Finanzieller Zuschuss für Studierende

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Medieninformation
Finanzieller Zuschuss für Studierende
Stadtrat beschließt Kostenzuschuss für Studierende an Zittauer Hochschulen,
welche mit Erstwohnsitz in Zittau gemeldet sind
Zittau, 22.09.2016 --- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner heutigen
Sitzung die Einführung eines finanziellen Zuschusses für Studierende an Zittauer
Hochschuleinrichtungen beschlossen. Der jährliche Zuschuss i.H.v. 50 Euro wird auf
Antrag denjenigen Studierenden ausgezahlt, welche am 31.12. eines Jahres mit
Erstwohnsitz in der Stadt Zittau gemeldet sind.
Mit der Einführung des Zuschusses sollen insbesondere diejenigen Studierenden motiviert
werden sich in Zittau mit Erstwohnsitz zu melden, welche bisher ihren Hauptwohnsitz bei
ihren nicht in Zittau wohnhaften Eltern haben und nur für die Zeit des Studiums
temporär in Zittau leben. Da solche Studierenden i.d.R. zweitwohnungssteuerpflichtig
sind, schafft der Zuschuss einen weiteren Anreiz sich mit Erstwohnsitz in unserer Stadt
anzumelden.
Kai Grebasch
Pressesprecher
Rathaus
Markt 1
02763 Zittau
Tel.: +49 (0) 3583 752 144
Mobil: +49 (0) 173 6514030
Fax: +49 (0) 3583 752 107
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