"von profis für profis" 2017, Seminare mit TBS NRW

2017
von profis
für profis 2017:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-281
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
Seminare 2017
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt
Gemeinsam weiterbilden
Gemeinsam weiterbilden
2017
10 erfolgreiche gemeinsame Jahre
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen setzen sich täglich mit Herz und Verstand
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und leisten einen wertvollen Beitrag für bessere
Arbeitsbedingungen. Mit dem vorliegenden Programm des DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW (TBS NRW) möchten wir Euch bei
dieser wichtigen Aufgabe unterstützen: Mit Bildungsangeboten und einer Beratung von Profis
für Profis. Unser Ziel ist es, gemeinsam immer besser zu werden!
Die stetig steigende Nachfrage von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen
bestätigt uns darin, diesen Weg der Kooperation auch weiterhin zu gehen und unsere Kompetenzen zu bündeln.
Seminare 2017
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt
Gemeinsam weiterbilden
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW e.V.
und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Das Jahr 2017 steht ganz im Zeichen der Bundes- und Landtagswahlen. Aber nicht nur die
Parteien müssen die arbeits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen ernst nehmen,
die durch aufstrebenden Rechtspopulismus und eine sich rasant verändernde Arbeitswelt entstehen. Unter der Überschrift NRW 2020 laden die DGB-Gewerkschaften in NRW alle relevanten Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Zukunftsdialog ein. Wie kann es
gelingen, Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 durch mehr gute Arbeit und eine nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung fit zu machen?
Zusammen mit den Gewerkschaften unterstützen wir die Interessenvertretungen durch Beratung und Schulung dabei, Beiträge für diesen Dialog zu entwickeln und neue Leitbilder „guter
Arbeit“ betrieblich durchzusetzen. Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit allen demokratischen Kräften daran, die Inszenierung der rechtspopulistischen Parteien als „Anwälte der kleinen Leute“ zu widerlegen und demokratische Alternativen zum Rechtspopulismus zu
entwickeln: Solidarität statt Rechtsruck ist dabei die Leitlinie.
Unsere bewährten Themen sind natürlich auch weiterhin im Programm enthalten.
Wir wünschen allen Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen
viel Erfolg und Freude bei der Arbeit!
Mit kollegialem Gruß
Andreas Meyer-Lauber
Vorsitzender des DGB NRW
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Inhaltsverzeichnis
Grussworte
Fotograf: Claus Portraits
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Dr. Viola Denecke,
Bodo Matthey,
Stellvertretende Landesbezirksleiterin des
IG BCE-Landesbezirks Nordrhein
Regionalleiter IG BAU Westfalen
Wir brauchen ExpertInnen in den Betrieben
… ExpertInnen, die sich auf hohem fachlichen
Niveau gegen Angriffe auf Arbeitnehmerrechte zur
Wehr setzen, die auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und die Initiative ergreifen können,
um Unternehmenspolitik mitzugestalten. Dafür
sorgen die Seminare „von profis für profis“.
Bildung macht stark.
Vorausschauend handeln! Unternehmensprozesse
im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gestalten, agieren statt reagieren – das sind die
Herausforderungen einer engagierten betrieblichen
Interessenvertretung. Und die Seminare „von profis
für profis“ machen Dich und Deine Kolleginnen und
Kollegen dafür fit. Sie sind das i-Tüpfelchen betrieblicher Interessenvertretung.
Elin Dera,
Thomas Gauger,
IG Metall-Bezirksleitung NRW
Landesbezirksvorsitzender NGG NRW
Fachwissen und Zusammenhänge
Betriebsräte haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um diese erfüllen zu können, ist Fachwissen
erforderlich. Wirksam wird es in Kombination mit
wirtschafts- und betriebspolitischen Zusammenhängen – und mit der Beteiligung der Mitarbeiter.
Wer professionelle Seminare sucht, ist hier richtig.
Fit für die betrieblichen Herausforderungen
Die KollegInnen brauchen fitte betriebliche Interessenvertretungen – gerade bei den derzeitigen vielschichtigen Entwicklungen in den Unternehmen.
Da sind die Seminare „von profis für profis“ des
DGB-Bildungswerks NRW e.V. und der TBS NRW e.V.
genau richtig.
Dorothea Schäfer,
Arnold Plickert,
Vorsitzende der GEW NRW
Landesvorsitzender GdP NRW
Aktuell und hochqualifiziert
Das Angebot „von profis für profis“ greift genau die
Themen auf, mit denen sich unsere Betriebs- und
Personalräte beschäftigen. Dabei werden sie kompetent und effektiv darauf vorbereitet, wie sie die
aktuellen Herausforderungen meistern können.
Nachhaltige Unterstützung der betrieblichen
Interessenvertretungen
Gerade die Möglichkeit, auch nach dem Seminar
noch auf das DGB-Bildungswerk NRW oder die TBS
NRW zuzugehen und sich durch betriebliche Schulungen oder Beratung den individuellen betrieblichen
Umsetzungsplan zu erarbeiten, finde ich wichtig.
Corinna Groß,
Reiner Bieck,
Stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di NRW
EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Mitglied des Vorstandes, Zentrale Frankfurt
25.06. – 27.06.2012
Gute Arbeit 4.0
Das gemeinsame Angebot vom DGB-Bildungswerk
Intercity
Hotel,
NRW und der
TBS NRWEssen
ist genau das richtige für
???uns und unsere Betriebs- und Personalräte in den
Betrieben, um sich auf die betrieblichen Herausforderungen zum Thema „Gute Arbeit 4.0“ erfolgreich
vorbereiten zu können. Wir müssen dafür werben!
Holger Vermeer,
Ausrichtung auf die Praxis
Das Seminarangebot „von profis für profis“ zielt
darauf, auf der Grundlage hohen Fachwissens betriebliche Problemlösungen zu entwickeln. In den
Seminaren bekommen die Teilnehmenden dafür das
notwendige Know-how. Die Ausrichtung auf die betriebliche Praxis in den Seminaren ist eine große
Unterstützung für die betrieblichen Interessenvertretungen.
I. Arbeits- und Gesundheitsschutz
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DGUV Vorschrift 2 – Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz ...............
Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen ....................................................................
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I .........................................................................
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II ........................................................................
In zehn Schritten zu einem effektiven BEM – Praktische Anleitung für Interessenvertretungen ..............
Gesund bleiben mit Digitalisierung und Industrie 4.0 NEU ..................................................................
Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angehen: 13 Schritte zum Erfolg ................
Den Arbeitsalltag stressfrei gestalten – wirksame Präventionsmaßnahmen kennen und umsetzen NEU
Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb –
Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren NEU ............................................................................
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II. IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
Update Datenschutzrecht – Arbeitnehmerdatenschutz gestalten .........................................................
Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES ..................................................................................
Neue Abläufe in der Verwaltung – Die eAkte verändert die Arbeit NEU ...............................................
Personal 4.0 – SuccessFactors, Workday und Cornerstone. Worauf Interessenvertretungen
bei der Einführung unbedingt achten sollten! .......................................................................................
■ Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben (EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen) ................
■ Datenverarbeitung außer Haus, z. B. Datenübermittlung in die USA ....................................................
■ Auf Schritt und Tritt unter Beobachtung – Videoüberwachung am Arbeitsplatz NEU ..........................
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III. Betriebliche Arbeitsorganisation
■ Digitalisierung der industriellen (Dienstleistungs-)Arbeit NEU ..............................................................
■ Neue Herausforderungen in der Arbeitszeitgestaltung – Wie lassen sich betriebliche
und persönliche Bedarfe vereinbaren? NEU .......................................................................................
■ Industrie 4.0: Wo steht unser Betrieb? Merkmale erkennen, bewerten und nachhaltig regeln NEU ....
■ Arbeitsorganisation 4.0, „teilsouveräne“ Teamarbeit? NEU .................................................................
■ Wenn den Beschäftigten ein Licht aufgeht – Ideenmanagement, Vorschlagswesen und
kontinuierlicher Verbesserungsprozess NEU ......................................................................................
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IV. Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung
■ Demografischer Wandel im Betrieb – Bedürfnisse und Potenziale aller Altersstufen
kennen und nutzen NEU ...................................................................................................................
■ Betriebliche Umstrukturierung – früh erkennen, richtig handeln! NEU .................................................
■ Toolbox Wirtschaftsausschuss: Rechtsgrundlagen – Analyseinstrumente –
Informationsmanagement NEU .........................................................................................................
■ Meilensteine auf dem Weg zur Zielvereinbarung NEU .........................................................................
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Regionalleiter IG BAU Rheinland
Gute Ergänzung zu den Bildungsangeboten
der IG BAU
Das gemeinsame Seminarangebot von DGBBildungswerk NRW und TBS NRW ist die ideale
Ergänzung zu den regionalen und überregionalen
Bildungsangeboten der IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Infos/In eigener Sache
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Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ...............................................................................
Referentinnen und Referenten ............................................................................................................
Seminarhäuser ....................................................................................................................................
Informationen zur Seminardurchführung ..............................................................................................
Anmeldung .........................................................................................................................................
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Der Treiber „Technik“ stellt die Arbeitswelt auf den Kopf
Arbeit 4.0: Software-Algorithmen erobern die Arbeitswelt
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Der Megatrend „Digitalisierung“ schafft pausenlos neue Tatsachen, denen sich Beschäftigte im
Arbeitsalltag gegenübersehen. Die gewaltige
Dynamik der Technikentwicklung bringt neue
Flexibilitätsanforderungen hervor, die wiederum
auf Wünsche nach mehr Selbstbestimmung bei
den Beschäftigten treffen. Dies passt scheinbar
nicht zusammen. Oder etwa doch? Wie kann
die Technik die Arbeitsqualität verbessern?
Interessenvertretungen fragen oft „Was habe ich
damit zu tun?"
Höchste Zeit, hier eine eigene Haltung und
eigene, humane Konzepte zu entwickeln.
Auch wenn die Begriffe „Digitalisierung“ oder
„Industrie 4.0“ abstrakt klingen und noch weit
entfernt scheinen: Der Prozess läuft und wird
mit zunehmender Geschwindigkeit unsere
Arbeitswelt verändern. Die Frage ist nicht ob,
sondern wann? Es gibt keine Alternative, keine
Nische, kein Unternehmen, das nicht vom Wandel durch neue Technologien betroffen ist.
Deshalb ist der Schwerpunkt des Seminarprogramms erneut dem Thema „Digitalisierung“
und „Arbeit 4.0“ gewidmet. Wir wollen die
Chancen und Gefahren des Fortschritts erkennen und energisch den digitalen Transformationsprozess begleiten. Dazu gehört, gute
Arbeitsorganisation einzufordern und mit passenden Betriebsvereinbarungen Arbeitsqualität
und -alltag im Sinne der Beschäftigten zu verbessern.
Know-how für die Gestaltung der „Arbeitswelt im Wandel“ – Digitalisierung entzaubern!
Mit praktischen Lösungsansätzen, Handlungsleitfäden und Checklisten schaffen wir Klarheit
zum Thema Digitalisierung, zerlegen es in überschaubare Aufgaben und entwickeln betriebliche Handlungsansätze. Folgende drei Beispiele
aus unserem aktuellen Seminarprogramm zei-
gen, wie Interessenvertretungen Digitalisierung
und Industrie 4.0 pragmatisch angehen können:
Software und digitale Assistenzsysteme unterstützen Beschäftigte bei der Erledigung
ihrer Aufgaben.
Woran können Interessenvertretungen erkennen, ob die Einführung von Software ein Schritt
in Richtung einer umfassenden Digitalisierung
ist? Das Seminar „Industrie 4.0 – Wo steht
unser Betrieb?“ gibt Aufschluss darüber, wie
Merkmale der Digitalisierung zu erkennen und
zu bewerten sind und wie man sie nachhaltig
regeln kann (siehe Seite 26).
Einsatzflexibilität der Beschäftigten bezüglich Zeit, Ort und Tätigkeit als Basis einer
bedarfsgerechten „Echtzeit-Arbeit“.
Die wachsende Beschleunigung von Abläufen
sowie die Verdichtung und Entgrenzung von Arbeit stellen neue Anforderungen an die Beschäftigten. Wie ist in diesem Rahmen ein
gesundes Arbeiten bis zum Renteneintritt möglich? Das Seminar „Gesund bleiben mit Digitalisierung und Industrie 4.0?“ geht den
gesundheitlichen Aspekten der neuen „Echtzeit-Arbeit“ auf den Grund (siehe Seite 13).
Teilsouveräne Teamarbeit: Die Fabrik der
Zukunft verlangt, auch wieder im Team zu
arbeiten.
Welche organisatorische Unterstützung und
welche Führungsmodelle braucht gute Teamarbeit? Was muss bei Zielvereinbarungen beachtet werden? Was befähigt gute
Teamleistungen? Im aktuellen Seminar „Arbeitsorganisation 4.0, „teilsouveräne“ Teamarbeit?“
werden Ansätze zur Gestaltung von Teamarbeit
erarbeitet (siehe Seite 27).
Unser Leistungsprofil
Seminare für Interessenvertretungen – erfrischend anders
Qualität durch umfassende Praxiserfahrung –
Wissen für eine bessere Betriebsarbeit
Unsere ReferentInnen kennen die aktuellen Herausforderungen der betrieblichen Praxis. Sie sind
nahezu täglich in den Betrieben und stehen Interessenvertretungen bei ihrer verantwortungsvollen
Arbeit mit Sachverstand und Tipps zur Seite. Die
Erfahrungen von über 300 Beratungen pro Jahr
fließen somit in die Seminar- und Weiterbildungsangebote ein.
Zentral gelegene Seminarorte – Räume mit
guter Lernatmosphäre
Die Seminarorte werden sorgfältig ausgewählt.
Grundsätzlich werden diese in zentraler Lage
bevorzugt, damit die Hotels mit öffentlichen
Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Ebenso
grundsätzlich achten wir auf eine lernförderliche
Umgebung.
Aktuelle Rechtsprechung inklusive – immer
auf dem neuesten Stand
Die ReferentInnen sind Informatiker, Wirtschaftsingenieure, Arbeitswissenschaftler oder Soziologen und ausgewiesene Experten ihres jeweiligen
Fachgebiets. Sie halten sich durch ständige Weiterbildungen und Projektbeteiligungen up to date.
TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW –
Beratung und Bildung eng verzahnt
Die TBS wird von den Gewerkschaften in NRW
sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales getragen und handelt im Rahmen eines
Landesauftrags. Zentrales Ziel ist die Gestaltung
und Förderung eines arbeitsorientierten und sozialverträglichen Strukturwandels in NRW. Die TBS
NRW konzentriert sich auf die Beratungstätigkeit.
Voneinander lernen/Netzwerke aufbauen –
Mitbestimmung aktiv voranbringen
Der Austausch von Erfahrungen der Interessenvertretungen in der betrieblichen Durchsetzung
ihrer Beteiligungsrechte ist ein wichtiges Erfolgskriterium für alle Seminare und wird von den TeilnehmerInnen sehr geschätzt. Auch planen wir
ausreichend Zeit für die Entwicklung von Netzwerken und Strategien in der Gemeinschaft ein.
Für Bildungsangebote ist das DGB-Bildungswerk
NRW zuständig. Es ist mit jährlich rund 2.500 Bildungsveranstaltungen und 45.000 TeilnehmerInnen der größte Anbieter politischer Bildung in
NRW. Das DGB-Bildungswerk NRW ist Kooperationspartner der Gewerkschaften, gleichgesinnter
Bildungseinrichtungen, der Landeszentrale für
politische Bildung, Ministerien, Universitäten und
Institutionen.
Seminare präzise durchdacht – kompakter
Einstieg, strukturierter Aufbau
Im Mittelpunkt steht das praxisnahe und anwendungsorientierte Vermitteln relevanter und insbesondere aktueller Inhalte. Natürlich ist auch ein
theoretisches Verständnis als Rüstzeug notwendig. Dabei arbeiten wir mit abwechslungsreichen
Methoden der Erwachsenenbildung, die genügend Raum für individuelle Fragestellungen lassen. Damit „Beispiele guter Praxis“ im eigenen
Betrieb leichter umsetzbar werden, erarbeiten
wir Checklisten und Handreichungen zur betrieblichen Gestaltung.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
DGUV-Vorschrift 2
Konkrete Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Burnout erkennen, verhindern,
mit Betroffenen umgehen
Seit 2011 gilt die DGUV-Vorschrift 2. Die Vorschrift regelt die Grundbetreuung als auch
die betriebsspezifische Betreuung und die
umfassenden Aufgaben von Betriebsärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit im
Betrieb. Die Grundbetreuung der DGUV-Vorschrift 2 umfasst Aufgaben der menschengerechten Arbeitsgestaltung wie z. B. die
Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung und die Schaffung
einer geeigneten Arbeitsorganisation. Für
betriebliche Interessenvertretungen ergeben
sich durch die Vorschrift erweiterte Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten im
Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dauererschöpfung oder andere körperliche
Symptome als Ursachen von Arbeitsverdichtung und anhaltendem Stress werden von Beschäftigen oftmals zu lange ignoriert – bis zu
dem Punkt, an dem die tägliche Arbeit nicht
mehr bewältigt werden kann, häufig bis zum
kompletten Zusammenbruch. Das Seminar definiert den Begriff Burnout und benennt betriebliche Ursachen für das Entstehen von
psychischen Belastungen, die Burnout auslösen können. Die Pflichten des Arbeitgebers
(u.a. Fürsorgepflicht) sowie Beteiligungsrechte
der betrieblichen Interessenvertretung werden
dargestellt und anhand von Praxisbeispielen
vertieft.
Ziel
Teilnehmende lernen die Grundlagen der
DGUV-Vorschrift kennen. Sie erhalten einen
Überblick über die Aufgabenfelder von BetriebsärztInnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, um die Mitbestimmungsrechte im
Rahmen der Vorschrift wahrzunehmen. Darüber hinaus werden Strategien und Gestal-
tungshinweise für die betriebliche Praxis vermittelt.
Inhalt
■ Grundbetreuung und betriebsspezifische
Betreuung der Vorschrift
■ Aufgabenfelder von BetriebsärztInnen
und Fachkräften für Arbeitssicherheit
■ Aufgaben im Arbeitsschutzausschuss
(ASA)
■ Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 im
Betrieb
■ Zusammenarbeit der einzelnen AkteurInnen mit dem Betriebs- bzw. Personalrat
■ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
■ Umgang mit Interessenkonflikten
■ Umsetzung der Vorschrift in eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
Ziel
Das Seminar gibt einen Überblick über wirksame Schutzmechanismen gegen Burnout –
betrieblich und individuell.
Inhalt
■ Begriffsklärung: Dauererschöpfung/
Burnout
■ Ursachen von Burnout erkennen und
überwinden
■ Digitalisierung/Industrie 4.0 als
Belastungsfaktor
■ Folgen von Burnout, langanhaltendem
Stress und Überlastung: individuell –
betrieblich – gesamtwirtschaftlich
■ Unterstützungsangebote für betroffene
Beschäftigte schaffen
■ Prävention: Burnout vorbeugen und
verhindern
■ Pflichten des Arbeitgebers sowie Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Gleichstellungsbeauftragte
16.02.2017
13.03. – 14.03.2017
09.10. – 10.10.2017
Düsseldorf, DGB-Haus
Referent: Karsten Lessing, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179516-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Essen, InterCity Hotel
Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D3-176727-742
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Essen, InterCity Hotel
Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D3-176728-742
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II
Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsschutzorganisation
Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Tiefgreifende Veränderung der Arbeitsorganisation zeigen dringenden Handlungsbedarf
beim Gesundheitsschutz von Beschäftigten
auf. In vielen Betrieben und Dienststellen ist
diese Notwendigkeit erkannt worden. Damit
Strukturen und Einzelmaßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sinnvoll greifen können, müssen sie
miteinander verbunden und in ein System
gebracht werden – das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Die Möglichkeiten
durch die Interessenvertretungen sind hier
vielfältig.
Dieses Seminar richtet sich an Interessenvertretungen, die bereits Erfahrungen mit der
Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gemacht haben. Gemeinsam werden Verbesserungspotentiale
bei bestehenden Konzepten ermittelt, Mechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit
erprobt und weitere Handlungsfelder der betrieblichen Interessenvertretung in den Blick
genommen.
Ziel
Das Seminar vermittelt Grundlagen eines
Betrieblichen GesundheitsmanagementSystems sowie Handlungsstrategien zur Einführung und effektiven Nutzung eines BGM.
Inhalt
■ Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements
■ Vorhandene betriebliche Strukturen zur
Unterstützung erkennen und nutzen
■ Gesetzliche Rahmenbedingungen für
Gesundheit im Betrieb
■ Die Gefährdungsbeurteilung als ein
BGM-Instrument kennenlernen
■ Digitalisierung/Industrie 4.0 als
Belastungsfaktor
■ Beteiligungsmöglichkeiten und Strategien
der Interessenvertretung bei der Einführung und Umsetzung des BGM
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Gleichstellungsbeauftragte
Ziel
In diesem Seminar wird den Teilnehmenden
dargestellt, wie es der Interessenvertretung
zusammen mit dem Arbeitgeber und den
Beschäftigten gelingen kann, im Betrieb ein
ganzheitliches und tragfähiges Gesundheitskonzept zu implementieren.
Inhalt
■ Aktuelle Entwicklungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre
Bedeutung für das BGM
■ BGM – Aushängeschild von Unternehmen/Dienststelle und/oder ganzheitliche
und tragfähige Gesundheitskonzepte für
die Beschäftigten?
■ Analyse bestehender Konzepte
■ Ansätze zur Überprüfung der Wirksamkeit
■ Handlungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Gleichstellungsbeauftragte
27.03. – 29.03.2017
11.09. – 13.09.2017
19.06. – 20.06.2017
13.11. – 14.11.2017
Essen, InterCity Hotel
ReferentInnen: Eva von Buch, TBS-Beraterin/
Jan Heudtlass, Klinikleiter St. Antonius
Krankenhaus Hörstel
Seminarnummer: D3-176723-742
Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 310,- Euro
(zzgl. USt.)
Sundern, Hotel Seegarten
ReferentInnen: Eva von Buch, TBS-Beraterin/
Jan Heudtlass, Klinikleiter St. Antonius
Krankenhaus Hörstel
Seminarnummer: D3-176724-742
Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 270,- Euro
(zzgl. USt.)
Hamm, Mercure Hotel
Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D3-176725-742
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro
(zzgl. USt.)
Dortmund, Hotel Esplanade
Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D3-176726-742
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 235,- Euro
(zzgl. USt.)
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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
In zehn Schritten zu einem effektiven BEM
Gesund bleiben mit Digitalisierung und Industrie 4.0
Praktische Anleitung für Interessenvertretungen
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Seit Mai 2004 muss der Arbeitgeber initiativ
werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames BEM nach § 84 Abs. 2,
SGB IX anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die
Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten AkteurInnen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche,
technische und finanzielle Unterstützung einzuholen? Wie wird mit den personenbezogenen
Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung
von Personal- und BEM-Akte? Kennt die betriebliche Interessenvertretung ihre umfassenden Mitbestimmungsrechte? Und schließlich:
Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und
Maßnahmengestaltung dar?
Inhalt
■ Von der Erhebung der Fehlzeiten bis
zur erfolgreichen Eingliederung
■ Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess
■ Wer gehört ins BEM-Team?
■ Vertrauen ist alles: Öffentlichkeitsarbeit
im BEM mitgestalten
■ Gesprächsprotokoll mit Maßnahmenfindung
■ Schutz personenbezogener Daten:
Was sagt das Gesetz?
■ Rechte und Pflichten im BEM
■ Leistungskatalog der Rehabilitationsträger: Strategien zur Inanspruchnahme
von externen Leistungen
■ Konfliktlösungen im BEM
■ Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM
Ziel
Die Teilnehmenden lernen Aufgaben und
Rollen der gesetzlichen AkteurInnen im BEM
sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen
kennen.
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
Die Bedingungen, unter denen viele Beschäftigte heute arbeiten, haben sich drastisch verändert. Arbeitszeiten, Arbeitsort
und auch Verantwortlichkeiten sind teilweise
stark entgrenzt. Die Verwaltungen sind betroffen von einer fortschreitenden Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse und -dokumente,
in der Industrie entstehen zunehmend vernetzte, computergesteuerte und von Robotern ausgeführte Arbeitsabläufe. Auf dem
freien Markt zieht sich eine Heerschar von
„Crowdworkern“ Aufträge aus dem Netz,
um sie dann für einen minimalen Lohn abzuarbeiten.
Ziel
Im Seminar erörtern die Teilnehmenden den
Einfluss neuer Technologien und Arbeitsstrukturen auf die Gesundheit von Beschäftigten und lernen Ansätze und Konzepte für
einen langfristigen Verbleib im Erwerbsleben
kennen. Mitbestimmungsmöglichkeiten der
Interessenvertretungen unter den gegebe-
28.03. – 29.03.2017
09.05. – 10.05.2017
Hamm, Mercure Hotel
Referentin: Diana Reiter, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179517-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro
(zzgl. USt.)
Hamm, Mercure Hotel
Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179519-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro
(zzgl. USt.)
nen Vorzeichen werden dargestellt und so
ein Überblick über die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.
Inhalt
■ Neue Herausforderungen für die
Gesundheit im Arbeitsumfeld
■ Gesetzliche Grundlagen
■ Mitbestimmung in Zeiten zunehmender
Individualisierung
■ Möglichkeiten der Verhältnis-/
Verhaltensprävention
■ Chancen und Risiken für die Arbeit der
Interessenvertretung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen angehen
Den Arbeitsalltag stressfrei gestalten
13 Schritte zum Erfolg
Wirksame Präventionsmaßnahmen kennen und umsetzen
Quer durch alle Branchen und Betriebsgrößen nehmen Arbeitsverdichtung, ungünstige
Arbeitszeiten oder stressige Arbeitsatmosphäre zu; und dies bleibt für die Betroffenen
nicht ohne Folgen. Die Ermittlung psychischer Belastungen scheint vielfach schwierig
und weniger „objektiv“ zu sein, als etwa die
Messung von Lärm oder von Gefahrstoffen.
Trotzdem gibt es hier gute Hilfsmittel und Beurteilungsinstrumente, um Belastungen zu erkennen. Zudem gibt es fundierte Erfahrungen
mit betrieblich erfolgreichen Vorgehensweisen, wie Verbesserungsmaßnahmen gefunden werden können.
Ziel
Den Teilnehmenden werden Grundlagen zur
psychischen Belastung und Beanspruchung
vermittelt. Methoden und Verfahren zur Messung von psychischen Belastungen und
deren praktische Anwendungen im Betrieb
mit der Gefährdungsbeurteilung werden
ebenso vorgestellt, wie erfolgreiche Vorgehensmodelle für die betriebliche Praxis. Das
Seminar eignet sich auch für Interessenver-
tretungen, die neu in das Thema psychische
Belastungen einsteigen wollen.
Inhalt
■ Begriffsklärungen: psychische
Beanspruchung, psychische Belastung
■ Ursachen für psychische Belastungen im
Betrieb
■ Messmethoden und Beurteilungsinstrumente
■ Psychische Belastungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung
■ Best Practice: Gute Beispiele betrieblichen Handelns
■ Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
■ Aufgaben und Rolle der Interessenvertretung
■ Rechtliche Möglichkeiten nach BetrVG
und LPVG
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
Der Begriff der „Stressfreiheit“ ist eine Utopie.
Ein gewisses Maß an Stress – das weiß man
heute – ist durchaus gesund und aktivierend.
Allerdings haben sich Arbeitsbedingungen in
den vergangenen Jahren teilweise drastisch
verändert und es wird immer notwendiger,
krank machende Formen von Stress zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken.
Mit ihrem jährlichen Gesundheitsreport veröffentlichen die Krankenkassen in Deutschland
seit einigen Jahren kontinuierlich steigende
Fallzahlen psychischer Erkrankungen – und
auch die durchschnittliche Dauer einer psychischen Störung oder Erkrankung steigt
weiter an. Inzwischen sind gute Unterstützungsangebote beispielsweise von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen vorhanden. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als gesetzliche Grundlage für die Betriebe hilft, ins
Handeln zu kommen. Die Interessenvertretung spielt dabei eine wichtige Rolle.
23.05. – 24.05.2017
30.05. – 31.05.2017
Duisburg, InterCity Hotel
Referentin: Diana Reiter, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179532-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Essen, InterCity Hotel
Referentin: Eva von Buch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179520-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Ziel
Im Fokus stehen die Vermittlung aktueller Informationen zum Umgang mit Stress und Belastungen im Arbeitsalltag und der Austausch
zur wirksamen Gestaltung von Angeboten
zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung für ein präventives, nachhaltiges, betriebliches Gesundheitsmanagement werden aufgezeigt.
Inhalt
■ Begriffsklärung: Was ist Stress – und wie
wirkt er sich aus?
■ Neue Arbeitsformen als Stressor
oder Chance?
■ Führung und Gesundheit: ein altes,
neues Thema
■ Prävention auf individueller, betrieblicher
und politischer Ebenen gestalten
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsklima
Aktuelle Aufgaben des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) im Betrieb
Update Datenschutzrecht
Die Arbeit des ASA verstehen und optimieren
Arbeitnehmerdatenschutz gestalten
Der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) ist ein
wichtiges Gremium im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seine gesetzliche Bestimmung
findet er im Arbeitssicherheitsgesetz § 11.
Doch wie arbeitet der ASA eigentlich und wie
wird das Thema Gefährdungsbeurteilung im
ASA behandelt? Was dem ASA in der Praxis
vielfach fehlt, ist eine verbindliche Arbeitsweise, bei der jeder der Akteure seine Rolle
und Aufgabe kennt. Hier könnte eine Geschäftsordnung, welche die Zusammenarbeit
verbindlich regelt, dem Gremium wieder
Leben einhauchen. Eine weitere Schwierigkeit
ist die Zusammenarbeit mit der betrieblichen
Interessenvertretung. Wie finden gute Vorschläge der betrieblichen Interessenvertretung den direkten Weg in den ASA?
Die Digitalisierung ist im „Alltag“, d.h. am
Arbeitsplatz und im privaten Umfeld angekommen und in vollem Gange.
Neue Technologien, innovative Kommunikationsplattformen, ständige Erreichbarkeit:
Vieles ist nicht mehr so, wie es war und die
rasanten Veränderungen erfordern von den
Interessenvertretungen, dass sie sich mit
neuesten Technologien, modernem betrieblichen Datenschutz und flexiblen IT-Regelungen auseinandersetzen.
Ziel
Die Teilnehmenden erhalten theoretisches
und praxisorientiertes Wissen. Neben konkreten Handlungsstrategien für eine optimierte Zusammenarbeit im ASA lernen sie
hilfreiche Strategien kennen, wie sie sogar in
Konfliktsituationen zu guten Arbeitsergebnissen kommen. Die Mitbestimmungsrechte
für die betriebliche Interessenvertretung sind
ein zentrales Thema im Seminar.
Inhalt
■ Strategische Tipps für die betriebliche
Interessenvertretung und ihre Aufgaben
im ASA
■ Mitbestimmungsrelevante Tatbestände
■ Wiederbelebung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes durch den ASA
■ Verbindliche Entscheidungen im ASA
durchsetzen
■ Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen im ASA
■ Hilfreiche Instrumente für eine effektive
Arbeit für den ASA
Ziel
Die Teilnehmenden gewinnen einen Überblick über moderne IT-Landschaften im
Betrieb und diskutieren die Herausforderungen, Chancen und Risiken, die an einen verlässlichen betrieblichen Datenschutz gestellt
werden.
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
04.07. – 05.07.2017
21.02.2017
Essen, InterCity Hotel
Referentin: Diana Reiter, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179518-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Essen, InterCity Hotel
Referentin: Stefanie Wallbruch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179511-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.)
Inhalt
■ Grundlagen Datenschutz und Update
Datenschutzrecht
■ Digitalisierung der Arbeitswelt
■ Umgang mit Leistungs- und Verhaltenskontrolle
■ Mitbestimmungsrelevante Tatbestände
■ Erarbeitung von Eckpunkten einer
modernen, flexiblen IT-Regelung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Datenschutzbeauftragte
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IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES
Neue Abläufe in der Verwaltung
Die eAkte verändert die Arbeit
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MES – das ist das Zauberwort, wenn es um
das Zusammenwachsen von Produktionsprozessen mit der Informationstechnologie
geht. Am Ende steht Industrie 4.0, das vollständig auf Basis der Internet-Technologie
vernetzte Unternehmen. MES (Manufacturing Execution Systems) versprechen eine
Steigerung der Produktivität, andererseits
ermöglichen sie aber auch eine lückenlose
Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten. Sie verändern die Arbeit, verlangen immer mehr Flexibilität von den
Beschäftigten und müssen deshalb gestaltet
und geregelt werden.
Ziel
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick
über den Aufbau und die Funktionsbereiche
von MES sowie den Umfang von Leistungsund Verhaltenskontrollen. Darüber hinaus
werden Gestaltungs- und Regelungspunkte
zu MES diskutiert.
Inhalt
■ Gestern BDE – heute MES – morgen
Industrie 4.0
■ Aufbau und Funktionsumfang von MES
■ Vorgehensmodelle bei der Einführung
■ Umfassende Datenerfassung und
-speicherung
■ Leistungs- und Verhaltenskontrollen
■ Auswirkungen auf die Arbeit
■ Gestaltungsansätze für Betriebsräte
■ Regelungsbereiche in einer Betriebsvereinbarung
Zielgruppe
Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, insbesondere aus Produktions- und
Fertigungsunternehmen
Derzeit zieht die elektronische Akte (kurz:
eAkte) in die Verwaltungen ein. Als Workflow-System ist sie in der Privatwirtschaft, in
Versicherungen oder auch in den Arbeitsagenturen schon länger im Einsatz, gerade
wird ihre Einführung in vielen Kommunen
und Landesbetrieben vorbereitet. Mit der
eAkte werden sich Arbeitsprozesse entscheidend verändern. Mehr IT-Steuerung
oder Autonomie in der Aufgabenerledigung?
Standardisierung oder breitere Qualifizierung? Bereits mit der Ausschreibung und in
der Einführungsphase kann die Interessenvertretung Stellgrößen beeinflussen und ihre
Vorstellungen von Guter Arbeit einbringen.
Ziel
Die Interessenvertretungen sollen Vorteile
und Risiken der eAkte erkennen, sich kompetent in die Systemeinführungsprozesse
einbringen und wissen, welche Stellschrauben es gibt, um die Vorstellungen der Beschäftigten von Guter Arbeit durchsetzen zu
können.
14.03.2017
04.04.2017
Bochum, Mercure Hotel Bochum City
Referent: Bernd Groeger, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179512-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 59,- Euro (zzgl. USt.)
Düsseldorf, DGB-Haus
Referent: Klaus Heß, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179531-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Inhalt
■ Funktionsweise der eAkte inkl. Archivierung und Anbindung externer Kommunikationspartner
■ Alternativen der Steuerung und Arbeitsverteilung
■ Überwachungspotenziale (Bearbeitungsstatus, Durchlauf- und Liegezeiten sowie
Arbeitsgeschwindigkeiten) der Arbeitsvorgänge
■ Vorteilen und Risiken für die Beschäftigten
■ Möglichkeiten der Nutzerbeteiligung in
der Einführungsphase
■ Kriterien Guter Arbeitsgestaltung
■ Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und
LPVG NRW
■ Eckpunkte für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Zielgruppe
Betriebsräte und Personalräte, insbesondere aus Verwaltungen, Datenschutzbeauftragte
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IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
Personal 4.0 – SuccessFactors, Workday und Cornerstone
Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben
Worauf Interessenvertretungen bei der Einführung unbedingt achten sollten!
EDV-Rahmenbetriebsvereinbarungen
Die Landschaft der Personalinformationssysteme verändert sich massiv. Wurden EDV-Systeme bislang im Schwerpunkt zur Personaladministration, Gehaltsabrechnung und
Zeitwirtschaft genutzt, so bilden neuere Softwarelösungen nun auch verstärkt die für die
Beschäftigten wichtigen Personalprozesse
rund um Zielvereinbarung und Leistungsbewertung, Entlohnungsplanung, Recruiting,
Talent Review, Entwicklungs- und Nachfolgeplanung ab. Bekannte Anbieter solcher Talentmanagement- bzw. PersonalplanungsSysteme sind u. a. SuccessFactors von SAP,
Workday und Cornerstone. Was zunächst
nur aussieht wie die Einführung einer weiteren Software, entpuppt sich in den Betrieben
als Einstieg in eine ganz neue Personalplanungs- und -steuerungs-Philosophie.
Die IT-Anwendungen im Unternehmen werden
immer unübersichtlicher, die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig. Daher gehen die meisten Interessenvertretungen den Weg, eine
EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz
der Beschäftigten und zur Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium enthält.
Ziel
Das Tagesseminar gibt einen kompakten
Überblick zu den Trends moderner Personalinformationssysteme und zeigt die Auswirkungen sowohl auf den einzelnen Beschäftigten
als auch auf die betriebliche Personalsteuerung insgesamt auf.
Inhalt
■ Personalinformationssysteme im Überblick – Welche gibt es? Was können sie?
■ Welche Auswirkungen hat die zunehmende Digitalisierung und Bewertung der
Beschäftigten?
■ Was sind Chancen? Was sind Risiken?
■ Rechtlicher Rahmen – Welche Mitbestimmungsrechte rund um die Einführung der
Software als auch rund um die Veränderung der Personalprozesse hat die
Interessenvertretung?
■ Was sind die besonderen Anforderungen
an den Datenschutz?
■ Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und
-möglichkeiten hat die Interessenvertretung?
■ Erfahrungsaustausch unter den TeilnehmerInnen
Ziel
Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über Aufbau und zentrale Inhalte einer
EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV),
ihre Chancen, aber auch ihre Grenzen.
Dabei stehen Praxiserfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Vordergrund.
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Datenschutzbeauftragte
11.05.2017
30.05. – 31.05.2017
Düsseldorf, DGB-Haus
Referentin: Katrin Sommer, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179513-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Essen, InterCity Hotel
Referentin: Stefanie Wallbruch, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179514-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Inhalt
■ IT-Entwicklungstrends in Produktion und
Verwaltung und Auswirkungen auf die
Beschäftigten
■ Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung
■ Gesetzliche Rahmenbedingungen
(Bundesdatenschutzgesetz und
europäisches Datenschutzrecht)
■ Aufbau und zentrale Inhalte einer
EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung
■ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick
■ Handlungsansätze für die betriebliche
Interessenvertretung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Datenschutzbeauftragte
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IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
IT-Systeme in der Arbeitswelt und Datenschutz
Datenverarbeitung außer Haus
Auf Schritt und Tritt unter Beobachtung
z. B. Datenübermittlung in die USA
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Eines der aktuellen IT-Schlagworte ist
Cloud-Computing. Hierbei werden insbesondere Beschäftigtendaten nicht mehr auf
den IT-Anlagen im Betrieb verarbeitet, sondern „irgendwo“ im Internet, bei IT-Dienstleistern außerhalb der EU, z. B. in den USA
oder im Konzernrechenzentrum. Sowohl für
die Interessenvertretung als auch für die Beschäftigten ist die Datenverarbeitung häufig
völlig intransparent. Und wo bleibt der Datenschutz? Was kann die betriebliche Interessenvertretung tun?
Ziel
Dieses Seminar gibt einen kompakten Überblick zu den rechtlichen Grundlagen der externen Datenverarbeitung
(Auftragsdatenverarbeitung oder Übermittlung) nach dem BDSG und den europäischen Datenschutzbestimmungen. Zudem
werden Handlungsansätze für die Interessenvertretungen und Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung erläutert.
Inhalt
■ Trends der Datenverarbeitung außerhalb
von Betrieb und Unternehmen (wie
Cloud-Computing, Internationalisierung,
Shared Services etc.)
■ Grundlegende Anforderungen des BDSG
zur Datenverarbeitung und Datennutzung
■ Datenschutz nach der EU-DatenschutzGrundverordnung
■ Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG
■ Datenübermittlung in Unternehmensgruppen oder Konzernen
■ Datenverarbeitung im Ausland, z. B. in
den USA
■ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Egal, ob Supermarkt oder Produktionshalle,
Linienbus oder Großraumbüro: An kaum
einem Platz, an dem Menschen arbeiten,
wird heute nicht der Einsatz von Kameras
zur Überwachung erwogen oder praktiziert.
Mal zum vermeintlichen Schutz vor Diebstählen (bzw. um diese nachträglich aufzuklären), mal um Arbeitsprozesse im Auge zu
behalten und vielleicht aus der Ferne zu
steuern. Teilweise auch, um damit recht
offen oder verdeckt die Beschäftigten zu
überwachen. Zurzeit werden auch neue
Formen der Videoüberwachung wie „Bodycams“ (z. B. im Polizei- und Sicherheitsdienst) oder „Dashcams“ (in Fahrzeugen)
diskutiert. Dabei bestehen engste rechtliche
Grenzen für Videoüberwachung. Oftmals ist
sie auch gar nicht erlaubt!
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Datenschutzbeauftragte
Ziel
Das Seminar gibt einen Überblick darüber,
welche technischen Möglichkeiten moderne
Videoüberwachungssysteme bieten, in welchem Umfang Videoüberwachung erlaubt
21.06. – 22.06.2017
27.09. – 28.09.2016
Essen, InterCity Hotel
Referent: Jürgen Fickert, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179515-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Dortmund, Steigenberger Hotel
Referent: Jens Göcking, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179527-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 215,- Euro
(zzgl. USt.)
bzw. verboten ist und welche betrieblichen
Regelungsaspekte zu berücksichtigen sind.
Inhalt
■ Welche gesetzlichen Vorgaben für
Videoüberwachung gibt es?
■ Wie wird geprüft, ob eine Kameraüberwachung zulässig ist?
■ Wie kann man unzulässige Kameras
entfernen lassen?
■ Dürfen Aufzeichnungen gemacht und
gespeichert werden?
■ Warum ist eine Kameraüberwachung
ohne Zustimmung der Interessenvertretung unzulässig?
■ Wie lassen sich zulässige Kamerasysteme in Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln?
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Datenschutzbeauftragte
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Betriebliche Arbeitsorganisation
Betriebliche Arbeitsorganisation
Digitalisierung der industriellen (Dienstleistungs-) Arbeit
Neue Herausforderungen in der Arbeitszeitgestaltung
Wie lassen sich betriebliche und persönliche Bedarfe vereinbaren?
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In Industriebetrieben nimmt nicht nur die
Handarbeit ab, mittlerweile richten sich die
Rationalisierungsbemühungen auf die klassischen Angestelltentätigkeiten. Arbeit wird
standardisiert, z. B. durch Nutzung von
Office Programmen und durch IT gesteuert.
IT erlaubt den durchgängigen Überblick des
Controllers von der Unternehmenskennzahl
bis hinunter zum einzelnen Arbeitsvorgang.
Die Arbeitsprozesse finden immer gleichzeitig und durchgängig auch in der digitalen
Welt statt: vom Auftragseingang über Konstruktion, Beschaffung, Arbeitsplanung und
-vorbereitung bis zur Auslieferung mit Versand und Buchhaltung werden die Abläufe
immer mehr durch Software vorgegeben.
Ziel
Die Teilnehmenden erhalten Überblickswissen zur Digitalisierung der „industriellen
Kopfarbeit“ sowie Gestaltungsmöglichkeiten
und Eckpunkte für betriebliche Vereinbarungen.
Inhalt
■ Technisch-organisatorische Trends der
betrieblichen Digitalisierung
■ Praxisbeispiele: Was gibt es bereits?
Wie sind die Erfahrungen?
■ Leitbilder: IT-Steuerung oder teilsouveräne Teamarbeit
■ Gestaltungsfelder, u.a. Arbeitsorganisation, Qualifizierung, Arbeitszeit, Entgelt,
Gesundheitsschutz
■ Handlungsmöglichkeiten von der Situationserhebung über Bewertung bis zur
Formulierung und Durchsetzung eigener
beschäftigungsförderlicher Szenarien
■ Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
Die Arbeit verändert sich: getrieben von technischen Entwicklungen, bekannt unter dem
Stichwort Industrie oder Arbeit 4.0, wirtschaftlichen Anforderungen und der demografischen Entwicklung. Für viele Beschäftigte, Interessenvertretungen und auch für
viele Arbeitgeber ist noch nicht klar, wo die
Reise hingeht. Die Einführung von neuen
Technologien geht meist mit einer Veränderung der Arbeitsorganisation einher. Damit
steigen auch die Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung. Immer mehr Beschäftigte
können mit den bestehenden Regelungen
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zurechtkommen. Vor allem jüngere Kolleginnen
und Kollegen wünschen sich, Privatleben und
Arbeit besser unter einen Hut bringen zu können. Gleichzeitig erleben wir eine immer stärkere Fokussierung auf eine möglichst hohe
Flexibilität aus betrieblicher Sicht. Betriebliche
Interessenvertretungen können mit Blick auf
die Mitbestimmungsrechte initiativ und im Interesse der Beschäftigten auf die Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen einwirken.
04.05.2017
08.03. – 09.03.2017
Düsseldorf, DGB-Haus
Referent: Viktor Steinberger, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179528-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Dortmund, Steigenberger Hotel
Referentin: Stefani Mehring, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179521-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 215,- Euro
(zzgl. USt.)
Ziel
Die Teilnehmenden gewinnen einen Überblick über die neuen Entwicklungen in der
Arbeitszeitgestaltung. Gemeinsam werden
Gestaltungsmöglichkeiten für bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte erarbeitet.
Inhalt
■ Neue Entwicklungen in der Arbeitswelt
und wie diese zusammenhängen
■ Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung
mit neuen Medien, Chancen und Risiken
von Arbeitszeit-APPs
■ Arbeitszeitgestaltung und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und das soziale
Leben
■ Merkmale gesundheitsgerechter und alternsgerechter Arbeitszeit- und Schichtgestaltung
■ Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
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Betriebliche Arbeitsorganisation
Betriebliche Arbeitsorganisation
Industrie 4.0: Wo steht unser Betrieb?
Arbeitsorganisation 4.0, „teilsouveräne“ Teamarbeit?
Merkmale erkennen, bewerten und nachhaltig regeln
Neue Formen der Arbeitsorganisation in digitalisierten Unternehmen
Das Thema „Industrie 4.0“ ist in aller
Munde, aber trotzdem auch für Mitglieder
der betrieblichen Interessenvertretungen
schwer zu fassen. Der Begriff „Industrie 4.0“
beschreibt grundlegende zukünftige Veränderungen durch Digitalisierung und Vernetzung in der Produktion, aber auch bei
Dienstleistungen. Wenn aber „Industrie 4.0“
auf dem Sprung in die Betriebe ist, woran
können Interessenvertretungen erkennen, ob
die Veränderungen bereits Einzug in ihren
Betrieb gehalten haben? Was gehört zu „Industrie 4.0“? Welche Anzeichen gibt es
dafür? Das Seminar will zunächst klären, was
unter „Industrie 4.0“ zu verstehen ist. In
einem zweiten Schritt wird anhand eines von
TBS und Böckler-Stiftung entwickelten Interviewleitfadens ermittelt, welche Bereiche in
den jeweiligen Betrieben bereits in „4.0“ angekommen sind. Deutlich werden die Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten
für die Interessenvertretungen aufgezeigt.
Manche sprechen von Selbststeuerung und
meinen Vollautomation. Selbststeuerung aus
der Sicht der Arbeitenden ist zuallererst ein
Merkmal guter Teamarbeit, im Gegensatz zu
isolierter und ferngesteuerter Arbeit. Teams
nutzen auch digitale Hilfsmittel und steuern
ihre Aufträge, Arbeitsabläufe, Termineinhaltung, Qualität, Leistung usw. im Rahmen
ihrer Handlungs- und Entscheidungsspielräume – wenigstens teilweise – selbst. Auch
ihre Kapazitätsplanung und -steuerung ist
Teamsache – Stichworte: Arbeitsmenge,
Mehrarbeit, Schichteinteilung, Anwesenheit
oder Freizeit.
28. – 29.06.2017
Dortmund, Steigenberger Hotel
ReferentInnen: Jens Göcking, TBS-Berater/
Angelika Satzer, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179525-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 215,- Euro
(zzgl. USt.)
Ziel
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick
über die Komponenten von „Industrie 4.0“
und können anhand des Leitfadens den betrieblichen Status der Umsetzung selbst definieren.
Inhalt
■ Bausteine und Komponenten von
„Industrie 4.0“
■ Vernetzung und Digitalisierung von
Mensch, Maschinen, Werkzeugen und
Dienstleistungen
■ Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Qualifizierung
■ Bewertung der eigenen betrieblichen
Position zu „Industrie 4.0“
■ Erarbeitung von betrieblichen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten
■ Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
Ziel
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick
über neue Formen der Arbeitsorganisation
mit Einsatz digitaler Organisationshilfsmittel
wie Smartphones, Tablets, Apps und geeigneter Produktions-Software.
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
11.07.2017
Düsseldorf, DGB-Haus
Referent: Viktor Steinberger, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179529-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Inhalt
■ Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation
■ Digitale Betriebs- und Organisationsmittel:
smarte Geräte, soziale Medien & Co.
■ Technisch unterstützte Selbststeuerung,
vorgegebene und vereinbarte Ziele
■ Chancen und Risiken für die Arbeitsbedingungen
■ Arbeitsorientierte Gestaltung von
Teamarbeit
■ Handlungsmöglichkeiten und
Beteiligungsrechte
■ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen
Zielgruppe
Betriebsräte, insbesondere aus Dienstleistungs- und Fertigungsunternehmen
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Betriebliche Arbeitsorganisation
Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung
Wenn den Beschäftigten ein Licht aufgeht
Demografischer Wandel im Betrieb –
Ideenmanagement, Vorschlagswesen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Bedürfnisse und Potenziale aller Altersstufen kennen und nutzen
Wissen über Produkte und Prozesse sowie
Ideen für Neuerungen und Verbesserungen
finden sich seit jeher insbesondere bei den
Beschäftigten. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Unternehmen seit langem versuchen, Mittel und Wege zu finden, um an
dieses „Gold in den Köpfen“ heranzukommen und es produktiv zu nutzen. So gibt es
in vielen Betrieben seit langem ein Betriebliches Vorschlagswesen. Seit einigen Jahren
werden vielerorts zusätzlich Maßnahmen
eines sogenannten „Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP)“ eingeleitet, mit
dem das Betriebliche Vorschlagswesen ergänzt und teilweise zu einem umfassenden
„Ideenmanagement“ integriert werden soll.
Die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins
Alter. Der Arbeitsdruck hat sich in vielen Bereichen drastisch erhöht. Frühverrentungsmöglichkeiten sind weiterhin eingeschränkt
und die Anhebung des Renteneintrittsalters
kommt erschwerend hinzu. Gleichzeitig
kommt immer mehr Nachwuchs mit ganz
anderen Bedürfnissen in die Unternehmen.
Diese Rahmenbedingungen sind nicht nur
für die Beschäftigten, die bereits heute zu
den älteren Kolleginnen und Kollegen gehören, wenig optimal. Das Thema Demografie
geht letztendlich alle Beschäftigtengruppen
an. Damit kommen besonders auf Führungskräfte und Interessenvertretungen neue Herausforderungen zu.
Ziel
Das Seminar gibt einen Überblick darüber, in
welchem Umfang Interessenvertretungen
Ideenmanagement, Vorschlagswesen und
Kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten sollten und welche betrieblichen
Regelungsaspekte auch hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu berücksichtigen sind.
Inhalt
■ Was steckt hinter „Ideenmanagement“,
„Vorschlagswesen“ und „Kontinuierlichem
Verbesserungsprozess“?
■ Wo bestehen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung?
■ Welche gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitnehmererfindungsgesetz) sind zu berücksichtigen?
■ Welche Prämierungsmöglichkeiten gibt es
für Ideen und Verbesserungsvorschläge?
■ Welche Rolle spielt die Interessenvertretung innerhalb der Abläufe von „Ideenmanagement“, „Vorschlagswesen“ und
„Kontinuierlichem Verbesserungsprozess“?
■ Wie lassen sich „Ideenmanagement“,
„Vorschlagswesen“ und „Kontinuierlicher
Verbesserungsprozess“ in Betriebs- und
Dienstvereinbarungen regeln?
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
Ziel
Wie sie diese Herausforderungen angehen
können, erfahren die Teilnehmenden im Seminar. Sie erwerben Kenntnisse über die Gestaltung alternsgerechter Arbeit und sollten dann
in der Lage sein, Handlungsbedarfe zur Gestaltung des demografischen Wandels im Betrieb zu erkennen, betriebliche Initiativen zu
08.11. – 09.11.2017
14.02. – 15.02.2017
Hamm, Mercure Hotel
Referent: Jens Göcking, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179526-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro
(zzgl. USt.)
Hamm, Mercure Hotel
Referentin: Stefani Mehring, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179522-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 185,- Euro
(zzgl. USt.)
entwickeln und die Qualität betrieblicher Gestaltungsansätze einschätzen zu können.
Inhalt
■ Betriebliche Altersstrukturen und Handlungsbedarfe im demografischen Wandel
■ Altersstrukturanalyse mit dem Demografie-Kompass der TBS
■ Quick-Check „Demografie Aktiv“ zu betrieblichen Fallbeispielen der Teilnehmenden
■ Entwicklung betrieblicher Handlungsansätze zu ausgewählten Themen aus dem
Bereich:
■ Alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze
■ Wissen und Qualifikation (Zukunftsorientierte Personalentwicklung)
■ Personal und Recruiting
■ Unternehmens- und Führungskultur
■ Rechte und Handlungsmöglichkeiten der
betrieblichen Interessensvertretung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
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Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung
Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung
Betriebliche Umstrukturierung
Tool-Box Wirtschaftsausschuss
Früh erkennen, richtig handeln!
Rechtsgrundlagen – Analyseinstrumente – Informationsmanagement
Aufkauf durch einen Konzern, Fusionen,
Auslagerung oder Zusammenlegung von Abteilungen – allen gemein ist, dass sich bisherige Prozesse ändern werden. Arbeits- und
Organisationsstrukturen stehen auf dem
Prüfstand. Daraus entstehende Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung
reichen von Versetzungen, Qualifikationsverlusten, Entlassungen bis hin zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und
Sozialplan. Wie stellen sich Gremien der Interessenvertretung bei einer solchen Umstrukturierung auf? Gerade, wenn noch nicht
klar ist, womit sie in Zukunft konfrontiert werden. Eine Analyse der Situation – Ist-Zustand, Auswirkungen der Umstrukturierung
auf Beschäftigte, wirtschaftliche Folgen – ist
essentiell für die wirksame Nutzung der Mitbestimmungsrechte und Entwicklung von Alternativen.
Ziel
Das Seminar soll die Teilnehmenden in die
Lage versetzen, Umstrukturierungsprozesse
ganzheitlich zu erfassen, um frühzeitig Strategien zu entwickeln und mögliche Gestaltungsspielräume für die Interessen der
Beschäftigten zu erkennen und zu nutzen.
Inhalt
■ Früherkennung von Umstrukturierungen
■ Formen der Umstrukturierung
■ Auswirkungen auf die Beschäftigten
■ Informations- und Mitbestimmungsrechte
■ Betriebsänderung, Interessenausgleich
und Sozialplan
■ Strategien und Handlungsmöglichkeiten
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen,
Wirtschaftsausschussmitglieder
Wer Mitglied im Wirtschaftsausschuss wird,
leistet Detektivarbeit für den Betriebsrat und
filtert wichtige Informationen zur wirtschaftlichen Lage heraus. Oftmals sieht sich das
Mitglied mit einer wahren Flut an Informationen konfrontiert und manchmal müssen sie
erst mühsam erkämpft werden. Doch nicht
jede Information ist wirklich interessant und
oft müssen erst die richtigen Fragen gestellt
werden, um die wirklich wesentlichen Informationen zu erhalten.
Der Wirtschaftsausschuss leistet dazu
Schnittstellenarbeit für den Betriebsrat,
indem er die gewonnenen Informationen aufbereitet und weiterleitet. Die „Tool-Box Wirtschaftsausschuss“ knüpft hier an und
vermittelt das dazu notwendige „Handwerkszeug“ für WA-Mitglieder und für alle, die sich
im Betriebsrat mit wirtschaftlichen Themen
näher befassen wollen oder müssen.
Ziel
Das Seminar vermittelt die wichtigsten wirtschaftlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche
21.09.2017
10.10.-11.10.2017
Düsseldorf, DGB-Haus
Referenten: Mirko Weigelt/
Torsten Schulz, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179524-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
Duisburg, InterCity Hotel
ReferentInnen: Katja Köhler, TBS-Beraterin/
Michael Gensler, TBS-Berater
Seminarnummer: D11-179523-133
Seminarkostenpauschale: 435,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 210,- Euro
(zzgl. USt.)
Arbeit im Wirtschaftsausschuss. Daneben
werden Methoden und Anregungen für eine
professionelle Vor- und Nachbereitung der
Wirtschaftsausschuss-Sitzung sowie zur Wissensübertragung erarbeitet.
Inhalt
■ Tool-Box Rechtsgrundlagen
■ Tool-Box Betriebswirtschaft
■ Neue Ideen zur Jahresabschlussanalyse
■ Analyse unterjähriger Geschäftszahlen
■ Kennzahlensysteme verstehen, eigene
Kennzahlensysteme entwickeln
■ Tool-Box Informationsmanagement
■ Effiziente Sitzungsvor- und -nachbereitung
■ Datenaufbereitung- und Interpretation
■ Der Bericht der WA-Mitglieder an das
Betriebsratsgremium
Zielgruppe
Betriebsräte, Wirtschaftsausschussmitglieder
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farbigen Balken über ganze Breite durchziehen
Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung
Meilensteine auf dem Weg zu Zielvereinbarungen
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte kennen
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Beschäftige werden von den Führungskräften zum Mitarbeitergespräch gebeten. Oft
sollen diese Gespräche mehrere Zwecke erfüllen: Kommunikation verbessern, vergangene Leistungen beurteilen, Talente finden
und Potenziale fördern. Auch soll das Arbeitshandeln der Beschäftigten auf Unternehmensziele ausgerichtet werden. Eine
Vereinbarung von Zielen ist jedoch kein Diktat, sondern setzt bei den beteiligten Führungskräften, Beschäftigten oder Teams
echte Handlungs- und Entscheidungsspielräume voraus. Mitbestimmung muss dafür
den Rahmen setzen.
Ziel
Das Seminar soll die Teilnehmenden in die
Lage versetzen, Umstrukturierungsprozesse
ganzheitlich zu erfassen, um frühzeitig Strategien zu entwickeln und mögliche Gestaltungsspielräume für die Interessen der
Beschäftigten zu erkennen und zu nutzen.
Inhalt
■ Grundlagen des zielorientierten Managements („Management by Objectives”)
■ Zweckbestimmungen von Zielvereinbarungen
■ Chancen und Risiken für die Arbeitsbedingungen
■ Rahmenbedingungen für ein Zielvereinbarungsgespräch
■ Arbeitsorientierte Anforderungen und
Gestaltung eines Zielvereinbarungsprozesses
■ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
Bewertet werden die Organisation, das Seminar,
die Seminarunterlagen, die ReferentInnen und das
Seminarhaus.
BEFRAGUNG
1. Halbj. 2016
1,4
Gesamtnote
Regelmäßig bitten wir um Feedback: Wie beurteilen uns unsere
Teilnehmenden?
Aktuell ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in der betrieblichen Praxis“.
99 % schätzen die „angenehme und kollegiale Lernatmosphäre“.
Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe – denn Zufriedenheit ist
unser Maßstab.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
16.11.2017
Düsseldorf, DGB-Haus
Referentin: Silke Hoffmann, TBS-Beraterin
Seminarnummer: D11-179530-133
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 40,- Euro (zzgl. USt.)
ReferentInnen
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ReferentInnen
Eva von Buch,
Karla Kleinhempel,
Katja Köhler,
Silke Hoffmann,
Gesundheitswissenschaftlerin (BSc),
TBS-Beraterin,
Dipl.-Ing., TBS-Beraterin
M.A. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik,
TBS-Beraterin
Dipl.-Ing., TBS-Beraterin
Arbeitsschwerpunkte:
Betriebliche Gesundheitsförderung,
Psychische Belastungen und Burnout,
Demografischer Wandel,
Arbeitsorganisation,
Leiharbeit
Arbeitsschwerpunkte:
Entgeltrahmenabkommen der Metall- und
Elektroindustrie NRW, Entgeltgrundsätze
und -methoden, Personalentwicklung im
Betrieb, Managementkonzepte,
EDV-Systeme
Arbeitsschwerpunkte:
Beratung von LeiharbeitnehmerInn bzw.
Arbeitssuchenden in der Leiharbeit und von
Betriebsräten aus Ver- und Entleihbetrieben,
Rechte und Gestaltung der Arbeitsbedingungen
(Tarifverträge, Eingruppierung, Arbeitszeitkonten,
Werkverträge, Betriebsvereinbarungen)
Arbeitsschwerpunkte:
Leiharbeit, NRW-Hotline Zeitarbeit,
Arbeitszeitmodelle, Entgeltsysteme,
Führungs- und Managementmethoden,
EDV-Systeme in der Produktion
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Klaus Heß,
Jürgen Fickert,
Frank Steinwender,
Stefani Mehring,
Dipl.-Inform., TBS-Berater
Dipl.-Arb.-Wiss., TBS-Berater
Dipl.-Ing., TBS-Berater
Dipl- Päd., TBS-Beraterin
Arbeitsschwerpunkte:
Führungs- und Managementkonzepte,
Organisations- und Technikgestaltung,
Personalentwicklung, Callcenter
Arbeitsschwerpunkte:
alle Fragen des EDV-Einsatzes,
Datenschutz, betriebswirtschaftliche
Fragestellungen
Arbeitsschwerpunkte:
Gestaltung und Regelungen von
IT-Systemen im Betrieb z. B. SAP,
E-Mail/Internet/Intranet, Warenwirtschaft,
ERP etc.
Arbeitsschwerpunkte:
Personalentwicklung, Organisationsentwicklung,
Betriebliches Gesundheitsmanagement,
Demografischer Wandel, Psychische
Belastungen und Burnout, Arbeitszeitberatung,
Schicht- und Dienstplangestaltung,
Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf
Karsten Lessing,
Viktor Steinberger,
Stefanie Wallbruch,
Nils Nolting,
Dipl.-Ing, TBS-Berater
Dipl.-Soziologe, TBS-Berater
Dipl.-Päd., TBS-Beraterin
Dipl.-Soziologe, TBS-Berater
Arbeitsschwerpunkte:
Umgang mit gefährlichen Stoffen,
Gefährdungsbeurteilung, Mobbing und
psychische Belastungen, Arbeitszeitmodelle
Arbeitsschwerpunkte:
Betriebliche Umgestaltung,
Früherkennung von Beschäftigtenrisiken,
betrieblicher Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien
Arbeitsschwerpunkte:
Einführung und Einsatz
von EDV-Systemen
Arbeitsschwerpunkte:
IT-Regelungen und Vereinbarungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, Mobile Device Management,
Begleitung von Betriebs- und Personalräten bei
ökonomischen Fragestellungen
Dr. Urs Peter Ruf,
Diana Reiter,
Angelika Satzer,
Jens Göcking,
Dipl.-Soziologe, TBS-Berater
M.A. Sozialwissenschaft, TBS-Beraterin
Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., TBS-Beraterin
Dipl.-Soz.-Wiss., Dipl.-Arb.-Wiss., TBS-Berater
Arbeitsschwerpunkte:
Betriebliche Beschäftigungsfähigkeit,
demografischer Wandel,
Arbeitsorganisation, EDV
Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit,
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Arbeitsschwerpunkte:
EDV-Systeme (BDE, GPS), Arbeitsorganisation
und -planung, Gesundheit bei der Arbeit,
Moderation, Mediation
Arbeitsschwerpunkte:
Digitalisierung und Industrie 4.0, EDV und Datenschutz, Produktionssysteme, Arbeitszeitgestaltung,
Qualifizierung und Personalentwicklung, KVP und
BVW
Dr. Bernd Groeger,
Katrin Sommer,
Mirko Weigelt,
Michael Gensler,
Dipl.-Inform., Dr.-Ing., TBS-Berater
Dipl.-Kauffrau, TBS-Beraterin
Dipl.-Kaufmann, TBS-Berater
Dipl.-Kaufmann, M.Eng, TBS-Berater
Arbeitsschwerpunkte:
Qualitätsmanagement für Betriebsräte,
Einführung von UmweltmanagementSystemen, Wissensmanagement in KMU
(FaktorWissen)
Arbeitsschwerpunkte:
Arbeit und EDV, Einführung und Einsatz
von EDV-Systemen, insbesondere von SAP
Arbeitsschwerpunkte:
Wirtschaftsausschuss, Umstrukturierungen,
EDV und Datenschutz
Arbeitsschwerpunkte:
Arbeitsorganisation, KVP und BVW, IT-Systeme
und Datenschutz, Entgeltsysteme, Arbeitszeit
Die TBS –
die Beraterprofis!
Arbeit und EDV
❚ Internetanwendungen wie E-Mail, E-Business, soziale Netze ❚Erarbeitung und Überprüfung von Datenschutz- und Datensicherheitskonzepten ❚ Personalinformationssysteme ❚ Arbeitszeiterfassungs- und -verarbeitungssysteme, Zugangskontrolle, Biometrie
❚ Produktionsplanung und -steuerung,
Betriebsdatenerfassung
(PPS/MDE/BDE)
❚ Integrierte Softwarepakete, z. B. SAP, Oracle,
Microsoft Dynamics ❚ Digitale Telefonanlagen, VoIP, CallCenter-Telefonie, CallCenter
❚ Verbesserung von Geschäftsprozessen beim
EDV-Einsatz, Workflow ❚ EDV-Einsatz bei mobiler Arbeit, Ortung, Formen der Telearbeit,
Mobile Device Management ❚ Wissensmanagement ❚ Überbetriebliche Vernetzung,
Logistikketten, RFID (Radio frequency identification) ❚ MES – Manufacturing Execution
Systems
Arbeit und Gesundheit
❚ Gesundheitsmanagement und -förderung
❚ Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Psychische Belastungen, Burnout ❚ Suchtprävention ❚ Mobbing, Konfliktberatung
❚ Arbeitszeitmodelle ❚ Arbeitsschutzorganisation ❚ Ergonomie rund um Bildschirmarbeit
und Softwaregestaltung ❚ Gefahrstoffe
❚ Kontakte und Kooperation mit überbetrieblichen Arbeitsschutzexperten
Arbeit und Ökonomie
❚ Qualifizierungsförderliche Entgeltsysteme
❚ Umstellung Tarifsysteme (ERA, TVöD/
TV-L u.a.) ❚ Outsourcing und Re-Insourcing
❚ Unternehmensaufspaltung und -fusionen
❚ Wirtschaftliche Analysen ❚ Arbeiten im
Wirtschaftsausschuss • Energie- und Ressourceneffizienz ❚ Krisenfrüherkennung, Krisenbewältigung ❚ Beschäftigungssicherung und
Potenzialentwicklung
Arbeit und Organisation
❚ Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit
❚ Qualifizierung und Personalentwicklung
❚ Zielvereinbarung und MitarbeiterInnengespräche ❚ Kooperation von Betriebsräten
(Branche, Region, national, international)
❚ Produktionssysteme, Managementmethoden, Gruppenarbeit, Entgelt ❚ Gute Arbeit,
Arbeit 4.0 ❚ Qualität und Verbesserung, KVP,
Kaizen ❚ Strategische Betriebsratsarbeit und
Beteiligung
Seminarhäuser
Betriebsräte sind in der Tagesarbeit immer wieder mit komplexen Problemen
konfrontiert. Dem Arbeitgeber stehen im Unternehmen Experten zur Seite,
bei Bedarf kommt ein Unternehmensberater ins Haus. Die TBS unterstützt
die Interessenvertretung und erarbeitet mit ihr und den KollegInnen Lösungen,
wir unterstützen Euch bei Verhandlungen und begleiten Umsetzungsprozesse.
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Beratung ist Vertrauenssache
Seit 30 Jahren ist die TBS den Interessenvertetungen behilflich, alles, was mit
EDV, Arbeitsorganisation, Gesundheit und Ökonomie zu tun hat, im Betrieb zu
regeln. Meist wird in einem ersten Schritt die betriebliche Situation analysiert
und ein Handlungsplan erarbeitet. Lösungsvorschläge oder Gestaltungsalternativen werden gemeinsam entwickelt und bei Bedarf in Verhandlungen und Umsetzungsprozessen durchgesetzt.
24 Beraterinnen und Berater stehen an den Standorten Bielefeld, Düsseldorf
und Dortmund zur Verfügung. Die Erfahrungen von über 300 Beratungen pro
Jahr bringen wir in die Seminar- und Weiterbildungsangebote ein, die wir gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW durchführen. Dort erhalten Betriebsund Personalräte Handlungsorientierungen und profitieren vom Erfahrungsaustausch. Aber auch in betrieblichen Einzelberatungen sind unsere Informatiker,
Wirtschaftsingenieure, Arbeitswissenschaftler oder Soziologen für den Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Gesundheitszirkel oder IT-Ausschuss die erste Anlaufstelle.
Die Beratungen werden gemäß § 80 (3) BetrVG bzw. § 40 LPVG durchgeführt.
Bei Anfragen geben wir innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Rückmeldung
zum weiteren Vorgehen oder vereinbaren einen Erstkontakt. Das erste Gespräch zur Klärung der Unterstützungsbedarfe ist kostenfrei. Aktuelle Handlungshilfen, z. B. zur Arbeit von externen Sachverständigen, könnt Ihr (auch
über das Internet) bei uns anfordern.
Weitere Informationen: www.tbs-nrw.de
Informationsflyer oder Broschürenliste anfordern
Für direkte Anfragen:
❚ TBS NRW Regionalstelle Bielefeld, Tel.: 0521 96635-0
❚ TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf, Tel.: 0211 179310-0
❚ TBS NRW Regionalstelle Dortmund, Tel.: 0231 249698-0
www.tbs-nrw.de
Mercure Hotel Hamm
Steigenberger Hotel Dortmund
Neue Bahnhofstraße 3
59065 Hamm
Tel.: 02381 9192-0
Fax: 02381 9192-833
www.mercure.com
[email protected]
Berswordtstraße 2
44139 Dortmund
Tel.: 0231 9021-0
Fax: 0231 9021-999
www.steigenberger.com/Dortmund
Dieses 4-Sterne-Hotel liegt im ruhigen Stadtzentrum
von Hamm, ganz in der Nähe des Bahnhofes.
Das Hotel verfügt über einen Wellnessbereich mit
Schwimmbad, Sauna und Massageangebot, Hotelbar
und Restaurant. Die Zimmer sind ausgestattet mit
Bad/WC, Föhn, Telefon, Radio, TV/Pay-TV, W-LAN,
Minibar und Klimaanlage.
Das Steigenberger Hotel Dortmund verbindet erstklassigen Wohnkomfort mit einer ungezwungenen und
behaglichen Atmosphäre, in der man sich zu Hause
fühlt. Direkt gegenüber dem größten Stadion Deutschlands, dem Signal-Iduna-Park, und dem Messezentrum „Westfalenhallen” gelegen und damit nur zwei
Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, ist das Hotel
idealer Ausgangspunkt für Entdeckungstouren durch
Dortmund. Moderne Tagungstechnik und W-LAN sind
in diesem Haus ebenso selbstverständlich wie Internetanschluss oder Videobeamer. Alle Tagungsräume
haben eine Klimaanlage und garantieren erfolgreiche
Seminare bei viel Tageslicht. Einen Ausgleich zur
Seminararbeit bietet der Fitnessbereich des Hauses
mit Sauna, Dampfbad und Solarium. Jogger trainieren
auf der nahen Finnenbahn.
Seminarhäuser
Seminarhäuser
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InterCity Hotel Essen
InterCity Hotel Duisburg
DGB-Haus
Hachestr. 10
45127 Essen
Tel.: 0201 821841-0
Fax: 0201 821841-200
www.intercityhotel.com/Essen
[email protected]
Mercatorstraße 57
47051 Duisburg
Friedrich-Ebert-Straße 34-38
40210 Düsseldorf
Clowns & Helden Catering-Service:
Tel.: 0211 1711833
Fax: 0211 17129668
www.clowns-und-helden-catering-service.de
[email protected]
Das InterCityHotel Essen liegt im Herzen der Ruhrmetropole. Die modern und komfortabel eingerichteten
Zimmer bieten eine Atmosphäre zum Wohlfühlen.
250 m vom Hauptbahnhof entfernt und direkt im Geschäftszentrum gelegen ist das InterCityHotel Essen
der ideale Ausgangspunkt für die Entdeckung des modernen Ruhrgebietes. Das Ticket für den öffentlichen
Nahverkehr im gesamten Rhein-Ruhr-Gebiet ist direkt
im Zimmerpreis enthalten. Für Seminare bietet das
Haus den optimalen Rahmen. Die moderne Ausstattung im ganzen Haus sorgt für eine angenehme
Atmosphäre und maximalen Tagungserfolg.
Die klimatisierten Tagungsräume verfügen alle über Tageslicht und W-LAN. Die Gäste erwartet am Morgen
ein reichhaltiges Frühstücksbüfett, das Restaurant bietet eine große Auswahl an regionalen Spezialitäten und
nationalen Speisen.
Weitere Kontaktdaten werden mit
den Seminarunterlagen versandt.
Das neue komfortable 4-Sterne-Haus befindet sich im
Zentrum von Duisburg, in unmittelbarer Nähe des
Hauptbahnhofs. Alle Zimmer verfügen über Klimaanlage, Kabel- und Pay-TV sowie Telefon und Minibar.
Die Seminare finden statt in großzügigen, hellen Tagungsräumen mit moderner Technik. Nach dem Seminar lädt die Stadt zu einem Bummel z. B. in den
Innenhafen oder einem Shoppingausflug in das nahe
Stadtzentrum ein.
Im zentral gelegenen Gewerkschaftshaus finden in
frisch renovierten Seminarräumen die Veranstaltungen
mit zeitgemäßem Standard der Erwachsenenbildung
statt. Die zentrale Lage in Bahnhofsnähe lässt es sinnvoll erscheinen, die Anfahrt mit Bus und Bahn vorzunehmen. Für abwechslungsreiche Verpflegung ist
bestens gesorgt.
Hotel Esplanade Dortmund
Burgwall 3
44135 Dortmund
Tel.: 0231 5853-0
Fax: 0231 5853-270
www.esplanade-dortmund.de
Die attraktive City-Lage und der mediterran gestaltete 250
qm große Innengarten des familiengeführten Hotels Esplanade sind einzigartig in Dortmund.
Genießen Sie nach Seminarende diese einmalige, ruhige
Oase mitten in der Stadt. Die klimatisierten Tagungsräume
sind mit modernster Technik inklusive W-LAN ausgestattet. Vom Hotel aus sind es nur wenige Meter bis zur
attraktiven Dortmunder Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Parkplätze liegen direkt am Tagungshotel.
Seminarhäuser
Informationen
Informationen zur Seminardurchführung
Freistellungen
Alle Seminare werden nach § 37 (6) BetrVG, § 96 (4) SGB IX, § 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG, § 19 (3) MVG bzw. § 16 MAVO durchgeführt.
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Online-Anmeldung
Mercure Hotel Bochum City
Massenbergstraße 19-21
44787 Bochum
Tel.: 0234/969-0
Fax: 0234/969-2222
www.mercure-hotel-bochum.de
Mitten in Bochum, im Herzen des Ruhrgebietes,
liegt dieses 4-Sterne-Hotel. Das Restaurant TwinTower und die TwinTower-Bar verwöhnen die Gäste mit
leichten Leckerbissen, internationalen Speisen und
fruchtigen Cocktails. Alle Zimmer verfügen neben
Bad/Dusche und WC über Föhn, Hosenbügler,
Arbeitstisch, Minibar, TV/Pay-TV, Radio, Telefon und
kostenfreie Kaffee- und Tee-Zubereitungsmöglichkeiten. Das Mini-Gym verspricht Erholung und Enspannung mit Fitness, Sauna und Solarium. Der gesamte
öffentliche Bereich, die Tagungsräume und die Hotelzimmer sind mit W-LAN ausgestattet.
Alle Seminare sind auch – schnell und direkt – online buchbar:
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/tbs
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d.h. 4 – 20 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 3 – 1 Tage
vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der
Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten
für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. kann bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl das Seminar absagen.
Die Verantwortung für die Organisation der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
in Händen von Anne Wellnitz-Kraus.
Die Anmeldedaten werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Anne Wellnitz-Kraus,
Fachbereichsleiterin beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Katharina Rischke,
Verwaltungsangestellte beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anmeldeverfahren und
Seminarorganisation
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
[email protected]
Claudia Hägele,
Koordination Seminarbereich/
Profiprogramm
TBS NRW e.V.
Tel.: 0211 179310-22
Fax: 0211 179310-29
[email protected]
Martina Rieck,
Verwaltungsangestellte
bei der TBS NRW e.V.
Qualifizierungsberatung
und Seminarinhalte
Infoline: 0211 179310-17
Fax: 0211 179310-29
[email protected]
Anmeldung
Anmeldeformular
Einfach faxen 0211 17523-197
Name: ....................................................................................................................................................................
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Impressum
Herausgeber:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Betrieb/Dienststelle .................................................................................................................................................
Herstellung/Layout:
graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln
Adresse: ................................................................................................................................................................
Branche: ................................................................................................................................................................
Anzahl Beschäftigte: ...............................................................................................................................................
Betriebliche Funktion: .............................................................................................................................................
Telefon: ............................................................................... Fax: ...........................................................................
E-Mail: ....................................................................................................................................................................
Seminar-Nr.: ...........................................................................................................................................................
Seminartitel: ...........................................................................................................................................................
Freistellung bitte ankreuzen:
❑ § 37 (6) BetrVG ❑ § 42 (5) LPVG ❑ § 46 (6) BPersVG ❑ § 19 (3) MVG ❑ § 96 (4) SGB IX ❑ § 16 MAVO
❑ Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für
Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch
gespeichert und verarbeitet werden. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachzulesen
unter www.dgb-bildungswerk-nrw.de
❑ Ich bin damit einverstanden, über Seminarangebote des DGB-Bildungswerk NRW und der TBS NRW
per E-Mail informiert zu werden (falls unzutreffend bitte streichen).
...................................................................................
Ort/Datum
DER GEWERKSCHAFTEN
....................................................................................
Unterschrift
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
z. Hd. Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-281
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Seite 33: © Martin Lässig, Köln