Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. %LWWHQLFKW|IIQHQ $QJHERWIU Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - V M 1 Württembergische Str. Str. 66, 10707 Württembergische 10707 Berlin Berlin Raum 022 022 9HUJDEH1UOE 181016 Niw1 $EODXIGHU$QJHERWVIULVW 18.10.2016 11:30 'DWXP8KU]HLW Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt August 2016 Informationen zu Änderungen in der eVergabe Die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, ab dem 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zuzulassen. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz gilt seit dem 18.04.2016 für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, dass die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmen grundsätzlich nur noch mit elektronischen Mitteln zu erfolgen hat. Übergangsbestimmungen räumen dem öffentlichen Auftraggeber bis 18.04.2017 bzw. 18.10.2018 das Recht ein, abweichend von dieser Regelung die Übermittlung von Angeboten auf dem Postweg zuzulassen. Aufgrund der Vorteile der elektronischen Vergabe (eVergabe) und der hohen Akzeptanz bei den Unternehmen, beabsichtigt die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm Hochbau) bereits ab 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote im Rahmen des Verfahrens der eVergabe zuzulassen. Unternehmen, die zukünftig an entsprechenden EU-Verfahren der SenStadtUm Hochbau teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Die Übermittlung der elektronischen Angebote erfolgt grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, elektronische Angebote mit fortgeschrittener Signatur (Software-Zertifikat) oder qualifizierter Signatur (Signaturkarte) abzugeben. Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe: Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig zurückgezogen oder verändert werden) Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im Bietertool "ava-Sign" Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll nach beendeter Submission Technische und organisatorische Voraussetzungen bzw. weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OE 181016 Niw1 zur Eignung) Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.H F Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -VM1- Datum: Tel:. +49 30901393936 Fax: +49 30901393931 E-Mail: [email protected] Württembergische Str. 6 10707 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Berlin Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 18.10.2016 Uhrzeit 11:30 Eröffnungstermin Datum 18.10.2016 Ort Uhrzeit 11:30 Württembergische Str. 6 10707 Berlin Raum 022 Bindefrist endet am 18.11.2016 Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F V 242.H F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Instandhaltung 2 Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. EP-MUF-222; EP-MUF-232 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.H F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F D) Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Vertragsformulare Instandhaltung Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -VM1- Straße Württembergische Straße 6 PLZ, Ort 10707 Telefon +49 30901393934 E-Mail [email protected] Berlin Fax +49 30901393931 Internet Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 3.1 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: 100% Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer OE 181016 Niw1 Baumaßnahme Maßnahmenummer AsylE70001 Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 10 (frei) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 10.10.2016 in Textform zu beantragen. Angebote in Papierform sollten mit QR-Code eingereicht werden. Der QR-Code wird beim Ausdruck des Leistungsverzeichnisses über die Bietersoftware ava-sign automatisch auf der letzten Seite erzeugt. Alternativ wird bei der Einreichung eines Angebotes in Papierform um die zusätzliche Abgabe der GAEB.d84 auf einer CD-ROM gebeten. Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht ist vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 2131.H F (Angebotsschreiben mit Losen) Datum: Ust. –ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt -VM1- Württembergische Str. 6 10707 Berlin Deutschland Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 2131.H F (Angebotsschreiben mit Losen) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschließlich Umsatzsteuer (brutto) beträgt für Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 Los 9 Los 10 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) 3 beträgt Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 Los 9 Los 10 EUR* EUR* EUR* EUR* EUR* EUR* EUR* EUR* EUR* EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3. Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 Los 9 Los 10 3 St. St. St. St. St. St. St. St. St. St. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütung einzutragen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 2131.H F (Angebotsschreiben mit Losen) 4. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 Los 9 Los 10 5 % % % % % % % % % % Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen - Teil B 6 Ich bin/Wir sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 2131.H F (Angebotsschreiben mit Losen) – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. – mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 181016 Niw1 AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.11.2016 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 29.09.2017 innerhalb von ginn. in der KW . Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben 2 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen: Los 1-Kiefholzstraße Los 2-Gutschmidtstraße 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch. 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 10.1. Baustrom / Bauwasser Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser liegt im Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert vergütet. Baustrom und Bauwasser werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. 10.2. Die kompletten Leistungen zum Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle sind, einschließlich arbeits- und bauablaufbedingter Umsetzungen, in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OE 181016 Niw1 Baumaßnahme Maßnahmenummer AsylE70001 Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer OE 181016 Niw1 AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 2 3 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 Kabel NYCWY 4x35SM/16 1.2.40 55 m 70 m 90 m Kabel NYCWY 4x50SM/25 1.2.50 Kabel NYCWY 4x70SM/35 1.2.60 1 2 3 4 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer OE 181016 Niw1 Baumaßnahme Maßnahmenummer AsylE70001 Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer OE 181016 Niw1 Maßnahmenummer AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer AsylE70001 Vergabenummer OE 181016 Niw1 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 181016 Niw1 AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 248 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 181016 Niw1 AsylE70001 Baumaßnahme Sozialeinrichtungen, MUF Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge 0000 Berlin Leistung/CPV Technische Erschließung Elektro, MUF, Los 1 Kiefholzstraße, Los 2 Gutschmidtstraße Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 Legende: Bestand: Regenentwässerung Schmutzwasserkanal Schmutzwasserdruckleitung Mischwasserkanal Trinkwasserversorgung Wärme- Trassenachse Wärme- Vorlauf Wärme- Rücklauf <1kV <1kV <1kV 1<>30kV Fm Fm L1172 L1171 L1170 SB ELT Niederspannung (bis 1 kV) ELT Mittelspannung (bis 30 kV) ELT- Daten- bzw. Steuerkabel ELT- Straßenbeleuchtung ELT- Lichtsignalanlagen Gasleitung Gas außer Betrieb Fm Fm Fm Fm Fm Fm TK-IT -Trassen (Telekom) TK-IT-Trassen (Vodafone) TK-IT-Trassen (Kabel Deutschland) Planung Regenentwässerung ² Schmutzwasserkanal Trinkwasserversorgung Wärme- Trasse A E E TK-IT -Leerrohrtrasse (Telekommunikation) G Nahwärme und TW übereinander Telekom HA (Leerrohr Da110), L=92m Regenwasser Abwasser TW TK/ELT Gas FW Abwasser Regenwasser Nahwärme (2x DN50) TK/IT-1x3 Da 110, L=2 m RW-Einleitbeschränkung gemäß Brief BWB vom 19.02.2016, Qab = 3,0 l/s VERWENDETE PLANUNTERLAGEN: - Digitaler Bestandsplan Berliner Wasserbetriebe (infrest-Abfrage Nr. 83199, 01/2016) ..\..\06_XREF\16.02.03_lp_1501101_leitungsbestand-Teil 5.dwg - Architekten Einpassplan (G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\04_Grundlagen Standorte\12_Kiefholzstrasse 74\AIM\16.07.20\wb 15-050-LP-10_ARBEITSSTAND 160719 - xr.dwg) vom 20.07.2016 - G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\04_Grundlagen Standorte\12_Kiefholzstrasse 74\AIM\16.07.07\160706_FG4_Grundriss_xr.dwg ELT(Leerrohr Da110), L=10m ELT- HA Vattenfall, L~8,0 m +0,00 E - OKFF E Fm 2 (700x700mm) E E Gas Leitung HINWEISE: ACHTUNG : Leitungsbestand im Baufeld ELT-Erdkabel 4x35SM/16 Länge: 40m V TK/IT-1x3 Da 110, L=20 m E TK/IT-1x3 Da 110, L=4 m E E ELT-Erdkabel 4x50SM/25 Länge: 58m ELT-Erdkabel 4x70SM/35 Länge: 76m E E G 1 Stromleitung < 1kV 2 TW-Leitung 40St totgelegt Gitterrost ² E I TW (1x Da63) (unterhalb) Kabel Außenbeleuchtung, L=68 m E ² TK/IT, L=2 m Fm 3 (700x700mm) E Fm 1 (700x700mm) Kabel Außenbeleuchtung, L=9 m 1 ELT Außenbeleuchtung 2 Bauvorhaben Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Modulbauweise (MUF) Technische Ausrüstung Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Fehrbelliner Platz 2 * 10707 Berlin Auftragnehmer HORN & MÜLLER Ingenieurgesellschaft mbH Arkonastraße 45-49 * 13189 Berlin Tel.: 030/47 00 80-0 * Fax.: 030/47 00 80-80 ² ² 2 Projekt-Nr. Leistungsphase Dieser Plan ist für die Fa. HORN & MÜLLER urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder Vervielfältigen dieses Planes bedarf der Zustimmung der Fa. HORN & MÜLLER. 15 011 01 bearbeitet M. Toro gezeichnet M.Toro geprüft Druckdatum: 27.09.2016 Plandarstellung Entwurfsplanung (Vergabe) Leitungsplan Elektro, Beleuchtung und TK-/IT-Verrohrung Kiefholzstraße 74, 12435 Berlin Datum 11.07.2016 Maßstab 1 : 200 Blattgröße 841x594 mm Höhenbezug DHHN Lagebezug ohne Plannummer EP-MUF-221 G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\03_Ausarbeitungen\02_CAD\01_Planwerk\AP\16.09.23_LP_1501101_MUF_Kiefholzstraße_EP-MUF-221.dwg -H Fm 4 (700x700mm) kom Fm 5 (700x700mm) ELT Erdkabel Niederspannung (bis 1 kV) Tele B 55 Ring lt 150 Az ante DN 450 STZ 80 GG 150 GGG 05 0 EI 1 00 0 DN 30 9,78 STZ 4 300 GG u beton 9,78 STZ 4 STZ 49,36 Fernwärmetrasse mman telt 98 B 58, 0 EI 105 0 DN 30 L1170 L1172 L1171 0 EI 105 98 B 58, Gasleitung Gas außer Betrieb ntelt betonumma umma beton EI 1050 0 SW 41.0 0 .7 41 ntelt TK-IT -Trassen (Telekom) TK-IT-Trassen (Vodafone) TK-IT-Trassen (Kabel Deutschland) RW Planung Regenentwässerung Schmutzwasserkanal Trinkwasserversorgung Löschwasserleitung (trocken) Wärme- Trasse ELT Erdkabel Niederspannung (bis 1 kV) ELT Außenbeleuchtung TK-IT -Leerrohrtrasse (Telekommunikation Gas Leitung HINWEISE: EL L1= T-HA L2= 70.2 (2x L eer 98. m roh 5m re TE da1 L= LEKO 60) 68. 5m M-HA VERWENDETE PLANUNTERLAGEN: (1x Lee rro hr d a11 0) ² Erdkabel Außenbeleuchtung 92.7m(e) Erdkabel Außenbeleuchtung 78.6m(d) Fm 1.7 Do ca. 44,70 ² ² ² TK/IT KSR 1x ELT-Erdkabel 4x35/SM16 da110 2- .0mLänge:63.1m ² TK/IT KSR 2x3 da110 3- .1m- ELT-Erdkabel 5x35mm² (A) Länge:65.1m Fm HA Do ca. 44,66 TK/IT KSR 1x3 da11021.2m- TK/IT KSR 1x3 da110 2- 1.4m- ² Fm 1.2 Do ca. 44,23 Erdkabel Außenbeleuchtung 47.7m(c) TK/IT KSR 1x da110 7- .0m- TK/IT KSR 1x da110 1- 2.7m- ² Fm 1.6 Do ca. 44,70 ² TK/IT KSR 1x da110 2- .0m- ELT-Erdkabel 5x50/SM25 Länge:73.8m ² Fm 1.3 Fm 1.4 Do ca. 44,70 TK/IT KSR 1x3 Erdkabel Außenbeleuchtung - m- (b) 56.1 Do ca. 44,70 da110 9- .2mTK/IT KSR 1x3 da11017.3mTK/IT KSR 1x da110 3- .3m- TK/IT KSR 1x da110 3- .3m- ELT-Leerrohr ELT-Leerrohr ELT-Leerrohr ELT-Leerrohr ELT-Leerrohr ELT-Leerrohr ELT-Erdkabel 4x35/SM16 Länge:53.1m Erdkabel Außenbeleuchtung 113.8 - m- (f) Fm 2.3 Do ca. 44,30 Fm 2.2 Do ca. 44,30 TK/IT KSR 1x da110 1- 6.9m- ELT-Erdkabel 4x35/SM16 Länge:58.3m L 2.5 m TK/IT KSR 1x da110 2- 1.1m- ELT-Erdkabel 4x35/SM16 Länge:51.4m Fm 2.5 Do ca. 44,30 FMT (1xda110) ELT-Erdkabel 4x50/SM25 Länge:69.4m ELT-Erdkabel 4x70/SM35 Länge:81.6m Erdkabel Außenbeleuchtung 69.5m-(a) - TK/IT KSR 2x3 da110 3- 1.7m- ² ² Fm 1.1 Do ca. 44,66 TK/IT KSR 1x3 da110 1- 7.3m- TK/IT KSR 1x3 da11035.6m- TK/IT KSR 2x3 da110 3- .1m- TK/IT KSR 1x3 da110 8- .2m- Fm 2.1 Do ca. 44,20 Fm 1.5 Do ca. 43,70 ELT-Erdkabel 4x50/SM25 Länge:72.4m FMT (1xda110) L 2.5 m Fm 2.4 Do ca. 44,30 ELT-Erdkabel 4x35/SM16 Länge:53.9m ² TK/IT KSR 1x da110 1- 7.7m- 41,30 B 61,57 ELT Niederspannung (bis 1 kV) ELT Mittelspannung (bis 30 kV) ELT- Daten- bzw. Steuerkabel ELT- Straßenbeleuchtung ELT- Lichtsignalanlagen Index Bauvorhaben Datum Änderung Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Modulbauweise (MUF) Technische Ausrüstung Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Fehrbelliner Platz 2 * 10707 Berlin Auftragnehmer HORN & MÜLLER Ingenieurgesellschaft mbH Arkonastraße 45-49 * 13189 Berlin Tel.: 030/47 00 80-0 * Fax.: 030/47 00 80-80 ² ² Name Projekt-Nr. Leistungsphase 15 011 01 bearbeitet M. Toro gezeichnet S. Damerau geprüft Druckdatum: 26.09.2016 Plandarstellung Entwurfsplanung (Vergabe) Leitungsplan Elektro, Beleuchtung und TK-/IT-Verrohrung Gutschmidtstr. 37, 43, 53, 12359 Berlin Datum 19.07.2016 Maßstab 1 : 200 Blattgröße 841x594 mm Höhenbezug DHHN Lagebezug ohne Plannummer EP-MUF-232 G:\1501101_TA Flüchtling\02_Maßnahme\03_Ausarbeitungen\02_CAD\01_Planwerk\AP\16.09.23_LP_1501101_MUF_Gutschmidt_Erschließung.dwg 40,75 6 50,0 Legende: 2 9,0 B 5 DN 3 G 300 G DN 300 beto m num LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Ausführungsbeschreibung 1 Leistungsbeschreibung Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind Vertragsbestandteil. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant die Errichtung von mobilen Flüchtlingsunterkünften (MUF) im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Gebäude sollen in Modulbauweise mit Kapazitäten für bis zu 60 Bewohnern pro Modul errichtet und nach Möglichkeit autark versorgt werden. Um folgenden Standort handelt es sich hierbei: Los 1 (Standort 8) Kiefholzstraße 74 12435 Berlin (Neukölln) Die Gebäude werden u.a. an die öffentliche Wasserverund Abwasserentsorgung angeschlossen. Gleichzeitig werden Gräben für die Stromversorgung/Außenbeleuchtung (Erdkabel) durch den AN Tiefbau vorbereitet. Folgende Leistungen sind auszuführen: - Verlegung von Erdkabeln für die Außenbeleuchtung in bauseits vorhandene Leerrohre und vorbereitete Gräben, - Herstellung von Mastfundamenten für Beleuchtungsmasten - Liefern und montieren von Lichtmasten mit Aufsatzleuchten - Verlegung von Erdkabeln für die Stromversorgung der Gebäude in bauseits vorhandene Leerrohre und Kabelrinnen sowie in vorbereiteten Gräben. Außenbeleuchtung Die Leistung beinhaltet die Herstellung der Mastfundamente, die Aufstellung der Lampenmasten, die Installation der Leuchten sowie die niederspannungsseitige Anschlüsse zur Stromversorgung. Das Erdkabel wird bis in den Technikraum des Technikgebäudes über bauseits vorbereitete Gräben und Leerrohre verlegt. Das Auflegen der Kabel auf die NsHV erfolgt durch den Hauselektriker des GU Hochbau. Stromversorgung Die Leistung beeinhaltet die Verlegung von Erdkabeln in bauseits vorbereitete Leerohre und Kabelrinnen sowie vorbereiteten Gräben. Folgende Schnittstellen sind zu berücksichtigen: Leistungen durch Gewerk Hochbau - Vorbereitung der Leerrohre - Vorbereitung der Gebäudeeinführungen (Futterrohre) - Vorbereitung der Kabelrinnen LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungen durch Gewerk Tiefbau - Vorbereitung der Kabelgräben - Rückverfüllung und auflegen von Trassenwarnband Leistungen durch Gewerk Frei- und Außenanlagen - Bäume fällen oder beschneiden, Stubben roden, - Abschieben von Oberboden bis 10cm - Wiederherstellung von Oberboden Weiterhin arbeitet der AN Tiefbau an den jeweiligen Standorten, zur Herstellung der Infrastruktur. Die direkte Schnittstelle ist der jeweilige Kabelgraben für die Errichtung der Stromversorgung / Außenbeleuchtung. Eine gegenseitige Beeinflussung durch das parallele Ausführen der Tiefbauarbeiten ist nicht auszuschließen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Arbeitsmittelverordnung, die Arbeitsschutzvorschriften und die Arbeitsstättenverordnung sind vom AN eigenverantwortlich einzuhalten. Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und zum Schutz der Beschäftigten sowie Dritter erforderlich sind. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Ausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung (Nachbarn) erforderlich sind, und die Schutzvorrichtungen solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die Auflagen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) sind einzuhalten. Unvermeidbare erschütterungs- oder lärmintensive Arbeiten sind zeitlich und örtlich mit der BÜ des AG abzustimmen. Der AN hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten-, Absperrschieber-, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Bei Beschädigung von baulichen Anlagen durch den AN ist unverzüglich die BÜ des AG und der Eigentümer der Anlage zu informieren und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR einzuleiten. Während der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen werden weitere Baumaßnahmen auf dem Baugelände durchgeführt: - Hochbau einschließlich technischer Gebäudeausrüstung, - Frei- und Außenanlagengestaltung, Weiterhin werden die öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen bzw. deren Beauftragte am und im Baufeld tätig sein. Die kompletten Leistungen zum Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle sind, einschl. arbeits- und bauablaufbedingter Umsetzungen, in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! Für die Baustelleneinrichtung stehen nur begrenzt Flächen (3 m breiter Streifen entlang der Kabel-/Rohrgräben) zur Verfügung. Es ist Sache des AN, Abstimmungen mit den jeweiligen Verantwortlichen zu führen. Es ist zu beachten, dass keinesfalls Zufahrten bzw. Zuwegungen, Lagerflächen etc. von Dritten beeinträchtigt werden dürfen! Anschluss an Ver- und Entsorgungsanlagen Baustrom / Bauwasser Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser liegt im Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert vergütet. Baustrom und Bauwasser werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Lager-, Arbeits- und Einrichtungsflächen Der zur Verfügung stehende Platz für die Baustelleneinrichtung wird im Verlauf der Bauausführung von mehreren an der Gesamtbaumaßnahme beteiligten Firmen genutzt. Aufgrund der Platzverhältnisse im Baufeld sind Materiallieferungen in der Regel nur für den unmittelbaren, kurzfristigen Verbrauch möglich. Nicht wiederverwendungsfähiges Aushubmaterial und Abbruchmaterialien werden in der Regel nicht zwischengelagert. Sie sind ohne Zwischenlagerung abzufahren. Einbaumaterial wie z.B. Füllboden und Bodenauftrag ist grundsätzlich nur für den direkten Einbau anzufahren. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen vereinbart sind. Werden durch den AN öffentliche Verkehrsflächen benutzt, hat er diese entsprechend Bereiche zu sichern und ggf. wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Erforderliche Abstimmungen für z.B. Gehwegüberfahrten oder Sperrflächen sind durch den AN mit den jeweiligen Eigentümern zu führen. Allgemeines Der AN hat für die Durchführung der Arbeiten einen ständigen, örtlichen Verantwortlichen mit ausreichender Vollmacht schriftlich zu benennen. Die Auswechselung der Person ist dem AG frühzeitig bekannt zu geben. Der AN ist verpflichtet, durch Tagesberichte, den AG entsprechend zu unterrichten. Die Tagesberichte sind der Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen. Bei Bedarf finden alle 2 Wochen Baubesprechungen statt, an denen die Beauftragten des AN mit mindestens einer vertretungsberechtigten Person teilzunehmen haben. Der AN ist verpflichtet, eine Personalliste mit den auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeitern zu führen und auf Verlangen dem AG bzw. deren Bevollmächtigten vorzulegen. Baustellenleitung des AN Aufgabe des Bauleiters des AN: - Teilnahme an allen stattfindenden Baubesprechungen - Terminverfolgung mit Berichterstattung - Angabe von Zwischenterminen - Ansprechpartner zur Projektsteuerung des AG - jederzeit verfügbar als Ansprechpartner für die am Bauvorhaben fachlich Beteiligten - Ablösung nur durch einen qualifizierten Vertreter. Der AN ist für die rechtzeitige Beschaffung sämtlicher Unterlagen bei den fachlich Beteiligten, die für die Bauausführung notwendig sind, selbst verantwortlich (Anforderung von Unterlagen). Der AN verschafft sich unverzüglich nach Beauftragung (mündlich oder schriftlich) einen umfassenden Überblick über die benötigten Unterlagen für die Baudurchführung und wird diese anfordern. Verkehrsführung, Verkehrssicherheit Der Baustellenverkehr und der gesamte interne Ablauf des AN sind so zu organisieren und mit Dritten zu koordinieren, dass eine LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Behinderung der eigenen Leistungen und die anderer Unternehmer nicht gegeben ist. Verunreinigungen und Beschädigungen durch den AN an vorhandenen Einrichtungen sind unverzüglich zu beseitigen. Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen und Wegen außerhalb des unmittelbaren Baustellengeländes sind arbeitstäglich zu reinigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Baubehelfe, Arbeitsebenen und Gerüste Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten, Hebeund Arbeitsbühnen für die Ausführung der Vertragsleistungen ist, soweit dafür im LV keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, durch die Preisvereinbarungen abgegolten. Rüstungen sind vor der Nutzung auf einwandfreien Zustand zu überprüfen, laufend zu überwachen und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Abstimmungen Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit allen am Bau Beteiligten abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Abstimmungen Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit allen am Bau Beteiligten; dazu gehören die Ver-und Entsorger, AN Hochbau, AN Freianlagen, AN Tiefbau; abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Stoffe, Bauteile- Ausführungsbestimmungen zum LV Baustoffe, Güten und Besonderheiten sind im Leistungsverzeichnis, den Vorbemerkungen und den Zeichnungen beschrieben. Sie haben den einschlägigen DIN bzw. DIN-EN-Vorschriften zu entsprechen. Die vom AG geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsmäßigen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der einschlägigen DIN- bzw. DIN-EN-Vorschriften und der VOB hat der AN Tiefbau Infrastruktur ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Zeugnisse zu belegen. Materialien und Verfahren, die bei der Erstellung der Leistungen eingesetzt werden, müssen umweltfreundlich und umweltschonend sein. Aufmaß Die der Abrechnung zugrunde zu legenden Aufmaße werden LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR generell durch gemeinsame Aufmessungen des Vertreters des AG und des AN festgelegt bzw. ermittelt. Personal und Geräte sind vom AN zu stellen. Die Kosten sind in die Positionen einzurechnen. Bauleistungen, deren Aufmaß mit dem Arbeitsfortschritt unmöglich werden, sind der Bauleitung des AG so rechtzeitig bekannt zu geben, dass vor Weiterarbeit gemeinsam gemessen werden kann. Bauabsteckung und Vermessung Der AN hat, soweit erforderlich, die Einmessung der Achsen auf Basis der vorhandenen Vermessungsunterlagen und Hauptpunkte/ -achsen in Abstimmung mit dem AG vorzunehmen. Alle Absteckungsarbeiten sind so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Überprüfung der durch den AG bzw. durch die örtliche Bauüberwachung möglich ist. Für die Richtigkeit der Angaben ist der AN verantwortlich. Termine siehe Formblatt V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen Allgemeines Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in geeigneter Form und notwendiger Weise vom AN zu überprüfen und evtl. Bedenken dem AG oder dessen Vertreter vor Baubeginn mitzuteilen. Kommen dem AN bei der Durcharbeitung Bedenken hinsichtlich irgendeines Teiles der Konstruktion, so ist er verpflichtet diese dem AG mit qualifizierter Begründung mitzuteilen und ggf. Änderungsvorschläge zu machen. Werden Unstimmigkeiten zeichnerischer oder rechnerischer Art festgestellt, so ist der AN verpflichtet diese der Bauleitung sofort schriftlich zu melden und in angemessener Frist Anweisung zur Klärung der Unstimmigkeiten zu fordern. Unterlässt der AN diese Meldung und entscheidet über die Unstimmigkeiten nach eigenem Ermessen, so ist er für alle aus einer Fehlentscheidung entstandenen Schäden gegenüber dem AG haftbar. Vom AN zu beschaffende bzw. zu erstellende Unterlagen LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Bauzeitenplan: Nach Auftragserteilung ist vom AN mit einer Frist von 14 Tagen ein detaillierter Bauzeitenplan mit genauen Angaben über die Baudurchführung für jeden Einsatzpunkt zur Genehmigung einzureichen. Der Bauzeitenplan ist auf der Grundlage der vorgegebenen Ausführungsfristen zu erstellen. Mit Zustimmung durch den AG wird der Bauzeitenplan Vertragsbestandteil. Die Bauüberwachung des AG behält sich im Zuge der örtlichen und zeitlichen Bausituation vor, in Absprache mit den ausführenden Firmen den Bauzeitenplan zu aktualisieren. Allein gültig ist der jeweils neu überarbeitete Terminplan. Die Ausführungstermine der einzelnen Leistungsabschnitte sind einzuhalten. Terminverschiebungen sind dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Termine kann nur schriftlich und zwar von Seiten des AG erfolgen. Bestandsunterlagen, Dokumentation: Vom AN sind Bestandsunterlagen, Dokumentationen und Revisionspläne zu den von ihm ausgeführten Leistungen zu erstellen und zu übergeben. Vor VOB-Abnahme sind unaufgefordert und in revidiertem "Ist-Zustand" die Unterlagen 2-fach in Papier und einfach digital auf CD-ROM zu übergeben. Zeichnungen sind im "dwg- bzw. dxfFormat", Schriftwechsel, Protokolle, Prüfzeugnisse und Berechnungen sind im "pdf-Format" zu übergeben. Die nachstehenden Positionen des Leistungsverzeichnisses umfassen Lieferungen und Einbau, sofern nicht ausdrücklich nur eine Leistung gefordert wird. Die Bestimmungen der gültigen Bauordnung, der einschlägigen TÜV-Vorschriften, der jeweiligen Werknormen der öffentlichen Ver- und Entsorger und die bauaufsichtsamtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Sofort nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, alle notwendigen Angaben, die zur Erstellung der Anlagen erforderlich sind, bekanntzugeben. Alle in Auftrag gegebenen Arbeiten sind so zu fördern, dass die übrigen Bauarbeiten keine Verzögerung erleiden. Für die Nachteile durch eine vom AN verschuldete verspätete Fertigstellung haftet der AN. LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Dem AN wird frei gestellt, sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten, den besonderen und allgemeinen Schwierigkeiten (Materialtransport usw.) vertraut zu machen. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften oder sonst nach Lage der Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten erforderlich ist. Für die betriebssichere Herstellung, Instandsetzung und Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege, Betriebseinrichtungen, Schutzvorrichtungen usw. ist unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Besitzers, Herstellers, Lieferers derjenige Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigte die Arbeitsplätze, Verkehrswege, Betriebseinrichtungen usw. benutzen. Fehlende Sicherheitseinrichtungen bzw. Mängel an den Gerüsten, Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des AN, soweit diese nicht von ihm selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der Bauüberwachung des AG zu melden. Die nachstehend beschriebenen Leistungen verstehen sich als komplette, betriebsfertige Leistung einschließlich aller erforderlichen Aufwendungen. Die Aufwendungen für die erforderliche Baustelleneinrichtung (einrichten, vorhalten und unterhalten, räumen) sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung einschl. Lieferung aller Materialien unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Bestimmungen der DIN-EN-Vorschriften als beschrieben. Für alle in den einzelnen Leistungspositionen oder Vorbemerkungen zu den einzelnen Titeln des LV´s genannten Normen, Richtlinien, Standards usw. gilt Folgendes: Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Spezifikationen in Bezug genommen. Es werden nur Materialien/Erzeugnisse/Typen verwendet, die alle für den projektspezifischen Standort und Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen haben. Nachweise darüber werden dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. Wenn nicht anders angegeben, zählen zum Leistungsumfang neben den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (z.B. Bauteil, Ausführung, Bauart, Baumaterial und Abmessungen) auch etwaige in Betracht kommende gesetzliche und behördliche Vorschriften und sonstige technische Spezifikationen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß mit der örtlichen Bauüberwachung des AG. Es gelten die Verlegevorschriften des Kabelherstellers, die Vorschriften der zuständigen Träger der Ver- und Entsorgungsanlagen, die Regelungen des Netzbetreibers. 1 Kiefholzstraße 74, (Los1) 1.1 Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG 1.1. *** Ausführungsbeschreibung 1 Schnittstelle Niederspannung Bei den Niederspannungsanlagen handelt es sich um die Außenbeleuchtung am Standort. Durch den AN Tiefbau werden Kabelgräben vorbereitet, die an den geplanten Lampenstandorten enden. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beziehen sich auf das Setzen der Lampenmasten, inkl. Fundament und der betriebsfertigen Verkabelung der Leuchten. Das Kabel wird über vorhandene Leerohre bis in die Technikzentrale verlegt. Die Leistungsgrenze stellt ein Kabelring, Länge 15,0m dar, der in der Technikzentrale abzulegen ist. Diese Länge ist in der Kabelposition enthalten. Das Auflegen auf die Ns-Anlage erfolgt durch die Haustechnik des GU Hochbau. 1.1.10 Kabel NYY-J 5x4RE vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 04/2014 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYY-J 5 x 4 RE, Cu-Zahl 192, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 100,00 1.1.20 m Mastfundamente Herstellung Lichtmastfundament aus Beton C 30/37 ca. 80/80/100 cm mit einer mittigen runden Aussparrung LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 10 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR von DN 200 auf gesamter Höhe und einer Leerrohrzuleitung zur Stromversorgung. Das Fundament liegt mit der Oberkante ca. 15 cm tiefer als OK Gelände, einschließlich Baugrube ausheben, Planum herstellen und verdichten, 5,00 1.1.30 Lichtmast Stahl verz H 6m STLB-Bau 04/2014 58 Lichtmast als gerader Mast DIN EN 40-2 und DIN EN 40-5 aus feuerverzinktem Stahl, Bauform konisch, Querschnitt rund, Nennhöhe 6 m, mit Ausschnitt für Türgröße B/H 75/200 mm, mit Tür und Sicherheitsschloss, einschl. Grundplatte, Länge des Erdstückes/Eingrabtiefe 1 m, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm. 5,00 1.1.40 St Dichtungseinsatz Einzelrohr-Kabeldurchführung Futterrohr Innendurchm. 100mm STLB-Bau 04/2013 18 Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Kabeldurchführung, Futterrohrinnendurchmesser 100 mm, dicht gegen nichtdrückendes Wasser. 2,00 1.1.60 St Aufsatzleuchte B/L 60/70mm Abdeck. Sicherheitsglas klar glatt 1Leuchtmittel HIE/S STLB-Bau 04/2016 58 Aufsatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm DIN EN 40-2, Schutzart IP 67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Gehäuse aus verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, mit weißem Reflektor, Abdeckung aus Sicherheitsglas, klar, glatt, induktiv, mit einer/m Hochdruck-Entladungslampe(n) HIE/S, 70 W, Lichtfarbe warmweiß, Sockel E 27. 5,00 1.1.50 St St Kabel Kennzeichnung Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen mittels Kabelmarkierer aus PE, Befestigung mit Kabelbinder, 2,00 St Gesamtsumme: LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Menge 1.2 Niederspannungsanlagen Stromversorgung 1.2.10 Dichtungseinsatz Einzelrohr-Kabeldurchführung Futterrohr Innendurchm. 100mm STLB-Bau 04/2013 18 Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Kabeldurchführung, Futterrohrinnendurchmesser 100 mm, dicht gegen nichtdrückendes Wasser. 1.2.20 St Kabel NYCWY 4x35SM/16 vorh.Graben/Kabelkanalform STLB-Bau 04/2016 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35 SM/16, Cu-Zahl 1526, in vorh. Gräben oder geteilte Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung. 55,00 1.2.50 St Kabel Kennzeichnung Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen mittels Kabelmarkierer aus PE, Befestigung mit Kabelbinder, 6,00 1.2.40 St Dichtungseinsatz Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung Futterrohr Innendurchm. 100mm Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung, Futterrohrinnendurchmesser 150 mm, dicht gegen nichtdrückendes Wasser. Abdichtung von Durchdringungen, Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Durchm. 150 mm) für mehrere Leitungen geteilt, für bereits verlegte Leitungen 1,00 1.2.30 Einheitspreis in EUR 11 30.09.2016 27.09.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 3,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m Kabel NYCWY 4x50SM/25 vorh.Graben/Kabelkanalform STLB-Bau 10/2015 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 50 SM/25, Cu-Zahl 2203, in vorh. Gräben oder geteilte Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung. 70,00 m Gesamtbetrag in EUR LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1.2.60 Kabel NYCWY 4x70SM/35 vorh.Graben/Kabelkanalform STLB-Bau 04/2016 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 70 SM/35, Cu-Zahl 3082, in vorh. Gräben oder geteilte Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung. 90,00 1.2.70 Gesamtbetrag in EUR m m3 Kies-Sand-Gemisch einbauen verdichten Einbettung Kabel D 10-15cm STLB-Bau 10/2014 2 Kies-Sand-Gemisch profilgerecht einbauen und verdichten, für Einbettung von Kabeln, in Graben, Körnung 0/4, Schichtdicke über 10 bis 15 cm. 30,00 1.2.90 Einheitspreis in EUR 12 30.09.2016 27.09.2016 Liefern Kies-Sand-Gemisch 0/4 STLB-Bau 10/2014 2 Liefern von Stoffen frei Baustelle, Mengenermittlung nach Aufmaß in eingebautem Zustand, Kies-Sand-Gemisch, Körnung 0/4. 30,00 1.2.80 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m3 Markierung Trasse Trassenband Beschriftung STLB-Bau 10/2014 51 Markierung von Kabeltrassen mit Trassenband, Farbton gelb, in Trassenmitte, mit Beschriftung, max. Länge der Beschriftung 100 mm, verlegen 40 cm über Kabel. 215,00 m Gesamtsumme: LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Menge 1.3 Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta 1.3.10 Elektriker/in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 04/2015 91 Stundenlohnarbeiten durch Elektriker/in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 1.3.20 Gesamtbetrag in EUR h Kabelprüfung Elektrokabel Durchführung der Kabelmessung, Dokumentation der Kabelprüfungsergebnisse in Protokollform, Übergabe an AG 5 Werktage vor Abnahme, 2-fach in Papier, 1-fach auf Datenträger CD-ROM 1,00 1.3.30 Einheitspreis in EUR 13 30.09.2016 27.09.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 16,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: psch Bestandsplan CAD Bestandsplan erstellen, mit CAD-Programm, anhand von Montageplänen des AN in vom AG auf Datenträger/Schnittstelle zur Verfügung gestellten Lageplänen, Übergabe vor der Abnahme, mind. 5 Werktage, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und Datenträger/Schnittstelle zur CAD-Verarbeitung, zweifach, farbig, gefaltet DIN A4, einschl. Übergabe der Pläne, zur Weiterbearbeitung auf CAD-System, Schnittstelle DWG, Datenträger CD-ROM. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: LOS 1 Standort 8-Kiefholzstraße ELEKTRO Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Kiefholzstraße 74, (Los1) 1.1 Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG 1.2 Niederspannungsanlagen Stromversorgung 1.3 Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 14 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Ausführungsbeschreibung 1 Leistungsbeschreibung Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind Vertragsbestandteil. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant die Errichtung von mobilen Flüchtlingsunterkünften (MUF) im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Gebäude sollen in Modulbauweise mit Kapazitäten für bis zu 60 Bewohnern pro Modul errichtet und nach Möglichkeit autark versorgt werden. Um folgende Standorte handelt es sich hierbei: Los 1 (Standort 8) Kiefholzstraße 74 12435 Berlin (Neukölln) Los 2 (Standort 9) Gutschmidtstraße 37, 43, 53 12359 Berlin (Neukölln) Die Gebäude werden u.a. an die öffentliche Wasserverund Abwasserentsorgung angeschlossen. Gleichzeitig werden Gräben für die Stromversorgung/Außenbeleuchtung (Erdkabel) durch den AN Tiefbau vorbereitet. Folgende Leistungen sind auszuführen: - Verlegung von Erdkabeln für die Außenbeleuchtung in bauseits vorhandene Leerrohre und vorbereitete Gräben, - Herstellung von Mastfundamenten für Beleuchtungsmasten - Liefern und montieren von Lichtmasten mit Aufsatzleuchten - Verlegung von Erdkabeln für die Stromversorgung der Gebäude in bauseits vorhandene Leerrohre und Kabelrinnen sowie in vorbereiteten Gräben. Außenbeleuchtung Die Leistung beinhaltet die Herstellung der Mastfundamente, die Aufstellung der Lampenmasten, die Installation der Leuchten sowie die niederspannungsseitige Anschlüsse zur Stromversorgung. Das Erdkabel wird bis in den Technikraum des Technikgebäudes über bauseits vorbereitete Gräben und Leerrohre verlegt. Das Auflegen der Kabel auf die NsHV erfolgt durch den Hauselektriker des GU Hochbau. Stromversorgung Die Leistung beeinhaltet die Verlegung von Erdkabeln in bauseits vorbereitete Leerohre und Kabelrinnen sowie vorbereiteten Gräben. Folgende Schnittstellen sind zu berücksichtigen: Leistungen durch Gewerk Hochbau LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR - Vorbereitung der Leerrohre - Vorbereitung der Gebäudeeinführungen (Futterrohre) - Vorbereitung der Kabelrinnen Leistungen durch Gewerk Tiefbau - Vorbereitung der Kabelgräben - Rückverfüllung und auflegen von Trassenwarnband Leistungen durch Gewerk Frei- und Außenanlagen - Bäume fällen oder beschneiden, Stubben roden, - Abschieben von Oberboden bis 10cm - Wiederherstellung von Oberboden Weiterhin arbeitet der AN Tiefbau an den jeweiligen Standorten, zur Herstellung der Infrastruktur. Die direkte Schnittstelle ist der jeweilige Kabelgraben für die Errichtung der Stromversorgung / Außenbeleuchtung. Eine gegenseitige Beeinflussung durch das parallele Ausführen der Tiefbauarbeiten ist nicht auszuschließen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Arbeitsmittelverordnung, die Arbeitsschutzvorschriften und die Arbeitsstättenverordnung sind vom AN eigenverantwortlich einzuhalten. Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und zum Schutz der Beschäftigten sowie Dritter erforderlich sind. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Ausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung (Nachbarn) erforderlich sind, und die Schutzvorrichtungen solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die Auflagen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) sind einzuhalten. Unvermeidbare erschütterungs- oder lärmintensive Arbeiten sind zeitlich und örtlich mit der BÜ des AG abzustimmen. Der AN hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten-, Absperrschieber-, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Bei Beschädigung von baulichen Anlagen durch den AN ist unverzüglich die BÜ des AG und der Eigentümer der Anlage zu informieren und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung einzuleiten. Während der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen werden weitere Baumaßnahmen auf dem Baugelände durchgeführt: - Hochbau einschließlich technischer Gebäudeausrüstung, - Frei- und Außenanlagengestaltung, Weiterhin werden die öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen bzw. deren Beauftragte am und im Baufeld tätig sein. Die kompletten Leistungen zum Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle sind, einschl. arbeits- und bauablaufbedingter Umsetzungen, in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! Für die Baustelleneinrichtung stehen nur begrenzt Flächen (3 m breiter Streifen entlang der Kabel-/Rohrgräben) zur Verfügung. Es ist Sache des AN, Abstimmungen mit den jeweiligen Verantwortlichen zu führen. Es ist zu beachten, dass keinesfalls Zufahrten bzw. Zuwegungen, Lagerflächen etc. von Dritten beeinträchtigt werden dürfen! Anschluss an Ver- und Entsorgungsanlagen Baustrom / Bauwasser Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser liegt im Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert vergütet. Baustrom und Bauwasser werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Lager-, Arbeits- und Einrichtungsflächen Der zur Verfügung stehende Platz für die Baustelleneinrichtung wird im Verlauf der Bauausführung von mehreren an der Gesamtbaumaßnahme beteiligten Firmen genutzt. Aufgrund der Platzverhältnisse im Baufeld sind Materiallieferungen in der Regel nur für den unmittelbaren, kurzfristigen Verbrauch möglich. Nicht wiederverwendungsfähiges Aushubmaterial und Abbruchmaterialien werden in der Regel nicht zwischengelagert. Sie sind ohne Zwischenlagerung abzufahren. Einbaumaterial wie z.B. Füllboden und Bodenauftrag ist grundsätzlich nur für den direkten Einbau anzufahren. Vom Auftraggeber zur Verfügung LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen vereinbart sind. Werden durch den AN öffentliche Verkehrsflächen benutzt, hat er diese entsprechend Bereiche zu sichern und ggf. wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Erforderliche Abstimmungen für z.B. Gehwegüberfahrten oder Sperrflächen sind durch den AN mit den jeweiligen Eigentümern zu führen. Allgemeines Der AN hat für die Durchführung der Arbeiten einen ständigen, örtlichen Verantwortlichen mit ausreichender Vollmacht schriftlich zu benennen. Die Auswechselung der Person ist dem AG frühzeitig bekannt zu geben. Der AN ist verpflichtet, durch Tagesberichte, den AG entsprechend zu unterrichten. Die Tagesberichte sind der Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen. Bei Bedarf finden alle 2 Wochen Baubesprechungen statt, an denen die Beauftragten des AN mit mindestens einer vertretungsberechtigten Person teilzunehmen haben. Der AN ist verpflichtet, eine Personalliste mit den auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeitern zu führen und auf Verlangen dem AG bzw. deren Bevollmächtigten vorzulegen. Baustellenleitung des AN Aufgabe des Bauleiters des AN: - Teilnahme an allen stattfindenden Baubesprechungen - Terminverfolgung mit Berichterstattung - Angabe von Zwischenterminen - Ansprechpartner zur Projektsteuerung des AG - jederzeit verfügbar als Ansprechpartner für die am Bauvorhaben fachlich Beteiligten - Ablösung nur durch einen qualifizierten Vertreter. Der AN ist für die rechtzeitige Beschaffung sämtlicher Unterlagen bei den fachlich Beteiligten, die für die Bauausführung notwendig sind, selbst verantwortlich (Anforderung von Unterlagen). Der AN verschafft sich unverzüglich nach Beauftragung (mündlich oder schriftlich) einen umfassenden Überblick über die benötigten Unterlagen für die Baudurchführung und wird diese anfordern. Verkehrsführung, Verkehrssicherheit LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Der Baustellenverkehr und der gesamte interne Ablauf des AN sind so zu organisieren und mit Dritten zu koordinieren, dass eine Behinderung der eigenen Leistungen und die anderer Unternehmer nicht gegeben ist. Verunreinigungen und Beschädigungen durch den AN an vorhandenen Einrichtungen sind unverzüglich zu beseitigen. Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen und Wegen außerhalb des unmittelbaren Baustellengeländes sind arbeitstäglich zu reinigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Baubehelfe, Arbeitsebenen und Gerüste Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten, Hebeund Arbeitsbühnen für die Ausführung der Vertragsleistungen ist, soweit dafür im LV keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, durch die Preisvereinbarungen abgegolten. Rüstungen sind vor der Nutzung auf einwandfreien Zustand zu überprüfen, laufend zu überwachen und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Abstimmungen Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit allen am Bau Beteiligten abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Abstimmungen Der AN hat sich grundsätzlich zu seiner Leistung mit allen am Bau Beteiligten; dazu gehören die Ver-und Entsorger, AN Hochbau, AN Freianlagen, AN Tiefbau; abzustimmen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Stoffe, Bauteile- Ausführungsbestimmungen zum LV Baustoffe, Güten und Besonderheiten sind im Leistungsverzeichnis, den Vorbemerkungen und den Zeichnungen beschrieben. Sie haben den einschlägigen DIN bzw. DIN-EN-Vorschriften zu entsprechen. Die vom AG geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsmäßigen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der einschlägigen DIN- bzw. DIN-EN-Vorschriften und der VOB hat der AN Tiefbau Infrastruktur ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Zeugnisse zu belegen. Materialien und Verfahren, die bei der Erstellung der Leistungen eingesetzt werden, müssen umweltfreundlich und umweltschonend sein. LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Aufmaß Die der Abrechnung zugrunde zu legenden Aufmaße werden generell durch gemeinsame Aufmessungen des Vertreters des AG und des AN festgelegt bzw. ermittelt. Personal und Geräte sind vom AN zu stellen. Die Kosten sind in die Positionen einzurechnen. Bauleistungen, deren Aufmaß mit dem Arbeitsfortschritt unmöglich werden, sind der Bauleitung des AG so rechtzeitig bekannt zu geben, dass vor Weiterarbeit gemeinsam gemessen werden kann. Bauabsteckung und Vermessung Der AN hat, soweit erforderlich, die Einmessung der Achsen auf Basis der vorhandenen Vermessungsunterlagen und Hauptpunkte/ -achsen in Abstimmung mit dem AG vorzunehmen. Alle Absteckungsarbeiten sind so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Überprüfung der durch den AG bzw. durch die örtliche Bauüberwachung möglich ist. Für die Richtigkeit der Angaben ist der AN verantwortlich. Termine siehe Formblatt V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen Allgemeines Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in geeigneter Form und notwendiger Weise vom AN zu überprüfen und evtl. Bedenken dem AG oder dessen Vertreter vor Baubeginn mitzuteilen. Kommen dem AN bei der Durcharbeitung Bedenken hinsichtlich irgendeines Teiles der Konstruktion, so ist er verpflichtet diese dem AG mit qualifizierter Begründung mitzuteilen und ggf. Änderungsvorschläge zu machen. Werden Unstimmigkeiten zeichnerischer oder rechnerischer Art festgestellt, so ist der AN verpflichtet diese der Bauleitung sofort schriftlich zu melden und in angemessener Frist Anweisung zur Klärung der Unstimmigkeiten zu fordern. Unterlässt der AN diese Meldung und entscheidet über die Unstimmigkeiten nach eigenem Ermessen, so ist er für alle aus einer Fehlentscheidung LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR entstandenen Schäden gegenüber dem AG haftbar. Vom AN zu beschaffende bzw. zu erstellende Unterlagen Bauzeitenplan: Nach Auftragserteilung ist vom AN mit einer Frist von 14 Tagen ein detaillierter Bauzeitenplan mit genauen Angaben über die Baudurchführung für jeden Einsatzpunkt zur Genehmigung einzureichen. Der Bauzeitenplan ist auf der Grundlage der vorgegebenen Ausführungsfristen zu erstellen. Mit Zustimmung durch den AG wird der Bauzeitenplan Vertragsbestandteil. Die Bauüberwachung des AG behält sich im Zuge der örtlichen und zeitlichen Bausituation vor, in Absprache mit den ausführenden Firmen den Bauzeitenplan zu aktualisieren. Allein gültig ist der jeweils neu überarbeitete Terminplan. Die Ausführungstermine der einzelnen Leistungsabschnitte sind einzuhalten. Terminverschiebungen sind dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Termine kann nur schriftlich und zwar von Seiten des AG erfolgen. Bestandsunterlagen, Dokumentation: Vom AN sind Bestandsunterlagen, Dokumentationen und Revisionspläne zu den von ihm ausgeführten Leistungen zu erstellen und zu übergeben. Vor VOB-Abnahme sind unaufgefordert und in revidiertem "Ist-Zustand" die Unterlagen 2-fach in Papier und einfach digital auf CD-ROM zu übergeben. Zeichnungen sind im "dwg- bzw. dxfFormat", Schriftwechsel, Protokolle, Prüfzeugnisse und Berechnungen sind im "pdf-Format" zu übergeben. Die nachstehenden Positionen des Leistungsverzeichnisses umfassen Lieferungen und Einbau, sofern nicht ausdrücklich nur eine Leistung gefordert wird. Die Bestimmungen der gültigen Bauordnung, der einschlägigen TÜV-Vorschriften, der jeweiligen Werknormen der öffentlichen Ver- und Entsorger und die bauaufsichtsamtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Sofort nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, alle notwendigen Angaben, die zur Erstellung der Anlagen erforderlich sind, bekanntzugeben. Alle in Auftrag gegebenen Arbeiten sind so zu fördern, LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 8 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR dass die übrigen Bauarbeiten keine Verzögerung erleiden. Für die Nachteile durch eine vom AN verschuldete verspätete Fertigstellung haftet der AN. Dem AN wird frei gestellt, sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten, den besonderen und allgemeinen Schwierigkeiten (Materialtransport usw.) vertraut zu machen. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften oder sonst nach Lage der Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten erforderlich ist. Für die betriebssichere Herstellung, Instandsetzung und Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege, Betriebseinrichtungen, Schutzvorrichtungen usw. ist unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Besitzers, Herstellers, Lieferers derjenige Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigte die Arbeitsplätze, Verkehrswege, Betriebseinrichtungen usw. benutzen. Fehlende Sicherheitseinrichtungen bzw. Mängel an den Gerüsten, Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des AN, soweit diese nicht von ihm selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der Bauüberwachung des AG zu melden. Die nachstehend beschriebenen Leistungen verstehen sich als komplette, betriebsfertige Leistung einschließlich aller erforderlichen Aufwendungen. Die Aufwendungen für die erforderliche Baustelleneinrichtung (einrichten, vorhalten und unterhalten, räumen) sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung einschl. Lieferung aller Materialien unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Bestimmungen der DIN-EN-Vorschriften als beschrieben. Für alle in den einzelnen Leistungspositionen oder Vorbemerkungen zu den einzelnen Titeln des LV´s genannten Normen, Richtlinien, Standards usw. gilt Folgendes: Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es werden nur Materialien/Erzeugnisse/Typen verwendet, die alle für den projektspezifischen Standort und Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen haben. Nachweise darüber werden dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. Wenn nicht anders angegeben, zählen zum Leistungsumfang neben den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (z.B. Bauteil, Ausführung, Bauart, Baumaterial und Abmessungen) auch etwaige in Betracht kommende gesetzliche und behördliche Vorschriften und sonstige technische Spezifikationen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß mit der örtlichen Bauüberwachung des AG. Es gelten die Verlegevorschriften des Kabelherstellers, die Vorschriften der zuständigen Träger der Ver- und Entsorgungsanlagen, die Regelungen des Netzbetreibers. 2 Gutschmidtstr., 37, 43, 54 (Los 2) 2.1 Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG 2.1. *** Ausführungsbeschreibung 1 Schnittstelle Niederspannung Bei den Niederspannungsanlagen handelt es sich um die Außenbeleuchtung am Standort. Durch den AN Tiefbau werden Kabelgräben vorbereitet, die an den geplanten Lampenstandorten enden. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beziehen sich auf das Setzen der Lampenmasten, inkl. Fundament und der betriebsfertigen Verkabelung der Leuchten. Das Kabel wird über vorhandene Leerohre bis in die Technikzentrale verlegt. Die Leistungsgrenze stellt ein Kabelring, Länge 15,0m dar, der in der Technikzentrale abzulegen ist. Diese Länge ist in der Kabelposition enthalten. Das Auflegen auf die Ns-Anlage erfolgt durch die Haustechnik des GU Hochbau. 2.1.10 Kabel NYY-J 5x6RE vorh.Rohr/Unterflurkanal STLB-Bau 04/2016 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYY-J 5 x 6 RE, Cu-Zahl 288, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 800,00 m LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Menge 2.1.20 Mastfundamente Herstellung Lichtmastfundament aus Beton C 30/37 ca. 80/80/100 cm mit einer mittigen runden Aussparrung von DN 200 auf gesamter Höhe und einer Leerrohrzuleitung zur Stromversorgung. Das Fundament liegt mit der Oberkante ca. 15 cm tiefer als OK Gelände, einschließlich Baugrube ausheben, Planum herstellen und verdichten, 2.1.30 St St Dichtungseinsatz Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung Futterrohr Innendurchm. 100mm Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung, Futterrohrinnendurchmesser 150 mm, dicht gegen nichtdrückendes Wasser. Abdichtung von Durchdringungen, Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Durchm. 150mm) für mehrere Leitungen (3 -4) geteilt, für bereits verlegte Leitungen 2,00 2.1.40 Gesamtbetrag in EUR Lichtmast Stahl verz H 6m STLB-Bau 04/2014 58 Lichtmast als gerader Mast DIN EN 40-2 und DIN EN 40-5 aus feuerverzinktem Stahl, Bauform konisch, Querschnitt rund, Nennhöhe 6 m, mit Ausschnitt für Türgröße B/H 75/200 mm, mit Tür und Sicherheitsschloss, einschl. Grundplatte, Länge des Erdstückes/Eingrabtiefe 1 m, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm. 20,00 2.1.35 Einheitspreis in EUR 10 30.09.2016 27.09.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 20,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Aufsatzleuchte B/L 60/70mm Laterne Abdeck. Sicherheitsglas klar glatt 1Leuchtmittel HIE/S STLB-Bau 04/2014 58 Aufsatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/70 mm DIN EN 40-2, Bauform Laterne, mit weißem Reflektor, Abdeckung aus Sicherheitsglas, klar, glatt, induktiv, mit einer Hochdruck-Entladungslampe(n) HIE/S, 70 W, Lichtfarbe warmweiß, Sockel E 27, Hersteller/Typ z.B. SCHUCH Baureihe 543 (Pilzleuchte)oder gleichwertig . 20,00 St LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.1.60 Kabel Kennzeichnung Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen mittels Kabelmarkierer aus PE, Befestigung mit Kabelbinder, 6,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR St Gesamtsumme: 11 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Menge 2.2 Niederspannungsanlagen Stromversorgung 2.2.10 Dichtungseinsatz Einzelrohr-Kabeldurchführung Futterrohr Innendurchm. 100mm STLB-Bau 04/2013 18 Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Kabeldurchführung, Futterrohrinnendurchmesser 100 mm, dicht gegen nichtdrückendes Wasser. 2.2.15 St Kabel NYCWY 4x35SM/16 vorh.Graben/Kabelkanalform STLB-Bau 04/2016 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35 SM/16, Cu-Zahl 1526, in vorh. Gräben oder geteilte Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung. 400,00 2.2.40 St Kabel Kennzeichnung Kennzeichnung des Kabels an den jeweiligen Kabelendpunkten und vor den Verbindungsklemmkästen mittels Kabelmarkierer aus PE, Befestigung mit Kabelbinder, 20,00 2.2.30 St Dichtungseinsatz Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung Futterrohr Innendurchm. 100mm Dichtungseinsatz für Einzelrohr-Mehrfachkabeldurchführung, Futterrohrinnendurchmesser 150 mm, dicht gegen nichtdrückendes Wasser. Abdichtung von Durchdringungen, Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Durchm. 150mm) für mehrere Leitungen (3 -4) geteilt, für bereits verlegte Leitungen 4,00 2.2.20 Einheitspreis in EUR 12 30.09.2016 27.09.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 10,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m Kabel NYCWY 4x50SM/25 vorh.Graben/Kabelkanalform STLB-Bau 10/2015 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 50 SM/25, Cu-Zahl 2203, in vorh. Gräben oder geteilte Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung. 250,00 m Gesamtbetrag in EUR LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.2.50 Kabel NYCWY 4x70SM/35 vorh.Graben/Kabelkanalform STLB-Bau 10/2015 53 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 70 SM/35, Cu-Zahl 3082, in vorh. Gräben oder geteilte Kabelkanalformsteine, ohne Einbettung. 75,00 2.2.60 Gesamtbetrag in EUR m m3 Kies-Sand-Gemisch einbauen verdichten Einbettung Kabel D 10-15cm STLB-Bau 10/2014 2 Kies-Sand-Gemisch profilgerecht einbauen und verdichten, für Einbettung von Kabeln, in Graben, Körnung 0/4, Schichtdicke über 10 bis 15 cm. 60,00 2.2.80 Einheitspreis in EUR 13 30.09.2016 27.09.2016 Liefern Kies-Sand-Gemisch 0/4 STLB-Bau 10/2014 2 Liefern von Stoffen frei Baustelle, Mengenermittlung nach Aufmaß in eingebautem Zustand, Kies-Sand-Gemisch, Körnung 0/4. 60,00 2.2.70 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m3 Markierung Trasse Trassenband Beschriftung STLB-Bau 10/2014 51 Markierung von Kabeltrassen mit Trassenband, Farbton gelb, in Trassenmitte, mit Beschriftung, max. Länge der Beschriftung 100 mm, verlegen 40 cm über Kabel. 75,00 m Gesamtsumme: LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Menge 2.3 Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta 2.3.10 Elektriker/in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 04/2015 91 Stundenlohnarbeiten durch Elektriker/in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 2.3.20 Gesamtbetrag in EUR h Kabelprüfung Elektrokabel Durchführung der Kabelmessung, Dokumentation der Kabelprüfungsergebnisse in Protokollform, Übergabe an AG 5 Werktage vor Abnahme, 2-fach in Papier, 1-fach auf Datenträger CD-ROM 1,00 2.3.30 Einheitspreis in EUR 14 30.09.2016 27.09.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 32,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: psch Bestandsplan CAD Bestandsplan erstellen, mit CAD-Programm, anhand von Montageplänen des AN in vom AG auf Datenträger/Schnittstelle zur Verfügung gestellten Lageplänen, Übergabe vor der Abnahme, mind. 5 Werktage, als Papierzeichnung/Plotterausdruck und Datenträger/Schnittstelle zur CAD-Verarbeitung, zweifach, farbig, gefaltet DIN A4, einschl. Übergabe der Pläne, zur Weiterbearbeitung auf CAD-System, Schnittstelle DWG, Datenträger CD-ROM. 1,00 psch Gesamtsumme: LV: LOS 2 Standort 9-Gutschmidtstraße ELEKTR Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 2 Gutschmidtstr., 37, 43, 54 (Los 2) 2.1 Niederspannungsanlagen Beleuchtung KG 2.2 Niederspannungsanlagen Stromversorgung 2.3 Herrichten/Prüfung/Protokollierung/Besta Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 15 30.09.2016 27.09.2016 Gesamtbetrag in EUR
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