V 211.HF

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
- V M 1 Württembergische Str.
Str. 66, 10707
Württembergische
10707 Berlin
Berlin
Raum 022
022
9HUJDEH1UOE 181016 Niw1
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18.10.2016
11:30
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
August 2016
Informationen zu Änderungen in der eVergabe
Die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt beabsichtigt, ab dem 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zuzulassen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz gilt
seit dem 18.04.2016 für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, dass die
Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmen grundsätzlich nur noch mit
elektronischen Mitteln zu erfolgen hat. Übergangsbestimmungen räumen dem öffentlichen
Auftraggeber bis 18.04.2017 bzw. 18.10.2018 das Recht ein, abweichend von dieser Regelung die
Übermittlung von Angeboten auf dem Postweg zuzulassen.
Aufgrund der Vorteile der elektronischen Vergabe (eVergabe) und der hohen Akzeptanz bei den
Unternehmen, beabsichtigt die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt (SenStadtUm Hochbau) bereits ab 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren nur noch
elektronische Angebote im Rahmen des Verfahrens der eVergabe zuzulassen.
Unternehmen, die zukünftig an entsprechenden EU-Verfahren der SenStadtUm Hochbau
teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen
Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Die Übermittlung der
elektronischen Angebote erfolgt grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, elektronische Angebote mit
fortgeschrittener Signatur (Software-Zertifikat) oder qualifizierter Signatur (Signaturkarte)
abzugeben.
Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe:

Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig
zurückgezogen oder verändert werden)

Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im
Bietertool "ava-Sign"

Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll nach beendeter Submission
Technische und organisatorische Voraussetzungen bzw. weitere Informationen
finden Sie auf den Seiten der Vergabeplattform des Landes Berlin unter
www.vergabe.berlin.de
V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
zur Eignung)
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Vergabestelle
V 211.H F
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
-VM1-
Datum:
Tel:.
+49 30901393936
Fax:
+49 30901393931
E-Mail: [email protected]
Württembergische Str. 6
10707
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Berlin
Deutschland
Empfänger
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 18.10.2016
Uhrzeit 11:30
Eröffnungstermin
Datum 18.10.2016
Ort
Uhrzeit 11:30
Württembergische Str. 6
10707 Berlin
Raum 022
Bindefrist endet am 18.11.2016
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Anlagen:
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212
V 232 F
V 242.H F
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
Instandhaltung
2 Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. EP-MUF-222; EP-MUF-232
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 215.H
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
V 214.H F
V 241 F
V 248 F
V 2250
Besondere Vertragsbedingungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen
Stoffpreisgleitklausel
Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen
Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
V 231 F
V 244.H F
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsschreiben ohne Lose
V 213.H F
Angebotsschreiben mit Losen
V 2131.H F
Eigenerklärung zur Eignung
V 124.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 224.H F
V 233.H F
V 234.H F
V 237 F
V 238 F
V 2413 F
V 246 F
V 247 F
V 221.H F
V 222.H F
D)
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt
(ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Vertragsformulare Instandhaltung
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Aufgliederung der Einheitspreise
V 223.H F
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Hochbau
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
-VM1-
Straße
Württembergische Straße 6
PLZ, Ort
10707
Telefon
+49 30901393934
E-Mail
[email protected]
Berlin
Fax +49 30901393931
Internet
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
3.1
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
3.3
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F –
Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die
Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.4
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m
Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des
öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om
1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
5
5.1
5.2
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212),
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:
100% Preis
Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen
Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e
Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 5 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für…“
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
AsylE70001
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon: +49 30 90139 4230
Fax: +49 30 90139 4221
Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren
(§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB):
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
10
(frei)
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 10.10.2016 in Textform zu beantragen.
Angebote in Papierform sollten mit QR-Code eingereicht werden. Der QR-Code wird beim Ausdruck des
Leistungsverzeichnisses über die Bietersoftware ava-sign automatisch auf der letzten Seite erzeugt.
Alternativ wird bei der Einreichung eines Angebotes in Papierform um die zusätzliche Abgabe der GAEB.d84
auf einer CD-ROM gebeten.
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht
ist vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 7 von 7
V 212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (April 2016)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
7
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3
Elektronische Übermittlung des Angebotes
Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig.
Zu 3 und 5
Negative Preise
Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative
Einheitspreise zugelassen sind.
Zu 4
Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen
Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote
eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein
Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet
ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen
sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Name und Anschrift des Bieters
V 2131.H F
(Angebotsschreiben mit Losen)
Datum:
Ust. –ID-Nr.:
Tel:.
Fax:
E-Mail:
Empfänger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
-VM1-
Württembergische Str. 6
10707 Berlin
Deutschland
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
1
Anlagen :
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung oder
2
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
V 221.H F
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
V 233.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
V 234.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT
eingerichtet ist
V 224.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 235EU F
Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU
V 236EU F
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU
V 237 F
Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
V 238 F
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei
Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F
Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 247 F
Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den
geforderten Angaben und Erklärungen
1
2
vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 2131.H F
(Angebotsschreiben mit Losen)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An
mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer
(brutto) beträgt für
Los 1
Los 2
Los 3
Los 4
Los 5
Los 6
Los 7
Los 8
Los 9
Los 10
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto)
3
beträgt
Los 1
Los 2
Los 3
Los 4
Los 5
Los 6
Los 7
Los 8
Los 9
Los 10
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
EUR*
*nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3. Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:
Los 1
Los 2
Los 3
Los 4
Los 5
Los 6
Los 7
Los 8
Los 9
Los 10
3
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
St.
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütung einzutragen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 2131.H F
(Angebotsschreiben mit Losen)
4.
4
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote :
Los 1
Los 2
Los 3
Los 4
Los 5
Los 6
Los 7
Los 8
Los 9
Los 10
5
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen
folgende Unterlagen:
– „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe
2016“,
– Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen - Teil B
6
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und im
leistungen (ULV) oder im
7
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau-
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw.
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb
ausführen werde(n),
8
4
Ich/Wir erkläre(n), dass
–
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n),
–
mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
–
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf.
zu benennender Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die
nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 2131.H F
(Angebotsschreiben mit Losen)
–
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
–
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
–
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist,
Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende
Erklärung von diesen einholen.
–
ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
§ 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen
Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der
verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen
sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den
öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag
nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende
Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können
Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem
Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358).
Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist,
Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende
Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen.
–
mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom
27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine
Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen
einholen.
…………………………………………………………………….
Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 181016 Niw1
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 01.11.2016
spätestens
in der
.
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 29.09.2017
innerhalb von
ginn.
in der
KW
.
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt
vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§ 14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1 -fach und zugleich
bei wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben
2 -fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
1 -fach einzureichen.
3.3
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
Los 1-Kiefholzstraße
Los 2-Gutschmidtstraße
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Tage.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag
erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit
für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht
von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht
durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch.
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau)
zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
V 421 F,
- die Mängelansprüche das Formblatt
V 422 F,
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
V 423 F
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
7
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
für
=
Monate
für
=
Jahre
für
=
9
Jahre
Vergütung
Besondere Bedingungen:
Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
10.1. Baustrom / Bauwasser
Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser liegt im
Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert
vergütet. Baustrom und Bauwasser werden vom AG nicht zur
Verfügung gestellt.
10.2.
Die kompletten Leistungen zum Einrichten, Vorhalten und
Räumen der Baustelle sind, einschließlich arbeits- und
bauablaufbedingter Umsetzungen, in die Einheitspreise der
Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet!
"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen"
1 ABau 2013; Stand: April 2016
Seite 4 von 4
V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (Juni 2015)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers
hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
7
6.2
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten
entsprechend.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 6
V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§ 10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen,
auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel
werden
durch
den
Preisnachlass
nicht
verringert.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 6
V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
13.4
14
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012)
(Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012).
100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4)
100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung
von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der
Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen.
100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und
Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen.
Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des
Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer.
100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden,
so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der
Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen
erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der
Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren.
100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
gestattet.
100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer
nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4)
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den
Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf
Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
102 Bautagesberichte (§ 4)
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages
von Bedeutung sein können.
Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein:
-
Wetter, Temperaturen,
Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
Anlieferung von Hauptbaustoffen,
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt
(Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen),
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
103 Baustellenräumung (§ 4)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig.
104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis
in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen
wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
105 Bewachung und Verwahrung (§ 10)
Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
106 Rechnungen (§ 14)
106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des
Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen.
106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei
Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung).
107 Verständigung auf der Baustelle
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt.
108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel
Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um
sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der
Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
AsylE70001
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Datum
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 181016 Niw1
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
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V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
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V 223.H F
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
Menge
1
Mengeneinheit
Zeitansatz 2
4
5
1
1
2
3
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3
Stoffe 2
Geräte 2, 4
Sonstiges
6
7
8
9
2
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
10
Kabel NYCWY 4x35SM/16
1.2.40
55
m
70
m
90
m
Kabel NYCWY 4x50SM/25
1.2.50
Kabel NYCWY 4x70SM/35
1.2.60
1
2
3
4
Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen
wird.
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
1 ABau 2013
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V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw.
V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber
nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer
nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns
beauftragten Nachunternehmern verlangen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von
Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen
bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
1.2
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen
insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
1.3
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in
die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung
zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6
des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 3
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en)
von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
AsylE70001
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer
und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern
und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in
die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n)
die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen
dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur
Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als
Nachunternehmer ausgeschlossen werden.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Seite 2 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Ergänzung des Angebotsschreibens
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name des Unternehmens
Seite 1 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 1 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 2 von 2
V 237 F
(Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Maßnahmenummer
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
___________________________________________________________________________________
2)
___________________________________________________________________________________
3)
___________________________________________________________________________________
4)
___________________________________________________________________________________
5)
___________________________________________________________________________________
6)
___________________________________________________________________________________
7)
___________________________________________________________________________________
8)
___________________________________________________________________________________
9)
___________________________________________________________________________________
10) ___________________________________________________________________________________
Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung
von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Maßnahmenummer
AsylE70001
Vergabenummer
OE 181016 Niw1
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
(bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
1
Wir erklären , dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 1
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 181016 Niw1
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende
Bearbeitungsphasen:
Angebotsanforderung
Angebotsabgabe
Abrechnung
1.2
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
Ausgabe GAEB DA 90
Ausgabe GAEB DA XML
Ausgabe GAEB DA ________
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen
für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen
(z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
1.3
Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
1 ABau 2013
Seite 1 von 2
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
2.2
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
2.3
Leistungserfassung
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben.
2.4
Berichtigung einer Leistungsberechnung
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
2.5
Fehlermitteilung
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
2.6
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und
werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ)
eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis,
falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt
und berichtigt werden.
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
V 248 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 181016 Niw1
AsylE70001
Baumaßnahme
Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge
0000
Berlin
Leistung/CPV
Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen
Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei
der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt –
VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
•
•
die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten,
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung
dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der
Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber
und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen.
Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen
„Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck
folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:
(1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F),
(2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des
Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein,
(3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und
Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.
Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der
Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben
vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: März 2016
Seite 1 von 1
V 249 F
(Technisches Datenblatt zur Baumaschine)
Technisches Datenblatt zur Baumaschine
1. Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen):
sonstige:
Hersteller:
Motor-Typ/Herstellerbezeichnung:
Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung:
Motornummer/ Europäische Typprüfnummer
(EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen:
Baujahr des Motors:
Baujahr der Maschine:
Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise:
Lieferschein:
sonstige:

2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS)
(soweit vorhanden)
Hersteller:
Typ/Ausführung:
Seriennummer PMS:
Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv):
Zertifiziert nach:
Nummer des Zertifikats
Abgastrübung k-Wert vor Einbau:
Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise:
Bescheinigung einer technischen Prüfstelle:

sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem
Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53)
gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der
Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle
Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2013, Stand: März 2016
Seite 1 von 1
Legende:
Bestand:
Regenentwässerung
Schmutzwasserkanal
Schmutzwasserdruckleitung
Mischwasserkanal
Trinkwasserversorgung
Wärme- Trassenachse
Wärme- Vorlauf
Wärme- Rücklauf
<1kV
<1kV
<1kV
1<>30kV
Fm
Fm
L1172
L1171
L1170
SB
ELT Niederspannung (bis 1 kV)
ELT Mittelspannung (bis 30 kV)
ELT- Daten- bzw. Steuerkabel
ELT- Straßenbeleuchtung
ELT- Lichtsignalanlagen
Gasleitung
Gas außer Betrieb
Fm
Fm
Fm
Fm
Fm
Fm
TK-IT -Trassen (Telekom)
TK-IT-Trassen (Vodafone)
TK-IT-Trassen (Kabel Deutschland)
Planung
Regenentwässerung
²
Schmutzwasserkanal
Trinkwasserversorgung
Wärme- Trasse
A
E
E
TK-IT -Leerrohrtrasse (Telekommunikation)
G
Nahwärme und TW
übereinander
Telekom HA (Leerrohr Da110), L=92m
Regenwasser
Abwasser
TW TK/ELT Gas
FW
Abwasser
Regenwasser
Nahwärme (2x DN50)
TK/IT-1x3 Da 110, L=2 m
RW-Einleitbeschränkung gemäß Brief BWB vom 19.02.2016, Qab = 3,0 l/s
VERWENDETE PLANUNTERLAGEN:
-
Digitaler Bestandsplan Berliner Wasserbetriebe (infrest-Abfrage Nr. 83199, 01/2016)
..\..\06_XREF\16.02.03_lp_1501101_leitungsbestand-Teil 5.dwg
-
Architekten Einpassplan (G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\04_Grundlagen
Standorte\12_Kiefholzstrasse 74\AIM\16.07.20\wb 15-050-LP-10_ARBEITSSTAND
160719 - xr.dwg) vom 20.07.2016
-
G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\04_Grundlagen Standorte\12_Kiefholzstrasse
74\AIM\16.07.07\160706_FG4_Grundriss_xr.dwg
ELT(Leerrohr Da110), L=10m
ELT- HA Vattenfall, L~8,0 m
+0,00
E
-
OKFF
E
Fm 2
(700x700mm)
E
E
Gas Leitung
HINWEISE:
ACHTUNG :
Leitungsbestand im Baufeld
ELT-Erdkabel 4x35SM/16
Länge: 40m
V
TK/IT-1x3 Da 110, L=20 m
E
TK/IT-1x3 Da 110, L=4 m
E
E
ELT-Erdkabel 4x50SM/25
Länge: 58m
ELT-Erdkabel 4x70SM/35
Länge: 76m
E
E
G
1
Stromleitung < 1kV
2
TW-Leitung 40St totgelegt
Gitterrost
²
E
I
TW (1x Da63)
(unterhalb)
Kabel Außenbeleuchtung, L=68 m
E
²
TK/IT, L=2 m
Fm 3
(700x700mm)
E
Fm 1
(700x700mm)
Kabel Außenbeleuchtung, L=9 m
1
ELT Außenbeleuchtung
2
Bauvorhaben
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
in Modulbauweise (MUF)
Technische Ausrüstung
Auftraggeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt
Fehrbelliner Platz 2 * 10707 Berlin
Auftragnehmer
HORN & MÜLLER
Ingenieurgesellschaft mbH
Arkonastraße 45-49 * 13189 Berlin
Tel.: 030/47 00 80-0 * Fax.: 030/47 00 80-80
²
²
2
Projekt-Nr.
Leistungsphase
Dieser Plan ist für die Fa. HORN & MÜLLER
urheberrechtlich geschützt.
Das Kopieren oder Vervielfältigen dieses Planes
bedarf der Zustimmung der Fa. HORN & MÜLLER.
15 011 01
bearbeitet
M. Toro
gezeichnet
M.Toro
geprüft
Druckdatum: 27.09.2016
Plandarstellung
Entwurfsplanung
(Vergabe)
Leitungsplan Elektro, Beleuchtung und
TK-/IT-Verrohrung
Kiefholzstraße 74, 12435 Berlin
Datum
11.07.2016
Maßstab
1 : 200
Blattgröße
841x594 mm
Höhenbezug
DHHN
Lagebezug
ohne
Plannummer
EP-MUF-221
G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\03_Ausarbeitungen\02_CAD\01_Planwerk\AP\16.09.23_LP_1501101_MUF_Kiefholzstraße_EP-MUF-221.dwg
-H
Fm 4
(700x700mm)
kom
Fm 5
(700x700mm)
ELT Erdkabel Niederspannung (bis 1 kV)
Tele
B 55
Ring
lt
150 Az
ante
DN 450
STZ
80 GG
150 GGG
05 0
EI 1
00
0
DN 30
9,78
STZ 4
300 GG
u
beton
9,78
STZ 4
STZ 49,36
Fernwärmetrasse
mman
telt
98
B 58,
0
EI 105
0
DN 30
L1170
L1172
L1171
0
EI 105
98
B 58,
Gasleitung
Gas außer Betrieb
ntelt
betonumma
umma
beton
EI 1050
0
SW 41.0
0
.7
41
ntelt
TK-IT -Trassen (Telekom)
TK-IT-Trassen (Vodafone)
TK-IT-Trassen (Kabel Deutschland)
RW
Planung
Regenentwässerung
Schmutzwasserkanal
Trinkwasserversorgung
Löschwasserleitung (trocken)
Wärme- Trasse
ELT Erdkabel Niederspannung (bis 1 kV)
ELT Außenbeleuchtung
TK-IT -Leerrohrtrasse (Telekommunikation
Gas Leitung
HINWEISE:
EL
L1= T-HA
L2= 70.2 (2x L
eer
98. m
roh
5m
re
TE da1
L= LEKO 60)
68.
5m M-HA
VERWENDETE PLANUNTERLAGEN:
(1x
Lee
rro
hr d
a11
0)
²
Erdkabel Außenbeleuchtung
92.7m(e)
Erdkabel Außenbeleuchtung
78.6m(d)
Fm 1.7
Do ca. 44,70
²
²
²
TK/IT KSR 1x ELT-Erdkabel 4x35/SM16
da110 2- .0mLänge:63.1m
²
TK/IT KSR 2x3
da110 3- .1m-
ELT-Erdkabel 5x35mm² (A)
Länge:65.1m
Fm HA
Do ca. 44,66
TK/IT KSR 1x3 da11021.2m-
TK/IT KSR 1x3
da110 2- 1.4m-
²
Fm 1.2
Do ca. 44,23
Erdkabel Außenbeleuchtung
47.7m(c)
TK/IT KSR 1x
da110 7- .0m-
TK/IT KSR 1x
da110 1- 2.7m-
²
Fm 1.6
Do ca. 44,70
²
TK/IT KSR 1x
da110 2- .0m- ELT-Erdkabel 5x50/SM25
Länge:73.8m
²
Fm 1.3
Fm 1.4
Do ca. 44,70
TK/IT KSR 1x3
Erdkabel Außenbeleuchtung
- m- (b)
56.1
Do ca. 44,70 da110 9- .2mTK/IT KSR 1x3 da11017.3mTK/IT KSR 1x
da110 3- .3m-
TK/IT KSR 1x
da110 3- .3m-
ELT-Leerrohr
ELT-Leerrohr
ELT-Leerrohr
ELT-Leerrohr
ELT-Leerrohr
ELT-Leerrohr
ELT-Erdkabel 4x35/SM16
Länge:53.1m
Erdkabel Außenbeleuchtung
113.8
- m- (f)
Fm 2.3
Do ca. 44,30
Fm 2.2
Do ca. 44,30
TK/IT KSR 1x
da110 1- 6.9m-
ELT-Erdkabel 4x35/SM16
Länge:58.3m
L 2.5 m
TK/IT KSR 1x
da110 2- 1.1m-
ELT-Erdkabel 4x35/SM16
Länge:51.4m
Fm 2.5
Do ca. 44,30
FMT (1xda110)
ELT-Erdkabel 4x50/SM25
Länge:69.4m
ELT-Erdkabel 4x70/SM35
Länge:81.6m
Erdkabel Außenbeleuchtung
69.5m-(a)
-
TK/IT KSR 2x3
da110 3- 1.7m-
²
²
Fm 1.1
Do ca. 44,66
TK/IT KSR 1x3
da110 1- 7.3m-
TK/IT KSR 1x3 da11035.6m-
TK/IT KSR 2x3
da110 3- .1m-
TK/IT KSR 1x3
da110 8- .2m-
Fm 2.1
Do ca. 44,20
Fm 1.5
Do ca. 43,70
ELT-Erdkabel 4x50/SM25
Länge:72.4m
FMT (1xda110)
L 2.5 m
Fm 2.4
Do ca. 44,30
ELT-Erdkabel 4x35/SM16
Länge:53.9m
²
TK/IT KSR 1x
da110 1- 7.7m-
41,30
B 61,57
ELT Niederspannung (bis 1 kV)
ELT Mittelspannung (bis 30 kV)
ELT- Daten- bzw. Steuerkabel
ELT- Straßenbeleuchtung
ELT- Lichtsignalanlagen
Index
Bauvorhaben
Datum
Änderung
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
in Modulbauweise (MUF)
Technische Ausrüstung
Auftraggeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt
Fehrbelliner Platz 2 * 10707 Berlin
Auftragnehmer
HORN & MÜLLER
Ingenieurgesellschaft mbH
Arkonastraße 45-49 * 13189 Berlin
Tel.: 030/47 00 80-0 * Fax.: 030/47 00 80-80
²
²
Name
Projekt-Nr.
Leistungsphase
15 011 01
bearbeitet
M. Toro
gezeichnet
S. Damerau
geprüft
Druckdatum: 26.09.2016
Plandarstellung
Entwurfsplanung
(Vergabe)
Leitungsplan Elektro, Beleuchtung und
TK-/IT-Verrohrung
Gutschmidtstr. 37, 43, 53, 12359 Berlin
Datum
19.07.2016
Maßstab
1 : 200
Blattgröße
841x594 mm
Höhenbezug
DHHN
Lagebezug
ohne
Plannummer
EP-MUF-232
G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\03_Ausarbeitungen\02_CAD\01_Planwerk\AP\16.09.23_LP_1501101_MUF_Gutschmidt_Erschließung.dwg
40,75
6
50,0
Legende:
2
9,0
B 5
DN 3
G
300 G
DN 300
beto
m
num
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Ausführungsbeschreibung 1
Leistungsbeschreibung
Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind
Vertragsbestandteil.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
plant die Errichtung von mobilen
Flüchtlingsunterkünften (MUF) im gesamten Berliner
Stadtgebiet.
Die Gebäude sollen in Modulbauweise mit Kapazitäten für
bis zu 60 Bewohnern pro Modul errichtet und nach
Möglichkeit autark versorgt werden.
Um folgenden Standort handelt es sich hierbei:
Los 1 (Standort 8)
Kiefholzstraße 74
12435 Berlin (Neukölln)
Die Gebäude werden u.a. an die öffentliche Wasserverund
Abwasserentsorgung angeschlossen. Gleichzeitig werden
Gräben für die Stromversorgung/Außenbeleuchtung
(Erdkabel) durch den AN Tiefbau vorbereitet.
Folgende Leistungen sind auszuführen:
- Verlegung von Erdkabeln für die Außenbeleuchtung in
bauseits
vorhandene Leerrohre und vorbereitete Gräben,
- Herstellung von Mastfundamenten für
Beleuchtungsmasten
- Liefern und montieren von Lichtmasten mit
Aufsatzleuchten
- Verlegung von Erdkabeln für die Stromversorgung der
Gebäude in bauseits vorhandene Leerrohre und
Kabelrinnen
sowie in vorbereiteten Gräben.
Außenbeleuchtung
Die Leistung beinhaltet die Herstellung der
Mastfundamente, die Aufstellung der Lampenmasten, die
Installation der Leuchten sowie die
niederspannungsseitige Anschlüsse zur Stromversorgung.
Das Erdkabel wird bis in den Technikraum des
Technikgebäudes über bauseits vorbereitete Gräben und
Leerrohre verlegt. Das Auflegen der Kabel auf die NsHV
erfolgt durch den Hauselektriker des GU Hochbau.
Stromversorgung
Die Leistung beeinhaltet die Verlegung von Erdkabeln in
bauseits vorbereitete Leerohre und Kabelrinnen sowie
vorbereiteten Gräben.
Folgende Schnittstellen sind zu berücksichtigen:
Leistungen durch Gewerk Hochbau
- Vorbereitung der Leerrohre
- Vorbereitung der Gebäudeeinführungen (Futterrohre)
- Vorbereitung der Kabelrinnen
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungen durch Gewerk Tiefbau
- Vorbereitung der Kabelgräben
- Rückverfüllung und auflegen von Trassenwarnband
Leistungen durch Gewerk Frei- und Außenanlagen
- Bäume fällen oder beschneiden, Stubben roden,
- Abschieben von Oberboden bis 10cm
- Wiederherstellung von Oberboden
Weiterhin arbeitet der AN Tiefbau an den jeweiligen
Standorten, zur Herstellung der Infrastruktur. Die
direkte Schnittstelle ist der jeweilige
Kabelgraben für die Errichtung der Stromversorgung /
Außenbeleuchtung. Eine gegenseitige Beeinflussung durch
das
parallele Ausführen der Tiefbauarbeiten ist nicht
auszuschließen
und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Arbeitsmittelverordnung, die
Arbeitsschutzvorschriften und
die Arbeitsstättenverordnung sind vom AN
eigenverantwortlich
einzuhalten.
Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der AN ist
verpflichtet,
alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen
zu
treffen, die zur Durchführung der
Unfallverhütungsvorschriften
und zum Schutz der Beschäftigten sowie Dritter
erforderlich sind.
Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart ist, ohne
besondere
Vergütung für die Dauer der Ausführung alle
Schutzmaßregeln zu
treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der
Baustelle und
ihrer Umgebung (Nachbarn) erforderlich sind, und die
Schutzvorrichtungen solange bestehen zu lassen, bis
jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die Auflagen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen (AVV Baulärm)
sind einzuhalten. Unvermeidbare erschütterungs- oder
lärmintensive Arbeiten sind
zeitlich und örtlich mit der BÜ des AG abzustimmen.
Der AN hat insbesondere dafür zu sorgen, dass
Hydranten-,
Absperrschieber-, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen
frei und zugänglich gehalten werden.
Bei Beschädigung von baulichen Anlagen durch den AN ist
unverzüglich die BÜ des AG und der Eigentümer der
Anlage zu
informieren und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
einzuleiten.
Während der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
werden weitere Baumaßnahmen auf dem Baugelände
durchgeführt:
- Hochbau einschließlich technischer Gebäudeausrüstung,
- Frei- und Außenanlagengestaltung,
Weiterhin werden die öffentlichen Ver- und
Entsorgungsunternehmen bzw. deren Beauftragte am und im
Baufeld tätig sein.
Die kompletten Leistungen zum Einrichten, Vorhalten und
Räumen der Baustelle sind, einschl. arbeits- und
bauablaufbedingter Umsetzungen, in die Einheitspreise
der
Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet!
Für die Baustelleneinrichtung stehen nur begrenzt
Flächen (3 m breiter Streifen entlang der
Kabel-/Rohrgräben) zur
Verfügung. Es ist Sache des AN, Abstimmungen mit den
jeweiligen Verantwortlichen zu führen. Es ist zu
beachten,
dass keinesfalls Zufahrten bzw. Zuwegungen,
Lagerflächen etc.
von Dritten beeinträchtigt werden dürfen!
Anschluss an Ver- und Entsorgungsanlagen
Baustrom / Bauwasser
Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser liegt im
Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert
vergütet. Baustrom und Bauwasser werden vom AG nicht
zur
Verfügung gestellt.
Lager-, Arbeits- und Einrichtungsflächen
Der zur Verfügung stehende Platz für die
Baustelleneinrichtung
wird im Verlauf der Bauausführung von mehreren an der
Gesamtbaumaßnahme beteiligten Firmen genutzt. Aufgrund
der
Platzverhältnisse im Baufeld sind Materiallieferungen
in der
Regel nur für den unmittelbaren, kurzfristigen
Verbrauch
möglich. Nicht wiederverwendungsfähiges Aushubmaterial
und
Abbruchmaterialien werden in der Regel nicht
zwischengelagert.
Sie sind ohne Zwischenlagerung abzufahren.
Einbaumaterial wie
z.B. Füllboden und Bodenauftrag ist grundsätzlich nur
für den
direkten Einbau anzufahren. Vom Auftraggeber zur
Verfügung
gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege
sind nach
Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben,
in dem
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht
ausdrücklich Abweichungen vereinbart sind. Werden durch
den
AN öffentliche Verkehrsflächen benutzt, hat er diese
entsprechend Bereiche zu sichern und ggf. wieder in
ihren
Ursprungszustand zu versetzen. Erforderliche
Abstimmungen für
z.B. Gehwegüberfahrten oder Sperrflächen sind durch den
AN
mit den jeweiligen Eigentümern zu führen.
Allgemeines
Der AN hat für die Durchführung der Arbeiten einen
ständigen,
örtlichen Verantwortlichen mit ausreichender Vollmacht
schriftlich zu benennen. Die Auswechselung der Person
ist dem
AG frühzeitig bekannt zu geben. Der AN ist
verpflichtet, durch
Tagesberichte, den AG entsprechend zu unterrichten. Die
Tagesberichte sind der Bauleitung des AG wöchentlich
vorzulegen. Bei Bedarf finden alle 2 Wochen
Baubesprechungen statt, an denen die Beauftragten des
AN mit mindestens einer
vertretungsberechtigten Person teilzunehmen haben.
Der AN ist verpflichtet, eine Personalliste mit den auf
der
Baustelle beschäftigten Mitarbeitern zu führen und auf
Verlangen
dem AG bzw. deren Bevollmächtigten vorzulegen.
Baustellenleitung des AN
Aufgabe des Bauleiters des AN:
- Teilnahme an allen stattfindenden Baubesprechungen
- Terminverfolgung mit Berichterstattung
- Angabe von Zwischenterminen
- Ansprechpartner zur Projektsteuerung des AG
- jederzeit verfügbar als Ansprechpartner für die am
Bauvorhaben fachlich Beteiligten
- Ablösung nur durch einen qualifizierten Vertreter.
Der AN ist für die rechtzeitige Beschaffung sämtlicher
Unterlagen
bei den fachlich Beteiligten, die für die Bauausführung
notwendig
sind, selbst verantwortlich (Anforderung von
Unterlagen). Der AN
verschafft sich unverzüglich nach Beauftragung
(mündlich oder
schriftlich) einen umfassenden Überblick über die
benötigten
Unterlagen für die Baudurchführung und wird diese
anfordern.
Verkehrsführung, Verkehrssicherheit
Der Baustellenverkehr und der gesamte interne Ablauf
des AN
sind so zu organisieren und mit Dritten zu
koordinieren, dass eine
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Behinderung der eigenen Leistungen und die anderer
Unternehmer nicht gegeben ist. Verunreinigungen und
Beschädigungen durch den AN an
vorhandenen Einrichtungen sind unverzüglich zu
beseitigen.
Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen und Wegen
außerhalb des unmittelbaren Baustellengeländes sind
arbeitstäglich zu reinigen. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
Baubehelfe, Arbeitsebenen und Gerüste
Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten,
Hebeund Arbeitsbühnen für die Ausführung der
Vertragsleistungen ist,
soweit dafür im LV keine besonderen Ansätze vorgesehen
sind,
durch die Preisvereinbarungen abgegolten. Rüstungen
sind vor
der Nutzung auf einwandfreien Zustand zu überprüfen,
laufend zu
überwachen und in einem einwandfreien Zustand zu
halten.
Abstimmungen
Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit
allen am
Bau Beteiligten abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
Abstimmungen
Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit
allen am
Bau Beteiligten; dazu gehören die Ver-und Entsorger, AN
Hochbau, AN Freianlagen, AN Tiefbau; abzustimmen. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Stoffe, Bauteile- Ausführungsbestimmungen zum LV
Baustoffe, Güten und Besonderheiten sind im
Leistungsverzeichnis, den Vorbemerkungen und den
Zeichnungen beschrieben. Sie haben den einschlägigen
DIN bzw.
DIN-EN-Vorschriften zu entsprechen. Die vom AG
geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsmäßigen
Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen
der
einschlägigen DIN- bzw. DIN-EN-Vorschriften und der VOB
hat
der AN Tiefbau Infrastruktur ohne besondere Vergütung
zu
erbringen und durch Zeugnisse zu belegen. Materialien
und
Verfahren, die bei der Erstellung der Leistungen
eingesetzt
werden, müssen umweltfreundlich und umweltschonend
sein.
Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde zu legenden Aufmaße werden
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
generell durch gemeinsame Aufmessungen des Vertreters
des
AG und des AN festgelegt bzw. ermittelt. Personal und
Geräte
sind vom AN zu stellen. Die Kosten sind in die
Positionen einzurechnen.
Bauleistungen, deren Aufmaß mit dem Arbeitsfortschritt
unmöglich werden, sind der Bauleitung des AG so
rechtzeitig
bekannt zu geben, dass vor Weiterarbeit gemeinsam
gemessen
werden kann.
Bauabsteckung und Vermessung
Der AN hat, soweit erforderlich, die Einmessung der
Achsen auf
Basis der vorhandenen Vermessungsunterlagen und
Hauptpunkte/ -achsen in Abstimmung mit dem AG
vorzunehmen.
Alle Absteckungsarbeiten sind so rechtzeitig
durchzuführen, dass
eine Überprüfung der durch den AG bzw. durch die
örtliche
Bauüberwachung möglich ist. Für die Richtigkeit der
Angaben ist
der AN verantwortlich.
Termine
siehe Formblatt V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeines
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in
geeigneter Form und
notwendiger Weise vom AN zu überprüfen und evtl.
Bedenken
dem AG oder dessen Vertreter vor Baubeginn mitzuteilen.
Kommen dem AN bei der Durcharbeitung Bedenken
hinsichtlich
irgendeines Teiles der Konstruktion, so ist er
verpflichtet diese
dem AG mit qualifizierter Begründung mitzuteilen und
ggf.
Änderungsvorschläge zu machen.
Werden Unstimmigkeiten zeichnerischer oder
rechnerischer Art
festgestellt, so ist der AN verpflichtet diese der
Bauleitung sofort
schriftlich zu melden und in angemessener Frist
Anweisung zur
Klärung der Unstimmigkeiten zu fordern. Unterlässt der
AN diese
Meldung und entscheidet über die Unstimmigkeiten nach
eigenem Ermessen, so ist er für alle aus einer
Fehlentscheidung
entstandenen Schäden gegenüber dem AG haftbar.
Vom AN zu beschaffende bzw. zu erstellende Unterlagen
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauzeitenplan:
Nach Auftragserteilung ist vom AN mit einer Frist von
14 Tagen
ein detaillierter Bauzeitenplan mit genauen Angaben
über die
Baudurchführung für jeden Einsatzpunkt zur Genehmigung
einzureichen. Der Bauzeitenplan ist auf der Grundlage
der
vorgegebenen Ausführungsfristen zu erstellen. Mit
Zustimmung
durch den AG wird der Bauzeitenplan
Vertragsbestandteil.
Die Bauüberwachung des AG behält sich im Zuge der
örtlichen
und zeitlichen Bausituation vor, in Absprache mit den
ausführenden Firmen den Bauzeitenplan zu aktualisieren.
Allein
gültig ist der jeweils neu überarbeitete Terminplan.
Die
Ausführungstermine der einzelnen Leistungsabschnitte
sind
einzuhalten. Terminverschiebungen sind dem AG
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Eine Änderung
der
vertraglich vereinbarten Termine kann nur schriftlich
und zwar
von Seiten des AG erfolgen.
Bestandsunterlagen, Dokumentation:
Vom AN sind Bestandsunterlagen, Dokumentationen und
Revisionspläne zu den von ihm ausgeführten Leistungen
zu
erstellen und zu übergeben. Vor VOB-Abnahme sind
unaufgefordert und in revidiertem "Ist-Zustand" die
Unterlagen 2-fach in Papier und einfach digital auf
CD-ROM zu übergeben. Zeichnungen sind im "dwg- bzw.
dxfFormat", Schriftwechsel, Protokolle, Prüfzeugnisse und
Berechnungen sind im "pdf-Format" zu übergeben.
Die nachstehenden Positionen des
Leistungsverzeichnisses
umfassen Lieferungen und Einbau, sofern nicht
ausdrücklich nur
eine Leistung gefordert wird.
Die Bestimmungen der gültigen Bauordnung, der
einschlägigen TÜV-Vorschriften, der jeweiligen
Werknormen der öffentlichen Ver- und Entsorger und die
bauaufsichtsamtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Sofort nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet,
alle
notwendigen Angaben, die zur Erstellung der Anlagen
erforderlich sind, bekanntzugeben.
Alle in Auftrag gegebenen Arbeiten sind so zu fördern,
dass die
übrigen Bauarbeiten keine Verzögerung erleiden. Für die
Nachteile durch eine vom AN verschuldete verspätete
Fertigstellung haftet der AN.
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
8
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dem AN wird frei gestellt, sich vor Angebotsabgabe mit
den
Örtlichkeiten, den besonderen und allgemeinen
Schwierigkeiten
(Materialtransport usw.) vertraut zu machen.
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die einschlägigen
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu
beachten.
Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu
beschaffen und alle
Vorkehrungen zu treffen, die zur Einhaltung der
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften oder
sonst nach
Lage der Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten
erforderlich
ist.
Für die betriebssichere Herstellung, Instandsetzung und
Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege,
Betriebseinrichtungen, Schutzvorrichtungen usw. ist
unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen
Verantwortlichkeit des Besitzers,
Herstellers, Lieferers derjenige Auftragnehmer
verantwortlich,
dessen Beschäftigte die Arbeitsplätze, Verkehrswege,
Betriebseinrichtungen usw. benutzen.
Fehlende Sicherheitseinrichtungen bzw. Mängel an den
Gerüsten, Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von
Seiten
des AN, soweit diese nicht von ihm selbst errichtet
bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der
Bauüberwachung des AG zu melden.
Die nachstehend beschriebenen Leistungen
verstehen sich als komplette, betriebsfertige Leistung
einschließlich aller erforderlichen Aufwendungen.
Die Aufwendungen für die erforderliche
Baustelleneinrichtung (einrichten, vorhalten und
unterhalten, räumen) sind in die Leistungspositionen
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet!
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur
fertigen Leistung einschl. Lieferung aller Materialien
unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik und der Bestimmungen der
DIN-EN-Vorschriften als beschrieben.
Für alle in den einzelnen Leistungspositionen oder
Vorbemerkungen zu den einzelnen Titeln des LV´s
genannten Normen, Richtlinien, Standards usw. gilt
Folgendes:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Spezifikationen in Bezug genommen.
Es werden nur Materialien/Erzeugnisse/Typen verwendet,
die alle für den projektspezifischen Standort und
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen haben.
Nachweise darüber werden dem Auftraggeber auf
Verlangen vorgelegt.
Wenn nicht anders angegeben, zählen zum
Leistungsumfang neben den im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Angaben über die jeweiligen Leistungen
(z.B. Bauteil, Ausführung, Bauart, Baumaterial und
Abmessungen) auch etwaige in Betracht kommende
gesetzliche und behördliche Vorschriften und sonstige
technische Spezifikationen, die den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß mit der
örtlichen Bauüberwachung des AG.
Es gelten die Verlegevorschriften des Kabelherstellers,
die Vorschriften der zuständigen Träger der Ver- und
Entsorgungsanlagen, die Regelungen des Netzbetreibers.
1
Kiefholzstraße 74, (Los1)
1.1
Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG
1.1.
*** Ausführungsbeschreibung 1
Schnittstelle Niederspannung
Bei den Niederspannungsanlagen handelt es sich um die
Außenbeleuchtung am Standort.
Durch den AN Tiefbau werden Kabelgräben vorbereitet,
die an den geplanten Lampenstandorten enden.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beziehen sich
auf das Setzen der Lampenmasten, inkl. Fundament und
der betriebsfertigen Verkabelung der Leuchten.
Das Kabel wird über vorhandene Leerohre bis in die
Technikzentrale verlegt. Die Leistungsgrenze stellt
ein Kabelring, Länge 15,0m dar, der in der
Technikzentrale abzulegen ist. Diese Länge ist in der
Kabelposition enthalten.
Das Auflegen auf die Ns-Anlage erfolgt durch die
Haustechnik des GU Hochbau.
1.1.10
Kabel NYY-J 5x4RE vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 04/2014 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYY-J 5 x 4 RE,
Cu-Zahl 192, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
100,00
1.1.20
m
Mastfundamente
Herstellung Lichtmastfundament aus Beton C 30/37
ca. 80/80/100 cm mit einer mittigen runden Aussparrung
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
von DN 200 auf gesamter Höhe
und einer Leerrohrzuleitung zur Stromversorgung.
Das Fundament liegt mit der Oberkante ca. 15 cm tiefer
als OK Gelände,
einschließlich Baugrube ausheben, Planum herstellen und
verdichten,
5,00
1.1.30
Lichtmast Stahl verz H 6m
STLB-Bau 04/2014 58
Lichtmast als gerader Mast DIN EN 40-2 und DIN EN 40-5
aus feuerverzinktem Stahl, Bauform konisch, Querschnitt
rund, Nennhöhe 6 m, mit Ausschnitt für Türgröße B/H
75/200 mm, mit Tür und Sicherheitsschloss, einschl.
Grundplatte, Länge des Erdstückes/Eingrabtiefe 1 m,
Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm.
5,00
1.1.40
St
Dichtungseinsatz Einzelrohr-Kabeldurchführung Futterrohr
Innendurchm.
100mm
STLB-Bau 04/2013 18
Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Kabeldurchführung,
Futterrohrinnendurchmesser 100 mm, dicht gegen
nichtdrückendes Wasser.
2,00
1.1.60
St
Aufsatzleuchte B/L 60/70mm Abdeck. Sicherheitsglas klar
glatt
1Leuchtmittel HIE/S
STLB-Bau 04/2016 58
Aufsatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm DIN
EN 40-2, Schutzart IP 67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, mit
weißem Reflektor, Abdeckung aus Sicherheitsglas, klar,
glatt, induktiv, mit einer/m
Hochdruck-Entladungslampe(n) HIE/S, 70 W, Lichtfarbe
warmweiß, Sockel E 27.
5,00
1.1.50
St
St
Kabel Kennzeichnung
Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen
Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen
mittels Kabelmarkierer aus PE,
Befestigung mit Kabelbinder,
2,00
St
Gesamtsumme:
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Menge
1.2
Niederspannungsanlagen Stromversorgung
1.2.10
Dichtungseinsatz Einzelrohr-Kabeldurchführung Futterrohr
Innendurchm.
100mm
STLB-Bau 04/2013 18
Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Kabeldurchführung,
Futterrohrinnendurchmesser 100 mm, dicht gegen
nichtdrückendes Wasser.
1.2.20
St
Kabel NYCWY 4x35SM/16 vorh.Graben/Kabelkanalform
STLB-Bau 04/2016 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, in vorh. Gräben oder geteilte
Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung.
55,00
1.2.50
St
Kabel Kennzeichnung
Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen
Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen
mittels Kabelmarkierer aus PE,
Befestigung mit Kabelbinder,
6,00
1.2.40
St
Dichtungseinsatz Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung
Futterrohr
Innendurchm. 100mm
Dichtungseinsatz für
Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung,
Futterrohrinnendurchmesser 150 mm, dicht gegen
nichtdrückendes Wasser.
Abdichtung von Durchdringungen,
Einsatz in bauseitiges Futterrohr
oder Kernbohrung (Durchm. 150 mm)
für mehrere Leitungen
geteilt, für bereits verlegte Leitungen
1,00
1.2.30
Einheitspreis
in EUR
11
30.09.2016
27.09.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
3,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Kabel NYCWY 4x50SM/25 vorh.Graben/Kabelkanalform
STLB-Bau 10/2015 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 50
SM/25, Cu-Zahl 2203, in vorh. Gräben oder geteilte
Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung.
70,00
m
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1.2.60
Kabel NYCWY 4x70SM/35 vorh.Graben/Kabelkanalform
STLB-Bau 04/2016 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 70
SM/35, Cu-Zahl 3082, in vorh. Gräben oder geteilte
Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung.
90,00
1.2.70
Gesamtbetrag
in EUR
m
m3
Kies-Sand-Gemisch einbauen verdichten Einbettung Kabel D
10-15cm
STLB-Bau 10/2014 2
Kies-Sand-Gemisch profilgerecht einbauen und
verdichten, für Einbettung von Kabeln, in Graben,
Körnung 0/4, Schichtdicke über 10 bis 15 cm.
30,00
1.2.90
Einheitspreis
in EUR
12
30.09.2016
27.09.2016
Liefern Kies-Sand-Gemisch 0/4
STLB-Bau 10/2014 2
Liefern von Stoffen frei Baustelle, Mengenermittlung
nach Aufmaß in eingebautem Zustand, Kies-Sand-Gemisch,
Körnung 0/4.
30,00
1.2.80
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Markierung Trasse Trassenband Beschriftung
STLB-Bau 10/2014 51
Markierung von Kabeltrassen mit Trassenband, Farbton
gelb, in Trassenmitte, mit Beschriftung, max. Länge der
Beschriftung 100 mm, verlegen 40 cm über Kabel.
215,00
m
Gesamtsumme:
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Menge
1.3
Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta
1.3.10
Elektriker/in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 04/2015 91
Stundenlohnarbeiten durch Elektriker/in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
1.3.20
Gesamtbetrag
in EUR
h
Kabelprüfung Elektrokabel
Durchführung der Kabelmessung,
Dokumentation der Kabelprüfungsergebnisse in
Protokollform,
Übergabe an AG 5 Werktage vor Abnahme,
2-fach in Papier, 1-fach auf Datenträger CD-ROM
1,00
1.3.30
Einheitspreis
in EUR
13
30.09.2016
27.09.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
16,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
psch
Bestandsplan CAD
Bestandsplan erstellen, mit CAD-Programm, anhand von
Montageplänen des AN in vom AG auf
Datenträger/Schnittstelle zur Verfügung gestellten
Lageplänen, Übergabe vor der Abnahme, mind. 5 Werktage,
als Papierzeichnung/Plotterausdruck und
Datenträger/Schnittstelle zur CAD-Verarbeitung,
zweifach, farbig, gefaltet DIN A4, einschl. Übergabe
der Pläne, zur Weiterbearbeitung auf CAD-System,
Schnittstelle DWG, Datenträger CD-ROM.
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Kiefholzstraße 74, (Los1)
1.1
Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG
1.2
Niederspannungsanlagen Stromversorgung
1.3
Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
14
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Ausführungsbeschreibung 1
Leistungsbeschreibung
Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind
Vertragsbestandteil.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
plant die Errichtung von mobilen
Flüchtlingsunterkünften (MUF) im gesamten Berliner
Stadtgebiet.
Die Gebäude sollen in Modulbauweise mit Kapazitäten für
bis zu 60 Bewohnern pro Modul errichtet und nach
Möglichkeit autark versorgt werden.
Um folgende Standorte handelt es sich hierbei:
Los 1 (Standort 8)
Kiefholzstraße 74
12435 Berlin (Neukölln)
Los 2 (Standort 9)
Gutschmidtstraße 37, 43, 53
12359 Berlin (Neukölln)
Die Gebäude werden u.a. an die öffentliche Wasserverund
Abwasserentsorgung angeschlossen. Gleichzeitig werden
Gräben für die Stromversorgung/Außenbeleuchtung
(Erdkabel) durch den AN Tiefbau vorbereitet.
Folgende Leistungen sind auszuführen:
- Verlegung von Erdkabeln für die Außenbeleuchtung in
bauseits
vorhandene Leerrohre und vorbereitete Gräben,
- Herstellung von Mastfundamenten für
Beleuchtungsmasten
- Liefern und montieren von Lichtmasten mit
Aufsatzleuchten
- Verlegung von Erdkabeln für die Stromversorgung der
Gebäude in bauseits vorhandene Leerrohre und
Kabelrinnen
sowie in vorbereiteten Gräben.
Außenbeleuchtung
Die Leistung beinhaltet die Herstellung der
Mastfundamente, die Aufstellung der Lampenmasten, die
Installation der Leuchten sowie die
niederspannungsseitige Anschlüsse zur Stromversorgung.
Das Erdkabel wird bis in den Technikraum des
Technikgebäudes über bauseits vorbereitete Gräben und
Leerrohre verlegt. Das Auflegen der Kabel auf die NsHV
erfolgt durch den Hauselektriker des GU Hochbau.
Stromversorgung
Die Leistung beeinhaltet die Verlegung von Erdkabeln in
bauseits vorbereitete Leerohre und Kabelrinnen sowie
vorbereiteten Gräben.
Folgende Schnittstellen sind zu berücksichtigen:
Leistungen durch Gewerk Hochbau
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Vorbereitung der Leerrohre
- Vorbereitung der Gebäudeeinführungen (Futterrohre)
- Vorbereitung der Kabelrinnen
Leistungen durch Gewerk Tiefbau
- Vorbereitung der Kabelgräben
- Rückverfüllung und auflegen von Trassenwarnband
Leistungen durch Gewerk Frei- und Außenanlagen
- Bäume fällen oder beschneiden, Stubben roden,
- Abschieben von Oberboden bis 10cm
- Wiederherstellung von Oberboden
Weiterhin arbeitet der AN Tiefbau an den jeweiligen
Standorten, zur Herstellung der Infrastruktur. Die
direkte Schnittstelle ist der jeweilige
Kabelgraben für die Errichtung der Stromversorgung /
Außenbeleuchtung. Eine gegenseitige Beeinflussung durch
das
parallele Ausführen der Tiefbauarbeiten ist nicht
auszuschließen
und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Arbeitsmittelverordnung, die
Arbeitsschutzvorschriften und
die Arbeitsstättenverordnung sind vom AN
eigenverantwortlich
einzuhalten.
Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der AN ist
verpflichtet,
alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen
zu
treffen, die zur Durchführung der
Unfallverhütungsvorschriften
und zum Schutz der Beschäftigten sowie Dritter
erforderlich sind.
Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart ist, ohne
besondere
Vergütung für die Dauer der Ausführung alle
Schutzmaßregeln zu
treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der
Baustelle und
ihrer Umgebung (Nachbarn) erforderlich sind, und die
Schutzvorrichtungen solange bestehen zu lassen, bis
jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die Auflagen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen (AVV Baulärm)
sind einzuhalten. Unvermeidbare erschütterungs- oder
lärmintensive Arbeiten sind
zeitlich und örtlich mit der BÜ des AG abzustimmen.
Der AN hat insbesondere dafür zu sorgen, dass
Hydranten-,
Absperrschieber-, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen
frei und zugänglich gehalten werden.
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bei Beschädigung von baulichen Anlagen durch den AN ist
unverzüglich die BÜ des AG und der Eigentümer der
Anlage zu
informieren und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
einzuleiten.
Während der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
werden weitere Baumaßnahmen auf dem Baugelände
durchgeführt:
- Hochbau einschließlich technischer Gebäudeausrüstung,
- Frei- und Außenanlagengestaltung,
Weiterhin werden die öffentlichen Ver- und
Entsorgungsunternehmen bzw. deren Beauftragte am und im
Baufeld tätig sein.
Die kompletten Leistungen zum Einrichten, Vorhalten und
Räumen der Baustelle sind, einschl. arbeits- und
bauablaufbedingter Umsetzungen, in die Einheitspreise
der
Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet!
Für die Baustelleneinrichtung stehen nur begrenzt
Flächen (3 m breiter Streifen entlang der
Kabel-/Rohrgräben) zur
Verfügung. Es ist Sache des AN, Abstimmungen mit den
jeweiligen Verantwortlichen zu führen. Es ist zu
beachten,
dass keinesfalls Zufahrten bzw. Zuwegungen,
Lagerflächen etc.
von Dritten beeinträchtigt werden dürfen!
Anschluss an Ver- und Entsorgungsanlagen
Baustrom / Bauwasser
Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser liegt im
Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert
vergütet. Baustrom und Bauwasser werden vom AG nicht
zur
Verfügung gestellt.
Lager-, Arbeits- und Einrichtungsflächen
Der zur Verfügung stehende Platz für die
Baustelleneinrichtung
wird im Verlauf der Bauausführung von mehreren an der
Gesamtbaumaßnahme beteiligten Firmen genutzt. Aufgrund
der
Platzverhältnisse im Baufeld sind Materiallieferungen
in der
Regel nur für den unmittelbaren, kurzfristigen
Verbrauch
möglich. Nicht wiederverwendungsfähiges Aushubmaterial
und
Abbruchmaterialien werden in der Regel nicht
zwischengelagert.
Sie sind ohne Zwischenlagerung abzufahren.
Einbaumaterial wie
z.B. Füllboden und Bodenauftrag ist grundsätzlich nur
für den
direkten Einbau anzufahren. Vom Auftraggeber zur
Verfügung
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege
sind nach
Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben,
in dem
sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht
ausdrücklich Abweichungen vereinbart sind. Werden durch
den
AN öffentliche Verkehrsflächen benutzt, hat er diese
entsprechend Bereiche zu sichern und ggf. wieder in
ihren
Ursprungszustand zu versetzen. Erforderliche
Abstimmungen für
z.B. Gehwegüberfahrten oder Sperrflächen sind durch den
AN
mit den jeweiligen Eigentümern zu führen.
Allgemeines
Der AN hat für die Durchführung der Arbeiten einen
ständigen,
örtlichen Verantwortlichen mit ausreichender Vollmacht
schriftlich zu benennen. Die Auswechselung der Person
ist dem
AG frühzeitig bekannt zu geben. Der AN ist
verpflichtet, durch
Tagesberichte, den AG entsprechend zu unterrichten. Die
Tagesberichte sind der Bauleitung des AG wöchentlich
vorzulegen. Bei Bedarf finden alle 2 Wochen
Baubesprechungen statt, an denen die Beauftragten des
AN mit mindestens einer
vertretungsberechtigten Person teilzunehmen haben.
Der AN ist verpflichtet, eine Personalliste mit den auf
der
Baustelle beschäftigten Mitarbeitern zu führen und auf
Verlangen
dem AG bzw. deren Bevollmächtigten vorzulegen.
Baustellenleitung des AN
Aufgabe des Bauleiters des AN:
- Teilnahme an allen stattfindenden Baubesprechungen
- Terminverfolgung mit Berichterstattung
- Angabe von Zwischenterminen
- Ansprechpartner zur Projektsteuerung des AG
- jederzeit verfügbar als Ansprechpartner für die am
Bauvorhaben fachlich Beteiligten
- Ablösung nur durch einen qualifizierten Vertreter.
Der AN ist für die rechtzeitige Beschaffung sämtlicher
Unterlagen
bei den fachlich Beteiligten, die für die Bauausführung
notwendig
sind, selbst verantwortlich (Anforderung von
Unterlagen). Der AN
verschafft sich unverzüglich nach Beauftragung
(mündlich oder
schriftlich) einen umfassenden Überblick über die
benötigten
Unterlagen für die Baudurchführung und wird diese
anfordern.
Verkehrsführung, Verkehrssicherheit
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Baustellenverkehr und der gesamte interne Ablauf
des AN
sind so zu organisieren und mit Dritten zu
koordinieren, dass eine
Behinderung der eigenen Leistungen und die anderer
Unternehmer nicht gegeben ist. Verunreinigungen und
Beschädigungen durch den AN an
vorhandenen Einrichtungen sind unverzüglich zu
beseitigen.
Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen und Wegen
außerhalb des unmittelbaren Baustellengeländes sind
arbeitstäglich zu reinigen. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
Baubehelfe, Arbeitsebenen und Gerüste
Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten,
Hebeund Arbeitsbühnen für die Ausführung der
Vertragsleistungen ist,
soweit dafür im LV keine besonderen Ansätze vorgesehen
sind,
durch die Preisvereinbarungen abgegolten. Rüstungen
sind vor
der Nutzung auf einwandfreien Zustand zu überprüfen,
laufend zu
überwachen und in einem einwandfreien Zustand zu
halten.
Abstimmungen
Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit
allen am
Bau Beteiligten abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
Abstimmungen
Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit
allen am
Bau Beteiligten; dazu gehören die Ver-und Entsorger, AN
Hochbau, AN Freianlagen, AN Tiefbau; abzustimmen. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Stoffe, Bauteile- Ausführungsbestimmungen zum LV
Baustoffe, Güten und Besonderheiten sind im
Leistungsverzeichnis, den Vorbemerkungen und den
Zeichnungen beschrieben. Sie haben den einschlägigen
DIN bzw.
DIN-EN-Vorschriften zu entsprechen. Die vom AG
geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsmäßigen
Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen
der
einschlägigen DIN- bzw. DIN-EN-Vorschriften und der VOB
hat
der AN Tiefbau Infrastruktur ohne besondere Vergütung
zu
erbringen und durch Zeugnisse zu belegen. Materialien
und
Verfahren, die bei der Erstellung der Leistungen
eingesetzt
werden, müssen umweltfreundlich und umweltschonend
sein.
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde zu legenden Aufmaße werden
generell durch gemeinsame Aufmessungen des Vertreters
des
AG und des AN festgelegt bzw. ermittelt. Personal und
Geräte
sind vom AN zu stellen. Die Kosten sind in die
Positionen einzurechnen.
Bauleistungen, deren Aufmaß mit dem Arbeitsfortschritt
unmöglich werden, sind der Bauleitung des AG so
rechtzeitig
bekannt zu geben, dass vor Weiterarbeit gemeinsam
gemessen
werden kann.
Bauabsteckung und Vermessung
Der AN hat, soweit erforderlich, die Einmessung der
Achsen auf
Basis der vorhandenen Vermessungsunterlagen und
Hauptpunkte/ -achsen in Abstimmung mit dem AG
vorzunehmen.
Alle Absteckungsarbeiten sind so rechtzeitig
durchzuführen, dass
eine Überprüfung der durch den AG bzw. durch die
örtliche
Bauüberwachung möglich ist. Für die Richtigkeit der
Angaben ist
der AN verantwortlich.
Termine
siehe Formblatt V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeines
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in
geeigneter Form und
notwendiger Weise vom AN zu überprüfen und evtl.
Bedenken
dem AG oder dessen Vertreter vor Baubeginn mitzuteilen.
Kommen dem AN bei der Durcharbeitung Bedenken
hinsichtlich
irgendeines Teiles der Konstruktion, so ist er
verpflichtet diese
dem AG mit qualifizierter Begründung mitzuteilen und
ggf.
Änderungsvorschläge zu machen.
Werden Unstimmigkeiten zeichnerischer oder
rechnerischer Art
festgestellt, so ist der AN verpflichtet diese der
Bauleitung sofort
schriftlich zu melden und in angemessener Frist
Anweisung zur
Klärung der Unstimmigkeiten zu fordern. Unterlässt der
AN diese
Meldung und entscheidet über die Unstimmigkeiten nach
eigenem Ermessen, so ist er für alle aus einer
Fehlentscheidung
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
entstandenen Schäden gegenüber dem AG haftbar.
Vom AN zu beschaffende bzw. zu erstellende Unterlagen
Bauzeitenplan:
Nach Auftragserteilung ist vom AN mit einer Frist von
14 Tagen
ein detaillierter Bauzeitenplan mit genauen Angaben
über die
Baudurchführung für jeden Einsatzpunkt zur Genehmigung
einzureichen. Der Bauzeitenplan ist auf der Grundlage
der
vorgegebenen Ausführungsfristen zu erstellen. Mit
Zustimmung
durch den AG wird der Bauzeitenplan
Vertragsbestandteil.
Die Bauüberwachung des AG behält sich im Zuge der
örtlichen
und zeitlichen Bausituation vor, in Absprache mit den
ausführenden Firmen den Bauzeitenplan zu aktualisieren.
Allein
gültig ist der jeweils neu überarbeitete Terminplan.
Die
Ausführungstermine der einzelnen Leistungsabschnitte
sind
einzuhalten. Terminverschiebungen sind dem AG
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Eine Änderung
der
vertraglich vereinbarten Termine kann nur schriftlich
und zwar
von Seiten des AG erfolgen.
Bestandsunterlagen, Dokumentation:
Vom AN sind Bestandsunterlagen, Dokumentationen und
Revisionspläne zu den von ihm ausgeführten Leistungen
zu
erstellen und zu übergeben. Vor VOB-Abnahme sind
unaufgefordert und in revidiertem "Ist-Zustand" die
Unterlagen 2-fach in Papier und einfach digital auf
CD-ROM zu übergeben. Zeichnungen sind im "dwg- bzw.
dxfFormat", Schriftwechsel, Protokolle, Prüfzeugnisse und
Berechnungen sind im "pdf-Format" zu übergeben.
Die nachstehenden Positionen des
Leistungsverzeichnisses
umfassen Lieferungen und Einbau, sofern nicht
ausdrücklich nur
eine Leistung gefordert wird.
Die Bestimmungen der gültigen Bauordnung, der
einschlägigen TÜV-Vorschriften, der jeweiligen
Werknormen der öffentlichen Ver- und Entsorger und die
bauaufsichtsamtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Sofort nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet,
alle
notwendigen Angaben, die zur Erstellung der Anlagen
erforderlich sind, bekanntzugeben.
Alle in Auftrag gegebenen Arbeiten sind so zu fördern,
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
8
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
dass die
übrigen Bauarbeiten keine Verzögerung erleiden. Für die
Nachteile durch eine vom AN verschuldete verspätete
Fertigstellung haftet der AN.
Dem AN wird frei gestellt, sich vor Angebotsabgabe mit
den
Örtlichkeiten, den besonderen und allgemeinen
Schwierigkeiten
(Materialtransport usw.) vertraut zu machen.
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die einschlägigen
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu
beachten.
Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu
beschaffen und alle
Vorkehrungen zu treffen, die zur Einhaltung der
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften oder
sonst nach
Lage der Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten
erforderlich
ist.
Für die betriebssichere Herstellung, Instandsetzung und
Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege,
Betriebseinrichtungen, Schutzvorrichtungen usw. ist
unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen
Verantwortlichkeit des Besitzers,
Herstellers, Lieferers derjenige Auftragnehmer
verantwortlich,
dessen Beschäftigte die Arbeitsplätze, Verkehrswege,
Betriebseinrichtungen usw. benutzen.
Fehlende Sicherheitseinrichtungen bzw. Mängel an den
Gerüsten, Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von
Seiten
des AN, soweit diese nicht von ihm selbst errichtet
bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der
Bauüberwachung des AG zu melden.
Die nachstehend beschriebenen Leistungen
verstehen sich als komplette, betriebsfertige Leistung
einschließlich aller erforderlichen Aufwendungen.
Die Aufwendungen für die erforderliche
Baustelleneinrichtung (einrichten, vorhalten und
unterhalten, räumen) sind in die Leistungspositionen
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet!
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur
fertigen Leistung einschl. Lieferung aller Materialien
unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik und der Bestimmungen der
DIN-EN-Vorschriften als beschrieben.
Für alle in den einzelnen Leistungspositionen oder
Vorbemerkungen zu den einzelnen Titeln des LV´s
genannten Normen, Richtlinien, Standards usw. gilt
Folgendes:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Es werden nur Materialien/Erzeugnisse/Typen verwendet,
die alle für den projektspezifischen Standort und
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen haben.
Nachweise darüber werden dem Auftraggeber auf
Verlangen vorgelegt.
Wenn nicht anders angegeben, zählen zum
Leistungsumfang neben den im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Angaben über die jeweiligen Leistungen
(z.B. Bauteil, Ausführung, Bauart, Baumaterial und
Abmessungen) auch etwaige in Betracht kommende
gesetzliche und behördliche Vorschriften und sonstige
technische Spezifikationen, die den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß mit der
örtlichen Bauüberwachung des AG.
Es gelten die Verlegevorschriften des Kabelherstellers,
die Vorschriften der zuständigen Träger der Ver- und
Entsorgungsanlagen, die Regelungen des Netzbetreibers.
2
Gutschmidtstr., 37, 43, 54 (Los 2)
2.1
Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG
2.1.
*** Ausführungsbeschreibung 1
Schnittstelle Niederspannung
Bei den Niederspannungsanlagen handelt es sich um die
Außenbeleuchtung am Standort.
Durch den AN Tiefbau werden Kabelgräben vorbereitet,
die an den geplanten Lampenstandorten enden.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beziehen sich
auf das Setzen der Lampenmasten, inkl. Fundament und
der betriebsfertigen Verkabelung der Leuchten.
Das Kabel wird über vorhandene Leerohre bis in die
Technikzentrale verlegt. Die Leistungsgrenze stellt
ein Kabelring, Länge 15,0m dar, der in der
Technikzentrale abzulegen ist. Diese Länge ist in der
Kabelposition enthalten.
Das Auflegen auf die Ns-Anlage erfolgt durch die
Haustechnik des GU Hochbau.
2.1.10
Kabel NYY-J 5x6RE vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 04/2016 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYY-J 5 x 6 RE,
Cu-Zahl 288, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
800,00
m
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Menge
2.1.20
Mastfundamente
Herstellung Lichtmastfundament aus Beton C 30/37
ca. 80/80/100 cm mit einer mittigen runden Aussparrung
von DN 200 auf gesamter Höhe
und einer Leerrohrzuleitung zur Stromversorgung.
Das Fundament liegt mit der Oberkante ca. 15 cm tiefer
als OK Gelände,
einschließlich Baugrube ausheben, Planum herstellen und
verdichten,
2.1.30
St
St
Dichtungseinsatz Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung
Futterrohr
Innendurchm. 100mm
Dichtungseinsatz für
Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung,
Futterrohrinnendurchmesser 150 mm, dicht gegen
nichtdrückendes Wasser.
Abdichtung von Durchdringungen,
Einsatz in bauseitiges Futterrohr
oder Kernbohrung (Durchm. 150mm)
für mehrere Leitungen (3 -4)
geteilt, für bereits verlegte Leitungen
2,00
2.1.40
Gesamtbetrag
in EUR
Lichtmast Stahl verz H 6m
STLB-Bau 04/2014 58
Lichtmast als gerader Mast DIN EN 40-2 und DIN EN 40-5
aus feuerverzinktem Stahl, Bauform konisch, Querschnitt
rund, Nennhöhe 6 m, mit Ausschnitt für Türgröße B/H
75/200 mm, mit Tür und Sicherheitsschloss, einschl.
Grundplatte, Länge des Erdstückes/Eingrabtiefe 1 m,
Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm.
20,00
2.1.35
Einheitspreis
in EUR
10
30.09.2016
27.09.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
20,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Aufsatzleuchte B/L 60/70mm Laterne Abdeck. Sicherheitsglas
klar glatt
1Leuchtmittel HIE/S
STLB-Bau 04/2014 58
Aufsatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm DIN
EN 40-2, Bauform Laterne, mit weißem Reflektor,
Abdeckung aus Sicherheitsglas, klar, glatt, induktiv,
mit einer Hochdruck-Entladungslampe(n) HIE/S, 70 W,
Lichtfarbe warmweiß, Sockel E 27,
Hersteller/Typ z.B. SCHUCH Baureihe 543
(Pilzleuchte)oder gleichwertig
.
20,00
St
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.1.60
Kabel Kennzeichnung
Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen
Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen
mittels Kabelmarkierer aus PE,
Befestigung mit Kabelbinder,
6,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
St
Gesamtsumme:
11
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Menge
2.2
Niederspannungsanlagen Stromversorgung
2.2.10
Dichtungseinsatz Einzelrohr-Kabeldurchführung Futterrohr
Innendurchm.
100mm
STLB-Bau 04/2013 18
Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Kabeldurchführung,
Futterrohrinnendurchmesser 100 mm, dicht gegen
nichtdrückendes Wasser.
2.2.15
St
Kabel NYCWY 4x35SM/16 vorh.Graben/Kabelkanalform
STLB-Bau 04/2016 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, in vorh. Gräben oder geteilte
Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung.
400,00
2.2.40
St
Kabel Kennzeichnung
Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen
Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen
mittels Kabelmarkierer aus PE,
Befestigung mit Kabelbinder,
20,00
2.2.30
St
Dichtungseinsatz Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung
Futterrohr
Innendurchm. 100mm
Dichtungseinsatz für
Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung,
Futterrohrinnendurchmesser 150 mm, dicht gegen
nichtdrückendes Wasser.
Abdichtung von Durchdringungen,
Einsatz in bauseitiges Futterrohr
oder Kernbohrung (Durchm. 150mm)
für mehrere Leitungen (3 -4)
geteilt, für bereits verlegte Leitungen
4,00
2.2.20
Einheitspreis
in EUR
12
30.09.2016
27.09.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
10,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Kabel NYCWY 4x50SM/25 vorh.Graben/Kabelkanalform
STLB-Bau 10/2015 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 50
SM/25, Cu-Zahl 2203, in vorh. Gräben oder geteilte
Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung.
250,00
m
Gesamtbetrag
in EUR
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.2.50
Kabel NYCWY 4x70SM/35 vorh.Graben/Kabelkanalform
STLB-Bau 10/2015 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 70
SM/35, Cu-Zahl 3082, in vorh. Gräben oder geteilte
Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung.
75,00
2.2.60
Gesamtbetrag
in EUR
m
m3
Kies-Sand-Gemisch einbauen verdichten Einbettung Kabel D
10-15cm
STLB-Bau 10/2014 2
Kies-Sand-Gemisch profilgerecht einbauen und
verdichten, für Einbettung von Kabeln, in Graben,
Körnung 0/4, Schichtdicke über 10 bis 15 cm.
60,00
2.2.80
Einheitspreis
in EUR
13
30.09.2016
27.09.2016
Liefern Kies-Sand-Gemisch 0/4
STLB-Bau 10/2014 2
Liefern von Stoffen frei Baustelle, Mengenermittlung
nach Aufmaß in eingebautem Zustand, Kies-Sand-Gemisch,
Körnung 0/4.
60,00
2.2.70
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Markierung Trasse Trassenband Beschriftung
STLB-Bau 10/2014 51
Markierung von Kabeltrassen mit Trassenband, Farbton
gelb, in Trassenmitte, mit Beschriftung, max. Länge der
Beschriftung 100 mm, verlegen 40 cm über Kabel.
75,00
m
Gesamtsumme:
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Menge
2.3
Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta
2.3.10
Elektriker/in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 04/2015 91
Stundenlohnarbeiten durch Elektriker/in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
2.3.20
Gesamtbetrag
in EUR
h
Kabelprüfung Elektrokabel
Durchführung der Kabelmessung,
Dokumentation der Kabelprüfungsergebnisse in
Protokollform,
Übergabe an AG 5 Werktage vor Abnahme,
2-fach in Papier, 1-fach auf Datenträger CD-ROM
1,00
2.3.30
Einheitspreis
in EUR
14
30.09.2016
27.09.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
32,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
psch
Bestandsplan CAD
Bestandsplan erstellen, mit CAD-Programm, anhand von
Montageplänen des AN in vom AG auf
Datenträger/Schnittstelle zur Verfügung gestellten
Lageplänen, Übergabe vor der Abnahme, mind. 5 Werktage,
als Papierzeichnung/Plotterausdruck und
Datenträger/Schnittstelle zur CAD-Verarbeitung,
zweifach, farbig, gefaltet DIN A4, einschl. Übergabe
der Pläne, zur Weiterbearbeitung auf CAD-System,
Schnittstelle DWG, Datenträger CD-ROM.
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
2
Gutschmidtstr., 37, 43, 54 (Los 2)
2.1
Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG
2.2
Niederspannungsanlagen Stromversorgung
2.3
Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
15
30.09.2016
27.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR