Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2016/2047(BUD) 6.9.2016 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2047(BUD)) Verfasserin der Stellungnahme: Liisa Jaakonsaari AD\1103532DE.docx DE PE584.233v02-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE584.233v02-00 DE 2/2 AD\1103532DE.docx VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. stellt fest, dass sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Haushaltsverfahren auf Haushaltslinien der Titel 2 (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU), 14 (Steuern und Zollunion) und 33 (Justiz und Verbraucherschutz) erstreckt; 2. erinnert daran, dass ein gestärkter und gut funktionierender Binnenmarkt von grundlegender Bedeutung für die Schockresistenz der Union ist; hebt hervor, dass der Unionshaushalt den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und einem inklusiven, zugänglichen, durch Vielfalt gekennzeichneten, wettbewerbsbestimmten digitalen Binnenmarkt unterstützen muss; 3. unterstreicht die Bedeutung einer entschlossenen Verbraucherschutzpolitik, die die Verbrauchersicherheit und das Verbraucherbewusstsein stärkt und die Verbraucherrechte an den gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Wandel, wie etwa Big Data und das Internet der Dinge, die Kreislaufwirtschaft, die sogenannte partizipative Wirtschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr, anpasst; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer stärkeren Macht der Verbraucher und der Verbraucheraufklärung sowie der Produktsicherheit und der Marktüberwachung im Binnenmarkt einschließlich des digitalen Binnenmarkts; betont, dass den neuen Herausforderungen für die Verbraucherschutzpolitik durch die Zuweisung angemessener Haushaltsmittel begegnet werden sollte; 4. begrüßt, dass im Haushaltsverfahren 2017 die meisten der Hauptprioritäten des IMCOAusschusses in den Bereichen Binnenmarkt, Zollunion und Verbraucherschutz durch Zuweisung adäquater Mittel angemessen berücksichtigt wurden; 5. begrüßt die Mittel für das COSME Programm, das ein zentrales Instrument für die prioritäre Förderung von Unternehmertum und Investitionen in Wachstum und Arbeitsplätze darstellt; 6. ist jedoch besorgt über die Kürzung bei der COSME-Haushaltslinie 02 02 02 „Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital“, da es für KMU und Kleinstunternehmen nach wie vor schwierig ist, sich angemessene finanzielle Mittel zu beschaffen; ist der Ansicht, dass ein effizienter Finanzrahmen, einschließlich einer erhöhten Verfügbarkeit von Wagniskapital und der uneingeschränkten Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“, Forschung, Innovation, die Annahme von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft, Ausbaumaßnahmen und Internationalisierung von KMU und Kleinstunternehmen fördern wird, was wiederum zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Unterstützung von Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen wird; 7. hebt hervor, dass 2017 ausreichende Finanzmittel für das Enterprise Europe Network bereitgestellt werden müssen, um das Wachstum von KMU zu fördern und sie dabei zu unterstützen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum AD\1103532DE.docx 3/3 PE584.233v02-00 DE Binnenmarkt und zum Weltmarkt zu meistern; 8. betont abermals, dass die mehrsprachige Plattform für die Online-Streitbeilegung finanziert werden muss; hebt hervor, dass gut funktionierende Systeme zur OnlineStreitbeilegung das Verbrauchervertrauen fördern und den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverstärk stärken können; 9. begrüßt die Bereitstellung von Mitteln für die Modernisierung der Zollunion, die die zügige Umsetzung des Zollkodexes der Union und die Entwicklung der elektronischen Zollsysteme unterstützt und damit zu wirksamen Instrumenten für die Betrugsbekämpfung und die Sicherstellung sowohl des Verbraucherschutzes als auch eines fairen Wettbewerbs führt; bedauert jedoch den Standpunkt des Rates, was den Mittelansatz für die Haushaltslinie 14 02 01 „Unterstützung des einwandfreien Funktionierens und der Modernisierung der Zollunion“ betrifft, durch den die adäquate Finanzierung entscheidender Instrumente zur Modernisierung der Zollunion gefährdet sein könnte; 10. begrüßt die weitere Bereitstellung von Mitteln für das Binnenmarktforum, das zur Schaffung besserer Marktbedingungen für europäische Unternehmen beiträgt, und gedenkt die Situation zu überwachen, um sicherzustellen, dass das Binnenmarktforum aus der Haushaltslinie 02 02 01 angemessen finanziert wird; 11. unterstreicht die wichtige Rolle, die die Normung für den Binnenmarkt spielt, indem sie die Interoperabilität von Produkten und Dienstleistungen sicherstellt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert; betont, dass die Normen unter Einbeziehung der Verbraucher und einschlägigen Akteure marktorientiert, offen und inklusiv festgesetzt werden sollten, damit sie für KMU leicht umzusetzen sind; begrüßt die Aufrechterhaltung der Budgethilfe im Jahr 2017, die die finanzielle Tragfähigkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Normungstätigkeit des Europäischen Normungsausschusses (CEN), des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) und des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) gewährleistet; 12. begrüßt die Bereitstellung von Mitteln für die Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts, einschließlich SOLVIT; weist erneut darauf hin, dass die Stärkung und Straffung der bestehenden Binnenmarktinstrumente für KMU wichtig ist, um deren Expansion über Grenzen hinweg zu vereinfachen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Schwerpunkt verstärkt auf die Straffung und Verbesserung der Produktinformationsstellen und der einheitlichen Ansprechpartner zu legen; ist der Ansicht, dass auch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Instrumente gut zusammenwirken, damit mit den bereitgestellten Mitteln ein größtmöglicher Mehrwert erzielt wird; begrüßt die Initiative für ein zentrales digitales Zugangstor; 13. fordert die Bereitstellung von Mitteln für die neuen Pilotprojekte „Dynamische Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels durch effiziente Paketzustellungslösungen“, in dessen Rahmen Informationen über bewährte Verfahren im Bereich der Paketzustellung gesammelt werden sollen, „Initiative zur Sensibilisierung für Algorithmen“, das die algorithmische Transparenz erhöhen, Aufklärung zum Wohle der Verbraucher und unserer Demokratien leisten und zur Entwicklung des digitalen PE584.233v02-00 DE 4/4 AD\1103532DE.docx Binnenmarkts beitragen soll, und „Standardmäßige Anwendung der Anforderungen für einen barrierefreien Webzugang in Web-Entwicklungswerkzeugen und -plattformen (standardmäßiger Webzugang)“ zur Förderung und Unterstützung der Anwendung von Anforderungen der Barrierefreiheit nach der europäischen Norm. AD\1103532DE.docx 5/5 PE584.233v02-00 DE ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 5.9.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Dita Charanzová, Carlos Coelho, Lara Comi, Daniel Dalton, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Antanas Guoga, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Margot Parker, Eva Paunova, Marcus Pretzell, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Marco Zullo Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Lucy Anderson, Birgit Collin-Langen, Filiz Hyusmenova, Emma McClarkin, Julia Reda, Marc Tarabella, Josef Weidenholzer Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Pál Csáky, Judith Sargentini, Michaela Šojdrová PE584.233v02-00 DE 23 6 3 6/6 AD\1103532DE.docx
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