Kommission verklagt Deutschland wegen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Straßenverkehr: Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender
Straßenbenutzungsgebühren
Brüssel, 29. September 2016
Straßenverkehr: Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender
Straßenbenutzungsgebühren
Wegen der von den deutschen Behörden geplanten Einführung einer Pkw-Maut hat die Europäische
Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen
Union einzuleiten. Nach Auffassung der Kommission ist die Pkw-Maut diskriminierend.
Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der
jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für
die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen. Darüber
hinaus sind die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen
Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.
Wie unlängst in der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität bekräftigt, unterstützt die
Kommission zwar faire und effiziente Preise im Verkehr. Doch die deutsche Regelung verstößt nach
Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des
freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 sind die grundsätzlichen
Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Hintergrund
Es ist das Recht der Mitgliedstaaten, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einzuführen. Wenn
ein Mitgliedstaat von Ausländern Gebühren für die Nutzung nationaler Straßen verlangen möchte,
müssen diese Gebühren gleichermaßen für alle Nutzer – Ausländer und Angehörige des Mitgliedstaats –
gelten. Eine zentrale Voraussetzung für nichtdiskriminierende Straßenbenutzungsgebühren besteht
darin, dass alle Nutzer gleich hohe Gebühren zahlen. Eine Straßenbenutzungsgebühr, die de jure oder
de facto nur von Ausländern erhoben wird, würde eine Diskriminierung darstellen und somit gegen die
Verträge der EU verstoßen.
Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Juni 2015 eingeleitet (siehe Pressemitteilung
hier) und den deutschen Behörden dann im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme
übermittelt (siehe Pressemitteilung hier).
Weitere Informationen
– Zu Verstößen im Bereich Mobilität und Verkehr in der EU.
– Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im September siehe
MEMO/16/3125.
– Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (und Infografik).
– Zum Vertragsverletzungsverfahren der EU.
IP/16/3130
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