Beispiele

Ausgewählte Beispiele für weitere Deregulierungsschritte
1. Bisher war ein eigener Raum für die Schulbibliothek (in Klassengröße) vorzusehen. Auf
einen eigenen Raum für die Bibliothek kann in Hinkunft verzichtet werden, wenn für die
Aufbewahrung und den Verleih der Bücher und sonstiger Medien in den Klassen oder in
allgemeinen Räumlichkeiten ausreichend Raum zur Verfügung steht oder wenn in
zumutbarer Entfernung zum Schulgebäude eine Bibliothek mitbenutzt werden kann.
2. Ein eigenes Lehrmittelzimmer bzw. die erforderliche Anzahl von Lehrmittelzimmern ist
nicht mehr vorgesehen; diese können beispielsweise auch in Wandverbauten
untergebracht werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass zahlreiche Lehrmittel, die
1990 verwendet wurden, durch technische Geräte ersetzt wurden. Dadurch können
mehr Flächen für Unterrichtszwecke gewonnen werden.
3. Ein eigenes Konferenzzimmer ist nicht mehr zwingend vorgesehen. Konferenzen und
Teambesprechungen können auch in der Aula/dem Foyer oder in Sonderräumen wie
beispielsweise Musikraum oder Lernlandschaften stattfinden.
4. Reinigungsräume sind nicht mehr in jedem Geschoss vorzusehen, sondern nur noch in
ausreichender Anzahl.
5. Beim Leiter- bzw. Leiterinnenzimmer wird auf die Festlegung einer Mindestgröße
verzichtet.
6. Auf eine eigene Waschgelegenheit (Waschbecken) wird in jedem Klassenzimmer ebenso
verzichtet wie auf die Verdunkelungsvorrichtung.
7. Die Bestimmung, wonach Holzböden versiegelt werden müssen, entfällt.
8. Auf detaillierte Ausführungen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung der
Fachräume, wie Raum für Physik/Chemie, Werkräume, Lehrküchen, Lehrwerkstätten und
Laboratorien, wird verzichtet. Diesbezüglich wird lediglich angeordnet, dass sie dem Stand
der Technik und Sicherheit entsprechend eingerichtet und ausgestattet sein müssen und die
Vermittlung der Inhalte der für die Schule vorgesehenen Lehrpläne möglich sein muss.