Konzeption des Feuerwehr-Seelsorge-Teams (FST) im Landkreis Rhein-Neckar und der Stadt Heidelberg 1. 2. Grundsätzliches 1.1 Selbstverständnis 1.2 Zuständigkeit / Einsatzbereich 1.3 Organisation und Rechtsform Aufbau und Struktur des Feuerwehr-Seelsorge-Teams 2.1 Vollversammlung 2.2 Unterkreisgruppen 2.3 Leitung 2.3.1 Leitungsteam 2.3.2 Leitender Notfallseelsorger und Stellvertreter 2.3.3 Koordinierender Notfallseelsorger 2.4 Mitgliedschaft 2.5. Aufgabenbereiche innerhalb des FST 2.5.1 Einfache soziale Unterstützung 2.5.2 Psychosoziale Betreuung 2.5.3 Spezifisch-professionelle Hilfe 3. 2.6 Qualitätserhaltende Maßnahmen, Aus- und Weiterbildung 2.7 Finanzierung Einsatzgeschehen 3.1 Erreichbarkeit/Alarmierung 3.2 Verhalten im Einsatz 3.3 Stellung im Einsatz 3.4 Ausrüstung 3.5 Einsatzarten Stand Juli 2005 1. Grundsätzliches 1.1 Selbstverständnis Das Feuerwehr-Seelsorge-Team (FST) bietet Notfallseelsorge als Dienst am Menschen in Notfällen, Krisensituationen und in kritischen Ereignissen an. Das FST hat zum Ziel, Menschen in einem Notfall zu helfen, in dem es soziale Unterstützung anbietet, psychosoziale Betreuung ermöglicht und spezifisch-professionelle Hilfe vermittelt. Als „psychische Erste Hilfe“ wendet sich das Angebot des FST an primär betroffene Menschen (vom Ereignis unmittelbar betroffene Personen, also Opfer und Verletzte), an sekundär betroffene Menschen (vom Ereignis am Einsatzort mittelbar betroffene Personen wie Unverletzte, Angehörige, Rettungsdienstkräfte, Feuerwehrangehörige, Exekutivbeamte, Zeugen, Ersthelfer u.a.) sowie an tertiär betroffene Menschen (Personen, die nicht am Einsatzort waren, aber durch die Nachricht vom Ereignis betroffen sind, also Angehörige und Freunde der Opfer, Nachbarn, Kollegen u.a.). Das FST ist Bestandteil der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im RheinNeckar-Kreis und der Stadt Heidelberg. Es hat zum Ziel, die Arbeit der BOS-Einheiten zu unterstützen und für deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Wunsch als Berater und Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen. Die Mitglieder des FST verpflichten sich, über das im Gespräch Erfahrene Stillschweigen zu wahren. Die Mitglieder des FST anerkennen die absolute Priorität von Rettungsmaßnahmen an einem Einsatzort. Deshalb kommt das FST nur auf Anforderung der Verantwortlichen in den BOS-Einheiten zum Einsatz. Das FST erweitert das Angebot der bestehenden Hilfsangebote für Not leidende Menschen. Das FST leistet in der Regel eine einmalige Krisenintervention in einer Notlage und tritt somit nicht in Konkurrenz zu bestehenden Hilfsangeboten. Das FST kann und soll an bestehende Beratungs- und Hilfseinrichtungen weitervermitteln. Die Mitglieder des FST fragen nicht nach Kirchen- oder Religionszugehörigkeit, nicht nach Nationalität und Weltanschauung, sondern bieten Begleitung des leidenden Menschen in einer Notlage an. Die Mitglieder des FST haben nicht die Absicht zu missionieren und kirchliche Rituale aufzudrängen. Die Mitglieder des FST verpflichten sich zum Respekt vor der weltanschaulichen Überzeugung und Wertvorstellungen des Menschen in Not. 1.2 Zuständigkeit / Einsatzbereich Der Einsatzbereich des FST erstreckt sich auf den gesamten Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg. Der Einsatzbereich ist in neun Alarmzonen unterteilt, die mit den Unterkreisen der Feuerwehren in diesem Bereich identisch sind. Der Einsatzbereich des FST ist damit unabhängig von den jeweiligen Dekanats- und Kirchenbezirksgrenzen. Das Angebot des FST ist grundsätzlich subsidiär, d.h. die Mitglieder des FST sind im Einsatz als Vertreter der Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort tätig, die jederzeit hinzugezogen werden können. Das FST beabsichtigt in keiner Weise die Aufgaben der örtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zu beeinträchtigen. Das FST ersetzt nicht den Kontakt der örtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zu den ortsansässigen BOS-Einheiten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 1.3 Organisation und Rechtsform Notfallseelsorge im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg wird vom FST angeboten und mit dem FST-Logo präsentiert. Träger des FST ist der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. Die katholische und die evangelische Kirche im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg sind Kooperationspartner des FST. Die Kirchen nehmen ihre Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Katastrophenschutzbehörden nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 17. Oktober 1997 (Az.: 5-1402.9/1) innerhalb des FST wahr. Kirchlich verantwortete Notfallseelsorge im -2- Stand Juli 2005 Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg wird damit innerhalb des FST verwirklicht und wahrgenommen. Organisatorisch ist die Notfallseelsorge im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg damit an die Feuerwehr angebunden. Nach § 10 Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes ist jedes Mitglied des FST als „Fachberater Seelsorge“ von der Feuerwehr seines Wohnortes entsandt. Die Mitglieder des FST unterstehen daher den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes. Die Mitglieder des FST werden vom jeweiligen Leiter der örtlichen Feuerwehr in den Einsatz entsandt. Über die örtliche Feuerwehr erfolgen der Versicherungsschutz im Einzelfall (nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) sowie die individuelle Ausstattung des FST-Mitglieds. Das FST setzt sich aus dem Leitungsteam, den Unterkreisgruppen und der Vollversammlung zusammen. 2. Aufbau und Struktur des Feuerwehr-Seelsorge-Teams 2.1 Vollversammlung Der Vollversammlung des FST gehören alle Mitglieder des FST an. Die Vollversammlung trifft sich mindestens einmal jährlich. Das Leitungsteam lädt zu den Vollversammlungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Vollversammlung wählt den/die Leitende/n Notfallseelsorger/in und seinen/seine Stellvertreter/in. 2.2 Unterkreisgruppen Alle Mitglieder des FST sind entsprechend ihrem jeweiligen Einsatz- und Wohnort den neun Unterkreisen der Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg zugeordnet. Die Mitglieder des FST organisieren sich selbständig je nach Bedarf und Anliegen in ihren Unterkreisen in den für notwendig befundenen Zeitabständen. Jede Unterkreisgruppe kann Supervision aus den kirchlichen Angeboten in Anspruch nehmen. Schulungen, Ausbildungen und Informationsveranstaltungen in Zusammenhang mit den BOS-Einheiten werden in den Unterkreisgruppen koordiniert. Jede Unterkreisgruppe ernennt einen/eine Sprecher/in, der/die gleichzeitig Ansprechpartner/in für das Leitungsteam ist. 2.3 Leitung 2.3.1 Leitungsteam Die Führung und Organisation des FST wird von einem Leitungsteam übernommen. Dem Leitungsteam gehören an: o der/die Leitende/r Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in o ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der kath. Kirche für den Rhein-Neckar-Kreis o ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der evang. Kirche für den Rhein-Neckar-Kreis o ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der kath. Kirche für die Stadt Heidelberg o ein/e koordinierende/r Notfallseelsorger/in der evang. Kirche für die Stadt Heidelberg Das Leitungsteam trifft sich mindestens zweimal jährlich. Das Leitungsteam bereitet die Vollversammlungen vor, erstellt die Tagesordnung und lädt zu der Versammlung im Auftrag des Trägers ein. Es ist verantwortlich für Planung und Durchführung der Aus- und Weiterbildung innerhalb des FST. Das Leitungsteam entscheidet über Aufnahme und Entlassungen von Mitgliedern im FST. Es legt die notwendige Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im FST in Absprache mit dem Träger fest. Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung und Instandhaltung von Ausrüstung und Einsatzmaterial werden vom Leitungsteam verantwortet. Das Leitungsteam hält den Kontakt zu den „FST-Unterkreisen“ und nimmt deren Wünsche und Anregungen in die Tagesordnung der Vollversammlung auf. -3- Stand Juli 2005 2.3.2 Leitender Notfallseelsorger und Stellvertreter Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in verantworten die Geschäfts- und Schriftführung des FST. Sie vertreten das FST nach außen und sind Ansprechpartner für alle Belange der Notfallseelsorge im Einsatzbereich des FST. Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in sind verantwortlich für die Integration der Notfallseelsorge in den Bereich des Rettungswesens im Einsatzbereich des FST. Sie klären die Fragen der Zusammenarbeit mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Koordination der Dienste und Einsätze des FST obliegen ebenfalls dem/der Leitenden Notfallseelsorger/in und seinem/seiner Stellvertreter/in. Im Einsatz sind der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in gegenüber allen Mitgliedern des FST weisungsbefugt. Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in sind verantwortlich für die Gewinnung von nichtkirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im FST (psychologische u. medizinische Fachkräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den BOSEinheiten). Sie verantworten und entscheiden die Mitgliedschaft von nichtkirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im FST innerhalb des Leitungsteams. Der/die Leitende Notfallseelsorger/in und sein/e Stellvertreter/in werden in fünfjährigem Rhythmus von der Vollversammlung gewählt und durch den Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. bestätigt. Auf schriftlichen Antrag beim Leitungsteam kann der/die Leitende Notfallseelsorger/in oder sein/e Stellvertreter/in durch Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des FST in einer Vollversammlung abgewählt werden. 2.3.3 Koordinierender Notfallseelsorger Die koordinierenden Notfallseelsorger/innen vertreten die katholische und evangelische Kirche innerhalb des FST. Sie verantworten und entscheiden die Mitgliedschaft kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Notfallseelsorger und Notfallseelsorgerinnen) im FST innerhalb des Leitungsteams entsprechend den Ordnungen ihrer Kirchen. Die koordinierenden Notfallseelsorger/innen werden entsprechend den Ordnungen ihrer Kirche gewählt oder ernannt. 2.4 Mitgliedschaft Zur Mitarbeit im FST kommen vor allem Menschen aus folgenden Helfer- und Berufsgruppen in Frage: o Angehörige der BOS-Einheiten mit entsprechender Qualifikation, o hauptberufliche Seelsorger und Seelsorgerinnen der beiden Kirchen, o Mediziner, Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus psychosozialen Berufen Über die Aufnahme und Entlassung in das bzw. aus dem FST entscheidet das Leitungsteam mehrheitlich. Das Leitungsteam prüft bei Neuaufnahmen die Bereitschaft der Bewerber und Bewerberinnen zur Beteiligung an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des FST, die Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an den Vollversammlungen und die Zustimmung zum Selbstverständnis des FST. Ebenso muss die Mitgliedschaft in der örtlichen Feuerwehr gewährleistet sein. Wird ein/eine Bewerber/in durch das Leitungsteam als Mitglied des FST aufgenommen, so erhält er/sie von der jeweiligen kirchlichen Leitung eine Beauftragung zum Dienst im FST. Hält sich ein/eine Mitarbeiter/in des FST nicht an das unter 1.1 aufgeführte Selbstverständnis oder verstößt er/sie gegen andere Grundsätze der Notfallseelsorge, kann er/sie vom Leitungsteam, welches im Vorfeld eine Sachverhaltsermittlung durchführt, von der Mitgliedschaft im FST ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die wiederholte Nichtteilnahme an den Vollversammlungen und an den Fortbildungsveranstaltungen. Im Fall eines Ausschlusses informieren die -4- Stand Juli 2005 entsprechenden koordinierenden Seelsorger die kirchlichen Leitungen und die entsendende politische Gemeinde. 2.5. Aufgabenbereiche innerhalb des FST Die Unterstützung betroffener Menschen bei der Bewältigung der Erlebnisse während Notfällen und in Krisensituationen erfolgt grundsätzlich nach der entsprechenden Qualifikation der Mitglieder des FST. Das FST leistet entsprechend dieser Qualifikationen folgende Formen der Unterstützung: o einfache soziale Unterstützung o Notfallseelsorge als psychosoziale Unterstützung o spezifisch-professionelle Hilfe 2.5.1 Einfache soziale Unterstützung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FST umfasst beispielhaft folgende Aufgabenbereiche: o Betroffenen Sicherheit vermitteln, sie beruhigen, ihnen Orientierung geben; o Betroffene emotional stützen, sich Zeit nehmen und ihnen zuhören, behutsam nachfragen; o Probleme benennen, Ressourcen ansprechen; o das soziale Netzwerk aktivieren; o Hinweise auf eventuelle psychische Störungen beachten 2.5.2 Psychosoziale Betreuung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FST umfasst beispielhaft folgende Aufgabenbereiche: o Beratung auf der Grundlage des Evangeliums vor dem Hintergrund eines christlichen Menschen- und Weltbildes; o Begleiten: Da-sein, Zuhören, Stützen, die Zuwendung Gottes vermitteln; o Symbolisieren: Räume für symbolhaften Ausdruck schaffen, bei der spirituellen Vertiefung der symbolhaften Äußerungen helfen, Glauben eröffnen, Lebensdeutung aus dem Evangelium; o Ritualisieren: Sakramente reichen, zeichenhafte Handlungen und Rituale gestalten, Hoffnung stiften o strukturierte Trauerbegleitung 2.5.3 Spezifisch-professionelle Hilfe durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des FST umfasst beispielhaft folgende Aufgabenbereiche: o diagnostische Einschätzung des psychischen Zustandes (vor allem in Akutphase) o psychologische Triage o Leitung von Debriefings und anderen CISM-Maßnahmen o klinisch-psychologische Behandlung von Traumafolgen o mehrstufige Prävention von Folgestörungen o Einsatz spezifisch psychologischer Methoden und Interventionen Krisenintervention, emotionale Entlastung und Stabilisierung) (z.B. akute -5- Stand Juli 2005 2.6 Qualitätserhaltende Maßnahmen, Aus- und Weiterbildung Die Mitglieder des FST nehmen am kirchlichen Lehrgang „Einführungskurs Notfallseelsorge“ oder am Lehrgang zum „Fachberater Seelsorge“ an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal teil oder werden durch einen FST-Lehrgang in die Arbeitsweise des FST eingeführt. Dabei erhalten die Mitglieder des FST die Möglichkeit, die Arbeitsweisen der BOS-Einheiten kennen zu lernen. Die Mitglieder des FST absolvieren einen Erste Hilfe Kurs (8 Doppelstunden), welcher auf die Einsatzsituationen ausgerichtet ist, mit denen Mitglieder des FST konfrontiert sein können. Es finden zweimal jährlich ganztägige themenorientierte Fortbildungsveranstaltungen statt. Die Teilnahme an mindestens einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ist für jedes FST-Mitglied verpflichtend. Allen Mitgliedern des FST steht regelmäßige Supervision zur Verfügung. In den Unterkreisgruppen können Supervisionstreffen vereinbart und gemeinsam wahrgenommen werden. Den Mitgliedern des FST stehen kirchliche Supervisoren und Supervisorinnen zur Verfügung. Die Kosten der Aus- und Fortbildungen sowie die Kosten für die Supervision werden über das FST bzw. über kirchliche Mittel finanziert. Darüber hinaus steht es den einzelnen Mitgliedern des FST frei, sich zusätzlich über Angebote aus dem Weiterbildungsbereich zu qualifizieren. Die Kosten hierfür haben die Mitglieder in der Regel selbst zu tragen bzw. sollen von der entsendenden politischen Gemeinde übernommen werden. Über Ausnahmen entscheidet das Leitungsteam. 2.7 Finanzierung Die Mitarbeit im FST ist ehrenamtlich. Personalkosten entstehen keine. Für die Beschaffung der Ausrüstung und des Informationsmaterials ist der Träger des FST zuständig. Die anfallenden Fort- und Weiterbildungskosten, sollen aus Spenden und aus kirchlichen Mitteln finanziert werden. Die koordinierenden Notfallseelsorger/innen der beiden Kirchen setzen sich für die Bereitstellung der entsprechenden Mittel bei den jeweiligen Dekanaten ein. Spenden und sonstige Einnahmen werden in Konten des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-NeckarKreis e.V. verwaltet und stehen ausschließlich für Zwecke des FST zur Verfügung. 3. Einsatzgeschehen 3.1 Erreichbarkeit/Alarmierung Das Angebot des FST steht an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Das FST ist ausschließlich über die Telefonnummer 112 der zuständigen Leitstelle für den Landkreis RheinNeckar zu alarmieren. Die Alarmierung erfolgt durch die zuständige Leitstelle für den Landkreis Rhein-Neckar ausschließlich über Funkmeldempfänger. Jedes Mitglied des FST ist mit einem Funkmeldeempfänger ausgestattet. Eine Dienstbereitschaft ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich sind alle Mitglieder des FST immer über Funkmeldeempfänger erreichbar. Im Einsatzfall werden zunächst die Mitglieder des FST alarmiert, die dem entsprechenden Unterkreis zugeordnet sind. Sollte die Alarmierung nicht erfolgreich sein, wird sie auf die benachbarten Unterkreise bzw. auf das gesamte Einsatzgebiet ausgeweitet. Der/die Leiter/in und die Stellvertreter/innen werden grundsätzlich bei jedem Einsatz mitalarmiert. 3.2 Verhalten im Einsatz Im Alarmierungsfall melden sich die einsatzbereiten Mitglieder telefonisch bei der zuständigen Leitstelle für den Landkreis Rhein-Neckar. Die ersten beiden Rückmeldenden übernehmen den Einsatz. Einsätze werden in der Regel von mindestens zwei Mitgliedern des FST übernommen. -6- Stand Juli 2005 Die Mitglieder des FST nutzten zur Einsatzfahrt grundsätzlich die Fahrzeuge der BOS-Einheiten bzw. der örtlichen Feuerwehr. Nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle melden sich die Mitglieder des FST bei der zuständigen Leitstelle des Landkreises Rhein-Neckar und dokumentieren damit ihr Eintreffen an der Einsatzstelle. Danach melden sie sich beim zuständigen Einsatzleiter und erhalten eine Einweisung in das Einsatzgeschehen. Bei Bedarf werden gezielt weitere Mitglieder des FST durch die ersteintreffenden Seelsorger in Absprache mit dem Einsatzleiter nachalarmiert. Der Einsatz kann nach eigener Einschätzung durch das Mitglied des FST oder in Absprache mit dem Einsatzleiter beendet werden. Nach Beendigung des Einsatzes melden sich die Mitglieder des FST beim Einsatzleiter ab. Bei der zuständigen Leitstelle wird gleichzeitig die Einsatzbereitschaft telefonisch wieder angemeldet und das Einsatzende dokumentiert. Nach jedem Einsatz wird ein Protokoll erstellt, das dem/der Leiter/in des FST zuzusenden ist. 3.3 Stellung im Einsatz Die Mitglieder des FST haben den Status „Fachberater Seelsorge“. Dies hat zur Folge: die Mitglieder des FST o sind Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr gemäß § 10 des Feuerwehrgesetzes BadenWürttemberg, o sind im Einsatz unfallversichert nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII, o erhalten bei Sachschäden Ersatz nach § 16 Feuerwehrgesetz. Die Schadensregulierung erfolgt über die entsendende Gemeindefeuerwehr. Die Mitglieder des FST sind grundsätzlich dem jeweiligen Einsatzleiter unterstellt. Sie haben dem Einsatzleiter gegenüber eine beratende und unterstützende Funktion. Die Mitglieder des FST erhalten ungehinderten Zutritt zu den Schadensorten, soweit dies die Maßnahmen der Gefahrenbekämpfung zulassen. 3.4 Ausrüstung Jedes Mitglied des FST erhält als persönliche Ausstattung entsprechend seinem Status als „Fachberater Seelsorge“ 1. einen Dienstausweis 2. Dienstkleidung (Einsatzjacke) 3. einen Funkmeldeempfänger Über die örtliche Feuerwehr ist – je nach deren Möglichkeiten – eine weitere Ausstattung mit individueller Schutzkleidung und Ausrüstungsgegenständen möglich (siehe 1.3). 3.5. Einsatzarten Das FST kann von jedem Verantwortlichen einer BOS-Einheit im Einsatzfall angefordert werden. Das FST kommt in der Regel zum Einsatz, wo Menschen in eine seelische Notlage gekommen sind. Dies ist z.B. der Fall bei schweren Verkehrsunfällen, Brandeinsätzen, drohender Suizidalität, Vermisstensuche, Kapitalverbrechen, Überbringung von Todesnachrichten, plötzlichem Kindstod, erfolglose Reanimation, Begleitung bei Identifizierung Verstorbener und Verabschiedung, Katastrophen und andere Unglücksfälle. -7-
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