprechanlage und
Videokamera eingebaut. Gestalterisch wird die Hausturanlage harmonisch in die Natursteinsäulen
eingefugt. Im Eingangsbereich wird eine wandgleiche Briefkastenanlage eingebaut.
22. Innenturen |
Die Wohnungseingangsturen bestehen aus einem mit Holz beschichtetem Aluminiumkern,
ausgefuhrt mit Doppelfalz, integrierter absenkbarer Schallschutzlippe und einer 5-Fachveriegelung.
Ausfuhrung in Edelholz nach Angaben der Architekten. Alle Innenturen in den
Eigentumswohnungen werden entsprechend der gewählten Ausstattung eingebaut. Turen mit
Brandschutzanforderungen werden nach technischen Erfordernissen vorgesehen.
23. Malerarbeiten in den Wohnungen |
Alle Wandflächen in den Wohnungen erhalten eine glatte Oberfläche zur Aufnahme des Anstrichs.
Der Wandanstrich wird wischfest in weiß aufgebracht.
24. Fußbodenbeläge |
Die Bodenbeläge in den Wohnungen werden in der individuellen Baubeschreibung festgelegt und
richten sich nach der gewählten Ausstattung. Die Bodenbeläge in öffentlichen Räumen werden nach
Angaben der beauftragten Architekten ausgefuhrt. Sie werden den Erwerbern gemeinsam mit dem
Design- und Farbkonzept des Treppenhauses vor Ausfuhrung präsentiert.
25. Heizungsanlage |
Durch die ständig steigenden Energiepreise wächst die Anzahl an Wärmeversorgungsanlagen auf
Basis regenerativer Energiequellen oder der Kraft-Wärme-Kopplung. Die eingebaute
Gebäudeheizungsanlage und die Warmwasserbereitung richten sich nach den Erfordernissen der
Wärmebedarfsberechnung und der Auswertung der Ergebnisse durch einen Energieberater.
Vorgesehen ist eine Gas- Brennwerttechnik kombiniert mit einer solarthermischer Anlagen auf dem
Dach.
26. Kreislauf – Fußbodenheizung / Wasser |
Grundsätzlich werden alle Wohnräume uber eine Fußbodenheizung beheizt. Jeder einzelne Raum
wird mit einem separaten Raumthermostat ausgestattet, so dass eine individuelle
Raumtemperierung möglich ist. Jede Wohnung wird mit separaten Heizkreisverteilern und
Wärmemengenzählern zur Abrechnung ausgestattet.
27. Zentrale Warmwasserbereitung |
Die Warmwasserbereitung erfolgt fur alle Wohnungen zentral durch Beheizung eines
Warmwasserspeichers im Haustechnikraum mittels der ausgewählten Heizungsanlage.
28. Sanitärinstallation |
Das Haus-Abflusssystem wird aus Kunststoffrohr nach EN 12056 und DIN 1986 verlegt. Fallrohre
bestehen aus dickwandigem Kunststoffrohr oder gusseisernem SML-Rohr. Die Luft- und
Körperschallubertragung wird durch den besonderen Werkstoff des Abflusssystems auf ein
Minimum reduziert. Die Verbindung des Abflusssystems mit dem Entluftungssystem uber Dach
erfolgt mit normalem Kunststoffrohr (HT).
Die Trinkwasserleitungen werden aus Edelstahl- und PVC-Rohr mit DVGW-Prufzeichen verlegt.
Die Ausfuhrung der Objektanschlussleitungen vom öffentlichen Netzanschluss zum Objekt erfolgt
als VPE-Rohr im Schutzrohr. Hinter der Wasserhauptuhr, die vom jeweiligen Wasserwerk
eingebaut wird, werden Schmutzfilter, Druckminderer und Absperrventile in notwendiger Anzahl
fur jede Wohnung eingebaut. Jede Wohnung erhält eine separate Wasseruhr. Die
Kaltwasserleitungen im Unterputz werden gegen Schwitzwasser isoliert. Der
Waschmaschinenanschluss wird in den jeweilig dafur vorgesehenen Räumen der Wohnungen
installiert.
29. Sanitär – Objekte |
Die Festlegung erfolgt abhängig von der gewählten Ausstattung und wird in der individuellen
Baubeschreibung festgeschrieben.
30. Elektroinstallation |
Die gesamte Elektroinstallation wird nach den einschlägigen Vorschriften (VDI) ausgefuhrt. Jede
Eigentumswohnung erhält einen separaten Zähler. Dieser wird in einem zentralen Zählerschrank im
Haustechnikraum nach Vorgabe des Versorgungsunternehmens untergebracht. Sämtliche Schalter,
Steckdosen und Leitungen im Wohnbereich werden in die Wandsysteme integriert um den
Elektrosmog stark zu reduzieren und entsprechend der gewählten Ausstattung ausgefuhrt.
– Gebäudekommunikation:
Jede Wohnung erhält im Eingangsbereich ein zentrales Kommunikationstableau mit transportablem
Bildschirm. Dieser ist mit der Kommunikationseinheit an der Haustur gekoppelt.
– Außenbeleuchtung:
Die Außenbeleuchtung des Hauseingangs und Zugangs erfolgt nach Planung Architekt uber
Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder.
31. Fliesenarbeiten im Bad / WC |
Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit von der gewähltenAusstattung und wird in der individuellen
Baubeschreibung festgeschrieben.
32. Außenanlage |
Die Außenanlage wird nach genehmigter Planung und Vorgabe der Architekten ausgefuhrt.
33. Änderungen |
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Änderungen dieser
Baubeschreibung, die sich aus behördlichen Auflagen ergeben, behält sich die ACP grundsätzlich
vor. Falls sich Teile dieser Baubeschreibung ändern sollten oder Teile dieser Baubeschreibung
entfallen, gelten alle ubrigen Vereinbarungen uneingeschränkt. In dieser Baubeschreibung nicht
erwähnte Ausstattungen werden in Umfang, Gute und Beschaffenheit dem Standard der ubrigen
Gemeinschaftsräume angepasst.