Telefon 055 646 60 11/12/15 Fax 055 646 60 09 E-Mail: [email protected] www.gl.ch Staatskanzlei Rathaus 8750 Glarus Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 27. September 2016 Strassenbauprogramm 2017 Dem Landrat wird beantragt, dem Strassenbauprogramm 2017 und dem Kredit von 100’000 Franken für den ordentlichen Unterhalt der Radrouten Linthal–Bilten und Niederurnen– Mühlehorn zuzustimmen sowie von den Massnahmen im öffentlichen Verkehr Kenntnis zu nehmen. Strassenbau Das Strassenbauprogramm 2017 sieht Investitionen von 8,63 Mio. Franken vor, die mit Bundesbeiträgen von 3,89 Mio. Franken mitfinanziert werden. Die wesentlichen Sanierungsprojekte und Planungen sind: Sanierungsprojekt/Planung Ersatz Stützmauer Alprüti Durnagelbachbrücken 1–4 Ersatz Stützmauer Betschwanden Ersatz Durchlass Hüttenbergrunse, Haslen San. Krauchbach-/Brummbachbrücke, Sernftalstrasse Sanierung Soolerstrasse Linthbrücke Mitlödi Riedernstrasse, Lurigen–Stüssihoschet Bahnhofstrasse Näfels, Freulerpalast–Mühlebachbr. Brücke über Kleinlinthli und SBB, Oberurnen Deckbelag Fuchsfallen–Stocken Planung Projekte 2018 Planungskosten Umfahrungstrasse Stichstrasse Näfels-Mollis Querspange Netstal Planungskosten Rückbau und Umgestaltung Glarus Total Betrag in Fr. 250‘000 1‘400‘000 80‘000 50‘000 1‘200‘000 900‘000 300‘000 550‘000 300‘000 200‘000 450‘000 250'000 50‘000 2‘250‘000 300‘000 100‘000 8‘630‘000 Für den baulichen Unterhalt sind in der Erfolgsrechnung Aufwände von insgesamt 3,85 Mio. Franken vorgesehen, denen Erträge von 80‘000 Franken von Bund und Gemeinden gegenüberstehen. Position Baulicher Unterhalt Strassen/Verkehrswege Belagserneuerungen (sieben Strassenabschnitte am Kerenzerberg, in Näfels, in Glarus, in Schwanden und in Linthal nebst kleineren Sanierungen) Abgeltung Gebietseinheit IV (ASTRA Biäsche) für Strassenunterhalt Kantonsstrassen Glarus/ Glarus Nord Abwassergebühren für Strassen Total Betrag in Fr. 1‘000‘000 1‘230‘000 1‘320‘000 300‘000 3‘850‘000 Für Lärmsanierungen an Kantonsstrassen ist gesamthaft 1 Mio. Franken vorgesehen. Nach Abzug von Bundes- und Gemeindebeiträgen verbleiben Nettokosten von 740’000 Franken für den Kanton. 2017 sind folgende Lärmsanierungen geplant: – Bilten: Genehmigung (1. Quartal), Ausführungsprojekt – Niederurnen: Fortsetzung Fenstersanierungen – Oberurnen: Fortsetzung Fenstersanierungen – Näfels: Fortsetzung Fenstersanierungen – Kerenzerberg: Öffentliche Auflage, Genehmigung, Ausführungsprojekt – Netstal: Genehmigung, Ausführungsprojekt Abschnitte Molliser-/Lerchenstrasse – Glarus: Fortsetzung Fenstersanierungen – Riedern: Genehmigung, Ausführungsprojekt – Glarus Süd: Auflageprojekt Öffentlicher Verkehr Angebotsplanung/Fahrplan 2017 Per Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 erfolgen lediglich kleinere Änderungen: – Buslinie 545 Elm–Obererbs: Die Abfahrtszeit des zweiten Kurses ab Elm erfolgt 35 Minuten später um 11.05 Uhr. Die Abfahrtszeit wurde auf Ersuchen des Skiclubs Elm verschoben und hat weder betriebliche noch finanzielle Auswirkungen. – Buslinie 504 Glarus–Klöntal: Das Verkehren der Kursbusse über die Haltestelle Plätz bei der Hin- und Rückfahrt ins Klöntal ist aus Fahrplanstabilitätsgründen nicht mehr möglich. Die Busse verkehren analog dem Fahrplan 2016 morgens auf der Hinfahrt und nachmittags auf der Rückfahrt über die Haltestelle Plätz. Die Stabilität des Fahrplans hat sich durch diese Massnahme verbessert. Angebotsziele STEP Ausbauschritt 2030 Der Kanton Glarus forderte in der Planungsregion Ostschweiz folgende Angebotsanpassungen: – Exakter integraler Halbstundentakt Glarnerland – Herstellen Eckanschluss in Ziegelbrücke für Fahrten von Linthal bis Glarus in Richtung Mühlehorn–Sargans–Chur oder umgekehrt mit der S4, IR resp. RE. – Schwanden–Linthal: Verdichtung zu einem Halbstundentakt mit Wegfall des AchtMinuten-Aufenthalts in Schwanden. – Halt der direkten S-Bahn Ziegelbrücke–Zürich an allen Bahnhöfen zwischen Ziegelbrücke und Pfäffikon SZ. Aktuell läuft die Prüfung der eingegangenen Angebotswünsche der einzelnen Planungsregionen, des Güter- und des Fernverkehrs durch das Bundesamt für Verkehr (BAV). Die Bewertung der notwendigen Kreuzungsstelle im Grosstal durch das BAV ist positiv ausgefallen. Ziel ist, den eidgenössischen Räten eine bereinigte Vorlage mit den zu realisierenden Infrastrukturausbauten im 2018 zu unterbreiten. Wirkungsanalyse Gemäss Landsgemeindebeschluss 2012 ist nach drei vollen Betriebsjahren eine Wirkungsanalyse zu erstellen. Das Angebot wurde im Juni 2014 in Betrieb genommen. Demzufolge wird die Wirkungsanalyse ab Juni 2017 erarbeitet werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch der Vorentscheid bezüglich der im Grosstal im Rahmen von STEP AS 2030 beantragten neuen Kreuzungsstelle erwartet. Behindertengleichstellungsgesetz Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hat 2023 der gesamte öffentliche Verkehr für alle barrierefrei und autonom zugänglich zu sein. Bisher entsprechen im Kanton Glarus nur wenige Haltestellen den Anforderungen des BehiG. Bei Strassensanierungen werden die Haltestellen wo möglich gleichzeitig an die neuen Normen angepasst. 2016 hat die Marty Ingenieure AG in Ziegelbrücke mit der kantonsweiten Bestandesaufnahme der Haltestellen zur Abschätzung des Investitionsbedarfs begonnen. 2 Investitionsplanung – ATR Glarnerland: Die SBB sanieren mit dem Projekt ATR Glarnerland die Bahninfrastrukturanlagen. Das Projekt umfasst u. a. die Erneuerung von Fahrleitungsanlagen, die Vereinfachung der Gleisanlagen, den Ausbau der Fernsteuerung, die Sanierung eines unbewachten Bahnübergangs, die Erneuerung von Publikumsanlagen in Glarus und den Neubau von Perrons P55 in Ennenda und Mitlödi gemäss BehiG. Die Eröffnung des Bahnhofs Glarus fand am 22. Juli 2016 statt. Die übrigen Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2017. – Busbahnhof Glarus: Die Vorlage Busbahnhof Glarus wurde an der Landsgemeinde 2014 abgelehnt. Als Gründe wurden u. a. zu hohe Kosten und Doppelspurigkeiten zum Beispiel bei den Warteräumen und WC-Anlagen ins Feld geführt. Die Bauherrschaft für ein Nachfolgeprojekt liegt bei der Gemeinde Glarus. Bis spätestens 2023 müssen aufgrund des BehiG barrierefreie Zugänge gewährleistet werden. Mehrjahresprogramm für Hochbauten 2017–2021 Dem Landrat wird beantragt, das Mehrjahresprogramm für Hochbauten für 2017 zu genehmigen und das Mehrjahresprogramm 2018–2021 zur Kenntnis zu nehmen. Überblick Das Mehrjahresprogramm dient als Planungsinstrument für die Erhaltung der kantonalen Hochbauten in den nächsten 25 Jahren. Es wird jedes Jahr überarbeitet und der finanziellen Ausgangslage angepasst. Mit den für die Jahre 2017–2021 eingestellten Mittel kann der durchschnittlich gute Gebäudezustand der kantonalen Hochbauten erhalten und es können aus der Erfolgsrechnung resultierende Rückstände korrigiert werden (nebst dem angedachten Neubau in Ziegelbrücke). Gemäss der Gebäudesoftware Stratus sind für die Instandhaltung und -setzung 2017 4‘339‘000 Franken notwendig; budgetiert werden 8‘760‘000 Franken, davon sind allerdings 1,4 Mio. Franken wertvermehrend (Kauf Eidgenoss und Reitbahn beim Zeughaus und Neubau in Ziegelbrücke). Von 2017 bis 2021 sind ohne Rückstände insgesamt 21‘066‘000 Franken notwendig. Berücksichtigt man die Budgetierung 2017 und die Finanzplanung 2018–2021, sind derzeit 23‘475‘000 Franken eingestellt, zuzüglich 15‘540‘000 Franken für wertvermehrende Investitionen. In den kommenden zehn Jahren genügen gut 5 Mio. Franken pro Jahr, um den guten Zustand zu halten. Ab Mitte der Zwanzigerjahre sind wesentlich höhere Ausgaben erforderlich, so ist in den fünf Jahren 2028–2032 mit gut 6,4 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Hochbauprogramm 2017 Liegenschaft Landeskapitalien, Hof Müller in Mollis; 200‘000 Fr. (Bilanzkonto) Beim Stall werden das Welleternit und die Spenglerarbeit ersetzt. Dabei werden weitere Anpassungen an Holzbau, Tor und Fassade gleichzeitig gemacht. Auf den Einsatz einer Fotovoltaikanlage wird verzichtet. Terrassenhaus beim Spital in Glarus; 1‘910‘000 Fr. (Bilanzkonto) Das Terrassenhaus wird nach einer Nutzung von 50 Jahren saniert. Die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten erfolgen neu in drei unabhängigen Jahresetappen. Dabei werden bereichsweise die ganze Haustechnik saniert und die Fenster ausgewechselt. Die Raumaufteilung wird in eine zeitgemässe Wohnform, ähnlich der Sanierung des Schwesternhochhauses vor zwanzig Jahren, überführt. Neu werden 37 Kleinwohnungen unterschiedlicher Grösse zur Verfügung stehen, je mit kleiner Kochnische und WC/Dusche. Bisher gab es 54 Zimmer mit Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsküche. Die Anlage wird energetisch und behindertengerecht saniert. 2017 wird der Trakt Süd saniert. 3 Neubau Berufsschulareal in Ziegelbrücke; 600‘000 Fr. Im Juli 2016 beschloss der Regierungsrat im Grundsatz den Ausbau der Pflegeschule an einem neuen Standort. Die Kreditvorlage soll der Landsgemeinde 2019 vorgelegt werden. Dazu wird 2017 ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Das beste Projekt wird ab September 2017 weiterbearbeitet. Dazu wird ein Auftrag für einen Kostenvoranschlag ausgelöst, welcher im Sommer 2018 vorliegen muss. Ein Bezug kann frühestens 2022 erfolgen. Kantonsschule, allgemein, in Glarus; 500‘000 Fr. Es werden die Garderoben saniert. Der Ersatz der Einzelfenster und Türen im Sockelgeschoss im Bereich der Aula, Mediathek und Turnhalle wird mehrheitlich in den Schulferien umgesetzt. Im Rahmen der laufenden Innensanierung sind Teppiche, Beleuchtung und Elektroanlagen zu ersetzen. Kantonsschule, Sanierung Mensa, in Glarus; 970‘000 Fr. Die Mensa wird baulich saniert. Es sind Abbrüche erforderlich. Die Bauarbeiten umfassen Massnahmen an Boden, Wand und Decke. Die Anlagen der Haustechnik (Elektro, Lüftung, Heizung, Kühlung und Sanitär) werden ersetzt und den heutigen Vorschriften angepasst. Die Betriebseinrichtungen sind nicht Bestandteil der baulichen Massnahmen und separat budgetiert. Rathaus, in Glarus; 100‘000 Fr. Es werden im Bereich der Haustechnik die Heizung und die Elektrohauptverteilung saniert sowie die Telefonzentrale zurückgebaut. Nach dem Umzug der Abteilung Informatik in die Liegenschaft Baer werden die Räume der Informatik im Rathaus erneuert. Liegenschaft Baer, in Glarus; 450‘000 Fr. Das Untergeschoss wird saniert und umgebaut. Für die Abteilung Informatik wird eine Werkstatt mit Lagerräumen, ein Sitzungszimmer und ein Schulungsraum eingebaut. Im Erdgeschoss werden in den Büros zusätzliche Verbindungstüren eingebaut. Asylunterkunft, in Niederurnen; 70‘000 Fr. Es werden die Eternitverkleidung im Innenhof und das Badezimmer saniert. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. Der Betrag wird jeweils Ende Jahr über das Konto Asylwesen ausgeglichen. Asylunterkunft, in Riedern; 800‘000 Fr. Der Zeitpunkt der Sanierung der Obergeschosse ist abhängig von der Rechtskraft der Baubewilligung. Wird die Baubewilligung Ende 2016 oder Anfang 2017 rechtskräftig, sind für 2017 die Umbaukosten inkl. der Innensanierung eingestellt. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. Der Betrag wird jeweils Ende Jahr über das Konto Asylwesen ausgeglichen. Kantonspolizei, in Glarus; 300‘000 Fr. Die Sanierung der Innenräume erfolgt unter Betrieb in mehreren Etappen. Teilweise werden die Böden erneuert. Die Wände und Decken werden neu gestrichen. Es wird eine Machbarkeitsstudie für eine neue Einsatzzentrale erstellt. Zeughaus, in Glarus; 300‘000 Fr. Der Lift wird ersetzt. Ein Tank wird neu beschichtet und mit einer neuen Tanksäule versehen. Dabei werden im Bereich der Tankanlage der Belag, die Abschlüsse und die Kanalisation saniert. Die Planung der Sanierung und eines Umbaus der Reitbahn als Variante für eine neue Einsatzzentrale der Kantonspolizei werden ausgelöst. 4 Zeughaus, Kauf Eidgenoss und Reitbahn, in Glarus; 800‘000 Fr. Die beiden Gebäude werden vom Bund nicht mehr benötigt. Beide Gebäude werden seit Längerem durch den Zivilschutz des Kantons genutzt. Die Armasuisse verkauft die beiden Parzellen mit je einem Gebäude dem Kanton. Das Gebäude Reitbahn besitzt Raumreserven. Das Gebäude Eidgenoss wird weiter als ungeheiztes Lagergebäude durch den Zivilschutz genutzt. Investitionsvorhaben für Finanzplanjahre 2018–2021 Terrassenhaus beim Spital in Glarus; 2018: 1‘875‘000 Fr. (Bilanzkonto) Das Terrassenhaus wird nach einer Nutzung von 50 Jahren saniert. Die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten erfolgen neu in drei unabhängigen Jahresetappen. Die Anlage wird energetisch und behindertengerecht saniert. 2018 wird der Trakt Nord saniert. Gewerblich-industrielle Berufsfachschule in Ziegelbrücke; 2020: 300‘000 Fr. Letzte Instandsetzungsarbeiten an den Klassenzimmern im Trakt A + B stehen an. Die Heizung inkl. der Steuerung und die Beleuchtung der Klassenzimmer im Trakt B werden saniert. Die Abwasserrinne bei den Unterständen wird ersetzt. Neubau Berufsfachschulareal in Ziegelbrücke; 2018: 340‘000 Fr. / 2019: 800‘000 Fr. / 2020: 5‘000‘000 Fr. / 2021: 8‘000‘000 Fr. (2022: 5‘760‘000 Fr.) Nach der Zustimmung durch die Landsgemeinde wird 2019 das Ausführungsprojekt mit den Ausschreibungen angegangen. Ab Mitte 2020 wird mit den Bauarbeiten begonnen. Der Rohbau wird 2021 vollendet. Die Ausbauarbeiten werden voraussichtlich 2022 abgeschlossen. Ein Bezug kann frühestens 2022 erfolgen. Kantonsschule, allgemein, in Glarus; 2018: 500‘000 Fr. / 2019: 500‘000 Fr. / 2020: 500‘000 Fr. / 2021: 500‘000 Fr. Es sind laufend Sanierungen von Bodenbelägen, Anstrichen, Beleuchtungen und dergleichen erforderlich, welche nicht im Rahmen der Erfolgsrechnung getätigt werden können. Rathaus, in Glarus; 2018: 100‘000 Fr. / 2019: 1‘100‘000 Fr. / 2020: 400‘000 Fr. 2018 werden Planungsarbeiten für den Landratsaal ausgelöst. 2019 ist der Umbau des Landratssaals mit dem Einbau neuer Elektroanlagen eingeplant. 2020 soll das Regierungsratszimmer saniert werden. Die Arbeiten werden allenfalls für Dringenderes zurückgestellt. Alte Stadtschule, in Glarus; 2019: 300‘000 Fr. Es werden das ostseitige Flachdach des Altbaus saniert sowie der Lift und die Lüftungsanlagen erneuert. Liegenschaft Baer, in Glarus; 2021: 350‘000 Fr. Das Steildach über dem Wohngebäude wird saniert. Das Dach wird mit einer Fotovoltaikanlage ausgerüstet. Asylunterkunft, in Linthal; 2020: 100‘000 Fr. Es wird das Flachdach (Terrasse) saniert. Im Innenausbau wird der Brandschutz verbessert. Dabei werden vor allem die Holzdecken mit Gips verkleidet. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. Der Betrag wird jeweils Ende Jahr über das Konto Asylwesen ausgeglichen. Asylunterkunft, Oberdorf in Näfels; 2021: 100‘000 Fr. Im Innenausbau wird der Brandschutz verbessert. Dabei werden vor allem die Holzdecken mit Gips verkleidet. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. 5 Asylunterkunft, in Riedern; 2018: 400‘000 Fr. Es sind für die Aussensanierung 400‘000 Franken eingestellt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung und die erfolgte Innensanierung im Vorjahr. Die Arbeiten der Aussensanierung erfolgen unter Betrieb der Asylunterkunft. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. Asylunterkunft Rain in Ennenda; 2018: 430‘000 Fr. Nach mehreren Etappen der Innensanierung 2014 bis 2016, erfolgt 2018 die Fassadensanierung und die restliche Sanierung des Bürobereichs. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. Asylunterkunft, Rösslistrasse in Näfels; 2019: Fr. 70‘000 Fr. Das Dach des nördlichen, tiefer liegenden Teils wird saniert. Die Staatsrechnung wird dadurch nicht belastet. Kantonspolizei, in Glarus; 2020: 300‘000 Fr. Nach der Fassadensanierung 2013 wurde 2014 das Treppenhaus aufgefrischt. 2017 und 2020 erfolgen weitere Etappen der Innensanierung. Die Sanierung der Innenräume erfolgt unter Betrieb in mehreren Etappen. Teilweise werden die Böden erneuert. Die Wände und Decken werden neu gestrichen. Die grosszyklischen Instandsetzungsarbeiten sind baulich erforderlich und nutzungsunabhängig. Zeughaus, in Glarus; 2018: 500‘000 Fr./ 2020: 300‘000 Fr. 2018 wird die Gebäudehülle (Fassade und Dach) des Reitbahn-Gebäudes saniert, sofern die künftige Nutzung geklärt ist. 2020 steht die Erneuerung der Kanalisation und der Umgebung an. Strassenverkehrsamt, in Schwanden; 2018: 350‘000 Fr. / 2021: 100‘000 Fr. 2018 soll die Schalterhalle nach den Vorstellungen der Nutzer umdisponiert werden, um den Anforderungen an eine zeitgemässe Kundenfreundlichkeit gerecht zu werden. 2021 wird der Innenausbau im ersten Obergeschoss erneuert. Verordnung über die Prämienverbilligung Dem Landrat wird beantragt, der Verordnung über die Prämienverbilligung zuzustimmen, vom Wirksamkeitsbericht Kenntnis zu nehmen und die Massnahme C.13, Individuelle Prämienverbilligung, der Effizienzanalyse „light“ als erledigt abzuschreiben. Ausgangslage Mit der Massnahme C.13, Individuelle Prämienverbilligung, der Effizienzanalyse „light“ beauftragte der Landrat den Regierungsrat, die Selbstbehalte am anrechenbaren Einkommen und den Vermögensanteil für die Berechnung der Prämienverbilligung auf mögliches Einsparpotenzial hin zu überprüfen. Die dazu nötige Analyse bedurfte aufgrund ihrer Komplexität sowie der hohen finanz- und sozialpolitischen Bedeutung allerdings fundierter Abklärungen, weshalb die Ergebnisse dem Landrat nicht mit den übrigen Massnahmen in dessen Kompetenz im Mai 2015 unterbreitet werden konnten. Der Regierungsrat hat die Wirksamkeit der Prämienverbilligung bzw. einer Erhöhung der Selbstbehalte und des Vermögensanteils auf Basis des Monitorings Wirksamkeit der Prämienverbilligung des Bundesamtes für Gesundheit und einer eigens in Auftrag gegebenen Analyse zwischenzeitlich untersucht. Schlussfolgerungen Die Berichte zeigen, dass sich der Kanton Glarus im Bereich der Prämienverbilligung im schweizerischen Mittel bewegt. So liegt der Kanton Glarus hinsichtlich der ausgerichteten Prämienverbilligung pro Bezügerin bzw. Bezüger mit 1828 Franken wie auch der nach 6 Auszahlung der Prämienverbilligung verbleibenden Prämienbelastung von 12 Prozent des verfügbaren Einkommens exakt im schweizerischen Durchschnitt. Wird das vom Bundesrat angestrebte Sozialziel einer verbleibenden Prämienbelastung von 8 Prozent des verfügbaren Einkommens ausser Acht gelassen, ist die Prämienverbilligung grundsätzlich gleich wirksam wie in den anderen Kantonen. Die Analyse zeigt zudem die gute Wirksamkeit der Prämienverbilligung und der bereits durchgeführten Änderungen in diesem Bereich (Begrenzung der IPV auf die effektive Jahresprämie; Anreize für einen Wechsel zu einem günstigeren Krankenversicherer). Die Mittel werden sparsam eingesetzt und das sozialpolitische Ziel einer Unterstützung der sozial Schwächsten erreicht. Der Regierungsrat verzichtet daher auf die angedachten Sparmassnahmen; eine Erhöhung der Selbstbehalte und des Vermögensanteils erachtet er aus sozialpolitischen Gründen als nicht opportun. Die Massnahme C.13, Individuelle Prämienverbilligung, ist daher vom Landrat als erledigt abzuschreiben. Formelle Änderungen Als Folge des von der Landsgemeinde 2015 totalrevidierten Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz sind dennoch gewisse formelle Änderungen im Bereich der Prämienverbilligung notwendig. So hat anstelle des Regierungsrates neu der Landrat sämtliche, für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens relevanten Abzügen und Zuschläge sowie die Grenzbeträge für die garantierten Ansprüche für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung festzusetzen. Dabei sollen die bisher in der regierungsrätlichen Verordnung zur Prämienverbilligung verankerten Werte unverändert übernommen und mit den bisher auf Stufe Landrat bestehenden Bestimmungen zur Prämienverbilligung in einer neuen, vier Artikel umfassenden landrätlichen Verordnung über die Prämienverbilligung zusammengeführt werden. Änderung der Verordnung über die Aufnahme in die Kantonsschule Die Verordnung über die Aufnahme in die Kantonsschule wird gemäss Beschluss des Kantonsschulrates mit Wirkung ab 1. Oktober 2016 angepasst. Ziel der Anpassungen ist es, die Aufnahmebedingungen fürs Gymnasium und für die Fachmittelschule klarer zu regeln. Die Aufnahmebedingungen werden nicht erleichtert, sondern vielmehr verdeutlicht und geschärft. Insbesondere werden die Bedingungen für den Übertritt ins Gymnasium aus der Primar- und Sekundarschule aufeinander abgestimmt und vereinheitlicht. Neu ist für den Übertritt ins Gymnasium nebst der Aufnahmeprüfung nur noch die Fachleistung, aber nicht mehr die Beurteilung von Arbeitsverhalten und Schülerpersönlichkeit, massgebend. Für den Übertritt in die Fachmittelschule sind die beiden letzten Kriterien nach wie vor mitentscheidend. Daneben werden die zählenden bzw. die zu prüfenden Fächer geklärt und der gängigen Praxis angepasst. Auf die Nennung der zu zählender Fächer in der Verordnung wird verzichtet, damit diese rasch in Wegleitungen neuen Lehrplänen angepasst werden können. Als Grundsatz wird jedoch fixiert, dass nur diejenigen Fächer der abgebenden Stufe zählen, welche auch am Gymnasium bzw. der Fachmittelschule promotionswirksam sind. Konkret wird für die Aufnahme ins Gymnasium die Sportnote nicht mehr berücksichtigt. Schliesslich wird auch die Prüfungsgebühr neu geregelt. 7 Beiträge aus dem Sportfonds Aus dem Sportfonds werden drei Vereinen folgende Einzelbeiträge gewährt: Sportschützen Glarnerland, Ersatz Trefferanzeige Tennisclub Mollis, Erneuerung Tennisanlage Langlaufloipe Töditritt, Ersatz Spurfahrzeug Beitrag Fr. 15‘000 Fr. 45‘750 Fr. 13‘500 Die Sportkommission und die Fachstelle Sport behandelten seit Anfang 2016 70 Gesuche, wovon sie 68 guthiessen. Sie können Beiträge an Vereine und Einzelsportler bis maximal 10‘000 Franken in eigener Kompetenz bewilligen. Nachtragskredit Für die Fertigstellung des Kunstdenkmälerbandes Glarus Nord wird zulasten der Erfolgsrechnung 2016 ein Nachtragskredit von 20‘000 Franken bewilligt. Personelles Der Regierungsrat gratuliert zu nachstehenden Dienstjubiläen im Oktober 2016: – Ruedi Schmid, Glarus, Kantonsschullehrer – Liliane Noser, Glarus, Schulaufsicht Volksschule – Pascal Bischofberger, Ennenda, Kantonsschullehrer – Manfred Arm, Mollis, Leiter Hauptabteilung Justiz – Michaela Zanchin, Rüti, Betreibungsamt – Verena Rhyner, Elm, Abteilung Landwirtschaft 8 35 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 20 Jahre 15 Jahre 10 Jahre
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