Ausschreibung - SLG PP Mönchengladbach

Einladung
zum
RegioCup 2016
der
SLG PP Mönchengladbach e.V.
Veranstalter und Ausrichter
SLG PP Mönchengladbach e.V.
Info
Hans-Christian Rudolph, E-Mail: [email protected].
Termin und Uhrzeit
Sonntag, 30. Oktober 2016 ab 09:30 Uhr (erster Schuss). Den Teilnehmern wird empfohlen,
mindestens 30 Minuten vor dem jeweiligen Start zu erscheinen.
Der letzte Schuss ist geplant für ca. 17:20 Uhr, anschließend Siegerehrung und Tombola
(Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten).
Veranstaltungsort
Schießstand der Schießsportfreunde Wegberg e.V., Kiefernweg 91, 41844 Wegberg.
Disziplinen
Geschossen werden die Disziplinen
- Police Pistol 1 (PP1) gem. Sportordnung Kap. C.6AB.5
- Police Pistol 1 Optical Sight (PP1 OS) gem. Sportordnung Kap. C.6A.7
- Super Magnum (SM) gem. Sportordnung Kap. C.6C
- NPA Service Pistol gem. Sportordnung Kap. C.7B.5
- NPA Service Pistol Optical Sight (NPA OS) gem. Sportordnung Kap. C.7.7
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich via Internet über www.bdmp.de/anmeldung unter
Ausschluss des Rechtsweges. Jeder Schütze kann sich für jede Disziplin je 1x melden. Die
Anmeldung öffnet am 29.09.2016 um 20:30 Uhr.
Verpflichtung: Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer:
 Die Wettkampfregeln gem. Ausschreibung und ggf. erforderliche Änderungen
 Die Veröffentlichung der notwendigen Daten in den Ergebnislisten im Internet und in den
Printmedien
 Die Veröffentlichung seines Bildes im Internet und in den Printmedien
Meldeschluss
Meldeschluss ist der 13.10.2016. Nachmeldungen am Wettkampftag sind nur möglich, soweit die
Situation am Wettkampftag dies zulässt und nur mit Zustimmung der Wettkampfleitung.
Ergebnisse
Die Ergebnisliste kann unter www.slg-pp-mg.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Startgelder
Startgeld ist Reuegeld und wird auch bei Nichtantritt des Schützen erhoben. Das Startgeld
beträgt EURO 9,50 je Start und muss spätestens am 18.10.2016 auf dem angegebenen Konto
eingegangen sein. Eventuelle Nachmeldungen müssen, sofern von der Wettkampfleitung
genehmigt, bar vor Antritt bezahlt werden.
Sportordnung
Es gilt die zu am Wettkampftag geltende Sportordnung des BDMP e.V. Der Veranstalter behält
sich Änderungen vor, soweit diese für die Durchführung des Wettkampfes unabwendbar sind.
Teilnehmerkreis
Alle sachkundigen Sportschützen, die Mitglied eines nach §15 WaffG anerkannten Verbandes /
Vereins und ausreichend versichert sind, sind zur Teilnahme berechtigt. Vorausgesetzt werden
Kenntnisse der Sportordnung des BDMP und der angebotenen Disziplinen. Dieser Wettkampf
steht ausdrücklich auch Mitgliedern anderer anerkannter Verbände offen.
Waffen, Munition, Ausrüstung und Bekleidung
Jeder Schütze ist selbst für seine Waffen, Munition und sonstige Ausrüstung selbst
verantwortlich, einschließlich der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und denen der
Sportordnung. Insbesondere müssen alle Sicherungen der Waffen in voll funktionsfähigem
Zustand sein. Wiedergeladene Munition darf eigenverantwortlich unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen verwendet werden.
Der Veranstalter behält sich durch seine Schießleiter eine Überprüfung der Waffen, Munition und
Ausrüstung und Ausschluss derselben bei Fehlfunktionen, Sicherheitsmängeln oder
Nichteinhaltung der gesetzlichen Regeln und der Verbandsregeln vor.
Das Tragen einer Schutzbrille und eines Gehörschutzes ist Pflicht und diese sind Bestandteile der
Ausrüstung. Eine Weigerung der Überprüfung durch den Schützen führt zur Disqualifikation.
Das Tragen paramilitärischer (Tarn-) Kleidung oder solcher mit anstößigen Motiven kann zum
Ausschluss führen. Einfarbige Hosen mit Aufsatztaschen (z.B. des Fabrikats „5.11“,
Moleskinhosen o.ä.) gelten nicht als paramilitärische Tarnkleidung in diesem Sinne.
Disqualifikation
Zur sofortigen Disqualifikation des Schützen führen:
- Der Genuss von Alkohol, bewusstseinsverändernden Medikamenten oder Drogen vor
Beginn oder während des Schießens,
- wiederholt unsicheres Verhalten oder Sicherheitsverstöße,
- grob unsportliches Verhalten,
- Sicherheitsmängel der Waffen / Munition oder Ausrüstung,
- Weigerung der Überprüfung der Waffen / Munition oder Ausrüstung,
- wiederholtes Nichtbefolgen der Anweisungen der Schießleiter.
Eine Disqualifikation kann durch die Schießleiter oder den Wettkampfleiter ausgesprochen
werden und ist unanfechtbar. Bei Disqualifikation eines Teilnehmers wird dessen Startgeld nicht
erstattet.
Siegerehrung und Tombola
Die Siegerehrung findet etwa 30 Minuten nach dem letzten Schuss statt.
Die jeweils besten drei Teilnehmer je Disziplin erhalten je einen Pokal oder eine Medaille.
Bei PP1 wird es eine Damenwertung und Pokale für die ersten 3 Plätze geben, wenn mindestens
5 Schützinnen antreten!
Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde (als PDF-Datei zum Download).
Im Anschluss an die Siegerehrung findet eine Tombola statt. Bei dieser werden hochwertige
Preise ausschließlich unter den anwesenden Teilnehmern verlost.
Wettkampfleitung
Die Wettkampfleitung entscheidet über Differenzen in allen Fällen.
Schießleiter
Den Anweisungen der Schießleiter und deren Helfer sind unverzüglich zu befolgen.
Diskussionen auf dem Schießstand sind zu unterlassen. Einsprüche sind der Wettkampfleitung
vorzutragen.
Startzeiten
Die Startzeiten sind bindend. Der Veranstalter behält sich Änderungen oder Verschiebungen aus
zwingenden organisatorischen Gründen vor.
Starterkarte und Auswertung
Jeder Teilnehmer erhält je Disziplin eine Starterkarte. Diese ist durch den Teilnehmer vor Start
auf Richtigkeit der Angaben zu prüfen. Zur Übersendung der Urkunden ist bitte durch die
Teilnehmer die vollständige Adresse hier zu notieren.
Die Auswertung der Scheiben erfolgt unmittelbar nach jedem Durchgang im Beisein der
Teilnehmer durch die Schießleiter und deren Helfer. Zweifelsfälle und Einsprüche sind der
Wettkampfleitung vorzutragen. Ist die Starterkarte durch Teilnehmer und Schießleiter / Aufsicht
unterzeichnet , besteht kein Rechtsanspruch auf spätere Anfechtung.
Höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich eine Absage des Wettkampfes vor, sofern höhere Gewalt eine
Durchführung verhindert. In diesem Fall werden die Startgelder erstattet soweit diese nicht für
organisatorisch notwendige Zahlungen verwendet wurden.
Absage bei Unrentabilität
Der Veranstalter behält sich vor, bis zum 18.10.2016 den Wettkampf abzusagen, sofern dieser
mangels Anmeldungen unwirtschaftlich sein sollte. In diesem Fall werden alle bereits gezahlten
Startgelder voll erstattet und alle Teilnehmer umgehend informiert.
Sonstige Regeln
In allen anderen Belangen gelten in folgender Reihenfolge
- die gesetzlichen Bestimmungen,
- die Sportordnung des BDMP,
- die Standordnung.
Decken- und Bodenschüsse sowie andere Schäden am Schießstand, die durch die Teilnehmer
verursacht werden, werden gemäß der Standordnung und den Vorgaben des Betreibers geahndet.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten der Teilnehmer und dessen
Folgen. Jeder Teilnehmer haftet selbst für seine Ausrüstung, sein Verhalten und dessen Folgen.
Der Veranstalter haftet nur für die durch sein Personal vorsätzlich verursachten Schäden und nur
in Höhe der Höchstdeckung der bestehenden Versicherung.
Ausschreibung
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Bedingungen des Wettkampfs gemäß
Ausschreibung unter Ausschluss des Rechtsweges.
Der Veranstalter