------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------------Registriernummer VIT w.V. -Stichtagsmeldung27289 Verden Stichtagsmeldung für Schafe/Ziegen nach § 26 (3) ViehVerkV Diese Meldung ist jährlich innerhalb von 14 Tagen nach dem festgesetzten Stichtag für den unter der oben angegebenen Registriernummer vorhandenen Bestand abzugeben 1) 1) Es waren in meinem Bestand zum Stichtag 01. Januar Schafe im Alter ..... 20 vorhanden: Ziegen im Alter ..... 2 .... bis einschl. 9 Monate 2 2 .... von 10 bis 18 Monate .... bis einschl. 9 Monate 2 .... von 10 bis 18 Monate .... ab 19 Monate 2 .... ab 19 Monate 2) Datum bitte Jahr eintragen 2 Anzahl bitte gut lesbar eintragen Unterschrift Hinweis: Die Stichtagsmeldung kann per Internetmeldung direkt an www.hi-tier.de erfolgen. Sofern Sie diese Möglichkeit nutzen, schicken Sie bitte dieses Schreiben nicht zusätzlich an VIT w.V. Die Kosten für die Meldungen nach ViehVerkV sind von den Meldepflichtigen zu tragen. Dabei wird die Art des Meldeverfahrens berücksichtigt. Direkte Meldungen an HI-Tier werden mit 0,49 €, Meldungen an die Regionalstelle mit 0,95 € je Meldung abgerechnet. Die Kostenfestsetzung ist vorläufig und gilt bis zu Neuregelung in der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet). Die Niedersächsische Tierseuchenkasse zahlt vorbehaltlich noch ausstehender Zusagen für landwirtschaftliche Tierhalter einen Zinszuschuss in Höhe des begünstigten Meldeverfahrens.
© Copyright 2024 ExpyDoc