ANMELDUNG TEILNAHMEBEDINGUNGEN Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell 29.9.2016 von 15:00–17:00 Uhr, Büro der Kanzlei Arnecke Sibeth, Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt/Main Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe für Verbandssitzungen SLV-Mitglied (kostenlos) kein SLV-Mitglied (Teilnahmegebühr 150,– €) Speditions- und Logistikverband Hessen/ Rheinland-Pfalz e. V., Königsberger Straße 29 a, 60487 Frankfurt a. M., Fax 069 776 356, [email protected] Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind kartellrechtlich verboten. Sitzungen des SLV dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Vor diesem Hintergrund erklären alle Teilnehmer von SLV-Veranstaltungen mit ihrer Unterschrift, die kartellrechtlichen Grundsätze einzuhalten. Diese stehen unter den aktuellen Meldungen zur Ansicht und zum Download auf www.speditionsportal.net zur Verfügung. Teilnahmebedingungen Name und Anschrift des Unternehmens Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Name, Vorname Absage: Veranstaltungen können aus wichtigen von uns nicht zu vertretenden Gründen – insbesondere bei Referentenausfall und bei geringer Teilnehmerzahl – abgesagt oder verlegt werden. Referenten- bzw. Seminarortwechsel: Der Veranstalter behält sich den Wechsel von angekündigten Referenten und Seminarorten aus organisatorischen Gründen vor. Datum/Unterschrift Einwilligungserklärung (Datenschutz) ja, Ich bin damit einverstanden, dass Sie mich zu Informationszwecken und Einladungen des SLV und seiner angeschlossenen Einrichtungen per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Vorname Nachname Telefonnr. E-Mail Datum Unterschrift Die Einwilligungserklärung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an SLV, Königsberger Str. 29a, 60487 Frankfurt am Main. Datum Unterschrift Benachrichtigungsverpflichtung nach § 33 Abs. 1 – BDSG: Bei uns werden Daten Ihres Unternehmens, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Es handelt sich um Angaben, die aus unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung stammen. Haftung: Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Soweit wir danach zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden. Es besteht keine Haftung für in den Tagungsräumen abhanden gekommene Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände sowie für Schäden aufgrund der Missachtung der Verkehrssicherungspflicht, die dem Gebäudeeigentümer obliegt. Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell 29. September 2016 AGENDA Inhalte, Umfang und Zeitraum der Kartellabsprachen © Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, Die Europäische Kommission hat am 19. Juli 2016 hohe Bußgelder gegen Mitglieder des Lkw-Kartells verhängt. An dem Kartell waren nach den Feststellungen der Europäischen Kommission die Unternehmen Daimler, MAN, Scania, Volvo, DAF, Iveco und Renault beteiligt. Es bestand in den Jahren von 1997–2011 und umfasste alle Lkw ab einer Nutzlast von sechs Tonnen aufwärts. MAN hat das Kartell als Kronzeuge gegenüber den Kartellbehörden aufgedeckt und braucht daher keine Geldbuße zu zahlen. Das Verfahren gegen Scania ist noch nicht abgeschlossen. Bis auf Scania haben alle Lkw-Hersteller ihre Beteiligung an den Kartellabsprachen eingeräumt und einen Vergleich mit der Europäischen Kommission geschlossen. Die Geldbußen gegen die übrigen Kartellmitglieder belaufen sich auf insgesamt ca. 2,9 Mrd. Euro. Freundliche Grüße Thorsten Hölser Geschäftsführer Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz Kunden, die im Zeitraum von 1997–2011 Lkw mit einer Nutzlast ab sechs Tonnen gekauft haben, können nun Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des Kartells erheben. Bündelung von Schadensersatzansprüchen Durch Bündelung steigt die Klageforderung auf einen größeren Betrag und wird damit auch für Prozessfinanzierer attraktiv. Bei der Einbindung eines Prozessfinanzierers übernimmt dieser im Falle des Unterliegens sämtliche Prozesskosten, einschließlich der Kosten des Sachverständigen. Im Fall der erfolgreichen Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs verlangt der Prozessfinanzierer dann einen vorher vereinbarten Teil der Klageforderung als Honorar für sich. Erste Schritte und Maßnahmen Unterlagen über Lkw-Käufe im betroffenen Zeitraum und idealerweise auch aus den Jahren davor und danach sind zusammenzustellen und möglichst zu digitalisieren. Die Jahre vor Kartellbeginn und nach Kartellende sind relevant für eine zeitliche Vergleichsbetrachtung der Preise. Referent: Herr RA Dr. Moritz Lorenz, Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth, mit langjähriger Erfahrung im Kartellrecht.
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