(AGB) Helvetia Auszahlungsplan

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Helvetia Auszahlungsplan
Freie Vorsorge (Säule 3b)
Ausgabe September 2016
Ihre Schweizer Versicherung.
Vorwort
Inhaltsübersicht
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde
Kundeninformation3
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Helvetia Auszahlungsplan
entschieden haben.
Es ist uns wichtig, dass Sie vollumfänglich von den Eigenschaf­
ten Ihrer neuen Vorsorgelösung profitieren können. Die AGB sind
als Nachschlagewerk konzipiert und enthalten nebst einer Inhalts­
übersicht auch ein Stichwortverzeichnis.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Helvetia Versicherungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
5
1Begriffe
5
2Vertragsabschluss
5
3 Informationen zum Anteilportfolio
5
4 Anteilgebundener Auszahlungsplan,
finanziert mit einmaliger Investition,
Freie Vorsorge (Säule 3b)
6
5 Auszahlung unserer Leistungen
7
6 Steuerinformationen für Personen mit
Wohnsitz in der Schweiz
7
7 Vertragliche Beziehungen
8
Stichwortverzeichnis9
2/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
Kundeninformation
1
Allgemeines
In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie Angaben über
Ihren Vertragspartner, eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte
Ihres Vertrages, sowie Hinweise bezüglich des automatischen
Informationsaustausches (Art. 14 des Bundesgesetzes über den
internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuer­
sachen, AIAG). Detaillierte Informationen finden Sie im Anschluss
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2
Wer ist Ihr Vertragspartner?
4
Welches sind die Grundlagen
Ihres Vertrages?
Grundlagen Ihres Vertrages bilden der unterzeichnete Antrag, die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
Ihre Vertragsbestätigung.
5
Wann beginnt und endet Ihr Vertrag?
Ihr Vertrag beginnt an dem Tag, der in Ihrer Vertragsbestätigung
als Vertragsbeginn bezeichnet ist und endet mit dem in Ihrer Ver­
tragsbestätigung festgelegten Vertragsablauf.
Ihr Vertragspartner ist
Helvetia Schweizerische
Lebensversicherungsgesellschaft AG
St. Alban-Anlage 26
4052 Basel.
Helvetia ist eine Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in Basel und
­gehört zur Helvetia Gruppe.
3
Was ist der Helvetia Auszahlungsplan?
Der Helvetia Auszahlungsplan ist eine anteilgebundene Kapital­
anlage, die mit einer einmaligen Investition finanziert wird. Ab
­Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie bis zum Vertragsende
die im Vertrag vereinbarten Auszahlungen.
6
Was müssen Sie über Ihre
Leistungspflicht wissen?
Die einmalige Investition muss spätestens bei Vertragsbeginn un­
serem Konto gutgeschrieben sein (Valutadatum).
7
Welche weiteren Pflichten haben Sie?
Sie haben die Pflicht, eine Adressänderung sowie eine Änderung
der steuerlichen Ansässigkeit (unbeschränkte Steuerpflicht) mit­
zuteilen.
8
Kündigung Ihres Vertrages
Der Helvetia Auszahlungsplan beteiligt Sie an der Wertentwick­
lung des Helvetia Auszahlungsplan Anteilportfolios. Bei Kurs­
steigerungen profitieren Sie von einem Wertzuwachs. Bei einem
Kursrückgang tragen Sie das Wertminderungsrisiko.
Sie können den Helvetia Auszahlungsplan jederzeit kündigen.
Helvetia zahlt Ihnen den Erlös aus dem Verkauf der Anteile des
Anteilportfolios aus. Bei Kündigung erlischt der Vertrag.
Ihre Spareinlage wird durch Helvetia normalerweise in Termingeld­
anlagen, sowie einen Reserve- und Partizipationsteil investiert. Die
Termingeldanlagen bilden die Basis für die in der Vertrags­bestäti­
gung ausgewiesenen vereinbarten Auszahlungen und ­
werden
von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben. Der Re­
serveteil wird in Geldmarktzertifikate und der Partizipationsteil in
Partizipationszertifikate investiert, die von Leonteq Securities AG
(Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung
in Guernsey, emittiert werden.
9
Die vereinbarten Auszahlungen sind durch eine entsprechende
Mindest-Rückzahlungsverpflichtung aus Termingeldanlagen sei­
tens der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft gegenüber Helvetia
sichergestellt. Indessen bestehen keine direkten Forderungs­
rechte der aus dem Vertrag Anspruchsberechtigten gegenüber der
Raiffeisen Schweiz Genossenschaft.
Bei entsprechender Entwicklung des Anteilguthabens können sich
die vereinbarten Auszahlungen erhöhen. Die Erhöhung erfolgt so,
dass die zukünftigen vereinbarten Auszahlungen um den gleichen
Betrag angepasst werden. Die erhöhten Auszahlungen gelten für
die restliche verbleibende Vertragsdauer als vereinbart.
3/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
Jährliche Informationen über Ihren Vertrag
Sie erhalten an jedem Jahresstichtag Ihres Vertrages einen Aus­
zug über den Stand Ihres Helvetia Auszahlungsplans zugestellt.
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres erhalten Sie zudem als
Beilage für Ihre Steuererklärung eine Bescheinigung des steuer­
baren Anteils Ihrer erhaltenen Auszahlungen sowie den Steuer­
wert des Anteilportfolios.
10
Wie werden Ihre Daten bearbeitet?
10.1Allgemeines
Wir bearbeiten Ihre Daten unter Beachtung des schweizerischen
Datenschutzgesetzes (DSG) sowie des AIAG. Danach ist die
Datenbearbeitung insbesondere dann zulässig, wenn das DSG
oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlaubt oder wenn Sie in
die Datenbearbeitung eingewilligt haben. Mit Unterzeichnung des
Antrages ermächtigen Sie uns somit auch zur Datenbearbeitung
im Rahmen der im Antrag befindlichen Einwilligungsklauseln.
10.2Datenbearbeitung
«Datenbearbeitung» bedeutet jeder Umgang mit Personendaten,
unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren. Ihre
Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Gesetze elek­
tronisch oder physisch geführt und archiviert. Wir bearbeiten Ihre
Daten soweit erforderlich für die Vertragsabschlüsse und die Ver­
trags- und Leistungsabwicklung sowie im Zusammenhang mit Pro­
duktoptimierungen und für interne Marketingzwecke. Ihre Daten
umfassen die uns von Ihnen direkt oder via Vermittler mitgeteilten
Daten sowie allenfalls öffentlich zugängliche Daten. So werden
beispielsweise Ihre Angaben aus bestehenden Verträgen und Ih­
rem Antrag bearbeitet.
10.3Datenaustausch
Falls erforderlich werden Daten an involvierte Dritte, im In- und
Ausland, weitergeleitet. Ein solcher Datenaustausch kann auch
innerhalb der Unternehmensgruppe und mit Kooperationspartnern
stattfinden.
10.4
Auskunfts- und Berichtigungsrecht
Sie haben Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Vorausset­
zungen Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer ge­
speicherten oder im Dossier abgelegten Daten.
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Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
10.5
Was kann der automatische Informationsaustausch
(AIA) für Sie bedeuten?
Helvetia ist aufgrund des AIAG (Bundesgesetz über den internatio­
nalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom
18. Dezember 2015) verpflichtet, die nach den jeweils aktuell in
Kraft stehenden AIA-Abkommen zu übermittelnden Informationen
an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiterzuleiten.
Eine Liste der Länder, mit welchen die Schweiz die Einführung
des AIA vereinbart hat (AIA-Partnerstaaten) finden Sie im Internet
unter www.sif.admin.ch > Themen > Internationale Steuerpolitik >
Automatischer Informationsaustausch.
Vom AIA betroffen sind Kunden, welche in einem AIA-Partnerstaat
der Schweiz steuerlich ansässig sind und ein Produkt aus dem
Bereich der Säule 3b mit Sparanteil, ein Prämien- oder Reinvest­
konto oder einen Auszahlungsplan abgeschlossen haben. Bei
Fragen zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit empfehlen wir Ihnen, mit
einem im entsprechenden Staat tätigen und anerkannten Steuer­
berater Rücksprache zu nehmen.
Im Rahmen des AIA werden folgende Daten ausgetauscht:
Bei natürlichen Personen: Name, Anschrift, Ansässigkeits­
staat / en, Steueridentifikationsnummer / n und Geburtsdatum
jeder meldepflichtigen Person
■ Bei Rechtsträgern/juristischen Personen: Name, Anschrift,
Ansässigkeitsstaat/en und Steueridentifikationsnummer / n des
Rechtsträgers sowie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat / en,
Steueridentifikationsnummer / n und Geburtsdatum der be­herr­
schenden Person / en
■ Kontonummer, Kontostand oder -wert (resp. Auflösungs-, Baroder Rückkaufswert bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder
Rentenversicherungsverträgen), Auszahlungen und Name und
Identifikationsnummer des meldenden Versicherers
■
Sieht das anwendbare AIA-Abkommen vor, dass die zu übermittelten Informationen von der empfangenen Behörde für andere
Zwecke als für Steuerzwecke verwendet oder von dieser an ei­
nen Drittstaat weitergeleitet werden dürfen, sofern die zuständige
Behörde des Staates, der die Information übermittelt hat, dieser
Verwendung oder Weiterleitung zustimmt, so erteilt die ESTV nach
entsprechender Prüfung ihre Zustimmung (Art. 15 Abs. 4 AIAG).
Sollen die Informationen an Strafbehörden weitergeleitet werden,
so erteilt die ESTV die Zustimmung im Einvernehmen mit dem
Bundesamt für Justiz. Der meldepflichtigen Person stehen die
Rechte nach dem DSG und nach Art. 19 AIAG zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1
Begriffe
Kunde sind Sie, sobald Sie einen Helvetia Auszahlungsplan bean­
tragen und mit uns abschliessen.
Einmalige Investition ist der Betrag, den Sie bei Vertragsab­
schluss zur Finanzierung der Leistung bezahlen.
Anteilportfolio wird aus dem Sparteil Ihrer einmaligen Investition
finanziert.
Vertragsbestätigung ist die Urkunde, in welcher der Umfang
­unserer Leistungen und Ihre Investition festgehalten sind.
2
Vertragsabschluss
2.1
Wer ist Vertragspartner?
Vertragspartner ist Helvetia Schweizerische Lebensversicherungs­
gesellschaft AG, Basel.
2.2
Wann ist der Vertrag abgeschlossen?
Nach Eingang Ihres Antrages informieren wir Sie so bald wie
möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen. Mit unserer Annahme ist
der Vertrag abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die einmalige
Investition spätestens bei Vertragsbeginn (Valutadatum) gemäss
Ihres Antrages unserem Konto gutgeschrieben ist. Zum Nachweis
erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung. Ihr Vertrag beginnt an dem
in der Vertragsbestätigung angegebenen Datum.
2.3
Wie können Sie Ihren Antrag widerrufen?
Der Widerruf Ihres Antrages ist wirksam, wenn er schriftlich innert
14 Tagen seit der Unterzeichnung des Antrages bei unserem
Hauptsitz in Basel eingegangen ist. Mit der Absendung Ihres
­Widerrufs erlischt der Antrag.
3
Informationen zum Anteilportfolio
3.1
Was ist der Helvetia Auszahlungsplan?
Das Helvetia Auszahlungsplan Anteilportfolio setzt sich normaler­
weise aus Termingeldanlagen sowie Reserve- und Partizipations­
zertifikaten zusammen. Die Termingeldanlagen sind der grösste
Teil, bilden die Basis für die vereinbarten Auszahlungen und wer­
den von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben. Der
Reserveteil wird in Geldmarktzertifikate und der Partizipationsteil
in Partizipationszertifikate investiert, die von Leonteq Securities
AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlas­
sung in Guernsey, emittiert werden. Ausnahmsweise (z.B. bei Be­
endigung der Zusammenarbeit mit Leonteq Securities AG (Zürich)
oder mit Raiffeisen Schweiz Genossenschaft) kann eine vollstän­
dige Umschichtung und Allokation des aktuellen Anteilportfolios
ausschliesslich in Termingeldanlagen oder vergleichbaren Anla­
gen erfolgen.
3.2
Allokation, Kauf und Verkauf von Anteilen
Bei der Allokation wird die Gewichtung der Reserve- und Partizi­
pationszertifikate entsprechend den Marktverhältnissen überprüft
und angepasst. Im Rahmen der Allokation erfolgt durch Helvetia
auch die Investition der Spareinlage in das Anteilportfolio. Die Allo­
kation findet monatlich statt. Kann eine Allokation aus technischen
oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden, findet sie zum
nächstmöglichen Allokationstermin statt. Der Verkauf von Anteilen
erfolgt durch Helvetia ebenfalls monatlich. Der Handel der Anteile
erfolgt spätestens drei Arbeitstage nach dem Allokations- bzw.
Verkaufsdatum. Helvetia behält sich das Recht vor, in Ausnahme­
fällen die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft als Garantiegeberin
gleichwertig zu ersetzen.
3.3
Risikoaufklärung – Emittenten- und Bonitätsrisiko
Die Anlage Ihres Helvetia Auszahlungsplans besteht einerseits
aus Termingeldanlagen, die von Raiffeisen Schweiz Genossen­
schaft ausgegeben und garantiert werden, andererseits aus Zertifi­
katen, welche von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls
handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey, emittiert
werden. Zur Absicherung der Forderungen aus den Zertifikaten
sind sämtliche Zertifikate mit Wertpapieren und Bargeld als Pfand
zu Gunsten von Helvetia hinterlegt, die das Pfand bei einem Aus­
fall verwerten kann.
Indessen bestehen keine direkten Forderungsrechte der aus der
Vertragsbestätigung Anspruchsberechtigten sowohl gegenüber
der Garantin als auch gegenüber der Emittentin.
Helvetia behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die G
­ arantin
der Termingeldanlagen oder die Emittentin gleichwertig zu erset­
zen und die Anlagen mit anderen Gegenparteien fortzuführen. Die
Zahlungsunfähigkeit der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft kann
zum Totalverlust der Termingeldanlagen führen.
3.4
Folgen der Zahlungsunfähigkeit der Garantin
für Ihren Vertrag
Tritt die Zahlungsunfähigkeit der Garantin der Termingeldan­lagen
ein, erlischt Ihr Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistun­
gen aus den Termingeldanlagen.
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Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
4
Anteilgebundener Auszahlungsplan, finanziert mit einmaliger Investition,
Freie Vorsorge (Säule 3b)
4.1
Spareinlage
Die Spareinlage entspricht der bezahlten einmaligen Investition abzüglich der Vertragskosten
(Vertriebs-, Verwaltungskosten) für das erste Vertragsjahr und der Anlagekosten.
4.2
Investition der Spareinlage
Die Spareinlage wird in Termingeldanlagen sowie in Reserve- und in Partizipationszertifikate durch
Helvetia investiert. Die Anlage erfolgt zu den aktuellen Kaufpreisen. Die Anzahl Anteile pro Anlage­
instrument entspricht dem Investitionsbetrag geteilt durch den jeweiligen aktuellen Kaufpreis. Bruch­teile werden auf drei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet.
4.3
Aufwände in den Folgejahren
Die Vertragskosten werden ab dem zweiten Vertragsjahr durch die jeweils fällig werdenden Termingeld­
anlagen finanziert.
4.4
Anteilguthaben
Der Wert der Anteile entspricht dem Rücknahmepreis der Termingeldanlagen sowie der Zertifikate am
Bewertungstag multipliziert mit der jeweiligen Anzahl Anteile. Die Rücknahmepreise entsprechen den
Preisen, die von den jeweiligen Emittenten der Anlageinstrumente aufgrund der für diese Instrumente
geltenden Bedingungen bestimmt werden.
Als Bewertungstag gelten:
das Verkaufsdatum nach dem Jahresstichtag des Vertrages
das Verkaufsdatum nach dem Wirkungsdatum der Kündigung
das Verkaufsdatum vor dem Datum des Vertragsablaufes.
■
■
■
4.5
Vertragliche Leistungen
Ab Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie bis zum Vertragsablauf die im Vertrag vereinbarten
Auszahlungen. Diese vereinbarten Auszahlungen können sich jeweils zum Jahresstichtag erhöhen, falls
die Entwicklung des Anteilportfolios positiv verlaufen ist. Die vereinbarten Zahlungen werden jährlich,
halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erbracht.
4.6
Anteilguthaben bei
Vertragsende
Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs kann ein Anteilguthaben vorhanden sein. Diese Anteile werden zum
Rücknahmepreis verkauft.
4.7
Verpfändung, Abtretung
4.8
Vorbezug
Verpfändung und Abtretung der Leistungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit:
der schriftlichen Form,
der Übergabe der Vertragsbestätigung und
der schriftlichen Anzeige an uns.
■
■
■
Weist Ihr Anteilguthaben einen ausreichend hohen Wert auf, können Sie einen Teil Ihres Anteilgut­
habens vorzeitig beziehen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden abhängig von der Höhe ­
des verbleibenden Anteilguthabens reduziert.
Auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte.
4.9
Kündigung des Vertrages
Sie können Ihren Vertrag unter Beilage der Vertragsbestätigung jederzeit kündigen. Das Wirkungsdatum
der Kündigung entspricht dem Monatsende, das dem Eingang des Kündigungsschreibens bei uns folgt,
sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt angeben.
Bei Kündigung erhalten Sie den Erlös aus dem Verkauf der Anteile des Anteilportfolios. Wir erstatten
Ihnen diesen Betrag unter Verrechnung von allfälligen Darlehen samt Zinsen. Mit der Kündigung erlischt
Ihr Vertrag.
4.10
Darlehen
Wir können Ihnen gegen Verpfändung Ihres Vertrages ein Darlehen gewähren. Die Gewährung des
Darlehens liegt in unserem Ermessen. Die Darlehensbedingungen werden separat festgelegt.
6/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
5
Auszahlung unserer Leistungen
6.3
5. 1
An wen werden die Leistungen überwiesen?
Sowohl während der Aufbau- als auch während der Auszahlungs­
phase untersteht der Wert Ihres Vertrages der kantonalen und
kommunalen Vermögenssteuer.
Der Vertrag ist am schweizerischen Wohnsitz des Anspruchsbe­
rechtigten zu erfüllen. Befinden sich Anspruchsberechtige im Aus­
land, ohne dass Sie einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet
haben, so befindet sich der Erfüllungsort an unserem Sitz. Sämt­
liche Leistungen werden ausschliesslich durch Überweisung auf
ein Bank- oder Postkonto erbracht. Wir können den Kunden als
anspruchsberechtigt betrachten, sofern uns keine andere Person
als anspruchsberechtigt angegeben worden ist.
5.2
Was passiert im Todesfall?
Der Vertrag geht auf Ihre Rechtsnachfolger über. Falls Sie es mit
letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) nicht anders be­
stimmt haben, werden bei Ihrem Tod Ihre Erben (Erbengemein­
schaft) Vertragspartner. Sobald sich die Rechtsnachfolger aus­
weisen können, werden die Auszahlungen bis zum Vertragsende
weitergeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Auszahlungen
zurückbehalten.
Jede Auszahlung besteht steuerlich betrachtet aus einem Kapi­
talrückzahlungsanteil und einem Ertragsanteil. Der Ertrags­anteil
sowie ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben ist zusammen
mit dem übrigen Einkommen zu versteuern (direkte Bundessteuer
und kantonale Einkommenssteuer).
Wir lassen Ihnen einmal jährlich eine Bescheinigung über den
Wert Ihres Vertrages sowie über die Ihnen ausbezahlten Ertragsund Kapitalrückzahlungsanteile zukommen.
6.4
Steuerinformationen für Personen
mit Wohnsitz in der Schweiz
Vorzeitige Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages ist die Differenz zwischen
Leistung und dem noch nicht zurückbezahlten Kapital zusammen
mit dem übrigen Einkommen zu versteuern.
6.5
6
Aufbau- und Auszahlungsphase
Im Falle Ihres Ablebens
6.1Allgemeines
Der steuerbare Ertragsanteil der bis zum Todestag fälligen Aus­
zahlungen wird beim Erblasser als Einkommen erfasst. Der Er­
tragsanteil der Auszahlungen nach dem Todestag ist von den je­
weiligen Erben als Einkommen zu versteuern.
Im Sinne der Aufsichtsverordnung (AVO) handelt es sich bei Ihrem
Helvetia Auszahlungsplan um ein Kapitalisationsgeschäft. Die fol­
genden Informationen über die für Ihren Vertrag massgebenden
Steuerregelungen basieren auf den derzeit geltenden gesetzlichen
Bestimmungen (Stand Juni 2013).
Für die Erben kann der Wert Ihres Vertrages am Todestag der
Erbschaftssteuer beim Kanton und der Gemeinde unterstehen.
In einigen Kantonen ist zusätzlich oder anstelle der Erbschafts­
steuer eine Nachlasssteuer geschuldet. Der Bund kennt keine Erb­
schaftssteuer.
Bei Vertragsabschluss, während der Vertragsdauer oder nach
Vertragsende anfallende Steuern gehen zu Lasten des Versiche­
rungsnehmers bzw. der anspruchsberechtigten Person.
6.6
6.2Vertragsbeginn
Die einmalige Investition untersteht nicht der eidgenössischen
Stempelabgabe.
7/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
Beurteilung der ausländischen Steueransässigkeit
bei der freien Vorsorge, Säule 3b
Sie sind verpflichtet, uns Ihre steuerliche Ansässigkeit zu melden
sowie mitzuteilen, ob Sie eine «U.S. person» sind. Ändert sich
während der Vertragsdauer Ihre gemeldete steuerliche Ansässig­
keit oder werden Sie zur «U.S. person», ist uns dies ebenfalls
unverzüglich mitzuteilen. Weiter sind Sie verpflichtet, im Rahmen
unserer Abklärung zur Beurteilung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit
mitzuwirken. Insbesondere sind die von uns gestellten Fragen und
verlangten Formulare bzw. die Selbstauskunft innert der gesetzten
Frist zu beantworten bzw. an uns zurückzusenden. Diese Meldeund Mitwirkungspflichten gelten sowohl für natürliche als auch für
juristische Personen bzw. Rechtsträger.
7
Vertragliche Beziehungen
7.1
Welches sind die Grundlagen des Vertrages?
Grundlagen Ihres Vertrages bilden Ihr Antrag, die Allgemeinen
­Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsbestätigung.
7.2
Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten?
Es gilt das schweizerische Recht.
Bei Streitfällen anerkennen wir Ihren schweizerischen Wohnsitz
oder den schweizerischen Wohnsitz der anspruchsberechtigten
Person sowie Basel als Gerichtsstand.
In internationalen Verhältnissen regelt das Bundesgesetz über
das internationale Privatrecht sowie das Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent­
scheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Lugano-Überein­
kommen) die Zuständigkeit.
7.3
Wie erfolgen Mitteilungen?
Unsere Mitteilungen an Sie oder Ihre Rechtsnachfolger sind gültig,
wenn sie an die letzte uns angegebene Korrespondenz­adresse
versandt worden sind. Sie können uns auch einen Vertreter be­
nennen, der ermächtigt ist, alle Ihre Verträge betreffenden Rechts­
handlungen vorzunehmen und unsere Mitteilungen in Empfang zu
nehmen.
Für uns bestimmte Mitteilungen sind gültig, wenn sie schriftlich bei
unserem Hauptsitz in Basel eintreffen.
7.4
Was gilt bei Adressänderung?
Melden Sie bitte umgehend jede Adressänderung.
8/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
Stichwortverzeichnis
A
Adressänderung7.4
Allokation
3.1, 3.2
Anteilguthaben
4.4, 4.6, 4.8
D
Darlehen
G
Gerichtsstand7.2
Grundlagen des Vertrages
7.1
K
Kündigung
M
Mitteilungen7.3
S
Spareinlage
Steuern
T
Termingeldanlage
V
Vereinbarte Leistungen
4.5
Verpfändung4.7
Vertragsabschluss
1, 2
Vertragsbeginn
2.2, 6.2
Vertragsbestätigung
1, 2.2, 3.3, 4.7, 4.9, 7.1
Vorbezug4.8
W
Widerruf2.3
Wohnsitz
6, 7.2
Z
Zertifikate
4.10
4.4, 4.9, 6.4
3.2, 4.1, 4.2
6.1, 6.6
9/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016
3.1, 3.3, 3.4, 4.2, 4.3, 4.4
3.1, 3.2, 3.3, 4.2, 4.4
Helvetia Versicherungen
St. Alban-Anlage 26, 4052 Basel
T +41 58 280 1000 (24 h), F +41 58 280 1001
www.helvetia.ch
Ihre Schweizer Versicherung.
12-10646 09.16
Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
Helvetia Auszahlungsplan
Freie Vorsorge (Säule 3b)
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