„Wiederholerinnen und Wiederholer“ im Fach Philosophie

Hinweise zu den Abituraufgaben 2017 für
„Wiederholerinnen und Wiederholer“ im Fach
Philosophie
Für „Wiederholerinnen und Wiederholer“, die wegen Nichtzulassung oder nicht
bestandener Abiturprüfung im Schuljahr 2016/2017 die Qualifikationsphase 2
wiederholen, werden im Abitur 2017 im Fach Philosophie eigene Prüfungsaufgaben
im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt (s. Vorgabenerlass, BASS13-32 Nr.
6).
Dadurch ist sichergestellt, dass weder das neu in die Qualifikationsphase
aufgenommene Inhaltsfeld 3 (Das Selbstverständnis des Menschen) noch die neue
Aufgabenart II C (Erörterung eines philosophischen Problems auf der Grundlage
eines Fallbeispiels) durch die Prüfung eingefordert werden.