STELLENAUSSCHREIBUNGEN - Heiligenkreuz am Waasen

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Amtliche Mitteilung
Ausgabe Nr. 11/2016 vom 26.09.2016
Aktuelle
Bürgerinformation
der Marktgemeinde
Heiligenkreuz am Waasen
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Die Ausschreibungen sind geschlechtsneutral und richten sich in gleicher Weise an männliche und weibliche Bewerber(innen).
Außendienstmitarbeiter (Gemeindearbeiter):
Die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen schreibt nach den Bestimmungen des Stmk.
Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1962 i.d.g.F. einen Dienstposten als Gemeindearbeiter mit einem
Beschäftigungsausmaß von 100 % (40 Wochenstunden) im Entlohnungsschema II (Arbeiter) der Entlohnungsgruppe 3 –
ab Jänner 2017 aus.
Das Aufgabengebiet umfasst den gesamten Arbeitsbereich am Bauhof, mit spezifischen Kenntnissen im Bauwesen
sowie weitere von der Gemeinde zugeteilte Tätigkeiten und Arbeitszeiten.
Bewerben können sich österreichische bzw. EU-StaatsbürgerInnen. Vorteilhaft wäre ein Wohnsitz bzw. die
Wohnsitznahme in der Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen. Ein einwandfreies Vorleben und die Bereitschaft zur
Teamarbeit sind Bedingung für diesen Arbeitsplatz, bei männlichen Bewerbern zusätzlich abgeleisteter Präsenz- oder
Zivildient.
Schriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes mit Foto bis spätestens am
15. Oktober 2016 an das Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen, z.Hd. AL Ing. Patrick Pichler zu richten. Alle
Bewerbungen werden vertraulich behandelt.
2 Reinigungskräfte:
Die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen schreibt 2 Dienstposten für eine allgemeine Reinigungskraft in den
Pflichtschulen in der Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen mit 50 % - Teilbeschäftigung voraussichtlich ab
Jänner 2017 aus – derzeit Schwerpunkttätigkeit im Pflichtschulzentrum, VS Heiligenkreuz/W und andere.
Das Dienstverhältnis und die Entlohnung unterliegt den Bestimmungen des Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes LGBl.Nr. 160/1962 in der geltenden Fassung - Entlohnungsgruppe 5, Stufe 1.
Bewerben können sich österreichische bzw. EU-StaatsbürgerInnen. Vorteilhaft wäre ein Wohnsitz bzw. die
Wohnsitznahme in der Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen. Ein einwandfreies Vorleben und die Bereitschaft zur
Teamarbeit sind Bedingung für diesen Arbeitsplatz, eine Praxis im Reinigungsbereich wäre erwünscht.
Schriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes mit Foto bis spätestens am
15. Oktober 2016 an das Marktgemeindeamt Heiligenkreuz am Waasen, z.Hd. AL Ing. Patrick Pichler zu richten. Alle
Bewerbungen werden vertraulich behandelt.
Der Bürgermeister:
(Franz Platzer)
Marktgemeindeamt: Marktplatz 2, 8081 Heiligenkreuz am Waasen,
Tel.: 03134/2221-0, Fax: 03134/2221-16
Parteienverkehr: Montag – Freitag 8-12 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 – 19 Uhr
Homepage: www.heiligenkreuz-waasen.gv.at
E-mail: [email protected]
ZIVILSCHUTZ-PROBEALARM
AUSZAHLUNG JAGDPACHT – 1. ERINNERUNG
JAGDPACHTENTGELT:
Das Jagdpachtentgelt für das Jagdjahr 2016/2017 kann bis einschließlich 31.10.2016 zu den Parteienverkehrszeiten
(1. Stock Buchhaltung) von den Grundbesitzern im Marktgemeindeamt abgeholt werden.
Felgitsch .............................. € 3,49 je ha
Heiligenkreuz/W.................. € 3,37 je ha
St. Ulrich/W. ........................ € 5,00 je ha
Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholte Jagdpachtbeträge verfallen auf Grund der gesetzlichen Lage zugunsten der
Gemeindekasse.
Die Sätze betragen für die Gemeindejagd:
Auszahlung GRÜNLANDFÖRDERUNG (Heiligenkreuz/W. und St. Ulrich/W.)
In Anerkennung der Grünlandpflege in der Marktgemeinde wird für das Jahr 2016 wieder eine Grünlandförderung in
Höhe von € 25,- je Hektar Wiese oder Streuobstwiese gewährt. Die Auszahlung erfolgt ab 0,5 ha Fläche in der
Gemeinde. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Mehrfachantrages, Pachtvertrages oder sonst.
schriftlichen Nachweises, ebenfalls zu den Parteienverkehrszeiten (1. Stock Buchhaltung) bis 31.10.2016.
 PARTEIENVERKEHR:
Die ohnedies sehr großzügigen Parteienverkehrszeiten im Marktgemeindeamt Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14 - 19 Uhr
mögen bitte verlässlich eingehalten werden!
HYGIENE UND UMWELTBELASTUNG DURCH HUNDEKOT!
Leider mehren sich die Beschwerden im Marktgemeindeamt über die Belastung des Wohnumfeldes durch Hundekot
entlang der Gehsteige, in Wohnsiedlungen, Straßenränder, sogar am Kinderspielplatz der Marktgemeinde und auf dem
Rasen am Schulzentrum usw. Grundstückseigentümer führen Klage über die Verschmutzung privater Rasenflächen –
beim Rasenmähen wird in Hundekot getreten bzw. dieser beim Rasenmähen aufgewirbelt und eingeatmet.
E-Mail an die Marktgemeinde:
„Letzte Woche habe ich am Gehsteig vor unserem Haus Hundekot mit Kreide markiert und mit der Warnung „Achtung
Hundescheiße“ versehen. Einmal hat mir auch schon einer sein gefülltes Hundekotsackerl in den Garten geworfen. Der
Gehsteig in der Rosentalstraße ist im Bereich Hafnerweg, und nicht nur dort „beschissen“. Meistens nur neben,
manchmal, wie in meinem Fall, direkt auf dem Gehsteig.“
Hundehalter werden an ihre eigene Verantwortung verwiesen, Hundekot auf fremden Grund, öffentlichen Straßen und
Einrichtungen sorgsam und nachhaltig aufzusammeln und zu entfernen. Ergänzend kann man sich dazu auch der im
Marktzentrum angebrachten Sackspender bedienen.
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KLIMA-ENERGIEMODELLREGION STIEFINGTAL
Freitag, 07.10.2016, Sprechstunde und Energieberatung, im
Marktgemeindeamt von 14:00 – 16:00 Uhr, Voranmeldung und
Bekanntgabe Ihres Anliegens bitte unter 0664/35 40 005,
Ing. DI (FH) Reiterer
TOURISMUSVERBAND STIEFINGTAL
Ab sofort ist es möglich, Elektrofahrräder (E-Bikes) zu mieten.
Standort: VÖB Eccher GmbH (KFZ Zulassungsstelle), Marktplatz 18
TelNr.: 050 310 270
Tagesmiete: € 20,-/Sonderaktion Freitag bis Sonntag: € 40,-
FREIE MIETWOHNUNG GEMEINDEHAUS ST. ULRICH/W.
Im Gemeindehaus in St. Ulrich/W. wird eine Mietwohnung im Obergeschoss mit
75,77 m² und Dachterrasse vermietet. Die Wohnung besteht aus Küche mit neu
eingebautem Küchenblock, Bad, WC, Abstellraum, Vorraum, 3 Zimmer und
Kellerabteil.
Die Miete inklusive Betriebskosten ohne Strom beträgt derzeit € 627,36.
Nähere Informationen im Marktgemeindeamt, TelNr. 03134/2221.
FREIE MIETWOHNUNG SCHULSTRASSE 26
In der Schulstraße 26 wird eine Wohnung mit 79,40 m² vermietet. Die Wohnung
besteht aus Küche, Bad, WC, Abstellraum, Vorraum, 3 Zimmer, Balkon und
Kellerabteil.
Die Miete inklusive Betriebskosten ohne Strom beträgt derzeit € 629,93.
Nähere Informationen im Marktgemeindeamt, TelNr. 03134/2221.
IN KÜRZE
Strauchschnitt: nächste Strauchschnittabfuhr ab 07.11.2016 – 7 Uhr, bitte den Baum- und Strauchschnitt aus dem
Hausgartenbereich direkt am Straßenrand ablagern. Strauchschnitt bis zu einer Menge von 5 m³ kostenfrei (je
Wohneinheit), bei Sammelablagerung von mehreren Wohneinheiten wird um Mitteilung gebeten. (TelNr.: 03134/2221)
Ackerflächen zum Pachten gesucht: Heiligenkreuz/W. und Umgebung, TelNr. 0664/51 31 902
BRUNCH MIT BETTY O & LABIX
Das Kulturreferat lädt zum Konzert und Brunch mit Betty O & LaBix. Die
Veranstaltung findet am 23.10.2016 um 10:30 Uhr im KPZ statt. Im Anschluss
an das Konzert gibt es die Gelegenheit, ein reichhaltiges Steirer-Buffet vom
Gasthaus E. Felgitscher zu genießen.
Eintritt Konzert: € 23,-; Preis für das Kombiticket € 38,-. Kartenverkauf ausschließlich über
www.oeticket.com und bei den Vorverkaufsstellen, in Heiligenkreuz/W. sind das die Trafik Herka und die
Raiffeisenbank. Einlass ab 10 Uhr, freie Platzwahl.
VERANSTALTUNGEN
Datum:
Sa, 01.10.2016
So, 02.10.2016
Mi, 05.10.2016
So, 09.10.2016
Sa, 15.10.2016
Do, 20.10.2016
So, 23.10.2016
Veranstaltung:
Kinderflohmarkt
Kastanienbraten (Terminänderung!)
„Ökosoziale MarktwirtschaftEin Projekt für Gerechtigkeit und Frieden“
Heiligenkreuzer-Markttag
Kirchenkonzert
Dr. Jan-Uwe Rogge – Vortrag
Brunch mit Betty O & LaBix
Wo:
ESV Halle
RH St. Ulrich/W.
Veranstalter:
Kulturreferat MGde.
BB St. Ulrich/W.
KPZ
Kath. Bildungswerk
Marktplatz
Pfarrkirche
KPZ
KPZ
MGde Heiligenkreuz/W.
VOCAL Stiefingtal
FLIB
Kulturreferat MGde.
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