Von: Staatskanzlei Luzern [email protected] Betreff: Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt Datum: 22. September 2016 um 09:02 An: [email protected] Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht Medienmitteilung 22. September 2016 Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20. September 2016 den Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt, die angesetzte Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» durch vorsorgliche Verfügung zu verschieben. Die kantonale Abstimmung findet daher wie geplant am nächsten Sonntag, 25. September 2016, statt. Das Bundesgericht wird sich in einem separaten, späteren Entscheid materiell zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten äussern. Kontakt Staatskanzlei Luzern Kommunikation Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041 228 60 00 E-Mail [email protected] Impressum | Disclaimer Newsletter verwalten | Abmelden
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