B e s c h l u s s a n t r a g des FPÖ-Landtagsabgeordneten Mag. Dietbert Kowarik betreffend Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2015, eingebracht in der Landtagssitzung am 30. September 2016 zu Post 2. Im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2015 wird festgestellt, dass strukturelle Probleme des gegenwärtig durch Gesetzgeber und die Ausstattung mit Personal durch das Amt der Wiener Landesregierung vorgegebenen Organisationskonzeptes bestehen. In dem Bericht wird insbesondere auch auf den ursprünglich bei Gesetzeswerdung vorgesehenen, aber in der Folge durch höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht haltbaren Umfang der Verwendung der Rechtspfleger und die damit im Zusammenhang stehende nunmehrige massive Mehrbelastung der Richter des Gerichtes hingewiesen. So weist der Bericht aus, dass von den neun Landesverwaltungsgerichten im Jahr 2015 insgesamt 38.191 Rechtssachen entschieden wurden, wovon alleine 16.825 Entscheidungen – also rund 43% - auf das Verwaltungsgericht Wien entfielen. Diese Entscheidungen wurden mit einer richterlichen Personalausstattung des Verwaltungsgerichtes Wien getroffen, die aber nur etwa 26% des richterlichen Personals aller Landesverwaltungsgerichte beträgt. Im Bericht wird die Auffassung der Vollversammlung des Gerichtes wiedergegeben, wonach um eine effiziente Arbeitsorganisation des Gerichtes zu gewährleisten, eine Überarbeitung des bestehenden Organisationskonzeptes unter Einbindung der Richterschaft und der nichtrichterlichen Bediensteten dringend erforderlich erscheint. Diese deutlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind als dringende Aufforderung an die Politik zu verstehen, rasch die offensichtlich stark gefährdete personelle und strukturelle Funktionsfähigkeit des Gerichtes sicher zu stellen. In einem entwickelten Rechtsstaat sollte die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Gerichte selbstverständlich sein. Der gefertigte Landtagsabgeordnete stellt daher gemäß § 27 Abs 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien nachfolgenden Beschlussantrag: Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit der Richterschaft und den nichtrichterlichen Bediensteten des Verwaltungsgerichtes Wien, gesetzliche und finanzielle Änderungen im Zusammenhang mit dem Gericht vor zu beraten und entsprechende Gesetzesvorlagen einzubringen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
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