Erläuterungsbericht

Einwohnergemeinde Selzach
Räumliches Leitbild 2016
Erläuterungsbericht (orientierend)
www.bsb-partner.ch
27. September 2016
Einwohnergemeinde Selzach
Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
2
Auftraggeber
Einwohnergemeinde Selzach
Schänzlistrasse 2, 2545 Selzach
Verfasser
Thomas Ledermann / Monika Kuster
BSB + Partner, Ingenieur und Planer
Von Roll-Strasse 29, 4702 Oensingen
Tel. 062 388 38 38
Fax 062 388 38 00
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Dokumentinfo
Dokument
Erläuterungsbericht zum räumlichen Leitbild 2016
Datum
genehmigt von
27.09.2016
mok / tle
Datum
Kürzel
03.06.2015
tle
Objektnummer
Anzahl Seiten
21460
46
Koreferat
Thomas Ledermann
Ablageort
K:\Umweltplanung\Selzach\21460 Räumliches Leitbild\26 Berichte\r. LB
Selzach_Erläuterungsbericht_160927.docx
27.09.2016 11:26:00
Gedruckt
Änderungsverzeichnis
Version
Status, Änderung
Autor
Datum
001
Erläuterungsbericht, Entwurf Arbeitsgruppe
mok
09.04.2015
002
Erläuterungsbericht, Stand kantonale Vernehmlassung
mok
03.05.2016
003
Erläuterungsbericht, Gemeinderat
mok
13.09.2016
004
Erläuterungsbericht, Bevölkerungsmitwirkung
mok
27.09.2016
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Version 004
Einwohnergemeinde Selzach
Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
3
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
5
2
Vorgehen, Zielsetzung, Abgrenzung
7
3
Partizipation der Bevölkerung
10
4
Ausgangslage
11
4.1
Übergeordnete und kommunale Planung
11
4.2
Kommunale Planungsgrundlagen
14
5
Bevölkerung, Wohnraum, Ortsentwicklung
19
5.1
Bevölkerung
19
5.2
Bevölkerungsstruktur / Altersstruktur
20
5.3
Siedlungsgebiet
21
5.4
Siedlungsqualität / Ortsbild
24
5.5
Grünfläche, Siedlungsbegrenzung, Trenngürtel
25
6
Wirtschaft und Standort
26
6.1
Arbeitsplätze / Arbeitsstätten
26
7
Verkehr
28
7.1
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
28
7.2
Öffentlicher Verkehr
29
7.3
Langsamverkehr
30
8
Infrastruktur und Dienstleistung
31
9
Umwelt
32
9.1
Gewässer, Grundwasser
32
9.2
Naturgefahren
34
9.3
Natur und Landschaft
35
9.4
Lärm
37
9.5
Belastete Standorte
37
9.6
Störfallvorsorge
38
9.7
Grünräume, Hecken und Einzelbäume
39
9.8
Energie
39
9.9
Freizeit und Erholung
39
10
Nicht-Siedlungsgebiet
40
10.1
Landwirtschaft
40
10.2
Wald
41
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4
11
Regionale Zusammenarbeit
42
12
Handlungsmatrix
43
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Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
1
5
Einleitung
Die rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeine Selzach wurde mit
RRB Nr. 2354 vom 4. Dezember 2001 genehmigt. Seit der Genehmigung
der Ortsplanung erfolgten verschiedene kleinere Anpassungen.
Nach § 10 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) hat die Einwohnergemeinde die Ortsplanung in der Regel alle 10 Jahre zu überprüfen.
Die nächste Revision der Ortsplanung von Selzach kann somit ab 2011
vom Regierungsrat genehmigt werden. Vorgängig ist in einem ersten Arbeitsschritt das räumliche Leitbild als wichtigste Grundlage für die Gesamtrevision der Ortsplanung zu erarbeiten. Das räumliche Leitbild agiert dabei als Wegbereiter für eine günstige Entwicklung.
Im Gegensatz zum allgemeinen (politischen) Leitbild legt das räumliche
Leitbild die Zielvorstellungen der künftigen räumlichen Entwicklung fest.
Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den
Boden in Zukunft wie nutzen will (Zeithorizont: ca. 20 Jahre).
Neben den kommunalen Grundlagen sind auch die in der Region laufenden übergeordneten Planungen, welche in die Gesamtüberarbeitung des
kantonalen Richtplanes einfliessen sollen zu berücksichtigen. Ebenfalls
sind die regionalen Planungen unter Abstimmung mit den Nachbargemeinden integrativer Bestandteil der vorliegenden strategischen Zielformulierungen innerhalb des räumlichen Leitbildes Selzach.
Über das räumliche Leitbild haben der Gemeinderat und der Arbeitsausschuss eingehend beraten. Die Bevölkerung wurde im Rahmen der Zukunftswerkstatt vom 18. August 2014 zur aktiven Mitwirkung eingeladen. Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung wurden zur
Kenntnis genommen und im räumlichen Leitbild behandelt. Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen wird das räumliche Leitbild
Selzach der Gemeindeversammlung im Winter 2016 zur Verabschiedung
vorgelegt.
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Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
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Der vorliegende Erläuterungsbericht zum räumlichen Leitbild 2016 beschreibt die Ausgangslage und beantwortet Fragen wie: Wie sieht die Gemeinde Selzach heute aus? Wo liegen die Stärken von Selzach? Sind
Schwachstellen ersichtlich bzw. Handlungspotentiale vorhanden? Der
vorliegende Erläuterungsbericht ist nicht durch die Gemeindeversammlung zu verabschieden.
Das eigentliche räumliche Leitbild findet sich in einem separaten Bericht.
Dieses behandelt die folgenden Fragen: Wie soll die Gemeinde in 20 Jahren aussehen? Wie will sich die Gemeinde Selzach in den nächsten 20
Jahren räumlich entwickeln? Welche Massnahmen sind umzusetzen, um
die definierten Ziele erreichen zu können? Wie können die Handlungsfelder angegangen werden?
Von der Gemeindeversammlung ist nur das eigentliche räumliche
Leitbild zu verabschieden.
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Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
2
Vorgehen
7
Vorgehen, Zielsetzung, Abgrenzung
Das Vorliegende räumliche Leitbild richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Kantons Solothurn (Arbeitshilfe Ortsplanung: Modul 1, 2009 und
Ergänzungen zu Modul 1, 2012). Für die Erarbeitung wurde folgendes
Vorgehen gewählt:
Abbildung 1
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Vorgehenskonzept zur Erarbeitung des räumlichen Leitbildes
(eigene Darstellung)
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8
Nach der Beschaffung und Sichtung der bestehenden Grundlagen wurde
in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung (Zukunftswerkstatt) eine Ist-Analyse durchgeführt. Aufbauend auf der Analyse des Ist-Zustandes wurden
im Arbeitsausschuss Ideen und Visionen zur wünschenswerten Zukunft
definiert und durch Leitsätze sowie Massnahmen festgelegt.
Die beiden Dokumente des räumlichen Leitbildes (Erläuterungsbericht
und eigentliches räumliches Leitbild) werden anschliessend dem kantonalen Amt für Raumplanung (ARP) zur Stellungnahme überreicht. Das ARP
prüft das Leitbild insbesondere in Zusammenhang mit den kantonalen
Strategien und übergeordneten Grundlagen.
Die kantonale Stellungnahme wird in der Arbeitsgruppe und im Gemeinderat diskutiert und das räumliche Leitbild entsprechend überarbeitet. Das
überarbeitete Leitbild wird der Bevölkerung bereits vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung sowie der Gemeinde-Homepage
zugänglich gemacht. Abschliessend wird das definitive Leitbild vom Gemeinderat verabschiedet und durch die Gemeindeversammlung beschlossen.
Ziel und Zweck des räumlichen Leitbildes
Das räumliche Leitbild soll die Richtung der räumlichen Entwicklung vorgeben und ist massgebend für die Abgrenzung der Siedlungsentwicklung.
Die Einwohnergemeinde entscheidet darin in Grundzügen, wo sie den
Boden in Zukunft wie nutzen will (Zeithorizont: rund 20 Jahre).
Im Gegensatz zum allgemeinen (politischen) Leitbild liegt der Fokus auf
raumwirksamen Themen und deren Schnittstellen.
Das räumliche Leitbild hat eine wegweisende Funktion und ist entsprechend eine wichtige Grundlage für die Ortsplanung wie auch für die übergeordnete und regionale Planung.
Form und Inhalt
Das räumliche Leitbild besteht aus
-
dem Erläuterungsbericht (vorliegend), der die Ausgangslage beschreibt.
-
dem eigentlichen räumlichen Leitbild, welches die Leitideen / Ziele
und Massnahmen für die schrittweise Umsetzung des Leitbildes festhält,
-
inkl. Leitbildplan, der schematisch die räumliche Entwicklung darstellt.
Inhaltliche, räumliche und
zeitliche Abgrenzung
Neben einer fundierten Situationsanalyse und den daraus abgeleiteten
Befunden enthält das räumliche Leitbild Visionen sowie Leitsätze zu den
Themen Bevölkerung, Wohnraum und Ortsentwicklung, Wirtschaft und
Standort, Verkehr, Infrastruktur, Natur und Landschaft, Landwirtschaft,
Freizeit und Erholung sowie regionale Zusammenarbeit. Das räumliche
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Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
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Leitbild hat primär einen kommunalen Fokus. Dabei kann die Entwicklung
aber nicht abgekoppelt von der Region betrachtet werden. Die laufenden
übergeordneten, regionalen Planungen sind Gegenstand des Leitbildes.
Das Vorliegende räumliche Leitbild orientiert sich am Zeithorizont von 20
Jahren, also von 2016 – 2036. Die Leitsätze sollen jedoch durchaus auch
mit kurzfristig wirksamen Massnahmen verbunden sein. Bei den ausgewiesenen Massnahmen wurden die angestrebten Umsetzungsfristen jeweils mit einer der drei folgenden Fristen ergänzt:
-
Kurzfristig: Die Umsetzung der aufgeführten Massnahmen ist innert
fünf Jahren anzustreben (Horizont: nächste Ortsplanung).
-
Mittelfristig: Die Umsetzung der mittelfristigen Massnahmen ist innert fünf bis fünfzehn Jahren anzustreben.
-
Langfristig: Die langfristigen Massnahmen orientieren sich an einem
Umsetzungshorizont von > 15 Jahren.
Arbeitsgruppe
Bei den Arbeiten zum räumlichen Leitbild haben mitgewirkt:
-
Spycher Silvia
Gemeindepräsidentin
-
Affolter Stephan
Präsident Umweltkommission
-
Brudermann Rolf
Mitglied Bau- und Werkkommission
-
Grabherr Robin
Gemeinderat,
Mitglied Bau- und Werkkommission
-
Leimer Thomas
Bauverwalter
-
Scholl Christoph
Vize-Gemeindepräsident,
Präsident Finanzkommission
-
Stüdeli-Scholl Viktor
ehemaliger Gemeindepräsident,
Mitglied Umweltkommission
-
von Büren Stephan
Ersatzmitglied Gemeinderat,
Mitglied Bau- und Werkkommission
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Zukunftswerkstatt
10
Partizipation der Bevölkerung
Die Erarbeitung des Leitbildes ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden.
Nach § 9 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt die Gemeinde ihrer
Bevölkerung jedoch Gelegenheit, sich über die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung der Gemeinde zu äussern.
Darauf basierend wurde durch den Gemeinderat beschlossen, die Bevölkerung von Selzach bereits frühzeitig in die Erarbeitung einzubeziehen.
Die Bevölkerungsmitwirkung erfolgte im Rahmen einer Zukunftswerkstatt, welche als öffentliche Veranstaltung der ganzen Bevölkerung zugänglich war. Diese hat am 18. August 2014 im Pfarreizentrum Selzach
stattgefunden.
Unter anderem wurden folgende Entwicklungsvorstellungen und Visionen genannt:
-
Moderates Bevölkerungswachstum (+500 Personen bis 2035)
-
Qualitatives Wachstum / Erhalt des ländlichen Charakters
-
Schaffung von attraktivem, kleinem und günstigem Wohnraum für
junge und ältere Bevölkerung
-
Umnutzung ehemaliger Landwirtschaftsgebäude / Volumen besser
ausnutzen / voll ausnutzen, auch in den Weilern
-
Handlungsspielräume der Weiler erhalten / erhöhen
-
Kita, Spielgruppe etc. in einem Gebäude vereinigen (z.B. Dorfstr. 21)
-
Schaffung neuer Arbeitsplätze / verschiedene Wirtschaftszweige fördern
-
Erhalt des Kleingewerbes im Dorf
-
Flankierende Verkehrsmassnahmen, insbesondere entlang der Schulstrasse und der Hauptstrassen.
-
Wiedereinführung der Schulbuslinie zwischen Altreu und den Schulhäusern
-
Räumliche Trennung zu Bettlach und Bellach bewahren
-
natürliche Spielplätze aktivieren (Wald, Grillplätze etc.) mittels Kinderund Erwachsenenbildung (Schule im Wald, Eltern schulen insb. bezüglich Littering)
Weitere
Mitwirkungsveranstaltungen
Schaffung von Infrastruktur für Junge (z.B. Skaterpark)
Nach der Vernehmlassung durch die kantonalen Fachstellen wird das
räumliche Leitbild auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt sowie auf der
Gemeinde-Homepage aufgeschaltet und erneut zur Mitwirkung eingeladen werden (schriftliche Stellungnahmen).
Die Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung sollen im räumlichen
Leitbild behandelt und nach Möglichkeit berücksichtigt werden
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Ausgangslage
4.1
Übergeordnete und kommunale Planung
Raumkonzept Schweiz
11
Das Raumkonzept Schweiz enthält Strategien zur zukünftigen räumlichen
Entwicklung unseres Landes. Weil heute viele Schweizer und Schweizerinnen täglich zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkaufen Gemeinde-, Kantons- oder gar Landesgrenzen überqueren, schlägt das
Raumkonzept ein Planen und Handeln in überregionalen / funktionalen
Handlungsräumen vor. Das Raumkonzept Schweiz gibt unter anderem
Empfehlungen an die Städte und Gemeinden ab, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (räumliche Entwicklung) aktiv umzusetzen haben. So z.B. auf regionaler Stufe zusammenzuarbeiten, die Nutzungsplanung an regionalen und kantonalen Entwicklungsvorstellungen auszurichten, die nachhaltige Siedlungsentwicklung zu fördern, die Siedlungsentwicklung nach innen voranzutreiben, Ortskerne und Quartiere aufzuwerten usw. Das Raumkonzept Schweiz wurde am 24. Oktober 2012 vom
Bundesrat verabschiedet.
Kantonaler Richtplan 2000
Der Richtplan des Kantons Solothurn legt nach den Vorschriften des Bundesrechtes und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die künftige
Besiedlung und Nutzung des Kantons in Grundzügen fest.
Das Amt für Raumplanung erarbeitete im Jahr 2009 einen Entwurf
„Raumkonzept Kanton Solothurn 2010 (RK-SO 2010)“. Dieses hat das
Strukturkonzept ´94 abgelöst. Im Raumkonzept des Kantons Solothurn
(RRB Nr. 1522 vom 3. Juli 2012) wurden drei verschiedene Handlungsräume definiert. Die Gemeinde Selzach wird als agglomerations-geprägter Raum bezeichnet. Der agglomerationsgeprägte Raum zeichnet sich
durch eine Mischnutzung, wobei der Fokus stärker bei der Wohnnutzung
als bei der Arbeitsnutzung liegt, und durch eine gute Verkehrserschliessung aus.
Die Inhalte des RK-SO 2010 wurden in der Gesamtüberarbeitung des
Richtplans integriert. Im Richtplan sind ausserdem folgende Inhalte auf
Gemeindegebiet verzeichnet:
-
Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung zu Bettlach hin
-
Weiler Gebiet Haag und Kleinsiedlung Gebiet Moos
-
Ortsbild von regionaler Bedeutung (Dorf Selzach, Altreu, Weiler Haag)
-
Kantonale Naturreservate: „Wandflue – Stallflue – Hasenmatt“,
„Bettlachstock“, „Eichacker – Wannengraben“, „Aareinsel mit Lagune“, „Lochbachschlucht“, „Grosse Aareinsel Inseli“ und „Widizopf“
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-
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Gebiet im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von
nationaler Bedeutung (BLN): Weissenstein
-
Kantonale Vorranggebiete Natur und Landschaft: „Grenchenberg –
Weissenstein – Balmberg“, „Burgmatt – Allmend – Büelen - Erlimoos
– Wannenrain“ und „Bellacherweiher – Länghölzli“
-
Gebiet für Freizeit und Erholung: „Altreu/Sängli“ (Badebucht Sängli
bis Campingplatz Altreu)
Abbildung 2
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Richtplanausschnitt für die Gemeinde Selzach (Richtplan
2000)
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Gesamtüberprüfung
kantonaler Richtplan
13
Der kantonale Richtplan 2000 wurde überarbeitet und vom Regierungsrat
im August 2015 zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Arbeiten zum
räumlichen Leitbild Selzach fallen in die Übergangsphase zum neuen
Richtplan. In diesem Sinne sind die Inhalte des neuen Richtplans 06/2015
sowie das Raumkonzept Kanton Solothurn (RRB Nr. 1522 vom 3. Juli
2012) mit zu berücksichtigen.
Im kantonalen Richtplan 06/2015 wurde für die Gemeinde Selzach folgender neuer Inhalt definiert:
-
Wildtierkorridor von nationaler oder regionaler Bedeutung: SO 1:
Riemberg – Lommiswil, SO 16: Bettlach – Altreu
Abbildung 3
Siedlungsstrategie Kanton
Solothurn
Richtplanausschnitt für die Gemeinde Selzach (Richtplan
06/2015)
Aufgrund der Stellungnahme vom Bundesamt für Raumentwicklung
(ARE) zum Richtplanentwurf wurde das Richtplankapitel S-1 Siedlungsgebiet überarbeitet sowie eine Siedlungsstrategie Kanton Solothurn erarbeitet (Stand 24. September 2014). In der Siedlungsstrategie wird – auf der
Grundlage von kantonalen Daten, Stand März 2014 – aufgezeigt, welchen potentiellen Bauzonenbedarf die Gemeinden aufweisen und wie das
Verdichtungspotential durch den Kanton eingeschätzt wird.
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Die Siedlungsstrategie Kanton Solothurn (kantonaler Richtplan, 2. Anhörung) weist folgende Analyse für die Gemeinde Selzach aus:
-
mittlerer Anteil an unbebauter zu bebauter Bauzone in den Wohn-,
Misch- und Zentrumszonen sowie in den Arbeitszonen (Anteil zwischen 10 – 20%)
-
Dichtewert in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen liegt im Bereich des Medianwerts (Medianwert agglomerationsgeprägter Raum:
212.2 m2 / (Einwohner + Beschäftigte))
-
Dichtewert in den Arbeitszonen liegt unter dem Medianwert (positiv)
(Medianwert: 283.9 m2 / (Einwohner + Beschäftigte))
-
Bauzonengrösse ist für die nächsten 15 Jahre ausreichend
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sind diese Daten zu überprüfen und
anzupassen.
4.2
Leitbild Selzach
Kommunale Planungsgrundlagen
Das Leitbild der Einwohnergemeinde Selzach zur letzten Ortsplanung
wurde von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 1996 beschlossen. Dabei wurden folgende Haupt- und Teilziele behördenverbindlich
festgelegt und (raumrelevante) Massnahmen vorgeschlagen, welche teilweise angegangen wurden:
A:
Selzach soll seine vielfältige Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren und sein Image als starkes eigenständiges
Dorf weiterentwickeln.
A1: Günstige Bevölkerungsstruktur verbessern
-
Bauzone möglichst nicht vergrössern
-
Aktive Baulandpolitik der Gemeinde
-
Wohneigentum fördern
-
Verdichtetes, familienfreundliches Wohnen fördern
A2: Günstige Wirtschaftsstruktur bewahren und verbessern
-
Qualitatives Wachstum von Industrie und Gewerbe fördern
-
Läden und Wirtshäuser im Dorf durch vielfältiges Angebot und
ein attraktives Dorfzentrum erhalten
A3: Günstige Schulsituation bewahren und verbessern
-
Nötige Infrastruktur sichern (z.B. Pausenplätze, Bibliothek,
Sportanlagen)
-
Schulwege zu den Weilern sowie nach Lommiswil und Bellach
sicher gestalten
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A4: Günstige Verkehrssituation auch innerhalb der Region erreichen
-
Förderung des öffentlichen Verkehrs
-
Fährverbindung bei Altreu wiederherstellen
-
Altersheim öffentlich besser erschliessen
-
Regionale Zusammenarbeit für die öffentliche Erschliessung der
Region suchen
A5: Modernisierte Infrastruktur qualitativ ergänzen
-
Gefährliche Stellen für Fussgänger durch Trottoirs, Fusswege
und Beleuchtung entschärfen
-
Nach Lösungen zur Verminderung der zerschneidenden Wirkung der Hauptverkehrsträger suchen
B
-
Besucherverkehr nach Altreu besser regeln
-
Landbeschaffung zur Sicherung künftiger Infrastrukturanlagen
Selzach soll ein ländliches und lebendiges Dorf bleiben und
alle Bevölkerungsgruppen ins Dorfleben integrieren.
B1: Ein ländliches Dorf bleiben
-
Bauzone möglichst nicht vergrössern
-
Bauernhöfe sollen nach Möglichkeit im Dorf bleiben
-
Erhaltung und Verstärkung des Dorfcharakters durch Grünareal
und Bäume
B2: Die schönen Dorfbilder erhalten und weiter pflegen
-
Aktive Gestaltung der Plätze und Strassenbilder
-
Bauliche Eingriffe im Dorfkern und in den Weilern mit Vorsicht
und Kreativität vornehmen
-
Förderung der Renovation von alten Bauten
B3. Lebendiges Dorf bleiben und Aktivitäten fördern
-
Räumlichkeiten für Vereine bereitstellen
B4: Treffpunkte bewahren und erweitern:
-
Dorfzentrum durch gestalterische Massnahmen als allgemeinen
Treffpunkt aufwerten (Sitz- und Spielmöglichkeiten)
-
Treffpunkte in den Weilern schaffen
-
Treffpunkte für Jugendliche schaffen
B5: Kommunikation im Dorf fördern
B6: Zeitgemässe Ansprüche ernst nehmen
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C:
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Selzach soll als wertvoller, vielfältiger und gesunder Lebensraum erhalten bleiben und entsprechend den Bedürfnissen
der Bevölkerung weiter aufgewertet werden.
C1: Erholungsgebiete erhalten und erweitern
-
Erholungsgebiete ausscheiden und Konflikte lösen
-
Erholungsgebiet Aare aufwerten (z. B. grösserer Uferstreifen)
-
Treffpunkte in der Natur erhalten und erweitern (Sängli, Feuerstellen, Breitensport)
-
Erholungsinfrastruktur erhalten und verbessern (Bänke, Spielplätze)
-
Velo- und Wanderwegnetz erhalten und erweitern (frei von Asphalt und Verkehr)
-
Zugänge zu den Erholungsgebieten attraktiver gestalten (z.B.
Schattenbäume in der Witi, Fussweg ins Moos)
-
Lärmemissionen in Grenzen halten (Motorboote, Modellflugzeuge, Flugplatz Grenchen)
-
Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, erweitern
und gerade soweit nötig reglementieren (z.B. Spielgelände,
Schreberärten)
C2: Natur und Landschaft pflegen und aufwerten
-
Naturnahe Landwirtschaft unterstützen (z.B. Hofstetten, Hochstammbäume)
-
Lebensvielfalt im Dorf und Landschaft erhalten und Aufwertungen der Landschaft fördern (z.B. Bäche revitalisieren, Waldränder aufwerten, Ufergestaltung, Waldreservate schaffen)
C3: Gesunde Lebensbedingungen erhalten und verbessern
-
In Wohngebieten und im Dorfzentrum Verkehr beruhigen
-
Verkehrsfreie Areale prüfen
-
Lärmimmissionen der T5 vermindern (z.B. Lärmschutz und Hecken)
-
Fluglärm durch regionale Absprachen in Schranken halten
Der Gemeinderat hat zudem am 29. Mai 2008 beschlossen, einen Prozess
Lokale Agenda LA 21 zu starten. Dazu wurden Leitsätze für die Entwicklung der Gemeinde definiert, welche bis Ende 2011 umzusetzen sind. Folgende raumrelevanten Inhalte wurden festgelegt und werden teilweise
bereits angegangen:
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Siedlungsentwicklung
-
17
Räumliches Leitbild erstellen (Wildkorridore schaffen, schützenswerte
Objekte erhalten, zweckmässige Ein- resp. Auszonungen machen, der
gültige Zonenplan für den Weiler Haag auch in Zukunft weiterführen,
auch weiterhin Mischnutzung im Weiler Haag, aktive Förderung des
verdichteten Bauens (mind. Reiheneinfamilien- noch besser Mehrfamilienhäuser))
-
Siedlungskonzept erarbeiten
-
Dörflicher Charakter erhalten
-
Wohnbauförderung im Bereich Alterswohnungen
-
Renovation Schulhaus 3
-
Planung und Machbarkeitsstudie einer neuen Turnhalle
-
Zweckmässige Lokalitäten für die Jugend suchen
-
Spielplätze einrichten und unterhalten
-
Umweltgerechter Unterhalt von Bauten und Anlagen
-
Konzept für Erwerb und Vermarktung von Industrieland ausarbeiten
-
Gebührenreglement überarbeiten (mit der heutigen Lösung wird umweltbewusstes Bauen mit höheren Gebühren bestraft)
-
Boden haushälterisch nutzen, in erster Linie leerstehende Gebäude
nutzen
Verkehr
-
Baureglement anpassen
-
öV-Verbindung Selzach – Lommiswil verbessern
-
öV-Verbindung Selzach – Altreu (ganze Linie 19 Betrieb auch Sa/So,
Haltestellen überprüfen)
-
Verkehrssicherheit auf Gemeindestrassen prüfen und allenfalls Massnahmen treffen
-
Konzept Tempo 30 erarbeiten (insbesondere bei Schulanlagen, Bettlacherstrasse, Gebiet Südwest)
-
Konzept Langsamverkehr (Velo, Inline-Skating)
-
Konzept Parkregime
-
Sicherheit der Schulwege verbessern (insb. Kreuzung Friedhofstrasse/Mannwilweg/Hubmattweg)
Umwelt / Nicht-Siedlungsgebiet
-
Parkverbot am Forstweg und an der Bellacherstrasse
-
Passionsplatzkreuzung
-
Wanderwege im Dorf erhalten und ausbauen
-
Weitere kommunale Schutzzonen schaffen
-
Naturinventar pflegen
-
Badeplatz „Sängli“, wie weiter
-
GWP und GEP für ganzes Dorf ausarbeiten
-
Schutzkonzept Wasserversorgung schaffen
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-
18
Vernetzungsprojekt Witi (ÖQV), auch in Richtung Bellach und Bettlach
-
Bäche umweltgerecht sanieren und unterhalten
-
Erlangung des Labels Energiestadt
-
Bauvorschriften vereinfachen (Solarzellen sollen „unbürokratisch“
bewilligt werden können
-
Bestehende Fruchtfolgeflächen erhalten
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
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Einwohnergemeinde Selzach
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19
5
Bevölkerung, Wohnraum, Ortsentwicklung
5.1
Bevölkerung
Die Gemeinde Selzach ist seit dem Jahr 1900 von 1‘500 auf heute rund
3’300 Personen gewachsen. Wie in Abbildung 4 ersichtlich weist die Bevölkerungsentwicklung Schwankungen auf. Zwischen 1980 und 1990
blieb die Bevölkerung relativ konstant, während ab 1990 die Einwohnerzahl wieder relativ stark angestiegen ist. Zwischen 2000 und 2015 ist
Selzach um durchschnittlich 1.1% bzw. 30 Personen pro Jahr gewachsen.
Ende 2015 lebten 3'303 Personen in Selzach. Gemäss Raumplanungsbericht zur letzten Ortsplanungsrevision (BSB + Partner, 11. Dezember 1997)
wurde für das Jahr 2012 eine Bevölkerungszahl von 3‘020 erwartet. Tatsächlich wohnten Ende 2012 3‘130 Personen in Selzach.
Bevölkerungsprognose 2035
Für die künftige Bevölkerungsentwicklung orientiert sich die Gemeinde an
den Prognosen des Kantons. Das mittlere Szenario der kantonalen Prognose geht von einem Zuwachs (ab 2009) von rund 0.5% (durchschnittlich
+16 Einwohner/Jahr) aus. Basierend auf der Bevölkerungszahl von 3’303
(Stand 31. Dezember 2015) wäre bei einem Bevölkerungswachstum von
0.5% pro Jahr bis zum Jahr 2035 eine Einwohnerzahl von rund 3’650 zu
erwarten. Geht man von einem Zuwachs von 0.7% pro Jahr ab 2015 aus
(entsprechend dem oberen Szenario des Kantons), wäre mit 3’800 EinwohnerInnen zu rechnen.
BSB + Partner, Ingenieure und Planer AG
Version 004
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Erläuterungsbericht zum räumliches Leitbild 2016
20
2015:
Abbildung 4
Bevölkerungsentwicklung (rote Linien) und –prognose ab 2016 (orange Linien: hell: 0.5% pro
Jahr, dunkel: 0.7% pro Jahr) (Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Eckdaten der Gemeinden /
Bevölkerungsstatistik)
5.2
Bevölkerungsstruktur / Altersstruktur
Die Abbildung 5 zeigt, dass die Bevölkerung von Selzach zwischen 2000
und 2012 leicht älter geworden ist. Während der Anteil an unter 40 Jährige um 3.6% abgenommen hat, hat insbesondere der Anteil an den 65
– 79 Jährigen zugenommen. Die Überalterung ist im Vergleich zu den Solothurner Nachbargemeinden Bettlach, Lommiswil und Bellach eher gering. Die Abnahme der unter 40 Jährigen betrug im Bezirk Lebern zwischen 2000 und 2012 um 5.7% und im Kanton Solothurn um 4.8%.
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2035:
Einwohnergemeinde Selzach
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21
40
35
30
Einwohner [%]
25
20
15
10
5
0
-5
0-19 Jährige
20-39 Jährige
40-64 Jährige
65-79 Jährige
80+ Jährige
Stand 2000 [%]
22.9
26.1
34.6
12.6
3.8
Stand 2012 [%]
22.5
22.9
35.8
14.5
4.4
Entwicklung 2000 - 2012
-0.4
-3.2
1.2
1.9
0.6
Abbildung 5
5.3
Geographie
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur zwischen 2000 und
2012 (Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Eckdaten der Gemeinde Selzach)
Siedlungsgebiet
Die Gemeinde Selzach ist eingebettet zwischen dem Jura im Norden und
der Aare im Süden. Der höchste Punkt der Gemeinde, aber auch des Kantons Solothurn, die Hasenmatt liegt auf 1‘445 m. ü. M. Im nördlichen Teil
des Siedlungsgebiets liegt an Südhanglage ein attraktives Wohngebiet.
Die Gewerbe- und Industriezone befindet sich vorwiegend zwischen der
Hauptverkehrsachse (Solothurn- / Bielstrasse) und der Bahnlinie der SBB.
Selzach zeichnet sich insbesondere auch durch die Kleinsiedlungen Moos
und Chänelmoos im Norden der Gemeinde, den Weiler Haag, welcher an
die Gemeinde Bettlach grenzt und Altreu, welches an der Aare liegt, aus.
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Bestehende Bauzonen
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Die Gemeinde Selzach umfasste eine Gesamtfläche von 1‘947 ha, wobei
179 ha (9%) Siedlungsfläche ist (Amt für Finanzen, Eckdaten der Gemeinde Selzach, Arealstatistik 2004/2009). Rund 50% sind der Landwirtschaftlichen Nutzfläche und 38% der Waldfläche zugeteilt.
Das Siedlungsgebiet besteht aus den Bauzonen, Reservezonen, Verkehrsflächen, Gewässer und Uferschutzzone sowie Spezialzone. Rund 55% der
Bauzone sind den Wohnzonen (eingeschossig W1, zweigeschossig W2,
dreigeschossig W3) zugewiesen (vgl. Tabelle 1). Die Mischzone macht
knapp 13%, die Gewerbezone 3% und die Industriezone 17% aus. Die
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA) nimmt knapp 9% der
Bauzone ein.
Der rechtsgültige Bauzonenplan der Einwohnergemeinde Selzach zeigt,
wo sich die einzelnen Zonen befinden (vgl. Abbildung 6). Seit der letzten
Ortsplanungsrevision sind einige Anpassungen vorgenommen worden.
Der Bauzonenplan aus dem Jahr 2001 ist somit nicht mehr aktuell.
Die Bauzonengrösse der letzten Ortsplanung ergab ein Fassungsvermögen für 3‘600 Einwohner (gemäss RRB Nr. 2345 vom 4. Dezember 2001).
Mit einer aktuellen Bevölkerungszahl von 3‘130 Personen bietet die
Bauzone somit noch Platz für 470 Personen.
Am 1. Juni 2012 sind 5 Wohnungen leer gestanden (Leerwohnungsstand
von 0.4). Dies ist im Vergleich zum Bezirk Lebern (1.59) und im kantonalen
Vergleich (1.98) relativ gering.
Bestehende Baulandreserven
Der Anteil an unbebauter zu bebauter Wohn- und Kernzone beträgt rund
10.0%.
Tabelle 1
Bauzonengrösse (total und unbebaut) der einzelnen Zonen in
Selzach ( Beurteilung durch Gemeinde, Stand 27. Oktober
2014)
Zone
Bauzone in ha
davon unbebaut
Wohnzone W1
2.65
0.17
Wohnzone W2
43.25
4.16
Wohnzone W3
17.40
1.49
Kernzone
6.90
0.52
Gewerbezone mit Wohnen
7.82
1.27
Reine Gewerbezone
3.46
0.29
19.63
3.81
9.89
0.24
Spezialzone
1.24
0.00
Weilerzone
2.90
0.06
115.14
12.01
Industriezone
Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen (öBA)
Bauzone total
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Abbildung 6
Bauzonenplan aus der letzten Ortsplanung (RRB Nr. 2345 vom
4. Dezember 2001)
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5.4
24
Siedlungsqualität / Ortsbild
Das Dorf von Selzach sowie Altreu und der Weiler Haag sind im kantonalen Richtplan als Ortsbilder von regionaler Bedeutung ausgezeichnet. Im
Bauzonenplan der Gemeinde ist lediglich das „Städtchen Altreu“ mit einer Ortsbildschutzzone überlagert. Dem Schutz des Dorfbildes im Zentrum der Gemeinde wird durch die Kernzone alt, welche die Erhaltung des
alten Orts- und Strassenbilds und den Schutz der geschichtlich wertvollen
Bauten bezweckt, berücksichtigt. Im Zonenreglement fehlt jedoch ein Eintrag zum Umgang mit schützens- und erhaltenswerten Gebäuden.
Abbildung 7
Verdichtung
oben: Dorf Selzach (Kt. Solothurn, Bildarchiv); unten: Altreu
(links) und Aareinseli (rechts) (www.peterbrotschi.ch)
In den vergangenen 20 Jahren sind einige Baulücken (unbebaute
Bauzone) geschlossen worden. Insbesondere in der Wohnzone und in der
Industriezone sind mehrere Bauten entstanden. Diese Entwicklung gegen
Innen ist eine Form der Verdichtung. Die unbebaute Bauzone verfügt aber
noch über ausreichend Fläche für das erwartetete Bevölkerungswachstum
(vgl. Tabelle 1).
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Abbildung 8
5.5
25
Siedlungsentwicklung zwischen 1993 und 2013 (rot: Überbauungen in der Wohnzone; blau: Überbauungen in der Industriezone)
Grünfläche, Siedlungsbegrenzung, Trenngürtel
Innerhalb des Dorfs Selzach befinden sich zwei grössere Landwirtschaftsflächen, welche auch als solche genutzt werden. Weitere Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebiets bilden die kommunale Uferschutzzone, welche entlang des Lochbachs und des Moosbachs teilweise ausgeschieden
sind, sowie die Schrebergartenzone. Ausserdem sind einige Bäume als erhaltenswert eingestuft. Im Zonenreglement fehlt aber ein entsprechender
Eintrag.
Das Siedlungsgebiet ist von Landwirtschaftsland umgeben. Eine klare Abgrenzung besteht meist nicht (Ausnahme: Aarelauf im Altreu). Zu den
Nachbargemeinden Bettlach, Bellach und Lommiswil hin besteht ein Siedlungstrenngürtel (Grüngürtel). Die Gemeinden sind klar voneinander getrennt.
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6
Wirtschaft und Standort
6.1
Arbeitsplätze / Arbeitsstätten
26
Die Entwicklung im Bereich Wirtschaft und Standort wird nachfolgend
anhand der Anzahl Arbeitsplätze und Arbeitsstätten beurteilt. Die Anzahl
Arbeitsstätten sowie der Arbeitsplätze hat zwischen 1995 und 2013 insgesamt um 13% zugenommen. Die Entwicklung der Arbeitsplätze ist in
den verschiedenen Arbeitssektoren unterschiedlich verlaufen: Während
insbesondere im 2. und 3. Sektor neue Arbeitsstätten geschaffen wurden,
gingen 27% aller Betriebe im 1. Sektor (15 Arbeitsstätten) verloren.
Die Gründe für diese Entwicklung liegen einerseits im Strukturwandel (insbesondere der Landwirtschaft). Andererseits gingen mit dem Wegzug der
Firmen Sinterwerke AG und Glatzfelder AG viele Arbeitsplätze in Selzach
verloren.
Abbildung 9
Entwicklung der Anzahl Arbeitsstätten und Arbeitsplätze (Bundesamt für Statistik / Amt für Finanzen, Kanton Solothurn, Arbeitsstätten und Beschäftigte); die Zahlen von 2011-2013 basieren auf einer anderen Erhebungsmethode, sie sind nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren
zuvor.
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Abbildung 10
27
Entwicklung der Anzahl Arbeitsplätze pro Sektor (Bundesamt für Statistik / Amt für Finanzen,
Kanton Solothurn, Arbeitsstätten und Beschäftigte); die Zahlen von 2011-2013 basieren auf einer anderen Erhebungsmethode, sie sind nicht zwingend vergleichbar mit den Jahren zuvor.
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28
7
Verkehr
7.1
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Gemeinde Selzach weist eine hohe Erschliessungsgüte für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf. Die nächstgelegenen Autobahnanschlüsse liegen in Grenchen oder Solothurn (A5), welche in rund 10 Fahrminuten erreichbar sind.
Als wichtigste Verkehrsachse durchquert die Kantonsstrasse Biel-/Solothurnstrasse (H5) sowie die Dorfstrasse das Gemeindegebiet. Die Verkehrszählungen aus den Jahren 2000, 2005 und 2010 zeigen, dass die
H5 relativ hohe Verkehrszahlen aufweist. Da für die Gemeinde Selzach
entlang der H5 keine Erhebungen gemacht wurden, werden hier die Zählungen, welche in Bettlach und Bellach durchgeführt wurden, herangezogen. Diese zeigen, dass zwischen 2005 und 2010 der Verkehr um 25%
(in Bellach) bzw. um 12% (in Bettlach) zugenommen hat. Für das Jahr
2020 wird eine weitere Zunahme von 5% (in Bellach) bzw. von 7% (in
Bettlach) prognostiziert.
Die Verkehrserhebung für die Dorf-/Bäriswil-/Lommiswilstrasse zeigt zwischen 2000 und 2005 eine leichte Verkehrsabnahme von -2%. Zwischen
2005 und 2010 stieg der Verkehr jedoch um 20% an. Die Verkehrsprognose fürs 2020 geht von einer Zunahme um knapp 17% aus.
Die Hauptverkehrsachsen verlaufen mitten durch das Siedlungsgebiet,
wobei sich entlang der Solothurn-/Bielstrasse vorwiegend Gewerbe- und
Industriezone erstreckt.
Lommiswilerstrasse (Selzach)
Jahr 2000 / 2005 / 2010 / 2020
DTV 1‘570 / 1‘539 / 1‘849/ 2‘161
SV 3.1% / 3.0% / 3.7%
Bielstrasse (Bellach)
Jahr 2005 / 2010 / 2020
DTV 9‘716 / 12‘156 / 12‘804
SV 2.1% / 2.4%
Solothurnstrasse (Bettlach)
Jahr 2005 / 2010 / 2020
DTV 12‘107 / 13‘586 / 14‘567
SV 3.95% / 3.75%
Abbildung 11
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Verkehrszählung 2000 / 2005 / 2010 (SO!GIS) sowie Verkehrsprognose für 2020. DTV = Durchschnittlicher Täglicher
Verkehr, SV = Anteil Schwerverkehr (SO!GIS, Gesamtverkehrsmodell kt. Solothurn)
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Die Verkehrsunfallstatistik der Kantonspolizei Solothurn zeigt, dass die
Unfallstatistik
Anzahl an Verkehrsunfällen (inner- und ausserorts) zwischen 2010 und
2011 abgenommen haben, zwischen 2011 und 2012 allerdings wieder
gestiegen sind (siehe Tabelle 2) Im 2012 wurden insgesamt 12 Verkehrsunfälle registriert, während es im 2011 7 Unfälle waren. Zwischen 2012
und 2013 hat die Anzahl Unfalle erneut abgenommen.
Diese Zahlen sind vergleichbar mit denjenigen der Gemeinde Bettlach. In
Bellach wurden hingegen insgesamt mehr Verkehrsunfälle registriert als
in Selzach (2012: 30, 2013: 15).
Tabelle 2
Verkehrsunfallstatistik 2011 bzw. 2012 für die Gemeinde
Selzach (Kantonspolizei Solothurn, 2011 bzw. 2012)
Unfälle total
Jahr
Anzahl
2010
13
mit Verletzten
mit Sachschaden
2011
2012
2013
2010
2011
2012
2013
2010
2011
2012
2013
7
12
8
8
6
8
7
5
1
4
1
Die Arbeitsgruppe „attraktive Gemeinde für alle“ (agfa) hat ein Verkehrs-
Verkehrskonzept
konzept für die Gemeinde Selzach erarbeitet. Im Massnahmenplan Verkehr werden Massnahmen wie zusätzliche Trottoirs, Verkehrsbeschränkungen etc. vorgeschlagen. Der Massnahmenplan wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. März 2015 zur Kenntnis genommen und
der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2015 vorgestellt. Ausgewiesene
Massnahmen sollen nun etappenweise realisiert werden.
7.2
Öffentlicher Verkehr
Die Gemeinde Selzach ist sowohl über die Busbetrieb Grenchen und Umgebung (BGU), Linie 32 (Grenchen – Bettlach – Selzach – Lommiswil), sowie durch die SBB (Biel / Bienne – Solothurn – Olten) erschlossen. Das
Siedlungsgebiet ist zu einem Grossteil durch den öV erschlossen. Einzig
die Kleinsiedlungen Moos und Chänelmoos sowie der Weiler Haag weisen
heute eine geringe Erschliessungsgüte auf. Ein Bedarf zum Ausbau des
öffentlichen Verkehrs besteht zurzeit aber nicht. Das Dorf, insbesondere
um den Bahnhof Selzach, ist aufgrund des Halbstundentakts der Bahnlinie
(Erschliessungsgüte C bis 300 m Distanz bzw. D1 bis 300 – 500 m Distanz)
gut erschlossen. Der Bus verkehrt lediglich im Stundentakt (Erschliessungsgüte D2 bis 300 m Distanz bzw. E 300 – 500 m Distanz).
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Abbildung 12
7.3
30
Erschliessungsgüte öffentlicher Verkehr der Gemeinde Selzach
(SO!GIS)
Langsamverkehr
Innerhalb des Siedlungsgebietes ist die Infrastruktur für den Langsamverkehr (Trottoirs, Fusswege, Zebrastreifen) weitgehend vorhanden. Massnahmen, insbesondere auch bezüglich Schulwegsicherheit, werden zurzeit im Rahmen des Verkehrskonzepts erarbeitet.
Durch das Siedlungsgebiet und die Naherholungsgebiete (Jura und Aarelauf) verlaufen mehrere Wanderrouten. Durch die Witi verläuft ein Radweg, welcher Teil mehrerer Velorouten (SchweizMobil) ist:
-
Mittelland-Route (Solothurn – Ins)
-
Aare-Route (Biel (Nidau) – Solothurn)
-
Jurasüdfuss-Route (Olten – Grenchen)
-
Storchen Tour (Solothurn – Biel)
Weiter verlaufen die folgenden Langsamverkehrsachsen durch die Gemeinde Selzach:
-
Nationale Wanderroute 5 (Jura – Höhenweg)
-
Nationale Skatingroute 3 (Mittelland-Skate)
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31
-
Nationale Kanuroute 1 (Aare-Kanu)
-
Regionale Mountainbikeroute 44 (Chasseral – Weissenstein)
Infrastruktur und Dienstleistung
Das Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot in Selzach ist gut und deckt
ein breites Spektrum ab. Im Bereich Bildung bildet die Gemeinde Selzach
mit den Gemeinden Bellach und Lommiswil seit August 2007 den Zweckverband Schulkreis. Die Gemeinde verfügt über einen Kindergarten (3
Klassen), eine Primarschule (inkl. Musikschule) sowie eine Sekundarstufe.
Dem Kindergarten und den Schulhäusern sind mehrere Spielplätze, Sportanlagen und Turnhallen angegliedert. Die Sportanlagen und Turnhallen
werden zusätzlich zum Schulbetrieb durch Vereine benützt. In der Gemeinde sind zurzeit insgesamt 44 Vereine tätig.
Die Infrastruktur der Schulhäuser ist zurzeit ausreichend. Diese muss stetig
überprüft und an das Bevölkerungswachstum angepasst werden.
Das medizinische Angebot ist mit Allgemein- und Zahnmedizin, Physiotherapie, Tiermedizin sowie alternativer Medizin ausreichend vorhanden.
Für Güter des täglichen Gebrauchs stehen der Bevölkerung mehrere Einkaufsmöglichkeiten (Bäckerei-Konditoreien, Metzgerei, Coop, Getränkehandel, Drogerie) zur Verfügung. Zudem finden sich mehrere Restaurants
sowie diverse weitere (Klein-) Gewerbe (Coiffeursalon, Autogarage, Baugeschäft, Elektrogeschäft, Finanzdienstleistungen, Blumengeschäft etc.)
in Selzach. Auch verfügt die Gemeinde über eine Poststelle und eine Bankfiliale.
Die Infrastrukturen im Bereich Verkehr, Wasser, Abwasser und Strom sind
gut ausgebaut. Dem Unterhalt dieser Anlagen wird heute ausreichend Beachtung geschenkt.
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Gewässer
9
Umwelt
9.1
Gewässer, Grundwasser
32
Das Siedlungsgebiet wird von den folgenden Bächen durchquert:
-
Lochbach, welcher im Gebiet der Schauenburg entspringt und das
kantonale Naturreservat Lochbachschlucht durchfliesst.
-
Moosbach, welcher im Gebiet „Chapf entspringt und entlang der
Moosstrasse in Richtung Süden fliesst. Nach Mündung des Brüelbächlis mündet der Moosbach ca. 100 m oberhalb der Schänzlistrasse in
den Lochbach.
-
Brügglibach, welcher im Gebiet Brüggli in mehreren Ästen (Oberer,
Mittlerer, Westlicher Brügglibach, Wandfluebach) entspringt.
Der Lochbach und der Brügglibach weisen zahlreiche Durchlässe, Brücken
und Eindolungen auf. Insbesondere der Lochbach ist innerhalb des Siedlungsgebietes weitgehend ökomorphologisch stark beeinträchtigt oder
künstlich (vgl. Abbildung 13).
Zurzeit sind im Rahmen der Umsetzung der Gefahrenkarte (Massnahmenkonzept) kleinere Ausdolungen geplant. Insbesondere ist entlang des
Lochbachs (zwischen Eichholzstrasse und SBB Unterführung) zurzeit ein
Hochwasserschutzprojekt in Planung, welches zusammen mit dem Amt
für Verkehr und Tiefbau sowie dem Amt für Umwelt erarbeitet wird.
Grundwasser
Auf Gemeindegebiet sind zahlreiche Grund- und Quellwasserfassungen
vorhanden, die mit Grundwasserschutzzonen geschützt sind. Die geschützten Fassungen dienen mehrheitlich den Wasserversorgungen von
Selzach und Altreu, einige Fassungen werden von den umliegenden Wasserversorgungen Bellach, Bettlach und Welschenrohr/Gänsbrunnen genutzt.
Selzach hat die Arbeiten zur Schutzzonenüberarbeitung für ihre eigenen
Quellen bereits in Angriff genommen. Konflikte mit nicht zonenkonformen Anlagen und möglicher Abstimmungsbedarf mit der Ortsplanung ergeben sich insbesondere im Gebiet Haag (Altreuquelle der WV Altreu, voraussichtlich keine gesetzeskonforme Schutzzone ausscheidbar, Stilllegung Fassung) und Chänelmoos (PW Obermatt: Aufgabe Fassung oder
Verlegung Känelmoosstrasse; Verlegung Zufahrt Hof Fuchsenwald).
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Cholgraben
Schwelligraben
Wandfluebach
Lochbach
Brügglibach
Chalenbach
Moosbach
Sagibächli
Brügglibach
Lochbach
Aare
Abbildung 13
Ökomorphologie der Fliessgewässer und Grundwasserschutzzonen und -areale für die Gemeinde Selzach (SO!GIS)
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9.2
34
Naturgefahren
In den Jahren 2008 und 2009 wurde im Auftrag der Einwohnergemeinde
Selzach die kommunale Gefahrenkarte für die Prozesse Überflutung,
Übersarung sowie für Massenbewegungen erarbeitet. Die synoptische
Gefahrenkarte (BSB + Partner, 2009) zeigt neben Abschnitten mit Potential für Ufererosion entlang des Loch-, Moos- und Brügglibachs eine geringe bis mittlere Gefährdung. Die Prozesse Massenbewegungen liegen
im oberen Einzugsgebiet des Lochbachs und damit ausserhalb der
Bauzone. Für den Lochbach wurde auf Basis der kommunalen Gefahrenkarte ein Massnahmenkonzept erarbeitet. Dieses wird zurzeit umgesetzt.
Daneben verfügt die Einwohnergemeinde über ein Unterhaltskonzept für
die Fliessgewässer (Emch + Berger, Solothurn 2006).
Im Bericht zur Gefahrenkarte Wassergefahren werden neben baulichen
auch raumplanerische Massnahmen vorgeschlagen. Dadurch soll das
Schadenpotential verringert werden. Insbesondere ist im Rahmen der
Ortsplanungsrevision der Raumbedarf der Gewässer sicherzustellen. Zudem sollen die überflutungsgefährdeten Landwirtschaftsflächen (v. a.
Moosbach, Brügglibach) als Freihalteflächen ausgeschieden werden (vgl.
Abbildung 14). Im Gebiet der ehemaligen Sägerei Rudolf auf GB Selzach
Nr. 2714 (Gestaltungsplan) ist der Hochwassergefährdung durch geeignete Massnahmen Rechnung zu tragen.
Von weiteren raumplanerischen Massnahmen wurde in Selzach abgesehen. Ein Grossteil der überflutungsgefährdeten Flächen, insbesondere
entlang des Lochbaches, sind bereits eingezont bzw. überbaut.
Die Intensitätskarte zu den spontanen Rutschungen im Gebiet Schauenburg Schwang / Wagnerbann (SolGeo, 2009) zeigen eine mittlere Intensität innerhalb des Betrachtungsperimeters. Für kontinuierliche Rutschungen sind schwache bis mittlere Intensitäten zu erwarten. Dazu werden
verschiedene bauliche Anpassungen und Bewirtschaftungsmassnahmen
aufgeführt. Ein Grossteil der Massnahmen wurde bereits nach dem Rutschungsereignis von 1970 umgesetzt.
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Abbildung 14
9.3
35
Ausschnitt aus der Gefahrenkarte Selzach, Soll-Zustand (BSB +
Partner, 2010)
Natur und Landschaft
Die Naturräume der Gemeinde Selzach sind einerseits geprägt durch den
Jurasüdfuss im Norden und die ehemalige Schwemmebene der Aare im
Süden der Gemeinde. Andererseits beeinflussten die jahrhundertelange
Besiedlung und die landwirtschaftliche Nutzung, sowie die damit verbundene Jura-Gewässerkorrektur und Drainage der Landwirtschaftsfläche,
die Natur und Landschaft von Selzach.
Mit dem Naturinventar (Oekofauna, 1994) und dem Naturkonzept (BSB +
Partner, 2001) wurden die wertvollen Naturobjekte und Lebensräume für
Tiere und Pflanzen erfasst und Schutzziele festgelegt. Diese werden – ausserhalb des Siedlungsgebietes – teilweise im Vernetzungsprojekt SelzachBellach umgesetzt. Ausserdem werden mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan (Entwurf 06/2015) die Wildtierkorridore festgesetzt. Diese
sehen weitere Massnahmen zur Vernetzung der Lebensräume von Wildtieren vor.
Innerhalb des Siedlungsgebietes erfolgten Massnahmen zum Schutz wertvoller Naturräume und –objekte im Rahmen der Ausscheidung von Uferschutzzonen sowie von Hecken und erhaltenswerten Einzelbäumen. Ausserhalb des Siedlungsgebiets sind wertvolle Natur- und Landschaftsräume
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durch kantonale Schutzzonen sowie die kommunale Landschaftsschutzzone geschützt. Zur kommunalen Landschaftsschutzzone fehlt aber eine
Aussage im Zonenreglement.
Einzigartig in Selzach ist das Europäische Storchendorf, welches in Altreu
liegt. Weitere wichtige Naturschutzobjekte sind neben den im kantonalen
Richtplan (06/2015) ausgewiesenen Gebiete die Trockenwiesen und –weiden (TWW-Flächen) im Jura, die Vereinbarungsflächen im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft sowie die zahlreichen geowissenschaftlich
schützenswerten Objekte (Geotope).
Naturinventar
Im Naturinventar (Oekofauna, 1994) wurde das Gebiet zwischen Bahnlinie und dem Waldgebiet des Jurasüdfusses untersucht. Dieses zeichnete
sich durch eine lockere Bepflanzung mit zahlreichen Obstgärten und einer
reichhaltigen Heckenlandschaft aus. Die naturnahen Strukturen waren
ausserordentlich zahlreich und bildeten die Grundlage für ein gut funktionierendes Netz von Lebensräumen.
Die Waldränder wurden mit wenigen Ausnahmen als naturfern beurteilt.
Eine Strauchschicht war aufgrund der fehlenden Waldrandstufung kaum
vorhanden und die Weidenutzung verlief vielerorts bis direkt an den
Waldrand.
Der dichte Heckenbestand wies ein grosses Vernetzungspotenzial auf. Allgemein waren die Hecken in Selzach naturnah ausgebildet und gut strukturiert. Aufwertungsmöglichkeiten bestanden beim Totholzanteil, der
Lichtdurchlässigkeit, der Linienführung und dem Krautsaum.
Einige wertvolle und artenreiche Wiesen und Böschungen befanden sich
insbesondere im Wannenrain (nordwestlich des Siedlungsgebietes), auf
der Rütenen (obere Allmend, nördlich des Siedlungsgebietes) und im Forst
(südlich des Langhölzliwaldes).
Selzach zeichnete sich weiter durch die grosse Anzahl an kleinen und locker bepflanzten Hostetten aus. Aufgrund des hohen Anteils alter Bäume,
des vorhandenen Totholzes und der extensiven Bewirtschaftung der Wiesen wurde ein Grossteil als ökologisch wertvoll eingestuft.
Im Jahr 2008 wurden zur Aktualisierung der Feldaufnahmen von 1994
mehrere Feldbegehungen durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass sich
die Situation nicht grundlegend geändert hat. Es wurde festgehalten, dass
die Hecken nachwievor zahlreich und vielfältig sind. Grossräumige Lebensräume befinden sich vorwiegend in den Hanglagen. Auffallend ist
aber die fortschreitende Dezimierung der Obstgärten. In einigen Fällen
werden zwar gefällte Bäume durch Jungbäume ersetzt, meist verschwinden die alten Bäume jedoch ersatzlos. Einzig im Wannenrain befinden sich
noch grosse, naturnahe Hostetten. Südlich der Bahnlinie dienen einige
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dichte Hecken, das Aareufergehölz und eine grössere Hostetten eben einigen Brachen und Wiesen als naturnahe Lebensräume. Ausserdem wurden in den letzten Jahren Massnahmen zur ökologischen Aufwertung von
Lebensräumen umgesetzt (Eichacker-Wannengraben, Aareinsel, Aareufer
etc.)
Nach wie vor weist die Bahnlinie mit dem begleitenden Böschungsbewuchs einerseits Vernetzungsfunktion in Richtung West-Ost auf, bildet
andererseits jedoch gemeinsam mit der stark befahrenen Bielstrasse eine
einschneidende Barriere. In verschiedenen Gebieten existieren Strukturen
für eine erfolgreiche Vernetzung, die jedoch im Sinn von Trittsteinen miteinander verbunden werden müssen.
9.4
Lärm
Gemäss dem kantonalen Lärmsanierungsprojekt (LSP) für die Gemeinde
Selzach werden die massgebenden Immissionsgrenzwerte entlang der
Dorfstrasse bezüglich Lärmbelastung am Tag wie auch in der Nacht mehrheitlich überschritten. Entsprechend der Lärmschutzverordnung (LSV,
Stand am 14. August 2010) muss die Gemeinde zum Baugesuch einen
Aussenlärm-Nachweis verlangen, aus dem hervorgeht, mit welchen Massnahmen die Grenzwerte eingehalten werden können, welche Anforderungen sich an die Schalldämmung der Gebäudehülle ergeben und mit
welchen Konstruktionen diese erreicht werden können.
Im 2011 erstellte die SBB entlang der Bahnlinie auf Teilabschnitten Lärmschutzwände.
Eine weitere Lärmquelle stellt der Flugverkehr, welcher durch den Regionalflugplatz Grenchen verursacht wird, dar. Mit RRB Nr. 1450 vom 15.
September 2015 hat sich der Regierungsrat gegen eine Pistenverlängerung in Richtung Osten entschieden.
9.5
Belastete Standorte
Innerhalb des Siedlungsgebietes sind mehrere Parzellen im Kataster der
belasteten Standorte verzeichnet (vgl. Abbildung 15). Diese sind teilweise
untersuchungsbedürftig. Bei untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten besteht ein Untersuchungsbedarf unabhängig von einem Bauvorhaben. Bei Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten oder bei Standorten, wo ein Verdacht auf Verunreinigung des Bodens oder des mineralischen Untergrundes vorliegt, ist vor Baubeginn eine
altlastenrechtliche Voruntersuchung durchzuführen und dem Amt für
Umwelt vorgängig das Untersuchungsprogramm zur Stellungnahme vorzulegen.
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Abbildung 15
9.6
38
Ausschnitt aus dem Kataster für belastete Standorte (SO!GIS)
Störfallvorsorge
In Selzach unterstehen die Jurasüdfusslinie der SBB, die Bielstrasse, sowie
die Firmen Galvano Wullimann AG, Pyrodur AG und Winkelhausen AG
den Bestimmungen der Störfallverordnung (StFV). Um allfällige Konflikte
in Bezug auf raumplanerische Massnahmen frühzeitig zu erkennen, hat
das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahre 2013 die Planungshilfe „Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge“ herausgegeben.
Im Sinne der Planungshilfe sind die Bahnlinie, sowie die Firmen Galvano
Wullimann AG und Pyrodur AG für die Raumplanung relevant. Nutzungsplanungen und Bauprojekte im 100 m breiten, sogenannten Konsultationsbereich rund um diese Objekte sollten gemäss der ARE-Planungshilfe
bewertet und realisiert werden.
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9.7
39
Grünräume, Hecken und Einzelbäume
Innerhalb des Siedlungsgebietes sind nur wenige Grünräume ausgeschieden. Diese umfassen die kommunale Uferschutzzone und die Schrebergartenzone. Dennoch weist das Siedlungsgebiet viele Grünflächen aus.
Dies insbesondere aufgrund der Privatgärten wie auch der Landwirtschaftsflächen, welche im Siedlungsgebiet liegen. Ausserdem sind einige
Bäume als erhaltenswert eingestuft.
9.8
Energie
Im 2010 hat der Gemeinderat Selzach entschieden, im Rahmen des Energiestadtprogramms eine umfassende Bestandesaufnahme durchzuführen
und Massnahmen zu erarbeiten, welche Selzach zu einer „energiebewussten Gemeinde“ führen.
9.9
Freizeit und Erholung
Die Gemeinde Selzach verfügt über mehrere Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Insbesondere entlang der Aare bietet die Witi-Ebene und Altreu mit seiner Badebucht Sängli und dem Campingplatz ein attraktives
Naherholungsgebiet. Im kantonalen Richtplan ist Altreu / Sängli als Gebiet
für Freizeit und Erholung festgesetzt. Als Zielsetzung hält der Richtplan
fest, die bestehenden Anlagen zu erhalten und eventuell mit Bootsplätzen
für die Verlagerung von Booten aus der Witi sowie mit Bademöglichkeiten
zu ergänzen.
Gemäss dem touristischen Masterplan für die Region Balmberg-Weissenstein-Grenchenberg (HTW Chur, 2011) werden die Naherholungsräume
Grenchenberg, Witi und Altreu intensiv durch die Bevölkerung genutzt.
Das Waldgebiet mit der Jurakette im Norden der Gemeinde ist ein weiteres reizvolles und ausgedehntes Naherholungsgebiet, welches durch ein
weitläufiges Wanderwegnetz sowie eine regionale Mountainbikeroute erschlossen ist.
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Nicht-Siedlungsgebiet
10.1 Landwirtschaft
Die Landwirtschaftsfläche der Gemeinde macht mit 979 ha rund 50% der
Siedlungsfläche aus (Arealstatistik 2004/2009). Die aktuelle Zusammenstellung der Landwirtschaftsbetriebe des kantonalen Amtes für Landwirtschaft (ALW) zeigt, dass 830 ha als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, welche durch 30 Landwirte bewirtschaftet werden (Stand
2016). Ein Grossteil dieser Betriebe betreibt Viehhaltung.
Der Tierbestand der Gemeinde Selzach liegt bei insgesamt rund 514
Grossvieheinheiten (GVE), während die durchschnittliche Anzahl GVE pro
ha düngbare Fläche 0.6 GVE/ha beträgt. Dieser Wert liegt bedeutend tiefer als der gesamtschweizerische Wert von 1.2 GVE/ha. Zu berücksichtigen gilt dabei, dass in den Hanglagen eher extensive Bewirtschaftung betrieben wird, während die Talzone häufig intensiv bewirtschaftet wird
(Ackerkulturen).
Ein Grossteil der Landwirtschaftsbetriebe liegt im Moos, Chänelmoos,
Haag und in Altreu. Einige Betriebe grenzen unmittelbar an das Siedlungsgebiet. Bezüglich Geruchsemissionen besteht zurzeit aber kein Handlungsbedarf. Allfällige Bestrebungen zur Aussiedlung von Landwirtschaftsbetrieben in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet werden von
der Gemeinde unterstützt.
Die Flurgenossenschaft (FG) Selzach/Bellach wird gegenwärtig mit der
Flurgenossenschaft Selzach Nord vereinigt. Im Gebiet der Witi besteht zudem eine weitere aktive FG. Diese Flurgenossenschaften sind Eigentümer
umfangreicher landwirtschaftlicher Entwässerungsanlagen und sind um
deren Unterhalt besorgt. Die Flurwege befinden sich hingegen im Eigentum der Gemeinde. Die landwirtschaftlichen Infrastrukturen sind gut unterhalten. Handlungsbedarf besteht hier keiner.
Gestützt auf den Sachplan von 1987 muss Selzach mindestens 610.29 ha
Fruchtfolgefläche (693.51 ha – 12%) ausweisen. Gemäss Angaben des
kantonalen Amtes für Landwirtschaft (ALW) verfügt die Gemeinde über
die folgende anrechenbare Fruchtfolgefläche (FFF):
Vernetzungsprojekte
-
FFF uneingeschränkt (100%):
611.04 ha
-
FFF bedingt geeignet (86.76 ha * Faktor 0.5):
43.38 ha
-
FFF in Reservezone (nicht anrechenbar):
8.22 ha
-
Total FFF anrechenbar
654.42 ha
Auf dem Gemeindegebiet von Selzach laufen zurzeit mehrere Vernetzungsprojekte:
–
Vernetzungsprojekt Bettlach-Altreu,
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–
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Vernetzungsprojekt Selzach-Bellach,
Vernetzungsprojekt Oberer Leberberg
Neben ökologisch wertvollen Ökoflächen, wie besonders artenreiche
Heumatten, wurden kantonale Schutzzonen, Reptilienstandorte und Geotope (Moräne Länghölzli, Seitenmoräne und Seitenentwässerung Länghölzli) ins Vernetzungsprojekt aufgenommen. 2011 wurde das Projekt
Selzach-Bellach für den Vollzug mit den angrenzenden Vernetzungsprojekten Grenchen und Bettlach-Altreu zusammengeschlossen. Das Berggebiet wurde über das Vernetzungsprojekt Oberer Leberberg über alle Gemeinden vernetzt. Ab 2016 werden die Vernetzungsprojekte zum Vernetzungsprojekt Leberberg zusammengeführt.
Das Vernetzungsprojekt beinhaltet Massnahmen zur landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung. Weitere Nutzungen wie die Erholungsnutzung, die sich
negativ auf Ziel- und Leitarten auswirken können, wurden nicht behandelt. Die Erholungsnutzung wurde aber im „Nutzungskonzept Aareraum
Grenchen – Solothurn“ der beiden Regional-planungsgruppen berücksichtigt (BSB + Partner, Dez. 1999).
10.2 Wald
Rund 38% (744 ha) der Gemeindefläche bilden Wald und Gehölzflächen
(Arealstatistik 2004 / 2009). Einige Flächen der Hasenmatt, der WandflueStallflue und des Bettlachstocks sind als Waldreservat ausgeschieden. Entlang mehrerer Waldränder sind im Rahmen des Mehrjahresprogrammes
Natur und Landschaft Vereinbarungsflächen festgelegt worden.
Im Jahr 1970 verursachte ein Murgang im Gebiet des Lochbachs im Wald
und im nördlichen Siedlungsgebiet gewaltige Schäden. Aufgrund dieses
Ereignisses wurden mehrere forstliche und bauliche Projekte, wie das Aufforstungs- und Entwässerungsprojekt „Schauenburgschwang“ sowie der
Bau der Schneeverwehungswand Stallfluh initiiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Schutzwaldprojekt Selzach / Bettlach 2013 – 2021
mit RRB Nr. 1449 (vom 13. August 2013) genehmigt und Beträge zugesichert. Weitere Schutzwaldgebiete befinden sich zudem:
-
oberhalb der Schauenburg und am Westhang der Hasenmatt (als
Rutschgebiet Richtung Schauenburg);
-
oberhalb der Schauenburgstrasse (Felsgebiete) südlich des Tunnels
(Steinschlaggebiet)
-
nördlich der Egg gegen das Althüsli (Steinschlaggebiete);
-
oberhalb des Oberen Brüggli;
-
oberhalb der Althüslistrasse zwischen Burgbüel und der Lommiswilgrenze.
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Regionale Zusammenarbeit
Die Gemeinde Selzach liegt nicht im Perimeter eines Agglomerationsprogramms. In einzelnen Bereichen arbeitet die Gemeinde aber mit ihren
Nachbargemeinden zusammen. Die regionale Zusammenarbeit erfolgt
insbesondere im Rahmen der folgenden Projekte:
-
Zweckverband Schulkreis BeLoSe
-
Spitex Aare-Nord-SO
-
Zweckverband Alters- und Pflegeheim Baumgarten
-
Regionale Zivilschutzorganisation Grenchen-Bettlach-Selzach
-
Sozialregion Oberer Leberberg
-
Jugendfeuerwehr Bellach-Lommiswil-Selzach
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Handlungsmatrix
Im Folgenden sind die wesentlichen Chancen und Herausforderungen,
welche sich aus der Ist-Analyse ergeben haben, zusammengefasst.
Bevölkerung, Wohnraum und
Ortsentwicklung
Selzach hat in den vergangen 15 Jahren eine relativ starke Bevölkerungsentwicklung mit einem Wachstum von rund 0.9% erfahren. Mit den aktuellen Überbauungsprojekten, insbesondere im Gebiet Bäriswil, hat die
Gemeinde ein relativ starkes Bevölkerungswachstum erfahren. Ende 2015
lebten 3‘303 Einwohnerinnen und Einwohner in Selzach.
In Zukunft strebt die Gemeinde ein moderateres Wachstum von 0.5 –
0.7% pro Jahr an.
Im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision hat die Gemeinde geeignete raumplanerische Massnahmen umzusetzen, um das angestrebte
moderate Bevölkerungswachstum von 0.5 – 0.7% pro Jahr mittelfristig
sicherzustellen.
Die Bevölkerung von Selzach weist eine ausgewogene Altersstruktur (mit
geringfügiger Alterung der Bevölkerung) und eine gute räumliche Durchmischung auf. Für die ältere Bevölkerung von Selzach besteht zurzeit ausreichend altersgerechter Wohnraum.
Die gesellschaftliche Durchmischung ist – soweit möglich – sicherzustellen. Auf eine allfällige Alterung der Gesellschaft kann mittels raumplanerischer Massnahmen Rücksicht genommen werden.
Durch die aktuell laufenden bzw. vor kurzem realisierten Überbauungsprojekte wurde relativ viel unbebautes Bauland überbauen. Der Anteil an
unbebauter zu bebauter Bauzone ist entsprechenden gesunken.
Die Gemeinde muss sich Gedanken machen, wo sie in Zukunft wachsen
will. Dazu scheidet sie im räumlichen Leitbild (Leitbildplan) Entwicklungsgebiete aus, welche im Rahmen der kommenden Ortsplanungsrevisionen
zu prüfen sind und gegebenenfalls eingezont werden können. An zentraler Lage (gute Erschliessung) sind insbesondere Entwicklungsgebiete für
die Wohn- und Mischnutzung sowie für die Arbeitsnutzung auszuscheiden.
Gemäss Siedlungsstrategie Kanton Solothurn verfügt die Gemeinde
Selzach zurzeit über ausreichend Bauzone für die nächsten 15 Jahre. Bei
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der Beurteilung des Bauzonenbedarfs werden die unbebauten Baulandreserven mit einbezogen. Das heisst die unbebaute Bauzone stellt ein Potential zur inneren Verdichtung dar. Für die Gemeinde stellt sich jedoch
die Frage nach der Baulandverfügbarkeit.
Selzach soll sich an geeigneten Stellen qualitativ gegen Innen entwickeln.
Diesbezüglich ist auch der Umgang mit Baulandhortung im Rahmen der
Ortsplanungsrevision zu thematisieren. An geeigneter Lage sind im Rahmen der Ortsplanungsrevision weitere Massnahmen zur Innenentwicklung (Verdichtung) zu prüfen.
Selzach zeichnet sich durch ein kompaktes Dorf mit einer historisch gewachsenen Siedlungsstruktur, welche sich durch Altreu, die Kleinsiedlungen Moos und Chänelmoos sowie den Weiler Haag charakterisiert, aus.
Einige Gebiete verfügen über eine besonders hohe Wohn- und Siedlungsqualität.
Der Umgang mit Verdichtung und Erhalt bzw. Förderung der Siedlungsqualität stellt künftig eine besondere Herausforderung dar.
Zur Verbesserung der Siedlungsqualität ist insbesondere der östliche Siedlungsabschluss zu Bellach hin (zu geradlinig) zu gliedern (mittels Bebauung, Grünelementen).
Wirtschaft und Standort
Selzach verfügt über ein attraktives Arbeitsgebiet mit diversen Betriebszweigen. Ausserdem konnte in den Arbeitszonen in den vergangenen
Jahren ein geringer Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz realisiert werden
(gemäss kantonaler Siedlungsstrategie ist der Dichtewert um 37% höher
als der Medianwert).
Diese positiven Tendenzen sind langfristig – soweit möglich – zu festigen.
Mögliche Entwicklungsgebiete sind an Lagen mit einer guten Verkehrsanbindung auszuscheiden.
Verkehr
Die Gemeinde Selzach verfügt über ein aktuelles Verkehrskonzept (WAM,
Planer und Ingenieure AG, Stand 4. Dezember 2014).
Das Verkehrskonzept, namentlich die durch den Gemeinderat verabschiedeten Massnahmen, ist bei künftigen Verkehrsplanungen zu berücksichtigen.
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Das Siedlungsgebiet ist zu einem Grossteil durch den öV erschlossen. Eine
öV-Erschliessung weiterer Gebiete ist nicht dringlich.
Das öV-Angebot und allfällige Massnahmen beim Langsamverkehr sind
insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler auszurichten.
Umwelt
Die Gemeinde Selzach verfügt über eine kommunale Gefahrenkarte für
die Prozessarten Überflutung, Übersarung, Massenbewegungen sowie
eine synoptische Gefahrenkarte. Innerhalb des Siedlungsgebietes sind insbesondere Gefahren betreffend Überflutung zu beachten.
Bei der Beurteilung von Entwicklungsgebieten ist die Gefahrenkarte zu
berücksichtigen. Das Unterhaltskonzept für die Fliessgewässer (Emch +
Berger, Solothurn 2006) stellt diesbezüglich eine weitere wichtige Grundlage dar.
In Zusammenhang mit Lärm- und Luftemissionen ist nicht nur der motorisierte Verkehr zu thematisieren, sondern auch der Flugverkehr (Regionalflugplatz Jura-Grenchen).
Die Gemeinde Selzach setzt sich dafür ein, dass die Lärmbelastung durch
den Regionalflugplatz Jura-Grenchen künftig abnimmt.
Die Gemeinde zeichnet sich durch eine Vielzahl an verschiedenen Landschaftsräumen aus. Deren Erhalt und Schutz werden mittels unterschiedlicher Massnahmen (Vernetzungsprojekte, Schutzzonen etc.) unterstützt.
Selzach verfügt zudem über diverse Angebote für Freizeit und Erholung.
Die Gemeinde setzt sich grundsätzlich für einen nachhaltigen Umgang
mit der Natur ein, wobei die verschiedenen Funktionen (ökonomisch, ökologisch, Erholungsfunktion, Hochwasserschutz etc.) aufeinander abzustimmen sind.
Regionale Zusammenarbeit
Im Rahmen einer zukunftsgerichteten Raumplanung ist vermehrt ein Planen und Handeln in (über-) regionalen Handlungsräumen anzustreben.
Raumwirksame Anliegen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und
Umwelt sind künftig regional zu prüfen und zu bewerten.
Die Gemeinde Selzach hat bereits gute Erfahrungen zur regionalen Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden gemacht.
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Thomas Ledermann
Monika Kuster
Oensingen, 27. September 2016
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