2017 von profis für profis 2017: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-281 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Seminare 2017 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt Gemeinsam weiterbilden Gemeinsam weiterbilden 2017 10 erfolgreiche gemeinsame Jahre Liebe Kolleginnen und Kollegen, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen setzen sich täglich mit Herz und Verstand für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und leisten einen wertvollen Beitrag für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem vorliegenden Programm des DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW (TBS NRW) möchten wir Euch bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen: Mit Bildungsangeboten und einer Beratung von Profis für Profis. Unser Ziel ist es, gemeinsam immer besser zu werden! Die stetig steigende Nachfrage von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bestätigt uns darin, diesen Weg der Kooperation auch weiterhin zu gehen und unsere Kompetenzen zu bündeln. Seminare 2017 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt Gemeinsam weiterbilden Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW e.V. und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Das Jahr 2017 steht ganz im Zeichen der Bundes- und Landtagswahlen. Aber nicht nur die Parteien müssen die arbeits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen ernst nehmen, die durch aufstrebenden Rechtspopulismus und eine sich rasant verändernde Arbeitswelt entstehen. Unter der Überschrift NRW 2020 laden die DGB-Gewerkschaften in NRW alle relevanten Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Zukunftsdialog ein. Wie kann es gelingen, Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 durch mehr gute Arbeit und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung fit zu machen? Zusammen mit den Gewerkschaften unterstützen wir die Interessenvertretungen durch Beratung und Schulung dabei, Beiträge für diesen Dialog zu entwickeln und neue Leitbilder „guter Arbeit“ betrieblich durchzusetzen. Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit allen demokratischen Kräften daran, die Inszenierung der rechtspopulistischen Parteien als „Anwälte der kleinen Leute“ zu widerlegen und demokratische Alternativen zum Rechtspopulismus zu entwickeln: Solidarität statt Rechtsruck ist dabei die Leitlinie. Unsere bewährten Themen sind natürlich auch weiterhin im Programm enthalten. Wir wünschen allen Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen viel Erfolg und Freude bei der Arbeit! Mit kollegialem Gruß Andreas Meyer-Lauber Vorsitzender des DGB NRW 3 Inhaltsverzeichnis Grussworte Fotograf: Claus Portraits 4 Dr. Viola Denecke, Bodo Matthey, Stellvertretende Landesbezirksleiterin des IG BCE-Landesbezirks Nordrhein Regionalleiter IG BAU Westfalen Wir brauchen ExpertInnen in den Betrieben … ExpertInnen, die sich auf hohem fachlichen Niveau gegen Angriffe auf Arbeitnehmerrechte zur Wehr setzen, die auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und die Initiative ergreifen können, um Unternehmenspolitik mitzugestalten. Dafür sorgen die Seminare „von profis für profis“. Bildung macht stark. Vorausschauend handeln! Unternehmensprozesse im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestalten, agieren statt reagieren – das sind die Herausforderungen einer engagierten betrieblichen Interessenvertretung. Und die Seminare „von profis für profis“ machen Dich und Deine Kolleginnen und Kollegen dafür fit. Sie sind das i-Tüpfelchen betrieblicher Interessenvertretung. Elin Dera, Thomas Gauger, IG Metall-Bezirksleitung NRW Landesbezirksvorsitzender NGG NRW Fachwissen und Zusammenhänge Betriebsräte haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um diese erfüllen zu können, ist Fachwissen erforderlich. Wirksam wird es in Kombination mit wirtschafts- und betriebspolitischen Zusammenhängen – und mit der Beteiligung der Mitarbeiter. Wer professionelle Seminare sucht, ist hier richtig. Fit für die betrieblichen Herausforderungen Die KollegInnen brauchen fitte betriebliche Interessenvertretungen – gerade bei den derzeitigen vielschichtigen Entwicklungen in den Unternehmen. Da sind die Seminare „von profis für profis“ des DGB-Bildungswerks NRW e.V. und der TBS NRW e.V. genau richtig. Dorothea Schäfer, Arnold Plickert, Vorsitzende der GEW NRW Landesvorsitzender GdP NRW Aktuell und hochqualifiziert Das Angebot „von profis für profis“ greift genau die Themen auf, mit denen sich unsere Betriebs- und Personalräte beschäftigen. Dabei werden sie kompetent und effektiv darauf vorbereitet, wie sie die aktuellen Herausforderungen meistern können. Nachhaltige Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Gerade die Möglichkeit, auch nach dem Seminar noch auf das DGB-Bildungswerk NRW oder die TBS NRW zuzugehen und sich durch betriebliche Schulungen oder Beratung den individuellen betrieblichen Umsetzungsplan zu erarbeiten, finde ich wichtig. Corinna Groß, Reiner Bieck, Stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di NRW EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Mitglied des Vorstandes, Zentrale Frankfurt 25.06. – 27.06.2012 Gute Arbeit 4.0 Das gemeinsame Angebot vom DGB-Bildungswerk Intercity Hotel, NRW und der TBS NRWEssen ist genau das richtige für ???uns und unsere Betriebs- und Personalräte in den Betrieben, um sich auf die betrieblichen Herausforderungen zum Thema „Gute Arbeit 4.0“ erfolgreich vorbereiten zu können. Wir müssen dafür werben! Holger Vermeer, Ausrichtung auf die Praxis Das Seminarangebot „von profis für profis“ zielt darauf, auf der Grundlage hohen Fachwissens betriebliche Problemlösungen zu entwickeln. In den Seminaren bekommen die Teilnehmenden dafür das notwendige Know-how. Die Ausrichtung auf die betriebliche Praxis in den Seminaren ist eine große Unterstützung für die betrieblichen Interessenvertretungen. I. Arbeits- und Gesundheitsschutz ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ DGUV Vorschrift 2 – Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz ............... Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen .................................................................... Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I ......................................................................... Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II ........................................................................ In zehn Schritten zu einem effektiven BEM – Praktische Anleitung für Interessenvertretungen .............. Gesund bleiben mit Digitalisierung und Industrie 4.0 NEU .................................................................. Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angehen: 13 Schritte zum Erfolg ................ Den Arbeitsalltag stressfrei gestalten – wirksame Präventionsmaßnahmen kennen und umsetzen NEU Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb – Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren NEU ............................................................................ 5 8 9 10 11 12 13 14 15 16 II. IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz Update Datenschutzrecht – Arbeitnehmerdatenschutz gestalten ......................................................... Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES .................................................................................. Neue Abläufe in der Verwaltung – Die eAkte verändert die Arbeit NEU ............................................... Personal 4.0 – SuccessFactors, Workday und Cornerstone. Worauf Interessenvertretungen bei der Einführung unbedingt achten sollten! ....................................................................................... ■ Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben (EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen) ................ ■ Datenverarbeitung außer Haus, z. B. Datenübermittlung in die USA .................................................... ■ Auf Schritt und Tritt unter Beobachtung – Videoüberwachung am Arbeitsplatz NEU .......................... ■ ■ ■ ■ 17 18 19 20 21 22 23 III. Betriebliche Arbeitsorganisation ■ Digitalisierung der industriellen (Dienstleistungs-)Arbeit NEU .............................................................. ■ Neue Herausforderungen in der Arbeitszeitgestaltung – Wie lassen sich betriebliche und persönliche Bedarfe vereinbaren? NEU ....................................................................................... ■ Industrie 4.0: Wo steht unser Betrieb? Merkmale erkennen, bewerten und nachhaltig regeln NEU .... ■ Arbeitsorganisation 4.0, „teilsouveräne“ Teamarbeit? NEU ................................................................. ■ Wenn den Beschäftigten ein Licht aufgeht – Ideenmanagement, Vorschlagswesen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess NEU ...................................................................................... 24 25 26 27 28 IV. Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung ■ Demografischer Wandel im Betrieb – Bedürfnisse und Potenziale aller Altersstufen kennen und nutzen NEU ................................................................................................................... ■ Betriebliche Umstrukturierung – früh erkennen, richtig handeln! NEU ................................................. ■ Toolbox Wirtschaftsausschuss: Rechtsgrundlagen – Analyseinstrumente – Informationsmanagement NEU ......................................................................................................... ■ Meilensteine auf dem Weg zur Zielvereinbarung NEU ......................................................................... 29 30 31 32 Regionalleiter IG BAU Rheinland Gute Ergänzung zu den Bildungsangeboten der IG BAU Das gemeinsame Seminarangebot von DGBBildungswerk NRW und TBS NRW ist die ideale Ergänzung zu den regionalen und überregionalen Bildungsangeboten der IG Bauen-Agrar-Umwelt. Infos/In eigener Sache ■ ■ ■ ■ ■ Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ............................................................................... Referentinnen und Referenten ............................................................................................................ Seminarhäuser .................................................................................................................................... Informationen zur Seminardurchführung .............................................................................................. Anmeldung ......................................................................................................................................... 33 34 37 41 42 Der Treiber „Technik“ stellt die Arbeitswelt auf den Kopf Arbeit 4.0: Software-Algorithmen erobern die Arbeitswelt 6 Der Megatrend „Digitalisierung“ schafft pausenlos neue Tatsachen, denen sich Beschäftigte im Arbeitsalltag gegenübersehen. Die gewaltige Dynamik der Technikentwicklung bringt neue Flexibilitätsanforderungen hervor, die wiederum auf Wünsche nach mehr Selbstbestimmung bei den Beschäftigten treffen. Dies passt scheinbar nicht zusammen. Oder etwa doch? Wie kann die Technik die Arbeitsqualität verbessern? Interessenvertretungen fragen oft „Was habe ich damit zu tun?" Höchste Zeit, hier eine eigene Haltung und eigene, humane Konzepte zu entwickeln. Auch wenn die Begriffe „Digitalisierung“ oder „Industrie 4.0“ abstrakt klingen und noch weit entfernt scheinen: Der Prozess läuft und wird mit zunehmender Geschwindigkeit unsere Arbeitswelt verändern. Die Frage ist nicht ob, sondern wann? Es gibt keine Alternative, keine Nische, kein Unternehmen, das nicht vom Wandel durch neue Technologien betroffen ist. Deshalb ist der Schwerpunkt des Seminarprogramms erneut dem Thema „Digitalisierung“ und „Arbeit 4.0“ gewidmet. Wir wollen die Chancen und Gefahren des Fortschritts erkennen und energisch den digitalen Transformationsprozess begleiten. Dazu gehört, gute Arbeitsorganisation einzufordern und mit passenden Betriebsvereinbarungen Arbeitsqualität und -alltag im Sinne der Beschäftigten zu verbessern. Know-how für die Gestaltung der „Arbeitswelt im Wandel“ – Digitalisierung entzaubern! Mit praktischen Lösungsansätzen, Handlungsleitfäden und Checklisten schaffen wir Klarheit zum Thema Digitalisierung, zerlegen es in überschaubare Aufgaben und entwickeln betriebliche Handlungsansätze. Folgende drei Beispiele aus unserem aktuellen Seminarprogramm zei- gen, wie Interessenvertretungen Digitalisierung und Industrie 4.0 pragmatisch angehen können: Software und digitale Assistenzsysteme unterstützen Beschäftigte bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Woran können Interessenvertretungen erkennen, ob die Einführung von Software ein Schritt in Richtung einer umfassenden Digitalisierung ist? Das Seminar „Industrie 4.0 – Wo steht unser Betrieb?“ gibt Aufschluss darüber, wie Merkmale der Digitalisierung zu erkennen und zu bewerten sind und wie man sie nachhaltig regeln kann (siehe Seite 26). Einsatzflexibilität der Beschäftigten bezüglich Zeit, Ort und Tätigkeit als Basis einer bedarfsgerechten „Echtzeit-Arbeit“. Die wachsende Beschleunigung von Abläufen sowie die Verdichtung und Entgrenzung von Arbeit stellen neue Anforderungen an die Beschäftigten. Wie ist in diesem Rahmen ein gesundes Arbeiten bis zum Renteneintritt möglich? Das Seminar „Gesund bleiben mit Digitalisierung und Industrie 4.0?“ geht den gesundheitlichen Aspekten der neuen „Echtzeit-Arbeit“ auf den Grund (siehe Seite 13). Teilsouveräne Teamarbeit: Die Fabrik der Zukunft verlangt, auch wieder im Team zu arbeiten. Welche organisatorische Unterstützung und welche Führungsmodelle braucht gute Teamarbeit? Was muss bei Zielvereinbarungen beachtet werden? Was befähigt gute Teamleistungen? Im aktuellen Seminar „Arbeitsorganisation 4.0, „teilsouveräne“ Teamarbeit?“ werden Ansätze zur Gestaltung von Teamarbeit erarbeitet (siehe Seite 27). Unser Leistungsprofil Seminare für Interessenvertretungen – erfrischend anders Qualität durch umfassende Praxiserfahrung – Wissen für eine bessere Betriebsarbeit Unsere ReferentInnen kennen die aktuellen Herausforderungen der betrieblichen Praxis. Sie sind nahezu täglich in den Betrieben und stehen Interessenvertretungen bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Sachverstand und Tipps zur Seite. Die Erfahrungen von über 300 Beratungen pro Jahr fließen somit in die Seminar- und Weiterbildungsangebote ein. Zentral gelegene Seminarorte – Räume mit guter Lernatmosphäre Die Seminarorte werden sorgfältig ausgewählt. Grundsätzlich werden diese in zentraler Lage bevorzugt, damit die Hotels mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Ebenso grundsätzlich achten wir auf eine lernförderliche Umgebung. Aktuelle Rechtsprechung inklusive – immer auf dem neuesten Stand Die ReferentInnen sind Informatiker, Wirtschaftsingenieure, Arbeitswissenschaftler oder Soziologen und ausgewiesene Experten ihres jeweiligen Fachgebiets. Sie halten sich durch ständige Weiterbildungen und Projektbeteiligungen up to date. TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW – Beratung und Bildung eng verzahnt Die TBS wird von den Gewerkschaften in NRW sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales getragen und handelt im Rahmen eines Landesauftrags. Zentrales Ziel ist die Gestaltung und Förderung eines arbeitsorientierten und sozialverträglichen Strukturwandels in NRW. Die TBS NRW konzentriert sich auf die Beratungstätigkeit. Voneinander lernen/Netzwerke aufbauen – Mitbestimmung aktiv voranbringen Der Austausch von Erfahrungen der Interessenvertretungen in der betrieblichen Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte ist ein wichtiges Erfolgskriterium für alle Seminare und wird von den TeilnehmerInnen sehr geschätzt. Auch planen wir ausreichend Zeit für die Entwicklung von Netzwerken und Strategien in der Gemeinschaft ein. Für Bildungsangebote ist das DGB-Bildungswerk NRW zuständig. Es ist mit jährlich rund 2.500 Bildungsveranstaltungen und 45.000 TeilnehmerInnen der größte Anbieter politischer Bildung in NRW. Das DGB-Bildungswerk NRW ist Kooperationspartner der Gewerkschaften, gleichgesinnter Bildungseinrichtungen, der Landeszentrale für politische Bildung, Ministerien, Universitäten und Institutionen. Seminare präzise durchdacht – kompakter Einstieg, strukturierter Aufbau Im Mittelpunkt steht das praxisnahe und anwendungsorientierte Vermitteln relevanter und insbesondere aktueller Inhalte. Natürlich ist auch ein theoretisches Verständnis als Rüstzeug notwendig. Dabei arbeiten wir mit abwechslungsreichen Methoden der Erwachsenenbildung, die genügend Raum für individuelle Fragestellungen lassen. Damit „Beispiele guter Praxis“ im eigenen Betrieb leichter umsetzbar werden, erarbeiten wir Checklisten und Handreichungen zur betrieblichen Gestaltung. 7 8 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima DGUV-Vorschrift 2 Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen Seit 2011 gilt die DGUV-Vorschrift 2. Die Vorschrift regelt die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische Betreuung und die umfassenden Aufgaben von Betriebsärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Betrieb. Die Grundbetreuung der DGUV-Vorschrift 2 umfasst Aufgaben der menschengerechten Arbeitsgestaltung wie z. B. die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung und die Schaffung einer geeigneten Arbeitsorganisation. Für betriebliche Interessenvertretungen ergeben sich durch die Vorschrift erweiterte Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dauererschöpfung oder andere körperliche Symptome als Ursachen von Arbeitsverdichtung und anhaltendem Stress werden von Beschäftigen oftmals zu lange ignoriert – bis zu dem Punkt, an dem die tägliche Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann, häufig bis zum kompletten Zusammenbruch. Das Seminar definiert den Begriff Burnout und benennt betriebliche Ursachen für das Entstehen von psychischen Belastungen, die Burnout auslösen können. Die Pflichten des Arbeitgebers (u.a. Fürsorgepflicht) sowie Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung werden dargestellt und anhand von Praxisbeispielen vertieft. Ziel Teilnehmende lernen die Grundlagen der DGUV-Vorschrift kennen. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgabenfelder von BetriebsärztInnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, um die Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Vorschrift wahrzunehmen. Darüber hinaus werden Strategien und Gestal- tungshinweise für die betriebliche Praxis vermittelt. Inhalt ■ Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung der Vorschrift ■ Aufgabenfelder von BetriebsärztInnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit ■ Aufgaben im Arbeitsschutzausschuss (ASA) ■ Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 im Betrieb ■ Zusammenarbeit der einzelnen AkteurInnen mit dem Betriebs- bzw. Personalrat ■ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ■ Umgang mit Interessenkonflikten ■ Umsetzung der Vorschrift in eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen Ziel Das Seminar gibt einen Überblick über wirksame Schutzmechanismen gegen Burnout – betrieblich und individuell. Inhalt ■ Begriffsklärung: Dauererschöpfung/ Burnout ■ Ursachen von Burnout erkennen und überwinden ■ Digitalisierung/Industrie 4.0 als Belastungsfaktor ■ Folgen von Burnout, langanhaltendem Stress und Überlastung: individuell – betrieblich – gesamtwirtschaftlich ■ Unterstützungsangebote für betroffene Beschäftigte schaffen ■ Prävention: Burnout vorbeugen und verhindern ■ Pflichten des Arbeitgebers sowie Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte 16.02.2017 13.03. – 14.03.2017 09.10. – 10.10.2017 Düsseldorf, DGB-Haus Referent: Karsten Lessing, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179516-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Essen, InterCity Hotel Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D3-176727-742 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Essen, InterCity Hotel Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D3-176728-742 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) 9 10 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsschutzorganisation Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes Tiefgreifende Veränderung der Arbeitsorganisation zeigen dringenden Handlungsbedarf beim Gesundheitsschutz von Beschäftigten auf. In vielen Betrieben und Dienststellen ist diese Notwendigkeit erkannt worden. Damit Strukturen und Einzelmaßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sinnvoll greifen können, müssen sie miteinander verbunden und in ein System gebracht werden – das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Die Möglichkeiten durch die Interessenvertretungen sind hier vielfältig. Dieses Seminar richtet sich an Interessenvertretungen, die bereits Erfahrungen mit der Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gemacht haben. Gemeinsam werden Verbesserungspotentiale bei bestehenden Konzepten ermittelt, Mechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit erprobt und weitere Handlungsfelder der betrieblichen Interessenvertretung in den Blick genommen. Ziel Das Seminar vermittelt Grundlagen eines Betrieblichen GesundheitsmanagementSystems sowie Handlungsstrategien zur Einführung und effektiven Nutzung eines BGM. Inhalt ■ Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements ■ Vorhandene betriebliche Strukturen zur Unterstützung erkennen und nutzen ■ Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheit im Betrieb ■ Die Gefährdungsbeurteilung als ein BGM-Instrument kennenlernen ■ Digitalisierung/Industrie 4.0 als Belastungsfaktor ■ Beteiligungsmöglichkeiten und Strategien der Interessenvertretung bei der Einführung und Umsetzung des BGM Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte Ziel In diesem Seminar wird den Teilnehmenden dargestellt, wie es der Interessenvertretung zusammen mit dem Arbeitgeber und den Beschäftigten gelingen kann, im Betrieb ein ganzheitliches und tragfähiges Gesundheitskonzept zu implementieren. Inhalt ■ Aktuelle Entwicklungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung für das BGM ■ BGM – Aushängeschild von Unternehmen/Dienststelle und/oder ganzheitliche und tragfähige Gesundheitskonzepte für die Beschäftigten? ■ Analyse bestehender Konzepte ■ Ansätze zur Überprüfung der Wirksamkeit ■ Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte 27.03. – 29.03.2017 11.09. – 13.09.2017 19.06. – 20.06.2017 13.11. – 14.11.2017 Essen, InterCity Hotel ReferentInnen: Eva von Buch, TBS-Beraterin/ Jan Heudtlass, Klinikleiter St. Antonius Krankenhaus Hörstel Seminarnummer: D3-176723-742 Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 310,- Euro (zzgl. USt.) Sundern, Hotel Seegarten ReferentInnen: Eva von Buch, TBS-Beraterin/ Jan Heudtlass, Klinikleiter St. Antonius Krankenhaus Hörstel Seminarnummer: D3-176724-742 Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 270,- Euro (zzgl. USt.) Hamm, Mercure Hotel Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D3-176725-742 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro (zzgl. USt.) Dortmund, Hotel Esplanade Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D3-176726-742 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 235,- Euro (zzgl. USt.) 11 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima In zehn Schritten zu einem effektiven BEM Gesund bleiben mit Digitalisierung und Industrie 4.0 Praktische Anleitung für Interessenvertretungen 12 Seit Mai 2004 muss der Arbeitgeber initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames BEM nach § 84 Abs. 2, SGB IX anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten AkteurInnen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche, technische und finanzielle Unterstützung einzuholen? Wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte? Kennt die betriebliche Interessenvertretung ihre umfassenden Mitbestimmungsrechte? Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Maßnahmengestaltung dar? Inhalt ■ Von der Erhebung der Fehlzeiten bis zur erfolgreichen Eingliederung ■ Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess ■ Wer gehört ins BEM-Team? ■ Vertrauen ist alles: Öffentlichkeitsarbeit im BEM mitgestalten ■ Gesprächsprotokoll mit Maßnahmenfindung ■ Schutz personenbezogener Daten: Was sagt das Gesetz? ■ Rechte und Pflichten im BEM ■ Leistungskatalog der Rehabilitationsträger: Strategien zur Inanspruchnahme von externen Leistungen ■ Konfliktlösungen im BEM ■ Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM Ziel Die Teilnehmenden lernen Aufgaben und Rollen der gesetzlichen AkteurInnen im BEM sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen kennen. Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen Die Bedingungen, unter denen viele Beschäftigte heute arbeiten, haben sich drastisch verändert. Arbeitszeiten, Arbeitsort und auch Verantwortlichkeiten sind teilweise stark entgrenzt. Die Verwaltungen sind betroffen von einer fortschreitenden Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse und -dokumente, in der Industrie entstehen zunehmend vernetzte, computergesteuerte und von Robotern ausgeführte Arbeitsabläufe. Auf dem freien Markt zieht sich eine Heerschar von „Crowdworkern“ Aufträge aus dem Netz, um sie dann für einen minimalen Lohn abzuarbeiten. Ziel Im Seminar erörtern die Teilnehmenden den Einfluss neuer Technologien und Arbeitsstrukturen auf die Gesundheit von Beschäftigten und lernen Ansätze und Konzepte für einen langfristigen Verbleib im Erwerbsleben kennen. Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen unter den gegebe- 28.03. – 29.03.2017 09.05. – 10.05.2017 Hamm, Mercure Hotel Referentin: Diana Reiter, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179517-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro (zzgl. USt.) Hamm, Mercure Hotel Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179519-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro (zzgl. USt.) nen Vorzeichen werden dargestellt und so ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Inhalt ■ Neue Herausforderungen für die Gesundheit im Arbeitsumfeld ■ Gesetzliche Grundlagen ■ Mitbestimmung in Zeiten zunehmender Individualisierung ■ Möglichkeiten der Verhältnis-/ Verhaltensprävention ■ Chancen und Risiken für die Arbeit der Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen 13 14 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angehen Den Arbeitsalltag stressfrei gestalten 13 Schritte zum Erfolg Wirksame Präventionsmaßnahmen kennen und umsetzen Quer durch alle Branchen und Betriebsgrößen nehmen Arbeitsverdichtung, ungünstige Arbeitszeiten oder stressige Arbeitsatmosphäre zu; und dies bleibt für die Betroffenen nicht ohne Folgen. Die Ermittlung psychischer Belastungen scheint vielfach schwierig und weniger „objektiv“ zu sein, als etwa die Messung von Lärm oder von Gefahrstoffen. Trotzdem gibt es hier gute Hilfsmittel und Beurteilungsinstrumente, um Belastungen zu erkennen. Zudem gibt es fundierte Erfahrungen mit betrieblich erfolgreichen Vorgehensweisen, wie Verbesserungsmaßnahmen gefunden werden können. Ziel Den Teilnehmenden werden Grundlagen zur psychischen Belastung und Beanspruchung vermittelt. Methoden und Verfahren zur Messung von psychischen Belastungen und deren praktische Anwendungen im Betrieb mit der Gefährdungsbeurteilung werden ebenso vorgestellt, wie erfolgreiche Vorgehensmodelle für die betriebliche Praxis. Das Seminar eignet sich auch für Interessenver- tretungen, die neu in das Thema psychische Belastungen einsteigen wollen. Inhalt ■ Begriffsklärungen: psychische Beanspruchung, psychische Belastung ■ Ursachen für psychische Belastungen im Betrieb ■ Messmethoden und Beurteilungsinstrumente ■ Psychische Belastungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung ■ Best Practice: Gute Beispiele betrieblichen Handelns ■ Handlungsmöglichkeiten im Betrieb ■ Aufgaben und Rolle der Interessenvertretung ■ Rechtliche Möglichkeiten nach BetrVG und LPVG Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen Der Begriff der „Stressfreiheit“ ist eine Utopie. Ein gewisses Maß an Stress – das weiß man heute – ist durchaus gesund und aktivierend. Allerdings haben sich Arbeitsbedingungen in den vergangenen Jahren teilweise drastisch verändert und es wird immer notwendiger, krank machende Formen von Stress zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken. Mit ihrem jährlichen Gesundheitsreport veröffentlichen die Krankenkassen in Deutschland seit einigen Jahren kontinuierlich steigende Fallzahlen psychischer Erkrankungen – und auch die durchschnittliche Dauer einer psychischen Störung oder Erkrankung steigt weiter an. Inzwischen sind gute Unterstützungsangebote beispielsweise von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vorhanden. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als gesetzliche Grundlage für die Betriebe hilft, ins Handeln zu kommen. Die Interessenvertretung spielt dabei eine wichtige Rolle. 23.05. – 24.05.2017 30.05. – 31.05.2017 Duisburg, InterCity Hotel Referentin: Diana Reiter, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179532-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Essen, InterCity Hotel Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179520-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Ziel Im Fokus stehen die Vermittlung aktueller Informationen zum Umgang mit Stress und Belastungen im Arbeitsalltag und der Austausch zur wirksamen Gestaltung von Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung für ein präventives, nachhaltiges, betriebliches Gesundheitsmanagement werden aufgezeigt. Inhalt ■ Begriffsklärung: Was ist Stress – und wie wirkt er sich aus? ■ Neue Arbeitsformen als Stressor oder Chance? ■ Führung und Gesundheit: ein altes, neues Thema ■ Prävention auf individueller, betrieblicher und politischer Ebenen gestalten Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen 15 16 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb Update Datenschutzrecht Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren Arbeitnehmerdatenschutz gestalten Der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) ist ein wichtiges Gremium im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seine gesetzliche Bestimmung findet er im Arbeitssicherheitsgesetz § 11. Doch wie arbeitet der ASA eigentlich und wie wird das Thema Gefährdungsbeurteilung im ASA behandelt? Was dem ASA in der Praxis vielfach fehlt, ist eine verbindliche Arbeitsweise, bei der jeder der Akteure seine Rolle und Aufgabe kennt. Hier könnte eine Geschäftsordnung, welche die Zusammenarbeit verbindlich regelt, dem Gremium wieder Leben einhauchen. Eine weitere Schwierigkeit ist die Zusammenarbeit mit der betrieblichen Interessenvertretung. Wie finden gute Vorschläge der betrieblichen Interessenvertretung den direkten Weg in den ASA? Die Digitalisierung ist im „Alltag“, d.h. am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld angekommen und in vollem Gange. Neue Technologien, innovative Kommunikationsplattformen, ständige Erreichbarkeit: Vieles ist nicht mehr so, wie es war und die rasanten Veränderungen erfordern von den Interessenvertretungen, dass sie sich mit neuesten Technologien, modernem betrieblichen Datenschutz und flexiblen IT-Regelungen auseinandersetzen. Ziel Die Teilnehmenden erhalten theoretisches und praxisorientiertes Wissen. Neben konkreten Handlungsstrategien für eine optimierte Zusammenarbeit im ASA lernen sie hilfreiche Strategien kennen, wie sie sogar in Konfliktsituationen zu guten Arbeitsergebnissen kommen. Die Mitbestimmungsrechte für die betriebliche Interessenvertretung sind ein zentrales Thema im Seminar. Inhalt ■ Strategische Tipps für die betriebliche Interessenvertretung und ihre Aufgaben im ASA ■ Mitbestimmungsrelevante Tatbestände ■ Wiederbelebung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch den ASA ■ Verbindliche Entscheidungen im ASA durchsetzen ■ Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im ASA ■ Hilfreiche Instrumente für eine effektive Arbeit für den ASA Ziel Die Teilnehmenden gewinnen einen Überblick über moderne IT-Landschaften im Betrieb und diskutieren die Herausforderungen, Chancen und Risiken, die an einen verlässlichen betrieblichen Datenschutz gestellt werden. Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen 04.07. – 05.07.2017 21.02.2017 Essen, InterCity Hotel Referentin: Diana Reiter, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179518-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Essen, InterCity Hotel Referentin: Stefanie Wallbruch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179511-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.) Inhalt ■ Grundlagen Datenschutz und Update Datenschutzrecht ■ Digitalisierung der Arbeitswelt ■ Umgang mit Leistungs- und Verhaltenskontrolle ■ Mitbestimmungsrelevante Tatbestände ■ Erarbeitung von Eckpunkten einer modernen, flexiblen IT-Regelung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte 17 IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES Neue Abläufe in der Verwaltung Die eAkte verändert die Arbeit 18 MES – das ist das Zauberwort, wenn es um das Zusammenwachsen von Produktionsprozessen mit der Informationstechnologie geht. Am Ende steht Industrie 4.0, das vollständig auf Basis der Internet-Technologie vernetzte Unternehmen. MES (Manufacturing Execution Systems) versprechen eine Steigerung der Produktivität, andererseits ermöglichen sie aber auch eine lückenlose Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten. Sie verändern die Arbeit, verlangen immer mehr Flexibilität von den Beschäftigten und müssen deshalb gestaltet und geregelt werden. Ziel Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über den Aufbau und die Funktionsbereiche von MES sowie den Umfang von Leistungsund Verhaltenskontrollen. Darüber hinaus werden Gestaltungs- und Regelungspunkte zu MES diskutiert. Inhalt ■ Gestern BDE – heute MES – morgen Industrie 4.0 ■ Aufbau und Funktionsumfang von MES ■ Vorgehensmodelle bei der Einführung ■ Umfassende Datenerfassung und -speicherung ■ Leistungs- und Verhaltenskontrollen ■ Auswirkungen auf die Arbeit ■ Gestaltungsansätze für Betriebsräte ■ Regelungsbereiche in einer Betriebsvereinbarung Zielgruppe Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, insbesondere aus Produktions- und Fertigungsunternehmen Derzeit zieht die elektronische Akte (kurz: eAkte) in die Verwaltungen ein. Als Workflow-System ist sie in der Privatwirtschaft, in Versicherungen oder auch in den Arbeitsagenturen schon länger im Einsatz, gerade wird ihre Einführung in vielen Kommunen und Landesbetrieben vorbereitet. Mit der eAkte werden sich Arbeitsprozesse entscheidend verändern. Mehr IT-Steuerung oder Autonomie in der Aufgabenerledigung? Standardisierung oder breitere Qualifizierung? Bereits mit der Ausschreibung und in der Einführungsphase kann die Interessenvertretung Stellgrößen beeinflussen und ihre Vorstellungen von Guter Arbeit einbringen. Ziel Die Interessenvertretungen sollen Vorteile und Risiken der eAkte erkennen, sich kompetent in die Systemeinführungsprozesse einbringen und wissen, welche Stellschrauben es gibt, um die Vorstellungen der Beschäftigten von Guter Arbeit durchsetzen zu können. 14.03.2017 04.04.2017 Bochum, Mercure Hotel Bochum City Referent: Bernd Groeger, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179512-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 59,- Euro (zzgl. USt.) Düsseldorf, DGB-Haus Referent: Klaus Heß, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179531-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Inhalt ■ Funktionsweise der eAkte inkl. Archivierung und Anbindung externer Kommunikationspartner ■ Alternativen der Steuerung und Arbeitsverteilung ■ Überwachungspotenziale (Bearbeitungsstatus, Durchlauf- und Liegezeiten sowie Arbeitsgeschwindigkeiten) der Arbeitsvorgänge ■ Vorteilen und Risiken für die Beschäftigten ■ Möglichkeiten der Nutzerbeteiligung in der Einführungsphase ■ Kriterien Guter Arbeitsgestaltung ■ Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und LPVG NRW ■ Eckpunkte für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Zielgruppe Betriebsräte und Personalräte, insbesondere aus Verwaltungen, Datenschutzbeauftragte 19 20 IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz Personal 4.0 – SuccessFactors, Workday und Cornerstone Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben Worauf Interessenvertretungen bei der Einführung unbedingt achten sollten! EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen Die Landschaft der Personalinformationssysteme verändert sich massiv. Wurden EDV-Systeme bislang im Schwerpunkt zur Personaladministration, Gehaltsabrechnung und Zeitwirtschaft genutzt, so bilden neuere Softwarelösungen nun auch verstärkt die für die Beschäftigten wichtigen Personalprozesse rund um Zielvereinbarung und Leistungsbewertung, Entlohnungsplanung, Recruiting, Talent Review, Entwicklungs- und Nachfolgeplanung ab. Bekannte Anbieter solcher Talentmanagement- bzw. PersonalplanungsSysteme sind u. a. SuccessFactors von SAP, Workday und Cornerstone. Was zunächst nur aussieht wie die Einführung einer weiteren Software, entpuppt sich in den Betrieben als Einstieg in eine ganz neue Personalplanungs- und -steuerungs-Philosophie. Die IT-Anwendungen im Unternehmen werden immer unübersichtlicher, die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig. Daher gehen die meisten Interessenvertretungen den Weg, eine EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten und zur Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium enthält. Ziel Das Tagesseminar gibt einen kompakten Überblick zu den Trends moderner Personalinformationssysteme und zeigt die Auswirkungen sowohl auf den einzelnen Beschäftigten als auch auf die betriebliche Personalsteuerung insgesamt auf. Inhalt ■ Personalinformationssysteme im Überblick – Welche gibt es? Was können sie? ■ Welche Auswirkungen hat die zunehmende Digitalisierung und Bewertung der Beschäftigten? ■ Was sind Chancen? Was sind Risiken? ■ Rechtlicher Rahmen – Welche Mitbestimmungsrechte rund um die Einführung der Software als auch rund um die Veränderung der Personalprozesse hat die Interessenvertretung? ■ Was sind die besonderen Anforderungen an den Datenschutz? ■ Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten hat die Interessenvertretung? ■ Erfahrungsaustausch unter den TeilnehmerInnen Ziel Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV), ihre Chancen, aber auch ihre Grenzen. Dabei stehen Praxiserfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Vordergrund. Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte 11.05.2017 30.05. – 31.05.2017 Düsseldorf, DGB-Haus Referentin: Katrin Sommer, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179513-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Essen, InterCity Hotel Referentin: Stefanie Wallbruch, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179514-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Inhalt ■ IT-Entwicklungstrends in Produktion und Verwaltung und Auswirkungen auf die Beschäftigten ■ Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung ■ Gesetzliche Rahmenbedingungen (Bundesdatenschutzgesetz und europäisches Datenschutzrecht) ■ Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung ■ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick ■ Handlungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte 21 22 IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz Datenverarbeitung außer Haus Auf Schritt und Tritt unter Beobachtung z. B. Datenübermittlung in die USA Videoüberwachung am Arbeitsplatz Eines der aktuellen IT-Schlagworte ist Cloud-Computing. Hierbei werden insbesondere Beschäftigtendaten nicht mehr auf den IT-Anlagen im Betrieb verarbeitet, sondern „irgendwo“ im Internet, bei IT-Dienstleistern außerhalb der EU, z. B. in den USA oder im Konzernrechenzentrum. Sowohl für die Interessenvertretung als auch für die Beschäftigten ist die Datenverarbeitung häufig völlig intransparent. Und wo bleibt der Datenschutz? Was kann die betriebliche Interessenvertretung tun? Ziel Dieses Seminar gibt einen kompakten Überblick zu den rechtlichen Grundlagen der externen Datenverarbeitung (Auftragsdatenverarbeitung oder Übermittlung) nach dem BDSG und den europäischen Datenschutzbestimmungen. Zudem werden Handlungsansätze für die Interessenvertretungen und Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung erläutert. Inhalt ■ Trends der Datenverarbeitung außerhalb von Betrieb und Unternehmen (wie Cloud-Computing, Internationalisierung, Shared Services etc.) ■ Grundlegende Anforderungen des BDSG zur Datenverarbeitung und Datennutzung ■ Datenschutz nach der EU-DatenschutzGrundverordnung ■ Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG ■ Datenübermittlung in Unternehmensgruppen oder Konzernen ■ Datenverarbeitung im Ausland, z. B. in den USA ■ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Egal, ob Supermarkt oder Produktionshalle, Linienbus oder Großraumbüro: An kaum einem Platz, an dem Menschen arbeiten, wird heute nicht der Einsatz von Kameras zur Überwachung erwogen oder praktiziert. Mal zum vermeintlichen Schutz vor Diebstählen (bzw. um diese nachträglich aufzuklären), mal um Arbeitsprozesse im Auge zu behalten und vielleicht aus der Ferne zu steuern. Teilweise auch, um damit recht offen oder verdeckt die Beschäftigten zu überwachen. Zurzeit werden auch neue Formen der Videoüberwachung wie „Bodycams“ (z. B. im Polizei- und Sicherheitsdienst) oder „Dashcams“ (in Fahrzeugen) diskutiert. Dabei bestehen engste rechtliche Grenzen für Videoüberwachung. Oftmals ist sie auch gar nicht erlaubt! Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte Ziel Das Seminar gibt einen Überblick darüber, welche technischen Möglichkeiten moderne Videoüberwachungssysteme bieten, in welchem Umfang Videoüberwachung erlaubt 21.06. – 22.06.2017 27.09. – 28.09.2016 Essen, InterCity Hotel Referent: Jürgen Fickert, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179515-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Dortmund, Steigenberger Hotel Referent: Jens Göcking, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179527-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 215,- Euro (zzgl. USt.) bzw. verboten ist und welche betrieblichen Regelungsaspekte zu berücksichtigen sind. Inhalt ■ Welche gesetzlichen Vorgaben für Videoüberwachung gibt es? ■ Wie wird geprüft, ob eine Kameraüberwachung zulässig ist? ■ Wie kann man unzulässige Kameras entfernen lassen? ■ Dürfen Aufzeichnungen gemacht und gespeichert werden? ■ Warum ist eine Kameraüberwachung ohne Zustimmung der Interessenvertretung unzulässig? ■ Wie lassen sich zulässige Kamerasysteme in Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln? Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte 23 Betriebliche Arbeitsorganisation Betriebliche Arbeitsorganisation Digitalisierung der industriellen (Dienstleistungs-) Arbeit Neue Herausforderungen in der Arbeitszeitgestaltung Wie lassen sich betriebliche und persönliche Bedarfe vereinbaren? 24 In Industriebetrieben nimmt nicht nur die Handarbeit ab, mittlerweile richten sich die Rationalisierungsbemühungen auf die klassischen Angestelltentätigkeiten. Arbeit wird standardisiert, z. B. durch Nutzung von Office Programmen und durch IT gesteuert. IT erlaubt den durchgängigen Überblick des Controllers von der Unternehmenskennzahl bis hinunter zum einzelnen Arbeitsvorgang. Die Arbeitsprozesse finden immer gleichzeitig und durchgängig auch in der digitalen Welt statt: vom Auftragseingang über Konstruktion, Beschaffung, Arbeitsplanung und -vorbereitung bis zur Auslieferung mit Versand und Buchhaltung werden die Abläufe immer mehr durch Software vorgegeben. Ziel Die Teilnehmenden erhalten Überblickswissen zur Digitalisierung der „industriellen Kopfarbeit“ sowie Gestaltungsmöglichkeiten und Eckpunkte für betriebliche Vereinbarungen. Inhalt ■ Technisch-organisatorische Trends der betrieblichen Digitalisierung ■ Praxisbeispiele: Was gibt es bereits? Wie sind die Erfahrungen? ■ Leitbilder: IT-Steuerung oder teilsouveräne Teamarbeit ■ Gestaltungsfelder, u.a. Arbeitsorganisation, Qualifizierung, Arbeitszeit, Entgelt, Gesundheitsschutz ■ Handlungsmöglichkeiten von der Situationserhebung über Bewertung bis zur Formulierung und Durchsetzung eigener beschäftigungsförderlicher Szenarien ■ Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen Die Arbeit verändert sich: getrieben von technischen Entwicklungen, bekannt unter dem Stichwort Industrie oder Arbeit 4.0, wirtschaftlichen Anforderungen und der demografischen Entwicklung. Für viele Beschäftigte, Interessenvertretungen und auch für viele Arbeitgeber ist noch nicht klar, wo die Reise hingeht. Die Einführung von neuen Technologien geht meist mit einer Veränderung der Arbeitsorganisation einher. Damit steigen auch die Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung. Immer mehr Beschäftigte können mit den bestehenden Regelungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zurechtkommen. Vor allem jüngere Kolleginnen und Kollegen wünschen sich, Privatleben und Arbeit besser unter einen Hut bringen zu können. Gleichzeitig erleben wir eine immer stärkere Fokussierung auf eine möglichst hohe Flexibilität aus betrieblicher Sicht. Betriebliche Interessenvertretungen können mit Blick auf die Mitbestimmungsrechte initiativ und im Interesse der Beschäftigten auf die Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen einwirken. 04.05.2017 08.03. – 09.03.2017 Düsseldorf, DGB-Haus Referent: Viktor Steinberger, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179528-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Dortmund, Steigenberger Hotel Referentin: Stefani Mehring, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179521-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 215,- Euro (zzgl. USt.) Ziel Die Teilnehmenden gewinnen einen Überblick über die neuen Entwicklungen in der Arbeitszeitgestaltung. Gemeinsam werden Gestaltungsmöglichkeiten für bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte erarbeitet. Inhalt ■ Neue Entwicklungen in der Arbeitswelt und wie diese zusammenhängen ■ Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung mit neuen Medien, Chancen und Risiken von Arbeitszeit-APPs ■ Arbeitszeitgestaltung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und das soziale Leben ■ Merkmale gesundheitsgerechter und alternsgerechter Arbeitszeit- und Schichtgestaltung ■ Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen 25 26 Betriebliche Arbeitsorganisation Betriebliche Arbeitsorganisation Industrie 4.0: Wo steht unser Betrieb? Arbeitsorganisation 4.0, „teilsouveräne“ Teamarbeit? Merkmale erkennen, bewerten und nachhaltig regeln Neue Formen der Arbeitsorganisation in digitalisierten Unternehmen Das Thema „Industrie 4.0“ ist in aller Munde, aber trotzdem auch für Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen schwer zu fassen. Der Begriff „Industrie 4.0“ beschreibt grundlegende zukünftige Veränderungen durch Digitalisierung und Vernetzung in der Produktion, aber auch bei Dienstleistungen. Wenn aber „Industrie 4.0“ auf dem Sprung in die Betriebe ist, woran können Interessenvertretungen erkennen, ob die Veränderungen bereits Einzug in ihren Betrieb gehalten haben? Was gehört zu „Industrie 4.0“? Welche Anzeichen gibt es dafür? Das Seminar will zunächst klären, was unter „Industrie 4.0“ zu verstehen ist. In einem zweiten Schritt wird anhand eines von TBS und Böckler-Stiftung entwickelten Interviewleitfadens ermittelt, welche Bereiche in den jeweiligen Betrieben bereits in „4.0“ angekommen sind. Deutlich werden die Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen aufgezeigt. Manche sprechen von Selbststeuerung und meinen Vollautomation. Selbststeuerung aus der Sicht der Arbeitenden ist zuallererst ein Merkmal guter Teamarbeit, im Gegensatz zu isolierter und ferngesteuerter Arbeit. Teams nutzen auch digitale Hilfsmittel und steuern ihre Aufträge, Arbeitsabläufe, Termineinhaltung, Qualität, Leistung usw. im Rahmen ihrer Handlungs- und Entscheidungsspielräume – wenigstens teilweise – selbst. Auch ihre Kapazitätsplanung und -steuerung ist Teamsache – Stichworte: Arbeitsmenge, Mehrarbeit, Schichteinteilung, Anwesenheit oder Freizeit. 28. – 29.06.2017 Dortmund, Steigenberger Hotel ReferentInnen: Jens Göcking, TBS-Berater/ Angelika Satzer, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179525-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 215,- Euro (zzgl. USt.) Ziel Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Komponenten von „Industrie 4.0“ und können anhand des Leitfadens den betrieblichen Status der Umsetzung selbst definieren. Inhalt ■ Bausteine und Komponenten von „Industrie 4.0“ ■ Vernetzung und Digitalisierung von Mensch, Maschinen, Werkzeugen und Dienstleistungen ■ Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Qualifizierung ■ Bewertung der eigenen betrieblichen Position zu „Industrie 4.0“ ■ Erarbeitung von betrieblichen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten ■ Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen Ziel Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über neue Formen der Arbeitsorganisation mit Einsatz digitaler Organisationshilfsmittel wie Smartphones, Tablets, Apps und geeigneter Produktions-Software. Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen 11.07.2017 Düsseldorf, DGB-Haus Referent: Viktor Steinberger, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179529-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Inhalt ■ Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation ■ Digitale Betriebs- und Organisationsmittel: smarte Geräte, soziale Medien & Co. ■ Technisch unterstützte Selbststeuerung, vorgegebene und vereinbarte Ziele ■ Chancen und Risiken für die Arbeitsbedingungen ■ Arbeitsorientierte Gestaltung von Teamarbeit ■ Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte ■ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen Zielgruppe Betriebsräte, insbesondere aus Dienstleistungs- und Fertigungsunternehmen 27 28 Betriebliche Arbeitsorganisation Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung Wenn den Beschäftigten ein Licht aufgeht Demografischer Wandel im Betrieb – Ideenmanagement, Vorschlagswesen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess Bedürfnisse und Potenziale aller Altersstufen kennen und nutzen Wissen über Produkte und Prozesse sowie Ideen für Neuerungen und Verbesserungen finden sich seit jeher insbesondere bei den Beschäftigten. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Unternehmen seit langem versuchen, Mittel und Wege zu finden, um an dieses „Gold in den Köpfen“ heranzukommen und es produktiv zu nutzen. So gibt es in vielen Betrieben seit langem ein Betriebliches Vorschlagswesen. Seit einigen Jahren werden vielerorts zusätzlich Maßnahmen eines sogenannten „Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP)“ eingeleitet, mit dem das Betriebliche Vorschlagswesen ergänzt und teilweise zu einem umfassenden „Ideenmanagement“ integriert werden soll. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins Alter. Der Arbeitsdruck hat sich in vielen Bereichen drastisch erhöht. Frühverrentungsmöglichkeiten sind weiterhin eingeschränkt und die Anhebung des Renteneintrittsalters kommt erschwerend hinzu. Gleichzeitig kommt immer mehr Nachwuchs mit ganz anderen Bedürfnissen in die Unternehmen. Diese Rahmenbedingungen sind nicht nur für die Beschäftigten, die bereits heute zu den älteren Kolleginnen und Kollegen gehören, wenig optimal. Das Thema Demografie geht letztendlich alle Beschäftigtengruppen an. Damit kommen besonders auf Führungskräfte und Interessenvertretungen neue Herausforderungen zu. Ziel Das Seminar gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang Interessenvertretungen Ideenmanagement, Vorschlagswesen und Kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten sollten und welche betrieblichen Regelungsaspekte auch hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu berücksichtigen sind. Inhalt ■ Was steckt hinter „Ideenmanagement“, „Vorschlagswesen“ und „Kontinuierlichem Verbesserungsprozess“? ■ Wo bestehen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung? ■ Welche gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitnehmererfindungsgesetz) sind zu berücksichtigen? ■ Welche Prämierungsmöglichkeiten gibt es für Ideen und Verbesserungsvorschläge? ■ Welche Rolle spielt die Interessenvertretung innerhalb der Abläufe von „Ideenmanagement“, „Vorschlagswesen“ und „Kontinuierlichem Verbesserungsprozess“? ■ Wie lassen sich „Ideenmanagement“, „Vorschlagswesen“ und „Kontinuierlicher Verbesserungsprozess“ in Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln? Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen Ziel Wie sie diese Herausforderungen angehen können, erfahren die Teilnehmenden im Seminar. Sie erwerben Kenntnisse über die Gestaltung alternsgerechter Arbeit und sollten dann in der Lage sein, Handlungsbedarfe zur Gestaltung des demografischen Wandels im Betrieb zu erkennen, betriebliche Initiativen zu 08.11. – 09.11.2017 14.02. – 15.02.2017 Hamm, Mercure Hotel Referent: Jens Göcking, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179526-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro (zzgl. USt.) Hamm, Mercure Hotel Referentin: Stefani Mehring, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179522-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro (zzgl. USt.) entwickeln und die Qualität betrieblicher Gestaltungsansätze einschätzen zu können. Inhalt ■ Betriebliche Altersstrukturen und Handlungsbedarfe im demografischen Wandel ■ Altersstrukturanalyse mit dem Demografie-Kompass der TBS ■ Quick-Check „Demografie Aktiv“ zu betrieblichen Fallbeispielen der Teilnehmenden ■ Entwicklung betrieblicher Handlungsansätze zu ausgewählten Themen aus dem Bereich: ■ Alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze ■ Wissen und Qualifikation (Zukunftsorientierte Personalentwicklung) ■ Personal und Recruiting ■ Unternehmens- und Führungskultur ■ Rechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen 29 30 Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung Betriebliche Umstrukturierung Tool-Box Wirtschaftsausschuss Früh erkennen, richtig handeln! Rechtsgrundlagen – Analyseinstrumente – Informationsmanagement Aufkauf durch einen Konzern, Fusionen, Auslagerung oder Zusammenlegung von Abteilungen – allen gemein ist, dass sich bisherige Prozesse ändern werden. Arbeits- und Organisationsstrukturen stehen auf dem Prüfstand. Daraus entstehende Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung reichen von Versetzungen, Qualifikationsverlusten, Entlassungen bis hin zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Wie stellen sich Gremien der Interessenvertretung bei einer solchen Umstrukturierung auf? Gerade, wenn noch nicht klar ist, womit sie in Zukunft konfrontiert werden. Eine Analyse der Situation – Ist-Zustand, Auswirkungen der Umstrukturierung auf Beschäftigte, wirtschaftliche Folgen – ist essentiell für die wirksame Nutzung der Mitbestimmungsrechte und Entwicklung von Alternativen. Ziel Das Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Umstrukturierungsprozesse ganzheitlich zu erfassen, um frühzeitig Strategien zu entwickeln und mögliche Gestaltungsspielräume für die Interessen der Beschäftigten zu erkennen und zu nutzen. Inhalt ■ Früherkennung von Umstrukturierungen ■ Formen der Umstrukturierung ■ Auswirkungen auf die Beschäftigten ■ Informations- und Mitbestimmungsrechte ■ Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan ■ Strategien und Handlungsmöglichkeiten Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Wirtschaftsausschussmitglieder Wer Mitglied im Wirtschaftsausschuss wird, leistet Detektivarbeit für den Betriebsrat und filtert wichtige Informationen zur wirtschaftlichen Lage heraus. Oftmals sieht sich das Mitglied mit einer wahren Flut an Informationen konfrontiert und manchmal müssen sie erst mühsam erkämpft werden. Doch nicht jede Information ist wirklich interessant und oft müssen erst die richtigen Fragen gestellt werden, um die wirklich wesentlichen Informationen zu erhalten. Der Wirtschaftsausschuss leistet dazu Schnittstellenarbeit für den Betriebsrat, indem er die gewonnenen Informationen aufbereitet und weiterleitet. Die „Tool-Box Wirtschaftsausschuss“ knüpft hier an und vermittelt das dazu notwendige „Handwerkszeug“ für WA-Mitglieder und für alle, die sich im Betriebsrat mit wirtschaftlichen Themen näher befassen wollen oder müssen. Ziel Das Seminar vermittelt die wichtigsten wirtschaftlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche 21.09.2017 10.10.-11.10.2017 Düsseldorf, DGB-Haus Referenten: Mirko Weigelt/ Torsten Schulz, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179524-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) Duisburg, InterCity Hotel ReferentInnen: Katja Köhler, TBS-Beraterin/ Michael Gensler, TBS-Berater Seminarnummer: D11-179523-133 Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro (zzgl. USt.) Arbeit im Wirtschaftsausschuss. Daneben werden Methoden und Anregungen für eine professionelle Vor- und Nachbereitung der Wirtschaftsausschuss-Sitzung sowie zur Wissensübertragung erarbeitet. Inhalt ■ Tool-Box Rechtsgrundlagen ■ Tool-Box Betriebswirtschaft ■ Neue Ideen zur Jahresabschlussanalyse ■ Analyse unterjähriger Geschäftszahlen ■ Kennzahlensysteme verstehen, eigene Kennzahlensysteme entwickeln ■ Tool-Box Informationsmanagement ■ Effiziente Sitzungsvor- und -nachbereitung ■ Datenaufbereitung- und Interpretation ■ Der Bericht der WA-Mitglieder an das Betriebsratsgremium Zielgruppe Betriebsräte, Wirtschaftsausschussmitglieder 31 farbigen Balken über ganze Breite durchziehen Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung Meilensteine auf dem Weg zu Zielvereinbarungen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte kennen 32 Beschäftige werden von den Führungskräften zum Mitarbeitergespräch gebeten. Oft sollen diese Gespräche mehrere Zwecke erfüllen: Kommunikation verbessern, vergangene Leistungen beurteilen, Talente finden und Potenziale fördern. Auch soll das Arbeitshandeln der Beschäftigten auf Unternehmensziele ausgerichtet werden. Eine Vereinbarung von Zielen ist jedoch kein Diktat, sondern setzt bei den beteiligten Führungskräften, Beschäftigten oder Teams echte Handlungs- und Entscheidungsspielräume voraus. Mitbestimmung muss dafür den Rahmen setzen. Ziel Das Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Umstrukturierungsprozesse ganzheitlich zu erfassen, um frühzeitig Strategien zu entwickeln und mögliche Gestaltungsspielräume für die Interessen der Beschäftigten zu erkennen und zu nutzen. Inhalt ■ Grundlagen des zielorientierten Managements („Management by Objectives”) ■ Zweckbestimmungen von Zielvereinbarungen ■ Chancen und Risiken für die Arbeitsbedingungen ■ Rahmenbedingungen für ein Zielvereinbarungsgespräch ■ Arbeitsorientierte Anforderungen und Gestaltung eines Zielvereinbarungsprozesses ■ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen Zielgruppe Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen Bewertet werden die Organisation, das Seminar, die Seminarunterlagen, die ReferentInnen und das Seminarhaus. BEFRAGUNG 1. Halbj. 2016 1,4 Gesamtnote Regelmäßig bitten wir um Feedback: Wie beurteilen uns unsere Teilnehmenden? Aktuell ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in der betrieblichen Praxis“. 99 % schätzen die „angenehme und kollegiale Lernatmosphäre“. Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe – denn Zufriedenheit ist unser Maßstab. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 16.11.2017 Düsseldorf, DGB-Haus Referentin: Silke Hoffmann, TBS-Beraterin Seminarnummer: D11-179530-133 Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.) ReferentInnen 34 ReferentInnen Eva von Buch, Karla Kleinhempel, Katja Köhler, Silke Hoffmann, Gesundheitswissenschaftlerin (BSc), TBS-Beraterin, Dipl.-Ing., TBS-Beraterin M.A. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, TBS-Beraterin Dipl.-Ing., TBS-Beraterin Arbeitsschwerpunkte: Betriebliche Gesundheitsförderung, Psychische Belastungen und Burnout, Demografischer Wandel, Arbeitsorganisation, Leiharbeit Arbeitsschwerpunkte: Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie NRW, Entgeltgrundsätze und -methoden, Personalentwicklung im Betrieb, Managementkonzepte, EDV-Systeme Arbeitsschwerpunkte: Beratung von LeiharbeitnehmerInn bzw. Arbeitssuchenden in der Leiharbeit und von Betriebsräten aus Ver- und Entleihbetrieben, Rechte und Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Tarifverträge, Eingruppierung, Arbeitszeitkonten, Werkverträge, Betriebsvereinbarungen) Arbeitsschwerpunkte: Leiharbeit, NRW-Hotline Zeitarbeit, Arbeitszeitmodelle, Entgeltsysteme, Führungs- und Managementmethoden, EDV-Systeme in der Produktion 35 Klaus Heß, Jürgen Fickert, Frank Steinwender, Stefani Mehring, Dipl.-Inform., TBS-Berater Dipl.-Arb.-Wiss., TBS-Berater Dipl.-Ing., TBS-Berater Dipl- Päd., TBS-Beraterin Arbeitsschwerpunkte: Führungs- und Managementkonzepte, Organisations- und Technikgestaltung, Personalentwicklung, Callcenter Arbeitsschwerpunkte: alle Fragen des EDV-Einsatzes, Datenschutz, betriebswirtschaftliche Fragestellungen Arbeitsschwerpunkte: Gestaltung und Regelungen von IT-Systemen im Betrieb z. B. SAP, E-Mail/Internet/Intranet, Warenwirtschaft, ERP etc. Arbeitsschwerpunkte: Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Demografischer Wandel, Psychische Belastungen und Burnout, Arbeitszeitberatung, Schicht- und Dienstplangestaltung, Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf Karsten Lessing, Viktor Steinberger, Stefanie Wallbruch, Nils Nolting, Dipl.-Ing, TBS-Berater Dipl.-Soziologe, TBS-Berater Dipl.-Päd., TBS-Beraterin Dipl.-Soziologe, TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: Umgang mit gefährlichen Stoffen, Gefährdungsbeurteilung, Mobbing und psychische Belastungen, Arbeitszeitmodelle Arbeitsschwerpunkte: Betriebliche Umgestaltung, Früherkennung von Beschäftigtenrisiken, betrieblicher Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien Arbeitsschwerpunkte: Einführung und Einsatz von EDV-Systemen Arbeitsschwerpunkte: IT-Regelungen und Vereinbarungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, Mobile Device Management, Begleitung von Betriebs- und Personalräten bei ökonomischen Fragestellungen Dr. Urs Peter Ruf, Diana Reiter, Angelika Satzer, Jens Göcking, Dipl.-Soziologe, TBS-Berater M.A. Sozialwissenschaft, TBS-Beraterin Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., TBS-Beraterin Dipl.-Soz.-Wiss., Dipl.-Arb.-Wiss., TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: Betriebliche Beschäftigungsfähigkeit, demografischer Wandel, Arbeitsorganisation, EDV Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsschwerpunkte: EDV-Systeme (BDE, GPS), Arbeitsorganisation und -planung, Gesundheit bei der Arbeit, Moderation, Mediation Arbeitsschwerpunkte: Digitalisierung und Industrie 4.0, EDV und Datenschutz, Produktionssysteme, Arbeitszeitgestaltung, Qualifizierung und Personalentwicklung, KVP und BVW Dr. Bernd Groeger, Katrin Sommer, Mirko Weigelt, Michael Gensler, Dipl.-Inform., Dr.-Ing., TBS-Berater Dipl.-Kauffrau, TBS-Beraterin Dipl.-Kaufmann, TBS-Berater Dipl.-Kaufmann, M.Eng, TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: Qualitätsmanagement für Betriebsräte, Einführung von UmweltmanagementSystemen, Wissensmanagement in KMU (FaktorWissen) Arbeitsschwerpunkte: Arbeit und EDV, Einführung und Einsatz von EDV-Systemen, insbesondere von SAP Arbeitsschwerpunkte: Wirtschaftsausschuss, Umstrukturierungen, EDV und Datenschutz Arbeitsschwerpunkte: Arbeitsorganisation, KVP und BVW, IT-Systeme und Datenschutz, Entgeltsysteme, Arbeitszeit Die TBS – die Beraterprofis! Arbeit und EDV ❚ Internetanwendungen wie E-Mail, E-Business, soziale Netze ❚Erarbeitung und Überprüfung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten ❚ Personalinformationssysteme ❚ Arbeitszeiterfassungs- und -verarbeitungssysteme, Zugangskontrolle, Biometrie ❚ Produktionsplanung und -steuerung, Betriebsdatenerfassung (PPS/MDE/BDE) ❚ Integrierte Softwarepakete, z. B. SAP, Oracle, Microsoft Dynamics ❚ Digitale Telefonanlagen, VoIP, CallCenter-Telefonie, CallCenter ❚ Verbesserung von Geschäftsprozessen beim EDV-Einsatz, Workflow ❚ EDV-Einsatz bei mobiler Arbeit, Ortung, Formen der Telearbeit, Mobile Device Management ❚ Wissensmanagement ❚ Überbetriebliche Vernetzung, Logistikketten, RFID (Radio frequency identification) ❚ MES – Manufacturing Execution Systems Arbeit und Gesundheit ❚ Gesundheitsmanagement und -förderung ❚ Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Psychische Belastungen, Burnout ❚ Suchtprävention ❚ Mobbing, Konfliktberatung ❚ Arbeitszeitmodelle ❚ Arbeitsschutzorganisation ❚ Ergonomie rund um Bildschirmarbeit und Softwaregestaltung ❚ Gefahrstoffe ❚ Kontakte und Kooperation mit überbetrieblichen Arbeitsschutzexperten Arbeit und Ökonomie ❚ Qualifizierungsförderliche Entgeltsysteme ❚ Umstellung Tarifsysteme (ERA, TVöD/ TV-L u.a.) ❚ Outsourcing und Re-Insourcing ❚ Unternehmensaufspaltung und -fusionen ❚ Wirtschaftliche Analysen ❚ Arbeiten im Wirtschaftsausschuss • Energie- und Ressourceneffizienz ❚ Krisenfrüherkennung, Krisenbewältigung ❚ Beschäftigungssicherung und Potenzialentwicklung Arbeit und Organisation ❚ Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit ❚ Qualifizierung und Personalentwicklung ❚ Zielvereinbarung und MitarbeiterInnengespräche ❚ Kooperation von Betriebsräten (Branche, Region, national, international) ❚ Produktionssysteme, Managementmethoden, Gruppenarbeit, Entgelt ❚ Gute Arbeit, Arbeit 4.0 ❚ Qualität und Verbesserung, KVP, Kaizen ❚ Strategische Betriebsratsarbeit und Beteiligung Seminarhäuser Betriebsräte sind in der Tagesarbeit immer wieder mit komplexen Problemen konfrontiert. Dem Arbeitgeber stehen im Unternehmen Experten zur Seite, bei Bedarf kommt ein Unternehmensberater ins Haus. Die TBS unterstützt die Interessenvertretung und erarbeitet mit ihr und den KollegInnen Lösungen, wir unterstützen Euch bei Verhandlungen und begleiten Umsetzungsprozesse. 37 Beratung ist Vertrauenssache Seit 30 Jahren ist die TBS den Interessenvertetungen behilflich, alles, was mit EDV, Arbeitsorganisation, Gesundheit und Ökonomie zu tun hat, im Betrieb zu regeln. Meist wird in einem ersten Schritt die betriebliche Situation analysiert und ein Handlungsplan erarbeitet. Lösungsvorschläge oder Gestaltungsalternativen werden gemeinsam entwickelt und bei Bedarf in Verhandlungen und Umsetzungsprozessen durchgesetzt. 24 Beraterinnen und Berater stehen an den Standorten Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund zur Verfügung. Die Erfahrungen von über 300 Beratungen pro Jahr bringen wir in die Seminar- und Weiterbildungsangebote ein, die wir gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW durchführen. Dort erhalten Betriebsund Personalräte Handlungsorientierungen und profitieren vom Erfahrungsaustausch. Aber auch in betrieblichen Einzelberatungen sind unsere Informatiker, Wirtschaftsingenieure, Arbeitswissenschaftler oder Soziologen für den Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Gesundheitszirkel oder IT-Ausschuss die erste Anlaufstelle. Die Beratungen werden gemäß § 80 (3) BetrVG bzw. § 40 LPVG durchgeführt. Bei Anfragen geben wir innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen oder vereinbaren einen Erstkontakt. Das erste Gespräch zur Klärung der Unterstützungsbedarfe ist kostenfrei. Aktuelle Handlungshilfen, z. B. zur Arbeit von externen Sachverständigen, könnt Ihr (auch über das Internet) bei uns anfordern. Weitere Informationen: www.tbs-nrw.de Informationsflyer oder Broschürenliste anfordern Für direkte Anfragen: ❚ TBS NRW Regionalstelle Bielefeld, Tel.: 0521 96635-0 ❚ TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf, Tel.: 0211 179310-0 ❚ TBS NRW Regionalstelle Dortmund, Tel.: 0231 249698-0 www.tbs-nrw.de Mercure Hotel Hamm Steigenberger Hotel Dortmund Neue Bahnhofstraße 3 59065 Hamm Tel.: 02381 9192-0 Fax: 02381 9192-833 www.mercure.com [email protected] Berswordtstraße 2 44139 Dortmund Tel.: 0231 9021-0 Fax: 0231 9021-999 www.steigenberger.com/Dortmund Dieses 4-Sterne-Hotel liegt im ruhigen Stadtzentrum von Hamm, ganz in der Nähe des Bahnhofes. Das Hotel verfügt über einen Wellnessbereich mit Schwimmbad, Sauna und Massageangebot, Hotelbar und Restaurant. Die Zimmer sind ausgestattet mit Bad/WC, Föhn, Telefon, Radio, TV/Pay-TV, W-LAN, Minibar und Klimaanlage. Das Steigenberger Hotel Dortmund verbindet erstklassigen Wohnkomfort mit einer ungezwungenen und behaglichen Atmosphäre, in der man sich zu Hause fühlt. Direkt gegenüber dem größten Stadion Deutschlands, dem Signal-Iduna-Park, und dem Messezentrum „Westfalenhallen” gelegen und damit nur zwei Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, ist das Hotel idealer Ausgangspunkt für Entdeckungstouren durch Dortmund. Moderne Tagungstechnik und W-LAN sind in diesem Haus ebenso selbstverständlich wie Internetanschluss oder Videobeamer. Alle Tagungsräume haben eine Klimaanlage und garantieren erfolgreiche Seminare bei viel Tageslicht. Einen Ausgleich zur Seminararbeit bietet der Fitnessbereich des Hauses mit Sauna, Dampfbad und Solarium. Jogger trainieren auf der nahen Finnenbahn. Seminarhäuser Seminarhäuser 38 39 InterCity Hotel Essen InterCity Hotel Duisburg DGB-Haus Hachestr. 10 45127 Essen Tel.: 0201 821841-0 Fax: 0201 821841-200 www.intercityhotel.com/Essen [email protected] Mercatorstraße 57 47051 Duisburg Friedrich-Ebert-Straße 34-38 40210 Düsseldorf Clowns & Helden Catering-Service: Tel.: 0211 1711833 Fax: 0211 17129668 www.clowns-und-helden-catering-service.de [email protected] Das InterCityHotel Essen liegt im Herzen der Ruhrmetropole. Die modern und komfortabel eingerichteten Zimmer bieten eine Atmosphäre zum Wohlfühlen. 250 m vom Hauptbahnhof entfernt und direkt im Geschäftszentrum gelegen ist das InterCityHotel Essen der ideale Ausgangspunkt für die Entdeckung des modernen Ruhrgebietes. Das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr im gesamten Rhein-Ruhr-Gebiet ist direkt im Zimmerpreis enthalten. Für Seminare bietet das Haus den optimalen Rahmen. Die moderne Ausstattung im ganzen Haus sorgt für eine angenehme Atmosphäre und maximalen Tagungserfolg. Die klimatisierten Tagungsräume verfügen alle über Tageslicht und W-LAN. Die Gäste erwartet am Morgen ein reichhaltiges Frühstücksbüfett, das Restaurant bietet eine große Auswahl an regionalen Spezialitäten und nationalen Speisen. Weitere Kontaktdaten werden mit den Seminarunterlagen versandt. Das neue komfortable 4-Sterne-Haus befindet sich im Zentrum von Duisburg, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Alle Zimmer verfügen über Klimaanlage, Kabel- und Pay-TV sowie Telefon und Minibar. Die Seminare finden statt in großzügigen, hellen Tagungsräumen mit moderner Technik. Nach dem Seminar lädt die Stadt zu einem Bummel z. B. in den Innenhafen oder einem Shoppingausflug in das nahe Stadtzentrum ein. Im zentral gelegenen Gewerkschaftshaus finden in frisch renovierten Seminarräumen die Veranstaltungen mit zeitgemäßem Standard der Erwachsenenbildung statt. Die zentrale Lage in Bahnhofsnähe lässt es sinnvoll erscheinen, die Anfahrt mit Bus und Bahn vorzunehmen. Für abwechslungsreiche Verpflegung ist bestens gesorgt. Hotel Esplanade Dortmund Burgwall 3 44135 Dortmund Tel.: 0231 5853-0 Fax: 0231 5853-270 www.esplanade-dortmund.de Die attraktive City-Lage und der mediterran gestaltete 250 qm große Innengarten des familiengeführten Hotels Esplanade sind einzigartig in Dortmund. Genießen Sie nach Seminarende diese einmalige, ruhige Oase mitten in der Stadt. Die klimatisierten Tagungsräume sind mit modernster Technik inklusive W-LAN ausgestattet. Vom Hotel aus sind es nur wenige Meter bis zur attraktiven Dortmunder Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Parkplätze liegen direkt am Tagungshotel. Seminarhäuser Informationen Informationen zur Seminardurchführung Freistellungen Alle Seminare werden nach § 37 (6) BetrVG, § 96 (4) SGB IX, § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG, § 19 (3) MVG bzw. § 16 MAVO durchgeführt. 40 41 Online-Anmeldung Mercure Hotel Bochum City Massenbergstraße 19-21 44787 Bochum Tel.: 0234/969-0 Fax: 0234/969-2222 www.mercure-hotel-bochum.de Mitten in Bochum, im Herzen des Ruhrgebietes, liegt dieses 4-Sterne-Hotel. Das Restaurant TwinTower und die TwinTower-Bar verwöhnen die Gäste mit leichten Leckerbissen, internationalen Speisen und fruchtigen Cocktails. Alle Zimmer verfügen neben Bad/Dusche und WC über Föhn, Hosenbügler, Arbeitstisch, Minibar, TV/Pay-TV, Radio, Telefon und kostenfreie Kaffee- und Tee-Zubereitungsmöglichkeiten. Das Mini-Gym verspricht Erholung und Enspannung mit Fitness, Sauna und Solarium. Der gesamte öffentliche Bereich, die Tagungsräume und die Hotelzimmer sind mit W-LAN ausgestattet. Alle Seminare sind auch – schnell und direkt – online buchbar: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/tbs Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 4 – 20 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 3 – 1 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. kann bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl das Seminar absagen. Die Verantwortung für die Organisation der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Anne Wellnitz-Kraus. Die Anmeldedaten werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Anne Wellnitz-Kraus, Fachbereichsleiterin beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Katharina Rischke, Verwaltungsangestellte beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anmeldeverfahren und Seminarorganisation Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 [email protected] Claudia Hägele, Koordination Seminarbereich/ Profiprogramm TBS NRW e.V. Tel.: 0211 179310-22 Fax: 0211 179310-29 [email protected] Martina Rieck, Verwaltungsangestellte bei der TBS NRW e.V. Qualifizierungsberatung und Seminarinhalte Infoline: 0211 179310-17 Fax: 0211 179310-29 [email protected] Anmeldung Anmeldeformular Einfach faxen 0211 17523-197 Name: .................................................................................................................................................................... 42 Impressum Herausgeber: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Betrieb/Dienststelle ................................................................................................................................................. Herstellung/Layout: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln Adresse: ................................................................................................................................................................ Branche: ................................................................................................................................................................ Anzahl Beschäftigte: ............................................................................................................................................... Betriebliche Funktion: ............................................................................................................................................. Telefon: ............................................................................... Fax: ........................................................................... E-Mail: .................................................................................................................................................................... Seminar-Nr.: ........................................................................................................................................................... Seminartitel: ........................................................................................................................................................... Freistellung bitte ankreuzen: ❑ § 37 (6) BetrVG ❑ § 42 (5) LPVG ❑ § 46 (6) BPersVG ❑ § 19 (3) MVG ❑ § 96 (4) SGB IX ❑ § 16 MAVO ❑ Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen unter www.dgb-bildungswerk-nrw.de ❑ Ich bin damit einverstanden, über Seminarangebote des DGB-Bildungswerk NRW und der TBS NRW per E-Mail informiert zu werden (falls unzutreffend bitte streichen). ................................................................................... Ort/Datum DER GEWERKSCHAFTEN .................................................................................... Unterschrift DGB-Bildungswerk NRW e.V. z. Hd. Katharina Rischke [email protected] Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-281 Bildnachweis: Titel: © Martin Lässig, Köln Seite 8: © djama, fotolia Seite 12: © Miriam Dörr, fotolia Seite 13: © Marco2811, fotolia Seite 14: © Lulu Berlu, fotolia Seite 15: © Robert Kneschke, fotolia Seite 16: © Werner Bachmeier, Ebersberg Seite 17: © wsf-f, fotolia Seite 18: © industrieblick, fotolia Seite 19: © Rostislav Sedlacek, fotolia Seite 20: © everythingpossible, fotolia Seite 21: © Lulu Berlu, fotolia Seite 22: © kasto, fotolia Seite 23: © Mrs_ya, shutterstock Seite 24: © goodluz, shutterstock Seite 25: © Joerg Lantelme, fotolia Seite 26: © Martin Lässig, Köln Seite 27: © sdecoret, fotolia Seite 28: © Werner Bachmeier, Ebersberg Seite 29: © Martin Lässig, Köln Seite 30: © fotolia Seite 31: © everythingpossible, fotolia Seite 32: © s4svisuals, fotolia Seite 33: © Martin Lässig, Köln
© Copyright 2024 ExpyDoc