Anfrage Einführung der Parkraumbewirtschaftung Währing

A n f r a g e der FPÖ-Gemeinderäte Ing. Udo Guggenbichler, Karl Baron, Wolfgang
Irschik, Christian Unger, Manfred Hofbauer, MAS, Angela Schütz und Georg
Fürnkranz an die amtsführende Stadträtin für „Stadtentwicklung, Verkehr,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung“ betreffend „Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in Währing“.
Trotz zweimaligen negativen Bürgerentscheids in Sachen Einführung des
„Parkpickerls“, wurde dieses mit Stichtag 05. September 2016 flächendeckend im
gesamten 18. Bezirk eingeführt.
Die grundsätzlichen Verkehrsprobleme wurden dadurch jedoch nicht gelöst und
zusätzlich wurden diese zum Nachbarbezirk Döbling verlagert.
Die Bürger, welche bereits aus Steuermittel und KFZ - Steuer die Errichtung und den
Erhalt der Grundverkehrsinfrastruktur finanziert haben, sowie Hauseigentümer und
Errichter, die durch eine Ausgleichsabgabe von 12.000 €/Platz (WGarG 2008) einen
Beitrag geleistet haben, werden abermals zusätzlich zur Kasse gebeten.
Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern
gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat nachfolgende
A n f r a g e:
1. Welche konkreten Kosten sind der Stadt Wien durch welche detaillierten
Maßnahmen inkl. detaillierter Werbemaßnahmen und detaillierter Kosten
der Umbauten und Zusatzpersonal im Bezirk und im Bezirksamt bei der
Einführung des Parkpickerls im 18. Bezirk entstanden?
2. Welche konkreten Kosten und wofür und in welcher Höhe musste der 18.
Bezirk tragen?
3. Sollte der Bezirk gemäß Wiener Stadtverfassung teilweise die Kosten
getragen haben, erachten Sie es nicht logisch, dass die Stadt Wien auch
diesen Kostenanteil zur Gänze zu übernehmen hat, nachdem die Stadt
auch sämtlich Einnahmen für das Zentralbudget lukriert?
a) Wenn ja, wie begründen Sie dies?
b) Wenn nein, wie begründen Sie dies?
4. Welchen Einnahmenanteil der geschätzten 5 -10 Mio € werden dem 18. Bezirk
jährlich, nach welchen Grundlagen, aus der Parkraumbewirtschaftung im
18. Bezirk seitens der Stadt Wien zugewiesen werden?
5. Wenn dem Bezirk keine Einnahmen zugewiesen werden, warum ist das so?
6. Wie und wofür werden diese Mittel im zentralen Stadtbudget allokiert und wie
werden die über das Budgetjahr bezahlten Gebühren verbucht und
zweckgebunden?
7. Wie, aus welchen genehmigten Budgetansätzen und in welcher Höhe wurden
die detaillierten Kosten der Werbemaßnahmen zur Einführung des
Parkpickerl 1180 bedeckt?
8. Halten Sie die Kosten der Werbemaßnahmen und „Beigaben“ - mit
Eigenwerbung der BV- in Zeiten der allgemeinen Budgetknappheit- für
vertretbar?
a) Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung?
9. Halten Sie die Quersubventionierung eines bereits subventionierten Betriebes
der Stadt Wien wie die Wiener Linien (ausgegliedertes Unternehmen der
Stadt Wien) mit Werbemaßnahmen aus öffentlichen Mitteln des 18.
Bezirkes für gerechtfertigt?
a) Wenn ja, wie begründen sie dies?
10. Nachdem die generierten Parkgebühren in das zweckgebundene zentrale
Stadtbudget fließen und der 18. Bezirk keine Einnahmen aus den
geschätzten 5 -10 Mio € erhält, welche inhaltlichen Projekte mit welchem
besseren Förderschlüssel für den 18. Bezirk sind vorgesehen?
11. Wenn keine, wie begründen Sie dies?
12. Parkstrafen aus dem „Parkpickerl 1180“ fließen zweckgebunden auch für
Soziales in das Zentralbudget der Stadt Wien. Welche Fördermittel nach
welchem für den 18. Bezirk vorteilhaften Förderschlüssel werden für
welche konkreten Sozialprojekte im 18. Bezirk verplant?
13. Wenn keine, wie begründen Sie dies?
14. Wie viele „Parkpickerl“, nach Kategorien und Dauer, wurden im 18. Bezirk seit
der gesetzlichen Einführung der flächendeckenden
Parkraumbewirtschaftung im 18. Bezirk bis zum Zeitpunkt der
gegenständlichen Anfrage vergeben?
15. Können sie eine detaillierte Aufstellung nach Kategorien (Anrainer, Diplomaten
(rote Legitimationen), Kleingärten, Betriebe, Firmenfahrzeuge beistellen?
a) Wenn nein, wie begründen Sie dies?
16. Wieviele Strafen und Verwarnungen wurden seit der Einführung des
„Parkpickerls“ im 18. Bezirk bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen
Anfrage verhängt?
17. Welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie aufgrund der zusätzlichen
Problemverlagerung in den 19. Bezirk zu ergreifen?
18. Wenn keine, wie begründen Sie dies?
19. In gewissen Problemzonen herrscht Parkplatzknappheit. Daher werden
gewisse Toleranzen geübt (z.B. auf Brückenbereichen und engen
Fahrbahnen). Gedenken Sie nun diese Toleranzen aufzuheben?
20. Jubelmeldungen verkündeten eine vermeintliche Verkehrsberuhigung im
Bezirk. Auf welche Art und Weise werden sie sich weiterhin um die
Einhaltung der 30 er Zonen bemühen?
21. Welche weiteren konkreten verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z.B.
Wohnstraßen) gedenken Sie im 18. Bezirk zu implementieren?
22. Welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung der Straßenbahnen,
Schnellbahnen, Busse (wie z. B. effektive Verkürzung der Intervalle)
gedenken Sie bis wann im 18. Bezirk umzusetzen, um die eklatante
Benachteiligung des Bezirkes, in Ermangelung einer U-Bahn, besser
kompensieren zu können?
23. Wie viele Betriebe aus dem 18. Bezirk haben ihre Schließung oder
Verlagerung des Betriebes bislang angekündigt oder durchgeführt?
24. Welche Einbußen konnten bislang in den Währinger Einkaufsstraßen
festgestellt werden?
25. Welche Einbußen konnten bei Kulturveranstaltungen in Währing festgestellt
werden?
26. Welche konkreten Co2 Messungsdaten, welche eine merkliche Reduktion
konkret ausweisen, liegen vor und nach Einführung des Parkpickerls im 18.
Bezirk vor?
27. Wie beurteilen Sie die mögliche Kaufkraftabwanderung aus dem 18. Bezirk?
28. In jedem Bezirk, in dem das Parkpickerl eingeführt wurde, sind 10 -15% der
Parkplätze reduziert worden (Ohrwascheln, „verkehrsberuhigende
Maßnahmen“, Fahrradständer, etc.). Konkret herrscht nach 1-2 Jahren
dieselbe Parkplatznot wie vorher, nur muss dafür bezahlt werden, bzw.
werden die Autofahrer flächendeckend mit Verkehrsstrafen eingedeckt.
Welche gegenläufigen Maßnahmen werden sie diesbezüglich setzen?
29. Wenn keine, warum nicht?
30. Wie viele Fahrzeuge sind im 18. Bezirk insgesamt zugelassen?
31. Welche konkreten Verbesserungsmaßnahmen für den 18. Bezirk wurden vor
und nach Einführung des Parkpickerls mit den Wiener Linien konkret bis
wann vereinbart?
a) Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?
32. Wie und wann erfolgte die Informationspflicht an wen, nach welchen
Grundlagen, zu den Budgetentnahmen zur Bedeckung der Kosten für
Werbung, Errichtung und Einführung des Parkpickerls im 18. Bezirk?