Stadt Amriswil Stadtrat Arbonerstrasse 2 Kanton Thurgau Postfach

Stadt Amriswil
Stadtrat
Arbonerstrasse 2
Postfach 1681
8580 Amriswil
E-Mail [email protected]
Internet www.amriswil.ch
Telefon 0714141111
Telefax 07141411 83
Direktwahl 071 414 12 32
Kanton Thurgau
Amt für Raumentwicklung
Verwaltungsgebäude Promenade
8510 Frauenfeld
Amriswil, 27. September 2016 SA/rh
Vernehmiassung zum Entwurf des teilrevidierten kantonalen Richtplans (Stand: Mai 2016)
Offentliche Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 bis 30. September 2016
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Carmen Haag
Sehr geehrte Frau Dr. Andrea Näf-Clasen
Sehr geehrte Damen und Herren
Vorab danken wir Ihnen, dass Sie allen Politischen Gemeinden des Kantons eine Fristverlangerung
bis 30. September 2016 zur Abgabe von Stellungnahmen zur Teilrevision des Richtplans gewährt
haben. Dies hat es auch unserer Behörde ermöglicht, sich vertieft mit der Materie zu befassen und
eine Stellungnahme abzugeben. Gerne machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Der Stadtrat hat dieses Geschäft an der Sitzung vom 27. September 2016 detailliert beraten. Die
mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans geplanten Veränderungen haben wir eingehend diskutiert
und die Auswirkungen für die Stadt Amriswil überprüft.
>
Bei dieser Überprüfung des Planwerks sind wir zur Erkenntnis gelangt, dass die gleichermassen
kritische wie deutliche Stellungnahme des Verbandes Thurgauer Gemeinden
(VTG) auch unserer Haltung entspricht. Wir unterstützen die Eingabe des VTG deshalb
voll u mfä n glich.
)
Schon eingangs halten wir fest, dass wir Ihren anfänglichen Entscheid bzw. das von der
Thurgauer Regierung am 24. Mai 2016 beschlossene Festhalten am „BFS-Szenario 2010
hoch“ für einen Fehler halten, der anhand der neuen Szenarien 2015 korrigiert werden
muss. Aus unserer Sicht muss die Planung auf dem BFS-Szenario 2015 mittel“ neu aufgebaut
werden. Wir sind uns dabei bewusst, dass dies zu einer zeitlichen Verzögerung
führt und auch auf Gemeindeebene wieder Zusatzarbeiten notwendig werden. Soll aber
eine Planung entstehen, die nicht schon bei der Inkraftsetzung überholt ist, führt kein
Weg an dieser Korrektur vorbei.
Gerne bitten wir Sie, die nachfolgend aufgeführten Bemerkungen und Forderungen der Amriswiler
Behörde zu beachten.
Vorbemerkungen
Der Revision des kantonalen Richtplans wird eine grundsätzliche Änderung im Konzept zu Grunde
gelegt. Grundlage ist das neue Raumplanungsgesetz. Generell erhalten wir einen guten Eindruck
von den Unterlagen sowie den Erläuterungen. Geht man bei der Prüfung aber ins Detail, bereitet
der Richtplan einige Sorgen. So stellen wir generell fest:
•
Viele Kompetenzen sollen von den Gemeinden an den Kanton verschoben werden.
•
Die Gemeinden werden zu einem reinen Ausführungsorgan.
•
Die Gemeindeautonomie wird massiv eingeschränkt.
•
Die Raumplanung im Kanton Thurgau orientiert sich nicht mehr an den örtlichen Gegebenheiten
und der Entwicklung in der Vergangenheit, sondern nur noch an Statistiken, Zahlen und
Prozenten.
•
Der Ausdruck „Qualität“ wird inflationär verwendet. Nirgends findet man aber einen Hinweis,
was genau damit gemeint ist und vor allem, wer diese Qualität zu bestimmen hat.
•
Mit dem vorgeschlagenen neuen Richtplan wird ein weiterer Schritt zur Überreglementierung
und Zentralisierung begangen, den wir so nicht mittragen können. Auf diese Weise nimmt der
Richtplan planwirtschaftliche Züge an: Der Markt darf nicht mehr spielen.
•
Die Grundlagen für die Berechnungen sind zum grossen Teil alt, Vorgaben sind überdauert und
die Aktualität fehlt. Die heutige Situation wird damit nicht korrekt aufgenommen. Dadurch entstehen
falsche Schlussfolgerungen. Bis der Richtplan genehmigt wird, wird man so von der
Entwicklung längst ein- oder gar überholt.
•
Instrumente für die innere Verdichtung, welche konsequent gefordert sind, werden nicht geschaffen.
•
Das Stichwort „Zersiedlung“ wird dazu missbraucht, unnötige Reglementierungen zu schaffen.
Der Thurgau ist von der immer wieder zitierten Zersiedlung nicht so betroffen, wie dies bei anderen
Mittellandkantonen der Fall ist. Im Gegenteil: Der Kanton Thurgau konnte seine traditionelle
Siedlungsstruktur erhalten. Vor allem deshalb hat der Kanton Thurgau dem Raumplanungsgesetz
deutlich zugestimmt.
•
Enttäuscht sind wir nachträglich über die Massnahmen und Anforderungen. Vor der genannten
Abstimmung über das Raumplanungsgesetz vermittelte der Regierungsrat das kann in der
Botschaft nachgelesen werden dass sich im Thurgau nichts ändere. Die Hausaufgaben seien
gemacht worden. Nun werden wir eines ganz anderen belehrt.
—
—
•
Die Gemeinden sollen mit dem Richtplan verschiedenste Aufträge erhalten, teilweise extrem
kurzfristig und aufwändig. All diese Aufträge sind unverhältnismässig, zu kurzfristig und teuer.
Vom Kanton werden in jüngster Praxis zu allen Themen immer umfangreichere Papiere und Berichte
angefordert. Diese können nur mit grossem Zeitaufwand und externer Unterstützung geschaffen
werden. Die personellen Ressourcen hierfür sind nicht vorhanden. Dieses Aufblähen
der Bürokratie muss verhindert werden.
Umgang mit den neuen BFS-Szenarien 2015
In Bezug auf den Umgang mit dem neuen BFS-Szenario 2015 und dem Beschluss des Thurgauer
Regierungsrates vom 24. Mai 2016 (RRB Nr. 424) stellen wir fest, dass bereits im „Erläuternden
Bericht zur Teilrevision vom 2. April 2014 der Raumplanungsverordnung“ davon ausgegangen wurde,
dass die Kantone bei der Ausscheidung von Bauzonen nach Art. 5a Abs. 2 RPV vom hohen
Szenario des Bundesamtes für Statistik (BFS) ausgehen dürfen. Es ist für uns deshalb unverständlich,
weshalb Sie weiterhin am BES-Szenario 2010 festhalten wollen.
Wir zitieren nachfolgend aus der Homepage des Kantons Thurgau (http://www.statistik.tg.ch):
Bevölkerungswachstum setzt sich in allen Bezirken bis 2030 fort
Im Jahr 2030 werden voraussichtlich über 285000 Menschen im Thurgau leben. Wäre die Zuwanderung
in den kommenden zwei Jahrzehnten so kräftig wie in den Jahren 2006 bis 2010,
könnten es sogar über 300‘000 Einwohnerinnen und Einwohner sein.
Erstmals liegen für den Thurgau kantonale Bevölkerungsszenarien vor, die kleinräumig verfügbar
sind. Dies bedeutet, dass Bevölkerungsprojektionen auch für Teilgebiete des Kantons, wie
beispielsweise Bezirke, vorliegen. Gemäss den kantonalen Szenarien dürfte die Bevölkerung
im Kanton Thurgau bis zum Jahr 2030 Jahr für Jahr wachsen. Das Wachstum verteilt sich dabei
auf alle Bezirke. Im Hauptszenario nimmt die Kantonsbevölkerung zwischen 2010 und 2030 um
37‘OOO Personen zu (+15 %)‚ im hohen Szenario um 60‘OOO Personen (+24 %). Das Hauptszenario
widerspiegelt die wahrscheinlichste Entwicklung, die auf den Annahmen des Bundesamtes
für Statistik für den Thurgau beruht. Das Szenario „hohe Zuwanderung“ skizziert den Verlauf,
der sich ergäbe, wenn die Zuwanderung in den kommenden zwei Jahrzehnten so kräftig
bliebe wie im Schnitt der Jahre 2006 bis 2010.
Wachstumsleader dürften die Bezirke Arbon und Kreuzlin gen sein
Das stärkste Wachstum zeigen im Hauptszenario die Bezirke Arbon (+18 %) und Kreuzlingen
(+16.5 %)‚ das tiefste Wachstum der Bezirk Weinfelden (+12 %). Im Szenario mit hoher Zuwanderung
wächst die Bevölkerung im Bezirk Kreuzllngen (+32 %) am kräftigsten.
Für die Bevölkerungszunahme sind vor allem die Wanderungsgewinne massgebend. Der Geburtenüberschus ,
das heisst die Differenz von Geburten und Todesfällen, trägt im Gegensatz
zu den Wanderungsströmen in deutlich geringerem Mass zum Wachstum bei.
>
Der Stadtrat Amriswil fordert mit Nachdruck, neu vom mittleren BFS-Szenario 2015 auszugehen.
Dieses aktuelle Szenario böte dem Kanton Thurgau und den Gemeinden die
einmalige Gelegenheit einer minimalen, allseits akzeptierten Siedlungsflexibilität, insbesondere
in den Räumen der Kulturlandschaft. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass wir während der ganzen bisherigen Planungsphase mehrmals erwähnt haben,
dass Ihre Planung auf veralteten Zahlen beruht.
Nachfolgend gehen wir auf verschiedene Inhalte des Richtplanentwurfs ein, welche noch nicht in
der Stellungnahme des VTG erwahnt sind.
Festsetzung 0.3 B
—
Erläuterungen
Die Zentren im Oberthurgau sollen von besseren Rahmenbedingungen (BTS/OLS) und grösserer
Standortgunst profitieren. Mit ihren spezifischen Stärken und Potenzialen tragen die Zentren zur
überkantonalen Positionierung des Kantons Thurgau bei.
Ihre Feststellungen zu Amriswil:
Um den Zuwachs an Raumnutzern auffangen zu können, sind sowohl mittelfristig (Zonenpianhorizont
2030) wie auch längerfristig (Richtplanhorizont 2040) keine zusätzlichen Einzonun gen
notwendig (Grafik 3).
Die bestehenden WMZ-Zonen sind akzeptabel dimensioniert und können in ihrem Umfang belassen
werden. Die Richtplangebiete sind jedoch überdimensioniert und müssen reduziert werden.
Die erwarteten Raumnutzer im Jahr 2040 würden in den Bauzonen und den Richtplangebieten
zusammen zu einer Auslastung von lediglich 83 % führen. Vorgabe gemäss Regierungsratsbeschluss
ist eine Auslastung von mindestens 90 %. Im Sinne der „Siedlungsentwicklung
nach innen“ sollte die Gemeinde zudem stets bestrebt sein, die Siedlungsdichte an geeigneter
Lage zu erhöhen. Faktoren wie beispielsweise die demografische Alterung, die Individualisierung
der Lebensstile und steigender Wohlstand können den Flächenkonsum, die Raumnutzerdichte
und die Auslastung beeinflussen.
«
Dieser Handlungsbedarf gemäss „Gemeindedossier Amriswil“ entspricht nicht den Erläuterungen
zu den Zentren im Oberthurgau und die Zahlen basieren auf veralteten Werten
aus dem Jahr 2013. Es liegt ein Widerspruch zu den Aussagen über die gewünschte Entwicklung
der kantonalen Zentren vor.
Festsetzung 1.1 B
Die Festsetzung 1.1 B mit der erwähnten, räumlich noch nicht festgelegten und dementsprechend
in der Richtplankarte noch nicht erkennbaren Fläche von 140 Hektaren wird im Grundsatz nicht in
Frage gestellt. Bei der Zuweisung der festgelegten Zirka-Flächen erscheint uns eine gewisse Flexibilität
erforderlich.
Die Kriterien für den Anspruch der Kontingente sind hoch angesetzt. Das Erbringen des Nachweises,
dass „kein geeigneter Standort im Siedlungsgebiet vorhanden ist“, dürfte sehr schwierig sein.
Oft bestehen nämlich Abhängigkeiten zum Grundeigentum, wobei weder Bauherrschaften noch
Gemeinden und Kanton Einfluss nehmen können. Auch die Forderung zur Berücksichtigung der
aufgeführten Planungsgrundsätze gibt dem Kanton eine hohe Bestimmungskraft und schränkt die
Gemeindeautonomie stark ein.
Ein Beispiel aus Amriswil: Der Stadtrat versucht seit längerer Zeit, mit dem Eigentümer der Parzelle
Nr. 29 (5561 m2 / Zone G) über einen möglichen Kauf zu verhandeln. Dieser Grundeigentümer
wohnt in Amsterdam (NL). Stadtpräsident Martin Salvisberg wollte schon persönlich den Eigentümer
in Holland besuchen, um mit ihm ins Gespräch zu kommen. Der gewünschte Besuch wurde
vom Eigentümer aber abgeblockt. Es bestehe aus seiner Sicht kein Bedarf für den Verkauf des
Grundstücks. Wer wird in Zukunft mit solchen Grundeigentümern die Verhandlungen führen, um
nachweisen zu können, dass kein anderer Standort vorhanden ist? Der Kanton oder die Gemeinde?
In der Praxis dürfte diese „Richtplanreserve“ von 140 Hektaren kaum gewinnbringend anwendbar
sein. Geht namlich eine konkrete Baulandanfrage ein, wären Kanton und Gemeinden in den meisten
Fällen schon in zeitlicher Hinsicht gar nicht in der Lage, die erforderliche Baulandfläche innert
nützlicher Frist zur Verfügung zu stellen. Dies wäre nur möglich, wenn die Fläche schon zum Voraus
als Richtplangebiet eingezeichnet wäre. Da dies aber nicht vorgesehen ist, wird die Handlungsmöglichkeiten
so stark eingeschränkt, dass der „Baulandpool“ gar nicht anwendbar ist.
> Auf Festsetzung 1.1 B kann aus unserer Sicht verzichtet werden, da die Zuteilung der 140
Hektaren in der Praxis zu Problemen führen wird bzw. nicht zeitgerecht erfolgen kann.
Uns scheint auch, dass auf Seiten des Kantons mit unterschiedlichen Ellen gemessen
wird. Während an einigen Orten wegen ein paar Quadratmetern Pläne nicht genehmigt
werden, sollen über diese „Hintertüre“ an wenigen Orten Privilegien geschaffen werden.
Zwischenergebnis 1.6 A
Es fällt auf, dass im Oberthurgau keine Strategischen Arbeitsplatzzonen (SAZ) aufgeführt sind. Es
ist lediglich von Sirnach und Felben-Wellhausen die Rede, obwohl sich in Amriswil das Gebiet im
Schrofen mit dem geplanten Anschluss von BTS und OLS geradezu für eine solche SAZ aufdrängt.
Dieses Verhalten ist für uns unverständlich, zumal gerade der Oberthurgau diesbezüglich verstärkt
gefördert werden sollte.
Das Gebiet Amriswil-Schrofen muss ebenfalls als Zwischenergebnis aufgenommen werden.
2.5 Gebiete mit Vernetzungsfunktionen
Diese Gebiete in der Richtplankarte können gesamthaft nicht mit der alten, gültigen Karte verglichen
werden. In den Erläuterungen lautet der letzte Satz: „Sie basieren fast ausnahmslos auf dem
andererseits musste auch die Richtplankarte
LEK. Im begleitenden Bericht wird auf Seite 25 erwähnt
angepasst werden.“
Der Stadtrat Amriswil geht davon aus, dass die bestehenden Gebiete nicht verändert worden sind.
Anderenfalls müssten auch diese Änderungen jetzt bekannt gegeben werden.
Wir stellen fest, dass in unserer Gemeinde das Gebiet mit Vernetzungsfunktion im Raum Hagenwil
massiv erweitert wurde.
> Wir beantragen, auf diese unbegründete und nutzlose Erweiterung zu verzichten. Die
daraus resultierenden Einschränkungen für eine landwirtschaftliche Nutzung sind erheblich
und können so nicht akzeptiert werden. Sie stehen dem Ansinnen einer produzierenden
Landwirtschaft entgegen.
Im Weiteren beantragen wir, in der Festsetzung 2.5 A im 2. Satz („Landwirtschaftszonen
mit besonderen Nutzungen sind nur in Ausnahmefällen zugelassen.“) das Wort „Ausnahmefäl en“
durch „Einzelfällen“ zu ersetzen.
Planungsgrundsätze 2.9 D
Gemass Planungsgrundsatz soll die Renaturierung der Gewässer gefördert werden, wobei der
Kanton behördenverbindliche Grundlagen schaffen, den Gemeinden also konkrete Vorgaben machen
will.
Die finanziellen Ressourcen für derartige Projekte sind in Amriswil nicht vorhanden und
diesbezügliche Vorgaben des Kantons sind nicht erwünscht. Die Renaturierung von
Fliessgewässern soll dort erfolgen, wo es die Verhältnisse zulassen. Es ist keine „generelle
Förderung“ nötig.
3.3 Öffentlicher Verkehr
Die im Zwischenergebnis 3.3. A erwähnte Einführung des Halbstundentaktes zwischen Romanshorn und Zürich ist uns positiv aufgefallen.
Die Einführung des Halbstundentaktes ist wichtig und sinnvoll. Die Thurtallinie muss
weiter gefördert werden.
Der Kostenverteilschlüssel im öffentlichen Verkehr wurde aber im Zusammenhang mit
der FABI-Vorlage zu Ungunsten der Gemeinden geändert und muss in nächster Zeit neu
diskutiert werden.
Ausbau Bahninfrastruktur 1 Zwischenergebnis 3.3 F
Bereits als Zwischenergebnis wird eine Bahnverbindung von Arbon nach St. Gallen aufgenommen.
Dies erscheint uns nicht realistisch, zumal auch die Finanzierbarkeit bezweifelt werden muss und
die bestehenden Busverbindungen zwischen Arbon und St. Gallen sehr gut sind. Durch den Bau
dieser neuen Linie würden die Bahnverbindung von Romanshorn über Muolen nach St. Gallen und
im „Zwischengelände“ die Buslinie Amriswil Muolen gefährdet, was wir nicht akzeptieren können.
-
>
Die Bahnverbindung von Arbon nach St. Gallen ist nicht realistisch und gehört nicht zur
Einstufung Zwischenergebnis.
3.4 Langsamverkehr 1 Radwegnetz
Zwischen Niederaach und Oberaach wurde ein Radweg erstellt, ebenso zwischen Erlen und Engishofen.
Das dazwischen liegende Teilstück von Oberaach nach Engishofen fehlt aber im Richtplan,
nachdem es bisher noch enthalten war. Diese Art von „Planung“ erscheint unlogisch.
>
Es wird beantragt, das fehlende Teilstück von Oberaach nach Engishofen in den Richtplan
aufzunehmen. Es soll baldmöglichst realisiert werden, damit ein durchgehender
Radweg zur Verfügung steht.
5. Weitere Raumnutzungen
5.3 Sportanlagen
Es ist nach wie vor das Ziel des Stadtrates Amriswil, im Oberthurgau ein Hallenschwimmbad zu
realisieren. Das mit einer Ballon-Hülle überdachte 25-Meter-Becken im Schwimmbad Romanshorn
ist lediglich eine Übergangslösung für etwa 15 Jahre. In dieser Zeit soll ein gemeinsames Projekt
für ein Hallenschwimmbad im Oberthurgau geplant werden. Pläne für die Realisierung einer derartigen
Anlage in Amriswil bestehen bereits.
>
Das bisher im Richtplan enthaltene Hallenbad in Amriswil muss im Richtplan unter Festsetzung
5.3 B aufgenommen werden.
Die Reitsportveranstaltungen in Arnriswil und in Egnach benötigen dringend eine feste und intakte
Infrastruktur mit Sandplatz. Nur so können Reitturniere, wie das national bekannte Amriswiler
Osterspringen, weitergeführt werden. An der Grenze zwischen Amriswil und Egnach, direkt angrenzend
an die Regionale Schiessanlage Almensberg (RSA), welche ebenfalls in der Zone für öffentliche
Bauten und Anlagen liegt, steht dafür ein gut geeigneter Standort zur Verfügung. Dieses
Grundstück liegt zudem direkt neben einer Gewerbezone.
Wir verweisen diesbezüglich auf das Protokoll des 1. Gemeindegesprachs vom 17. August 2015.
>
Wir beantragen, eine regionale Reitanlage in Amriswil im Richtplan unter der Festsetzung
5.3 B aufzunehmen und dafür das Gelände bei der Schiessanlage Almensberg vorzusehen.
Die Thurgauer Regierung und die Behörden der Gemeinden müssen in enger Zusammenarbeit
Wege und Mittel finden, damit das viel zitierte „Augenmass“ in unserem Kanton nicht verloren geht
und der Richtplan mit Bedacht und gegenseitigem Vertrauen umgesetzt wird. Der vorliegende Entwurf
atmet diesen Geist nicht und schiesst in weiten Teilen über das Ziel hinaus, In der vorliegenden
Form ist er abzulehnen.
Wir fordern deshalb eine seriöse Prüfung und Berücksichtigung aller von uns und vom
VTG gestellten Anträge. Nur so wird es möglich sein, im Grossen Rat eine Mehrheit für
den Richtplan zu finden und bei den Thurgauer Gemeinden die Akzeptanz für dieses
Planwerk zu fördern!
Raumplanung hat viel mit Interessensabwägung und Wertung zu tun. Entsprechend lässt sich ein
Vergleich der Raumplanung der einzelnen Gemeinden nicht so einfach bewerkstelligen wie ein
Steuer- oder anderer Zahlenvergleich. Schon im Gemeindegespräch haben wir, nebst dem Kompliment
für die ARE-Arbeitsunterlagen, auch grossen Wert auf die Feststellung gelegt, dass Raumplanung
nicht nur ein Rechenspiel ist.
Wir danken für Ihre Bemühungen und sehen dem weiteren Vorgehen mit Interesse entgegen.
Freundlic
Grüsse