Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Helvetia Auszahlungsplan Freie Vorsorge (Säule 3b) Ausgabe September 2016 Ihre Schweizer Versicherung. Vorwort Inhaltsübersicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Kundeninformation3 Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Helvetia Auszahlungsplan entschieden haben. Es ist uns wichtig, dass Sie vollumfänglich von den Eigenschaf ten Ihrer neuen Vorsorgelösung profitieren können. Die AGB sind als Nachschlagewerk konzipiert und enthalten nebst einer Inhalts übersicht auch ein Stichwortverzeichnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Helvetia Versicherungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 5 1Begriffe 5 2Vertragsabschluss 5 3 Informationen zum Anteilportfolio 5 4 Anteilgebundener Auszahlungsplan, finanziert mit einmaliger Investition, Freie Vorsorge (Säule 3b) 6 5 Auszahlung unserer Leistungen 7 6 Steuerinformationen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 7 7 Vertragliche Beziehungen 8 Stichwortverzeichnis9 2/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 Kundeninformation 1 Allgemeines In der vorliegenden Kundeninformation finden Sie Angaben über Ihren Vertragspartner, eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte Ihres Vertrages, sowie Hinweise bezüglich des automatischen Informationsaustausches (Art. 14 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuer sachen, AIAG). Detaillierte Informationen finden Sie im Anschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2 Wer ist Ihr Vertragspartner? 4 Welches sind die Grundlagen Ihres Vertrages? Grundlagen Ihres Vertrages bilden der unterzeichnete Antrag, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Ihre Vertragsbestätigung. 5 Wann beginnt und endet Ihr Vertrag? Ihr Vertrag beginnt an dem Tag, der in Ihrer Vertragsbestätigung als Vertragsbeginn bezeichnet ist und endet mit dem in Ihrer Ver tragsbestätigung festgelegten Vertragsablauf. Ihr Vertragspartner ist Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG St. Alban-Anlage 26 4052 Basel. Helvetia ist eine Aktiengesellschaft, hat ihren Sitz in Basel und gehört zur Helvetia Gruppe. 3 Was ist der Helvetia Auszahlungsplan? Der Helvetia Auszahlungsplan ist eine anteilgebundene Kapital anlage, die mit einer einmaligen Investition finanziert wird. Ab Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie bis zum Vertragsende die im Vertrag vereinbarten Auszahlungen. 6 Was müssen Sie über Ihre Leistungspflicht wissen? Die einmalige Investition muss spätestens bei Vertragsbeginn un serem Konto gutgeschrieben sein (Valutadatum). 7 Welche weiteren Pflichten haben Sie? Sie haben die Pflicht, eine Adressänderung sowie eine Änderung der steuerlichen Ansässigkeit (unbeschränkte Steuerpflicht) mit zuteilen. 8 Kündigung Ihres Vertrages Der Helvetia Auszahlungsplan beteiligt Sie an der Wertentwick lung des Helvetia Auszahlungsplan Anteilportfolios. Bei Kurs steigerungen profitieren Sie von einem Wertzuwachs. Bei einem Kursrückgang tragen Sie das Wertminderungsrisiko. Sie können den Helvetia Auszahlungsplan jederzeit kündigen. Helvetia zahlt Ihnen den Erlös aus dem Verkauf der Anteile des Anteilportfolios aus. Bei Kündigung erlischt der Vertrag. Ihre Spareinlage wird durch Helvetia normalerweise in Termingeld anlagen, sowie einen Reserve- und Partizipationsteil investiert. Die Termingeldanlagen bilden die Basis für die in der Vertragsbestäti gung ausgewiesenen vereinbarten Auszahlungen und werden von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben. Der Re serveteil wird in Geldmarktzertifikate und der Partizipationsteil in Partizipationszertifikate investiert, die von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey, emittiert werden. 9 Die vereinbarten Auszahlungen sind durch eine entsprechende Mindest-Rückzahlungsverpflichtung aus Termingeldanlagen sei tens der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft gegenüber Helvetia sichergestellt. Indessen bestehen keine direkten Forderungs rechte der aus dem Vertrag Anspruchsberechtigten gegenüber der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft. Bei entsprechender Entwicklung des Anteilguthabens können sich die vereinbarten Auszahlungen erhöhen. Die Erhöhung erfolgt so, dass die zukünftigen vereinbarten Auszahlungen um den gleichen Betrag angepasst werden. Die erhöhten Auszahlungen gelten für die restliche verbleibende Vertragsdauer als vereinbart. 3/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 Jährliche Informationen über Ihren Vertrag Sie erhalten an jedem Jahresstichtag Ihres Vertrages einen Aus zug über den Stand Ihres Helvetia Auszahlungsplans zugestellt. Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres erhalten Sie zudem als Beilage für Ihre Steuererklärung eine Bescheinigung des steuer baren Anteils Ihrer erhaltenen Auszahlungen sowie den Steuer wert des Anteilportfolios. 10 Wie werden Ihre Daten bearbeitet? 10.1Allgemeines Wir bearbeiten Ihre Daten unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie des AIAG. Danach ist die Datenbearbeitung insbesondere dann zulässig, wenn das DSG oder eine andere Rechtsvorschrift diese erlaubt oder wenn Sie in die Datenbearbeitung eingewilligt haben. Mit Unterzeichnung des Antrages ermächtigen Sie uns somit auch zur Datenbearbeitung im Rahmen der im Antrag befindlichen Einwilligungsklauseln. 10.2Datenbearbeitung «Datenbearbeitung» bedeutet jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren. Ihre Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Gesetze elek tronisch oder physisch geführt und archiviert. Wir bearbeiten Ihre Daten soweit erforderlich für die Vertragsabschlüsse und die Ver trags- und Leistungsabwicklung sowie im Zusammenhang mit Pro duktoptimierungen und für interne Marketingzwecke. Ihre Daten umfassen die uns von Ihnen direkt oder via Vermittler mitgeteilten Daten sowie allenfalls öffentlich zugängliche Daten. So werden beispielsweise Ihre Angaben aus bestehenden Verträgen und Ih rem Antrag bearbeitet. 10.3Datenaustausch Falls erforderlich werden Daten an involvierte Dritte, im In- und Ausland, weitergeleitet. Ein solcher Datenaustausch kann auch innerhalb der Unternehmensgruppe und mit Kooperationspartnern stattfinden. 10.4 Auskunfts- und Berichtigungsrecht Sie haben Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Vorausset zungen Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer ge speicherten oder im Dossier abgelegten Daten. 4/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 10.5 Was kann der automatische Informationsaustausch (AIA) für Sie bedeuten? Helvetia ist aufgrund des AIAG (Bundesgesetz über den internatio nalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom 18. Dezember 2015) verpflichtet, die nach den jeweils aktuell in Kraft stehenden AIA-Abkommen zu übermittelnden Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiterzuleiten. Eine Liste der Länder, mit welchen die Schweiz die Einführung des AIA vereinbart hat (AIA-Partnerstaaten) finden Sie im Internet unter www.sif.admin.ch > Themen > Internationale Steuerpolitik > Automatischer Informationsaustausch. Vom AIA betroffen sind Kunden, welche in einem AIA-Partnerstaat der Schweiz steuerlich ansässig sind und ein Produkt aus dem Bereich der Säule 3b mit Sparanteil, ein Prämien- oder Reinvest konto oder einen Auszahlungsplan abgeschlossen haben. Bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit empfehlen wir Ihnen, mit einem im entsprechenden Staat tätigen und anerkannten Steuer berater Rücksprache zu nehmen. Im Rahmen des AIA werden folgende Daten ausgetauscht: Bei natürlichen Personen: Name, Anschrift, Ansässigkeits staat / en, Steueridentifikationsnummer / n und Geburtsdatum jeder meldepflichtigen Person ■ Bei Rechtsträgern/juristischen Personen: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat/en und Steueridentifikationsnummer / n des Rechtsträgers sowie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat / en, Steueridentifikationsnummer / n und Geburtsdatum der beherr schenden Person / en ■ Kontonummer, Kontostand oder -wert (resp. Auflösungs-, Baroder Rückkaufswert bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen), Auszahlungen und Name und Identifikationsnummer des meldenden Versicherers ■ Sieht das anwendbare AIA-Abkommen vor, dass die zu übermittelten Informationen von der empfangenen Behörde für andere Zwecke als für Steuerzwecke verwendet oder von dieser an ei nen Drittstaat weitergeleitet werden dürfen, sofern die zuständige Behörde des Staates, der die Information übermittelt hat, dieser Verwendung oder Weiterleitung zustimmt, so erteilt die ESTV nach entsprechender Prüfung ihre Zustimmung (Art. 15 Abs. 4 AIAG). Sollen die Informationen an Strafbehörden weitergeleitet werden, so erteilt die ESTV die Zustimmung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Justiz. Der meldepflichtigen Person stehen die Rechte nach dem DSG und nach Art. 19 AIAG zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Begriffe Kunde sind Sie, sobald Sie einen Helvetia Auszahlungsplan bean tragen und mit uns abschliessen. Einmalige Investition ist der Betrag, den Sie bei Vertragsab schluss zur Finanzierung der Leistung bezahlen. Anteilportfolio wird aus dem Sparteil Ihrer einmaligen Investition finanziert. Vertragsbestätigung ist die Urkunde, in welcher der Umfang unserer Leistungen und Ihre Investition festgehalten sind. 2 Vertragsabschluss 2.1 Wer ist Vertragspartner? Vertragspartner ist Helvetia Schweizerische Lebensversicherungs gesellschaft AG, Basel. 2.2 Wann ist der Vertrag abgeschlossen? Nach Eingang Ihres Antrages informieren wir Sie so bald wie möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen. Mit unserer Annahme ist der Vertrag abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die einmalige Investition spätestens bei Vertragsbeginn (Valutadatum) gemäss Ihres Antrages unserem Konto gutgeschrieben ist. Zum Nachweis erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung. Ihr Vertrag beginnt an dem in der Vertragsbestätigung angegebenen Datum. 2.3 Wie können Sie Ihren Antrag widerrufen? Der Widerruf Ihres Antrages ist wirksam, wenn er schriftlich innert 14 Tagen seit der Unterzeichnung des Antrages bei unserem Hauptsitz in Basel eingegangen ist. Mit der Absendung Ihres Widerrufs erlischt der Antrag. 3 Informationen zum Anteilportfolio 3.1 Was ist der Helvetia Auszahlungsplan? Das Helvetia Auszahlungsplan Anteilportfolio setzt sich normaler weise aus Termingeldanlagen sowie Reserve- und Partizipations zertifikaten zusammen. Die Termingeldanlagen sind der grösste Teil, bilden die Basis für die vereinbarten Auszahlungen und wer den von der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ausgegeben. Der Reserveteil wird in Geldmarktzertifikate und der Partizipationsteil in Partizipationszertifikate investiert, die von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlas sung in Guernsey, emittiert werden. Ausnahmsweise (z.B. bei Be endigung der Zusammenarbeit mit Leonteq Securities AG (Zürich) oder mit Raiffeisen Schweiz Genossenschaft) kann eine vollstän dige Umschichtung und Allokation des aktuellen Anteilportfolios ausschliesslich in Termingeldanlagen oder vergleichbaren Anla gen erfolgen. 3.2 Allokation, Kauf und Verkauf von Anteilen Bei der Allokation wird die Gewichtung der Reserve- und Partizi pationszertifikate entsprechend den Marktverhältnissen überprüft und angepasst. Im Rahmen der Allokation erfolgt durch Helvetia auch die Investition der Spareinlage in das Anteilportfolio. Die Allo kation findet monatlich statt. Kann eine Allokation aus technischen oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden, findet sie zum nächstmöglichen Allokationstermin statt. Der Verkauf von Anteilen erfolgt durch Helvetia ebenfalls monatlich. Der Handel der Anteile erfolgt spätestens drei Arbeitstage nach dem Allokations- bzw. Verkaufsdatum. Helvetia behält sich das Recht vor, in Ausnahme fällen die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft als Garantiegeberin gleichwertig zu ersetzen. 3.3 Risikoaufklärung – Emittenten- und Bonitätsrisiko Die Anlage Ihres Helvetia Auszahlungsplans besteht einerseits aus Termingeldanlagen, die von Raiffeisen Schweiz Genossen schaft ausgegeben und garantiert werden, andererseits aus Zertifi katen, welche von Leonteq Securities AG (Zürich), gegebenenfalls handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Guernsey, emittiert werden. Zur Absicherung der Forderungen aus den Zertifikaten sind sämtliche Zertifikate mit Wertpapieren und Bargeld als Pfand zu Gunsten von Helvetia hinterlegt, die das Pfand bei einem Aus fall verwerten kann. Indessen bestehen keine direkten Forderungsrechte der aus der Vertragsbestätigung Anspruchsberechtigten sowohl gegenüber der Garantin als auch gegenüber der Emittentin. Helvetia behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die G arantin der Termingeldanlagen oder die Emittentin gleichwertig zu erset zen und die Anlagen mit anderen Gegenparteien fortzuführen. Die Zahlungsunfähigkeit der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft kann zum Totalverlust der Termingeldanlagen führen. 3.4 Folgen der Zahlungsunfähigkeit der Garantin für Ihren Vertrag Tritt die Zahlungsunfähigkeit der Garantin der Termingeldanlagen ein, erlischt Ihr Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistun gen aus den Termingeldanlagen. 5/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 4 Anteilgebundener Auszahlungsplan, finanziert mit einmaliger Investition, Freie Vorsorge (Säule 3b) 4.1 Spareinlage Die Spareinlage entspricht der bezahlten einmaligen Investition abzüglich der Vertragskosten (Vertriebs-, Verwaltungskosten) für das erste Vertragsjahr und der Anlagekosten. 4.2 Investition der Spareinlage Die Spareinlage wird in Termingeldanlagen sowie in Reserve- und in Partizipationszertifikate durch Helvetia investiert. Die Anlage erfolgt zu den aktuellen Kaufpreisen. Die Anzahl Anteile pro Anlage instrument entspricht dem Investitionsbetrag geteilt durch den jeweiligen aktuellen Kaufpreis. Bruchteile werden auf drei Dezimalstellen nach dem Komma gerundet. 4.3 Aufwände in den Folgejahren Die Vertragskosten werden ab dem zweiten Vertragsjahr durch die jeweils fällig werdenden Termingeld anlagen finanziert. 4.4 Anteilguthaben Der Wert der Anteile entspricht dem Rücknahmepreis der Termingeldanlagen sowie der Zertifikate am Bewertungstag multipliziert mit der jeweiligen Anzahl Anteile. Die Rücknahmepreise entsprechen den Preisen, die von den jeweiligen Emittenten der Anlageinstrumente aufgrund der für diese Instrumente geltenden Bedingungen bestimmt werden. Als Bewertungstag gelten: das Verkaufsdatum nach dem Jahresstichtag des Vertrages das Verkaufsdatum nach dem Wirkungsdatum der Kündigung das Verkaufsdatum vor dem Datum des Vertragsablaufes. ■ ■ ■ 4.5 Vertragliche Leistungen Ab Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie bis zum Vertragsablauf die im Vertrag vereinbarten Auszahlungen. Diese vereinbarten Auszahlungen können sich jeweils zum Jahresstichtag erhöhen, falls die Entwicklung des Anteilportfolios positiv verlaufen ist. Die vereinbarten Zahlungen werden jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erbracht. 4.6 Anteilguthaben bei Vertragsende Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs kann ein Anteilguthaben vorhanden sein. Diese Anteile werden zum Rücknahmepreis verkauft. 4.7 Verpfändung, Abtretung 4.8 Vorbezug Verpfändung und Abtretung der Leistungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit: der schriftlichen Form, der Übergabe der Vertragsbestätigung und der schriftlichen Anzeige an uns. ■ ■ ■ Weist Ihr Anteilguthaben einen ausreichend hohen Wert auf, können Sie einen Teil Ihres Anteilgut habens vorzeitig beziehen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden abhängig von der Höhe des verbleibenden Anteilguthabens reduziert. Auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte. 4.9 Kündigung des Vertrages Sie können Ihren Vertrag unter Beilage der Vertragsbestätigung jederzeit kündigen. Das Wirkungsdatum der Kündigung entspricht dem Monatsende, das dem Eingang des Kündigungsschreibens bei uns folgt, sofern Sie keinen späteren Zeitpunkt angeben. Bei Kündigung erhalten Sie den Erlös aus dem Verkauf der Anteile des Anteilportfolios. Wir erstatten Ihnen diesen Betrag unter Verrechnung von allfälligen Darlehen samt Zinsen. Mit der Kündigung erlischt Ihr Vertrag. 4.10 Darlehen Wir können Ihnen gegen Verpfändung Ihres Vertrages ein Darlehen gewähren. Die Gewährung des Darlehens liegt in unserem Ermessen. Die Darlehensbedingungen werden separat festgelegt. 6/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 5 Auszahlung unserer Leistungen 6.3 5. 1 An wen werden die Leistungen überwiesen? Sowohl während der Aufbau- als auch während der Auszahlungs phase untersteht der Wert Ihres Vertrages der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Der Vertrag ist am schweizerischen Wohnsitz des Anspruchsbe rechtigten zu erfüllen. Befinden sich Anspruchsberechtige im Aus land, ohne dass Sie einen Vertreter in der Schweiz bezeichnet haben, so befindet sich der Erfüllungsort an unserem Sitz. Sämt liche Leistungen werden ausschliesslich durch Überweisung auf ein Bank- oder Postkonto erbracht. Wir können den Kunden als anspruchsberechtigt betrachten, sofern uns keine andere Person als anspruchsberechtigt angegeben worden ist. 5.2 Was passiert im Todesfall? Der Vertrag geht auf Ihre Rechtsnachfolger über. Falls Sie es mit letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) nicht anders be stimmt haben, werden bei Ihrem Tod Ihre Erben (Erbengemein schaft) Vertragspartner. Sobald sich die Rechtsnachfolger aus weisen können, werden die Auszahlungen bis zum Vertragsende weitergeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Auszahlungen zurückbehalten. Jede Auszahlung besteht steuerlich betrachtet aus einem Kapi talrückzahlungsanteil und einem Ertragsanteil. Der Ertragsanteil sowie ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben ist zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern (direkte Bundessteuer und kantonale Einkommenssteuer). Wir lassen Ihnen einmal jährlich eine Bescheinigung über den Wert Ihres Vertrages sowie über die Ihnen ausbezahlten Ertragsund Kapitalrückzahlungsanteile zukommen. 6.4 Steuerinformationen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Vorzeitige Kündigung Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages ist die Differenz zwischen Leistung und dem noch nicht zurückbezahlten Kapital zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern. 6.5 6 Aufbau- und Auszahlungsphase Im Falle Ihres Ablebens 6.1Allgemeines Der steuerbare Ertragsanteil der bis zum Todestag fälligen Aus zahlungen wird beim Erblasser als Einkommen erfasst. Der Er tragsanteil der Auszahlungen nach dem Todestag ist von den je weiligen Erben als Einkommen zu versteuern. Im Sinne der Aufsichtsverordnung (AVO) handelt es sich bei Ihrem Helvetia Auszahlungsplan um ein Kapitalisationsgeschäft. Die fol genden Informationen über die für Ihren Vertrag massgebenden Steuerregelungen basieren auf den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Stand Juni 2013). Für die Erben kann der Wert Ihres Vertrages am Todestag der Erbschaftssteuer beim Kanton und der Gemeinde unterstehen. In einigen Kantonen ist zusätzlich oder anstelle der Erbschafts steuer eine Nachlasssteuer geschuldet. Der Bund kennt keine Erb schaftssteuer. Bei Vertragsabschluss, während der Vertragsdauer oder nach Vertragsende anfallende Steuern gehen zu Lasten des Versiche rungsnehmers bzw. der anspruchsberechtigten Person. 6.6 6.2Vertragsbeginn Die einmalige Investition untersteht nicht der eidgenössischen Stempelabgabe. 7/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 Beurteilung der ausländischen Steueransässigkeit bei der freien Vorsorge, Säule 3b Sie sind verpflichtet, uns Ihre steuerliche Ansässigkeit zu melden sowie mitzuteilen, ob Sie eine «U.S. person» sind. Ändert sich während der Vertragsdauer Ihre gemeldete steuerliche Ansässig keit oder werden Sie zur «U.S. person», ist uns dies ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Weiter sind Sie verpflichtet, im Rahmen unserer Abklärung zur Beurteilung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit mitzuwirken. Insbesondere sind die von uns gestellten Fragen und verlangten Formulare bzw. die Selbstauskunft innert der gesetzten Frist zu beantworten bzw. an uns zurückzusenden. Diese Meldeund Mitwirkungspflichten gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen bzw. Rechtsträger. 7 Vertragliche Beziehungen 7.1 Welches sind die Grundlagen des Vertrages? Grundlagen Ihres Vertrages bilden Ihr Antrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsbestätigung. 7.2 Welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten? Es gilt das schweizerische Recht. Bei Streitfällen anerkennen wir Ihren schweizerischen Wohnsitz oder den schweizerischen Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person sowie Basel als Gerichtsstand. In internationalen Verhältnissen regelt das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht sowie das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent scheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Lugano-Überein kommen) die Zuständigkeit. 7.3 Wie erfolgen Mitteilungen? Unsere Mitteilungen an Sie oder Ihre Rechtsnachfolger sind gültig, wenn sie an die letzte uns angegebene Korrespondenzadresse versandt worden sind. Sie können uns auch einen Vertreter be nennen, der ermächtigt ist, alle Ihre Verträge betreffenden Rechts handlungen vorzunehmen und unsere Mitteilungen in Empfang zu nehmen. Für uns bestimmte Mitteilungen sind gültig, wenn sie schriftlich bei unserem Hauptsitz in Basel eintreffen. 7.4 Was gilt bei Adressänderung? Melden Sie bitte umgehend jede Adressänderung. 8/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 Stichwortverzeichnis A Adressänderung7.4 Allokation 3.1, 3.2 Anteilguthaben 4.4, 4.6, 4.8 D Darlehen G Gerichtsstand7.2 Grundlagen des Vertrages 7.1 K Kündigung M Mitteilungen7.3 S Spareinlage Steuern T Termingeldanlage V Vereinbarte Leistungen 4.5 Verpfändung4.7 Vertragsabschluss 1, 2 Vertragsbeginn 2.2, 6.2 Vertragsbestätigung 1, 2.2, 3.3, 4.7, 4.9, 7.1 Vorbezug4.8 W Widerruf2.3 Wohnsitz 6, 7.2 Z Zertifikate 4.10 4.4, 4.9, 6.4 3.2, 4.1, 4.2 6.1, 6.6 9/10 | Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan – Ausgabe September 2016 3.1, 3.3, 3.4, 4.2, 4.3, 4.4 3.1, 3.2, 3.3, 4.2, 4.4 Helvetia Versicherungen St. Alban-Anlage 26, 4052 Basel T +41 58 280 1000 (24 h), F +41 58 280 1001 www.helvetia.ch Ihre Schweizer Versicherung. 12-10646 09.16 Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel Helvetia Auszahlungsplan Freie Vorsorge (Säule 3b) Ausgabe September 2016
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