Dolmetschen unD Übersetzen an Gerichten unD behörDen

Lehre und
kontakt
www.aww.uni-hamburg.de/dolm
Dolmetschen und
Übersetzen an
Gerichten und
Behörden
Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. Christiane-Jacqueline Driesen, Hamburg/Paris
Prof. em. Dr. Klaus Moritz, Universität Hamburg
In Zusammenarbeit mit der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg
(Prof. Dr. Kristin Bührig)
seminarleitung
Prof. Dr. Christiane-Jacqueline Driesen, Hamburg/Paris
Werner Rühl, Vorsitzender Richter, Landesarbeitsgericht Hamburg
George Drummond, Konferenzdolmetscher, Hamburg
Lehrende
Dolmetscher/-innen und Sprachsachverständige aus der Universität Hamburg und anderen
Hochschulen, Richter/-innen von Hamburger Gerichten sowie Praktiker/-innen aus Behörden,
Polizei und Notariat.
Gesamtleitung und Organisation
Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)
veranstaltungsort
Universität Hamburg
Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)
Schlüterstr. 51, 20146 Hamburg
Arbeitsstelle
für wissenschaftliche
weiterbildung
Die AWW in kürze
Seit vier Jahrzehnten steht die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg für Weiterbildung auf
höchstem Niveau: für Berufstätige, die wissenschaftlich fundiertes
Wissen und Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen benötigen,
und auch für alle anderen, die vom universitären Wissensschatz profitieren möchten und auf Qualität Wert legen.
Die AWW wurde 1975 gegründet und gehört heute zu den renommiertesten und größten Einrichtungen der Hochschul-Weiterbildung in
Deutschland mit
■■ 15 festen und ebenso vielen studentischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern
■■ ca. 4500 Teilnehmenden pro Semester
■■ rund 120 Dozentinnen und Dozenten
Weiterbildendes Studium
November 2016 bis November 2017
Kontakt & Beratung
Universität Hamburg
Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)
Marlis Adjanor, Dipl.-Phil.
Schlüterstr. 51, 20146 Hamburg
Tel. 040/428 38-9710/-9700
Fax 040/428 38-9720
[email protected]
Arbeitsstelle
für wissenschaftliche
Weiterbildung
Foto: © Fotolia.com/JSB31
Wissenschaftliche Weiterbildung
Inhalte
und ziele
Auf einen Blick
■■ Studiennhalte: rechtliche und behördliche
Verfahren, gerichts- und behördenrelevante
Dolmetsch- und Übersetzungstechniken
■■ Qualifizierung für bereits tätige Dolmetscher/Übersetzer und Hochschulabsolventen mit hoher Sprachkompetenz
■■ Bewerbung mit jeder Sprache möglich
■■ 10 Wochenendseminare in 12 Monaten
■■ bundesweite Anerkennung der Vereidigung
StudienInhalte
1. Juristische Schwerpunkte:
■■ Institutionen der Rechtspflege
■■ Einführung in folgende Rechtsgebiete:
–– Strafrecht und Strafprozessrecht
–– Zivilrecht und Zivilprozessrecht
–– Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht
–– Familienrecht
–– Polizeiarbeit
–– Gutachtertätigkeit
–– Standes- und Notariatswesen
2. Vermittlung und Training von Dolmetschund Übersetzungstechniken:
■■ Berufsethos, Gerichtskommunikation
■■ Terminologiearbeit
■■ Vom-Blatt-Übersetzen
■■ Dialogdolmetschen
■■ Konsekutivdolmetschen mit Notizen
■■ Simultan-/Flüsterdolmetschen
■■ Urkunden übersetzen
bewerbung
und zulassung
Ziele
Das weiterbildende Studium qualifiziert für
die verantwortungsvolle Tätigkeit bei Gerichten und Behörden. Bei erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, sich bei der
Innenbehörde der FH Hamburg vereidigen zu
lassen.
Plätze/Sprachgruppen
Interessenten können sich mit jeder Sprache
bewerben.
Die Auswahl der Sprachen erfolgt anhand
der Bewerbungen und nach den Ergebnissen
des Aufnahmetests. Es stehen 26 Plätze zur
Verfügung, max. 6 pro Sprache. Es können
auch gemischte Gruppen mit Einzelsprachen
gebildet werden.
voraussetzungen
■■ Nachweis eines abgeschlossenen Hoch-
schulstudiums (bevorzugt Dolmetschen,
Übersetzen, Sprachwissenschaften, Jura)
oder
■■ Nachweis einer mehrjährigen Ausbildung
als Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in in
der gewünschten Arbeitssprache und entsprechende Berufspraxis
oder
■■ Nachweis einer dieser Ausbildung gleichwertigen fremdsprachlichen Ausbildung
in der gewünschten Arbeitssprache und
entsprechende Berufspraxis
und
■■ Nachweis
der erforderlichen Sprachkompetenz in der gewünschten Arbeitssprache, vergleichbar dem Level 6 des
Europäischen
Qualifikationsrahmens
für lebenslanges Lernen (EFQ). Deutsche
Muttersprachler/-innen erbringen diesen
Nachweis in der Arbeitssprache, nichtdeutsche Muttersprachler/-innen in der
deutschen Sprache. Der Nachweis kann
durch ein sprachwissenschaftliches oder
Übersetzerstudium oder vergleichbaren
Spracherwerb erfolgen
und
■■ Bestehen des Aufnahmetests.
Bewerbung
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung mit
folgenden Unterlagen:
■■ Begründung Ihres Teilnahmewunsches
mit Angabe der Arbeitssprache und der
Muttersprache
■■ Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
■■ Kopie/n von Studienabschlusszeugnissen
und/oder von Berufsabschlüssen
■■ Nachweis
über
den
qualifizierten
Spracherwerb in der Arbeitssprache
■■ falls vorhanden: Nachweise über einschlägige berufliche Qualifikationen
■■ ausgefülltes Bewerbungsformular
Bewerbungsschluss: 10.09.2016 (Posteingang)
Aufnahmetest
Es findet ein schriftlicher allgemeinsprachlicher Aufnahmetest statt. Es werden nur
Bewerber/-innen zum Test eingeladen, die
die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und
deren gewünschte Arbeitssprache ausgewählt wurde. Die von der Auswahlkommission ausgewählten Bewerber/-innen werden
bis zum 25.09.2016 per E-Mail zum Aufnahmetest eingeladen.
Der Test beinhaltet die handschriftliche
Übersetzung eines allgemeinsprachlichen
Textes von 25–30 Normzeilen innerhalb 120
Minuten ohne Hilfsmittel. Die Übersetzung
erfolgt von der Mutter- oder Kultursprache
in die Arbeitssprache.
Termin Aufnahmetest:
Samstag, 15.10.2016, 10.00 Uhr
Kosten: 80,– Euro.
Ort: Universität Hamburg
zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung zum weiterbildenden Studium sind:
■■ die Erfüllung der formalen Teilnahmevoraussetzungen und
■■ das Bestehen des Aufnahmetestes.
Die max. 6 Plätze pro Sprache werden nach
Rangfolge der Testergebnisse vergeben.
Die Zulassungsergebnisse werden Ihnen
schriftlich bis Mitte November mitgeteilt.
organisation
und prüfung
Studienorganisation
■■ Dauer 12 Monate, berufsbegleitend
■■ Präsenzzeit: ca. 115 Std., 10 Wochenendse-
minare zuzügl. Prüfungen
■■ überwiegend Doppeldozentur
■■ ab dem 4. Wochenendseminar Arbeit in
Kleingruppen (nach Sprachen)
■■ Selbststudienzeit: mind. 300 Std. insge-
samt, ca. 8 Std. pro Woche
■■ Arbeit mit einer Online-Lernplattform
Die Selbststudienzeit und studienbegleitende Leistungsnachweise sind verbindliche Bestandteile des Studiums und Voraussetzung,
um zur Prüfung zugelassen zu werden.
PräsenzTermine
Hamburg mit detaillierten Angaben zu Ziel,
Inhalt, Umfang und den erbrachten Leistungen. Es werden 14 Leis­­tungspunkte (ECTS) vergeben. Die Ordnung für das Studium ist unter
www.aww.uni-hamburg.de zu finden.
Die Ausgestaltung der Prüfung basiert auf
den Vorgaben des Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahrens (§§ 6, 7 HmbDolmVO). Sie ist von der Innenbehörde der
FH Hamburg als gleichwertig anerkannt
(HmbGVBl. Nr. 44/55, 12/2007, 12/2009). Nach
bestandener Prüfung und Erfüllung weiterer
formaler Voraussetzungen kann ein Antrag
auf Vereidigung bei der Innenbehörde gestellt werden.
25./26.11.201621./22.04.2017
16./17.12.201619./20.05.2017
13./14.01.201709./10.06.2017
10./11.02.201707./08.07.2017
03./04.03.201709.09.2017
Seminarzeiten: freitags, 17.00–21.00 Uhr
und samstags, 09.30–17.00 Uhr
Kosten
Schriftliche Prüfung: 23.09.2017
Mündliche Prüfung: 03. und 04.11.2017
Die Kosten dieser Weiterbildung können
unter Umständen durch öffentliche Fördermittel bezuschusst werden. Informationen
und Antragsformulare erhalten Sie direkt bei
den Anbietern (Bildungsgutschein, Weiterbildungsbonus, etc.). Fördermittel müssen
grundsätzlich vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden.
Prüfung und Zertifikat
Absolventinnen und Absolventen erhalten
nach bestandener Prüfung (Zulassungsbedingungen: mind. 80 % Anwesenheit, Leistungsnachweise) das Zertifikat der Universität
2.933,– Euro (inkl. Unterrichtsmaterialien,
Getränken, Catering samstags) zuzügl. 600,–
Euro Prüfungsentgelt. Bei Erteilung einer
Einzugsermächtigung ist Ratenzahlung
möglich.
Fördermöglichkeiten