0 DVAG Allfinanz Name des Vermögensberaters/Abschlussvermittlers Direktion VB-Nr. PZ Name des Vertrauensmannes 0 VM-Nr. PZ ehem. VFS Stellen-Nr. der Central Partner-Information Name Vermittler ehem. EVG OD ANMELDUNG zur Kindernachversicherung ab Geburt WICHTIG ! Bitte immer angeben FD / Name/Vorname Elternteil Versicherungs-Nr. Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn rückwirkend zum Tage der Geburt zur Versicherung an. Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und Wartezeiten unmittelbar nach der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens 3 Monate bei der Central versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens 2 Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher und umfassender als der des versicherten Elternteils sein. Name, Vorname m w Geburtsdatum Steueridentifikationsnummer Kind Tarife: Gesamtbeitrag: Beitrag e : A 0,00 Erklärungen des Versicherungsnehmers und der zu versichernden Person 1. W erbung, Markt- und Meinungsforschung, Kundenzufriedenheitsbefragung Ich bin damit einverstanden, dass die Central Krankenversicherung meine E-Mailadresse und Telefonnummer sowie Informa tionen zu meinem Vertrag mit Ausnahme von Gesundheitsdaten nutzt, um mich über neue Produkte und Serviceangebote der Central zu informieren. Dies gilt auch für die Durchführung von Kundenzufriedenheitsbefragungen durch Marktforschungsunternehmen. Wichtig zu wissen: Sie können Ihre Einwilligungserklärung natürlich zu jedem Zeitpunkt formlos per E-Mail, schriftlich oder telefonisch widerrufen. Die von Ihnen an uns übermittelten Kontaktdaten werden ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verarbeitet und genutzt. 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungs erklärung Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages zugunsten Ihres Kindes in der Central unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird die Bearbeitung künftiger Leistungsanträge in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit den Gesundheitsdaten Ihres Kindes und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten – durch die Central selbst (unter 2.1.), – bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Central (unter 2.3). (Hinweis: Der Inhalt der folgenden Einwilligungs- und Schweigepflicht entbindungserklärung orientiert sich an einem Mustertext, der 2012 zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt wurde.) Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um die Gesundheitsdaten Ihres Kindes im Rahmen dieses Vertrages erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Central Kranken‑ versicherung AG (nachfolgend „Central“) daher datenschutzrecht liche(n) Einwilligung(en). VE 109 09.16 1096 Darüber hinaus benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindungen, um die Gesundheitsdaten Ihres Kindes bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der privaten Krankenversicherung benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um die Gesundheitsdaten Ihres Kindes oder sonstige nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag zugunsten Ihres Kindes besteht, an andere Stellen, z. B. Assistancegesellschaften, IT-Dienstleister etc. weiterzuleiten. Die Erklärungen gelten für das von Ihnen gesetzlich vertretene Kind, soweit dieses die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben kann. 2.1. E rhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Central Ich willige ein, dass die Central die künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten meines Kindes erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. –1– 2.2. Erklärungen für den Fall des Todes 2.3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach dem Tod der zu versichernden Person erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Central Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Central Ihre Anmeldung zur Kindernachversicherung oder Ihren Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht nach dem Tod der zu ver sichernden Person Gesundheitsdaten erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf die Erben oder – wenn diese abweichend bestimmt sind – auf die Begünstigten des Vertrags über. 2.3. W eitergabe von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten Ihres Kindes an Stellen außerhalb der Central Die Central verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Daten sicherheit. 2.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Für die Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die Central benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang die Gesundheitsdaten Ihres Kindes und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die Central die Gesundheitsdaten meines Kindes an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und die Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Central zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf die Gesundheitsdaten meines Kindes und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die Central tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. 2.3.2. Ü bertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die Central führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Posteingangsbearbeitung und die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Gesundheitsdaten Ihres Kindes kommen kann, ganz oder teilweise nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Generali Deutschland Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei die nach § 203 StGB geschützten Daten Ihres Kindes weitergegeben, benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die Central führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheits daten für die Central erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die derzeit gültige Liste ist in der Kundeninformation angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter (www.central.de/Datenschutz) eingesehen oder bei Abteilung Unternehmenskommunikation, Hansaring 40-50, 50670 Köln, Tel. 0221-16360, [email protected] angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die Central Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die Central die Gesundheitsdaten meines Kindes an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Central dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Generali Deutschland Gruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. VE 109 09.16 1096 Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Central aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die Central das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Die personenbezogenen Daten Ihres Kindes werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch die Central unterrichtet. Ich willige ein, dass die Gesundheitsdaten meines Kindes – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Central tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten meines Kindes von ihrer Schweigepflicht. 2.3.4. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die Central gibt grundsätzlich keine Angaben zu der Gesundheit Ihres Kindes an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf die Gesundheit Ihres Kindes zulassen oder gemäß § 203 StGB ge- schützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) der Vertrag zugunsten Ihres Kindes angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken im Vertrag zugunsten Ihres Kindes vereinbart wurden. Dies ist beispielsweise bei einer Versäumung der zweimonatigen Anmeldefrist denkbar. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die Central die Gesundheitsdaten und sonstige nach § 203 StGB geschützte Daten meines Kindes in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. –2– B Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Zur Förderung der Transparenz der Datenverarbeitungen ist die Central Krankenversicherung AG den sog. „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ beigetreten. Weitere Informationen zu den Verhaltensregeln und zu Listen der Unternehmen der Generali Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, finden Sie in den „Kundeninformationen“, unter „Hinweise zum Schutz Ihrer Daten“. C Wichtige Hinweise 1. Grundlage des Versicherungsvertrages Grundlage des Versicherungsvertrages sind diese Anmeldung zur Kindernachversicherung, die gewählten Tarife mit den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der auszustellende Nachtrag zum Versicherungsschein. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von der Central schriftlich bestätigt werden. 2. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung nach Zugang des Nachtrags zum Versicherungsschein widerrufen. Informationen über das Widerrufsrecht finden Sie in der „Kundeninformation“. Mit dem Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten Sie die Belehrung über das Widerrufsrecht. D Schlusserklärung und Unterschriften Bevor Sie diese Anmeldung zur Kindernachversicherung unterschreiben, lesen Sie bitte die vorangestellten „Erklärungen des Versicherungsnehmers“, die mit Ihrer Unterschrift zum Inhalt der Anmeldung und damit gleichzeitig wichtiger Bestandteil des Vertrages werden. Eine Durchschrift der Anmeldung wird Ihnen nach Unterzeichnung sofort ausgehändigt. Ort, Datum Unterschriften (Vorname, Name) des Versicherungsnehmers, der gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes Wenn Sie innerhalb eines Monats weder einen neuen Nachtrag zum Versicherungsschein noch eine Nachricht von der Central erhalten, verständigen Sie uns bitte. E Empfangsbestätigung (Folgende Unterlagen habe ich erhalten) Hiermit bestätige ich, dass ich vor der Unterzeichnung dieser Anmeldung zur Kindernachversicherung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu den beantragten Tarifen und die Kundeninformation einschließlich des Informationsblattes der Aufsichtsbehörde (BaFin) auf der Produkte-CD (Version _____) bzw. als PDF erhalten habe. Mit der Aushändigung in dieser Form bin ich einverstanden. Weiterhin habe ich folgende Unterlagen erhalten: Beratungsdokumentation Produktinformationsblatt (PIB) Ort, Datum Unterschrift (Vorname, Name) Versicherungsnehmer Erklärung des Antragvermittlers: Eine Durchschrift der Anmeldung wurde dem Antragsteller ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift Antragsvermittler/in Central Krankenversicherung AG Hansaring 40-50 · 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Claudia Andersch Vorstand: Dr. Jochen Petin (Vors.), Dr. Mirko Tillmann, Dr. Torsten Utecht Sitz: Köln, Amtsgericht Köln HRB93 VE 109 09.16 1096 –3–
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