Aufstieg Infoveranstaltung

Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen
Aufstieg
von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
- Qualifizierungsaufstieg (§ 21 LVO) - *
*vorbehaltlich der Neufassung der Rechtsverordnung
Institut für öffentliche Verwaltung NRW
Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen
Qualifizierungsaufstieg
Dauer:
mind. 13 Monate
Qualifizierung:
mind. 10 Monate
Aufstiegslehrgang: mind. 3 Monate
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Qualifizierungsaufstieg
Qualifizierung:
mind. 10 Monate
Einführungslehrgang
im IöV :
mind. 3 Monate
Exemplarische praktische
Einweisung
in der Dienststelle:
ca.
7 Monate
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Qualifizierungsaufstieg
Aufstiegslehrgang:
mind. 3 Monate
Abschlusslehrgang
im IöV :
mind. 2 Monate
Aufstiegsprüfung
im IöV /LPA:
mind. 1 Monat
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Lehrgänge
Wo?
Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden
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Lehrgänge
Wie?
Unterricht mit Präsenzpflicht
montags bis freitags
Unentgeltliche Unterbringung (Doppelzimmer)
Unentgeltliche Verpflegung
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Lehrgänge
Wann?
Kurs 1
Start: 25.09.2017
Kurs 2
Start: 29.01.2018
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Derzeitige Unterrichtsfächer
Allg.
Verwaltungsrecht/
Ordnungsrecht
Öffentl.
Finanzwirtschaft/
Öffentl.
Betriebswirtschaft
Kommunalrecht
Beamtenrecht/
Arbeits- und
Tarifrecht
Klausur- und
Bescheidtechnik
Staats- und
Verfassungsrecht/
EU-Recht
Bürgerliches Recht
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Leistungsnachweise
Beurteilung
Klausuren
Zulassung zur Abschlussprüfung
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Aufstiegsprüfung
Organisation und Durchführung:
Landesprüfungsamt für
Verwaltungslaufbahnen
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Aufstiegsprüfung
Zweck
Prüflinge sollen nachweisen, dass sie
• gründliche Fachkenntnisse besitzen,
• über notwendiges Methodenwissen verfügen,
• Aufgaben sicher erfassen und lösen,
• Ergebnisse praxisgerecht begründen,
• zu praxisbezogenen Fragen Stellung nehmen können,
• sich auf neue Argumente einstellen,
• Lösungsvorschläge entwickeln.
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Prüfungskommission
Vorsitz:
Beamter/Beamtin der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Beisitz:
Beamter/Beamtin der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
Beamter/Beamtin der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
Entscheidung über die schriftliche und mündliche Prüfungsleistung
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Aufstiegsprüfung
Schriftlicher Teil
4 Klausuren:
Allg.
Verwaltungsrecht
/ Ordnungsrecht
Öffentl.
Finanzwirtschaft/
Öffentl.
Betriebswirtschaft
Beamtenrecht/
Arbeits- und
Tarifrecht
Staats- und
Verfassungsrecht/
EU-Recht
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Aufstiegsprüfung
Mündlicher Teil
3 Prüfgebiete aus allen Unterrichtsfächern des
Abschlusslehrgangs
(Bekanntgabe 14 Tage vor der Prüfung)
Prüfungsgespräch zu praxisbezogenen Fragen
15 Minuten je Prüfgebiet = 45 Minuten
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Aufstiegsprüfung
Bestehensregelung
Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ = bestanden
Wiederholungsprüfung
nach erneuter Teilnahme am folgenden Aufstiegslehrgang möglich
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