Kreisfeuerwehrverband: News

Konzeption des Feuerwehr-Seelsorge-Teams (FST) im
Landkreis Rhein-Neckar und der Stadt Heidelberg
1.
2.
Grundsätzliches
1.1
Selbstverständnis
1.2
Zuständigkeit / Einsatzbereich
1.3
Organisation und Rechtsform
Aufbau und Struktur des Feuerwehr-Seelsorge-Teams
2.1
Vollversammlung
2.2
Unterkreisgruppen
2.3
Leitung
2.3.1 Leitungsteam
2.3.2 Leitender Notfallseelsorger und Stellvertreter
2.3.3 Koordinierender Notfallseelsorger
2.4
Mitgliedschaft
2.5. Aufgabenbereiche innerhalb des FST
2.5.1 Einfache soziale Unterstützung
2.5.2 Psychosoziale Betreuung
2.5.3 Spezifisch-professionelle Hilfe
3.
2.6
Qualitätserhaltende Maßnahmen, Aus- und Weiterbildung
2.7
Finanzierung
Einsatzgeschehen
3.1
Erreichbarkeit/Alarmierung
3.2
Verhalten im Einsatz
3.3
Stellung im Einsatz
3.4
Ausrüstung
3.5
Einsatzarten
Stand Juli 2005
1. Grundsätzliches
1.1 Selbstverständnis
Das Feuerwehr-Seelsorge-Team (FST) bietet Notfallseelsorge als Dienst am Menschen in Notfällen,
Krisensituationen und in kritischen Ereignissen an. Das FST hat zum Ziel, Menschen in einem Notfall
zu helfen, in dem es soziale Unterstützung anbietet, psychosoziale Betreuung ermöglicht und
spezifisch-professionelle Hilfe vermittelt. Als „psychische Erste Hilfe“ wendet sich das Angebot des
FST an primär betroffene Menschen (vom Ereignis unmittelbar betroffene Personen, also Opfer und
Verletzte), an sekundär betroffene Menschen (vom Ereignis am Einsatzort mittelbar betroffene
Personen
wie
Unverletzte,
Angehörige,
Rettungsdienstkräfte,
Feuerwehrangehörige,
Exekutivbeamte, Zeugen, Ersthelfer u.a.) sowie an tertiär betroffene Menschen (Personen, die nicht
am Einsatzort waren, aber durch die Nachricht vom Ereignis betroffen sind, also Angehörige und
Freunde der Opfer, Nachbarn, Kollegen u.a.).
Das FST ist Bestandteil der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im RheinNeckar-Kreis und der Stadt Heidelberg. Es hat zum Ziel, die Arbeit der BOS-Einheiten zu
unterstützen und für deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Wunsch als Berater und
Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen. Die Mitglieder des FST verpflichten sich, über das im
Gespräch Erfahrene Stillschweigen zu wahren.
Die Mitglieder des FST anerkennen die absolute Priorität von Rettungsmaßnahmen an einem
Einsatzort. Deshalb kommt das FST nur auf Anforderung der Verantwortlichen in den BOS-Einheiten
zum Einsatz.
Das FST erweitert das Angebot der bestehenden Hilfsangebote für Not leidende Menschen. Das
FST leistet in der Regel eine einmalige Krisenintervention in einer Notlage und tritt somit nicht in
Konkurrenz zu bestehenden Hilfsangeboten. Das FST kann und soll an bestehende Beratungs- und
Hilfseinrichtungen weitervermitteln.
Die Mitglieder des FST fragen nicht nach Kirchen- oder Religionszugehörigkeit, nicht nach
Nationalität und Weltanschauung, sondern bieten Begleitung des leidenden Menschen in einer
Notlage an. Die Mitglieder des FST haben nicht die Absicht zu missionieren und kirchliche Rituale
aufzudrängen. Die Mitglieder des FST verpflichten sich zum Respekt vor der weltanschaulichen
Überzeugung und Wertvorstellungen des Menschen in Not.
1.2 Zuständigkeit / Einsatzbereich
Der Einsatzbereich des FST erstreckt sich auf den gesamten Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt
Heidelberg. Der Einsatzbereich ist in neun Alarmzonen unterteilt, die mit den Unterkreisen der
Feuerwehren in diesem Bereich identisch sind. Der Einsatzbereich des FST ist damit unabhängig
von den jeweiligen Dekanats- und Kirchenbezirksgrenzen.
Das Angebot des FST ist grundsätzlich subsidiär, d.h. die Mitglieder des FST sind im Einsatz als
Vertreter der Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort tätig, die jederzeit hinzugezogen werden
können. Das FST beabsichtigt in keiner Weise die Aufgaben der örtlichen Seelsorgerinnen und
Seelsorger zu beeinträchtigen. Das FST ersetzt nicht den Kontakt der örtlichen Seelsorgerinnen und
Seelsorger zu den ortsansässigen BOS-Einheiten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
1.3 Organisation und Rechtsform
Notfallseelsorge im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg wird vom FST angeboten und
mit dem FST-Logo präsentiert.
Träger des FST ist der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V.
Die katholische und die evangelische Kirche im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg sind
Kooperationspartner des FST. Die Kirchen nehmen ihre Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den
Katastrophenschutzbehörden nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 17.
Oktober 1997 (Az.: 5-1402.9/1) innerhalb des FST wahr. Kirchlich verantwortete Notfallseelsorge im
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Stand Juli 2005
Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg wird damit innerhalb des FST verwirklicht und
wahrgenommen.
Organisatorisch ist die Notfallseelsorge im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg damit an
die Feuerwehr angebunden. Nach § 10 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes ist jedes Mitglied des FST als
„Fachberater Seelsorge“ von der Feuerwehr seines Wohnortes entsandt. Die Mitglieder des FST
unterstehen daher den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes. Die Mitglieder des FST werden vom
jeweiligen Leiter der örtlichen Feuerwehr in den Einsatz entsandt. Über die örtliche Feuerwehr
erfolgen der Versicherungsschutz im Einzelfall (nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) sowie die
individuelle Ausstattung des FST-Mitglieds.
Das FST setzt sich aus dem Leitungsteam, den Unterkreisgruppen und der Vollversammlung
zusammen.
2. Aufbau und Struktur des Feuerwehr-Seelsorge-Teams
2.1 Vollversammlung
Der Vollversammlung des FST gehören alle Mitglieder des FST an. Die Vollversammlung trifft sich
mindestens einmal jährlich. Das Leitungsteam lädt zu den Vollversammlungen ein und setzt die
Tagesordnung fest. Die Vollversammlung wählt den/die Leitende/n Notfallseelsorger/in und
seinen/seine Stellvertreter/in.
2.2 Unterkreisgruppen
Alle Mitglieder des FST sind entsprechend ihrem jeweiligen Einsatz- und Wohnort den neun
Unterkreisen der Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg zugeordnet. Die
Mitglieder des FST organisieren sich selbständig je nach Bedarf und Anliegen in ihren Unterkreisen
in den für notwendig befundenen Zeitabständen. Jede Unterkreisgruppe kann Supervision aus den
kirchlichen
Angeboten
in
Anspruch
nehmen.
Schulungen,
Ausbildungen
und
Informationsveranstaltungen in Zusammenhang mit den BOS-Einheiten werden in den
Unterkreisgruppen koordiniert. Jede Unterkreisgruppe ernennt einen/eine Sprecher/in, der/die
gleichzeitig Ansprechpartner/in für das Leitungsteam ist.
2.3 Leitung
2.3.1 Leitungsteam
Die Führung und Organisation des FST wird von einem Leitungsteam übernommen. Dem
Leitungsteam gehören an:
o
der/die Leitende/r Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in
o
ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der kath. Kirche für den Rhein-Neckar-Kreis
o
ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der evang. Kirche für den Rhein-Neckar-Kreis
o
ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der kath. Kirche für die Stadt Heidelberg
o
ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der evang. Kirche für die Stadt Heidelberg
Das Leitungsteam trifft sich mindestens zweimal jährlich. Das Leitungsteam bereitet die
Vollversammlungen vor, erstellt die Tagesordnung und lädt zu der Versammlung im Auftrag des
Trägers ein. Es ist verantwortlich für Planung und Durchführung der Aus- und Weiterbildung
innerhalb des FST. Das Leitungsteam entscheidet über Aufnahme und Entlassungen von Mitgliedern
im FST. Es legt die notwendige Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im FST in Absprache
mit dem Träger fest. Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung und Instandhaltung von Ausrüstung und
Einsatzmaterial werden vom Leitungsteam verantwortet. Das Leitungsteam hält den Kontakt zu den
„FST-Unterkreisen“ und nimmt deren Wünsche und Anregungen in die Tagesordnung der
Vollversammlung auf.
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Stand Juli 2005
2.3.2 Leitender Notfallseelsorger und Stellvertreter
Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in verantworten die Geschäfts- und
Schriftführung des FST. Sie vertreten das FST nach außen und sind Ansprechpartner für alle
Belange der Notfallseelsorge im Einsatzbereich des FST. Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und
sein/e Stellvertreter/in sind verantwortlich für die Integration der Notfallseelsorge in den Bereich des
Rettungswesens im Einsatzbereich des FST. Sie klären die Fragen der Zusammenarbeit mit den
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Koordination der Dienste und Einsätze des
FST obliegen ebenfalls dem/der Leitenden Notfallseelsorger/in und seinem/seiner Stellvertreter/in. Im
Einsatz sind der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in gegenüber allen
Mitgliedern des FST weisungsbefugt. Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in
sind verantwortlich für die Gewinnung von nichtkirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im FST
(psychologische u. medizinische Fachkräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den BOSEinheiten). Sie verantworten und entscheiden die Mitgliedschaft von nichtkirchlichen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen im FST innerhalb des Leitungsteams.
Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in werden in fünfjährigem Rhythmus
von der Vollversammlung gewählt und durch den Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V.
bestätigt. Auf schriftlichen Antrag beim Leitungsteam kann der/die Leitende Notfallseelsorger/in oder
sein/e Stellvertreter/in durch Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des FST in einer Vollversammlung
abgewählt werden.
2.3.3 Koordinierender Notfallseelsorger
Die koordinierenden Notfallseelsorger/innen vertreten die katholische und evangelische Kirche
innerhalb des FST. Sie verantworten und entscheiden die Mitgliedschaft kirchlicher Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen (Notfallseelsorger und Notfallseelsorgerinnen) im FST innerhalb des Leitungsteams
entsprechend den Ordnungen ihrer Kirchen.
Die koordinierenden Notfallseelsorger/innen werden entsprechend den Ordnungen ihrer Kirche
gewählt oder ernannt.
2.4 Mitgliedschaft
Zur Mitarbeit im FST kommen vor allem Menschen aus folgenden Helfer- und Berufsgruppen in
Frage:
o
Angehörige der BOS-Einheiten mit entsprechender Qualifikation,
o
hauptberufliche Seelsorger und Seelsorgerinnen der beiden Kirchen,
o
Mediziner, Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
aus psychosozialen Berufen
Über die Aufnahme und Entlassung in das bzw. aus dem FST entscheidet das Leitungsteam
mehrheitlich. Das Leitungsteam prüft bei Neuaufnahmen die Bereitschaft der Bewerber und
Bewerberinnen zur Beteiligung an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des FST, die
Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an den Vollversammlungen und die Zustimmung zum
Selbstverständnis des FST. Ebenso muss die Mitgliedschaft in der örtlichen Feuerwehr gewährleistet
sein.
Wird ein/eine Bewerber/in durch das Leitungsteam als Mitglied des FST aufgenommen, so erhält
er/sie von der jeweiligen kirchlichen Leitung eine Beauftragung zum Dienst im FST.
Hält sich ein/eine Mitarbeiter/in des FST nicht an das unter 1.1 aufgeführte Selbstverständnis oder
verstößt er/sie gegen andere Grundsätze der Notfallseelsorge, kann er/sie vom Leitungsteam,
welches im Vorfeld eine Sachverhaltsermittlung durchführt, von der Mitgliedschaft im FST
ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die wiederholte Nichtteilnahme an den Vollversammlungen
und an den Fortbildungsveranstaltungen. Im Fall eines Ausschlusses informieren die
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Stand Juli 2005
entsprechenden koordinierenden Seelsorger die kirchlichen Leitungen und die entsendende
politische Gemeinde.
2.5. Aufgabenbereiche innerhalb des FST
Die Unterstützung betroffener Menschen bei der Bewältigung der Erlebnisse während Notfällen und
in Krisensituationen erfolgt grundsätzlich nach der entsprechenden Qualifikation der Mitglieder des
FST. Das FST leistet entsprechend dieser Qualifikationen folgende Formen der Unterstützung:
o
einfache soziale Unterstützung
o
Notfallseelsorge als psychosoziale Unterstützung
o
spezifisch-professionelle Hilfe
2.5.1 Einfache soziale Unterstützung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FST umfasst
beispielhaft folgende Aufgabenbereiche:
o
Betroffenen Sicherheit vermitteln, sie beruhigen, ihnen Orientierung geben;
o
Betroffene emotional stützen, sich Zeit nehmen und ihnen zuhören, behutsam nachfragen;
o
Probleme benennen, Ressourcen ansprechen;
o
das soziale Netzwerk aktivieren;
o
Hinweise auf eventuelle psychische Störungen beachten
2.5.2 Psychosoziale Betreuung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FST umfasst
beispielhaft folgende Aufgabenbereiche:
o
Beratung auf der Grundlage des Evangeliums vor dem Hintergrund eines christlichen
Menschen- und Weltbildes;
o
Begleiten: Da-sein, Zuhören, Stützen, die Zuwendung Gottes vermitteln;
o
Symbolisieren: Räume für symbolhaften Ausdruck schaffen, bei der spirituellen Vertiefung der
symbolhaften Äußerungen helfen, Glauben eröffnen, Lebensdeutung aus dem Evangelium;
o
Ritualisieren: Sakramente reichen, zeichenhafte Handlungen und Rituale gestalten, Hoffnung
stiften
o
strukturierte Trauerbegleitung
2.5.3 Spezifisch-professionelle Hilfe durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FST umfasst
beispielhaft folgende Aufgabenbereiche:
o
diagnostische Einschätzung des psychischen Zustandes (vor allem in Akutphase)
o
psychologische Triage
o
Leitung von Debriefings und anderen CISM-Maßnahmen
o
klinisch-psychologische Behandlung von Traumafolgen
o
mehrstufige Prävention von Folgestörungen
o
Einsatz spezifisch psychologischer Methoden und Interventionen
Krisenintervention, emotionale Entlastung und Stabilisierung)
(z.B.
akute
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Stand Juli 2005
2.6 Qualitätserhaltende Maßnahmen, Aus- und Weiterbildung
Die Mitglieder des FST nehmen am kirchlichen Lehrgang „Einführungskurs Notfallseelsorge“ oder am
Lehrgang zum „Fachberater Seelsorge“ an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal teil oder werden
durch einen FST-Lehrgang in die Arbeitsweise des FST eingeführt. Dabei erhalten die Mitglieder des
FST die Möglichkeit, die Arbeitsweisen der BOS-Einheiten kennen zu lernen.
Die Mitglieder des FST absolvieren einen Erste Hilfe Kurs (8 Doppelstunden), welcher auf die
Einsatzsituationen ausgerichtet ist, mit denen Mitglieder des FST konfrontiert sein können.
Es finden zweimal jährlich ganztägige themenorientierte Fortbildungsveranstaltungen statt. Die
Teilnahme an mindestens einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ist für jedes FST-Mitglied
verpflichtend.
Allen Mitgliedern des FST steht regelmäßige Supervision zur Verfügung. In den Unterkreisgruppen
können Supervisionstreffen vereinbart und gemeinsam wahrgenommen werden. Den Mitgliedern des
FST stehen kirchliche Supervisoren und Supervisorinnen zur Verfügung.
Die Kosten der Aus- und Fortbildungen sowie die Kosten für die Supervision werden über das FST
bzw. über kirchliche Mittel finanziert. Darüber hinaus steht es den einzelnen Mitgliedern des FST frei,
sich zusätzlich über Angebote aus dem Weiterbildungsbereich zu qualifizieren. Die Kosten hierfür
haben die Mitglieder in der Regel selbst zu tragen bzw. sollen von der entsendenden politischen
Gemeinde übernommen werden. Über Ausnahmen entscheidet das Leitungsteam.
2.7 Finanzierung
Die Mitarbeit im FST ist ehrenamtlich. Personalkosten entstehen keine.
Für die Beschaffung der Ausrüstung und des Informationsmaterials ist der Träger des FST zuständig.
Die anfallenden Fort- und Weiterbildungskosten, sollen aus Spenden und aus kirchlichen Mitteln
finanziert werden. Die koordinierenden Notfallseelsorger/innen der beiden Kirchen setzen sich für die
Bereitstellung der entsprechenden Mittel bei den jeweiligen Dekanaten ein.
Spenden und sonstige Einnahmen werden in Konten des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-NeckarKreis e.V. verwaltet und stehen ausschließlich für Zwecke des FST zur Verfügung.
3. Einsatzgeschehen
3.1 Erreichbarkeit/Alarmierung
Das Angebot des FST steht an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Das FST ist
ausschließlich über die Telefonnummer 112 der zuständigen Leitstelle für den Landkreis RheinNeckar zu alarmieren.
Die Alarmierung erfolgt durch die zuständige Leitstelle für den Landkreis Rhein-Neckar
ausschließlich über Funkmeldempfänger. Jedes Mitglied des FST ist mit einem
Funkmeldeempfänger ausgestattet. Eine Dienstbereitschaft ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich sind
alle Mitglieder des FST immer über Funkmeldeempfänger erreichbar.
Im Einsatzfall werden zunächst die Mitglieder des FST alarmiert, die dem entsprechenden Unterkreis
zugeordnet sind. Sollte die Alarmierung nicht erfolgreich sein, wird sie auf die benachbarten
Unterkreise bzw. auf das gesamte Einsatzgebiet ausgeweitet. Der/die Leiter/in und die
Stellvertreter/innen werden grundsätzlich bei jedem Einsatz mitalarmiert.
3.2 Verhalten im Einsatz
Im Alarmierungsfall melden sich die einsatzbereiten Mitglieder telefonisch bei der zuständigen
Leitstelle für den Landkreis Rhein-Neckar. Die ersten beiden Rückmeldenden übernehmen den
Einsatz. Einsätze werden in der Regel von mindestens zwei Mitgliedern des FST übernommen.
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Stand Juli 2005
Die Mitglieder des FST nutzten zur Einsatzfahrt grundsätzlich die Fahrzeuge der BOS-Einheiten bzw.
der örtlichen Feuerwehr.
Nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle melden sich die Mitglieder des FST bei der zuständigen
Leitstelle des Landkreises Rhein-Neckar und dokumentieren damit ihr Eintreffen an der Einsatzstelle.
Danach melden sie sich beim zuständigen Einsatzleiter und erhalten eine Einweisung in das
Einsatzgeschehen.
Bei Bedarf werden gezielt weitere Mitglieder des FST durch die ersteintreffenden Seelsorger in
Absprache mit dem Einsatzleiter nachalarmiert.
Der Einsatz kann nach eigener Einschätzung durch das Mitglied des FST oder in Absprache mit dem
Einsatzleiter beendet werden. Nach Beendigung des Einsatzes melden sich die Mitglieder des FST
beim Einsatzleiter ab. Bei der zuständigen Leitstelle wird gleichzeitig die Einsatzbereitschaft
telefonisch wieder angemeldet und das Einsatzende dokumentiert.
Nach jedem Einsatz wird ein Protokoll erstellt, das dem/der Leiter/in des FST zuzusenden ist.
3.3 Stellung im Einsatz
Die Mitglieder des FST haben den Status „Fachberater Seelsorge“. Dies hat zur Folge: die Mitglieder
des FST
o
sind Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr gemäß § 10 des Feuerwehrgesetzes BadenWürttemberg,
o
sind im Einsatz unfallversichert nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII,
o
erhalten bei Sachschäden Ersatz nach § 16 Feuerwehrgesetz. Die Schadensregulierung
erfolgt über die entsendende Gemeindefeuerwehr.
Die Mitglieder des FST sind grundsätzlich dem jeweiligen Einsatzleiter unterstellt. Sie haben dem
Einsatzleiter gegenüber eine beratende und unterstützende Funktion.
Die Mitglieder des FST erhalten ungehinderten Zutritt zu den Schadensorten, soweit dies die
Maßnahmen der Gefahrenbekämpfung zulassen.
3.4 Ausrüstung
Jedes Mitglied des FST erhält als persönliche Ausstattung entsprechend seinem Status als
„Fachberater Seelsorge“
1. einen Dienstausweis
2. Dienstkleidung (Einsatzjacke)
3. einen Funkmeldeempfänger
Über die örtliche Feuerwehr ist – je nach deren Möglichkeiten – eine weitere Ausstattung mit
individueller Schutzkleidung und Ausrüstungsgegenständen möglich (siehe 1.3).
3.5. Einsatzarten
Das FST kann von jedem Verantwortlichen einer BOS-Einheit im Einsatzfall angefordert werden.
Das FST kommt in der Regel zum Einsatz, wo Menschen in eine seelische Notlage gekommen sind.
Dies ist z.B. der Fall bei schweren Verkehrsunfällen, Brandeinsätzen, drohender Suizidalität,
Vermisstensuche, Kapitalverbrechen, Überbringung von Todesnachrichten, plötzlichem Kindstod,
erfolglose Reanimation, Begleitung bei Identifizierung Verstorbener und Verabschiedung,
Katastrophen und andere Unglücksfälle.
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