Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt - lu

Von: Staatskanzlei Luzern [email protected]
Betreff: Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt
Datum: 22. September 2016 um 09:02
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Medienmitteilung
22. September 2016
Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt
Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20. September 2016 den Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt, die angesetzte Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» durch vorsorgliche Verfügung zu verschieben. Die kantonale Abstimmung findet daher wie geplant am nächsten Sonntag, 25. September 2016, statt. Das Bundesgericht wird sich in einem separaten,
späteren Entscheid materiell zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten äussern.
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