Kommission schlägt modernisierte und verschärfte

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission schlägt modernisierte und verschärfte Ausfuhrkontrollen für
Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor
Brüssel, 28. September 2016
Vorschlag für verbesserte Ausfuhrkontrollen würde Modernisierung und Vereinfachung des
Systems zur Reaktion auf neue Risiken bedeuten.
Die Europäische Kommission schlägt heute eine Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für bestimmte
Güter und Technologien vor, die einerseits für legitime zivile Zwecke andererseits aber auch für
schwere Verletzungen der Menschenrechte, terroristische Handlungen oder die Entwicklung von
Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden können. Ein wichtiges Element des heutigen Vorschlags
ist der neue Aspekt der „menschlichen Sicherheit“, um den die Ausfuhrkontrollen bereichert werden.
Dadurch sollen Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit bestimmten Technologien
für digitale Überwachung verhindert werden. Außerdem werden durch den Vorschlag die bestehenden
Regelungen zu Ausfuhrkontrollen vereinfacht und harmonisiert, um den zeitlichen und finanziellen
Aufwand für Ausführer aus der EU und die nationalen Behörden zu verringern. Diese Ausfuhrkontrollen
sind Ausdruck des internationalen Einsatzes der EU für Frieden und Sicherheit.
„Wir leben in turbulenten Zeiten. Die Wahrung des Friedens und der Schutz der Menschenrechte sind
Kernziele der EU, und unsere Handelspolitik spielt dafür eine wesentliche Rolle. Daher schlagen wir ein
Paket moderner Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass Ausfuhren nicht dazu missbraucht
werden, die internationale Sicherheit zu bedrohen oder die Menschenrechte auszuhöhlen“, sagte die
Handelskommissarin Cecilia Malmström.
Der Vorschlag zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Maß an Sicherheit und
angemessener Transparenz einerseits und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Unternehmen sowie dem legalen Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck andererseits
herzustellen. Das Aufkommen etwa von speziell entwickelter Überwachungstechnologie wie
Überwachungsstellen und Systemen für Vorratsdatenspeicherung macht Regelungen unerlässlich, die
den EU-Behörden das Unterbinden von Ausfuhren ermöglichen, wenn Hinweise auf einen Missbrauch
dieser Ausfuhren für Menschenrechtsverletzungen, zur Repression oder für einen bewaffneten Konflikt
bestehen.
Die Kommission schlägt bei den Ausfuhrkontrollen insbesondere folgende Verbesserungen vor:
- mehr Effizienz: Vereinfachung der Verwaltung der Kontrollen durch Optimierung der
Genehmigungsverfahren, durch Einführung allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union und
durch vereinfachte Kontrollen der Weitergabe von Technologie unter Gewährleistung eines hohen
Maßes an Sicherheit und einer angemessenen Transparenz, um einen Missbrauch der ausgeführten
Güter zu verhindern,
- mehr Kohärenz: Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Maßes an Kontrollen beispielsweise
durch Harmonisierung der Kontrollen der Durchfuhr und Vermittlung von Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck sowie der technischen Unterstützung im Zusammenhang mit solchen Gütern,
- mehr Wirksamkeit: z. B. durch die Einführung spezifischer Bestimmungen zur Verhinderung des
Missbrauchs von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für terroristische Handlungen.
Hintergrund
Die Initiative baut auf einer politischen Vereinbarung aus dem Jahr 2014 auf, in der das Europäische
Parlament, der Rat und die Kommission anerkannten, „wie wichtig es ist, die Wirksamkeit und
Kohärenz der strategischen Ausfuhrkontrolle der EU ständig zu verbessern“, und der Auffassung waren,
dass „eine Modernisierung [...] des Systems erforderlich [ist], um mit den neuen Bedrohungen und
raschen technologischen Veränderungen Schritt halten zu können“ .
Die EU ist einer der größten Hersteller und Ausführer von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
und ein bedeutender Akteur im Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Das
Ausfuhrkontrollregime der EU entstand Ende der Neunzigerjahre und wurde im letzten Jahrzehnt nach
und nach verschärft, insbesondere aufgrund der Strategie der EU gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen aus dem Dezember 2003. Die geltende Verordnung (EG) Nr. 428/2009
dient der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der EU und ermöglicht – bis auf einige
Ausnahmen -– den freien Verkehr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der EU. Der
Anhang der Verordnung enthält eine gemeinsame Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck,
die der Kontrolle unterliegen. Hierzu zählen Güter und Technologien wie Kernreaktoren, kryogenische
Kühler, Sprengstoffe, Überwachungssysteme und -ausrüstung sowie Chemikalien, die als
Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien dienen können. In der Verordnung sind Grundprinzipien und
einheitliche Vorschriften für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der Durchfuhr und der
Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Diese Vorschriften bedürfen
einer Aktualisierung.
Über den Vorschlag der Kommission wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament im Wege des
ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens entschieden.
Weitere Informationen
- Wortlaut des Kommissionsvorschlags einschließlich der Anhänge
- Ausfuhrkontrollregime der EU
- Zusammenfassung der Folgenabschätzung
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