Lehre und kontakt www.aww.uni-hamburg.de/dolm Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Christiane-Jacqueline Driesen, Hamburg/Paris Prof. em. Dr. Klaus Moritz, Universität Hamburg In Zusammenarbeit mit der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg (Prof. Dr. Kristin Bührig) seminarleitung Prof. Dr. Christiane-Jacqueline Driesen, Hamburg/Paris Werner Rühl, Vorsitzender Richter, Landesarbeitsgericht Hamburg George Drummond, Konferenzdolmetscher, Hamburg Lehrende Dolmetscher/-innen und Sprachsachverständige aus der Universität Hamburg und anderen Hochschulen, Richter/-innen von Hamburger Gerichten sowie Praktiker/-innen aus Behörden, Polizei und Notariat. Gesamtleitung und Organisation Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) veranstaltungsort Universität Hamburg Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) Schlüterstr. 51, 20146 Hamburg Arbeitsstelle für wissenschaftliche weiterbildung Die AWW in kürze Seit vier Jahrzehnten steht die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg für Weiterbildung auf höchstem Niveau: für Berufstätige, die wissenschaftlich fundiertes Wissen und Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen benötigen, und auch für alle anderen, die vom universitären Wissensschatz profitieren möchten und auf Qualität Wert legen. Die AWW wurde 1975 gegründet und gehört heute zu den renommiertesten und größten Einrichtungen der Hochschul-Weiterbildung in Deutschland mit ■■ 15 festen und ebenso vielen studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ■■ ca. 4500 Teilnehmenden pro Semester ■■ rund 120 Dozentinnen und Dozenten Weiterbildendes Studium November 2016 bis November 2017 Kontakt & Beratung Universität Hamburg Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) Marlis Adjanor, Dipl.-Phil. Schlüterstr. 51, 20146 Hamburg Tel. 040/428 38-9710/-9700 Fax 040/428 38-9720 [email protected] Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung Foto: © Fotolia.com/JSB31 Wissenschaftliche Weiterbildung Inhalte und ziele Auf einen Blick ■■ Studiennhalte: rechtliche und behördliche Verfahren, gerichts- und behördenrelevante Dolmetsch- und Übersetzungstechniken ■■ Qualifizierung für bereits tätige Dolmetscher/Übersetzer und Hochschulabsolventen mit hoher Sprachkompetenz ■■ Bewerbung mit jeder Sprache möglich ■■ 10 Wochenendseminare in 12 Monaten ■■ bundesweite Anerkennung der Vereidigung StudienInhalte 1. Juristische Schwerpunkte: ■■ Institutionen der Rechtspflege ■■ Einführung in folgende Rechtsgebiete: –– Strafrecht und Strafprozessrecht –– Zivilrecht und Zivilprozessrecht –– Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht –– Familienrecht –– Polizeiarbeit –– Gutachtertätigkeit –– Standes- und Notariatswesen 2. Vermittlung und Training von Dolmetschund Übersetzungstechniken: ■■ Berufsethos, Gerichtskommunikation ■■ Terminologiearbeit ■■ Vom-Blatt-Übersetzen ■■ Dialogdolmetschen ■■ Konsekutivdolmetschen mit Notizen ■■ Simultan-/Flüsterdolmetschen ■■ Urkunden übersetzen bewerbung und zulassung Ziele Das weiterbildende Studium qualifiziert für die verantwortungsvolle Tätigkeit bei Gerichten und Behörden. Bei erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, sich bei der Innenbehörde der FH Hamburg vereidigen zu lassen. Plätze/Sprachgruppen Interessenten können sich mit jeder Sprache bewerben. Die Auswahl der Sprachen erfolgt anhand der Bewerbungen und nach den Ergebnissen des Aufnahmetests. Es stehen 26 Plätze zur Verfügung, max. 6 pro Sprache. Es können auch gemischte Gruppen mit Einzelsprachen gebildet werden. voraussetzungen ■■ Nachweis eines abgeschlossenen Hoch- schulstudiums (bevorzugt Dolmetschen, Übersetzen, Sprachwissenschaften, Jura) oder ■■ Nachweis einer mehrjährigen Ausbildung als Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in in der gewünschten Arbeitssprache und entsprechende Berufspraxis oder ■■ Nachweis einer dieser Ausbildung gleichwertigen fremdsprachlichen Ausbildung in der gewünschten Arbeitssprache und entsprechende Berufspraxis und ■■ Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz in der gewünschten Arbeitssprache, vergleichbar dem Level 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EFQ). Deutsche Muttersprachler/-innen erbringen diesen Nachweis in der Arbeitssprache, nichtdeutsche Muttersprachler/-innen in der deutschen Sprache. Der Nachweis kann durch ein sprachwissenschaftliches oder Übersetzerstudium oder vergleichbaren Spracherwerb erfolgen und ■■ Bestehen des Aufnahmetests. Bewerbung Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen: ■■ Begründung Ihres Teilnahmewunsches mit Angabe der Arbeitssprache und der Muttersprache ■■ Tabellarischer Lebenslauf mit Foto ■■ Kopie/n von Studienabschlusszeugnissen und/oder von Berufsabschlüssen ■■ Nachweis über den qualifizierten Spracherwerb in der Arbeitssprache ■■ falls vorhanden: Nachweise über einschlägige berufliche Qualifikationen ■■ ausgefülltes Bewerbungsformular Bewerbungsschluss: 10.09.2016 (Posteingang) Aufnahmetest Es findet ein schriftlicher allgemeinsprachlicher Aufnahmetest statt. Es werden nur Bewerber/-innen zum Test eingeladen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und deren gewünschte Arbeitssprache ausgewählt wurde. Die von der Auswahlkommission ausgewählten Bewerber/-innen werden bis zum 25.09.2016 per E-Mail zum Aufnahmetest eingeladen. Der Test beinhaltet die handschriftliche Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes von 25–30 Normzeilen innerhalb 120 Minuten ohne Hilfsmittel. Die Übersetzung erfolgt von der Mutter- oder Kultursprache in die Arbeitssprache. Termin Aufnahmetest: Samstag, 15.10.2016, 10.00 Uhr Kosten: 80,– Euro. Ort: Universität Hamburg zulassung Voraussetzungen für die Zulassung zum weiterbildenden Studium sind: ■■ die Erfüllung der formalen Teilnahmevoraussetzungen und ■■ das Bestehen des Aufnahmetestes. Die max. 6 Plätze pro Sprache werden nach Rangfolge der Testergebnisse vergeben. Die Zulassungsergebnisse werden Ihnen schriftlich bis Mitte November mitgeteilt. organisation und prüfung Studienorganisation ■■ Dauer 12 Monate, berufsbegleitend ■■ Präsenzzeit: ca. 115 Std., 10 Wochenendse- minare zuzügl. Prüfungen ■■ überwiegend Doppeldozentur ■■ ab dem 4. Wochenendseminar Arbeit in Kleingruppen (nach Sprachen) ■■ Selbststudienzeit: mind. 300 Std. insge- samt, ca. 8 Std. pro Woche ■■ Arbeit mit einer Online-Lernplattform Die Selbststudienzeit und studienbegleitende Leistungsnachweise sind verbindliche Bestandteile des Studiums und Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. PräsenzTermine Hamburg mit detaillierten Angaben zu Ziel, Inhalt, Umfang und den erbrachten Leistungen. Es werden 14 Leistungspunkte (ECTS) vergeben. Die Ordnung für das Studium ist unter www.aww.uni-hamburg.de zu finden. Die Ausgestaltung der Prüfung basiert auf den Vorgaben des Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahrens (§§ 6, 7 HmbDolmVO). Sie ist von der Innenbehörde der FH Hamburg als gleichwertig anerkannt (HmbGVBl. Nr. 44/55, 12/2007, 12/2009). Nach bestandener Prüfung und Erfüllung weiterer formaler Voraussetzungen kann ein Antrag auf Vereidigung bei der Innenbehörde gestellt werden. 25./26.11.201621./22.04.2017 16./17.12.201619./20.05.2017 13./14.01.201709./10.06.2017 10./11.02.201707./08.07.2017 03./04.03.201709.09.2017 Seminarzeiten: freitags, 17.00–21.00 Uhr und samstags, 09.30–17.00 Uhr Kosten Schriftliche Prüfung: 23.09.2017 Mündliche Prüfung: 03. und 04.11.2017 Die Kosten dieser Weiterbildung können unter Umständen durch öffentliche Fördermittel bezuschusst werden. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie direkt bei den Anbietern (Bildungsgutschein, Weiterbildungsbonus, etc.). Fördermittel müssen grundsätzlich vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Prüfung und Zertifikat Absolventinnen und Absolventen erhalten nach bestandener Prüfung (Zulassungsbedingungen: mind. 80 % Anwesenheit, Leistungsnachweise) das Zertifikat der Universität 2.933,– Euro (inkl. Unterrichtsmaterialien, Getränken, Catering samstags) zuzügl. 600,– Euro Prüfungsentgelt. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Ratenzahlung möglich. Fördermöglichkeiten
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