DE DE STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
2016/2047(BUD)
6.9.2016
STELLUNGNAHME
des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das
Haushaltsjahr 2017
(2016/2047(BUD))
Verfasserin der Stellungnahme: Liisa Jaakonsaari
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In Vielfalt geeint
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PA_NonLeg
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VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden
Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1.
stellt fest, dass sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz (IMCO) im Haushaltsverfahren auf Haushaltslinien der Titel 2
(Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU), 14 (Steuern und Zollunion) und
33 (Justiz und Verbraucherschutz) erstreckt;
2.
erinnert daran, dass ein gestärkter und gut funktionierender Binnenmarkt von
grundlegender Bedeutung für die Schockresistenz der Union ist; hebt hervor, dass der
Unionshaushalt den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und einem inklusiven,
zugänglichen, durch Vielfalt gekennzeichneten, wettbewerbsbestimmten digitalen
Binnenmarkt unterstützen muss;
3.
unterstreicht die Bedeutung einer entschlossenen Verbraucherschutzpolitik, die die
Verbrauchersicherheit und das Verbraucherbewusstsein stärkt und die Verbraucherrechte
an den gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Wandel, wie etwa Big
Data und das Internet der Dinge, die Kreislaufwirtschaft, die sogenannte partizipative
Wirtschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr, anpasst; verweist in diesem
Zusammenhang auf die Bedeutung einer stärkeren Macht der Verbraucher und der
Verbraucheraufklärung sowie der Produktsicherheit und der Marktüberwachung im
Binnenmarkt einschließlich des digitalen Binnenmarkts; betont, dass den neuen
Herausforderungen für die Verbraucherschutzpolitik durch die Zuweisung angemessener
Haushaltsmittel begegnet werden sollte;
4.
begrüßt, dass im Haushaltsverfahren 2017 die meisten der Hauptprioritäten des IMCOAusschusses in den Bereichen Binnenmarkt, Zollunion und Verbraucherschutz durch
Zuweisung adäquater Mittel angemessen berücksichtigt wurden;
5.
begrüßt die Mittel für das COSME Programm, das ein zentrales Instrument für die
prioritäre Förderung von Unternehmertum und Investitionen in Wachstum und
Arbeitsplätze darstellt;
6.
ist jedoch besorgt über die Kürzung bei der COSME-Haushaltslinie 02 02 02
„Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und
Fremdkapital“, da es für KMU und Kleinstunternehmen nach wie vor schwierig ist, sich
angemessene finanzielle Mittel zu beschaffen; ist der Ansicht, dass ein effizienter
Finanzrahmen, einschließlich einer erhöhten Verfügbarkeit von Wagniskapital und der
uneingeschränkten Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“, Forschung,
Innovation, die Annahme von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft,
Ausbaumaßnahmen und Internationalisierung von KMU und Kleinstunternehmen fördern
wird, was wiederum zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Unterstützung von
Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen wird;
7.
hebt hervor, dass 2017 ausreichende Finanzmittel für das Enterprise Europe Network
bereitgestellt werden müssen, um das Wachstum von KMU zu fördern und sie dabei zu
unterstützen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum
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Binnenmarkt und zum Weltmarkt zu meistern;
8.
betont abermals, dass die mehrsprachige Plattform für die Online-Streitbeilegung
finanziert werden muss; hebt hervor, dass gut funktionierende Systeme zur OnlineStreitbeilegung das Verbrauchervertrauen fördern und den grenzüberschreitenden
elektronischen Geschäftsverstärk stärken können;
9.
begrüßt die Bereitstellung von Mitteln für die Modernisierung der Zollunion, die die
zügige Umsetzung des Zollkodexes der Union und die Entwicklung der elektronischen
Zollsysteme unterstützt und damit zu wirksamen Instrumenten für die
Betrugsbekämpfung und die Sicherstellung sowohl des Verbraucherschutzes als auch
eines fairen Wettbewerbs führt; bedauert jedoch den Standpunkt des Rates, was den
Mittelansatz für die Haushaltslinie 14 02 01 „Unterstützung des einwandfreien
Funktionierens und der Modernisierung der Zollunion“ betrifft, durch den die adäquate
Finanzierung entscheidender Instrumente zur Modernisierung der Zollunion gefährdet
sein könnte;
10. begrüßt die weitere Bereitstellung von Mitteln für das Binnenmarktforum, das zur
Schaffung besserer Marktbedingungen für europäische Unternehmen beiträgt, und
gedenkt die Situation zu überwachen, um sicherzustellen, dass das Binnenmarktforum
aus der Haushaltslinie 02 02 01 angemessen finanziert wird;
11. unterstreicht die wichtige Rolle, die die Normung für den Binnenmarkt spielt, indem sie
die Interoperabilität von Produkten und Dienstleistungen sicherstellt und die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert; betont, dass die Normen unter
Einbeziehung der Verbraucher und einschlägigen Akteure marktorientiert, offen und
inklusiv festgesetzt werden sollten, damit sie für KMU leicht umzusetzen sind; begrüßt
die Aufrechterhaltung der Budgethilfe im Jahr 2017, die die finanzielle Tragfähigkeit,
Wirksamkeit und Effizienz der Normungstätigkeit des Europäischen
Normungsausschusses (CEN), des Europäischen Komitees für elektrotechnische
Normung (CENELEC) und des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen
(ETSI) gewährleistet;
12. begrüßt die Bereitstellung von Mitteln für die Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des
Binnenmarkts, einschließlich SOLVIT; weist erneut darauf hin, dass die Stärkung und
Straffung der bestehenden Binnenmarktinstrumente für KMU wichtig ist, um deren
Expansion über Grenzen hinweg zu vereinfachen; fordert die Kommission und die
Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Schwerpunkt verstärkt auf die Straffung und
Verbesserung der Produktinformationsstellen und der einheitlichen Ansprechpartner zu
legen; ist der Ansicht, dass auch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um
sicherzustellen, dass diese Instrumente gut zusammenwirken, damit mit den
bereitgestellten Mitteln ein größtmöglicher Mehrwert erzielt wird; begrüßt die Initiative
für ein zentrales digitales Zugangstor;
13. fordert die Bereitstellung von Mitteln für die neuen Pilotprojekte „Dynamische
Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels durch effiziente
Paketzustellungslösungen“, in dessen Rahmen Informationen über bewährte Verfahren
im Bereich der Paketzustellung gesammelt werden sollen, „Initiative zur Sensibilisierung
für Algorithmen“, das die algorithmische Transparenz erhöhen, Aufklärung zum Wohle
der Verbraucher und unserer Demokratien leisten und zur Entwicklung des digitalen
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Binnenmarkts beitragen soll, und „Standardmäßige Anwendung der Anforderungen für
einen barrierefreien Webzugang in Web-Entwicklungswerkzeugen und -plattformen
(standardmäßiger Webzugang)“ zur Förderung und Unterstützung der Anwendung von
Anforderungen der Barrierefreiheit nach der europäischen Norm.
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG
IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme
5.9.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Dita Charanzová, Carlos Coelho, Lara Comi, Daniel Dalton, Nicola
Danti, Evelyne Gebhardt, Antanas Guoga, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa
Jaakonsaari, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Margot
Parker, Eva Paunova, Marcus Pretzell, Virginie Rozière, Christel
Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Catherine Stihler,
Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Marco
Zullo
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Lucy Anderson, Birgit Collin-Langen, Filiz Hyusmenova, Emma
McClarkin, Julia Reda, Marc Tarabella, Josef Weidenholzer
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Pál Csáky, Judith Sargentini, Michaela Šojdrová
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