5 Tipps zur Gestaltung von FuE-Kooperationen

5 Tipps zur Gestaltung von FuE-Kooperationen
Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover
Die Entscheidung eine Kooperation im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzugehen, ist von strategischer Bedeutung für ein Unternehmen. Damit sie gelingt und Wettbewerbsvorteile bringt, empfiehlt es sich, das Unternehmen auf die FuEKooperation vorzubereiten, die Partnerschaft genau zu planen und sie auf eine gute Vertragsbasis zu stellen. Die IHK Hannover hat fünf zentrale Tipps in diesem Merkblatt zusammengestellt:
1. Ausgangsbasis klären
Wer kooperieren möchte, sollte planvoll vorgehen und sich über seine Erwartungen und
das Kooperationsziel im Klaren sein. Es stellt sich die Frage: Kann das erklärte Ziel nur in
der Kooperation erreicht werden? Genauso muss klargelegt werden, von welchen Beteiligten welche Leistung erbracht werden soll. Was soll der künftige Partner bringen? Wie
soll er beschaffen sein? Ein detailliertes Anforderungsprofil ist wichtig. Gibt es gut ausgestattete Forschungslabore? Welche Fähigkeiten bringt der Partner mit und in welcher
Branche ist er tätig? Neben diesen harten Fakten müssen beide Partner auch miteinander harmonieren. Den Wunschpartner zu finden ist gar nicht so einfach. Hochschulen
verfügen über sogenannte Technologiebeauftragte und Industrie- und Handelskammern
über Innovations- und Technologieberatungsstellen, die bei der Partnersuche unterstützen können.
Es muss nicht immer ein Problemdruck (fehlendes Know-how, Absatzprobleme) im Unternehmen vorhanden sein, um kurzfristig auf „Partnersuche“ zu gehen. Eine proaktive
Vernetzungsstrategie zielt darauf ab, Kooperationen langfristig für die Forschung und
Entwicklung zu nutzen. Bevor das Unternehmen das Vernetztsein für sich nutzen kann,
sollte es Kooperationszusammenhänge verstehen. Auf der Werte- und Normenebene
(neues und vernetztes Denken), Planungs- und Organisationsebene (Ablauf- und Aufbau)
sowie Handlungs- und Beziehungsebene (Personenrollen, Maßnahmen, Instrumente)
sollten die Voraussetzungen geschaffen werden.
2. Partner suchen und auswählen
Es sollte ferner geklärt werden, welches Know-how, Equipment etc. ein Partner in das
Projekt einbringen kann. Wie gut sind die Branchenkenntnisse und sind Branche üblichen
Standards (ISO, DIN, VDE, etc.) und rechtliche Rahmenbedingungen für das Projekt
bekannt? Verfügt der Partner über Erfahrung im Projektmanagement und wurden frühere
Kooperationen bereits erfolgreich abgewickelt? Kann sich der Partner flexibel auf Änderungen einstellen und reagiert er auf Ihre Bedürfnisse? Lässt er sich auf einen verbindlichen Projektplan ein?
Bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Kooperationswillige genau überlegen, welche
Informationen sie vorerst preisgegeben wollen. Konnten beide Partner sich grundsätzlich
auf eine Kooperation verständigen, sollten beide die eigenen Ziele abklären. Um die Zusammenarbeit zu erleichtern ist es sinnvoll einen Kooperationsmanager auszuwählen.
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3. Vertragsbasis schaffen
Für die Kooperation sollte unbedingt ein schriftlicher Vertrag erarbeitet werden. Insbesondere komplexe Forschungs- und Entwicklungskooperationen sollten auf eine gute
Vertragsbasis gestellt werden und folgende Fragen der Zusammenarbeit geklärt werden:
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Organisatorische Details: Ansprechpartner und Vertretungsbefugnisse, Vorkehrungen für Konfliktsituationen, Meilensteinpläne, Kriterien der Erfolgskontrolle,
Vertragslaufzeit und Kündigungsoptionen, Vertragsänderungen- und Erweiterungsoptionen, Zahlungszeitpunkte, Rechte und Pflichten.
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Inhaltliche Details: Ziele, Arbeitsverteilung und -beschreibung, Zeit- und Budgetpläne, Personalregelungen und Qualitätsstandards.
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Rechtliche Details: Geheimhaltungs- und Haftungserklärungen sowie Datenschutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Nutzung der Ergebnisse und Schutzrechte mit einbezogen werden.
Der Vertrag umfasst neben den grundsätzlichen Vertragsvorkehrungen und dem Projektmanagement noch viele weitere Punkte, eindeutig geklärt werden sollten, an dieser
Stelle aber nicht im Einzelnen erläutert werden. Hierzu können beispielsweise folgende
Punkte gehören: Vergütung, Publikationsfreiheit, Gewährleistung, Vertragsstrafen, Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit.
4. Projektmanagement gestalten
Grundlage jeder guten Zusammenarbeit ist die gemeinsame Zieldefinition und die Beschreibung der Formen der Zusammenarbeit. Bei einer Laborleistung reicht der genau
spezifizierte Auftrag. Schon zu einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit gehört aktives
Projektmanagement von beiden Seiten. Wird das Projekt nach einem schriftlich festgelegten Verfahren abgewickelt? Gibt es eine zentrale Stelle, die das Projektmanagement
übernimmt? Wie wird das gemeinsame Vorgehen festgelegt? Folgende Stichwörter spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle: Ablauf, Zeitrahmen/Meilensteine, Berichtspflichten, Verantwortlichkeiten bei beiden Projektpartnern, Qualitäts- und Ergebnissicherung, Vorgehen bei Problemen und Konflikten, Vertraulichkeit, Verwendung der Ergebnisse, Entlohnung und Finanzierung.
5. Unterschiedliche Formen der Kooperation berücksichtigen
Es gibt eine Reihe von Zusammenarbeitsformen. Es sollte geprüft werden, welche Kooperationsform zur Projektausrichtung und der eigenen Unternehmenskultur/-strategie
passt. Beteiligen sich die Partner freiwillig an einem Bündnis und verfolgen sie dabei ein
gemeinsames Ziel, das beiden wirtschaftlichen Nutzen bringt? Eine solche Win-WinSituation bei einer Kollaboration entsteht beispielsweise durch Arbeitsteilung. Erfolgt die
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im Verbund, zwischen Unternehmen und einen
Forschungspartner (z. B. Forschungsinstitute, Hochschulen etc.) oder auch mit mehreren Partnern aus Forschung und betrieblicher Praxis? Kooperationen können zwischen
Unternehmen in Interessensgemeinschaften, Gelegenheitsgemeinschaften, Konsortien,
Joint Ventures oder auch in strategischen Allianzen stattfinden. Wichtig ist, die richtige
Kooperationsform zu finden und deren Vor- und Nachteile abzuwägen. Ist das Ziel ein
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zeitlich befristetes Bündnis, eignen sich beispielsweise Gelegenheitsgemeinschaften.
Eine Kooperation kann ebenso vertikal (unterschiedliche Wirtschaftsstufen) wie auch
horizontal (Unternehmen auf gleicher Wirtschaftsstufe) ablaufen. Grundsätzlich dürfen
Kooperationen nicht gegen das Kartellgesetz verstoßen.
Eine Möglichkeit ist die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wissenschaft. In der Datenbank www.forschungsprofile-niedersachsen.de und www.forschungsportal.net kann
man nach Forschungseinrichtungen und Hochschulpartnern recherchieren.
Bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen gibt es verschiedenste Möglichkeiten:
Laborleistungen: Viele Forschungseinrichtungen verfügen über Mess-, Prüf- und
Laboreinrichtungen, die sie gegen Entgelt auch Unternehmen zur Verfügung stellen.
Auftragsforschung: Das Unternehmen beauftragt ein Ingenieurbüro, einen Lohnfertiger oder eine Forschungseinrichtung mit einem konkreten Entwicklungsauftrag zu festgelegten Bedingungen oder lässt sich von ihm beraten. Letzteres
wird in der Regel nach festen Tagessätzen abgerechnet und erstreckt sich über
wenige Tage. Die Ergebnisse sind exklusives Eigentum des Unternehmens.
Lizenzierung: Das Unternehmen erwirbt von einer Forschungseinrichtung, einem
Unternehmen oder einem Erfinder das Recht, bestimmte patentrechtlich geschützte technische Lösungen zu nutzen.
Fachkolloquien: Einige Forschungseinrichtungen führen regelmäßig Fachkolloquien durch, auf denen eigene Mitarbeiter, externe Wissenschaftler und externe
Forscher und Entwickler aus der Industrie neueste technische Entwicklungen
vorstellen.
Partnerschaften: Unternehmen entwickeln vertrauensvolle Partnerschaften mit
einzelnen Fachbereichen an Hochschulen, indem sie sich in Fördervereinen oder
Beiräten engagieren. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können durch die
Stiftung eines Preises für eine wissenschaftliche Abschlussarbeit die Technologieentwicklung in bestimmten, für das Unternehmen besonders interessanten
Techniksegmenten, fördern.
Aus- und Weiterbildungskooperationen: Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten ihren Promovierenden Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
an, an denen sich ebenfalls Unternehmen beteiligen und aktiv mitwirken können
(z. B. www.promotion-plus.de oder www.uni-goettingen.de/de/101613.html).
Firmenpraktikum: In längeren Betriebspraktika können Studenten bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten mithelfen. Allerdings ist eine sehr intensive
Betreuung durch das Unternehmen – besonders bei Studenten jüngerer Semester notwendig.
Abschluss- und Studienarbeiten: Fragestellungen in der Forschung und Entwicklung können auch über Abschlussarbeiten wissenschaftlich bearbeitet werden.
Neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Studenten kann das UnterSeite 3 von 4
nehmen erste Kontakte zu Wissenschaftlern aufbauen. Zusätzlich schafft man
sich als Unternehmen die Möglichkeit, potenzielle neue Mitarbeiter kennen zu
lernen. Die Zusammenarbeit erfordert eine gute Vorbereitung durch das Unternehmen, dem betreuenden Professor und dem Studenten.
Kompetenznetzwerke: Eine besonders enge Vernetzung zu mehreren Partnern
aus Wissenschaft und Wirtschaft bekommt ein Unternehmen durch die Mitarbeit
in einem Kompetenznetzwerk. Hier tauscht man sich regelmäßig über gleiche
und ähnliche Fragestellungen aus und bearbeitet gemeinsame Projekte. Eine
Übersicht finden Sie unter www.kompetenznetzwerke.de oder Kontakte in Niedersachsen unter www.innovationsnetzwerk-niedersachsen.de sowie im IHKMerkblatt „Technologieorientierte Netzwerke und Kompetenzzentren Niedersachsen“.
Förderprojekte: Im Rahmen öffentlich geförderter Forschungsprojekte arbeiten
mehrere Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft an einer gemeinsamen Problemstellung. Gezielt nach Fördermitteln recherchieren können Sie in den Fördermitteldatenbanken unter http://db.bmwi.de.
Hinweis
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover – nur
erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit
größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit
nicht übernommen werden.
Stand: September 2016
Autor
Christian Treptow
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Abteilung Industrie und Verkehr
Tel. (0511) 3107-411
Fax (0511) 3107-430
E-Mail: [email protected]
www.hannover.ihk.de
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