Kassenprüfungsordnung der Abteilung Fußball Gemäß Satzung des Radeberger SV e.V. ist in jeder Abteilung neben der Abteilungsleitung mindestens 1 Kassenprüfer zu wählen, der mindestens einmal jährlich (zeitnah vor der Abteilungsmitgliederversammlung) eine Prüfung der Buchhaltung der Abteilung Fußball durchführt. Der Prüfungsumfang Für die Durchführung Kassenprüfung der Abteilung Fußball wird folgender Prüfungsumfang festgelegt: 1. Prüfung der Kassenführung, 2. Prüfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet wurden, 3. Prüfung, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch richtig und korrekt belegt sind, 4. Prüfung von Abweichungen zu den festgelegten Budgets im Haushaltsplan. Die Kassenprüfer erstatten der Abteilungsmitgliederversammlung Bericht. Dies erfolgt mündlich aufgrund eines vorher gefertigten schriftlichen Prüfprotokolls. Stellung zur Abteilungsleitung Fußball Der/Die Kassenprüfer muss unabhängig und unbefangen sein. Da es sich um ein Organ zur Kontrolle der Abteilungsleitung handelt, darf er nicht der Abteilungsleitung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), also dem geschäftsführenden Vorstand, angehören. Die Haftung des Kassenprüfers Der Kassenprüfer haftet gegenüber dem Verein nur in absoluten Ausnahmefällen. In erster Linie richten sich Regressansprüche des Vereins gegen den Vorstand. Selbst in die Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt wird der Kassenprüfer in der Regel nicht einbezogen. Eine Inanspruchnahme des Kassenprüfers durch den Verein kann aber in Frage kommen, wenn - er zur Verschleierung von finanziellen Unregelmäßigkeiten/Unterschlagungen beiträgt oder wahrheitswidrige Angaben im Prüfbericht macht, - seinem Prüfauftrag grob fahrlässig nicht nachkommt und dadurch den Verein schädigt. Die Prüfkriterien Prüfung auf Vollständigkeit Zu prüfen ist, ob alle Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögensgegenstände vollständig erfasst sind. Eine solche Prüfung kann nur stichprobenartig erfolgen. Bei der Vermögensaufstellung sollten entsprechende Verzeichnisse vorgelegt werden. Prüfung auf sachliche Zuordnung Die Prüfung auf sachliche Zuordnung betrifft zunächst die Kontierung, also die Zusammenfassung der Belege nach Art der Geschäftsvorfälle. Grundlage ist hierbei der Jahresabschluss des zu prüfenden Jahres. Die Saldierung von Einnahmen und Ausgaben bzw. Vermögen und Schulden ist unzulässig. Sie dürfen nicht verrechnet, sondern müssen getrennt erfasst werden. Bei gemeinnützigen Vereinen müssen Einnahmen und Ausgaben nach den steuerlichen Bereichen getrennt erfasst werden. Auch hier ist eine Saldierung nicht gestattet. Zeitliche Zuordnung Hier geht es insbesondere darum, Perioden korrekt abzugrenzen, also Geschäftsvorfälle dem richtigen Kalender- oder Wirtschaftsjahr zuzuordnen. Wirtschaftliche Mittelverwendung Hier wird in der Regel nicht geprüft, ob die für Leistungen bezahlten Beträge angemessen waren. Allerdings sollte geprüft werden, ob - gewährte Skonti genutzt wurden, - nicht durch verspätete Zahlung zusätzliche Kosten entstanden (Mahn- und Inkassogebühren), - ausstehende Zahlungen (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge) in angemessener Weise eingetrieben wurden. Die Unterlagen für die Kassenprüfung Für die Prüfung wird den/dem Kassenprüfer/n Einsicht in alle Unterlagen gewährt, die mit der Buchhaltung der Abteilung Fußball zusammenhängen. Waren Unterlagen nicht zugänglich oder verweigert der/die Kassenwärtin/-wart die Herausgabe, sollte dies im Prüfbericht vermerkt werden. Bücher, Journale, Kassenbücher Die buchhalterischen Aufzeichnungen der Abteilung (Jahresabschluss, komplette Belege für Kasse/Geschäftskonto/Tagesgeldkonto) werden in der Regel Ausgangspunkt der Prüfung sein, weil sich hier summarisch Einnahmen und Ausgaben nach sachlichen Kriterien gegliedert ablesen lassen. Belege Eine Einsicht in die Belegordner ist unerlässlich. Die Prüfung aller Belege kann aufgrund der Anzahl nicht durchgeführt werden, es wird stichprobenartig geprüft. Einzelne Belege (vor allem mit höheren Beträgen) werden über das gesamte Geschäftsjahr hinweg nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Stichproben werden dabei einerseits von den Büchern (Journale, Kontenblätter, Kassenbücher) ausgehen und durch Heranziehen des Belegs die korrekte Erfassung überprüfen. Andererseits können aus den Belegordnern Belege ausgewählt und daraufhin kontrolliert werden, inwieweit sie in den Büchern erfasst sind. Der Prüfbericht In seinem Prüfbericht bestätigt der Kassenprüfer den Rechenschaftsbericht der Abteilungsleitung bzw. des Kassenberichts der/des Kassenwärtin/-warts und weist auf Fehler/Mängel hin. Der Prüfbericht ist der Abteilungsleitung rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Ggf. ist dieser zu besprechen bzw. die Ergebnisse zu erläutern. Dies ist besonders dann wichtig, wenn wesentliche Mängel festgestellt wurden, die der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden müssen. Erläuterung in der Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung entsprechenden wird/werden Tagesordnungspunkt den der/die Prüfbericht Kassenprüfer kommentieren in und einem eine Empfehlung zur Entlastung der Abteilungsleitung aussprechen. Die Darstellung wird dabei einen zusammenfassenden Charakter haben. Außerdem ist Verständlichkeit oberstes Gebot. Denn die Mitglieder sind in der Regel keine Buchführungsexperten. Die Kassenprüfungsordnung wurde am Abteilungsmitgliedsversammlung besprochen und beschlossen. in der Marschner Abteilungsleiter Abteilung Fußball
© Copyright 2024 ExpyDoc