Baukredit Neubau Hallenbad

Einwohnergemeinde Gelterkinden
Abstimmungsbroschüre zum
Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“
vom 25. September 2016
Inhaltsverzeichnis:
Seite
1.
Vorgeschichte / Aktueller Stand
2
2.
Erläuterungen des Gemeinderates
3
3.
Erläuterungen des Referendumskomitees
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Gelterkinden, 19. August 2016
Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“
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1.1 Vorgeschichte

Am 20. Juni 2012 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Planungskredit von CHF 1.6
Mio., dies bei Baukosten von CHF 17 Mio. +/- 15%. Der Kantonsbeitrag von CHF 5 Mio. war
Voraussetzung dafür, dass die Planung aufgenommen werden durfte.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sprach am 29. April 2014 einen Beitrag von
CHF 5 Mio. an den Neubau des Hallenbades.

Der Gemeinderat beschloss am 6. Juni 2016, der Gemeindeversammlung vom 29. Juni
2016 einen Baukredit für den Neubau des Hallenbades im Betrag von CHF 17.615 Mio. zu
beantragen. Der beantragte Kredit ergibt sich aus folgender Berechnung:
Projektgesamtkosten (Projektierungs- / Baukosten) CHF 18.3 Mio. + 5% = CHF 19.215 Mio.
Abzüglich Kredit Projektierung (GV-Beschluss 20. Juni 2012)
Beantragter maximaler Baukredit
./. CHF 1.600 Mio.
CHF 17.615 Mio.
Dieser Baukredit liegt unter demjenigen, den der Gemeinderat bei der Einholung des Planungskredits im Juni 2012 präsentiert hatte.

Die Gemeindekommission befürwortete an der Sitzung vom 20. Juni 2016 den beantragten
Baukredit mit einem Stimmenverhältnis von 10 Zustimmungen zu 3 Ablehnungen.

Die Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2016 genehmigte den beantragten Baukredit mit einem Stimmenverhältnis von 276 Ja, 31 Nein und 5 Enthaltungen.

Der Gemeindeversammlungsbeschluss unterlag dem fakultativen Referendum gemäss § 49
Gemeindegesetz.

Das Referendum ist mit 414 gültigen Unterschriften (nötig waren deren 410) zustande gekommen.

Der Gemeinderat hat daraufhin die entsprechende Urnenabstimmung zum Referendum auf
den 25. September 2016 festgelegt.
1.2 Aktueller Stand

Das Raumprogramm ist das Gleiche, wie es bei der Einholung des Planungskredits an der
Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 vorgestellt wurde.

Der von der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 genehmigte Planungskredit von
CHF 1.6 Mio. wird nicht voll ausgeschöpft.

Rund 85% der Arbeiten sind mit folgendem Vorbehalt vergeben: „Die Auftragserteilung erfolgt
vorbehältlich der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses Baukredit Neubau Hallenbad“. Die Kostengenauigkeit beträgt nach heutigem Wissensstand damit +/- 5%.

Das Baugesuch für das Hallenbad wurde vom kantonalen Bauinspektorat am 21. März 2016
bewilligt.
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2. Erläuterungen des Gemeinderates
Das heutige Gelterkinder Hallen-/Freibad war seit 1971 in Betrieb. Heute ist das Hallenbad am Ende seiner Lebensdauer. Die Betonstruktur und die Gebäudehülle sind angegriffen, die Technik ist
veraltet, störungsanfällig und lässt einen Betrieb sowohl des Hallenbades wie auch des Freibades
nicht mehr zu.
An der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 beschloss die Gemeindeversammlung einen
Planungskredit für einen Neubau des Hallenbades in der Höhe von CHF 1.6 Mio. Das gesamte
Projekt wurde damals auf CHF 17 Mio. +/- 15% geschätzt. Als zusätzliche Bedingung zur Auslösung des Projekts wurde ein Beitrag des Kantons in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. vorausgesetzt. Dieser Beitrag wurde am 29. April 2014 durch den Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft gesprochen.
Eine weitere Million Franken wird voraussichtlich durch die Aussengemeinden des Schulkreises
Gelterkinden und Sissach finanziert. Dies stellt ein Novum dar – wurden doch in der Vergangenheit
von den Aussengemeinden keine Beiträge an Investitionen bezahlt, welche die Gemeinde Gelterkinden in ihrer Funktion als Zentrumsgemeinde getätigt hat. Der Gemeinderat hat in Bezug auf den
Neubau Hallenbad das Gespräch mit den Aussengemeinden gesucht und durfte erfreut zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeinden grossmehrheitlich bereit sind, einen Beitrag an die Investitionen
des Neubaus Hallenbad zu bezahlen.
Dies wurde auch an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 so kommuniziert. Weder die
Million Franken, welche die Aussengemeinden an die Investition des Neubaus zahlen würden,
noch ein Betrag, den die Aussengemeinden an die Betriebskosten ausrichten sollten (was notabene an der Gemeindeversammlung diskutiert wurde), wurde von der Gemeindeversammlung vom
20. Juni 2012 zur Bedingung für die Auslösung des Planungskredites gemacht.
Deshalb konnte – nachdem die CHF 5 Mio. vom Kanton zugesichert wurden – mit den Planungsarbeiten im Mai 2014 begonnen werden.
Die Baukommission Neubau Hallenbad arbeitete anschliessend zusammen mit dem beauftragten
Architekturbüro sowie mit beigezogenen Fachplanern in zahlreichen Sitzungen zuhanden des Gemeinderates das Projekt aus, welches sich an folgendem Raumprogramm orientierte:
 1 Schwimmbecken mit fünf Bahnen (25 Meter, wettkampftauglich)
 1 Nichtschwimmerbecken mit Hubboden
 1 Kinderplanschbecken
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 1 Rutschbahn
 Umkleide- und Duschbereich
 WC-Anlagen
 Bistro-Shop für Frei- und Hallenbad
 Saunabereich
 Diverse Technikräume für Frei- und Hallenbad
Im neuen Hallen-/Freibad wird mit ca. 85‘000 – 90‘000 Besuchern pro Jahr gerechnet. Der Betrieb
wird voraussichtlich ein Defizit von ca. CHF 950‘000 pro Jahr verzeichnen. Darin enthalten sind
auch die jährlichen Abschreibungen von rund CHF 455‘000. Die Abschreibungsdauer beträgt 30
Jahre. Es besteht eine Vorfinanzierung im Betrag von CHF 2.5 Mio., welche über eine Dauer von
30 Jahren mit einem jährlichen Betrag von CHF 83‘333 aufgelöst wird und zu einer entsprechenden Reduktion des Abschreibungsbetrages führt. Der jährliche Netto-Abschreibungsbetrag beträgt
somit rund CHF 372‘000. Im Vergleich zu erwähnen ist, dass das ‚alte‘ Hallen-/Freibad ein jährliches Defizit von ca. CHF 550‘000 verzeichnete und das Bad abgeschrieben war.
Um eine höhere Kostengenauigkeit zu erhalten, wurde das Baugesuch bereits vorgängig eingereicht und das erste Ausschreibungspaket (ca. 85% der Gesamtkosten) wurde bereits vorbehältlich
der Rechtskraft des zustimmenden Gemeindeversammlungsbeschlusses vergeben.
Durch diese Vorgehensweise mit der vorgängigen Baueingabe und den Ausschreibungen können
heute die zu erwartenden Kosten des gesamten Neubaus genauer beziffert werden. Das neue Hallenbad kostet gesamthaft CHF 18.3 Mio. +/- 5% (inkl. Planungskredit). Damit liegt der Maximalbetrag um CHF 400‘000 tiefer, als dies im 2012 bei der Einholung des Planungskredites der Fall war.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gemeinde Gelterkinden muss voraussichtlich Kosten von ca. CHF 12.3 Mio. selbst tragen
(Gesamtkosten ca. CHF 18.3 Mio. abzüglich CHF 5 Mio. des Kantons und ca. CHF 1 Mio. der
Aussengemeinden).
Der Gemeinderat hat eine Finanzplanung über 10 Jahre vorgenommen, in welcher er von Nettoinvestitionen in der Grössenordnung von rund CHF 30 Mio. ausgeht. Unter Berücksichtigung aller
bekannten Projekte – wie z.B. Neubau Schulhaus – ist die Finanzierung des Hallenbades für die
Gemeinde Gelterkinden tragbar. Selbstverständlich müssen über einen gewissen Zeitraum neue
Projekte auf das Notwendige beschränkt werden.
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Eine Steuererhöhung von 56% auf 59% ab 2017 ist im Finanzplan eingerechnet. Per 1. Januar
2011 wurden die Steuern von 59% auf 56% gesenkt; in der Gemeindeversammlungsvorlage vom
1. Dezember 2010 ist zu lesen: „Im Jahr 2002 wurde der Steuerfuss von 57% auf 59% erhöht – Investitionen wie beispielsweise der Bau der Dreifachhalle machten dies notwendig. Der Finanzplan
2011 – 2015 zeigt deutlich, dass die Gemeinde Gelterkinden auf finanziell solidem Boden steht.
Der Gemeinderat stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass der Steuerfuss auch wieder gesenkt
werden soll, wenn es die Ausgangslage zulässt und somit die Einwohnerinnen und Einwohner von
der momentan guten Situation auch profitieren sollen. Allerdings immer im Bewusstsein, dass
neue, für die Gemeinde notwendige Investitionen, eine erneute Anhebung des Steuerfusses mit
sich bringen können.“ Diese Situation trifft nun mit dem Bau eines neuen Hallenbades sowie eines
neuen Schulhauses ein.
Folgen bei Ablehnung des Baukredites
Bei einer Ablehnung des Baukredites wird dem Gemeinderat die Finanzkompetenz für den Bau
des Hallenbades nicht erteilt – das Hallenbad kann nicht gebaut werden. Der Gemeinderat wird
der Gemeindeversammlung eine neue Vorlage unterbreiten müssen. Ein Erhalt des Freibades sowie auch ein Abbruch des Hallen-/Freibades sind ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Die
Technik kann für den Betrieb des Freibades im heutigen Zustand nicht genutzt werden.
Die nachfolgende Tabelle macht deutlich, mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn Gelterkinden
lediglich ein Freibad betreiben würde.
[alle Angaben in CHF]
Variante 1:
Neubau Hallenbad
und Sauna
Variante 2:
Nur Freibad (ohne Neubau
Hallenbad und Sauna)
1.6 Mio.
16.7 Mio.
1.6 Mio.
Investitionen
Ausgaben
Projektierung Neubau Hallenbad
Neubau Hallenbad
Abbruch Hallenbad, Ersatzbauten Technik, Garderoben
Total Ausgaben
18.3 Mio.
5.0 Mio.
6.6 Mio.
Einnahmen
Kanton
Umliegende Gemeinden
Total Einnahmen
- 5.0 Mio.
- 1.0 Mio.
- 6.0 Mio.
- 0.0 Mio.
Nettoinvestitionen
12.3 Mio.
6.6 Mio.
184'500
372'000
870'000
1'426'500
99'000
170'000
370'000
639'000
-485'000
- 70'000
941'500
569'000
Jährlicher Aufwand und Ertrag
Verzinsung zu 1.5%
Abschreibungen
Personal- und Betriebsaufwand
Total Aufwand
Total Ertrag
Mehraufwand
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Fazit
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein Hallenbad für Gelterkinden eine grosse Bereicherung
darstellt. Schülerinnen und Schüler, Mitglieder von Vereinen, unsere Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen von Gelterkinden und der Umgebung bekommen eine attraktive Möglichkeit, den Schwimmsport zu betreiben oder in der Sauna zu entspannen.
 Gelterkinden will als Gemeinde im Oberbaselbiet attraktiv sein.
 Schwimmunterricht wird im Lehrplan der Schule als wichtig erachtet – unsere Schülerinnen und
Schüler sollen die Möglichkeit haben, Schwimmen lernen zu können. Aussengemeinden wie
auch der Kanton bezahlen für ihre Schülerinnen und Schüler den Eintritt ins Bad – je mehr Eintritte das Bad verzeichnet, umso geringer fällt das Defizit für die Gemeinde Gelterkinden aus.
 Der Beitrag vom Kanton in der Höhe von CHF 5 Mio. sowie die finanziellen Zusagen der Aussengemeinden werden nur für den Neubau eines Hallenbades gemäss vorliegendem Projekt
ausgerichtet.
 Die Investitionen für ein Freibad sind hoch und müssen von der Gemeinde Gelterkinden alleine
getragen werden. Unsere Region verfügt bereits über Freibäder in Buus, Itingen, Sissach und
Zunzgen – braucht es da noch ein reines Freibad in Gelterkinden? Ein Hallenbad hingegen gibt
es oberhalb von Liestal nicht.
 Der Finanzplan macht deutlich, dass die Finanzierung des Hallenbades für die Gemeinde Gelterkinden verkraftbar ist.
Empfehlung des Gemeinderates:
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Baukredit für den Neubau des
Hallenbades im Betrag von CHF 17.615 Mio. und somit dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 29. Juni 2016 zuzustimmen und ein „Ja“ einzuwerfen.
Hinweis:
Pläne des Neubauprojektes sind auf der Gemeindewebsite wie folgt zu finden:
www.gelterkinden.ch > Politik/Behörden > Gemeindeversammlung > 29.06.2016
Direktlink: http://www.gelterkinden.ch/main_gv-htm.290687.0.html
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3. Erläuterungen des Referendumskomitees
Wir wollen, dass die Bevölkerung von Gelterkinden die Möglichkeit hat, Wassersport zu betreiben
und wünschen uns eine langfristig finanziell tragbare Schwimmanlage in der Region.
Der geplante Ersatz des Hallenbades Gelterkinden kostet 18.3 Mio. Franken. Auch wenn sich der
Kanton und die umliegenden Gemeinden mit den bis heute zugesicherten rund 5.5 Mio. Franken
beteiligen, wird sich Gelterkinden massiv verschulden. Ein realistisches Konzept zur Finanzierung
dieser Schulden wurde bis heute vom Gemeinderat nicht vorgestellt. Trotz massiv höheren Eintrittspreisen beträgt das vom Gemeinderat veranschlagte Defizit des Hallen-/ Freibads nach Abzug
der Einnahmen jährlich rund 1 Mio. Franken. Das ist schlicht unverhältnismässig für eine Gemeinde mit nur rund 10 Mio. Franken Steuereinnahmen.
Es gibt bessere und finanzierbare Lösungen, wie Beispiele aus der Region zeigen: Das Schwimmbad Gitterli in Liestal wird durch eine Aktiengesellschaft betrieben. Alle umliegenden Gemeinden
sind Aktionäre und teilen sich das jährliche Defizit auf. Das Gartenbad St. Jakob in Basel verfügt
über ein geheiztes Freibad. Ein attraktives Freibad mit Begleitheizung aus erneuerbaren Energien
würde das Schwimmen über einen grossen Teil des Jahres erlauben. Der Regierungsrat hat bereits vor einem Jahr das Projekt Regionalkonferenzen angestossen, mit der Idee, eine breite Trägerschaft für grössere Projekte zu bilden. Dadurch könnten Synergien mit anderen Sportanlagen
genutzt werden, zum Beispiel bei der Energieversorgung, den Parkplätzen und Garderoben.
Wir wollen ein attraktives und finanzierbares Bad für die Bevölkerung von Gelterkinden. Das vom
Gemeinderat vorgelegte Projekt können wir aus folgenden Gründen nicht unterstützen:
- Das geplante Hallenbad wird einen jährlichen Verlust von über 1 Mio. Franken generieren. Dieser Betrag muss vollumfänglich von den Steuerzahlern in Gelterkinden getragen werden. Dies
entspricht 10% der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinde.
- Gelterkinden wird bei allen anderen Ausgaben sparen müssen. Die Realisierung auch vordringlicher Projekte wird auf längere Zeit nicht möglich sein.
- Die umliegenden Gemeinden beteiligen sich nicht an den jährlich anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten.
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- Eine massive Steuererhöhung ist unumgänglich. Die vom Gemeinderat geplante Steuererhöhung um 3 Prozentpunkte bringt der Gemeinde zusätzlich rund 500‘000.- Franken. Damit kann
nur knapp die Hälfte des jährlichen Defizits des Hallenbads gedeckt werden.
- Die Attraktivität der Gemeinde wird durch die hohe Steuerbelastung stark sinken. Gute Steuerzahler werden sich woanders umsehen.
- Neben dem bereits budgetierten Erweiterungsbau der Primarschule, besteht ein dringender Investitionsbedarf zur Sanierung der übrigen Schulbauten. Mit einem teuren Alleingang beim Hallenbad kann sich Gelterkinden diese Investition in die Zukunft nicht mehr leisten.
- Finanzschwache Gemeinden erhalten vom kantonalen Finanzausgleich Beiträge von den finanzstärkeren Gemeinden. Gelterkinden erhält nach Birsfelden den zweithöchsten Beitrag im
Kanton. Durch die Neuordnung des Finanzausgleichs wird dieser Betrag in den nächsten 5 Jahren stark sinken. Der Neubau des Hallenbads in dieser Grössenordnung ist gegenüber den Gebergemeinden nicht zu rechtfertigen.
Lehnen Sie die Vorlage am 25. September an der Urne ab. Ebnen Sie den Weg für Neuverhandlungen und eine vernünftige Sportanlage für die Zukunft. Nur so bleibt Gelterkinden attraktiv!