Kommission verklagt Vereinigte Königreich wegen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission verklagt Vereinigte Königreich wegen Versäumnissen beim
Schutz von Meerestieren
Brüssel, 29. September 2016
Vereinigtes Königreich vor Gericht wegen Versäumnissen beim Schutz des gewöhnlichen
Schweinswals in britischen Gewässern.
Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen das
Vereinigte Königreich angestrengt, weil das Land es versäumt hat, Schutzgebiete für den
gewöhnlichen Schweinswal vorzuschlagen, eines in britischen Gewässern häufig vorkommenden
Säugetiers.
Nach den EU-Vorschriften zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/34/EWG des Rates) müssen die Mitgliedstaaten eine Liste von
Gebieten für bestimmte Arten und Lebensraumtypen vorlegen, in denen diese vor ernsten Gefahren
geschützt sind und ihr günstiger Erhaltungszustand EU-weit durch die erforderlichen Maßnahmen
erhalten oder wiederhergestellt wird.
Wegen des ungünstigen Erhaltungszustands des gewöhnlichen Schweinswals in der EU haben
13 andere Mitgliedstaaten als das Vereinigte Königreich in ungefähr 200 Natura-2000-Gebieten für
dessen Schutz entsprechende Gebiete ausgewiesen. Das Vereinigte Königreich hat hierfür bislang nur
ein kleines Gebiet in Nordirland (das besondere Schutzgebiet Skerries und Causeway) und ein Gebiet in
Schottland (das besondere Schutzgebiet Innere Hebriden und Minch) vorgeschlagen.
Da das Vereinigte Königreich über ein großflächiges Meeresgebiet verfügt, kommt dem Land eine
besondere Verantwortung für Schutz dieser Art zu. Die Kommission hat die britischen Behörden
mehrmals mit Nachdruck aufgefordert, ihren Verpflichtungen zum Schutz dieser Art ebenso wie die
anderen Mitgliedstaaten nachzukommen.
Die heutige Maßnahme erfolgt nach Ergehen eines Aufforderungsschreibens an die Regierung des
Vereinigten Königreichs im Juni 2013 und der Übermittlung einer mit Gründen versehenen
Stellungnahme im Oktober 2014. Das Vereinigte Königreich hat zwar unlängst eine öffentliche
Konsultation zu einigen möglichen Gebieten in englischen und walisischen Gewässern durchgeführt und
diesen Monat ein Gebiet in schottischen Gewässern förmlich vorgeschlagen, aber es sind weitere
Maßnahmen erforderlich. Aufgrund des anhaltenden Versäumnisses, ausreichende Gebiete
vorzuschlagen und auszuweisen, sind die Lebensräume mit der größten Bestandsdichte dieser Art nicht
in erforderlichem Umfang geschützt. Dies gilt insbesondere für die Anforderung, Projekte oder
Tätigkeiten mit potenziell schädlichen Auswirkungen, wie den Bau von Offshore-Windparks, die Öloder Gasförderung oder die Fischerei, einer angemessenen Prüfung zu unterziehen.
Hintergrund
Die Richtlinie 29/43/EWG des Rates sieht die Einrichtung des Natura-2000-Netzes vor, eines EU-weiten
Netzes von Naturschutzgebieten, das aus besonderen Schutzgebieten (SAC) sowie Vogelschutzgebieten
(SPA) gemäß der Vogelschutzrichtlinie besteht. Diesen Richtlinien zufolge werden von jedem
Mitgliedstaat Gebiete vorgeschlagen und ausgewiesen, die für die Erhaltung der in seinem
Hoheitsgebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Arten wichtig sind.
Anschließend werden diese Gebiete von der Kommission als „Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung“ (SCI) anerkannt. Die Mitgliedstaaten haben bis zu sechs Jahre Zeit, um diese Gebiete als
besondere Schutzgebiete (SCA) auszuweisen und die notwendigen Bewirtschaftungsmaßnahmen
durchzuführen und so den guten Erhaltungszustand der darin vorkommenden Arten oder Lebensräume
zu erhalten oder wiederherzustellen.
Beim gewöhnlichen Schweinswal (Phocoena phocoena) handelt es sich um einen Kleinwal, der eng mit
der Familie der Delfine verwandt ist. Er lebt in der Nähe von Küstengebieten oder Flussmündungen und
ist deshalb die Walart, die Walbeobachtern am besten bekannt ist.
Weitere Informationen:
- Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt
- Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Juni siehe MEMO/16/3125.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).
- Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/3128
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