Kooperationsvereinbarung

Schule und Verein: gemeinsam am Ball!
DFB-Doppel
pass2020
doppelpass2020.dfb.de
Kooperationsvereinbarung
zwischen
1. Name der Schule:
Bundesland:
Straße:
PLZ:
Ort:
Telefon:
Schultyp: Weiterführende Schule
Grundschule
Berufsschule
Förderschule
Vorschule/Kindergarten
Sonstiges:
Schulleiter/in:
E-Mail:
und
2. Verein:
DFB-Vereinskennung:
Straße:
Fußball-Landesverband:
PLZ:
Ort:
Vorsitzende/r:
E-Mail:
Telefon:
3. Ansprechpartner in der Kooperation
Für die Schule (Name, Vorname, Amtsbezeichnung)
Für den Verein (Name, Vorname, Amtsbezeichnung):
Straße:
Straße:
PLZ:
Ort:
PLZ:
Telefon:
Telefon:
E-Mail:
E-Mail:
Ort:
4. Lieferanschrift Schule (für die Zusendung des „AG-Starter-Sets“)
Schule:
Straße:
Name, Vorname:
PLZ:
Ort:
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Schule und Verein: gemeinsam am Ball!
DFB-Doppel
pass2020
doppelpass2020.dfb.de
5. Informationen über die geplante Art der Zusammenarbeit (bitte vollständig ausfüllen!)
Trainingstage der AG pro Woche, Uhrzeit (von – bis):
Mo
Do
–
Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer/innen + Geschlecht (m/w):
–
Di
–
Fr
–
Mi
–
Sa
–
So
m
w
Altersgruppe: von
bis
Jahre
Name der verantwortlichen Lehrkraft:
Name des Trainers/der Trainerin:
–
Sportstätten (Name der Halle bzw. des Sportplatzes):
Lizenzstufe und Lizenznummer des Trainers/der Trainerin:
6. Vertragsgegenstand und weiteres Vorgehen
Beide Institutionen bekunden mit dieser Vereinbarung ihre feste Absicht, im Schuljahr 2016/17 neue Impulse für die fußballerische
und damit sportliche Förderung von Kindern zu setzen. Dazu vereinbaren o.g. Schule und Verein die Leitung mindestens einer FußballArbeitsgemeinschaft als außerunterrichtliches Sportangebot der Schule durch eine/n Übungsleiter/in des Vereins mit gültiger Lizenz.
Weitere formale Vorgaben werden in der Vertragsanlage beschrieben und von beiden Institutionen eingehalten.
Jede vollständig ausgefüllte Kooperationsvereinbarung wird vom DFB und/oder den Fußball-Landesverbänden geprüft. Nach positiver
Entscheidung erhält die Schule umgehend ein sog. „AG-Starter-Set“. Nach einjähriger Durchführung der Arbeitsgemeinschaft, also nach
einem Schuljahr, verpflichten sich beide Institutionen gemeinsam das Bestätigungsformular auszufüllen und an das Info-Team zu versenden. Erst nach erneuter Prüfung und positiver Entscheidung wird dem Verein das sog. „Dankeschön-Paket“ zugesendet.
7. Datenschutz
Wir haben die Datenschutzerklärung für Kooperationsvereinbarung und -bestätigung beim Projekt „Schule und Verein: gemeinsam am
Ball!“ des DFB im Internet unter http://doppelpass2020.dfb.de gelesen.
Ja, wir sind jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass uns der DFB über künftige Projekte im Bereich Schule per Email informiert.
Ja, wir sind jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass der DFB die im Antragsformular angegebenen Daten an den FußballLandesverband, in dessen Verbandsgebiet die teilnehmende Schule liegt, zur regelmäßigen Information über dessen verbandsspezifische, nicht kommerzielle Angebote und Maßnahmen übermittelt.
Datum/Stempel/Unterschrift Schulleiter/in
Datum/Stempel/Unterschrift Vereinsvorsitzende/r
Datum/Unterschrift Ansprechpartner Schule
Datum/Unterschrift Ansprechpartner Verein
Bitte senden Sie die komplett ausgefüllte und unterschriebene Kooperationsvereinbarung bis zum 31. Oktober 2016 an das
Servicebüro DFB-DOPPELPASS 2020.
Kontakt bei allen Fragen rund um das Projekt sowie Anschrift zum Einsenden der Kooperationsvereinbarungen:
Servicebüro DFB-DOPPELPASS 2020
Am Auernberg 2, 61476 Kronberg
Tel.: 06173 – 99 52 315, E-Mail: [email protected]
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Schule und Verein: gemeinsam am Ball!
Vertragsanlage zur Kooperationsvereinbarung
DFB-Doppel
pass2020
doppelpass2020.dfb.de
Formale Vorgaben für die materielle Unterstützung einer Kooperation zwischen einer Schule und einem Fußballverein
durch den Deutschen Fußball-Bund im Rahmen des Projektes „Schule und Verein: gemeinsam am Ball!“
Allgemeine Informationen
Vorgehensweise
Ziel des Projektes „Gemeinsam am Ball“ ist es, Kooperationen zwischen Schulen und Vereine zu fördern.
Wesentlicher Bestandteil der Kooperationsvereinbarung,
die beide Institutionen unterschreiben und beim Servicebüro
einreichen können, ist die Durchführung einer Fußball-AG
an der Schule durch einen Vereinsvertreter bzw. -vertreterin.
Eine Kooperation, die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt und damit erfolgreich durchgeführt wurde, ist
die Voraussetzung für den Erhalt eines sog. „AG-StarterPaketes“ für die beteiligte Schule und eines „DankeschönPaketes“ für den Verein.
Annahmeschluss der Kooperationsvereinbarungen ist
der 31. Oktober 2016. Vereinbarungen, die nach diesem
Termin eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Jede Institution kann so viele Kooperationen eingehen, wie
sie will. Jede Schule und jeder Verein erhalten allerdings
pro Schuljahr maximal nur eines der o.g. Materialpakete.
Nach Überprüfung der Angaben durch den DFB und den
zuständigen Fußball-Landesverband erhält die Schule ein
„AG-Starter-Paket“.
Über ein Schuljahr hinweg wird dann eine Fußball-AG vom
kooperierenden Verein für die Kinder der Schule durchgeführt.
Nach Ablauf des Jahres füllen die Schule und der Verein
gemeinsam das Bestätigungsformular vollständig aus und
senden es unterschrieben dem Info-Team zu.
Nach Überprüfung der Angaben durch den DFB und den
zuständigen Fußball-Landesverband erhält der Verein ein
„Dankeschön-Paket“.
Formale Kriterien:
Die Fußball-AG muss ganzjährig, also über das gesamte
Schuljahr hinweg durchgeführt werden.
Die AG muss mindestens einmal pro Woche als Trainingseinheit angeboten werden (keine Kurse oder Schnuppertage).
Die regelmäßige Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teil nehmern beträgt zehn Kinder.
Eine Schule und ein Verein kooperieren bereits miteinander oder haben vor, zukünftig gemeinsame Wege zu gehen,
um die Potenziale des Fußballs weiter auszuschöpfen.
Beide Institutionen füllen als Bestätigung der Zusammenarbeit die DFB-Musterkooperationsvereinbarung vollständig aus und schicken sie unterschrieben an das Servicebüro
DFB-DOPPELPASS 2020.
Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für
interessierte Schülerinnen und Schüler einer Schule handeln.
Die Kooperationsmaßnahme darf kein Ersatz für Sportunterricht/andere Arbeitsgemeinschaften der Schule sein.
Es darf sich auch nicht um die einfache Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bestehende Vereinstrainingsgruppen handeln.
Inhaltlich muss natürlich das Thema „Fußball“ im Mittelpunkt der Maßnahme stehen.
Die Leiterin/der Leiter der Gruppe, also der bzw. die Vereinsvertreter/in muss im Besitz einer gültigen ÜbungsleiterLizenz sein. Darüber hinaus werden auch DFB-JUNIORCOACH- und DFB-Teamleiter-Zertifikate akzeptiert.
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