Hinweise zu den Abituraufgaben 2017 für „Wiederholerinnen und Wiederholer“ im Fach Philosophie Für „Wiederholerinnen und Wiederholer“, die wegen Nichtzulassung oder nicht bestandener Abiturprüfung im Schuljahr 2016/2017 die Qualifikationsphase 2 wiederholen, werden im Abitur 2017 im Fach Philosophie eigene Prüfungsaufgaben im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt (s. Vorgabenerlass, BASS13-32 Nr. 6). Dadurch ist sichergestellt, dass weder das neu in die Qualifikationsphase aufgenommene Inhaltsfeld 3 (Das Selbstverständnis des Menschen) noch die neue Aufgabenart II C (Erörterung eines philosophischen Problems auf der Grundlage eines Fallbeispiels) durch die Prüfung eingefordert werden.
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