Leistungsbeschreibung (PDF: 113 KB)

Leistungsbeschreibung für den Dienstleistungsauftrag:
„Wissenschaftliche Untersuchung zur Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns“
Auftraggeber dieses Dienstleistungsauftrages ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi).
I. Hintergrund
Im Winter 2016 wird die EU-Kommission einen Vorschlag für ein neues EU-Strommarktdesign vorlegen.
In der Konsultation zum neuen EU-Strommarktdesign hat die Kommission dabei insbesondere folgende
Themen für das neue EU-Strommarktdesign benannt:
•
Die Stärkung des Preissignals in den Strommärkten
•
Eine Regionale Berechnung der Versorgungssicherheit und die Entwicklung einer einheitlichen
Methodologie sowie einheitlicher Standards
•
Die grenzüberschreitende Beteiligung an Kapazitätsmechanismen
•
der weitere Ausbau der Netze und Umsetzung des EU-2030-Interkonnektoren-Ziels
•
die weitere Kopplung der Strommärkte, v.a. Intraday und Regelenergie
•
Geeignete Bildung von Gebotszonen
•
die Anpassung der Netzentgelte
•
Elemente im Strommarktdesign, die spiegelbildlich zur neuen EU-Richtlinie die Marktintegration
Marktbasierte der Förderung der erneuerbarer Energien weiter unterstützen
•
Verstärkte zwischenstaatliche Koordinierung und Kooperation auf politischer und ÜNB-Ebene
•
Stärkung der Rolle von ACER und ENTSO-E
•
Die Stärkung der Rolle der Endkunden in den Strommarkt
Ziel der EU-Kommission ist es, auf Basis der Konsultationen im Herbst 2016 einen Legislativvorschlag
vorzulegen, der – je nach Ausgang der Diskussionen – insbesondere Änderungen an den folgenden
Rechtsakten mit sich bringen könnte:
•
Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (2009/72/EG)
•
Verordnung
zur
Gründung
einer
Agentur
Energieregulierungsbehörden (713/2009/EG)
•
Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel
(714/2009/EG)
•
Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und
von Infrastrukturinvestitionen (2005/89/EG)
•
Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU)
•
Erneuerbare Energien-Richtlinie (2009/28/EG)
für
die
Zusammenarbeit
der
Neben dem Strommarktdesign wird auf europäischer Ebene auch über die zukünftige Gestaltung von
Krisenvorsorgemaßnahmen diskutiert. Hierzu untersucht zurzeit das Joint Research Center der EUKommission, welche Maßnahmen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern zur Krisenvorsorge ergriffen
werden.
II. Ziel des Auftrags
Ziel des Vorhabens ist es, den Weiterentwicklungsbedarf der Rahmenbedingungen des europäischen
Energiebinnenmarktes mit Blick auf ein neues EU-Strommarktdesign aus wissenschaftlicher Sicht zu
analysieren, Konzepte zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und im Laufe der Diskussion eingebrachte
rechtliche und politisch-institutionelle Vorschläge anderer Akteure aus fachlicher Sicht zu bewerten.
Hierbei soll der Auftragnehmer zunächst den bisherigen Umsetzungsstand des dritten
Energiebinnenmarktpakets auf EU-Ebene, die Ausgestaltung des Strommarktdesigns und eine
Strategieanalyse für bis zu 8 EU-Mitgliedsstaaten überblicksartig erarbeiten und aus wissenschaftlicher
Sicht kurz analysieren (AP 1).
Ferner soll der Auftragnehmer Hemmnisse für die Umsetzung der Energiewende im geltenden EURechtsrahmen identifizieren und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens
entwickeln (AP 2). Das Ziel ist es, auf ein neues, flexibles EU-Strommarktdesign hinzuarbeiten, das die
Energiewende unterstützt und den im deutschen Grünbuch und Weißbuch eingeschlagenen Weg auch
auf europäischer Ebene verankert und fortführt. Hierbei sollen sowohl Vorschläge für die
Weiterentwicklung aktueller Regelungen erarbeitet werden, als auch ein Konzept für ein neues, flexibles
EU-Strommarktdesign für die Zeit nach 2020. Hierbei ist auch zu betrachten, in welchem Umfang
weiterhin delegierte Rechtsakte nach dem neuen Komitologieverfahren vorgesehen werden und welchen
Regelungsumfang diese haben sollten. Darüber hinaus sind Vorschläge für die Weiterentwicklung dieses
Strommarktkonzepts bis zum Jahr 2030 zu entwickeln. Dabei soll auch überlegt werden, welche Bereiche
des neuen Strommarktdesigns in einem Prozess auf Basis einer Roadmap schrittweise bis 2030
entwickelt bzw. weiterentwickelt werden können.
Die Vorschläge der EU-Kommission und anderer Mitgliedsstaaten sollen ökonomisch, technisch und
rechtlich bewertet werden und das den Kommissionsvorschlägen zugrunde liegende Impact Assessment
überprüft werden (AP 3).
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer eigene EU-Strommarktszenarien konzipieren und diese mit
geeigneten Simulationsmodellen analysieren. Das Impact Assessment der KOM ist zu bewerten (AP 4).
Ferner soll der Auftragnehmer insbesondere folgende Bereiche des Strommarktpakets im Detail
untersuchen:
•
Analyse von Hemmnissen und Potenzialen für eine stärkere Flexibilisierung der europäischen
Strommärkte in den EU-Mitgliedsstaaten und Erarbeitung von Vorschlägen, wie der Abbau der
Flexibilitätshemnisse als „no-regret“ eine Priorität im neuen EU-Strommarktdesign erhält (AP 5)
•
Erarbeitung von Konzepten
Regelenergiemärkte (AP 6)
•
Erarbeitung von Konzepten für Blueprints für Kapazitätsmärkte und Reserven sowie Analyse der
Wechselwirkungen von Kapazitätsmärkten im EU-Binnenmarkt (AP 7)
•
Entwicklung eines Konzepts zur Verankerung von regionalen Versorgungssicherheitsberichten in
den EU-Rahmenbedingungen sowie zur Rolle der regionalen Versorgungssicherheitsberichte
(AP 8)
•
Entwicklung von Konzepten für eine stärkere regionale Zusammenarbeit im Bereich
Versorgungssicherheit (AP 9)
•
Erarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Rolle der europäischen Institutionen im
Strombereich (AP 10)
zur
Weiterentwicklung
der
europäischen
Kurzfrist-
und
Ferner sollen relevante Studien und sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den AP 5 bis 10
bewertet werden (AP 11).
Im Rahmen des Vorhabens finden 6 große Projekttreffen statt. Es sollen bis zu 15 englischsprachige
Diskussionspapiere entwickelt werden (AP 12).
Aufgrund der Komplexität der Themen und der großen Querbezüge zu verschieden Marktsegmenten,
dem Netzausbau, dem grenzüberschreitenden Stromhandel und der Dekarbonisierung des
Energiesystems sollen die entwickelten Konzepte und Zwischenergebnisse in einem Expertenkreis mit
jeweils 7 bis 10 Experten insbesondere aus dem Bereich Strombinnenmarkt, Netze, konventionelle
Kraftwerke aber auch Erneuerbare Energien (max. 2 Personen) diskutiert werden. (AP 13).
Im Rahmen des Auftrags sollen außerdem bis zu fünf Workshops mit Vertretern anderer Mitgliedsstaaten,
der EU-Kommission, anderen relevanten Institutionen, Verbänden und weiteren Interessensvertretern
organisatorisch und wissenschaftlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden (AP 14).
Der Fokus des Auftrags soll auf den AP 3 bis 11 liegen. AP 1 dient dazu, einen ersten Überblick über die
Ausgangssituation der Verhandlungen zu erhalten. AP 2 dient im Wesentlichen dazu, die Ergebnisse aus
den anderen Arbeitspaketen zusammenzuführen und durch eigene Konzepte zu ergänzen.
Bei der Erarbeitung von Konzepten ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendiger
Harmonisierung auf EU-Ebene einerseits und angemessenem Spielraum der Mitgliedstaaten
andererseits sicherzustellen. Entscheidungen der Mitgliedstaaten im Rahmen regionaler Kooperationen
können dabei einen möglichen Kompromiss zwischen Harmonisierung und Eigenständigkeit der
Mitgliedstaaten darstellen.
Bei dem Vorhaben ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die neuen Rahmenregelungen sowie die
auf EU- oder regionaler Ebene beschlossenen Maßnahmen mit der deutschen Energiewende und der
Entscheidung für einen Strommarkt 2.0 kompatibel sind. Die Bewertungen müssen daher im Einklang
insbesondere mit dem Weißbuch des BMWi sowie dem Strommarktgesetz und der
Kapazitätsreserveverordnung sein.
III. Aufgabenstellung/zu erbringende Leistungen
Durch den Auftragnehmer sind die nachfolgend spezifizierten Leistungen anzubieten.
Zusätzlich zu den in den Arbeitspaketen aufgeführten Leistungen sind die Arbeitsergebnisse in Form von
Berichten, Kurzstudien, sowie Stellungnahmen fachlich auszuführen. Weiterhin ist ein intensiver
Austausch mit dem Auftraggeber insbesondere in Form von regelmäßigen Besprechungen vorzusehen.
Die Ergebnisse sollen ausführlich durch den Auftragnehmer dokumentiert werden. Zu diesem Zweck ist
auch ein Ergebnisbericht über das Vorhaben zu erstellen.
Aufgrund des Austausches mit den anderen Mitgliedstaaten und insbesondere auch aufgrund der sich
ändernden Politikvorgaben aus Brüssel können sich kurzfristige Änderungen durch den Auftraggeber in
der zeitlichen Priorisierung der einzelnen Aufgaben oder konkret zu untersuchender Teilaspekte ergeben,
so dass ein hohes Maß an Flexibilität bei der Leistungserbringung eingeplant werden muss.
Aktuelle Arbeitsergebnisse anderer Projekte und Forschungsvorhaben des BMWi, die für die o.a.
Fragestellungen Relevanz aufweisen, sind in allen Arbeitspaketen umfassend zu berücksichtigen.
Entsprechende Vorarbeiten anderer Projekte werden, wo nötig, von dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellt (siehe dazu auch unter V.).
III.1 Arbeitspaket 1 (AP 1): Analyse der Umsetzung des 3. Strombinnenmarktpakets und der
Strommarktdesign-Konzepte anderer EU-Mitgliedsstaaten
In AP 1 ist zunächst der bisherige Umsetzungsstand des 3. Strombinnenmarktpakets aus dem Jahr 2009
aufzuarbeiten und kurz überblicksartig darzustellen. Dabei geht es insbesondere darum, kurz
aufzuzeigen, wie sich der rechtliche und faktische Umsetzungsstand auf EU-Ebene darstellt. Außerdem
soll überblicksartig aufgezeigt werden, welche wesentlichen Regelungslücken im 3. Binnenmarktpaket
seitdem ersichtlich wurden. Die Ergebnisse der Analyse sind in einem kurzen Hintergrundpapier in
Deutsch von ca. 10 bis 15 Seiten darzustellen.
Um die Ausgangslage für die anstehenden Verhandlungen zum EU-Strommarktdesign besser
einschätzen zu können, soll in AP 1 außerdem eine Übersicht den Stand der Umsetzung des
Strombinnenmarktpakets und die Ausgestaltung des Strommarktdesigns in bis zu 8 EU-Mitgliedsstaaten
erstellt werden. Die Auswahl der Mitgliedsstaaten erfolgt in enger Absprache mit dem BMWi. Diese
Übersicht soll Angaben zur Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen und Rahmenbedingungen des
Strommarktes (z.B. Price Caps, Bilanzierungsintervalle) sowie eine Strategieanalyse für die
Positionierung dieser Mitgliedstaaten umfassen.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 1 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber eine Übersicht über den Umsetzungsstand des dritten
Binnenmarktpakets auf EU-Ebene zu erarbeiten. Zusätzlich soll eine Übersicht über den
Umsetzungsstand des 3. Binnenmarktpakets und die Ausgestaltung des Strommarktdesigns sowie eine
Strategieanalyse für bis zu 8 Mitgliedsstaaten erarbeitet werden.
III.2 Arbeitspaket 2 (AP 2): Analyse der Hemmnisse und Empfehlungen für die Weiterentwicklung
des EU-Rechtsrahmens für die Energiewende
Als weitere Grundlage für die Positionierung in den anstehenden Verhandlungen soll in AP 2 ein
überblicksartiges „Energiewendescreening“ des 3. Binnenmarktpakets durchgeführt werden, d. h. der
bestehende EU-Rechtsrahmen zum Strommarkt soll auf mögliche Hemmnisse für die zukünftige
Integration erneuerbarer Energien und die Umsetzung der Energiewende untersucht werden.
Ziel ist hierbei, einen kurzen Überblick zu geben, welche Bereiche bei einer Änderung des EURechtsrahmens adressiert werden müssen, um die bis 2030 geplante Transformation des
Stromversorgungssystems (hin zu einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien) zu ermöglichen. Bei
der Analyse sind sowohl die einschlägigen Richtlinien und Verordnungen, einschließlich der Umwelt- und
Energiebeihilfe-Leitlinien, zu betrachten wie auch die bereits beschlossenen bzw. geplanten Network
Codes.
Die Ergebnisse dieser überblicksartigen Analyse sind in einem kurzen Hintergrundpapier in Deutsch von
ca. 15 bis 25 Seiten darzustellen.
Auf Basis dieser Analyse sind zunächst erste Vorschläge zu entwickeln, wie der EU-Rechtsrahmen kurzund mittelfristig weiterentwickelt werden muss, um vollständig kompatibel mit der deutschen
Energiewende und der Transformation des europäischen Stromsystems zu sein.
Auf Basis dieser Vorschläge soll dann ein erstes, überblicksartiges Konzept entwickelt werden, wie das
europäische Strommarktdesign kurz- und mittelfristig bis zum Jahr 2030 einen zunehmenden Anteil
erneuerbarer Energien in den Markt integrieren und Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleisten
kann. Das Konzept sollte sowohl für den anstehenden Prozess zur Weiterentwicklung des EURechtsrahmens im Stromsektor anwendbar sein wie auch eine mittelfristige Konzeption des
europäischen Strommarktdesigns bis 2030 beinhalten. Ziel ist es, auf ein neues, flexibles EUStrommarktdesign hinzuarbeiten, das die Energiewende unterstützt und den im deutschen Grünbuch und
Weißbuch eingeschlagenen Weg auch auf europäischer Ebene verankert und fortführt.
Dabei sind die nationalen Maßnahmen und Regelungen, die sich aus dem Grünbuch, dem Weißbuch
sowie den einschlägigen nationalen Legislativakten (Strommarktgesetz, Kapazitätsreserveverordnung,
EnWG etc.) ergeben, als Grundlage heranzuziehen.
Auf dieser Basis sollten konkrete Vorschläge entwickelt werden, welche Weichenstellungen im
anstehenden Legislativpaket getroffen werden sollten, um die für 2030 entwickelten Konzepte zu
unterstützen. Dies umfasst in der Regel konzeptionell-fachliche Vorschläge für umsetzbare Maßnahmen
(d.h. keine Formulierung rechtlicher Regelungsinhalte). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass delegierte
Rechtsakte in Rahmen des neuen Legislativpakets zukünftig nach dem neuen Komitologieverfahren nach
dem Vertrag von Lissabon erlassen werden, der die Mitbestimmungsrechte der Mitgliedstaaten eingrenzt.
Es ist daher zu analysieren, in welchem Umfang noch delegierte Rechtsakte in dem Legislativvorschlag
der EU-Kommission vorgesehen werden und welche Regelungstiefe diese voraussichtlich haben sollten.
Dabei soll auch überlegt werden, welche Bereiche des neuen Strommarktdesigns in einem Prozess bzw.
einer Roadmap schrittweise bis 2030 entwickelt bzw. weiterentwickelt werden sollten.
Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen auch Ergebnisse der Arbeitspakete 3-13 einfließen.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 2 soll – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber eine Übersicht über die bestehenden Hemmnisse für die
Energiewende im bestehenden EU-Rechtsrahmen erstellt werden („Energiewendescreening“) und die
daraus resultierenden Handlungsfelder aufgezeigt werden. Zudem sollen grundlegende Vorschläge für
eine Weiterentwicklung der europäischen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Aufbauend darauf soll
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der nachfolgenden Arbeitspakete ein Konzept erarbeitet werden,
wie der EU-Rechtsrahmen im Rahmen des anstehenden Prozesses und danach weiterentwickelt werden
sollte.
III.3 Arbeitspaket 3 (AP 3) Wissenschaftliche Bewertung der Vorschläge
Weiterentwicklung der Vorgaben für den europäischen Energiebinnenmarkts
Dritter
zur
Die Ergebnisse aus AP 2 dienen als Vergleichsmaßstab für die rechtliche, ökonomische und technische
Bewertung der Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns in
AP 3. Die Analyse der Vorschläge umfasst sowohl die bereits geäußerten Positionen der EU-Kommission
im Rahmen der Konsultation vom Juni 2015 und im Rahmen des Florenz Forums wie auch die Inhalte
des Legislativpakets, das im Herbst 2016 vorgelegt werden soll (siehe oben). Darüber hinaus ist auch
das zugrunde liegende Impact Assessment zu analysieren. Zum anderen soll analysiert werden, ob das
Impact Assessment die zugrundeliegende Vorstellung des Strommarkts der Zukunft sowie die
Transformation zu einer europäischen Energiewende unterstützt. Außerdem sind die Positionen und
mögliche Alternativvorschläge der anderen EU-Mitgliedstaaten (max. 10) in die Bewertung mit
einzubeziehen.
Soweit die Vorschläge der EU-Kommission und anderer EU-Mitgliedstaaten dies erforderlich machen,
sollen außerdem die in AP 3 entwickelten Ansätze zur Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns im
Sinne der Energiewende modifiziert oder neue Vorschläge für Maßnahmen entwickelt werden. Dies
umfasst in der Regel konzeptionell-fachliche Vorschläge für umsetzbare Maßnahmen.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 3 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber Vorschläge der EU-Kommission aus den Diskussionen und dem
anstehenden Legislativpaket rechtlich, ökonomisch und technisch zu bewerten. Zudem sollen
Alternativvorschläge anderer Mitgliedsstaaten bewertet werden. Ferner ist das Impact Assessment zu
beurteilen. Außerdem sollen die in AP 3 entwickelten Vorschläge weiterentwickelt und modifiziert werden.
III.4 Arbeitspaket 4 (AP 4) Erstellung und Berechnung eigener EU-Strommarkt-Szenarien zur
Begleitung des Impact Assessments
Es
sind
mehrere
Szenarien
zur
Untersuchung
der
Leistungsfähigkeit
verschiedener
Marktdesigns/Rahmenbedingungen für den Strommarkt in Europa zu erstellen. Ausgangsbasis sind dazu
die von der Europäischen Kommission durchgeführten Analysen im Rahmen des Impact Assessments;
die im Rahmen des AP 4 vorgesehenen Analysen müssen zum Impact Assessment konsistente
Methoden und Daten anwenden, um vergleichbar zu sein. Davon ausgehend sind 8 bis 10 Szenarien mit
zusätzlichen Sensitivitäten mit Hilfe von geeigneten computerbasierten Simulationsmodellen des
europäischen Strommarkts zu konzipieren und zu simulieren, welche einerseits mögliche methodische
Schwachpunkte des Impact Assessments ausräumen und andererseits die dem Impact Assessment
zugrundeliegenden Maßnahmen und regulatorische Rahmenbedingungen optimieren und durch eigene
Vorschläge für Maßnahmen geeignet ergänzen. Zur Modellierung sind geeignete europaweite
Strommarktmodelle zu verwenden; diese sollen unter anderem eine geschlossene Simulierung von
Investitions- und Dispatchentscheidung leisten, in zeitlicher (stündlich), räumlicher und technischer
Hinsicht hoch aufgelöst sein, kraftwerksblockscharf modellieren sowie Lastverschiebung/Lastverzicht und
Peak-Load-Pricing abbilden können.
Die Szenarienergebnisse sind geeignet aufzubereiten. Dabei sollte auf Schlüsselvariablen wie
Systemkosten (Investition und Dispatch), Versorgungssicherheit, Strompreise, Kapazitätszahlungen oder
technologiespezifischer Erzeugungs- und Kapazitätsmix (für die EU insgesamt sowie für die
Mitgliedsstaaten) sowie Schlüsselvariablen zur Abbildung der Marktintegration von Erneuerbaren
Energien wie beispielsweise Marktwert der Erneuerbaren Energien, Abregelungsmengen und ähnliches
eingegangen werden. Außerdem ist auf die Kompatibilität mit den europäischen und deutschen Energieund Klimazielen einzugehen. Die Ergebnisse sind mit geeigneten Kriterien zu bewerten, insbesondere
der Beitrag der verschiedenen Marktdesigns/Maßnahmenbündel zur Integration hoher Anteile
erneuerbarer
Energien,
Kosteneffizienz,
Verteilungseffekte
und
Verbraucherkosten,
Regulierungsrisiken/Umsetzbarkeit, Risiken (unter anderem Erlösrisiken), Portfolioeffekte, Marktmacht,
Synergievorteile im Unternehmensverbund/-portfolio sowie Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 4 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber 8 bis 10 Szenarien zu konzipieren und mit Hilfe von geeigneten
Simulationsmodellen zu simulieren. Zusätzlich zu den 10 Basisszenarien sollen insgesamt ca. 35
Sensitivitätsrechnungen durchgeführt werden. Diese werden sich voraussichtlich wie folgt aufteilen: Bei
vier der Szenarien sollen jeweils 4 Sensitivitäten gerechnet werden, bei vier Szenarien jeweils 3
Sensitivitäten, bei einem weiteren Szenarien 2 Sensitivitäten und bei einem Szenario 6 Sensitivitäten. Im
Rahmen einer ca. 30-seitigen Kurzstudie in Englisch sollen die Wirkungszusammenhänge zwischen
verschiedenen Marktdesigns und dem (mangelnden) Abbau von Flexibilitätshemmnissen auf die
Integration der Erneuerbaren Energien eingehend aufbereitet und prägnant dargestellt werden.
III.5 Arbeitspaket 5 (AP 5) Analyse von Potenzialen, Hemmnissen und Konzepten für eine stärkere
Flexibilisierung der europäischen Strommärkte
Übergeordnetes Langfristziel ist ein flexibler, gekoppelter Binnenmarkt in Europa, der konsequent auf
marktliche Ansätze setzt. Um die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bestmöglich
in den Strommarkt zu integrieren und auch zukünftig Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein
Abbau der Flexibilitätshemmnisse und ein Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen wichtig.
In AP 5 sollen zunächst die wesentlichen Hemmnisse für eine stärkere Flexibilisierung des Strommarktes
in 10 bis 14 EU-Mitgliedstaaten analysiert und aufgezeigt werden. Bereiche für Analysen sind
beispielsweise Hemmnisse zur Erschließung von Potenzialen der Lastverschiebung/Lastverzicht,
einschließlich der Rolle von Netzentgelten, expliziten und impliziten Preisgrenzen, Bilanzierungsprinzipien
und Must-Run Anforderungen.
Darauf aufbauend soll exemplarisch am Beispiel von einzelnen Flexibilitätshemmnissen aufgezeigt
werden, welcher volkswirtschaftliche oder systemische Nutzen sich bei Beseitigung dieser Hemmnisse
ergeben würde – insbesondere hinsichtlich der Integration erneuerbarer Energien oder einer
kosteneffizienten und sicheren Versorgung.
Zusätzlich soll eine Einschätzung von Flexibilitätspotenzialen getroffen werden. Die EU-Kommission plant
eine Open-Source-Plattform zur Verfügung zu stellen, mit welcher die Länder ihre Flexibilitätspotentiale
untersuchen und analysieren können (Modell METIS, durchgeführt von Artelys). Der Auftragnehmer soll
diese Plattform aus wissenschaftlicher Sicht prüfen und bewerten.
Aufbauend darauf soll er eine erste quantitative Analyse zu den einzelnen Flexibilitätspotenzialen 6 EUMitgliedsstaaten durchführen, entweder auf Basis dieser Plattform (sofern sich diese als robust und
wissenschaftlich belastbar erweist) oder auf Basis bestehender Studien.
Die Auswahl, welche Flexibilitätspotenziale hierbei betrachtet werden sollen, ist in enger Absprache mit
dem Auftraggeber vorzunehmen.
Außerdem sollen Maßnahmen zur Behebung von Flexibilitätshemmnissen, die in einzelnen EUMitgliedsstaaten entwickelt wurden, dargestellt und im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in anderen
europäischen Staaten analysiert werden.
Darüber hinaus soll ein Konzept für ein europäisches Monitoring von Flexibilität („Flex-Check“) entwickelt
werden. Ein solcher „Flex-Check“ soll einen institutionalisierten Überblick darüber geben können, in
welchem Umfang Hemmnisse für Flexibilitätsoptionen in den Mitgliedstaaten abgebaut wurden bzw. noch
in den Märkten existieren.
Außerdem sollen mögliche Maßnahmen auf EU-Ebene skizziert werden, wie die identifizierten
Flexibilitätshemmnisse abgebaut bzw. Maßnahmen zur Stärkung von Flexibilität ausgestaltet sein
können. Hierbei soll auch ein Konzept entwickelt werden, wie Flexibilität strukturell im Legislativpaket
berücksichtigt werden könnte. Dabei kann auch die Idee untersucht werden, Flexibilitätshemmnisse
schrittweise bis 2030 abzubauen.
In diesem Kontext soll auch untersucht werden, welche Rolle Verteilnetzbetreiber bei der Flexibilisierung
der Strommärkte in Zukunft spielen sollen (z. B. im Rahmen der Digitalisierung) und welche
Anforderungen damit einhergehen.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 5 sollen – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber wesentliche Hemmnisse für eine stärkere Flexibilisierung in 10
bis 14 EU-Mitgliedsstaaten aufgezeigt werden. Darüber hinaus soll der Nutzen bei Beseitigung einzelner
Flexibilitätshemmnisse exemplarisch aufgezeigt werden. Außerdem soll eine quantitative Abschätzung
einzelner Flexibilitätshemmnisse in 6 EU-Mitgliedsstaaten vorgenommen werden. Ferner sollen
Maßnahmen zum Abbau von Flexibilitätshemmnissen in anderen EU-Mitgliedsstaaten analysiert werden.
Zudem sollen Konzepte für ein europäisches Monitoring von Flexibilität und für die Einbindung von
Flexibilität in das Legislativpaket entwickelt werden.
III.6 Arbeitspaket 6 (AP 6): Erarbeitung von
Großhandelsmärkte und der regionalen Steuerung
Konzepten
zur
Weiterentwicklung
der
Nach dem erfolgreichen Start der lastflussbasierten Kopplung der Day-Ahead Märkte in der CWE-Region
(Central Western Europe – Benelux, Frankreich, Schweiz, Österreich, Deutschland) ist eine
lastflussbasierte Kopplung der Day-Ahead-Märkte in weiteren Regionen geplant. Dagegen gibt es einen
grenzüberschreitenden Handel von Intraday- oder Regelenergieprodukten bisher nur zwischen wenigen
Märkten.
Die EU-Kommission plant, die grenzüberschreitende Öffnung und die Weiterentwicklung dieser Märkte
durch den Netzkodex zur Regelenergie (NC Balancing) und das geplante EU-Strommarktpaket zu
adressieren. Hierzu müssen bestimmte Vorgaben und Produkte in den beiden Märkten harmonisiert
werden.
In AP 6 soll erarbeitet werden, wie der (grenzüberschreitende) Handel im Regelenergie- und
Intradaymarkt in Europa in Zukunft organisiert werden sollte. Hierbei soll insbesondere aus
wissenschaftlicher Sicht analysiert werden, welche Vorgaben und Produkte durch den NC Balancing oder
den Kommissionsvorschlag zum Strommarktdesign harmonisiert werden sollten und welche
länderspezifischen Unterschiede mittel- oder langfristig beibehalten werden können. Hierbei soll auch die
Optionen einer regionalen Beschaffung und einer regionalen Dimensionierung untersucht werden.
Aufbauend auf dieser Analyse sollten konkrete Vorschläge für harmonisierte Vorgaben im Regelenergieund Intradaymarkt (z.B. in den Bereichen Produktspezifikationen, Gate Closure Zeiten) erarbeitet werden,
welche die Energiewende unterstützen. Hierbei sollen auch die Wechselwirkungen zwischen den
einzelnen Kurzfristmärkten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus soll analysiert werden, ob und auf welche Weise die Nutzung und Vergabe von
Kapazitäten der Grenzkuppelleitungen im Rahmen des grenzüberschreitenden Stromhandels an den
einzelnen Märkten optimiert werden kann. Hierbei soll insbesondere zwei Fragen geklärt werden: Zum
einen soll geklärt werden, wie die Kapazität zwischen dem Day-Ahead und dem Intraday-Markt verteilt
werden soll, um einen größtmöglichen grenzüberschreitenden Austausch von Flexibilität sicherzustellen.
Zum anderen soll geklärt werden, wie sichergestellt werden kann, dass angemessen hohe Kapazitäten
an den Grenzkuppelstellen vergeben werden.
In AP 6 soll auch die Möglichkeit grenzüberschreitend geöffneter Redispatchmärkte und deren Effekte
(Kosten, Abregelung von RES, CO2-Effekte etc.) analysiert und quantifiziert werden.
Außerdem soll analysiert werden, welche Auswirkungen und Effekte auf den europäischen Stromhandel
Anreize zur regionalen Steuerung des Kraftwerkszubaus und -einsatzes haben können (z.B. GKomponente; regionale Steuerung durch Netzengpassgebiete für erneuerbare Energien, etc.); hierbei soll
die Gebotszonendiskussion nicht betrachtet werden.
III.7 Arbeitspaket 7 (AP 7) Erarbeitung von Konzepten für Blueprints für Kapazitätsmärkte und
Reserven einschließlich der Frage der grenzüberschreitenden Öffnung sowie Analyse der
Wechselwirkungen von Kapazitätsmärkten im EU-Binnenmarkt
Während Deutschland sich entschieden hat, bei seinem zukünftigen Strommarktdesign auf einen
weiterentwickelten Energy-Only-Markt zu setzen, haben einige EU-Mitgliedstaaten die Einführung eines
Kapazitätsmarktes beschlossen oder bereits umgesetzt. Die EU-Kommission hat darauf bereits in ihren
Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien reagiert.
Die EU-Kommission beabsichtigt, in das anstehende EU-Strommarktpaket Vorgaben für die Einführung
von Kapazitätsmärkten und Reserven aufzunehmen. Diese Vorgaben sollen in Form sogenannter
„Blueprints“ festgeschrieben werden. Diese Blueprints können sich je nach Form des Mechanismus (z.B.
Kapazitätsmarkt oder Reserve) unterscheiden. In AP 7 sollen zunächst Konzepte für eine sinnvolle
Ausgestaltung solcher Blueprints erarbeitet werden. Das Ziel ist, diese so auszugestalten, dass die
Rückwirkung auf den Markt möglichst gering ist und die Integration Erneuerbarer Energien und der
Vorrang eines flexiblen Strommarktes unterstützt werden. Der Schwerpunkt soll hierbei auf der
Erarbeitung auf einem Blueprint für Reserven und einem Blueprint für Kapazitätsmärkte liegen. Diese
Blueprints sollten unter anderem Vorschläge für Vorgaben zum Abruf, der Vermarktung und zur
Bestimmung von Kapazitätszahlungen enthalten. Daneben sollte das Konzept auch die Frage der
grenzüberschreitenden Öffnung betrachten. Hierzu sollen die verschiedenen Ausgestaltungsoptionen zur
Öffnung analysiert werden. Außerdem sollen verschiedene, derzeit diskutierte De-Rating-Konzepte
(zwischen 5 und 7 Konzepten) analysiert und bewertet werden. Aufbauend darauf soll – falls erforderlich
– eine konzeptionelle Weiterentwicklung vorhandener De-Rating-Konzepte erfolgen.
Darüber hinaus soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Einschätzung entwickelt werden, welche
Auswirkungen Kapazitätsmechanismen in benachbarten Ländern auf den deutschen Energy-Only-Markt
oder einen benachbarten Markt haben. Sofern die Diskussion auf EU-Ebene dies erfordert, sind darüber
hinaus auch Vorschläge für Mindeststandards für die Anforderungen an Kapazitätsmechanismen zu
entwickeln.
III.8 Arbeitspaket 8 (AP 8) Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Einbindung von
Versorgungssicherheitsberichten in den EU-Rechtsrahmen
Auf europäischer Ebene wird zurzeit darüber diskutiert, die Methodik für Versorgungssicherheitsberichte
EU-weit zu harmonisieren und regionale Versorgungssicherheitsberichte einzuführen. Im Rahmen dieser
Diskussion wird auch die Frage erörtert, welche Bedeutung diesen Berichten in Zukunft zukommen soll.
Hierbei wurde beispielsweise der Vorschlag gemacht, sie als Grundlage für die Entscheidung zur
Einführung von Kapazitätsmärkten vorzuschreiben.
In AP 8 soll ein Konzept erarbeitet werden, wie die Versorgungssicherheitsberichte in den EURechtsrahmen strukturell eingebunden werden sollen. Des Weiteren ist zu analysieren, wie diese
Berichte so ausgestaltet werden können, dass sie eine angemessene Grundlage für die Einrichtung von
Reserven sein können, mit Blick auf deren besondere Zielsetzung zur Absicherung von extremen,
unvorhergesehenen Situationen. Die Erarbeitung eines Berichts oder einer harmonisierten Methodik zur
Bemessung von Versorgungssicherheit im regionalen Kontext ist nicht Teil des AP 8. Die Anforderungen
an die Methodik werden unter anderem im Rahmen des Penta-Forums erarbeitet. Vielmehr geht es
darum, welche Anforderungen aus diesen Berichten hervorgehen können bzw. sollten, und wie die
Qualitätssicherung der Berichte gewährleistet werden könnte.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 8 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber ein Konzept zur Einbindung von Versorgungssicherheitsberichten
in das Legislativpaket zu erarbeiten.
III.9 Arbeitspaket 9
Versorgungssicherheit
(AP 9)
Zusammenarbeit
und
Koordinierung
im
Bereich
von
Im Rahmen ihrer Konsultation hat die EU-Kommission Fragen adressiert, die auf eine verstärkte
regionale Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich von Versorgungssicherheit abzielen.
In Arbeitspaket 9 soll sich der Auftragnehmer damit auseinandersetzen, wie eine verbesserte regionale
Zusammenarbeit im Bereich Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge ausgestaltet werden könnte.
Hierzu sollten auch Ursachen für Versorgungssicherheitsprobleme analysiert und Möglichkeiten für eine
verbesserte Zusammenarbeit identifiziert werden. Hierbei sind insbesondere auch die Inhalte der bereits
beschlossenen und in Erarbeitung befindlichen Regelungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
Außerdem sollen die Effekte und möglichen Vorteile einer grenzüberschreitenden Koordinierung beim
Einsatz und der Bemessung von Reserven analysiert werden: Aus den Umwelt- und
Energiebeihilfeleitlinien ergibt sich die Vorgabe, dass Kapazitätsmechanismen für eine
grenzüberschreitende Beteiligung geöffnet werden sollen, wenn eine Beteiligung praktisch möglich ist,
d. h., wenn die Kapazität tatsächlich grenzüberschreitend zur Verfügung gestellt werden kann und die mit
dem Kapazitätsmechanismus verbundenen Auflagen durchgesetzt werden können Während eine
grenzüberschreitende Öffnung der Reserve aufgrund ihrer Einsatzbedingungen außerhalb des Marktes,
also erst nach Ausnutzung aller Flexibilitätsoptionen und grenzüberschreitenden Kapazitäten,
energiewirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, stellt sich dennoch die Frage, ob und inwieweit die
verschiedenen bestehenden Reservelösungen in einzelnen europäischen Staaten EU-weit koordiniert
werden könnten bzw. sollten. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, welche Vorteile ein koordinierter
Betrieb, eine koordinierte Bemessung der Reservegröße oder sogar eine koordinierte Ausschreibung in
Hinblick auf Effizienzpotentiale und Versorgungssicherheit mittelfristig haben könnte. Bei der
Beantwortung der Frage kann es sinnvoll sein, zu analysieren, welche Versorgungssicherheits- und
Effizienzgewinne sich bei der Koordinierung bestehender Reserven in Deutschland und seinen
Nachbarländern (insbesondere Belgien, Dänemark, Schweden) ergeben können. Aufbauend auf dieser
Analyse soll ein konkretes Konzept für die Umsetzung einer koordinierten Reserve erarbeitet werden.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 9 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber eine Analyse zu Ursachen von Versorgungssicherheitsproblemen
und Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich von Versorgungssicherheit zu
erarbeiten. Ferner sollen die Effekte einer Koordinierung von Reserven analysiert und bemessen werden
und ein konkretes Konzept für die Umsetzung einer koordinierten Reserve erarbeitet werden.
III.10 Arbeitspaket 10 (AP 10) Wissenschaftliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung
europäischer Institutionen im Stromsektor, insbesondere ACER und ENTSO-E
Ein zentraler Bestandteil der Diskussionen um das zukünftige EU-Strommarktdesign ist die Frage nach
den Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen auf nationaler und EU-Ebene. Dies betrifft
insbesondere die zukünftigen Aufgaben oder Entscheidungsbefugnisse der Agentur für die
Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ACER sowie des Verbands der europäischen
Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E. Aber auch Aufgaben für regionale Kooperationen der
Übertragungsnetzbetreiber wie CORESO oder TSC und die Ausgestaltung einer europäischen DSOKooperation werden diskutiert.
In AP 10 soll der Auftragnehmer ermitteln, welche zusätzlichen Aufgaben in Zukunft von ENTSO-E, einer
EU-DSO-Vereinigung und ACER oder von regionalen Kooperationen wie Regional Security Coordinators
übernommen werden könnten.
Auf dieser Basis soll der Auftragnehmer ein Konzept entwickeln für eine sinnvolle Aufgaben- und
Entscheidungsstruktur von ACER, ENTSO-E, einer EU-DSO-Vereinigung und regionalen Kooperationen
sowie eine adäquate Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen europäischen und
nationalen Institutionen. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Entscheidungen in einer EU-Institution
getroffen werden sollten, welche in nationalstaatlicher Hand bleiben sollten, und in welchen Bereichen
eine Kooperation nationaler Institutionen auf regionaler oder EU-Ebene einen geeigneten Ansatz
darstellen. Neben den rechtlichen Fragen wie Vereinbarkeit unter anderem mit Primärrecht, sind
insbesondere auch Aspekte zur Effektivität und Effizienz einer Verlagerung von Kompetenzen auf
europäische oder regionale Ebene als Leitkriterien zu berücksichtigen. Dabei sind auch
institutionenökonomische Ansätze zu verwenden. Bei der Entwicklung des Konzepts sind auch
Vorschläge von anderen Institutionen, Mitgliedsstaaten oder Interessensgruppen zu betrachten und zu
bewerten, die in die Diskussion eingebracht werden.
Ergebnisse/Meilensteine:
In AP 10 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in
enger Absprache mit dem Auftraggeber ein Konzept für eine sinnvolle Aufgabenstruktur und Verteilung
von Entscheidungskompetenzen von ACER, ENTSO-E und den regionalen Kooperationen zu erarbeiten.
III.11 Arbeitspaket 11 (AP 11) Bewertung anderer
Veröffentlichungen zu den zu untersuchenden Themen
Studien
und
wissenschaftlicher
In AP 11 sollen besonders relevante Studien und sonstige Veröffentlichungen zu den Themen der
anstehenden Richtlinie zum EU-Strommarktpakets ausgewertet werden. Diese werden insbesondere
folgende Themen umfassen: „Level playing field“ (Abregelungsregeln, Eigenverbrauch,
Bilanzkreisverantwortung, Einspeisevorrang), Tarife und Anreize (insb. ÜNB- und VNB-Tarifstrukturen,
regionale Tarifkomponenten, Engpasserlöse), Engpassmanagement (Gebotszonen, Redispatchregimes),
Vorgaben
für
Kurzfristmärkte
(Day-ahead,
Intraday,
Regelenergie,
Knappheitspreise,
Handelskapazitätsvergabe), Kapazitätsmechanismen, zukünftige europäische Kompetenzverteilung und
regionale Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge.
Der Auftraggeber soll somit zeitnah eine wissenschaftliche Einordnung von Veröffentlichungen zu den
bearbeiteten Themen ermöglicht werden. Dabei sollen auch Synergien mit Arbeiten anderer Institutionen
und Autorinnen und Autoren so weit wie möglich erschlossen werden. Zu den Aufgaben zählt auch die
kurzfristige, wissenschaftliche Bewertung von Positionspapieren der EU-Kommission, europäischer
Institutionen wie ACER, von Verbänden oder von Mitgliedsstaaten, um eine zeitnahe Positionierung der
Auftraggeber zu unterstützen. Die Arbeitsergebnisse sollen in Form von Kurzbewertungen vorgelegt
werden. Es sollen 10 Studien und 25 Positionspapiere (à max. 25 Seiten) ausgewertet werden.
III.12 Arbeitspaket 12 (AP 12) Projekttreffen, Diskussionspapiere
Innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung
vorzulegen, welches die Projektplanung unterstützt und konkretisiert.
Zu diesem Zweck ist ein Kick-off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept
abgestimmt wird.
Außerdem sollen während des Auftragszeitraums sechs umfassende Projekttreffen stattfinden mit bis zu
20 Teilnehmern. Die Projekttreffen dienen der Besprechung der jeweiligen Unterstützungsleistung
zwischen dem Auftragnehmer und allen betroffenen Stellen des Auftraggebers. Hierbei sollten alle mit
den relevanten Themen betrauten Personen von Seiten des Auftragnehmers teilnehmen (bis zu 12
Personen). Im Fall eines Forscherkonsortiums sollte bei jedem der Projekttreffen mindestens ein
Teilnehmer jeder Forschungseinrichtung teilnehmen.
Um den kontinuierlichen Informationsfluss zu gewährleisten, sind für den Auftragszeitraum pro
Arbeitspaket mindestens 30 kleinere Besprechungen zwischen dem jeweils von Seiten des
Auftragnehmers mit dem Thema beauftragten Projektteam und dem Auftraggeber vorzusehen. Es soll
jeweils mindestens eine Person des Auftragnehmers teilnehmen. Der zeitliche Schwerpunkt dieser
Besprechungen wird Ende 2016/2017 liegen (bis Juli 2017 je 20 Besprechungen pro Arbeitspaket). Die
Besprechungen können nach Absprache auch als Telefonkonferenz stattfinden (aber mindestens alle drei
Monate ein physisches Treffen). Die Terminierung und Häufigkeit der Besprechungen soll nach
Erfordernis und Intensität der Bearbeitung erfolgen. Der Teilnehmerkreis richtet sich dabei nach dem
jeweiligen Schwerpunkt der Arbeit.
Das Kick-off-Meeting und die Projekttreffen finden halbtägig (6 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in
Berlin statt. Für die Projektbesprechungen sind abhängig vom aktuellen Bedarf Treffen mit einer Dauer
von jeweils bis zu einem halben Tag (4 Zeitstunden) anzusetzen, die entweder ebenfalls in den Räumen
des BMWi in Berlin oder via Telefonkonferenz stattfinden. Die Treffen werden vom Auftragnehmer
organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Insbesondere erstellt der
Auftragnehmer über die Projektbesprechungen und -treffen Protokolle und stimmt diese mit dem
Auftraggeber ab. Daraus sich ergebende spezifische Aufgaben sind projektbezogen in die Arbeiten des
Auftragnehmers zu integrieren.
Die Räume im BMWi werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Des Weiteren ist der Auftraggeber daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah
in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck sind in Absprache mit dem Auftraggeber 15
englischsprachige „Discussion-Paper“ im Umfang von 15 bis 20 Seiten zu erstellen. Diese adressieren
die Themen der AP 3 bis 11. Bei diesen Papieren geht es vor allem darum, die entsprechenden
konzeptionellen Vorschläge gut strukturiert, adressatenbezogen und verständlich für den politischen
Prozess mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission aufzubereiten.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer die erforderliche Flexibilität bei der Bearbeitung der
Arbeitspakete ermöglicht, da die Arbeitspakete zum Teil inhaltlich ineinander greifen bzw. aufeinander
aufbauen und zudem flexibel auf politische Entwicklungen reagiert werden muss. Hierfür könnte es auch
erforderlich werden, die Reihenfolge oder Prioritäten der Arbeitspakete zu ändern.
III.13 Arbeitspaket 13 (AP 13): Expertenkreis zur fachlichen Ergänzung und Überprüfung der
Projektergebnisse im Rahmen einer vertieften Diskussion
Aufgrund der Komplexität der Konzepte in den einzelnen Themenfeldern und ihrer vielfältigen Bezüge zu
Entwicklungen in den nationalen Strommärkten, dem nationalen Regulierungsrahmen, der verschiedenen
Marktsegmente untereinander, dem Netzausbau, des grenzüberschreitenden Stromhandels und der
Dekarboinisierung des deutschen und europäischen Energiesystems sollen die Projektergebnisse
regelmäßig mit einem fachübergreifenden Expertenkreis diskutiert werden. Ziel des Arbeitspakets ist es,
die in diesem Vorhaben erarbeiteten Konzepte und Einzelfragen fachübergreifend zu diskutieren.
Hierdurch sollen zusätzliche Impulse für die Arbeit an den Konzepten gesetzt werden, und die
erarbeiteten Ergebnisse auf ihre Kompatibilität mit Entwicklungen in den nationalen Rahmenbedingungen
und in Bezug auf ihre praktische Umsetzbarkeit überprüft werden.
Der Expertenkreis soll aus insgesamt 7 bis 10 Personen aus anderen Forschungseinrichtungen,
Beratungsunternehmen oder anderen Institutionen bestehen. Der Expertenkreis soll so
zusammengesetzt werden, dass er über eine fundierte Fachexpertise im Bereich Strombinnenmarkt,
Netze, konventionelle Kraftwerke (1-2 Personen) und Erneuerbare Energien (1-2 Personen) verfügt. Der
Auftragnehmer soll den Expertenkreis so zusammenstellen, dass er die eigene Expertise optimal ergänzt.
Die Fachexpertise ist über entsprechende Referenzen zu belegen. Zu den erforderlichen Qualifikationen
gehören insbesondere fundierte Kenntnisse in den Bereichen Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge,
Systemführung und Netzbetrieb, Markt- und Netzintegration von erneuerbaren Energien, Marktkopplung
und Regelenergiemärkte, Kapazitätsmärkte, Energieszenarien und -modellierung sowie zu
Regelungsgehalt bestehender Legislativakte auf europäischer Ebene und eine einschlägige langjährige
Berufserfahrung. Die Auswahl der externen Experten soll in enger Absprache mit dem Auftraggeber
erfolgen. Die Mitglieder des Expertenkreises sollen durch Unterauftrag zur Teilnahme und umfassenden
inhaltlichen Vorbereitung der Treffen beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll bei der
Auftaktveranstaltung des Forschungsvorhabens Vorschläge für die Auswahl der externen Experten
machen. Es ist nicht erforderlich, diese bereits im Angebot vorzulegen.
Die externen Experten sollten nicht unmittelbar an der Erarbeitung der Projektergebnisse dieses
Vorhabens beteiligt sein, sondern einen zusätzlichen fachübergreifenden Blick auf die Vorschläge des
Konsortiums ermöglichen. Der Expertenkreis soll nach Absprache mit dem Auftragnehmer und dem
aktuellen Bedarf je nach Projektverlauf zusammenkommen, im Durchschnitt einmal pro Quartal für ein
halbtägiges Treffen. Neben den externen Experten nehmen bei jedem Treffen auch Vertreter des
Auftragnehmers teil, die die jeweiligen Pakete fachlich betreuen.
III.14 Arbeitspaket 14 (AP 14): Workshops
Das Projekt beinhaltet zudem die Durchführung von insgesamt bis zu fünf Workshops im europäischen
Ausland mit Vertretern anderer Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, anderen relevanten
Institutionen, Verbänden sowie weiteren Interessenvertretern (durchschnittlich ca. 60 Teilnehmer). Diese
Workshops sollen vom Auftragnehmer organisatorisch und wissenschaftlich vorbereitet, durchgeführt und
nachbereitet werden. Hierbei sollten alle mit den relevanten Themen betrauten Personen von Seiten des
Auftragnehmers teilnehmen (bis zu 10 Teilnehmer). Im Angebot ist eine separate Kalkulation der Kosten
vorzulegen. Hier sind insbesondere Kosten für die inhaltliche Konzeption (einschließlich Vor- und
Nachbereitung), die Erstellung von nicht nur inhaltlich, sondern auch optisch professionellen PowerpointPräsentationen, die Dokumentation und die Durchführung der Workshops (Catering (Imbiss), ggf.
Raummiete (für Workshops in Berlin wird angestrebt Räumlichkeiten des Auftraggebers bereit zu stellen),
Reisekosten des Auftragnehmers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) etc.) zu berücksichtigen.
Honorare für Referenten fallen nicht an, jedoch ist die Übernahme von Reisekosten für pauschal drei
externe Referenten pro Workshop zu planen. Es ist ein Honorar für einen Moderator einzuplanen. Zur
Planung der Workshops muss der Auftragnehmer frühzeitig Absprachen mit dem Auftraggeber treffen. Es
sind jeweils zwei Workshops pro Projektjahr einzuplanen.
Für insgesamt einen der oben genannten Workshops ist zusätzlich ein Side-Event für nationale und
europäische Journalisten einzuplanen (Journalisten Hintergrundgespräch). Die Durchführung erfolgt in
enger Abstimmung mit dem BMWi als Auftraggeber und der Pressestelle des BMWi.
Der Auftragnehmer hat für die professionelle Erstellung der Power-Point-Präsentationen entsprechende
grafische Expertise bereit zu stellen.
Darüber hinaus sind die Ergebnisse und Zwischenergebnisse in enger Absprache mit dem Auftraggeber
auf bis zu sechs Veranstaltungen anderer Organisationen oder Institutionen in anderen Mitgliedstaaten
von den Auftragnehmern vorzustellen. Hierbei sollten alle mit den relevanten Themen betrauten
Personen von Seiten des Auftragnehmers teilnehmen (bis zu 8 Teilnehmer). Hierzu sind
adressatenspezifische Powerpoint-Präsentationen und Kurzpapiere in Englisch zu erstellen und zu
verwenden. Diese sollen wiederum in verständlicher Form dargestellt und für den politischen Prozess mit
den Mitgliedstaaten sowie ggfs. anderen in europäischen Entscheidungsprozessen relevanten Akteuren
aufbereitet sein. Hierfür sind ebenfalls Reisekosten des Auftragnehmers nach BRKG zu berücksichtigen.
Außerdem soll der Auftragnehmer bei Bedarf und in enger Absprache mit dem Auftraggeber die
Ergebnisse des Projektes auch aktiv in laufende Analysen und Studien anderer Akteure einbringen.
Der Projektauftrag beinhaltet daneben in Absprache mit dem Auftraggeber auch die Unterstützung bei
der wissenschaftlichen Vor- und Nachbereitung von bis zu sechs Terminen, an denen der Auftraggeber in
einer aktiven Rolle teilnimmt. Hierzu zählen sowohl Veranstaltungen des BMWi zu ausgewählten
Fragestellungen (z.B. Workshops, Expertengespräche) sowie Veranstaltungen anderer Institutionen (z.B.
auch Konferenzen und Stakeholder-Prozesse, an denen sich der Auftraggeber mit eigenen Beiträgen
beteiligt). Auch zu diesem Zweck sind nach Absprache mit dem Auftraggeber adressatenspezifisch
angepasste Powerpoint-Präsentationen und Kurzpapiere in Englisch zu erstellen. Zu den Aufgaben zählt
dabei auch die Zuarbeit bei der Erstellung von Positionspapieren zu den besprochenen Themen im
Vorfeld wichtiger Termine. Zur vorgesehenen Vor- und Nachbereitung solcher Termine sind die
Ergebnisse der AP 1 bis 10 spezifisch und adressatengerecht für einzelne Termine aufzubereiten.
IV. Bearbeitungszeit
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 36 Monaten (voraussichtlicher Beginn: XX.XX.2016)
V. Allgemeine Anforderungen
V.1 Abstimmungen
Die einzelnen Arbeitspakete sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu bearbeiten.
Bei der Bearbeitung des Vorhabens sind die im Rahmen bereits laufender oder abgeschlossener
Vorhaben des BMWi und anderer Institutionen stattfindenden Untersuchungen bzw. erzielten Ergebnisse
und Zwischenergebnisse zu berücksichtigen, sowie wo möglich eine enge Zusammenarbeit anzustreben.
Synergien durch die Kooperation mit den jeweiligen Autorinnen und Autoren dieser Vorhaben sind so weit
wie möglich zu nutzen.
Zu den zu berücksichtigenden Vorhaben und sonstigen Projekten gehören insbesondere:
•
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•
•
•
•
•
„Wiss. Unterstützung bei Fragen der Weiterentwicklung der europ. Rahmenbedingungen zur
Förderung erneuerbarer Energien im europ. Energiemarkt (03MAP270)“ im Auftrag des BMWi;
das geplante Vorhaben soll die Ergebnisse aus diesem Projekt nutzen und ggf. weiterentwickeln,
„Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Analyse von
Kooperationsstrategien zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EU Rahmens für die
Kooperationsmechanismen im Bereich Erneuerbarer Energien“ im Auftrag des BMWi
„Unterstützungsleistungen bei der Ausgestaltung zur Öffnung des EEG für eine Förderung von
Strom, der im Ausland aus erneuerbaren Energien erzeugt wird“,
das vom Intelligent Energy Europe Programm der EU ko-finanzierte Projekt „Towards 2030“.
Leitstudie Strommarkt (Zwischenberichte)
Connect Marktdesign unter Unsicherheit (03MAP322)
Open Data Plattform (03MAP324)
Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland
unter besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung sowie regionaler Aspekte
(03MAP294)
V.2 Berichte
Bei der Abschlussbesprechung sind die wichtigsten Ergebnisse dem Auftraggeber vorzustellen bzw. mit
ihm abzustimmen.
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht
mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen.
Dieser Abschlussbericht ist 2 Monate vor Laufzeitende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur
Abstimmung im Entwurf vorzulegen. Zusätzlich ist eine Kurzfassung mit 10 bis 15 Seiten Umfang
vorzulegen. Die Protokolle zu den vorgesehenen Auftakttreffen, den weiteren Besprechungen sowie dem
Abschlusstreffen sind dem Auftraggeber als Dokumentation zusammen mit den in den einzelnen
Arbeitspaketen erarbeiteten Dokumenten sowohl elektronisch als auch in Papierform einzureichen.
Zwischenberichte sind nicht notwendig, da der Fortschritt des Vorhabens über die Protokolle der
regelmäßigen Besprechungen sowie die in den Arbeitspaketen zu erstellenden Kurzstudien, Berichte und
sonstigen Dokumente dokumentiert wird. Die jeweiligen Protokolle und Unterlagen der Besprechungen
werden von dem Auftraggeber nach der Besprechung abgenommen.
V.3 Veröffentlichungen
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise
Publikationen, insbesondere Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe sowie bei Plakatwänden,
Transparenten und Ähnlichem - ist das Corporate Design des BMWi anzuwenden. Mögliche
Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sind neben dem BMWi-Fachreferat IIIB3 vorab mit dem BMWi-Referat
LB2 abzustimmen.
Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden oder veröffentlicht werden sollen, z.B.
der Abschlussbericht, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 v. 22. September 2011). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung
der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis "barrierefrei informieren und
kommunizieren") zu finden: http://www.bik-online.info/. Pdf-Dateien sind in der finalen Fassung ebenfalls
grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
V.4 Anforderungen an das Angebot
Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung unter III. beschriebenen Leistungen
ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, grobes Arbeitsprogramm mit Zeitplan,
Personalkosten inkl. Tagessätze, Aufgliederung der Ausgaben/Kosten auf die einzelnen Arbeitspakete).
Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise, welche
Arbeitsmethoden und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt
werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan
beizufügen. In der Vorhabenbeschreibung ist zudem eine weitere Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in
die einzelnen Arbeitspakete vorzunehmen.
Die Vorgehensweise, Planung und Konzeptionierung bei der Erfüllung der oben dargestellten Leistungen
ist aussagekräftig und gut strukturiert darzustellen.
Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz: Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz
anzusetzen. Darüber hinaus ist ein aussagekräftiger Personaleinsatzplan zu erstellen und vorzulegen.
Aus dem Personaleinsatzplan soll hervorgehen, wie der Bieter die verschiedenen fachübergreifenden
Fragestellungen abdeckt und deren termingerechte Bearbeitung bei gleichbleibend hoher
wissenschaftlicher Qualität über die Projektlaufzeit sicherstellt. Dabei ist darauf einzugehen, wie die
Mitglieder des Projektteams entsprechend ihren Fähigkeiten und den verschiedenen Fragestellungen
eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden, so dass das BMWi wissenschaftlich fundiert
auch kurzfristig und flexibel im Rahmen dieses Vorhabens unterstützt werden kann.
Ferner ist auszuführen, wie und welche andere abgeschlossene oder laufende Vorhaben in diesem
Kontext berücksichtigt werden mit dem Ziel einer guten Verzahnung. Die Herangehensweise kann auch
unter Einbeziehung seitens des Bieters durchgeführter, vergleichbarer Projekte näher erläutert werden.