RS Schömberg Schillerstr.35 72355 Schömberg Telefon:07427/9401-0 Fax:07427/9401-20 [email protected] Realschule Schömberg September 2016 An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Realschule Schömberg Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, mit diesem Schreiben der Realschule Schömberg grüße ich Sie herzlich zum Schuljahr 2016/17, in das wir gut und ohne größere Anlaufschwierigkeiten gestartet sind. Zunächst ein herzliches Dankeschön für die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler. Zur Situation der Schule zu Beginn des Schuljahres Herr Sieger ging in den Ruhestand. Wir wünschen ihm alles Gute. Frau Graf und Herr Jessen haben unsere Schule auf eigenen Wunsch hin verlassen, auch diesen beiden alles Gute. Unsere langjährige und geschätzte Religionslehrerin Monika Koch ist leider verstorben und hinterlässt bei uns eine große Lücke und tiefe Trauer. Wir werden sie in bester Erinnerung behalten. Neu bei uns begrüßen wir Frau Papp (D, MuM, Rk), Frau Bischof (Mu, E, F), Frau Wick (E, Et), Frau Amann (Sp), Frau Lang und Herr Dehner (je Rk) sowie Frau Landwehr (G, E). Derzeit besuchen knapp 300 Schülerinnen und Schüler die Realschule Schömberg, die in 13 Klassen und von 28 Lehrerinnen und Lehrern sowie einer Lehramtsanwärterin unterrichtet werden. Mit diesem Schuljahr greift ein neuer Bildungsplan, zunächst für die Klassen 5 und 6. Wir haben nunmehr die Möglichkeit, in verschiedenen Niveaustufen noch individueller auf die Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler einzugehen. Auf diese Neuerungen sind wir bestens vorbereitet und freuen uns, unser Angebot nun noch breiter aufstellen zu können. Schulsozialarbeit, Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Ganztagesbetreuung (GTB) Die Schulsozialarbeit unterstützt uns tatkräftig bei unserer täglichen pädagogischen Arbeit. Zurzeit sind dort Frau Eberhardt und Herr Felde hauptverantwortlich tätig. Erreichbar ist die Schulsozialarbeit unter der Nummer 07427/9401-23. Mittagessen wird für Ihr Kind von Montag bis Donnerstag in unserer Mensa angeboten. Hier achten wir natürlich auf gesunde und abwechslungsreiche Kost. Unsere optionale Hausaufgaben- und Ganztagesbetreuung wurde zu diesem Schuljahr bis 16.00 Uhr ausgeweitet und stellt somit eine ideale Ergänzung zur schulischen Betreuung dar. Optional bedeutet, dass die GTB nicht verpflichtend ist für alle, aber immer dann greift, wenn Sie Bedarf haben. Somit stimmen wir Ihre Bedürfnisse optimal mit unseren Angeboten ab. Nähere Informationen zur Arbeit der Schulsozialarbeit, zum Mittagessen (Speisepläne etc.) und der Hausaufgaben- sowie Ganztagesbetreuung entnehmen Sie bitte unserer Homepage (www.rs-schömberg.de) oder wenden sich direkt per Telefon an die Schulsozialarbeit. Termine im Schuljahr 2016/17 Wichtige Termine und Bekanntgaben sind unten aufgelistet, damit Sie frühzeitig über Wichtiges informiert sind. 1. Die Themenorientierten Projekte (TOP’e) finden in Blöcken statt. Mit Einführung des neuen Bildungsplans reduzieren sie sich jedoch jährlich. An der Realschule wird die Kompetenzanalyse AC wie gewohnt in Klasse 8 durchgeführt. ........................... 2. 3. Die landesweiten Lernstandserhebungen in Klasse 5 und 8 werden ebenfalls weiterhin durchgeführt. Betroffene SchülerInnen und Eltern erhalten hierzu gesonderte Informationen. Termine der Abschlussprüfung im Schuljahr 2016/17 sowie weitere Informationen hierzu für SchülerInnen und Eltern sind im Internbereich auf unserer Homepage zu finden. Schülerversicherung Die Vordrucke zur Schülerversicherung erhalten Ihre Kinder immer zu Schuljahresbeginn. Hierzu einige Hinweise: Besonders in den Klassen, in denen Abschlussfahrten, Schullandheimaufenthalte, Erkundung von sozialen Bereichen oder eine Arbeitsplatzerkundung (Kl.9) durchgeführt werden, empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen, weil mit dieser Zusatzversicherung eigenwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen des Schulbesuches, z.B. während der Mittagspause oder bei Schulveranstaltungen (Besorgungsgänge unabhängig von der Aufsicht des Lehrers) abgesichert sind. Des Weiteren sind auch Schäden abgesichert, die im Zusammenhang mit dem Besuch von Einrichtungen (Firmen und Geschäfte im Zusammenhang mit BORS und TOP SE) entstehen können. Wir empfehlen allen Eltern dringend, in solchen Fällen, in denen die beschriebenen Veranstaltungen in diesem Schuljahr geplant sind, Schülerzusatzversicherungen abzuschließen. Ferien und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2016/17 Über die Ferienzeiten inklusive bewegliche Ferientage wurden Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert. Außerdem finden Sie diese auch auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, bei Ihrer Urlaubsplanung diese Zeiten unbedingt einzuhalten. Weitere Beurlaubungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich! Dafür bitten wir Sie, vorab rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) und schriftlich eine Beurlaubung Ihres Kindes zu beantragen. Nur dann kann diese genehmigt werden. Schulbesuchsverordnung – Fehlen im Unterricht Der Unterricht an unserer Schule erfolgt gemäß dem Lehrplan der Realschulen in BadenWürttemberg. Häufiges Fehlen führt natürlich zu einer unzumutbaren Behinderung des Lernerfolges des Kindes und evtl. auch der ganzen Klasse. Dies muss möglichst vermieden werden. Außergewöhnlich häufige und auffällige Fehlzeiten werden wir im Zeugnis vermerken. Für die Entschuldigung von Fehlzeiten gilt: Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen. Dies gilt auch bei freiwillig belegten Unterrichtsveranstaltungen. Ist ein/e Schüler/in verhindert, so muss das Fehlen der Schule unverzüglich mitgeteilt werden. Bei minderjährigen Schülern/innen ist dies Aufgabe der Eltern. Dies kann zunächst am Tag des Fehlens morgens telefonisch, schriftlich oder durch Überbringen der Entschuldigung von einem/r Mitschüler/in erfolgen. Bei telefonischer Entschuldigung muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Diese Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag dem Klassenlehrer/in vorliegen. Nach dem dritten Tag gilt das Fehlen des Kindes als unentschuldigt. Das Entschuldigungsschreiben enthält den Grund des Fehlens (Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, d.h. Grund des Fehlens ist in diesem Fall Krankheit) und die voraussichtliche Dauer. Außerschulische Veranstaltungen Bei außerschulischen Veranstaltungen (Schulausflug, Schullandheim, Studienfahrt oder Abschlussfahrt) besteht die Möglichkeit, sich bei finanziellen Engpässen diskret an die Schule zu wenden. Bei allen außerschulischen Veranstaltungen gilt hierbei unsere Schul- und Hausordnung sowie das Kinder- und Jugendschutzgesetz. Mit freundlichen Grüßen gez. U. Müller, Realschulrektor ...........................
© Copyright 2024 ExpyDoc