EINBERUFUNG DER URVERSAMMLUNG (URNENGANG) FÜR DIE WAHL DER GEMEINDEBEHÖRDEN FÜR DIE VERWALTUNGSPERIODE 2017-2020 Die Frist für die Listenhinterlegung ist am 19. September 2016, um 18.00 Uhr abgelaufen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2016 die eingereichten Listen für die Gemeinderats-, Richterund Vizerichterwahlen vom 16. Oktober 2016 kontrolliert. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Wahlvorschläge frist- und formgerecht eingereicht worden sind und damit den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Folgende Kandidaten stellen sich für die Wahlen der Gemeindebehörden vom 16. Oktober 2016 zur Verfügung: Gemeinde- und Burgerratswahlen 2016 Liste Nr. 1 SVP (Schweizerische Volkspartei) Liste Nr. 2 CVP (Christl.–demokr. Volkspartei) Gruber Marseline Truffer Josef Biffiger Paul Imboden Nicolas Sarbach Markus Brantschen Roland Liste Nr. 3 CSP (Christl.-soz. Volkspartei) Andenmatten Werner Gruber Therese Pollinger Daniela Richterwahlen 2016 Liste Nr. 1: SVP (Schweizerische Volkspartei) Schnidrig Patric Vizerichterwahlen 2016 Liste Nr. 2: CVP (Christl.-demokr. Volkspartei) Wyer Myriam Stille Wahl bei den Richter- und Vizerichterwahlen vom 16.10.2016 Für die Richter- und Vizerichterwahlen vom 16. Oktober 2016 haben sich für die beiden Ämter, je eine Person zur Verfügung gestellt. Nach Art. 205 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gelten die beiden Kandidaten damit in stiller Wahl für die Legislaturperiode 2017-2020, wie folgt im diesem Amt gewählt: Schnidrig Patric, Gemeinderichter Wyer Myriam, Gemeindevizerichterin Die weiteren Wahlen laufen gemäss folgendem Programm und Verfahren ab: 16. OKTOBER 2016 – Gemeinde- und Burgerratswahlen Die Hinterlegung der Übermittlungsumschläge in eine versiegelte Urne kann ab Erhalt des Stimmmaterials zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro erfolgen: Mo / Di / Do / Fr 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mi 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Letzte Frist: Freitag, 14. Oktober 2016, 17.00 Uhr Wer auf postalischem Weg abstimmt, muss dafür sorgen, dass die Sendung bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, 14. Oktober 2016, 17.00 Uhr, eintrifft. Die Urnen sind für die Wahl des Gemeinde- und Burgerrats im OS-Schulhaus St. Niklaus wie folgt geöffnet: Samstag 15. Oktober 2016 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonntag 16. Oktober 2016 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr 13. NOVEMBER 2016 1. Wahlgang Präsident und Vizepräsident Die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten findet am 13. November 2016 statt. Die Listen müssen bis am 18. Oktober 2016, 12.00 Uhr auf dem Gemeindebüro vorliegen. Falls kein Kandidat das absolute Mehr erreicht, findet der zweite Wahlgang am Sonntag, 27. November 2016 statt. Stille Wahl Wird für die Präsidenten- und Vizepräsidentenwahl nur je eine Liste hinterlegt, sind Präsident und Vizepräsident in stiller Wahl gewählt. Fehlen von Listen Falls bis am 18. Oktober 2016 keine Liste für die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten hinterlegt wurde, können die Stimmbürger jede in den Gemeinderat wählbare Person wählen. Gewählt ist die Person mit dem relativen Mehr. Für die Wahl muss der Stimmbürger den leeren amtlichen Wahlzettel, welcher durch die Gemeinde zugestellt wird, verwenden, ansonsten ist die Stimme ungültig. Die Hinterlegung der Übermittlungsumschläge in eine versiegelte Urne kann ab Erhalt des Stimmmaterials zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro erfolgen: Mo / Di / Do / Fr 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mi 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Letzte Frist: Freitag, 11. November 2016, 17.00 Uhr Wer seine Stimme auf postalischem Weg abgibt, muss dafür sorgen, dass die Sendung bei der Gemeindeverwaltung ebenfalls spätestens am Freitag, 11. November 2016, eintrifft. Die Urnen sind für den 1. Wahlgang des Präsidenten und des Vizepräsidenten im OSSchulhaus St. Niklaus wie folgt geöffnet: Samstag 12. November 2016 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonntag 13. November 2016 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr 27. NOVEMBER 2016 Allfälliger 2. Wahlgang Präsident und Vizepräsident / eidg. Abstimmungen Wenn am 18. Oktober 2016 um 12.00 Uhr mehr als eine Liste für den Präsidenten und Vizepräsidenten hinterlegt wurde und im 1. Wahlgang des Präsidenten- und des Vizepräsidenten vom 13. November 2016 das absolute Mehr nicht erreicht wurde, findet am 27. November 2016 der 2. Wahlgang statt. Gewählt ist, wer das relative Mehr erreicht. Es können neue Kandidaturen hinterlegt werden. Frist zur Listenhinterlegung 2. Wahlgang: 15. November 2016, 18.00 Uhr. Die Hinterlegung der Übermittlungsumschläge in eine versiegelte Urne kann ab Erhalt des Stimmmaterials zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro erfolgen. Die Öffnungszeiten sind folgende: Mo / Di / Do / Fr 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mi 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Letzte Frist: Freitag, 25. November 2016, 17.00 Uhr Wer seine Stimme auf postalischem Weg abgibt, muss dafür sorgen, dass die Sendung bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, 25. November 2016, eintrifft. Die Urnen sind für einen eventuellen 2. Wahlgang des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie für die eidgenössische Abstimmung im OS-Schulhaus St. Niklaus wie folgt geöffnet: Samstag 26. November 2016 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sonntag 27. November 2016 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr Sofern es für die Präsidenten- und Vizepräsidentenwahl keinen 2. Wahlgang erfordert, finden am 27. November 2016 nur die eidgenössischen Abstimmungen statt. Diesbezügliche weitere Informationen folgen zum gegebenen Zeitpunkt. St. Niklaus, 21. September 2016 Gemeindeverwaltung St. Niklaus Die Präsidentin Der Schreiber Gaby Fux-Brantschen Roland Bittel
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