Kanton St.Gallen Staatskanzlei Recht und Legistik Dienst für politische Rechte Volksabstimmung vom 25. September 2016 Am Sonntag, 25. September 2016, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt: Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen: - Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)»; Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV»; Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage: - Einheitsinitiative "Ja zum Ausstieg aus dem HarmoS-Konkordat". Ersatzwahlen in den Gerichtskreisen Rorschach, Rheintal und Wil - Ersatzwahl einer hauptamtlichen oder teilamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen oder teilamtlichen Richters des Kreisgerichtes Rorschach, falls stille Wahl entfällt (vgl. Amtsblatt 2016, 1320 f.). - Ersatzwahl einer hauptamtlichen oder teilamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen oder teilamtlichen Richters des Kreisgerichtes Rheintal, falls stille Wahl entfällt (vgl. Amtsblatt 2016, 1321 f.). - Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters des Kreisgerichtes Wil, falls stille Wahl entfällt (vgl. Amtsblatt 2016, 1606). Anwendbare Vorschriften Anzuwenden sind: - Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1); - Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.1); - eidgenössische Verordnung über die politischen Rechte (SR 161.11); - eidgenössische Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (SR 195.11); - Art. 31 und 32 der Kantonsverfassung (sGS 111.1); - Gerichtsgesetz (sGS 941.1); - Gesetz über die Urnenabstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt UAG) und - Vollzugsverordnung zum UAG (sGS 125.31). Ermittlung und Weiterleitung der Abstimmungsergebnisse Gemeinden, die gleichzeitig eine Gemeindeabstimmung durchführen, haben gemäss Art. 37 Abs. 2 UAG zuerst die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung zu ermitteln und sofort (bis spätestens 15.00 Uhr) durch Erfassung mit der Software WABSTI der Staatskanzlei zu übermitteln. Die Protokolle der Volksabstimmung sind unmittelbar nach Beendigung der Ermittlungsarbeiten an die Staatskanzlei zu senden. SK-336-33_SK_Kreisschreiben _2016_09_25.docx St.Gallen, 6. Juni 2016 SK-336-33_SK_Kreisschreiben _2016_09_25.docx Die Staatskanzlei 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc