Ausschreibung Geräteturnen Herbstcup - Gruppenmeisterschaft 24. September 2016 Sargans Organisator: Ort: Turnverein Sargans Sporthalle Riet Sargans Teilnahme: Turnerinnen und Turner, die in diesem Jahr keine Kunstturnwettkämpfe bestritten, d.h. keine Lizenz bezogen haben. Mannschaft: A A Jugend 1 A Jugend 2 A Jugend 3 A Jugend 4 Anforderungen: A Turnerinnen und Turner K5 – K7 und KD;KH 4 Turnerinnen K1 4 Turnerinnen K2 und Turner K1 4 Turnerinnen K3 – K4 4 Turner K2 – K4 (4Geräte) (3 Geräte) (4 Geräte) (4 Geräte) (5 Geräte) Gestartet wird in 2 er Gruppen TU oder TI oder gemischt Gruppen können Vereinsweise oder Vereinsübergreifend starten Die Gruppen turnen je vier Geräte A Jugend 1-4 Es wird an 3 – 5 Geräten geturnt, wovon an jedem Gerät die tiefste Note gestrichen wird. Startberechtigt alle Vereine vom St. Gallen Turnverband SGTV Je nach Anmeldungen können Gastvereine angenommen werden. Bewertung: Es gelten die neusten Weisungen STV Auszeichnung 1. bis 3. Rang Medaillen Für alle Naturalpreise Die beste St. Galler Gruppe pro Kategorie wird Kantonalmeister und erhält das Kantonalmeister Abzeichen des SGTV. Versicherung: Ist Sache der Teilnehmer Startgeld: CHF 70.- pro Gruppe Kat A Jugend 1 -4 CHF 35.- pro Gruppe Kat A Es wird kein Startgeld zurückerstattet, es kann aber ein Ersatz TI oder TU eingesetzt werden! Haftgeld: CHF. 200.- Fr. pro Verein Haftgeldabzüge gem. Bestimmungen des SGTV Einzahlung: bis 7. Aug. 2015 (Einzahlungsscheine werden den Vereinen zugestellt.) Anmeldung: bis: an: 19 Juni 2016 Renate Büchel Im Scherer 7 9491 Ruggell Tel. 00423 373 42 86 oder E-Mail. renate.buechel@adon-li Verspätete Anmeldungen werden nicht mehr angenommen. Bestellung Anmeldeformular / E-Mail [email protected] Rangverkündigung: Bekleidung einheitlich im Wettkampfdress Auszeichnungen werden nur an Anwesende abgegeben! Wertungsrichter Anmeldung gemäss Reglement SGTV Geräteturnen Reglement WertungsrichterInnenmeldung an Wettkämpfe 1. Dieses Reglement gilt für alle Wettkämpfe, die durch den St.Galler Turnverband (SGTV) ausgeschrieben werden. 2. Alle Vereine, Riegen und Gastvereine müssen brevetierte WertungsrichterInnen stellen. Mindestzahl an WertungsrichterInnen pro Verein Kategorien 1-4 Brevet 1 5 - 15 Ti/Tu 1 WR 16 - 30 Ti/Tu 2 WR > / = 31 Ti/Tu 3 WR Kategorien 5-7&S Brevet 2 5 - 15 Ti/Tu > / = 16 Ti/Tu 1 WR 2 WR 3. Geräteturnvereinen, die keine WertungsrichterInnen stellen, oder die Mindestanzahl gemäss obiger Beschreibung bis zum Anmeldeschluss nicht erfüllen, werden für den betreffenden Wettkampf CHF 100.00 vom Haftgeld abgezogen. (Haftgeld neu auf CHF 200.00) 4. Vereine/Geräteriegen welche neu in das Wettkampfgeschehen eingreifen sind in den ersten 2 Jahren von dieser Regelung befreit. 5. Die namentliche Meldung der brevetierten WertungsrichterInnen hat mit der Anmeldung der TurnerInnen zu erfolgen. Mit den Anmeldeunterlagen wird auch dieses Reglement jeweils versandt. 6. Sind mehr WertungsrichterInnen gemeldet als notwendig, entscheidet die Wettkampfleitung (WertungsrichterchefIn) über deren Einsatz: Auswahlkriterien: A Berücksichtigung der WR Brevet 2 B Ergänzungen mit WR Brevet 1 C Verteilung der WR auf die Herkunftsvereine/Kreisverbände 7. Die Einteilung der gemeldeten WertungsrichterInnen erfolgt durch die Wettkampfleitung. 8. Das persönliche Aufgebot erfolgt 2-3 Wochen vor dem Wettkampf durch die Wettkampfleitung. 9. Aus organisatorischen Gründen können grundsätzlich WertungsrichterInnen im gleichen Wettkampf nicht als WettkämpferInnen antreten.
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