Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle
Verkäufe, und Lieferungen soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nur, soweit wir diesen schriftlich
zustimmen.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingung gilt
vom Abnehmer als angenommen und akzeptiert,
sofern die Gerivo GmbH auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss
hingewiesen hat.
1. Angebote, Offerten
Unbefristete Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung
freibleibend und unverbindlich.
2. Liefertermine
Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht
schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Diese
werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Bei Verzögerungen ist unter Vorbehalt einer
anderweitigen schriftlichen Vereinbarung
insbesondere ein Vertragsrücktritt und/oder die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
durch den Käufer ausgeschlossen.
3. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede
Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt
werden.
4. Liefer-Hindernisse
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder
andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei
uns oder unseren Lieferanten, befreien uns für
die Dauer der Störung und deren Auswirkung von der
Verpflichtung zur Lieferung.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro und gelten
ab Lager des Herstellers in Otterfing, Deutschland,
zuzüglich der Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll und
Verpackung.
oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so
sind wir berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen und
Lieferungen der Ware einzustellen.
Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht
berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlungen
fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
8. Mängelbehandlung
Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder
Falschlieferungen sind uns spätestens 7 Tage nach Erhalt der
Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken,
schriftlich mitzuteilen. Wird die Frist überschritten oder wird die
gelieferte Ware unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, so
erlöschen alle Mängelansprüche. Es gelten die
Gewährleistungsfristen des Herstellers.
Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte
Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) direkt
an den Hersteller zu senden, wobei eine Kopie des
Lieferscheins unverzüglich an den Verkäufer zu übermitteln ist.
Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an
den Hersteller durch den Käufer selbst, beschränkt sich der
Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten, an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der
Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die
Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während
Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des
Verkäufers zu bezahlen sind.
Anstatt Reparatur kann nach Wahl der Verkäuferin auch ein
Austausch der mangelhaften Ware gegen solche, gleicher Art
und Güte erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatz ist in
jedem Falle ausgeschlossen.
9. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein
Schaden durch uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht
worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere
Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10 .Preis- und Modelländerungen
6. Versand, Porto, Zoll, Verpackung
Preis- und Modelländerungen sind jederzeit möglich und können
deshalb nicht ausgeschlossen werden. Technische Änderungen
können ohne Vorankündigung eingeführt werden.
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen.
Mehrkosten für Express-Sendungen gehen in
jedem Falle zu Lasten des Kunden.
11. Eigentumsvorbehalt
7. Zahlungsbedingungen
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Gerivo GmbH (ZKB Art.715).
12. Gerichtsstand
Unsere Rechnungen sind gemäss den auf der
Auftragsbestätigung und der Faktura gewährten
Zahlungsbedingungen zahlbar. Zahlungen gelten
erst als geleistet, wenn diese bei unserer Bank
gutgeschrieben wurden. Bank- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter
Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der
zum Zeitpunkt der Schuld gültigen Kreditzinsen
unserer Bank. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein
Erstellt: 01.03.2016 IB
Gerichtsstand ist 8409 Winterthur. Anwendbar ist
Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
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