Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission schlägt modernisierte und verschärfte Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor Brüssel, 28. September 2016 Vorschlag für verbesserte Ausfuhrkontrollen würde Modernisierung und Vereinfachung des Systems zur Reaktion auf neue Risiken bedeuten. Die Europäische Kommission schlägt heute eine Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für bestimmte Güter und Technologien vor, die einerseits für legitime zivile Zwecke andererseits aber auch für schwere Verletzungen der Menschenrechte, terroristische Handlungen oder die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden können. Ein wichtiges Element des heutigen Vorschlags ist der neue Aspekt der „menschlichen Sicherheit“, um den die Ausfuhrkontrollen bereichert werden. Dadurch sollen Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit bestimmten Technologien für digitale Überwachung verhindert werden. Außerdem werden durch den Vorschlag die bestehenden Regelungen zu Ausfuhrkontrollen vereinfacht und harmonisiert, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Ausführer aus der EU und die nationalen Behörden zu verringern. Diese Ausfuhrkontrollen sind Ausdruck des internationalen Einsatzes der EU für Frieden und Sicherheit. „Wir leben in turbulenten Zeiten. Die Wahrung des Friedens und der Schutz der Menschenrechte sind Kernziele der EU, und unsere Handelspolitik spielt dafür eine wesentliche Rolle. Daher schlagen wir ein Paket moderner Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass Ausfuhren nicht dazu missbraucht werden, die internationale Sicherheit zu bedrohen oder die Menschenrechte auszuhöhlen“, sagte die Handelskommissarin Cecilia Malmström. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Maß an Sicherheit und angemessener Transparenz einerseits und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie dem legalen Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck andererseits herzustellen. Das Aufkommen etwa von speziell entwickelter Überwachungstechnologie wie Überwachungsstellen und Systemen für Vorratsdatenspeicherung macht Regelungen unerlässlich, die den EU-Behörden das Unterbinden von Ausfuhren ermöglichen, wenn Hinweise auf einen Missbrauch dieser Ausfuhren für Menschenrechtsverletzungen, zur Repression oder für einen bewaffneten Konflikt bestehen. Die Kommission schlägt bei den Ausfuhrkontrollen insbesondere folgende Verbesserungen vor: - mehr Effizienz: Vereinfachung der Verwaltung der Kontrollen durch Optimierung der Genehmigungsverfahren, durch Einführung allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union und durch vereinfachte Kontrollen der Weitergabe von Technologie unter Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit und einer angemessenen Transparenz, um einen Missbrauch der ausgeführten Güter zu verhindern, - mehr Kohärenz: Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Maßes an Kontrollen beispielsweise durch Harmonisierung der Kontrollen der Durchfuhr und Vermittlung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sowie der technischen Unterstützung im Zusammenhang mit solchen Gütern, - mehr Wirksamkeit: z. B. durch die Einführung spezifischer Bestimmungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für terroristische Handlungen. Hintergrund Die Initiative baut auf einer politischen Vereinbarung aus dem Jahr 2014 auf, in der das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission anerkannten, „wie wichtig es ist, die Wirksamkeit und Kohärenz der strategischen Ausfuhrkontrolle der EU ständig zu verbessern“, und der Auffassung waren, dass „eine Modernisierung [...] des Systems erforderlich [ist], um mit den neuen Bedrohungen und raschen technologischen Veränderungen Schritt halten zu können“ . Die EU ist einer der größten Hersteller und Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und ein bedeutender Akteur im Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Das Ausfuhrkontrollregime der EU entstand Ende der Neunzigerjahre und wurde im letzten Jahrzehnt nach und nach verschärft, insbesondere aufgrund der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus dem Dezember 2003. Die geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 dient der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der EU und ermöglicht – bis auf einige Ausnahmen -– den freien Verkehr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der EU. Der Anhang der Verordnung enthält eine gemeinsame Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die der Kontrolle unterliegen. Hierzu zählen Güter und Technologien wie Kernreaktoren, kryogenische Kühler, Sprengstoffe, Überwachungssysteme und -ausrüstung sowie Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien dienen können. In der Verordnung sind Grundprinzipien und einheitliche Vorschriften für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Diese Vorschriften bedürfen einer Aktualisierung. Über den Vorschlag der Kommission wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens entschieden. Weitere Informationen - Wortlaut des Kommissionsvorschlags einschließlich der Anhänge - Ausfuhrkontrollregime der EU - Zusammenfassung der Folgenabschätzung IP/16/3190 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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