Im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für

B e s c h l u s s a n t r a g des FPÖ-Landtagsabgeordneten Mag. Dietbert Kowarik
betreffend Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2015,
eingebracht in der Landtagssitzung am 30. September 2016 zu Post 2.
Im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2015 wird
festgestellt, dass strukturelle Probleme des gegenwärtig durch Gesetzgeber
und die Ausstattung mit Personal durch das Amt der Wiener Landesregierung
vorgegebenen Organisationskonzeptes bestehen.
In dem Bericht wird insbesondere auch auf den ursprünglich bei
Gesetzeswerdung vorgesehenen, aber in der Folge durch höchstgerichtliche
Rechtsprechung nicht haltbaren Umfang der Verwendung der Rechtspfleger
und die damit im Zusammenhang stehende nunmehrige massive
Mehrbelastung der Richter des Gerichtes hingewiesen.
So weist der Bericht aus, dass von den neun Landesverwaltungsgerichten im
Jahr 2015 insgesamt 38.191 Rechtssachen entschieden wurden, wovon
alleine 16.825 Entscheidungen – also rund 43% - auf das Verwaltungsgericht
Wien entfielen. Diese Entscheidungen wurden mit einer richterlichen
Personalausstattung des Verwaltungsgerichtes Wien getroffen, die aber nur
etwa 26% des richterlichen Personals aller Landesverwaltungsgerichte
beträgt.
Im Bericht wird die Auffassung der Vollversammlung des Gerichtes
wiedergegeben, wonach um eine effiziente Arbeitsorganisation des Gerichtes
zu
gewährleisten,
eine
Überarbeitung
des
bestehenden
Organisationskonzeptes unter Einbindung der Richterschaft und der
nichtrichterlichen Bediensteten dringend erforderlich erscheint.
Diese deutlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind als
dringende Aufforderung an die Politik zu verstehen, rasch die offensichtlich
stark gefährdete personelle und strukturelle Funktionsfähigkeit des Gerichtes
sicher zu stellen.
In einem entwickelten Rechtsstaat sollte die Gewährleistung der
Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Gerichte selbstverständlich sein.
Der gefertigte Landtagsabgeordnete stellt daher gemäß § 27 Abs 4 der
Geschäftsordnung des Landtages für Wien nachfolgenden
Beschlussantrag:
Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit
der Richterschaft und den nichtrichterlichen Bediensteten des
Verwaltungsgerichtes Wien, gesetzliche und finanzielle Änderungen im
Zusammenhang mit dem Gericht vor zu beraten und entsprechende
Gesetzesvorlagen einzubringen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.