Leistungsbeschreibung für den Dienstleistungsauftrag: „Wissenschaftliche Untersuchung zur Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns“ Auftraggeber dieses Dienstleistungsauftrages ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). I. Hintergrund Im Winter 2016 wird die EU-Kommission einen Vorschlag für ein neues EU-Strommarktdesign vorlegen. In der Konsultation zum neuen EU-Strommarktdesign hat die Kommission dabei insbesondere folgende Themen für das neue EU-Strommarktdesign benannt: • Die Stärkung des Preissignals in den Strommärkten • Eine Regionale Berechnung der Versorgungssicherheit und die Entwicklung einer einheitlichen Methodologie sowie einheitlicher Standards • Die grenzüberschreitende Beteiligung an Kapazitätsmechanismen • der weitere Ausbau der Netze und Umsetzung des EU-2030-Interkonnektoren-Ziels • die weitere Kopplung der Strommärkte, v.a. Intraday und Regelenergie • Geeignete Bildung von Gebotszonen • die Anpassung der Netzentgelte • Elemente im Strommarktdesign, die spiegelbildlich zur neuen EU-Richtlinie die Marktintegration Marktbasierte der Förderung der erneuerbarer Energien weiter unterstützen • Verstärkte zwischenstaatliche Koordinierung und Kooperation auf politischer und ÜNB-Ebene • Stärkung der Rolle von ACER und ENTSO-E • Die Stärkung der Rolle der Endkunden in den Strommarkt Ziel der EU-Kommission ist es, auf Basis der Konsultationen im Herbst 2016 einen Legislativvorschlag vorzulegen, der – je nach Ausgang der Diskussionen – insbesondere Änderungen an den folgenden Rechtsakten mit sich bringen könnte: • Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (2009/72/EG) • Verordnung zur Gründung einer Agentur Energieregulierungsbehörden (713/2009/EG) • Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel (714/2009/EG) • Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (2005/89/EG) • Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) • Erneuerbare Energien-Richtlinie (2009/28/EG) für die Zusammenarbeit der Neben dem Strommarktdesign wird auf europäischer Ebene auch über die zukünftige Gestaltung von Krisenvorsorgemaßnahmen diskutiert. Hierzu untersucht zurzeit das Joint Research Center der EUKommission, welche Maßnahmen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern zur Krisenvorsorge ergriffen werden. II. Ziel des Auftrags Ziel des Vorhabens ist es, den Weiterentwicklungsbedarf der Rahmenbedingungen des europäischen Energiebinnenmarktes mit Blick auf ein neues EU-Strommarktdesign aus wissenschaftlicher Sicht zu analysieren, Konzepte zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und im Laufe der Diskussion eingebrachte rechtliche und politisch-institutionelle Vorschläge anderer Akteure aus fachlicher Sicht zu bewerten. Hierbei soll der Auftragnehmer zunächst den bisherigen Umsetzungsstand des dritten Energiebinnenmarktpakets auf EU-Ebene, die Ausgestaltung des Strommarktdesigns und eine Strategieanalyse für bis zu 8 EU-Mitgliedsstaaten überblicksartig erarbeiten und aus wissenschaftlicher Sicht kurz analysieren (AP 1). Ferner soll der Auftragnehmer Hemmnisse für die Umsetzung der Energiewende im geltenden EURechtsrahmen identifizieren und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens entwickeln (AP 2). Das Ziel ist es, auf ein neues, flexibles EU-Strommarktdesign hinzuarbeiten, das die Energiewende unterstützt und den im deutschen Grünbuch und Weißbuch eingeschlagenen Weg auch auf europäischer Ebene verankert und fortführt. Hierbei sollen sowohl Vorschläge für die Weiterentwicklung aktueller Regelungen erarbeitet werden, als auch ein Konzept für ein neues, flexibles EU-Strommarktdesign für die Zeit nach 2020. Hierbei ist auch zu betrachten, in welchem Umfang weiterhin delegierte Rechtsakte nach dem neuen Komitologieverfahren vorgesehen werden und welchen Regelungsumfang diese haben sollten. Darüber hinaus sind Vorschläge für die Weiterentwicklung dieses Strommarktkonzepts bis zum Jahr 2030 zu entwickeln. Dabei soll auch überlegt werden, welche Bereiche des neuen Strommarktdesigns in einem Prozess auf Basis einer Roadmap schrittweise bis 2030 entwickelt bzw. weiterentwickelt werden können. Die Vorschläge der EU-Kommission und anderer Mitgliedsstaaten sollen ökonomisch, technisch und rechtlich bewertet werden und das den Kommissionsvorschlägen zugrunde liegende Impact Assessment überprüft werden (AP 3). Darüber hinaus soll der Auftragnehmer eigene EU-Strommarktszenarien konzipieren und diese mit geeigneten Simulationsmodellen analysieren. Das Impact Assessment der KOM ist zu bewerten (AP 4). Ferner soll der Auftragnehmer insbesondere folgende Bereiche des Strommarktpakets im Detail untersuchen: • Analyse von Hemmnissen und Potenzialen für eine stärkere Flexibilisierung der europäischen Strommärkte in den EU-Mitgliedsstaaten und Erarbeitung von Vorschlägen, wie der Abbau der Flexibilitätshemnisse als „no-regret“ eine Priorität im neuen EU-Strommarktdesign erhält (AP 5) • Erarbeitung von Konzepten Regelenergiemärkte (AP 6) • Erarbeitung von Konzepten für Blueprints für Kapazitätsmärkte und Reserven sowie Analyse der Wechselwirkungen von Kapazitätsmärkten im EU-Binnenmarkt (AP 7) • Entwicklung eines Konzepts zur Verankerung von regionalen Versorgungssicherheitsberichten in den EU-Rahmenbedingungen sowie zur Rolle der regionalen Versorgungssicherheitsberichte (AP 8) • Entwicklung von Konzepten für eine stärkere regionale Zusammenarbeit im Bereich Versorgungssicherheit (AP 9) • Erarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Rolle der europäischen Institutionen im Strombereich (AP 10) zur Weiterentwicklung der europäischen Kurzfrist- und Ferner sollen relevante Studien und sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den AP 5 bis 10 bewertet werden (AP 11). Im Rahmen des Vorhabens finden 6 große Projekttreffen statt. Es sollen bis zu 15 englischsprachige Diskussionspapiere entwickelt werden (AP 12). Aufgrund der Komplexität der Themen und der großen Querbezüge zu verschieden Marktsegmenten, dem Netzausbau, dem grenzüberschreitenden Stromhandel und der Dekarbonisierung des Energiesystems sollen die entwickelten Konzepte und Zwischenergebnisse in einem Expertenkreis mit jeweils 7 bis 10 Experten insbesondere aus dem Bereich Strombinnenmarkt, Netze, konventionelle Kraftwerke aber auch Erneuerbare Energien (max. 2 Personen) diskutiert werden. (AP 13). Im Rahmen des Auftrags sollen außerdem bis zu fünf Workshops mit Vertretern anderer Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission, anderen relevanten Institutionen, Verbänden und weiteren Interessensvertretern organisatorisch und wissenschaftlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden (AP 14). Der Fokus des Auftrags soll auf den AP 3 bis 11 liegen. AP 1 dient dazu, einen ersten Überblick über die Ausgangssituation der Verhandlungen zu erhalten. AP 2 dient im Wesentlichen dazu, die Ergebnisse aus den anderen Arbeitspaketen zusammenzuführen und durch eigene Konzepte zu ergänzen. Bei der Erarbeitung von Konzepten ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendiger Harmonisierung auf EU-Ebene einerseits und angemessenem Spielraum der Mitgliedstaaten andererseits sicherzustellen. Entscheidungen der Mitgliedstaaten im Rahmen regionaler Kooperationen können dabei einen möglichen Kompromiss zwischen Harmonisierung und Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten darstellen. Bei dem Vorhaben ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die neuen Rahmenregelungen sowie die auf EU- oder regionaler Ebene beschlossenen Maßnahmen mit der deutschen Energiewende und der Entscheidung für einen Strommarkt 2.0 kompatibel sind. Die Bewertungen müssen daher im Einklang insbesondere mit dem Weißbuch des BMWi sowie dem Strommarktgesetz und der Kapazitätsreserveverordnung sein. III. Aufgabenstellung/zu erbringende Leistungen Durch den Auftragnehmer sind die nachfolgend spezifizierten Leistungen anzubieten. Zusätzlich zu den in den Arbeitspaketen aufgeführten Leistungen sind die Arbeitsergebnisse in Form von Berichten, Kurzstudien, sowie Stellungnahmen fachlich auszuführen. Weiterhin ist ein intensiver Austausch mit dem Auftraggeber insbesondere in Form von regelmäßigen Besprechungen vorzusehen. Die Ergebnisse sollen ausführlich durch den Auftragnehmer dokumentiert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Ergebnisbericht über das Vorhaben zu erstellen. Aufgrund des Austausches mit den anderen Mitgliedstaaten und insbesondere auch aufgrund der sich ändernden Politikvorgaben aus Brüssel können sich kurzfristige Änderungen durch den Auftraggeber in der zeitlichen Priorisierung der einzelnen Aufgaben oder konkret zu untersuchender Teilaspekte ergeben, so dass ein hohes Maß an Flexibilität bei der Leistungserbringung eingeplant werden muss. Aktuelle Arbeitsergebnisse anderer Projekte und Forschungsvorhaben des BMWi, die für die o.a. Fragestellungen Relevanz aufweisen, sind in allen Arbeitspaketen umfassend zu berücksichtigen. Entsprechende Vorarbeiten anderer Projekte werden, wo nötig, von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt (siehe dazu auch unter V.). III.1 Arbeitspaket 1 (AP 1): Analyse der Umsetzung des 3. Strombinnenmarktpakets und der Strommarktdesign-Konzepte anderer EU-Mitgliedsstaaten In AP 1 ist zunächst der bisherige Umsetzungsstand des 3. Strombinnenmarktpakets aus dem Jahr 2009 aufzuarbeiten und kurz überblicksartig darzustellen. Dabei geht es insbesondere darum, kurz aufzuzeigen, wie sich der rechtliche und faktische Umsetzungsstand auf EU-Ebene darstellt. Außerdem soll überblicksartig aufgezeigt werden, welche wesentlichen Regelungslücken im 3. Binnenmarktpaket seitdem ersichtlich wurden. Die Ergebnisse der Analyse sind in einem kurzen Hintergrundpapier in Deutsch von ca. 10 bis 15 Seiten darzustellen. Um die Ausgangslage für die anstehenden Verhandlungen zum EU-Strommarktdesign besser einschätzen zu können, soll in AP 1 außerdem eine Übersicht den Stand der Umsetzung des Strombinnenmarktpakets und die Ausgestaltung des Strommarktdesigns in bis zu 8 EU-Mitgliedsstaaten erstellt werden. Die Auswahl der Mitgliedsstaaten erfolgt in enger Absprache mit dem BMWi. Diese Übersicht soll Angaben zur Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen und Rahmenbedingungen des Strommarktes (z.B. Price Caps, Bilanzierungsintervalle) sowie eine Strategieanalyse für die Positionierung dieser Mitgliedstaaten umfassen. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 1 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber eine Übersicht über den Umsetzungsstand des dritten Binnenmarktpakets auf EU-Ebene zu erarbeiten. Zusätzlich soll eine Übersicht über den Umsetzungsstand des 3. Binnenmarktpakets und die Ausgestaltung des Strommarktdesigns sowie eine Strategieanalyse für bis zu 8 Mitgliedsstaaten erarbeitet werden. III.2 Arbeitspaket 2 (AP 2): Analyse der Hemmnisse und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für die Energiewende Als weitere Grundlage für die Positionierung in den anstehenden Verhandlungen soll in AP 2 ein überblicksartiges „Energiewendescreening“ des 3. Binnenmarktpakets durchgeführt werden, d. h. der bestehende EU-Rechtsrahmen zum Strommarkt soll auf mögliche Hemmnisse für die zukünftige Integration erneuerbarer Energien und die Umsetzung der Energiewende untersucht werden. Ziel ist hierbei, einen kurzen Überblick zu geben, welche Bereiche bei einer Änderung des EURechtsrahmens adressiert werden müssen, um die bis 2030 geplante Transformation des Stromversorgungssystems (hin zu einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien) zu ermöglichen. Bei der Analyse sind sowohl die einschlägigen Richtlinien und Verordnungen, einschließlich der Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien, zu betrachten wie auch die bereits beschlossenen bzw. geplanten Network Codes. Die Ergebnisse dieser überblicksartigen Analyse sind in einem kurzen Hintergrundpapier in Deutsch von ca. 15 bis 25 Seiten darzustellen. Auf Basis dieser Analyse sind zunächst erste Vorschläge zu entwickeln, wie der EU-Rechtsrahmen kurzund mittelfristig weiterentwickelt werden muss, um vollständig kompatibel mit der deutschen Energiewende und der Transformation des europäischen Stromsystems zu sein. Auf Basis dieser Vorschläge soll dann ein erstes, überblicksartiges Konzept entwickelt werden, wie das europäische Strommarktdesign kurz- und mittelfristig bis zum Jahr 2030 einen zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien in den Markt integrieren und Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleisten kann. Das Konzept sollte sowohl für den anstehenden Prozess zur Weiterentwicklung des EURechtsrahmens im Stromsektor anwendbar sein wie auch eine mittelfristige Konzeption des europäischen Strommarktdesigns bis 2030 beinhalten. Ziel ist es, auf ein neues, flexibles EUStrommarktdesign hinzuarbeiten, das die Energiewende unterstützt und den im deutschen Grünbuch und Weißbuch eingeschlagenen Weg auch auf europäischer Ebene verankert und fortführt. Dabei sind die nationalen Maßnahmen und Regelungen, die sich aus dem Grünbuch, dem Weißbuch sowie den einschlägigen nationalen Legislativakten (Strommarktgesetz, Kapazitätsreserveverordnung, EnWG etc.) ergeben, als Grundlage heranzuziehen. Auf dieser Basis sollten konkrete Vorschläge entwickelt werden, welche Weichenstellungen im anstehenden Legislativpaket getroffen werden sollten, um die für 2030 entwickelten Konzepte zu unterstützen. Dies umfasst in der Regel konzeptionell-fachliche Vorschläge für umsetzbare Maßnahmen (d.h. keine Formulierung rechtlicher Regelungsinhalte). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass delegierte Rechtsakte in Rahmen des neuen Legislativpakets zukünftig nach dem neuen Komitologieverfahren nach dem Vertrag von Lissabon erlassen werden, der die Mitbestimmungsrechte der Mitgliedstaaten eingrenzt. Es ist daher zu analysieren, in welchem Umfang noch delegierte Rechtsakte in dem Legislativvorschlag der EU-Kommission vorgesehen werden und welche Regelungstiefe diese voraussichtlich haben sollten. Dabei soll auch überlegt werden, welche Bereiche des neuen Strommarktdesigns in einem Prozess bzw. einer Roadmap schrittweise bis 2030 entwickelt bzw. weiterentwickelt werden sollten. Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen auch Ergebnisse der Arbeitspakete 3-13 einfließen. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 2 soll – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber eine Übersicht über die bestehenden Hemmnisse für die Energiewende im bestehenden EU-Rechtsrahmen erstellt werden („Energiewendescreening“) und die daraus resultierenden Handlungsfelder aufgezeigt werden. Zudem sollen grundlegende Vorschläge für eine Weiterentwicklung der europäischen Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Aufbauend darauf soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der nachfolgenden Arbeitspakete ein Konzept erarbeitet werden, wie der EU-Rechtsrahmen im Rahmen des anstehenden Prozesses und danach weiterentwickelt werden sollte. III.3 Arbeitspaket 3 (AP 3) Wissenschaftliche Bewertung der Vorschläge Weiterentwicklung der Vorgaben für den europäischen Energiebinnenmarkts Dritter zur Die Ergebnisse aus AP 2 dienen als Vergleichsmaßstab für die rechtliche, ökonomische und technische Bewertung der Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns in AP 3. Die Analyse der Vorschläge umfasst sowohl die bereits geäußerten Positionen der EU-Kommission im Rahmen der Konsultation vom Juni 2015 und im Rahmen des Florenz Forums wie auch die Inhalte des Legislativpakets, das im Herbst 2016 vorgelegt werden soll (siehe oben). Darüber hinaus ist auch das zugrunde liegende Impact Assessment zu analysieren. Zum anderen soll analysiert werden, ob das Impact Assessment die zugrundeliegende Vorstellung des Strommarkts der Zukunft sowie die Transformation zu einer europäischen Energiewende unterstützt. Außerdem sind die Positionen und mögliche Alternativvorschläge der anderen EU-Mitgliedstaaten (max. 10) in die Bewertung mit einzubeziehen. Soweit die Vorschläge der EU-Kommission und anderer EU-Mitgliedstaaten dies erforderlich machen, sollen außerdem die in AP 3 entwickelten Ansätze zur Weiterentwicklung des EU-Strommarktdesigns im Sinne der Energiewende modifiziert oder neue Vorschläge für Maßnahmen entwickelt werden. Dies umfasst in der Regel konzeptionell-fachliche Vorschläge für umsetzbare Maßnahmen. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 3 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber Vorschläge der EU-Kommission aus den Diskussionen und dem anstehenden Legislativpaket rechtlich, ökonomisch und technisch zu bewerten. Zudem sollen Alternativvorschläge anderer Mitgliedsstaaten bewertet werden. Ferner ist das Impact Assessment zu beurteilen. Außerdem sollen die in AP 3 entwickelten Vorschläge weiterentwickelt und modifiziert werden. III.4 Arbeitspaket 4 (AP 4) Erstellung und Berechnung eigener EU-Strommarkt-Szenarien zur Begleitung des Impact Assessments Es sind mehrere Szenarien zur Untersuchung der Leistungsfähigkeit verschiedener Marktdesigns/Rahmenbedingungen für den Strommarkt in Europa zu erstellen. Ausgangsbasis sind dazu die von der Europäischen Kommission durchgeführten Analysen im Rahmen des Impact Assessments; die im Rahmen des AP 4 vorgesehenen Analysen müssen zum Impact Assessment konsistente Methoden und Daten anwenden, um vergleichbar zu sein. Davon ausgehend sind 8 bis 10 Szenarien mit zusätzlichen Sensitivitäten mit Hilfe von geeigneten computerbasierten Simulationsmodellen des europäischen Strommarkts zu konzipieren und zu simulieren, welche einerseits mögliche methodische Schwachpunkte des Impact Assessments ausräumen und andererseits die dem Impact Assessment zugrundeliegenden Maßnahmen und regulatorische Rahmenbedingungen optimieren und durch eigene Vorschläge für Maßnahmen geeignet ergänzen. Zur Modellierung sind geeignete europaweite Strommarktmodelle zu verwenden; diese sollen unter anderem eine geschlossene Simulierung von Investitions- und Dispatchentscheidung leisten, in zeitlicher (stündlich), räumlicher und technischer Hinsicht hoch aufgelöst sein, kraftwerksblockscharf modellieren sowie Lastverschiebung/Lastverzicht und Peak-Load-Pricing abbilden können. Die Szenarienergebnisse sind geeignet aufzubereiten. Dabei sollte auf Schlüsselvariablen wie Systemkosten (Investition und Dispatch), Versorgungssicherheit, Strompreise, Kapazitätszahlungen oder technologiespezifischer Erzeugungs- und Kapazitätsmix (für die EU insgesamt sowie für die Mitgliedsstaaten) sowie Schlüsselvariablen zur Abbildung der Marktintegration von Erneuerbaren Energien wie beispielsweise Marktwert der Erneuerbaren Energien, Abregelungsmengen und ähnliches eingegangen werden. Außerdem ist auf die Kompatibilität mit den europäischen und deutschen Energieund Klimazielen einzugehen. Die Ergebnisse sind mit geeigneten Kriterien zu bewerten, insbesondere der Beitrag der verschiedenen Marktdesigns/Maßnahmenbündel zur Integration hoher Anteile erneuerbarer Energien, Kosteneffizienz, Verteilungseffekte und Verbraucherkosten, Regulierungsrisiken/Umsetzbarkeit, Risiken (unter anderem Erlösrisiken), Portfolioeffekte, Marktmacht, Synergievorteile im Unternehmensverbund/-portfolio sowie Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 4 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber 8 bis 10 Szenarien zu konzipieren und mit Hilfe von geeigneten Simulationsmodellen zu simulieren. Zusätzlich zu den 10 Basisszenarien sollen insgesamt ca. 35 Sensitivitätsrechnungen durchgeführt werden. Diese werden sich voraussichtlich wie folgt aufteilen: Bei vier der Szenarien sollen jeweils 4 Sensitivitäten gerechnet werden, bei vier Szenarien jeweils 3 Sensitivitäten, bei einem weiteren Szenarien 2 Sensitivitäten und bei einem Szenario 6 Sensitivitäten. Im Rahmen einer ca. 30-seitigen Kurzstudie in Englisch sollen die Wirkungszusammenhänge zwischen verschiedenen Marktdesigns und dem (mangelnden) Abbau von Flexibilitätshemmnissen auf die Integration der Erneuerbaren Energien eingehend aufbereitet und prägnant dargestellt werden. III.5 Arbeitspaket 5 (AP 5) Analyse von Potenzialen, Hemmnissen und Konzepten für eine stärkere Flexibilisierung der europäischen Strommärkte Übergeordnetes Langfristziel ist ein flexibler, gekoppelter Binnenmarkt in Europa, der konsequent auf marktliche Ansätze setzt. Um die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bestmöglich in den Strommarkt zu integrieren und auch zukünftig Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein Abbau der Flexibilitätshemmnisse und ein Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen wichtig. In AP 5 sollen zunächst die wesentlichen Hemmnisse für eine stärkere Flexibilisierung des Strommarktes in 10 bis 14 EU-Mitgliedstaaten analysiert und aufgezeigt werden. Bereiche für Analysen sind beispielsweise Hemmnisse zur Erschließung von Potenzialen der Lastverschiebung/Lastverzicht, einschließlich der Rolle von Netzentgelten, expliziten und impliziten Preisgrenzen, Bilanzierungsprinzipien und Must-Run Anforderungen. Darauf aufbauend soll exemplarisch am Beispiel von einzelnen Flexibilitätshemmnissen aufgezeigt werden, welcher volkswirtschaftliche oder systemische Nutzen sich bei Beseitigung dieser Hemmnisse ergeben würde – insbesondere hinsichtlich der Integration erneuerbarer Energien oder einer kosteneffizienten und sicheren Versorgung. Zusätzlich soll eine Einschätzung von Flexibilitätspotenzialen getroffen werden. Die EU-Kommission plant eine Open-Source-Plattform zur Verfügung zu stellen, mit welcher die Länder ihre Flexibilitätspotentiale untersuchen und analysieren können (Modell METIS, durchgeführt von Artelys). Der Auftragnehmer soll diese Plattform aus wissenschaftlicher Sicht prüfen und bewerten. Aufbauend darauf soll er eine erste quantitative Analyse zu den einzelnen Flexibilitätspotenzialen 6 EUMitgliedsstaaten durchführen, entweder auf Basis dieser Plattform (sofern sich diese als robust und wissenschaftlich belastbar erweist) oder auf Basis bestehender Studien. Die Auswahl, welche Flexibilitätspotenziale hierbei betrachtet werden sollen, ist in enger Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Behebung von Flexibilitätshemmnissen, die in einzelnen EUMitgliedsstaaten entwickelt wurden, dargestellt und im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in anderen europäischen Staaten analysiert werden. Darüber hinaus soll ein Konzept für ein europäisches Monitoring von Flexibilität („Flex-Check“) entwickelt werden. Ein solcher „Flex-Check“ soll einen institutionalisierten Überblick darüber geben können, in welchem Umfang Hemmnisse für Flexibilitätsoptionen in den Mitgliedstaaten abgebaut wurden bzw. noch in den Märkten existieren. Außerdem sollen mögliche Maßnahmen auf EU-Ebene skizziert werden, wie die identifizierten Flexibilitätshemmnisse abgebaut bzw. Maßnahmen zur Stärkung von Flexibilität ausgestaltet sein können. Hierbei soll auch ein Konzept entwickelt werden, wie Flexibilität strukturell im Legislativpaket berücksichtigt werden könnte. Dabei kann auch die Idee untersucht werden, Flexibilitätshemmnisse schrittweise bis 2030 abzubauen. In diesem Kontext soll auch untersucht werden, welche Rolle Verteilnetzbetreiber bei der Flexibilisierung der Strommärkte in Zukunft spielen sollen (z. B. im Rahmen der Digitalisierung) und welche Anforderungen damit einhergehen. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 5 sollen – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber wesentliche Hemmnisse für eine stärkere Flexibilisierung in 10 bis 14 EU-Mitgliedsstaaten aufgezeigt werden. Darüber hinaus soll der Nutzen bei Beseitigung einzelner Flexibilitätshemmnisse exemplarisch aufgezeigt werden. Außerdem soll eine quantitative Abschätzung einzelner Flexibilitätshemmnisse in 6 EU-Mitgliedsstaaten vorgenommen werden. Ferner sollen Maßnahmen zum Abbau von Flexibilitätshemmnissen in anderen EU-Mitgliedsstaaten analysiert werden. Zudem sollen Konzepte für ein europäisches Monitoring von Flexibilität und für die Einbindung von Flexibilität in das Legislativpaket entwickelt werden. III.6 Arbeitspaket 6 (AP 6): Erarbeitung von Großhandelsmärkte und der regionalen Steuerung Konzepten zur Weiterentwicklung der Nach dem erfolgreichen Start der lastflussbasierten Kopplung der Day-Ahead Märkte in der CWE-Region (Central Western Europe – Benelux, Frankreich, Schweiz, Österreich, Deutschland) ist eine lastflussbasierte Kopplung der Day-Ahead-Märkte in weiteren Regionen geplant. Dagegen gibt es einen grenzüberschreitenden Handel von Intraday- oder Regelenergieprodukten bisher nur zwischen wenigen Märkten. Die EU-Kommission plant, die grenzüberschreitende Öffnung und die Weiterentwicklung dieser Märkte durch den Netzkodex zur Regelenergie (NC Balancing) und das geplante EU-Strommarktpaket zu adressieren. Hierzu müssen bestimmte Vorgaben und Produkte in den beiden Märkten harmonisiert werden. In AP 6 soll erarbeitet werden, wie der (grenzüberschreitende) Handel im Regelenergie- und Intradaymarkt in Europa in Zukunft organisiert werden sollte. Hierbei soll insbesondere aus wissenschaftlicher Sicht analysiert werden, welche Vorgaben und Produkte durch den NC Balancing oder den Kommissionsvorschlag zum Strommarktdesign harmonisiert werden sollten und welche länderspezifischen Unterschiede mittel- oder langfristig beibehalten werden können. Hierbei soll auch die Optionen einer regionalen Beschaffung und einer regionalen Dimensionierung untersucht werden. Aufbauend auf dieser Analyse sollten konkrete Vorschläge für harmonisierte Vorgaben im Regelenergieund Intradaymarkt (z.B. in den Bereichen Produktspezifikationen, Gate Closure Zeiten) erarbeitet werden, welche die Energiewende unterstützen. Hierbei sollen auch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Kurzfristmärkten berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll analysiert werden, ob und auf welche Weise die Nutzung und Vergabe von Kapazitäten der Grenzkuppelleitungen im Rahmen des grenzüberschreitenden Stromhandels an den einzelnen Märkten optimiert werden kann. Hierbei soll insbesondere zwei Fragen geklärt werden: Zum einen soll geklärt werden, wie die Kapazität zwischen dem Day-Ahead und dem Intraday-Markt verteilt werden soll, um einen größtmöglichen grenzüberschreitenden Austausch von Flexibilität sicherzustellen. Zum anderen soll geklärt werden, wie sichergestellt werden kann, dass angemessen hohe Kapazitäten an den Grenzkuppelstellen vergeben werden. In AP 6 soll auch die Möglichkeit grenzüberschreitend geöffneter Redispatchmärkte und deren Effekte (Kosten, Abregelung von RES, CO2-Effekte etc.) analysiert und quantifiziert werden. Außerdem soll analysiert werden, welche Auswirkungen und Effekte auf den europäischen Stromhandel Anreize zur regionalen Steuerung des Kraftwerkszubaus und -einsatzes haben können (z.B. GKomponente; regionale Steuerung durch Netzengpassgebiete für erneuerbare Energien, etc.); hierbei soll die Gebotszonendiskussion nicht betrachtet werden. III.7 Arbeitspaket 7 (AP 7) Erarbeitung von Konzepten für Blueprints für Kapazitätsmärkte und Reserven einschließlich der Frage der grenzüberschreitenden Öffnung sowie Analyse der Wechselwirkungen von Kapazitätsmärkten im EU-Binnenmarkt Während Deutschland sich entschieden hat, bei seinem zukünftigen Strommarktdesign auf einen weiterentwickelten Energy-Only-Markt zu setzen, haben einige EU-Mitgliedstaaten die Einführung eines Kapazitätsmarktes beschlossen oder bereits umgesetzt. Die EU-Kommission hat darauf bereits in ihren Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien reagiert. Die EU-Kommission beabsichtigt, in das anstehende EU-Strommarktpaket Vorgaben für die Einführung von Kapazitätsmärkten und Reserven aufzunehmen. Diese Vorgaben sollen in Form sogenannter „Blueprints“ festgeschrieben werden. Diese Blueprints können sich je nach Form des Mechanismus (z.B. Kapazitätsmarkt oder Reserve) unterscheiden. In AP 7 sollen zunächst Konzepte für eine sinnvolle Ausgestaltung solcher Blueprints erarbeitet werden. Das Ziel ist, diese so auszugestalten, dass die Rückwirkung auf den Markt möglichst gering ist und die Integration Erneuerbarer Energien und der Vorrang eines flexiblen Strommarktes unterstützt werden. Der Schwerpunkt soll hierbei auf der Erarbeitung auf einem Blueprint für Reserven und einem Blueprint für Kapazitätsmärkte liegen. Diese Blueprints sollten unter anderem Vorschläge für Vorgaben zum Abruf, der Vermarktung und zur Bestimmung von Kapazitätszahlungen enthalten. Daneben sollte das Konzept auch die Frage der grenzüberschreitenden Öffnung betrachten. Hierzu sollen die verschiedenen Ausgestaltungsoptionen zur Öffnung analysiert werden. Außerdem sollen verschiedene, derzeit diskutierte De-Rating-Konzepte (zwischen 5 und 7 Konzepten) analysiert und bewertet werden. Aufbauend darauf soll – falls erforderlich – eine konzeptionelle Weiterentwicklung vorhandener De-Rating-Konzepte erfolgen. Darüber hinaus soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Einschätzung entwickelt werden, welche Auswirkungen Kapazitätsmechanismen in benachbarten Ländern auf den deutschen Energy-Only-Markt oder einen benachbarten Markt haben. Sofern die Diskussion auf EU-Ebene dies erfordert, sind darüber hinaus auch Vorschläge für Mindeststandards für die Anforderungen an Kapazitätsmechanismen zu entwickeln. III.8 Arbeitspaket 8 (AP 8) Erarbeitung von Konzepten zur strukturellen Einbindung von Versorgungssicherheitsberichten in den EU-Rechtsrahmen Auf europäischer Ebene wird zurzeit darüber diskutiert, die Methodik für Versorgungssicherheitsberichte EU-weit zu harmonisieren und regionale Versorgungssicherheitsberichte einzuführen. Im Rahmen dieser Diskussion wird auch die Frage erörtert, welche Bedeutung diesen Berichten in Zukunft zukommen soll. Hierbei wurde beispielsweise der Vorschlag gemacht, sie als Grundlage für die Entscheidung zur Einführung von Kapazitätsmärkten vorzuschreiben. In AP 8 soll ein Konzept erarbeitet werden, wie die Versorgungssicherheitsberichte in den EURechtsrahmen strukturell eingebunden werden sollen. Des Weiteren ist zu analysieren, wie diese Berichte so ausgestaltet werden können, dass sie eine angemessene Grundlage für die Einrichtung von Reserven sein können, mit Blick auf deren besondere Zielsetzung zur Absicherung von extremen, unvorhergesehenen Situationen. Die Erarbeitung eines Berichts oder einer harmonisierten Methodik zur Bemessung von Versorgungssicherheit im regionalen Kontext ist nicht Teil des AP 8. Die Anforderungen an die Methodik werden unter anderem im Rahmen des Penta-Forums erarbeitet. Vielmehr geht es darum, welche Anforderungen aus diesen Berichten hervorgehen können bzw. sollten, und wie die Qualitätssicherung der Berichte gewährleistet werden könnte. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 8 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber ein Konzept zur Einbindung von Versorgungssicherheitsberichten in das Legislativpaket zu erarbeiten. III.9 Arbeitspaket 9 Versorgungssicherheit (AP 9) Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich von Im Rahmen ihrer Konsultation hat die EU-Kommission Fragen adressiert, die auf eine verstärkte regionale Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich von Versorgungssicherheit abzielen. In Arbeitspaket 9 soll sich der Auftragnehmer damit auseinandersetzen, wie eine verbesserte regionale Zusammenarbeit im Bereich Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge ausgestaltet werden könnte. Hierzu sollten auch Ursachen für Versorgungssicherheitsprobleme analysiert und Möglichkeiten für eine verbesserte Zusammenarbeit identifiziert werden. Hierbei sind insbesondere auch die Inhalte der bereits beschlossenen und in Erarbeitung befindlichen Regelungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen. Außerdem sollen die Effekte und möglichen Vorteile einer grenzüberschreitenden Koordinierung beim Einsatz und der Bemessung von Reserven analysiert werden: Aus den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ergibt sich die Vorgabe, dass Kapazitätsmechanismen für eine grenzüberschreitende Beteiligung geöffnet werden sollen, wenn eine Beteiligung praktisch möglich ist, d. h., wenn die Kapazität tatsächlich grenzüberschreitend zur Verfügung gestellt werden kann und die mit dem Kapazitätsmechanismus verbundenen Auflagen durchgesetzt werden können Während eine grenzüberschreitende Öffnung der Reserve aufgrund ihrer Einsatzbedingungen außerhalb des Marktes, also erst nach Ausnutzung aller Flexibilitätsoptionen und grenzüberschreitenden Kapazitäten, energiewirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, stellt sich dennoch die Frage, ob und inwieweit die verschiedenen bestehenden Reservelösungen in einzelnen europäischen Staaten EU-weit koordiniert werden könnten bzw. sollten. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, welche Vorteile ein koordinierter Betrieb, eine koordinierte Bemessung der Reservegröße oder sogar eine koordinierte Ausschreibung in Hinblick auf Effizienzpotentiale und Versorgungssicherheit mittelfristig haben könnte. Bei der Beantwortung der Frage kann es sinnvoll sein, zu analysieren, welche Versorgungssicherheits- und Effizienzgewinne sich bei der Koordinierung bestehender Reserven in Deutschland und seinen Nachbarländern (insbesondere Belgien, Dänemark, Schweden) ergeben können. Aufbauend auf dieser Analyse soll ein konkretes Konzept für die Umsetzung einer koordinierten Reserve erarbeitet werden. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 9 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber eine Analyse zu Ursachen von Versorgungssicherheitsproblemen und Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich von Versorgungssicherheit zu erarbeiten. Ferner sollen die Effekte einer Koordinierung von Reserven analysiert und bemessen werden und ein konkretes Konzept für die Umsetzung einer koordinierten Reserve erarbeitet werden. III.10 Arbeitspaket 10 (AP 10) Wissenschaftliche Unterstützung bei der Weiterentwicklung europäischer Institutionen im Stromsektor, insbesondere ACER und ENTSO-E Ein zentraler Bestandteil der Diskussionen um das zukünftige EU-Strommarktdesign ist die Frage nach den Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen auf nationaler und EU-Ebene. Dies betrifft insbesondere die zukünftigen Aufgaben oder Entscheidungsbefugnisse der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ACER sowie des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E. Aber auch Aufgaben für regionale Kooperationen der Übertragungsnetzbetreiber wie CORESO oder TSC und die Ausgestaltung einer europäischen DSOKooperation werden diskutiert. In AP 10 soll der Auftragnehmer ermitteln, welche zusätzlichen Aufgaben in Zukunft von ENTSO-E, einer EU-DSO-Vereinigung und ACER oder von regionalen Kooperationen wie Regional Security Coordinators übernommen werden könnten. Auf dieser Basis soll der Auftragnehmer ein Konzept entwickeln für eine sinnvolle Aufgaben- und Entscheidungsstruktur von ACER, ENTSO-E, einer EU-DSO-Vereinigung und regionalen Kooperationen sowie eine adäquate Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen europäischen und nationalen Institutionen. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Entscheidungen in einer EU-Institution getroffen werden sollten, welche in nationalstaatlicher Hand bleiben sollten, und in welchen Bereichen eine Kooperation nationaler Institutionen auf regionaler oder EU-Ebene einen geeigneten Ansatz darstellen. Neben den rechtlichen Fragen wie Vereinbarkeit unter anderem mit Primärrecht, sind insbesondere auch Aspekte zur Effektivität und Effizienz einer Verlagerung von Kompetenzen auf europäische oder regionale Ebene als Leitkriterien zu berücksichtigen. Dabei sind auch institutionenökonomische Ansätze zu verwenden. Bei der Entwicklung des Konzepts sind auch Vorschläge von anderen Institutionen, Mitgliedsstaaten oder Interessensgruppen zu betrachten und zu bewerten, die in die Diskussion eingebracht werden. Ergebnisse/Meilensteine: In AP 10 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit dem Auftraggeber ein Konzept für eine sinnvolle Aufgabenstruktur und Verteilung von Entscheidungskompetenzen von ACER, ENTSO-E und den regionalen Kooperationen zu erarbeiten. III.11 Arbeitspaket 11 (AP 11) Bewertung anderer Veröffentlichungen zu den zu untersuchenden Themen Studien und wissenschaftlicher In AP 11 sollen besonders relevante Studien und sonstige Veröffentlichungen zu den Themen der anstehenden Richtlinie zum EU-Strommarktpakets ausgewertet werden. Diese werden insbesondere folgende Themen umfassen: „Level playing field“ (Abregelungsregeln, Eigenverbrauch, Bilanzkreisverantwortung, Einspeisevorrang), Tarife und Anreize (insb. ÜNB- und VNB-Tarifstrukturen, regionale Tarifkomponenten, Engpasserlöse), Engpassmanagement (Gebotszonen, Redispatchregimes), Vorgaben für Kurzfristmärkte (Day-ahead, Intraday, Regelenergie, Knappheitspreise, Handelskapazitätsvergabe), Kapazitätsmechanismen, zukünftige europäische Kompetenzverteilung und regionale Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge. Der Auftraggeber soll somit zeitnah eine wissenschaftliche Einordnung von Veröffentlichungen zu den bearbeiteten Themen ermöglicht werden. Dabei sollen auch Synergien mit Arbeiten anderer Institutionen und Autorinnen und Autoren so weit wie möglich erschlossen werden. Zu den Aufgaben zählt auch die kurzfristige, wissenschaftliche Bewertung von Positionspapieren der EU-Kommission, europäischer Institutionen wie ACER, von Verbänden oder von Mitgliedsstaaten, um eine zeitnahe Positionierung der Auftraggeber zu unterstützen. Die Arbeitsergebnisse sollen in Form von Kurzbewertungen vorgelegt werden. Es sollen 10 Studien und 25 Positionspapiere (à max. 25 Seiten) ausgewertet werden. III.12 Arbeitspaket 12 (AP 12) Projekttreffen, Diskussionspapiere Innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung ist ein Feinkonzept für die Projektdurchführung vorzulegen, welches die Projektplanung unterstützt und konkretisiert. Zu diesem Zweck ist ein Kick-off-Meeting mit dem BMWi durchzuführen, in dem das Feinkonzept abgestimmt wird. Außerdem sollen während des Auftragszeitraums sechs umfassende Projekttreffen stattfinden mit bis zu 20 Teilnehmern. Die Projekttreffen dienen der Besprechung der jeweiligen Unterstützungsleistung zwischen dem Auftragnehmer und allen betroffenen Stellen des Auftraggebers. Hierbei sollten alle mit den relevanten Themen betrauten Personen von Seiten des Auftragnehmers teilnehmen (bis zu 12 Personen). Im Fall eines Forscherkonsortiums sollte bei jedem der Projekttreffen mindestens ein Teilnehmer jeder Forschungseinrichtung teilnehmen. Um den kontinuierlichen Informationsfluss zu gewährleisten, sind für den Auftragszeitraum pro Arbeitspaket mindestens 30 kleinere Besprechungen zwischen dem jeweils von Seiten des Auftragnehmers mit dem Thema beauftragten Projektteam und dem Auftraggeber vorzusehen. Es soll jeweils mindestens eine Person des Auftragnehmers teilnehmen. Der zeitliche Schwerpunkt dieser Besprechungen wird Ende 2016/2017 liegen (bis Juli 2017 je 20 Besprechungen pro Arbeitspaket). Die Besprechungen können nach Absprache auch als Telefonkonferenz stattfinden (aber mindestens alle drei Monate ein physisches Treffen). Die Terminierung und Häufigkeit der Besprechungen soll nach Erfordernis und Intensität der Bearbeitung erfolgen. Der Teilnehmerkreis richtet sich dabei nach dem jeweiligen Schwerpunkt der Arbeit. Das Kick-off-Meeting und die Projekttreffen finden halbtägig (6 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Für die Projektbesprechungen sind abhängig vom aktuellen Bedarf Treffen mit einer Dauer von jeweils bis zu einem halben Tag (4 Zeitstunden) anzusetzen, die entweder ebenfalls in den Räumen des BMWi in Berlin oder via Telefonkonferenz stattfinden. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Insbesondere erstellt der Auftragnehmer über die Projektbesprechungen und -treffen Protokolle und stimmt diese mit dem Auftraggeber ab. Daraus sich ergebende spezifische Aufgaben sind projektbezogen in die Arbeiten des Auftragnehmers zu integrieren. Die Räume im BMWi werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen. Des Weiteren ist der Auftraggeber daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck sind in Absprache mit dem Auftraggeber 15 englischsprachige „Discussion-Paper“ im Umfang von 15 bis 20 Seiten zu erstellen. Diese adressieren die Themen der AP 3 bis 11. Bei diesen Papieren geht es vor allem darum, die entsprechenden konzeptionellen Vorschläge gut strukturiert, adressatenbezogen und verständlich für den politischen Prozess mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission aufzubereiten. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer die erforderliche Flexibilität bei der Bearbeitung der Arbeitspakete ermöglicht, da die Arbeitspakete zum Teil inhaltlich ineinander greifen bzw. aufeinander aufbauen und zudem flexibel auf politische Entwicklungen reagiert werden muss. Hierfür könnte es auch erforderlich werden, die Reihenfolge oder Prioritäten der Arbeitspakete zu ändern. III.13 Arbeitspaket 13 (AP 13): Expertenkreis zur fachlichen Ergänzung und Überprüfung der Projektergebnisse im Rahmen einer vertieften Diskussion Aufgrund der Komplexität der Konzepte in den einzelnen Themenfeldern und ihrer vielfältigen Bezüge zu Entwicklungen in den nationalen Strommärkten, dem nationalen Regulierungsrahmen, der verschiedenen Marktsegmente untereinander, dem Netzausbau, des grenzüberschreitenden Stromhandels und der Dekarboinisierung des deutschen und europäischen Energiesystems sollen die Projektergebnisse regelmäßig mit einem fachübergreifenden Expertenkreis diskutiert werden. Ziel des Arbeitspakets ist es, die in diesem Vorhaben erarbeiteten Konzepte und Einzelfragen fachübergreifend zu diskutieren. Hierdurch sollen zusätzliche Impulse für die Arbeit an den Konzepten gesetzt werden, und die erarbeiteten Ergebnisse auf ihre Kompatibilität mit Entwicklungen in den nationalen Rahmenbedingungen und in Bezug auf ihre praktische Umsetzbarkeit überprüft werden. Der Expertenkreis soll aus insgesamt 7 bis 10 Personen aus anderen Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen oder anderen Institutionen bestehen. Der Expertenkreis soll so zusammengesetzt werden, dass er über eine fundierte Fachexpertise im Bereich Strombinnenmarkt, Netze, konventionelle Kraftwerke (1-2 Personen) und Erneuerbare Energien (1-2 Personen) verfügt. Der Auftragnehmer soll den Expertenkreis so zusammenstellen, dass er die eigene Expertise optimal ergänzt. Die Fachexpertise ist über entsprechende Referenzen zu belegen. Zu den erforderlichen Qualifikationen gehören insbesondere fundierte Kenntnisse in den Bereichen Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge, Systemführung und Netzbetrieb, Markt- und Netzintegration von erneuerbaren Energien, Marktkopplung und Regelenergiemärkte, Kapazitätsmärkte, Energieszenarien und -modellierung sowie zu Regelungsgehalt bestehender Legislativakte auf europäischer Ebene und eine einschlägige langjährige Berufserfahrung. Die Auswahl der externen Experten soll in enger Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Mitglieder des Expertenkreises sollen durch Unterauftrag zur Teilnahme und umfassenden inhaltlichen Vorbereitung der Treffen beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll bei der Auftaktveranstaltung des Forschungsvorhabens Vorschläge für die Auswahl der externen Experten machen. Es ist nicht erforderlich, diese bereits im Angebot vorzulegen. Die externen Experten sollten nicht unmittelbar an der Erarbeitung der Projektergebnisse dieses Vorhabens beteiligt sein, sondern einen zusätzlichen fachübergreifenden Blick auf die Vorschläge des Konsortiums ermöglichen. Der Expertenkreis soll nach Absprache mit dem Auftragnehmer und dem aktuellen Bedarf je nach Projektverlauf zusammenkommen, im Durchschnitt einmal pro Quartal für ein halbtägiges Treffen. Neben den externen Experten nehmen bei jedem Treffen auch Vertreter des Auftragnehmers teil, die die jeweiligen Pakete fachlich betreuen. III.14 Arbeitspaket 14 (AP 14): Workshops Das Projekt beinhaltet zudem die Durchführung von insgesamt bis zu fünf Workshops im europäischen Ausland mit Vertretern anderer Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, anderen relevanten Institutionen, Verbänden sowie weiteren Interessenvertretern (durchschnittlich ca. 60 Teilnehmer). Diese Workshops sollen vom Auftragnehmer organisatorisch und wissenschaftlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Hierbei sollten alle mit den relevanten Themen betrauten Personen von Seiten des Auftragnehmers teilnehmen (bis zu 10 Teilnehmer). Im Angebot ist eine separate Kalkulation der Kosten vorzulegen. Hier sind insbesondere Kosten für die inhaltliche Konzeption (einschließlich Vor- und Nachbereitung), die Erstellung von nicht nur inhaltlich, sondern auch optisch professionellen PowerpointPräsentationen, die Dokumentation und die Durchführung der Workshops (Catering (Imbiss), ggf. Raummiete (für Workshops in Berlin wird angestrebt Räumlichkeiten des Auftraggebers bereit zu stellen), Reisekosten des Auftragnehmers nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) etc.) zu berücksichtigen. Honorare für Referenten fallen nicht an, jedoch ist die Übernahme von Reisekosten für pauschal drei externe Referenten pro Workshop zu planen. Es ist ein Honorar für einen Moderator einzuplanen. Zur Planung der Workshops muss der Auftragnehmer frühzeitig Absprachen mit dem Auftraggeber treffen. Es sind jeweils zwei Workshops pro Projektjahr einzuplanen. Für insgesamt einen der oben genannten Workshops ist zusätzlich ein Side-Event für nationale und europäische Journalisten einzuplanen (Journalisten Hintergrundgespräch). Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMWi als Auftraggeber und der Pressestelle des BMWi. Der Auftragnehmer hat für die professionelle Erstellung der Power-Point-Präsentationen entsprechende grafische Expertise bereit zu stellen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse und Zwischenergebnisse in enger Absprache mit dem Auftraggeber auf bis zu sechs Veranstaltungen anderer Organisationen oder Institutionen in anderen Mitgliedstaaten von den Auftragnehmern vorzustellen. Hierbei sollten alle mit den relevanten Themen betrauten Personen von Seiten des Auftragnehmers teilnehmen (bis zu 8 Teilnehmer). Hierzu sind adressatenspezifische Powerpoint-Präsentationen und Kurzpapiere in Englisch zu erstellen und zu verwenden. Diese sollen wiederum in verständlicher Form dargestellt und für den politischen Prozess mit den Mitgliedstaaten sowie ggfs. anderen in europäischen Entscheidungsprozessen relevanten Akteuren aufbereitet sein. Hierfür sind ebenfalls Reisekosten des Auftragnehmers nach BRKG zu berücksichtigen. Außerdem soll der Auftragnehmer bei Bedarf und in enger Absprache mit dem Auftraggeber die Ergebnisse des Projektes auch aktiv in laufende Analysen und Studien anderer Akteure einbringen. Der Projektauftrag beinhaltet daneben in Absprache mit dem Auftraggeber auch die Unterstützung bei der wissenschaftlichen Vor- und Nachbereitung von bis zu sechs Terminen, an denen der Auftraggeber in einer aktiven Rolle teilnimmt. Hierzu zählen sowohl Veranstaltungen des BMWi zu ausgewählten Fragestellungen (z.B. Workshops, Expertengespräche) sowie Veranstaltungen anderer Institutionen (z.B. auch Konferenzen und Stakeholder-Prozesse, an denen sich der Auftraggeber mit eigenen Beiträgen beteiligt). Auch zu diesem Zweck sind nach Absprache mit dem Auftraggeber adressatenspezifisch angepasste Powerpoint-Präsentationen und Kurzpapiere in Englisch zu erstellen. Zu den Aufgaben zählt dabei auch die Zuarbeit bei der Erstellung von Positionspapieren zu den besprochenen Themen im Vorfeld wichtiger Termine. Zur vorgesehenen Vor- und Nachbereitung solcher Termine sind die Ergebnisse der AP 1 bis 10 spezifisch und adressatengerecht für einzelne Termine aufzubereiten. IV. Bearbeitungszeit Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 36 Monaten (voraussichtlicher Beginn: XX.XX.2016) V. Allgemeine Anforderungen V.1 Abstimmungen Die einzelnen Arbeitspakete sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu bearbeiten. Bei der Bearbeitung des Vorhabens sind die im Rahmen bereits laufender oder abgeschlossener Vorhaben des BMWi und anderer Institutionen stattfindenden Untersuchungen bzw. erzielten Ergebnisse und Zwischenergebnisse zu berücksichtigen, sowie wo möglich eine enge Zusammenarbeit anzustreben. Synergien durch die Kooperation mit den jeweiligen Autorinnen und Autoren dieser Vorhaben sind so weit wie möglich zu nutzen. Zu den zu berücksichtigenden Vorhaben und sonstigen Projekten gehören insbesondere: • • • • • • • • „Wiss. Unterstützung bei Fragen der Weiterentwicklung der europ. Rahmenbedingungen zur Förderung erneuerbarer Energien im europ. Energiemarkt (03MAP270)“ im Auftrag des BMWi; das geplante Vorhaben soll die Ergebnisse aus diesem Projekt nutzen und ggf. weiterentwickeln, „Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Analyse von Kooperationsstrategien zur Umsetzung und Weiterentwicklung des EU Rahmens für die Kooperationsmechanismen im Bereich Erneuerbarer Energien“ im Auftrag des BMWi „Unterstützungsleistungen bei der Ausgestaltung zur Öffnung des EEG für eine Förderung von Strom, der im Ausland aus erneuerbaren Energien erzeugt wird“, das vom Intelligent Energy Europe Programm der EU ko-finanzierte Projekt „Towards 2030“. Leitstudie Strommarkt (Zwischenberichte) Connect Marktdesign unter Unsicherheit (03MAP322) Open Data Plattform (03MAP324) Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung sowie regionaler Aspekte (03MAP294) V.2 Berichte Bei der Abschlussbesprechung sind die wichtigsten Ergebnisse dem Auftraggeber vorzustellen bzw. mit ihm abzustimmen. Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist 2 Monate vor Laufzeitende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung im Entwurf vorzulegen. Zusätzlich ist eine Kurzfassung mit 10 bis 15 Seiten Umfang vorzulegen. Die Protokolle zu den vorgesehenen Auftakttreffen, den weiteren Besprechungen sowie dem Abschlusstreffen sind dem Auftraggeber als Dokumentation zusammen mit den in den einzelnen Arbeitspaketen erarbeiteten Dokumenten sowohl elektronisch als auch in Papierform einzureichen. Zwischenberichte sind nicht notwendig, da der Fortschritt des Vorhabens über die Protokolle der regelmäßigen Besprechungen sowie die in den Arbeitspaketen zu erstellenden Kurzstudien, Berichte und sonstigen Dokumente dokumentiert wird. Die jeweiligen Protokolle und Unterlagen der Besprechungen werden von dem Auftraggeber nach der Besprechung abgenommen. V.3 Veröffentlichungen Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Publikationen, insbesondere Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe sowie bei Plakatwänden, Transparenten und Ähnlichem - ist das Corporate Design des BMWi anzuwenden. Mögliche Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen sind neben dem BMWi-Fachreferat IIIB3 vorab mit dem BMWi-Referat LB2 abzustimmen. Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden oder veröffentlicht werden sollen, z.B. der Abschlussbericht, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 v. 22. September 2011). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis "barrierefrei informieren und kommunizieren") zu finden: http://www.bik-online.info/. Pdf-Dateien sind in der finalen Fassung ebenfalls grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. V.4 Anforderungen an das Angebot Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung unter III. beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, grobes Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Personalkosten inkl. Tagessätze, Aufgliederung der Ausgaben/Kosten auf die einzelnen Arbeitspakete). Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise, welche Arbeitsmethoden und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. In der Vorhabenbeschreibung ist zudem eine weitere Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete vorzunehmen. Die Vorgehensweise, Planung und Konzeptionierung bei der Erfüllung der oben dargestellten Leistungen ist aussagekräftig und gut strukturiert darzustellen. Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz: Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Darüber hinaus ist ein aussagekräftiger Personaleinsatzplan zu erstellen und vorzulegen. Aus dem Personaleinsatzplan soll hervorgehen, wie der Bieter die verschiedenen fachübergreifenden Fragestellungen abdeckt und deren termingerechte Bearbeitung bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität über die Projektlaufzeit sicherstellt. Dabei ist darauf einzugehen, wie die Mitglieder des Projektteams entsprechend ihren Fähigkeiten und den verschiedenen Fragestellungen eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden, so dass das BMWi wissenschaftlich fundiert auch kurzfristig und flexibel im Rahmen dieses Vorhabens unterstützt werden kann. Ferner ist auszuführen, wie und welche andere abgeschlossene oder laufende Vorhaben in diesem Kontext berücksichtigt werden mit dem Ziel einer guten Verzahnung. Die Herangehensweise kann auch unter Einbeziehung seitens des Bieters durchgeführter, vergleichbarer Projekte näher erläutert werden.
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