Kassenprüfungsordnung

Kassenprüfungsordnung der Abteilung Fußball
Gemäß Satzung des Radeberger SV e.V. ist in jeder Abteilung neben der
Abteilungsleitung mindestens 1 Kassenprüfer zu wählen, der mindestens
einmal jährlich (zeitnah vor der Abteilungsmitgliederversammlung) eine Prüfung der
Buchhaltung der Abteilung Fußball durchführt.
Der Prüfungsumfang
Für
die
Durchführung
Kassenprüfung
der
Abteilung
Fußball
wird
folgender
Prüfungsumfang festgelegt:
1.
Prüfung der Kassenführung,
2.
Prüfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet wurden,
3.
Prüfung, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch richtig und korrekt
belegt sind,
4.
Prüfung von Abweichungen zu den festgelegten Budgets im Haushaltsplan.
Die Kassenprüfer erstatten der Abteilungsmitgliederversammlung Bericht. Dies erfolgt
mündlich aufgrund eines vorher gefertigten schriftlichen Prüfprotokolls.
Stellung zur Abteilungsleitung Fußball
Der/Die Kassenprüfer muss unabhängig und unbefangen sein. Da es sich um ein Organ
zur Kontrolle der Abteilungsleitung handelt, darf er nicht der Abteilungsleitung im Sinne
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), also dem geschäftsführenden Vorstand, angehören.
Die Haftung des Kassenprüfers
Der Kassenprüfer haftet gegenüber dem Verein nur in absoluten Ausnahmefällen. In
erster Linie richten sich Regressansprüche des Vereins gegen den Vorstand. Selbst in die
Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt wird der Kassenprüfer in der Regel nicht
einbezogen. Eine Inanspruchnahme des Kassenprüfers durch den Verein kann aber in
Frage kommen, wenn
-
er zur Verschleierung von finanziellen Unregelmäßigkeiten/Unterschlagungen
beiträgt oder wahrheitswidrige Angaben im Prüfbericht macht,
-
seinem Prüfauftrag grob fahrlässig nicht nachkommt und dadurch den Verein
schädigt.
Die Prüfkriterien
Prüfung auf Vollständigkeit
Zu prüfen ist, ob alle Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögensgegenstände
vollständig erfasst sind. Eine solche Prüfung kann nur stichprobenartig erfolgen. Bei der
Vermögensaufstellung sollten entsprechende Verzeichnisse vorgelegt werden.
Prüfung auf sachliche Zuordnung
Die Prüfung auf sachliche Zuordnung betrifft zunächst die Kontierung, also die
Zusammenfassung der Belege nach Art der Geschäftsvorfälle. Grundlage ist hierbei der
Jahresabschluss des zu prüfenden Jahres. Die Saldierung von Einnahmen und Ausgaben
bzw. Vermögen und Schulden ist unzulässig. Sie dürfen nicht verrechnet, sondern müssen
getrennt erfasst werden.
Bei gemeinnützigen Vereinen müssen Einnahmen und Ausgaben nach den steuerlichen
Bereichen getrennt erfasst werden. Auch hier ist eine Saldierung nicht gestattet.
Zeitliche Zuordnung
Hier geht es insbesondere darum, Perioden korrekt abzugrenzen, also Geschäftsvorfälle
dem richtigen Kalender- oder Wirtschaftsjahr zuzuordnen.
Wirtschaftliche Mittelverwendung
Hier wird in der Regel nicht geprüft, ob die für Leistungen bezahlten Beträge angemessen
waren. Allerdings sollte geprüft werden, ob
-
gewährte Skonti genutzt wurden,
-
nicht durch verspätete Zahlung zusätzliche Kosten entstanden (Mahn- und
Inkassogebühren),
-
ausstehende Zahlungen (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge) in angemessener Weise
eingetrieben wurden.
Die Unterlagen für die Kassenprüfung
Für die Prüfung wird den/dem Kassenprüfer/n Einsicht in alle Unterlagen gewährt, die mit
der Buchhaltung der Abteilung Fußball zusammenhängen. Waren Unterlagen nicht
zugänglich oder verweigert der/die Kassenwärtin/-wart die Herausgabe, sollte dies im
Prüfbericht vermerkt werden.
Bücher, Journale, Kassenbücher
Die buchhalterischen Aufzeichnungen der Abteilung (Jahresabschluss, komplette Belege
für Kasse/Geschäftskonto/Tagesgeldkonto) werden in der Regel Ausgangspunkt der
Prüfung sein, weil sich hier summarisch Einnahmen und Ausgaben nach sachlichen
Kriterien gegliedert ablesen lassen.
Belege
Eine Einsicht in die Belegordner ist unerlässlich. Die Prüfung aller Belege kann aufgrund
der Anzahl nicht durchgeführt werden, es wird stichprobenartig geprüft. Einzelne Belege
(vor allem mit höheren Beträgen) werden über das gesamte Geschäftsjahr hinweg nach
dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Stichproben werden dabei einerseits von den Büchern
(Journale, Kontenblätter, Kassenbücher) ausgehen und durch Heranziehen des Belegs die
korrekte Erfassung überprüfen. Andererseits können aus den Belegordnern Belege
ausgewählt und daraufhin kontrolliert werden, inwieweit sie in den Büchern erfasst sind.
Der Prüfbericht
In
seinem
Prüfbericht
bestätigt
der
Kassenprüfer
den
Rechenschaftsbericht
der
Abteilungsleitung bzw. des Kassenberichts der/des Kassenwärtin/-warts und weist auf
Fehler/Mängel hin. Der Prüfbericht ist der Abteilungsleitung rechtzeitig vor der
Mitgliederversammlung zuzuleiten. Ggf. ist dieser zu besprechen bzw. die Ergebnisse zu
erläutern. Dies ist besonders dann wichtig, wenn wesentliche Mängel festgestellt wurden,
die der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden müssen.
Erläuterung in der Mitgliederversammlung
In
der
Mitgliederversammlung
entsprechenden
wird/werden
Tagesordnungspunkt
den
der/die
Prüfbericht
Kassenprüfer
kommentieren
in
und
einem
eine
Empfehlung zur Entlastung der Abteilungsleitung aussprechen. Die Darstellung wird dabei
einen zusammenfassenden Charakter haben. Außerdem ist Verständlichkeit oberstes
Gebot. Denn die Mitglieder sind in der Regel keine Buchführungsexperten.
Die Kassenprüfungsordnung wurde am
Abteilungsmitgliedsversammlung besprochen und beschlossen.
in der
Marschner
Abteilungsleiter
Abteilung Fußball