Ausschreibung (PDF, 532.04KB ) - Speditions

ANMELDUNG
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell
29.9.2016 von 15:00–17:00 Uhr,
Büro der Kanzlei Arnecke Sibeth,
Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt/Main
Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe
für Verbandssitzungen
SLV-Mitglied (kostenlos)
kein SLV-Mitglied (Teilnahmegebühr 150,– €)
Speditions- und Logistikverband Hessen/
Rheinland-Pfalz e. V., Königsberger Straße 29 a,
60487 Frankfurt a. M., Fax 069 776 356,
[email protected]
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse
von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind kartellrechtlich verboten.
Sitzungen des SLV dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu
fördern. Vor diesem Hintergrund erklären alle Teilnehmer
von SLV-Veranstaltungen mit ihrer Unterschrift, die kartellrechtlichen Grundsätze einzuhalten. Diese stehen
unter den aktuellen Meldungen zur Ansicht und zum
Download auf www.speditionsportal.net zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen
Name und Anschrift des Unternehmens
Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung
erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt.
Name, Vorname
Absage: Veranstaltungen können aus wichtigen von uns
nicht zu vertretenden Gründen – insbesondere bei Referentenausfall und bei geringer Teilnehmerzahl – abgesagt oder verlegt werden.
Referenten- bzw. Seminarortwechsel: Der Veranstalter
behält sich den Wechsel von angekündigten Referenten
und Seminarorten aus organisatorischen Gründen vor.
Datum/Unterschrift
Einwilligungserklärung (Datenschutz)
ja, Ich bin damit einverstanden, dass Sie mich zu Informationszwecken und Einladungen des SLV und
seiner angeschlossenen Einrichtungen per Telefon
oder E-Mail kontaktieren.
Vorname
Nachname
Telefonnr.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Die Einwilligungserklärung können Sie jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte richten Sie
Ihren Widerruf an SLV, Königsberger Str. 29a, 60487
Frankfurt am Main.
Datum
Unterschrift
Benachrichtigungsverpflichtung nach § 33 Abs. 1 –
BDSG: Bei uns werden Daten Ihres Unternehmens, soweit
geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und
verarbeitet. Es handelt sich um Angaben, die aus unserer
gegenseitigen Geschäftsbeziehung stammen.
Haftung: Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren
Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haften wir
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder
auf der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten.
Soweit wir danach zum Schadenersatz verpflichtet sind,
beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.
Es besteht keine Haftung für in den Tagungsräumen abhanden gekommene Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände sowie für Schäden aufgrund der Missachtung
der Verkehrssicherungspflicht, die dem Gebäudeeigentümer obliegt.
Schadensersatzansprüche
gegen das Lkw-Kartell
29. September 2016
AGENDA
Inhalte, Umfang und Zeitraum der
Kartellabsprachen
© Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
Die Europäische Kommission hat am 19.
Juli 2016 hohe Bußgelder gegen Mitglieder des Lkw-Kartells verhängt. An dem
Kartell waren nach den Feststellungen
der Europäischen Kommission die Unternehmen Daimler, MAN, Scania, Volvo, DAF,
Iveco und Renault beteiligt. Es bestand in
den Jahren von 1997–2011 und umfasste
alle Lkw ab einer Nutzlast von sechs Tonnen aufwärts.
MAN hat das Kartell als Kronzeuge gegenüber den Kartellbehörden aufgedeckt und
braucht daher keine Geldbuße zu zahlen.
Das Verfahren gegen Scania ist noch nicht
abgeschlossen. Bis auf Scania haben alle
Lkw-Hersteller ihre Beteiligung an den
Kartellabsprachen eingeräumt und einen
Vergleich mit der Europäischen Kommission geschlossen. Die Geldbußen gegen die
übrigen Kartellmitglieder belaufen sich
auf insgesamt ca. 2,9 Mrd. Euro.
Freundliche Grüße
Thorsten Hölser
Geschäftsführer
Außergerichtliche und gerichtliche
Geltendmachung von Schadensersatz
Kunden, die im Zeitraum von 1997–2011 Lkw
mit einer Nutzlast ab sechs Tonnen gekauft haben, können nun Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des Kartells erheben.
Bündelung von Schadensersatzansprüchen
Durch Bündelung steigt die Klageforderung auf
einen größeren Betrag und wird damit auch für
Prozessfinanzierer attraktiv. Bei der Einbindung
eines Prozessfinanzierers übernimmt dieser im
Falle des Unterliegens sämtliche Prozesskosten,
einschließlich der Kosten des Sachverständigen. Im Fall der erfolgreichen Durchsetzung des
Schadensersatzanspruchs verlangt der Prozessfinanzierer dann einen vorher vereinbarten Teil
der Klageforderung als Honorar für sich.
Erste Schritte und Maßnahmen
Unterlagen über Lkw-Käufe im betroffenen
Zeitraum und idealerweise auch aus den Jahren
davor und danach sind zusammenzustellen und
möglichst zu digitalisieren. Die Jahre vor Kartellbeginn und nach Kartellende sind relevant für
eine zeitliche Vergleichsbetrachtung der Preise.
Referent:
Herr RA Dr. Moritz Lorenz, Partner der Kanzlei Arnecke
Sibeth, mit langjähriger Erfahrung im Kartellrecht.