Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, und Lieferungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen schriftlich zustimmen. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung gilt vom Abnehmer als angenommen und akzeptiert, sofern die Gerivo GmbH auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss hingewiesen hat. 1. Angebote, Offerten Unbefristete Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. 2. Liefertermine Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Diese werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Verzögerungen ist unter Vorbehalt einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung insbesondere ein Vertragsrücktritt und/oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Käufer ausgeschlossen. 3. Teillieferungen Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. 4. Liefer-Hindernisse Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. 5. Preise Unsere Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Lager des Herstellers in Otterfing, Deutschland, zuzüglich der Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll und Verpackung. oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, weitere Sicherheiten zu verlangen und Lieferungen der Ware einzustellen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen. 8. Mängelbehandlung Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken, schriftlich mitzuteilen. Wird die Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche. Es gelten die Gewährleistungsfristen des Herstellers. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) direkt an den Hersteller zu senden, wobei eine Kopie des Lieferscheins unverzüglich an den Verkäufer zu übermitteln ist. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an den Hersteller durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten, an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind. Anstatt Reparatur kann nach Wahl der Verkäuferin auch ein Austausch der mangelhaften Ware gegen solche, gleicher Art und Güte erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen. 9. Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 10 .Preis- und Modelländerungen 6. Versand, Porto, Zoll, Verpackung Preis- und Modelländerungen sind jederzeit möglich und können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Technische Änderungen können ohne Vorankündigung eingeführt werden. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Mehrkosten für Express-Sendungen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. 11. Eigentumsvorbehalt 7. Zahlungsbedingungen Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Gerivo GmbH (ZKB Art.715). 12. Gerichtsstand Unsere Rechnungen sind gemäss den auf der Auftragsbestätigung und der Faktura gewährten Zahlungsbedingungen zahlbar. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn diese bei unserer Bank gutgeschrieben wurden. Bank- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt der Schuld gültigen Kreditzinsen unserer Bank. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein Erstellt: 01.03.2016 IB Gerichtsstand ist 8409 Winterthur. Anwendbar ist Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). 1/1 Nr. 1601
© Copyright 2024 ExpyDoc