Einwohnergemeinde Selzach Räumliches Leitbild 2016 Erläuterungsbericht (orientierend) www.bsb-partner.ch 27. September 2016 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 2 Auftraggeber Einwohnergemeinde Selzach Schänzlistrasse 2, 2545 Selzach Verfasser Thomas Ledermann / Monika Kuster BSB + Partner, Ingenieur und Planer Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen Tel. 062 388 38 38 Fax 062 388 38 00 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Dokumentinfo Dokument Erläuterungsbericht zum räumlichen Leitbild 2016 Datum genehmigt von 27.09.2016 mok / tle Datum Kürzel 03.06.2015 tle Objektnummer Anzahl Seiten 21460 46 Koreferat Thomas Ledermann Ablageort K:\Umweltplanung\Selzach\21460 Räumliches Leitbild\26 Berichte\r. LB Selzach_Erläuterungsbericht_160927.docx 27.09.2016 11:26:00 Gedruckt Änderungsverzeichnis Version Status, Änderung Autor Datum 001 Erläuterungsbericht, Entwurf Arbeitsgruppe mok 09.04.2015 002 Erläuterungsbericht, Stand kantonale Vernehmlassung mok 03.05.2016 003 Erläuterungsbericht, Gemeinderat mok 13.09.2016 004 Erläuterungsbericht, Bevölkerungsmitwirkung mok 27.09.2016 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 5 2 Vorgehen, Zielsetzung, Abgrenzung 7 3 Partizipation der Bevölkerung 10 4 Ausgangslage 11 4.1 Übergeordnete und kommunale Planung 11 4.2 Kommunale Planungsgrundlagen 14 5 Bevölkerung, Wohnraum, Ortsentwicklung 19 5.1 Bevölkerung 19 5.2 Bevölkerungsstruktur / Altersstruktur 20 5.3 Siedlungsgebiet 21 5.4 Siedlungsqualität / Ortsbild 24 5.5 Grünfläche, Siedlungsbegrenzung, Trenngürtel 25 6 Wirtschaft und Standort 26 6.1 Arbeitsplätze / Arbeitsstätten 26 7 Verkehr 28 7.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 28 7.2 Öffentlicher Verkehr 29 7.3 Langsamverkehr 30 8 Infrastruktur und Dienstleistung 31 9 Umwelt 32 9.1 Gewässer, Grundwasser 32 9.2 Naturgefahren 34 9.3 Natur und Landschaft 35 9.4 Lärm 37 9.5 Belastete Standorte 37 9.6 Störfallvorsorge 38 9.7 Grünräume, Hecken und Einzelbäume 39 9.8 Energie 39 9.9 Freizeit und Erholung 39 10 Nicht-Siedlungsgebiet 40 10.1 Landwirtschaft 40 10.2 Wald 41 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 4 11 Regionale Zusammenarbeit 42 12 Handlungsmatrix 43 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 1 5 Einleitung Die rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeine Selzach wurde mit RRB Nr. 2354 vom 4. Dezember 2001 genehmigt. Seit der Genehmigung der Ortsplanung erfolgten verschiedene kleinere Anpassungen. Nach § 10 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) hat die Einwohnergemeinde die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen. Die nächste Revision der Ortsplanung von Selzach kann somit ab 2011 vom Regierungsrat genehmigt werden. Vorgängig ist in einem ersten Arbeitsschritt das räumliche Leitbild als wichtigste Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung zu erarbeiten. Das räumliche Leitbild agiert dabei als Wegbereiter für eine günstige Entwicklung. Im Gegensatz zum allgemeinen (politischen) Leitbild legt das räumliche Leitbild die Zielvorstellungen der künftigen räumlichen Entwicklung fest. Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den Boden in Zukunft wie nutzen will (Zeithorizont: ca. 20 Jahre). Neben den kommunalen Grundlagen sind auch die in der Region laufenden übergeordneten Planungen, welche in die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplanes einfliessen sollen zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die regionalen Planungen unter Abstimmung mit den Nachbargemeinden integrativer Bestandteil der vorliegenden strategischen Zielformulierungen innerhalb des räumlichen Leitbildes Selzach. Über das räumliche Leitbild haben der Gemeinderat und der Arbeitsausschuss eingehend beraten. Die Bevölkerung wurde im Rahmen der Zukunftswerkstatt vom 18. August 2014 zur aktiven Mitwirkung eingeladen. Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung wurden zur Kenntnis genommen und im räumlichen Leitbild behandelt. Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen wird das räumliche Leitbild Selzach der Gemeindeversammlung im Winter 2016 zur Verabschiedung vorgelegt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 6 Der vorliegende Erläuterungsbericht zum räumlichen Leitbild 2016 beschreibt die Ausgangslage und beantwortet Fragen wie: Wie sieht die Gemeinde Selzach heute aus? Wo liegen die Stärken von Selzach? Sind Schwachstellen ersichtlich bzw. Handlungspotentiale vorhanden? Der vorliegende Erläuterungsbericht ist nicht durch die Gemeindeversammlung zu verabschieden. Das eigentliche räumliche Leitbild findet sich in einem separaten Bericht. Dieses behandelt die folgenden Fragen: Wie soll die Gemeinde in 20 Jahren aussehen? Wie will sich die Gemeinde Selzach in den nächsten 20 Jahren räumlich entwickeln? Welche Massnahmen sind umzusetzen, um die definierten Ziele erreichen zu können? Wie können die Handlungsfelder angegangen werden? Von der Gemeindeversammlung ist nur das eigentliche räumliche Leitbild zu verabschieden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 2 Vorgehen 7 Vorgehen, Zielsetzung, Abgrenzung Das Vorliegende räumliche Leitbild richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Kantons Solothurn (Arbeitshilfe Ortsplanung: Modul 1, 2009 und Ergänzungen zu Modul 1, 2012). Für die Erarbeitung wurde folgendes Vorgehen gewählt: Abbildung 1 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Vorgehenskonzept zur Erarbeitung des räumlichen Leitbildes (eigene Darstellung) Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 8 Nach der Beschaffung und Sichtung der bestehenden Grundlagen wurde in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung (Zukunftswerkstatt) eine Ist-Analyse durchgeführt. Aufbauend auf der Analyse des Ist-Zustandes wurden im Arbeitsausschuss Ideen und Visionen zur wünschenswerten Zukunft definiert und durch Leitsätze sowie Massnahmen festgelegt. Die beiden Dokumente des räumlichen Leitbildes (Erläuterungsbericht und eigentliches räumliches Leitbild) werden anschliessend dem kantonalen Amt für Raumplanung (ARP) zur Stellungnahme überreicht. Das ARP prüft das Leitbild insbesondere in Zusammenhang mit den kantonalen Strategien und übergeordneten Grundlagen. Die kantonale Stellungnahme wird in der Arbeitsgruppe und im Gemeinderat diskutiert und das räumliche Leitbild entsprechend überarbeitet. Das überarbeitete Leitbild wird der Bevölkerung bereits vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung sowie der Gemeinde-Homepage zugänglich gemacht. Abschliessend wird das definitive Leitbild vom Gemeinderat verabschiedet und durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Ziel und Zweck des räumlichen Leitbildes Das räumliche Leitbild soll die Richtung der räumlichen Entwicklung vorgeben und ist massgebend für die Abgrenzung der Siedlungsentwicklung. Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den Boden in Zukunft wie nutzen will (Zeithorizont: rund 20 Jahre). Im Gegensatz zum allgemeinen (politischen) Leitbild liegt der Fokus auf raumwirksamen Themen und deren Schnittstellen. Das räumliche Leitbild hat eine wegweisende Funktion und ist entsprechend eine wichtige Grundlage für die Ortsplanung wie auch für die übergeordnete und regionale Planung. Form und Inhalt Das räumliche Leitbild besteht aus - dem Erläuterungsbericht (vorliegend), der die Ausgangslage beschreibt. - dem eigentlichen räumlichen Leitbild, welches die Leitideen / Ziele und Massnahmen für die schrittweise Umsetzung des Leitbildes festhält, - inkl. Leitbildplan, der schematisch die räumliche Entwicklung darstellt. Inhaltliche, räumliche und zeitliche Abgrenzung Neben einer fundierten Situationsanalyse und den daraus abgeleiteten Befunden enthält das räumliche Leitbild Visionen sowie Leitsätze zu den Themen Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung, Wirtschaft und Standort, Verkehr, Infrastruktur, Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung sowie regionale Zusammenarbeit. Das räumliche BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 9 Leitbild hat primär einen kommunalen Fokus. Dabei kann die Entwicklung aber nicht abgekoppelt von der Region betrachtet werden. Die laufenden übergeordneten, regionalen Planungen sind Gegenstand des Leitbildes. Das Vorliegende räumliche Leitbild orientiert sich am Zeithorizont von 20 Jahren, also von 2016 – 2036. Die Leitsätze sollen jedoch durchaus auch mit kurzfristig wirksamen Massnahmen verbunden sein. Bei den ausgewiesenen Massnahmen wurden die angestrebten Umsetzungsfristen jeweils mit einer der drei folgenden Fristen ergänzt: - Kurzfristig: Die Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist innert fünf Jahren anzustreben (Horizont: nächste Ortsplanung). - Mittelfristig: Die Umsetzung der mittelfristigen Massnahmen ist innert fünf bis fünfzehn Jahren anzustreben. - Langfristig: Die langfristigen Massnahmen orientieren sich an einem Umsetzungshorizont von > 15 Jahren. Arbeitsgruppe Bei den Arbeiten zum räumlichen Leitbild haben mitgewirkt: - Spycher Silvia Gemeindepräsidentin - Affolter Stephan Präsident Umweltkommission - Brudermann Rolf Mitglied Bau- und Werkkommission - Grabherr Robin Gemeinderat, Mitglied Bau- und Werkkommission - Leimer Thomas Bauverwalter - Scholl Christoph Vize-Gemeindepräsident, Präsident Finanzkommission - Stüdeli-Scholl Viktor ehemaliger Gemeindepräsident, Mitglied Umweltkommission - von Büren Stephan Ersatzmitglied Gemeinderat, Mitglied Bau- und Werkkommission BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 3 Zukunftswerkstatt 10 Partizipation der Bevölkerung Die Erarbeitung des Leitbildes ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Nach § 9 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt die Gemeinde ihrer Bevölkerung jedoch Gelegenheit, sich über die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung der Gemeinde zu äussern. Darauf basierend wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Bevölkerung von Selzach bereits frühzeitig in die Erarbeitung einzubeziehen. Die Bevölkerungsmitwirkung erfolgte im Rahmen einer Zukunftswerkstatt, welche als öffentliche Veranstaltung der ganzen Bevölkerung zugänglich war. Diese hat am 18. August 2014 im Pfarreizentrum Selzach stattgefunden. Unter anderem wurden folgende Entwicklungsvorstellungen und Visionen genannt: - Moderates Bevölkerungswachstum (+500 Personen bis 2035) - Qualitatives Wachstum / Erhalt des ländlichen Charakters - Schaffung von attraktivem, kleinem und günstigem Wohnraum für junge und ältere Bevölkerung - Umnutzung ehemaliger Landwirtschaftsgebäude / Volumen besser ausnutzen / voll ausnutzen, auch in den Weilern - Handlungsspielräume der Weiler erhalten / erhöhen - Kita, Spielgruppe etc. in einem Gebäude vereinigen (z.B. Dorfstr. 21) - Schaffung neuer Arbeitsplätze / verschiedene Wirtschaftszweige fördern - Erhalt des Kleingewerbes im Dorf - Flankierende Verkehrsmassnahmen, insbesondere entlang der Schulstrasse und der Hauptstrassen. - Wiedereinführung der Schulbuslinie zwischen Altreu und den Schulhäusern - Räumliche Trennung zu Bettlach und Bellach bewahren - natürliche Spielplätze aktivieren (Wald, Grillplätze etc.) mittels Kinderund Erwachsenenbildung (Schule im Wald, Eltern schulen insb. bezüglich Littering) Weitere Mitwirkungsveranstaltungen Schaffung von Infrastruktur für Junge (z.B. Skaterpark) Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen wird das räumliche Leitbild auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt sowie auf der Gemeinde-Homepage aufgeschaltet und erneut zur Mitwirkung eingeladen werden (schriftliche Stellungnahmen). Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung sollen im räumlichen Leitbild behandelt und nach Möglichkeit berücksichtigt werden BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 4 Ausgangslage 4.1 Übergeordnete und kommunale Planung Raumkonzept Schweiz 11 Das Raumkonzept Schweiz enthält Strategien zur zukünftigen räumlichen Entwicklung unseres Landes. Weil heute viele Schweizer und Schweizerinnen täglich zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkaufen Gemeinde-, Kantons- oder gar Landesgrenzen überqueren, schlägt das Raumkonzept ein Planen und Handeln in überregionalen / funktionalen Handlungsräumen vor. Das Raumkonzept Schweiz gibt unter anderem Empfehlungen an die Städte und Gemeinden ab, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (räumliche Entwicklung) aktiv umzusetzen haben. So z.B. auf regionaler Stufe zusammenzuarbeiten, die Nutzungsplanung an regionalen und kantonalen Entwicklungsvorstellungen auszurichten, die nachhaltige Siedlungsentwicklung zu fördern, die Siedlungsentwicklung nach innen voranzutreiben, Ortskerne und Quartiere aufzuwerten usw. Das Raumkonzept Schweiz wurde am 24. Oktober 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Kantonaler Richtplan 2000 Der Richtplan des Kantons Solothurn legt nach den Vorschriften des Bundesrechtes und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in Grundzügen fest. Das Amt für Raumplanung erarbeitete im Jahr 2009 einen Entwurf „Raumkonzept Kanton Solothurn 2010 (RK-SO 2010)“. Dieses hat das Strukturkonzept ´94 abgelöst. Im Raumkonzept des Kantons Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3. Juli 2012) wurden drei verschiedene Handlungsräume definiert. Die Gemeinde Selzach wird als agglomerations-geprägter Raum bezeichnet. Der agglomerationsgeprägte Raum zeichnet sich durch eine Mischnutzung, wobei der Fokus stärker bei der Wohnnutzung als bei der Arbeitsnutzung liegt, und durch eine gute Verkehrserschliessung aus. Die Inhalte des RK-SO 2010 wurden in der Gesamtüberarbeitung des Richtplans integriert. Im Richtplan sind ausserdem folgende Inhalte auf Gemeindegebiet verzeichnet: - Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung zu Bettlach hin - Weiler Gebiet Haag und Kleinsiedlung Gebiet Moos - Ortsbild von regionaler Bedeutung (Dorf Selzach, Altreu, Weiler Haag) - Kantonale Naturreservate: „Wandflue – Stallflue – Hasenmatt“, „Bettlachstock“, „Eichacker – Wannengraben“, „Aareinsel mit Lagune“, „Lochbachschlucht“, „Grosse Aareinsel Inseli“ und „Widizopf“ BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 - 12 Gebiet im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN): Weissenstein - Kantonale Vorranggebiete Natur und Landschaft: „Grenchenberg – Weissenstein – Balmberg“, „Burgmatt – Allmend – Büelen - Erlimoos – Wannenrain“ und „Bellacherweiher – Länghölzli“ - Gebiet für Freizeit und Erholung: „Altreu/Sängli“ (Badebucht Sängli bis Campingplatz Altreu) Abbildung 2 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Richtplanausschnitt für die Gemeinde Selzach (Richtplan 2000) Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Gesamtüberprüfung kantonaler Richtplan 13 Der kantonale Richtplan 2000 wurde überarbeitet und vom Regierungsrat im August 2015 zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Arbeiten zum räumlichen Leitbild Selzach fallen in die Übergangsphase zum neuen Richtplan. In diesem Sinne sind die Inhalte des neuen Richtplans 06/2015 sowie das Raumkonzept Kanton Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3. Juli 2012) mit zu berücksichtigen. Im kantonalen Richtplan 06/2015 wurde für die Gemeinde Selzach folgender neuer Inhalt definiert: - Wildtierkorridor von nationaler oder regionaler Bedeutung: SO 1: Riemberg – Lommiswil, SO 16: Bettlach – Altreu Abbildung 3 Siedlungsstrategie Kanton Solothurn Richtplanausschnitt für die Gemeinde Selzach (Richtplan 06/2015) Aufgrund der Stellungnahme vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zum Richtplanentwurf wurde das Richtplankapitel S-1 Siedlungsgebiet überarbeitet sowie eine Siedlungsstrategie Kanton Solothurn erarbeitet (Stand 24. September 2014). In der Siedlungsstrategie wird – auf der Grundlage von kantonalen Daten, Stand März 2014 – aufgezeigt, welchen potentiellen Bauzonenbedarf die Gemeinden aufweisen und wie das Verdichtungspotential durch den Kanton eingeschätzt wird. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 14 Die Siedlungsstrategie Kanton Solothurn (kantonaler Richtplan, 2. Anhörung) weist folgende Analyse für die Gemeinde Selzach aus: - mittlerer Anteil an unbebauter zu bebauter Bauzone in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen sowie in den Arbeitszonen (Anteil zwischen 10 – 20%) - Dichtewert in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen liegt im Bereich des Medianwerts (Medianwert agglomerationsgeprägter Raum: 212.2 m2 / (Einwohner + Beschäftigte)) - Dichtewert in den Arbeitszonen liegt unter dem Medianwert (positiv) (Medianwert: 283.9 m2 / (Einwohner + Beschäftigte)) - Bauzonengrösse ist für die nächsten 15 Jahre ausreichend Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sind diese Daten zu überprüfen und anzupassen. 4.2 Leitbild Selzach Kommunale Planungsgrundlagen Das Leitbild der Einwohnergemeinde Selzach zur letzten Ortsplanung wurde von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 1996 beschlossen. Dabei wurden folgende Haupt- und Teilziele behördenverbindlich festgelegt und (raumrelevante) Massnahmen vorgeschlagen, welche teilweise angegangen wurden: A: Selzach soll seine vielfältige Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren und sein Image als starkes eigenständiges Dorf weiterentwickeln. A1: Günstige Bevölkerungsstruktur verbessern - Bauzone möglichst nicht vergrössern - Aktive Baulandpolitik der Gemeinde - Wohneigentum fördern - Verdichtetes, familienfreundliches Wohnen fördern A2: Günstige Wirtschaftsstruktur bewahren und verbessern - Qualitatives Wachstum von Industrie und Gewerbe fördern - Läden und Wirtshäuser im Dorf durch vielfältiges Angebot und ein attraktives Dorfzentrum erhalten A3: Günstige Schulsituation bewahren und verbessern - Nötige Infrastruktur sichern (z.B. Pausenplätze, Bibliothek, Sportanlagen) - Schulwege zu den Weilern sowie nach Lommiswil und Bellach sicher gestalten BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 15 A4: Günstige Verkehrssituation auch innerhalb der Region erreichen - Förderung des öffentlichen Verkehrs - Fährverbindung bei Altreu wiederherstellen - Altersheim öffentlich besser erschliessen - Regionale Zusammenarbeit für die öffentliche Erschliessung der Region suchen A5: Modernisierte Infrastruktur qualitativ ergänzen - Gefährliche Stellen für Fussgänger durch Trottoirs, Fusswege und Beleuchtung entschärfen - Nach Lösungen zur Verminderung der zerschneidenden Wirkung der Hauptverkehrsträger suchen B - Besucherverkehr nach Altreu besser regeln - Landbeschaffung zur Sicherung künftiger Infrastrukturanlagen Selzach soll ein ländliches und lebendiges Dorf bleiben und alle Bevölkerungsgruppen ins Dorfleben integrieren. B1: Ein ländliches Dorf bleiben - Bauzone möglichst nicht vergrössern - Bauernhöfe sollen nach Möglichkeit im Dorf bleiben - Erhaltung und Verstärkung des Dorfcharakters durch Grünareal und Bäume B2: Die schönen Dorfbilder erhalten und weiter pflegen - Aktive Gestaltung der Plätze und Strassenbilder - Bauliche Eingriffe im Dorfkern und in den Weilern mit Vorsicht und Kreativität vornehmen - Förderung der Renovation von alten Bauten B3. Lebendiges Dorf bleiben und Aktivitäten fördern - Räumlichkeiten für Vereine bereitstellen B4: Treffpunkte bewahren und erweitern: - Dorfzentrum durch gestalterische Massnahmen als allgemeinen Treffpunkt aufwerten (Sitz- und Spielmöglichkeiten) - Treffpunkte in den Weilern schaffen - Treffpunkte für Jugendliche schaffen B5: Kommunikation im Dorf fördern B6: Zeitgemässe Ansprüche ernst nehmen BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 C: 16 Selzach soll als wertvoller, vielfältiger und gesunder Lebensraum erhalten bleiben und entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung weiter aufgewertet werden. C1: Erholungsgebiete erhalten und erweitern - Erholungsgebiete ausscheiden und Konflikte lösen - Erholungsgebiet Aare aufwerten (z. B. grösserer Uferstreifen) - Treffpunkte in der Natur erhalten und erweitern (Sängli, Feuerstellen, Breitensport) - Erholungsinfrastruktur erhalten und verbessern (Bänke, Spielplätze) - Velo- und Wanderwegnetz erhalten und erweitern (frei von Asphalt und Verkehr) - Zugänge zu den Erholungsgebieten attraktiver gestalten (z.B. Schattenbäume in der Witi, Fussweg ins Moos) - Lärmemissionen in Grenzen halten (Motorboote, Modellflugzeuge, Flugplatz Grenchen) - Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, erweitern und gerade soweit nötig reglementieren (z.B. Spielgelände, Schreberärten) C2: Natur und Landschaft pflegen und aufwerten - Naturnahe Landwirtschaft unterstützen (z.B. Hofstetten, Hochstammbäume) - Lebensvielfalt im Dorf und Landschaft erhalten und Aufwertungen der Landschaft fördern (z.B. Bäche revitalisieren, Waldränder aufwerten, Ufergestaltung, Waldreservate schaffen) C3: Gesunde Lebensbedingungen erhalten und verbessern - In Wohngebieten und im Dorfzentrum Verkehr beruhigen - Verkehrsfreie Areale prüfen - Lärmimmissionen der T5 vermindern (z.B. Lärmschutz und Hecken) - Fluglärm durch regionale Absprachen in Schranken halten Der Gemeinderat hat zudem am 29. Mai 2008 beschlossen, einen Prozess Lokale Agenda LA 21 zu starten. Dazu wurden Leitsätze für die Entwicklung der Gemeinde definiert, welche bis Ende 2011 umzusetzen sind. Folgende raumrelevanten Inhalte wurden festgelegt und werden teilweise bereits angegangen: BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Siedlungsentwicklung - 17 Räumliches Leitbild erstellen (Wildkorridore schaffen, schützenswerte Objekte erhalten, zweckmässige Ein- resp. Auszonungen machen, der gültige Zonenplan für den Weiler Haag auch in Zukunft weiterführen, auch weiterhin Mischnutzung im Weiler Haag, aktive Förderung des verdichteten Bauens (mind. Reiheneinfamilien- noch besser Mehrfamilienhäuser)) - Siedlungskonzept erarbeiten - Dörflicher Charakter erhalten - Wohnbauförderung im Bereich Alterswohnungen - Renovation Schulhaus 3 - Planung und Machbarkeitsstudie einer neuen Turnhalle - Zweckmässige Lokalitäten für die Jugend suchen - Spielplätze einrichten und unterhalten - Umweltgerechter Unterhalt von Bauten und Anlagen - Konzept für Erwerb und Vermarktung von Industrieland ausarbeiten - Gebührenreglement überarbeiten (mit der heutigen Lösung wird umweltbewusstes Bauen mit höheren Gebühren bestraft) - Boden haushälterisch nutzen, in erster Linie leerstehende Gebäude nutzen Verkehr - Baureglement anpassen - öV-Verbindung Selzach – Lommiswil verbessern - öV-Verbindung Selzach – Altreu (ganze Linie 19 Betrieb auch Sa/So, Haltestellen überprüfen) - Verkehrssicherheit auf Gemeindestrassen prüfen und allenfalls Massnahmen treffen - Konzept Tempo 30 erarbeiten (insbesondere bei Schulanlagen, Bettlacherstrasse, Gebiet Südwest) - Konzept Langsamverkehr (Velo, Inline-Skating) - Konzept Parkregime - Sicherheit der Schulwege verbessern (insb. Kreuzung Friedhofstrasse/Mannwilweg/Hubmattweg) Umwelt / Nicht-Siedlungsgebiet - Parkverbot am Forstweg und an der Bellacherstrasse - Passionsplatzkreuzung - Wanderwege im Dorf erhalten und ausbauen - Weitere kommunale Schutzzonen schaffen - Naturinventar pflegen - Badeplatz „Sängli“, wie weiter - GWP und GEP für ganzes Dorf ausarbeiten - Schutzkonzept Wasserversorgung schaffen BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 - 18 Vernetzungsprojekt Witi (ÖQV), auch in Richtung Bellach und Bettlach - Bäche umweltgerecht sanieren und unterhalten - Erlangung des Labels Energiestadt - Bauvorschriften vereinfachen (Solarzellen sollen „unbürokratisch“ bewilligt werden können - Bestehende Fruchtfolgeflächen erhalten BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 19 5 Bevölkerung, Wohnraum, Ortsentwicklung 5.1 Bevölkerung Die Gemeinde Selzach ist seit dem Jahr 1900 von 1‘500 auf heute rund 3’300 Personen gewachsen. Wie in Abbildung 4 ersichtlich weist die Bevölkerungsentwicklung Schwankungen auf. Zwischen 1980 und 1990 blieb die Bevölkerung relativ konstant, während ab 1990 die Einwohnerzahl wieder relativ stark angestiegen ist. Zwischen 2000 und 2015 ist Selzach um durchschnittlich 1.1% bzw. 30 Personen pro Jahr gewachsen. Ende 2015 lebten 3'303 Personen in Selzach. Gemäss Raumplanungsbericht zur letzten Ortsplanungsrevision (BSB + Partner, 11. Dezember 1997) wurde für das Jahr 2012 eine Bevölkerungszahl von 3‘020 erwartet. Tatsächlich wohnten Ende 2012 3‘130 Personen in Selzach. Bevölkerungsprognose 2035 Für die künftige Bevölkerungsentwicklung orientiert sich die Gemeinde an den Prognosen des Kantons. Das mittlere Szenario der kantonalen Prognose geht von einem Zuwachs (ab 2009) von rund 0.5% (durchschnittlich +16 Einwohner/Jahr) aus. Basierend auf der Bevölkerungszahl von 3’303 (Stand 31. Dezember 2015) wäre bei einem Bevölkerungswachstum von 0.5% pro Jahr bis zum Jahr 2035 eine Einwohnerzahl von rund 3’650 zu erwarten. Geht man von einem Zuwachs von 0.7% pro Jahr ab 2015 aus (entsprechend dem oberen Szenario des Kantons), wäre mit 3’800 EinwohnerInnen zu rechnen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 20 2015: Abbildung 4 Bevölkerungsentwicklung (rote Linien) und –prognose ab 2016 (orange Linien: hell: 0.5% pro Jahr, dunkel: 0.7% pro Jahr) (Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Eckdaten der Gemeinden / Bevölkerungsstatistik) 5.2 Bevölkerungsstruktur / Altersstruktur Die Abbildung 5 zeigt, dass die Bevölkerung von Selzach zwischen 2000 und 2012 leicht älter geworden ist. Während der Anteil an unter 40 Jährige um 3.6% abgenommen hat, hat insbesondere der Anteil an den 65 – 79 Jährigen zugenommen. Die Überalterung ist im Vergleich zu den Solothurner Nachbargemeinden Bettlach, Lommiswil und Bellach eher gering. Die Abnahme der unter 40 Jährigen betrug im Bezirk Lebern zwischen 2000 und 2012 um 5.7% und im Kanton Solothurn um 4.8%. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 2035: Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 21 40 35 30 Einwohner [%] 25 20 15 10 5 0 -5 0-19 Jährige 20-39 Jährige 40-64 Jährige 65-79 Jährige 80+ Jährige Stand 2000 [%] 22.9 26.1 34.6 12.6 3.8 Stand 2012 [%] 22.5 22.9 35.8 14.5 4.4 Entwicklung 2000 - 2012 -0.4 -3.2 1.2 1.9 0.6 Abbildung 5 5.3 Geographie Entwicklung der Bevölkerungsstruktur zwischen 2000 und 2012 (Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Eckdaten der Gemeinde Selzach) Siedlungsgebiet Die Gemeinde Selzach ist eingebettet zwischen dem Jura im Norden und der Aare im Süden. Der höchste Punkt der Gemeinde, aber auch des Kantons Solothurn, die Hasenmatt liegt auf 1‘445 m. ü. M. Im nördlichen Teil des Siedlungsgebiets liegt an Südhanglage ein attraktives Wohngebiet. Die Gewerbe- und Industriezone befindet sich vorwiegend zwischen der Hauptverkehrsachse (Solothurn- / Bielstrasse) und der Bahnlinie der SBB. Selzach zeichnet sich insbesondere auch durch die Kleinsiedlungen Moos und Chänelmoos im Norden der Gemeinde, den Weiler Haag, welcher an die Gemeinde Bettlach grenzt und Altreu, welches an der Aare liegt, aus. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Bestehende Bauzonen 22 Die Gemeinde Selzach umfasste eine Gesamtfläche von 1‘947 ha, wobei 179 ha (9%) Siedlungsfläche ist (Amt für Finanzen, Eckdaten der Gemeinde Selzach, Arealstatistik 2004/2009). Rund 50% sind der Landwirtschaftlichen Nutzfläche und 38% der Waldfläche zugeteilt. Das Siedlungsgebiet besteht aus den Bauzonen, Reservezonen, Verkehrsflächen, Gewässer und Uferschutzzone sowie Spezialzone. Rund 55% der Bauzone sind den Wohnzonen (eingeschossig W1, zweigeschossig W2, dreigeschossig W3) zugewiesen (vgl. Tabelle 1). Die Mischzone macht knapp 13%, die Gewerbezone 3% und die Industriezone 17% aus. Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA) nimmt knapp 9% der Bauzone ein. Der rechtsgültige Bauzonenplan der Einwohnergemeinde Selzach zeigt, wo sich die einzelnen Zonen befinden (vgl. Abbildung 6). Seit der letzten Ortsplanungsrevision sind einige Anpassungen vorgenommen worden. Der Bauzonenplan aus dem Jahr 2001 ist somit nicht mehr aktuell. Die Bauzonengrösse der letzten Ortsplanung ergab ein Fassungsvermögen für 3‘600 Einwohner (gemäss RRB Nr. 2345 vom 4. Dezember 2001). Mit einer aktuellen Bevölkerungszahl von 3‘130 Personen bietet die Bauzone somit noch Platz für 470 Personen. Am 1. Juni 2012 sind 5 Wohnungen leer gestanden (Leerwohnungsstand von 0.4). Dies ist im Vergleich zum Bezirk Lebern (1.59) und im kantonalen Vergleich (1.98) relativ gering. Bestehende Baulandreserven Der Anteil an unbebauter zu bebauter Wohn- und Kernzone beträgt rund 10.0%. Tabelle 1 Bauzonengrösse (total und unbebaut) der einzelnen Zonen in Selzach ( Beurteilung durch Gemeinde, Stand 27. Oktober 2014) Zone Bauzone in ha davon unbebaut Wohnzone W1 2.65 0.17 Wohnzone W2 43.25 4.16 Wohnzone W3 17.40 1.49 Kernzone 6.90 0.52 Gewerbezone mit Wohnen 7.82 1.27 Reine Gewerbezone 3.46 0.29 19.63 3.81 9.89 0.24 Spezialzone 1.24 0.00 Weilerzone 2.90 0.06 115.14 12.01 Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA) Bauzone total BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 23 Abbildung 6 Bauzonenplan aus der letzten Ortsplanung (RRB Nr. 2345 vom 4. Dezember 2001) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 5.4 24 Siedlungsqualität / Ortsbild Das Dorf von Selzach sowie Altreu und der Weiler Haag sind im kantonalen Richtplan als Ortsbilder von regionaler Bedeutung ausgezeichnet. Im Bauzonenplan der Gemeinde ist lediglich das „Städtchen Altreu“ mit einer Ortsbildschutzzone überlagert. Dem Schutz des Dorfbildes im Zentrum der Gemeinde wird durch die Kernzone alt, welche die Erhaltung des alten Orts- und Strassenbilds und den Schutz der geschichtlich wertvollen Bauten bezweckt, berücksichtigt. Im Zonenreglement fehlt jedoch ein Eintrag zum Umgang mit schützens- und erhaltenswerten Gebäuden. Abbildung 7 Verdichtung oben: Dorf Selzach (Kt. Solothurn, Bildarchiv); unten: Altreu (links) und Aareinseli (rechts) (www.peterbrotschi.ch) In den vergangenen 20 Jahren sind einige Baulücken (unbebaute Bauzone) geschlossen worden. Insbesondere in der Wohnzone und in der Industriezone sind mehrere Bauten entstanden. Diese Entwicklung gegen Innen ist eine Form der Verdichtung. Die unbebaute Bauzone verfügt aber noch über ausreichend Fläche für das erwartetete Bevölkerungswachstum (vgl. Tabelle 1). BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Abbildung 8 5.5 25 Siedlungsentwicklung zwischen 1993 und 2013 (rot: Überbauungen in der Wohnzone; blau: Überbauungen in der Industriezone) Grünfläche, Siedlungsbegrenzung, Trenngürtel Innerhalb des Dorfs Selzach befinden sich zwei grössere Landwirtschaftsflächen, welche auch als solche genutzt werden. Weitere Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebiets bilden die kommunale Uferschutzzone, welche entlang des Lochbachs und des Moosbachs teilweise ausgeschieden sind, sowie die Schrebergartenzone. Ausserdem sind einige Bäume als erhaltenswert eingestuft. Im Zonenreglement fehlt aber ein entsprechender Eintrag. Das Siedlungsgebiet ist von Landwirtschaftsland umgeben. Eine klare Abgrenzung besteht meist nicht (Ausnahme: Aarelauf im Altreu). Zu den Nachbargemeinden Bettlach, Bellach und Lommiswil hin besteht ein Siedlungstrenngürtel (Grüngürtel). Die Gemeinden sind klar voneinander getrennt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 6 Wirtschaft und Standort 6.1 Arbeitsplätze / Arbeitsstätten 26 Die Entwicklung im Bereich Wirtschaft und Standort wird nachfolgend anhand der Anzahl Arbeitsplätze und Arbeitsstätten beurteilt. Die Anzahl Arbeitsstätten sowie der Arbeitsplätze hat zwischen 1995 und 2013 insgesamt um 13% zugenommen. Die Entwicklung der Arbeitsplätze ist in den verschiedenen Arbeitssektoren unterschiedlich verlaufen: Während insbesondere im 2. und 3. Sektor neue Arbeitsstätten geschaffen wurden, gingen 27% aller Betriebe im 1. Sektor (15 Arbeitsstätten) verloren. Die Gründe für diese Entwicklung liegen einerseits im Strukturwandel (insbesondere der Landwirtschaft). Andererseits gingen mit dem Wegzug der Firmen Sinterwerke AG und Glatzfelder AG viele Arbeitsplätze in Selzach verloren. Abbildung 9 Entwicklung der Anzahl Arbeitsstätten und Arbeitsplätze (Bundesamt für Statistik / Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Arbeitsstätten und Beschäftigte); die Zahlen von 2011-2013 basieren auf einer anderen Erhebungsmethode, sie sind nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Abbildung 10 27 Entwicklung der Anzahl Arbeitsplätze pro Sektor (Bundesamt für Statistik / Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Arbeitsstätten und Beschäftigte); die Zahlen von 2011-2013 basieren auf einer anderen Erhebungsmethode, sie sind nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 28 7 Verkehr 7.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die Gemeinde Selzach weist eine hohe Erschliessungsgüte für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf. Die nächstgelegenen Autobahnanschlüsse liegen in Grenchen oder Solothurn (A5), welche in rund 10 Fahrminuten erreichbar sind. Als wichtigste Verkehrsachse durchquert die Kantonsstrasse Biel-/Solothurnstrasse (H5) sowie die Dorfstrasse das Gemeindegebiet. Die Verkehrszählungen aus den Jahren 2000, 2005 und 2010 zeigen, dass die H5 relativ hohe Verkehrszahlen aufweist. Da für die Gemeinde Selzach entlang der H5 keine Erhebungen gemacht wurden, werden hier die Zählungen, welche in Bettlach und Bellach durchgeführt wurden, herangezogen. Diese zeigen, dass zwischen 2005 und 2010 der Verkehr um 25% (in Bellach) bzw. um 12% (in Bettlach) zugenommen hat. Für das Jahr 2020 wird eine weitere Zunahme von 5% (in Bellach) bzw. von 7% (in Bettlach) prognostiziert. Die Verkehrserhebung für die Dorf-/Bäriswil-/Lommiswilstrasse zeigt zwischen 2000 und 2005 eine leichte Verkehrsabnahme von -2%. Zwischen 2005 und 2010 stieg der Verkehr jedoch um 20% an. Die Verkehrsprognose fürs 2020 geht von einer Zunahme um knapp 17% aus. Die Hauptverkehrsachsen verlaufen mitten durch das Siedlungsgebiet, wobei sich entlang der Solothurn-/Bielstrasse vorwiegend Gewerbe- und Industriezone erstreckt. Lommiswilerstrasse (Selzach) Jahr 2000 / 2005 / 2010 / 2020 DTV 1‘570 / 1‘539 / 1‘849/ 2‘161 SV 3.1% / 3.0% / 3.7% Bielstrasse (Bellach) Jahr 2005 / 2010 / 2020 DTV 9‘716 / 12‘156 / 12‘804 SV 2.1% / 2.4% Solothurnstrasse (Bettlach) Jahr 2005 / 2010 / 2020 DTV 12‘107 / 13‘586 / 14‘567 SV 3.95% / 3.75% Abbildung 11 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Verkehrszählung 2000 / 2005 / 2010 (SO!GIS) sowie Verkehrsprognose für 2020. DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr, SV = Anteil Schwerverkehr (SO!GIS, Gesamtverkehrsmodell kt. Solothurn) Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 29 Die Verkehrsunfallstatistik der Kantonspolizei Solothurn zeigt, dass die Unfallstatistik Anzahl an Verkehrsunfällen (inner- und ausserorts) zwischen 2010 und 2011 abgenommen haben, zwischen 2011 und 2012 allerdings wieder gestiegen sind (siehe Tabelle 2) Im 2012 wurden insgesamt 12 Verkehrsunfälle registriert, während es im 2011 7 Unfälle waren. Zwischen 2012 und 2013 hat die Anzahl Unfalle erneut abgenommen. Diese Zahlen sind vergleichbar mit denjenigen der Gemeinde Bettlach. In Bellach wurden hingegen insgesamt mehr Verkehrsunfälle registriert als in Selzach (2012: 30, 2013: 15). Tabelle 2 Verkehrsunfallstatistik 2011 bzw. 2012 für die Gemeinde Selzach (Kantonspolizei Solothurn, 2011 bzw. 2012) Unfälle total Jahr Anzahl 2010 13 mit Verletzten mit Sachschaden 2011 2012 2013 2010 2011 2012 2013 2010 2011 2012 2013 7 12 8 8 6 8 7 5 1 4 1 Die Arbeitsgruppe „attraktive Gemeinde für alle“ (agfa) hat ein Verkehrs- Verkehrskonzept konzept für die Gemeinde Selzach erarbeitet. Im Massnahmenplan Verkehr werden Massnahmen wie zusätzliche Trottoirs, Verkehrsbeschränkungen etc. vorgeschlagen. Der Massnahmenplan wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. März 2015 zur Kenntnis genommen und der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2015 vorgestellt. Ausgewiesene Massnahmen sollen nun etappenweise realisiert werden. 7.2 Öffentlicher Verkehr Die Gemeinde Selzach ist sowohl über die Busbetrieb Grenchen und Umgebung (BGU), Linie 32 (Grenchen – Bettlach – Selzach – Lommiswil), sowie durch die SBB (Biel / Bienne – Solothurn – Olten) erschlossen. Das Siedlungsgebiet ist zu einem Grossteil durch den öV erschlossen. Einzig die Kleinsiedlungen Moos und Chänelmoos sowie der Weiler Haag weisen heute eine geringe Erschliessungsgüte auf. Ein Bedarf zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs besteht zurzeit aber nicht. Das Dorf, insbesondere um den Bahnhof Selzach, ist aufgrund des Halbstundentakts der Bahnlinie (Erschliessungsgüte C bis 300 m Distanz bzw. D1 bis 300 – 500 m Distanz) gut erschlossen. Der Bus verkehrt lediglich im Stundentakt (Erschliessungsgüte D2 bis 300 m Distanz bzw. E 300 – 500 m Distanz). BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Abbildung 12 7.3 30 Erschliessungsgüte öffentlicher Verkehr der Gemeinde Selzach (SO!GIS) Langsamverkehr Innerhalb des Siedlungsgebietes ist die Infrastruktur für den Langsamverkehr (Trottoirs, Fusswege, Zebrastreifen) weitgehend vorhanden. Massnahmen, insbesondere auch bezüglich Schulwegsicherheit, werden zurzeit im Rahmen des Verkehrskonzepts erarbeitet. Durch das Siedlungsgebiet und die Naherholungsgebiete (Jura und Aarelauf) verlaufen mehrere Wanderrouten. Durch die Witi verläuft ein Radweg, welcher Teil mehrerer Velorouten (SchweizMobil) ist: - Mittelland-Route (Solothurn – Ins) - Aare-Route (Biel (Nidau) – Solothurn) - Jurasüdfuss-Route (Olten – Grenchen) - Storchen Tour (Solothurn – Biel) Weiter verlaufen die folgenden Langsamverkehrsachsen durch die Gemeinde Selzach: - Nationale Wanderroute 5 (Jura – Höhenweg) - Nationale Skatingroute 3 (Mittelland-Skate) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 8 31 - Nationale Kanuroute 1 (Aare-Kanu) - Regionale Mountainbikeroute 44 (Chasseral – Weissenstein) Infrastruktur und Dienstleistung Das Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot in Selzach ist gut und deckt ein breites Spektrum ab. Im Bereich Bildung bildet die Gemeinde Selzach mit den Gemeinden Bellach und Lommiswil seit August 2007 den Zweckverband Schulkreis. Die Gemeinde verfügt über einen Kindergarten (3 Klassen), eine Primarschule (inkl. Musikschule) sowie eine Sekundarstufe. Dem Kindergarten und den Schulhäusern sind mehrere Spielplätze, Sportanlagen und Turnhallen angegliedert. Die Sportanlagen und Turnhallen werden zusätzlich zum Schulbetrieb durch Vereine benützt. In der Gemeinde sind zurzeit insgesamt 44 Vereine tätig. Die Infrastruktur der Schulhäuser ist zurzeit ausreichend. Diese muss stetig überprüft und an das Bevölkerungswachstum angepasst werden. Das medizinische Angebot ist mit Allgemein- und Zahnmedizin, Physiotherapie, Tiermedizin sowie alternativer Medizin ausreichend vorhanden. Für Güter des täglichen Gebrauchs stehen der Bevölkerung mehrere Einkaufsmöglichkeiten (Bäckerei-Konditoreien, Metzgerei, Coop, Getränkehandel, Drogerie) zur Verfügung. Zudem finden sich mehrere Restaurants sowie diverse weitere (Klein-) Gewerbe (Coiffeursalon, Autogarage, Baugeschäft, Elektrogeschäft, Finanzdienstleistungen, Blumengeschäft etc.) in Selzach. Auch verfügt die Gemeinde über eine Poststelle und eine Bankfiliale. Die Infrastrukturen im Bereich Verkehr, Wasser, Abwasser und Strom sind gut ausgebaut. Dem Unterhalt dieser Anlagen wird heute ausreichend Beachtung geschenkt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Gewässer 9 Umwelt 9.1 Gewässer, Grundwasser 32 Das Siedlungsgebiet wird von den folgenden Bächen durchquert: - Lochbach, welcher im Gebiet der Schauenburg entspringt und das kantonale Naturreservat Lochbachschlucht durchfliesst. - Moosbach, welcher im Gebiet „Chapf entspringt und entlang der Moosstrasse in Richtung Süden fliesst. Nach Mündung des Brüelbächlis mündet der Moosbach ca. 100 m oberhalb der Schänzlistrasse in den Lochbach. - Brügglibach, welcher im Gebiet Brüggli in mehreren Ästen (Oberer, Mittlerer, Westlicher Brügglibach, Wandfluebach) entspringt. Der Lochbach und der Brügglibach weisen zahlreiche Durchlässe, Brücken und Eindolungen auf. Insbesondere der Lochbach ist innerhalb des Siedlungsgebietes weitgehend ökomorphologisch stark beeinträchtigt oder künstlich (vgl. Abbildung 13). Zurzeit sind im Rahmen der Umsetzung der Gefahrenkarte (Massnahmenkonzept) kleinere Ausdolungen geplant. Insbesondere ist entlang des Lochbachs (zwischen Eichholzstrasse und SBB Unterführung) zurzeit ein Hochwasserschutzprojekt in Planung, welches zusammen mit dem Amt für Verkehr und Tiefbau sowie dem Amt für Umwelt erarbeitet wird. Grundwasser Auf Gemeindegebiet sind zahlreiche Grund- und Quellwasserfassungen vorhanden, die mit Grundwasserschutzzonen geschützt sind. Die geschützten Fassungen dienen mehrheitlich den Wasserversorgungen von Selzach und Altreu, einige Fassungen werden von den umliegenden Wasserversorgungen Bellach, Bettlach und Welschenrohr/Gänsbrunnen genutzt. Selzach hat die Arbeiten zur Schutzzonenüberarbeitung für ihre eigenen Quellen bereits in Angriff genommen. Konflikte mit nicht zonenkonformen Anlagen und möglicher Abstimmungsbedarf mit der Ortsplanung ergeben sich insbesondere im Gebiet Haag (Altreuquelle der WV Altreu, voraussichtlich keine gesetzeskonforme Schutzzone ausscheidbar, Stilllegung Fassung) und Chänelmoos (PW Obermatt: Aufgabe Fassung oder Verlegung Känelmoosstrasse; Verlegung Zufahrt Hof Fuchsenwald). BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 33 Cholgraben Schwelligraben Wandfluebach Lochbach Brügglibach Chalenbach Moosbach Sagibächli Brügglibach Lochbach Aare Abbildung 13 Ökomorphologie der Fliessgewässer und Grundwasserschutzzonen und -areale für die Gemeinde Selzach (SO!GIS) BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 9.2 34 Naturgefahren In den Jahren 2008 und 2009 wurde im Auftrag der Einwohnergemeinde Selzach die kommunale Gefahrenkarte für die Prozesse Überflutung, Übersarung sowie für Massenbewegungen erarbeitet. Die synoptische Gefahrenkarte (BSB + Partner, 2009) zeigt neben Abschnitten mit Potential für Ufererosion entlang des Loch-, Moos- und Brügglibachs eine geringe bis mittlere Gefährdung. Die Prozesse Massenbewegungen liegen im oberen Einzugsgebiet des Lochbachs und damit ausserhalb der Bauzone. Für den Lochbach wurde auf Basis der kommunalen Gefahrenkarte ein Massnahmenkonzept erarbeitet. Dieses wird zurzeit umgesetzt. Daneben verfügt die Einwohnergemeinde über ein Unterhaltskonzept für die Fliessgewässer (Emch + Berger, Solothurn 2006). Im Bericht zur Gefahrenkarte Wassergefahren werden neben baulichen auch raumplanerische Massnahmen vorgeschlagen. Dadurch soll das Schadenpotential verringert werden. Insbesondere ist im Rahmen der Ortsplanungsrevision der Raumbedarf der Gewässer sicherzustellen. Zudem sollen die überflutungsgefährdeten Landwirtschaftsflächen (v. a. Moosbach, Brügglibach) als Freihalteflächen ausgeschieden werden (vgl. Abbildung 14). Im Gebiet der ehemaligen Sägerei Rudolf auf GB Selzach Nr. 2714 (Gestaltungsplan) ist der Hochwassergefährdung durch geeignete Massnahmen Rechnung zu tragen. Von weiteren raumplanerischen Massnahmen wurde in Selzach abgesehen. Ein Grossteil der überflutungsgefährdeten Flächen, insbesondere entlang des Lochbaches, sind bereits eingezont bzw. überbaut. Die Intensitätskarte zu den spontanen Rutschungen im Gebiet Schauenburg Schwang / Wagnerbann (SolGeo, 2009) zeigen eine mittlere Intensität innerhalb des Betrachtungsperimeters. Für kontinuierliche Rutschungen sind schwache bis mittlere Intensitäten zu erwarten. Dazu werden verschiedene bauliche Anpassungen und Bewirtschaftungsmassnahmen aufgeführt. Ein Grossteil der Massnahmen wurde bereits nach dem Rutschungsereignis von 1970 umgesetzt. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Abbildung 14 9.3 35 Ausschnitt aus der Gefahrenkarte Selzach, Soll-Zustand (BSB + Partner, 2010) Natur und Landschaft Die Naturräume der Gemeinde Selzach sind einerseits geprägt durch den Jurasüdfuss im Norden und die ehemalige Schwemmebene der Aare im Süden der Gemeinde. Andererseits beeinflussten die jahrhundertelange Besiedlung und die landwirtschaftliche Nutzung, sowie die damit verbundene Jura-Gewässerkorrektur und Drainage der Landwirtschaftsfläche, die Natur und Landschaft von Selzach. Mit dem Naturinventar (Oekofauna, 1994) und dem Naturkonzept (BSB + Partner, 2001) wurden die wertvollen Naturobjekte und Lebensräume für Tiere und Pflanzen erfasst und Schutzziele festgelegt. Diese werden – ausserhalb des Siedlungsgebietes – teilweise im Vernetzungsprojekt SelzachBellach umgesetzt. Ausserdem werden mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan (Entwurf 06/2015) die Wildtierkorridore festgesetzt. Diese sehen weitere Massnahmen zur Vernetzung der Lebensräume von Wildtieren vor. Innerhalb des Siedlungsgebietes erfolgten Massnahmen zum Schutz wertvoller Naturräume und –objekte im Rahmen der Ausscheidung von Uferschutzzonen sowie von Hecken und erhaltenswerten Einzelbäumen. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sind wertvolle Natur- und Landschaftsräume BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 36 durch kantonale Schutzzonen sowie die kommunale Landschaftsschutzzone geschützt. Zur kommunalen Landschaftsschutzzone fehlt aber eine Aussage im Zonenreglement. Einzigartig in Selzach ist das Europäische Storchendorf, welches in Altreu liegt. Weitere wichtige Naturschutzobjekte sind neben den im kantonalen Richtplan (06/2015) ausgewiesenen Gebiete die Trockenwiesen und –weiden (TWW-Flächen) im Jura, die Vereinbarungsflächen im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft sowie die zahlreichen geowissenschaftlich schützenswerten Objekte (Geotope). Naturinventar Im Naturinventar (Oekofauna, 1994) wurde das Gebiet zwischen Bahnlinie und dem Waldgebiet des Jurasüdfusses untersucht. Dieses zeichnete sich durch eine lockere Bepflanzung mit zahlreichen Obstgärten und einer reichhaltigen Heckenlandschaft aus. Die naturnahen Strukturen waren ausserordentlich zahlreich und bildeten die Grundlage für ein gut funktionierendes Netz von Lebensräumen. Die Waldränder wurden mit wenigen Ausnahmen als naturfern beurteilt. Eine Strauchschicht war aufgrund der fehlenden Waldrandstufung kaum vorhanden und die Weidenutzung verlief vielerorts bis direkt an den Waldrand. Der dichte Heckenbestand wies ein grosses Vernetzungspotenzial auf. Allgemein waren die Hecken in Selzach naturnah ausgebildet und gut strukturiert. Aufwertungsmöglichkeiten bestanden beim Totholzanteil, der Lichtdurchlässigkeit, der Linienführung und dem Krautsaum. Einige wertvolle und artenreiche Wiesen und Böschungen befanden sich insbesondere im Wannenrain (nordwestlich des Siedlungsgebietes), auf der Rütenen (obere Allmend, nördlich des Siedlungsgebietes) und im Forst (südlich des Langhölzliwaldes). Selzach zeichnete sich weiter durch die grosse Anzahl an kleinen und locker bepflanzten Hostetten aus. Aufgrund des hohen Anteils alter Bäume, des vorhandenen Totholzes und der extensiven Bewirtschaftung der Wiesen wurde ein Grossteil als ökologisch wertvoll eingestuft. Im Jahr 2008 wurden zur Aktualisierung der Feldaufnahmen von 1994 mehrere Feldbegehungen durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass sich die Situation nicht grundlegend geändert hat. Es wurde festgehalten, dass die Hecken nachwievor zahlreich und vielfältig sind. Grossräumige Lebensräume befinden sich vorwiegend in den Hanglagen. Auffallend ist aber die fortschreitende Dezimierung der Obstgärten. In einigen Fällen werden zwar gefällte Bäume durch Jungbäume ersetzt, meist verschwinden die alten Bäume jedoch ersatzlos. Einzig im Wannenrain befinden sich noch grosse, naturnahe Hostetten. Südlich der Bahnlinie dienen einige BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 37 dichte Hecken, das Aareufergehölz und eine grössere Hostetten eben einigen Brachen und Wiesen als naturnahe Lebensräume. Ausserdem wurden in den letzten Jahren Massnahmen zur ökologischen Aufwertung von Lebensräumen umgesetzt (Eichacker-Wannengraben, Aareinsel, Aareufer etc.) Nach wie vor weist die Bahnlinie mit dem begleitenden Böschungsbewuchs einerseits Vernetzungsfunktion in Richtung West-Ost auf, bildet andererseits jedoch gemeinsam mit der stark befahrenen Bielstrasse eine einschneidende Barriere. In verschiedenen Gebieten existieren Strukturen für eine erfolgreiche Vernetzung, die jedoch im Sinn von Trittsteinen miteinander verbunden werden müssen. 9.4 Lärm Gemäss dem kantonalen Lärmsanierungsprojekt (LSP) für die Gemeinde Selzach werden die massgebenden Immissionsgrenzwerte entlang der Dorfstrasse bezüglich Lärmbelastung am Tag wie auch in der Nacht mehrheitlich überschritten. Entsprechend der Lärmschutzverordnung (LSV, Stand am 14. August 2010) muss die Gemeinde zum Baugesuch einen Aussenlärm-Nachweis verlangen, aus dem hervorgeht, mit welchen Massnahmen die Grenzwerte eingehalten werden können, welche Anforderungen sich an die Schalldämmung der Gebäudehülle ergeben und mit welchen Konstruktionen diese erreicht werden können. Im 2011 erstellte die SBB entlang der Bahnlinie auf Teilabschnitten Lärmschutzwände. Eine weitere Lärmquelle stellt der Flugverkehr, welcher durch den Regionalflugplatz Grenchen verursacht wird, dar. Mit RRB Nr. 1450 vom 15. September 2015 hat sich der Regierungsrat gegen eine Pistenverlängerung in Richtung Osten entschieden. 9.5 Belastete Standorte Innerhalb des Siedlungsgebietes sind mehrere Parzellen im Kataster der belasteten Standorte verzeichnet (vgl. Abbildung 15). Diese sind teilweise untersuchungsbedürftig. Bei untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten besteht ein Untersuchungsbedarf unabhängig von einem Bauvorhaben. Bei Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten oder bei Standorten, wo ein Verdacht auf Verunreinigung des Bodens oder des mineralischen Untergrundes vorliegt, ist vor Baubeginn eine altlastenrechtliche Voruntersuchung durchzuführen und dem Amt für Umwelt vorgängig das Untersuchungsprogramm zur Stellungnahme vorzulegen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 Abbildung 15 9.6 38 Ausschnitt aus dem Kataster für belastete Standorte (SO!GIS) Störfallvorsorge In Selzach unterstehen die Jurasüdfusslinie der SBB, die Bielstrasse, sowie die Firmen Galvano Wullimann AG, Pyrodur AG und Winkelhausen AG den Bestimmungen der Störfallverordnung (StFV). Um allfällige Konflikte in Bezug auf raumplanerische Massnahmen frühzeitig zu erkennen, hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahre 2013 die Planungshilfe „Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge“ herausgegeben. Im Sinne der Planungshilfe sind die Bahnlinie, sowie die Firmen Galvano Wullimann AG und Pyrodur AG für die Raumplanung relevant. Nutzungsplanungen und Bauprojekte im 100 m breiten, sogenannten Konsultationsbereich rund um diese Objekte sollten gemäss der ARE-Planungshilfe bewertet und realisiert werden. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 9.7 39 Grünräume, Hecken und Einzelbäume Innerhalb des Siedlungsgebietes sind nur wenige Grünräume ausgeschieden. Diese umfassen die kommunale Uferschutzzone und die Schrebergartenzone. Dennoch weist das Siedlungsgebiet viele Grünflächen aus. Dies insbesondere aufgrund der Privatgärten wie auch der Landwirtschaftsflächen, welche im Siedlungsgebiet liegen. Ausserdem sind einige Bäume als erhaltenswert eingestuft. 9.8 Energie Im 2010 hat der Gemeinderat Selzach entschieden, im Rahmen des Energiestadtprogramms eine umfassende Bestandesaufnahme durchzuführen und Massnahmen zu erarbeiten, welche Selzach zu einer „energiebewussten Gemeinde“ führen. 9.9 Freizeit und Erholung Die Gemeinde Selzach verfügt über mehrere Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Insbesondere entlang der Aare bietet die Witi-Ebene und Altreu mit seiner Badebucht Sängli und dem Campingplatz ein attraktives Naherholungsgebiet. Im kantonalen Richtplan ist Altreu / Sängli als Gebiet für Freizeit und Erholung festgesetzt. Als Zielsetzung hält der Richtplan fest, die bestehenden Anlagen zu erhalten und eventuell mit Bootsplätzen für die Verlagerung von Booten aus der Witi sowie mit Bademöglichkeiten zu ergänzen. Gemäss dem touristischen Masterplan für die Region Balmberg-Weissenstein-Grenchenberg (HTW Chur, 2011) werden die Naherholungsräume Grenchenberg, Witi und Altreu intensiv durch die Bevölkerung genutzt. Das Waldgebiet mit der Jurakette im Norden der Gemeinde ist ein weiteres reizvolles und ausgedehntes Naherholungsgebiet, welches durch ein weitläufiges Wanderwegnetz sowie eine regionale Mountainbikeroute erschlossen ist. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 10 40 Nicht-Siedlungsgebiet 10.1 Landwirtschaft Die Landwirtschaftsfläche der Gemeinde macht mit 979 ha rund 50% der Siedlungsfläche aus (Arealstatistik 2004/2009). Die aktuelle Zusammenstellung der Landwirtschaftsbetriebe des kantonalen Amtes für Landwirtschaft (ALW) zeigt, dass 830 ha als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, welche durch 30 Landwirte bewirtschaftet werden (Stand 2016). Ein Grossteil dieser Betriebe betreibt Viehhaltung. Der Tierbestand der Gemeinde Selzach liegt bei insgesamt rund 514 Grossvieheinheiten (GVE), während die durchschnittliche Anzahl GVE pro ha düngbare Fläche 0.6 GVE/ha beträgt. Dieser Wert liegt bedeutend tiefer als der gesamtschweizerische Wert von 1.2 GVE/ha. Zu berücksichtigen gilt dabei, dass in den Hanglagen eher extensive Bewirtschaftung betrieben wird, während die Talzone häufig intensiv bewirtschaftet wird (Ackerkulturen). Ein Grossteil der Landwirtschaftsbetriebe liegt im Moos, Chänelmoos, Haag und in Altreu. Einige Betriebe grenzen unmittelbar an das Siedlungsgebiet. Bezüglich Geruchsemissionen besteht zurzeit aber kein Handlungsbedarf. Allfällige Bestrebungen zur Aussiedlung von Landwirtschaftsbetrieben in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet werden von der Gemeinde unterstützt. Die Flurgenossenschaft (FG) Selzach/Bellach wird gegenwärtig mit der Flurgenossenschaft Selzach Nord vereinigt. Im Gebiet der Witi besteht zudem eine weitere aktive FG. Diese Flurgenossenschaften sind Eigentümer umfangreicher landwirtschaftlicher Entwässerungsanlagen und sind um deren Unterhalt besorgt. Die Flurwege befinden sich hingegen im Eigentum der Gemeinde. Die landwirtschaftlichen Infrastrukturen sind gut unterhalten. Handlungsbedarf besteht hier keiner. Gestützt auf den Sachplan von 1987 muss Selzach mindestens 610.29 ha Fruchtfolgefläche (693.51 ha – 12%) ausweisen. Gemäss Angaben des kantonalen Amtes für Landwirtschaft (ALW) verfügt die Gemeinde über die folgende anrechenbare Fruchtfolgefläche (FFF): Vernetzungsprojekte - FFF uneingeschränkt (100%): 611.04 ha - FFF bedingt geeignet (86.76 ha * Faktor 0.5): 43.38 ha - FFF in Reservezone (nicht anrechenbar): 8.22 ha - Total FFF anrechenbar 654.42 ha Auf dem Gemeindegebiet von Selzach laufen zurzeit mehrere Vernetzungsprojekte: – Vernetzungsprojekt Bettlach-Altreu, BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 – – 41 Vernetzungsprojekt Selzach-Bellach, Vernetzungsprojekt Oberer Leberberg Neben ökologisch wertvollen Ökoflächen, wie besonders artenreiche Heumatten, wurden kantonale Schutzzonen, Reptilienstandorte und Geotope (Moräne Länghölzli, Seitenmoräne und Seitenentwässerung Länghölzli) ins Vernetzungsprojekt aufgenommen. 2011 wurde das Projekt Selzach-Bellach für den Vollzug mit den angrenzenden Vernetzungsprojekten Grenchen und Bettlach-Altreu zusammengeschlossen. Das Berggebiet wurde über das Vernetzungsprojekt Oberer Leberberg über alle Gemeinden vernetzt. Ab 2016 werden die Vernetzungsprojekte zum Vernetzungsprojekt Leberberg zusammengeführt. Das Vernetzungsprojekt beinhaltet Massnahmen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Weitere Nutzungen wie die Erholungsnutzung, die sich negativ auf Ziel- und Leitarten auswirken können, wurden nicht behandelt. Die Erholungsnutzung wurde aber im „Nutzungskonzept Aareraum Grenchen – Solothurn“ der beiden Regional-planungsgruppen berücksichtigt (BSB + Partner, Dez. 1999). 10.2 Wald Rund 38% (744 ha) der Gemeindefläche bilden Wald und Gehölzflächen (Arealstatistik 2004 / 2009). Einige Flächen der Hasenmatt, der WandflueStallflue und des Bettlachstocks sind als Waldreservat ausgeschieden. Entlang mehrerer Waldränder sind im Rahmen des Mehrjahresprogrammes Natur und Landschaft Vereinbarungsflächen festgelegt worden. Im Jahr 1970 verursachte ein Murgang im Gebiet des Lochbachs im Wald und im nördlichen Siedlungsgebiet gewaltige Schäden. Aufgrund dieses Ereignisses wurden mehrere forstliche und bauliche Projekte, wie das Aufforstungs- und Entwässerungsprojekt „Schauenburgschwang“ sowie der Bau der Schneeverwehungswand Stallfluh initiiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Schutzwaldprojekt Selzach / Bettlach 2013 – 2021 mit RRB Nr. 1449 (vom 13. August 2013) genehmigt und Beträge zugesichert. Weitere Schutzwaldgebiete befinden sich zudem: - oberhalb der Schauenburg und am Westhang der Hasenmatt (als Rutschgebiet Richtung Schauenburg); - oberhalb der Schauenburgstrasse (Felsgebiete) südlich des Tunnels (Steinschlaggebiet) - nördlich der Egg gegen das Althüsli (Steinschlaggebiete); - oberhalb des Oberen Brüggli; - oberhalb der Althüslistrasse zwischen Burgbüel und der Lommiswilgrenze. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 11 42 Regionale Zusammenarbeit Die Gemeinde Selzach liegt nicht im Perimeter eines Agglomerationsprogramms. In einzelnen Bereichen arbeitet die Gemeinde aber mit ihren Nachbargemeinden zusammen. Die regionale Zusammenarbeit erfolgt insbesondere im Rahmen der folgenden Projekte: - Zweckverband Schulkreis BeLoSe - Spitex Aare-Nord-SO - Zweckverband Alters- und Pflegeheim Baumgarten - Regionale Zivilschutzorganisation Grenchen-Bettlach-Selzach - Sozialregion Oberer Leberberg - Jugendfeuerwehr Bellach-Lommiswil-Selzach BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 12 43 Handlungsmatrix Im Folgenden sind die wesentlichen Chancen und Herausforderungen, welche sich aus der Ist-Analyse ergeben haben, zusammengefasst. Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung Selzach hat in den vergangen 15 Jahren eine relativ starke Bevölkerungsentwicklung mit einem Wachstum von rund 0.9% erfahren. Mit den aktuellen Überbauungsprojekten, insbesondere im Gebiet Bäriswil, hat die Gemeinde ein relativ starkes Bevölkerungswachstum erfahren. Ende 2015 lebten 3‘303 Einwohnerinnen und Einwohner in Selzach. In Zukunft strebt die Gemeinde ein moderateres Wachstum von 0.5 – 0.7% pro Jahr an. Im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde geeignete raumplanerische Massnahmen umzusetzen, um das angestrebte moderate Bevölkerungswachstum von 0.5 – 0.7% pro Jahr mittelfristig sicherzustellen. Die Bevölkerung von Selzach weist eine ausgewogene Altersstruktur (mit geringfügiger Alterung der Bevölkerung) und eine gute räumliche Durchmischung auf. Für die ältere Bevölkerung von Selzach besteht zurzeit ausreichend altersgerechter Wohnraum. Die gesellschaftliche Durchmischung ist – soweit möglich – sicherzustellen. Auf eine allfällige Alterung der Gesellschaft kann mittels raumplanerischer Massnahmen Rücksicht genommen werden. Durch die aktuell laufenden bzw. vor kurzem realisierten Überbauungsprojekte wurde relativ viel unbebautes Bauland überbauen. Der Anteil an unbebauter zu bebauter Bauzone ist entsprechenden gesunken. Die Gemeinde muss sich Gedanken machen, wo sie in Zukunft wachsen will. Dazu scheidet sie im räumlichen Leitbild (Leitbildplan) Entwicklungsgebiete aus, welche im Rahmen der kommenden Ortsplanungsrevisionen zu prüfen sind und gegebenenfalls eingezont werden können. An zentraler Lage (gute Erschliessung) sind insbesondere Entwicklungsgebiete für die Wohn- und Mischnutzung sowie für die Arbeitsnutzung auszuscheiden. Gemäss Siedlungsstrategie Kanton Solothurn verfügt die Gemeinde Selzach zurzeit über ausreichend Bauzone für die nächsten 15 Jahre. Bei BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 44 der Beurteilung des Bauzonenbedarfs werden die unbebauten Baulandreserven mit einbezogen. Das heisst die unbebaute Bauzone stellt ein Potential zur inneren Verdichtung dar. Für die Gemeinde stellt sich jedoch die Frage nach der Baulandverfügbarkeit. Selzach soll sich an geeigneten Stellen qualitativ gegen Innen entwickeln. Diesbezüglich ist auch der Umgang mit Baulandhortung im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu thematisieren. An geeigneter Lage sind im Rahmen der Ortsplanungsrevision weitere Massnahmen zur Innenentwicklung (Verdichtung) zu prüfen. Selzach zeichnet sich durch ein kompaktes Dorf mit einer historisch gewachsenen Siedlungsstruktur, welche sich durch Altreu, die Kleinsiedlungen Moos und Chänelmoos sowie den Weiler Haag charakterisiert, aus. Einige Gebiete verfügen über eine besonders hohe Wohn- und Siedlungsqualität. Der Umgang mit Verdichtung und Erhalt bzw. Förderung der Siedlungsqualität stellt künftig eine besondere Herausforderung dar. Zur Verbesserung der Siedlungsqualität ist insbesondere der östliche Siedlungsabschluss zu Bellach hin (zu geradlinig) zu gliedern (mittels Bebauung, Grünelementen). Wirtschaft und Standort Selzach verfügt über ein attraktives Arbeitsgebiet mit diversen Betriebszweigen. Ausserdem konnte in den Arbeitszonen in den vergangenen Jahren ein geringer Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz realisiert werden (gemäss kantonaler Siedlungsstrategie ist der Dichtewert um 37% höher als der Medianwert). Diese positiven Tendenzen sind langfristig – soweit möglich – zu festigen. Mögliche Entwicklungsgebiete sind an Lagen mit einer guten Verkehrsanbindung auszuscheiden. Verkehr Die Gemeinde Selzach verfügt über ein aktuelles Verkehrskonzept (WAM, Planer und Ingenieure AG, Stand 4. Dezember 2014). Das Verkehrskonzept, namentlich die durch den Gemeinderat verabschiedeten Massnahmen, ist bei künftigen Verkehrsplanungen zu berücksichtigen. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 45 Das Siedlungsgebiet ist zu einem Grossteil durch den öV erschlossen. Eine öV-Erschliessung weiterer Gebiete ist nicht dringlich. Das öV-Angebot und allfällige Massnahmen beim Langsamverkehr sind insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler auszurichten. Umwelt Die Gemeinde Selzach verfügt über eine kommunale Gefahrenkarte für die Prozessarten Überflutung, Übersarung, Massenbewegungen sowie eine synoptische Gefahrenkarte. Innerhalb des Siedlungsgebietes sind insbesondere Gefahren betreffend Überflutung zu beachten. Bei der Beurteilung von Entwicklungsgebieten ist die Gefahrenkarte zu berücksichtigen. Das Unterhaltskonzept für die Fliessgewässer (Emch + Berger, Solothurn 2006) stellt diesbezüglich eine weitere wichtige Grundlage dar. In Zusammenhang mit Lärm- und Luftemissionen ist nicht nur der motorisierte Verkehr zu thematisieren, sondern auch der Flugverkehr (Regionalflugplatz Jura-Grenchen). Die Gemeinde Selzach setzt sich dafür ein, dass die Lärmbelastung durch den Regionalflugplatz Jura-Grenchen künftig abnimmt. Die Gemeinde zeichnet sich durch eine Vielzahl an verschiedenen Landschaftsräumen aus. Deren Erhalt und Schutz werden mittels unterschiedlicher Massnahmen (Vernetzungsprojekte, Schutzzonen etc.) unterstützt. Selzach verfügt zudem über diverse Angebote für Freizeit und Erholung. Die Gemeinde setzt sich grundsätzlich für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur ein, wobei die verschiedenen Funktionen (ökonomisch, ökologisch, Erholungsfunktion, Hochwasserschutz etc.) aufeinander abzustimmen sind. Regionale Zusammenarbeit Im Rahmen einer zukunftsgerichteten Raumplanung ist vermehrt ein Planen und Handeln in (über-) regionalen Handlungsräumen anzustreben. Raumwirksame Anliegen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind künftig regional zu prüfen und zu bewerten. Die Gemeinde Selzach hat bereits gute Erfahrungen zur regionalen Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden gemacht. BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004 Einwohnergemeinde Selzach Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016 46 BSB + Partner, Ingenieure und Planer Thomas Ledermann Monika Kuster Oensingen, 27. September 2016 BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG Version 004
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