Anfrage Stadtgebühren Christkindlmarkt

A n f r a g e der FPÖ Gemeinderäte Dominik Nepp, Mag. Ulrike Nittmann und Dr Alfred
Wansch an den Bürgermeister der Gemeinde Wien betreffend der Marktgebühren und
vertragliche Gegebenheiten sowie Vergabe an den Organisator des „Wiener
Christkindlmarktes“
Der in der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 29.Juni 2016 eingebrachte Antrag des
Gemeinderates Markus Ornig wurde in der Sitzung des Gemeinderatsausschusses für
Finanzen, Wirtschaft und Internationales durch Kenntnisnahme des Berichtes der
amtsführenden Stadträtin Mag. Renate Brauner, Geschäftszahl PGL-02246-2016/001KNE/GAT, behandelt, jedoch hat der Bericht noch einige Fragen offen gelassen, die auch
anlässlich der Ausschusssitzung am 09.09.2016 nicht abschließend beantwortet werden
konnten.
Die Stadt Wien vergibt an den „Verein zur Förderung des Marktgewerbes“ als Veranstalter
und Organisator des „Wiener Christkindlmarktes“ die Vermarktung und Verwertung des Wr.
Rathausparks und Vorplatzes des Wiener Rathauses im Wege einer
generalverpachtungsähnlichen Konstruktion.
In weiterer Folge wird der Wiener Christkindlmarkt gänzlich durch diesen privaten
Organisator abgewickelt, wobei der Marktbetrieb selbst auf Antrag des Organisators durch
die Magistratsabteilung 59 genehmigt wird.
Dem Organisator werden von der Stadt Wien Marktgebühren je Marktstand und Aufstelltag
verrechnet.
Die Marktstände (weihnachtlich geschmückte Hütten) werden vom Organisator gegen
Entgelt den Marktbeziehern (Marktstandbetreibern) zur Verfügung gestellt.
Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß §
31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende
A N F R A G E:
1. Wie viele Marktstände hatte der Wiener Christkindlmarkt, aufgegliedert für die Jahre 2015,
2014 und 2013.
2. Wie hoch sind die Gebühren, die die Stadt Wien dem Organisator je Marktstand und
Aufstelltag, jeweils aufgegliedert für das Jahr 2015, 2014 und 2013, für den Wiener
Christkindlmarkt vorgeschrieben hat?
3. Wurde die Vereinbarung zwischen der Stadt Wien und den Organisator in Form eines
Generalüberlassungsvertrages abgeschlossen?
4. Gibt es in der Vereinbarung zwischen der Stadt Wien und dem Organisator des Wiener
Christkindlmarktes Regelungen oder Vorgaben, in welcher Höhe der Organisator ein
Entgelt je Marktstand und Aufstelltag von den jeweiligen Marktstandbetreibern einheben
kann?
5. Ist der Organisator in der Entgeltvereinbarung mit den Marktstandbetreibern frei?
6. Hat die Stadt Wien Einsicht in die Abrechnung zwischen Organisator und den
Marktstandbetreibern?
7. Ist der Stadt Wien bekannt, welche Einnahmen der Verein pro Jahr aus dem Wiener
Christkindlmarkt hat?
a) Wenn ja, wie hoch sind die Einnahmen, aufgegliedert nach den Jahren 2013, 2014 und
2015?
8. Wie erfolgte die Vergabe an den Organisator bzw. warum wurde der Vertrag gerade mit
diesem Organisator abgeschlossen?