Sportausschuss Ausschreibung für die 27. Hamburger BCDE-Meisterschaften Veranstalter: Hamburger Tisch-Tennis-Verband e.V. Ausrichter: TTG 207 Turnierleitung: TTG 207 und Mitglieder des Sportausschusses Termine: Samstag, 08. Oktober 2016 Herren D 9:00 Uhr Hallenöffnung, 9:30 Uhr Anmeldeschluss, 10:00 Uhr Turnierbeginn Herren C 12:00 Uhr Anmeldeschluss, 12:30 Uhr Turnierbeginn Sonntag, 09. Oktober 2016 Herren B, Damen B 9:00 Uhr Hallenöffnung, 9:30 Uhr Anmeldeschluss, 10:00 Uhr Turnierbeginn Damen C, Damen D, Herren E 12:00 Uhr Anmeldeschluss, 12:30 Uhr Turnierbeginn Spielort: Sportcentrum Sachsenweg, Sachsenweg 91 Oberschiedsrichter: Wolfgang Dreier, VSR-A Schiedsrichter: Die Teilnehmer zählen selbst. Schiedsgericht: Wird am Turniertag ernannt. Startberechtigung: Offen für den HTTV. Der Start ist nur in der am Turniertag aktuellen Leistungsklasse zulässig. Spieler/innen im Jugendalter, die eine Turnier- oder Stammspielerfreigabe für den Erwachsenenbereich haben, sind in der dort angegebenen Leistungsklasse startberechtigt. Spieler/innen im Schüleralter sind nicht startberechtigt. Regeln: Es gelten die Regeln der ITTF, die WO des DTTB, die EDB des HTTV zur WO des DTTB sowie die Durchführungsbestimmungen für die BCDE-Meisterschaften. Austragungssysteme: Herren B, C, D Einzel: Vorrunde im Gruppensystem a mind. 4 Spieler Endrunde der Ersten und Zweiten im einfachen KO-System. Doppel: Endrunde im einfachen KO-System Damen D, Herren E Einzel: Vorrunde im Gruppensystem a mind. 4 Spieler Platz 1 und 2 in Haupt-, Platz 3 und ggf. weitere in Nebenrunde. Die Endrunden von Haupt- und Nebenrunde werden im einfachen KO-System fortgesetzt. Doppel: Vorrunde in 3(4)er-Gruppen. Endrunde der Ersten und Zweiten im einfachen KO-System. Damen B, Damen C Einzel: Vorrunde in (mind.) Vierergruppen Endrunde der Ersten und Zweiten im einfachen KO-System. Doppel: Vorrunde in 3(4)er-Gruppen. Endrunde der Ersten und Zweiten im einfachen KO-System. Gewinnsätze: Im Einzel und im Doppel wird über drei Gewinnsätze gespielt. Material: Gespielt wird an 21 Tischen mit GEWO*** 40mm Bällen aus Zelluloid. Meldungen: vereinsweise über den Online-Service unter tt-maximus mit folgender zusätzlicher Angabe: Doppelpartner (Doppelpaarungen werden nur zugelassen, wenn beide Spieler von ihren Vereinen gemeldet wurden. Wird keine Teilnahme an der Doppelkonkurrenz gewünscht, ist dies ausdrücklich zu vermerken, da ansonsten Doppelpaarungen zusammengestellt werden.) Achtung! Werden Vereine telefonisch oder schriftlich durch den HTTV benachrichtigt, weil sie nicht rechtzeitig bis zum Meldeschluss ihre Meldung abgegeben haben und holen sie ihre Meldung aufgrund dieser Benachrichtigung noch bis zur Auslosung nach, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,- erhoben. Startgeld: € 12,- je Teilnehmer. Das Startgeld wird den Vereinen bargeldlos in Rechnung gestellt. Die Meldung verpflichtet zur Zahlung. Nicht ordnungsgemäße Meldungen werden mit € 5,- in Rechnung gestellt. Meldeschluss: Mittwoch, 28. September 2016, 18.00 Uhr Eingang HTTVGeschäftstelle Nachmeldungen: Nachmeldungen können gegen eine Nachmeldegebühr von € 3,- bis zum 06.10.2016, 14.00 Uhr zugelassen werden. Einteilung: Die Erstellung der Spielstärkenreihenfolge erfolgt am Donnerstag, 29. September 2016. Sie wird anschließend bei TT-maximus sowie nachfolgend in den Verbandsmitteilungen veröffentlicht. Die Gruppeneinteilung erfolgt jeweils am Tag der Veranstaltung. Preise: Die Plätze 1 bis 3 jeder Konkurrenz erhalten Medaillen und Urkunden. Sonstiges: Absagen müssen der HTTV-Geschäftsstelle bis Mittwoch, 05.10.2016, 18.00 Uhr vorliegen. Spätere Absagen werden nur bis Mittwoch, 12.10.2016 (18.00 Uhr Eingang HTTV-Geschäftsstelle) anerkannt, wenn der Grund nicht vom Aktiven zu vertreten ist und angemessen (z.B. ärztliches Attest) nachgewiesen wird. Wird der Nachweis nicht erbracht, und/oder erfolgt die Absage nicht fristgerecht, wird eine Strafgebühr i.H.v. € 12,- je Spieler erhoben, die dem Verein bargeldlos in Rechnung gestellt wird. Die Spieler und Vereine erkennen mit der Meldung diese Ausschreibung ausdrücklich an. Darüber hinaus verpflichten sich die meldenden Vereine zur Zahlung des Startgeldes und der ggf. anfallenden Strafgebühren. Ein Imbiss ist vorhanden. Der Sportausschuss behält sich Änderungen ausdrücklich vor. gez. Karsten Reinecke, Sportwart
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