Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission verklagt Vereinigte Königreich wegen Versäumnissen beim Schutz von Meerestieren Brüssel, 29. September 2016 Vereinigtes Königreich vor Gericht wegen Versäumnissen beim Schutz des gewöhnlichen Schweinswals in britischen Gewässern. Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen das Vereinigte Königreich angestrengt, weil das Land es versäumt hat, Schutzgebiete für den gewöhnlichen Schweinswal vorzuschlagen, eines in britischen Gewässern häufig vorkommenden Säugetiers. Nach den EU-Vorschriften zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/34/EWG des Rates) müssen die Mitgliedstaaten eine Liste von Gebieten für bestimmte Arten und Lebensraumtypen vorlegen, in denen diese vor ernsten Gefahren geschützt sind und ihr günstiger Erhaltungszustand EU-weit durch die erforderlichen Maßnahmen erhalten oder wiederhergestellt wird. Wegen des ungünstigen Erhaltungszustands des gewöhnlichen Schweinswals in der EU haben 13 andere Mitgliedstaaten als das Vereinigte Königreich in ungefähr 200 Natura-2000-Gebieten für dessen Schutz entsprechende Gebiete ausgewiesen. Das Vereinigte Königreich hat hierfür bislang nur ein kleines Gebiet in Nordirland (das besondere Schutzgebiet Skerries und Causeway) und ein Gebiet in Schottland (das besondere Schutzgebiet Innere Hebriden und Minch) vorgeschlagen. Da das Vereinigte Königreich über ein großflächiges Meeresgebiet verfügt, kommt dem Land eine besondere Verantwortung für Schutz dieser Art zu. Die Kommission hat die britischen Behörden mehrmals mit Nachdruck aufgefordert, ihren Verpflichtungen zum Schutz dieser Art ebenso wie die anderen Mitgliedstaaten nachzukommen. Die heutige Maßnahme erfolgt nach Ergehen eines Aufforderungsschreibens an die Regierung des Vereinigten Königreichs im Juni 2013 und der Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Oktober 2014. Das Vereinigte Königreich hat zwar unlängst eine öffentliche Konsultation zu einigen möglichen Gebieten in englischen und walisischen Gewässern durchgeführt und diesen Monat ein Gebiet in schottischen Gewässern förmlich vorgeschlagen, aber es sind weitere Maßnahmen erforderlich. Aufgrund des anhaltenden Versäumnisses, ausreichende Gebiete vorzuschlagen und auszuweisen, sind die Lebensräume mit der größten Bestandsdichte dieser Art nicht in erforderlichem Umfang geschützt. Dies gilt insbesondere für die Anforderung, Projekte oder Tätigkeiten mit potenziell schädlichen Auswirkungen, wie den Bau von Offshore-Windparks, die Öloder Gasförderung oder die Fischerei, einer angemessenen Prüfung zu unterziehen. Hintergrund Die Richtlinie 29/43/EWG des Rates sieht die Einrichtung des Natura-2000-Netzes vor, eines EU-weiten Netzes von Naturschutzgebieten, das aus besonderen Schutzgebieten (SAC) sowie Vogelschutzgebieten (SPA) gemäß der Vogelschutzrichtlinie besteht. Diesen Richtlinien zufolge werden von jedem Mitgliedstaat Gebiete vorgeschlagen und ausgewiesen, die für die Erhaltung der in seinem Hoheitsgebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Arten wichtig sind. Anschließend werden diese Gebiete von der Kommission als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (SCI) anerkannt. Die Mitgliedstaaten haben bis zu sechs Jahre Zeit, um diese Gebiete als besondere Schutzgebiete (SCA) auszuweisen und die notwendigen Bewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen und so den guten Erhaltungszustand der darin vorkommenden Arten oder Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Beim gewöhnlichen Schweinswal (Phocoena phocoena) handelt es sich um einen Kleinwal, der eng mit der Familie der Delfine verwandt ist. Er lebt in der Nähe von Küstengebieten oder Flussmündungen und ist deshalb die Walart, die Walbeobachtern am besten bekannt ist. Weitere Informationen: - Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt - Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Juni siehe MEMO/16/3125. - Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik). - Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/3128 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2025 ExpyDoc