Gebühren gemäß der Allgemeinen

Gebühren gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW)
Medizin:
 Anerkennung von einzelnen Scheinen ohne Prüfung (Praktische Übungen, Kurse,
Seminare)
Gebühr: Euro 40
 Anerkennung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Gebühr: Euro 70
Zahnmedizin:
 Anerkennung von einzelnen Scheinen ohne Prüfung (Praktische Übungen, Kurse)
Gebühr: Euro 40
 Entscheidung über die Anerkennung der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der
Zahnärztlichen Vorprüfung und Anrechnung von Studienleistungen nach bestandener
Zahnärztlicher Vorprüfung
Gebühr: Euro 50
 Entscheidung über die Befreiung von Prüfungsteilen
Gebühr: Euro 50
 Entscheidung über Fristverlängerung, Wechsel des Prüfungsausschusses
Gebühr: Euro 25
 Entscheidung über die Anrechnung von (Studien- und Prüfungsleistungen) für
Studierende der Medizin und Ärzte gemäß der Sonderbestimmung nach § 61 ZAppO
Gebühr: Euro 50
Zweitschriften Medizin / Zahnmedizin:
 Zweitschriften von Anrechnungsbescheiden
Gebühr: Euro 25