Einwohnergemeinde Gelterkinden Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ vom 25. September 2016 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Vorgeschichte / Aktueller Stand 2 2. Erläuterungen des Gemeinderates 3 3. Erläuterungen des Referendumskomitees 7 Gelterkinden, 19. August 2016 Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 2 1.1 Vorgeschichte Am 20. Juni 2012 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Planungskredit von CHF 1.6 Mio., dies bei Baukosten von CHF 17 Mio. +/- 15%. Der Kantonsbeitrag von CHF 5 Mio. war Voraussetzung dafür, dass die Planung aufgenommen werden durfte. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sprach am 29. April 2014 einen Beitrag von CHF 5 Mio. an den Neubau des Hallenbades. Der Gemeinderat beschloss am 6. Juni 2016, der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2016 einen Baukredit für den Neubau des Hallenbades im Betrag von CHF 17.615 Mio. zu beantragen. Der beantragte Kredit ergibt sich aus folgender Berechnung: Projektgesamtkosten (Projektierungs- / Baukosten) CHF 18.3 Mio. + 5% = CHF 19.215 Mio. Abzüglich Kredit Projektierung (GV-Beschluss 20. Juni 2012) Beantragter maximaler Baukredit ./. CHF 1.600 Mio. CHF 17.615 Mio. Dieser Baukredit liegt unter demjenigen, den der Gemeinderat bei der Einholung des Planungskredits im Juni 2012 präsentiert hatte. Die Gemeindekommission befürwortete an der Sitzung vom 20. Juni 2016 den beantragten Baukredit mit einem Stimmenverhältnis von 10 Zustimmungen zu 3 Ablehnungen. Die Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2016 genehmigte den beantragten Baukredit mit einem Stimmenverhältnis von 276 Ja, 31 Nein und 5 Enthaltungen. Der Gemeindeversammlungsbeschluss unterlag dem fakultativen Referendum gemäss § 49 Gemeindegesetz. Das Referendum ist mit 414 gültigen Unterschriften (nötig waren deren 410) zustande gekommen. Der Gemeinderat hat daraufhin die entsprechende Urnenabstimmung zum Referendum auf den 25. September 2016 festgelegt. 1.2 Aktueller Stand Das Raumprogramm ist das Gleiche, wie es bei der Einholung des Planungskredits an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 vorgestellt wurde. Der von der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 genehmigte Planungskredit von CHF 1.6 Mio. wird nicht voll ausgeschöpft. Rund 85% der Arbeiten sind mit folgendem Vorbehalt vergeben: „Die Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses Baukredit Neubau Hallenbad“. Die Kostengenauigkeit beträgt nach heutigem Wissensstand damit +/- 5%. Das Baugesuch für das Hallenbad wurde vom kantonalen Bauinspektorat am 21. März 2016 bewilligt. Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 3 2. Erläuterungen des Gemeinderates Das heutige Gelterkinder Hallen-/Freibad war seit 1971 in Betrieb. Heute ist das Hallenbad am Ende seiner Lebensdauer. Die Betonstruktur und die Gebäudehülle sind angegriffen, die Technik ist veraltet, störungsanfällig und lässt einen Betrieb sowohl des Hallenbades wie auch des Freibades nicht mehr zu. An der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 beschloss die Gemeindeversammlung einen Planungskredit für einen Neubau des Hallenbades in der Höhe von CHF 1.6 Mio. Das gesamte Projekt wurde damals auf CHF 17 Mio. +/- 15% geschätzt. Als zusätzliche Bedingung zur Auslösung des Projekts wurde ein Beitrag des Kantons in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. vorausgesetzt. Dieser Beitrag wurde am 29. April 2014 durch den Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft gesprochen. Eine weitere Million Franken wird voraussichtlich durch die Aussengemeinden des Schulkreises Gelterkinden und Sissach finanziert. Dies stellt ein Novum dar – wurden doch in der Vergangenheit von den Aussengemeinden keine Beiträge an Investitionen bezahlt, welche die Gemeinde Gelterkinden in ihrer Funktion als Zentrumsgemeinde getätigt hat. Der Gemeinderat hat in Bezug auf den Neubau Hallenbad das Gespräch mit den Aussengemeinden gesucht und durfte erfreut zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeinden grossmehrheitlich bereit sind, einen Beitrag an die Investitionen des Neubaus Hallenbad zu bezahlen. Dies wurde auch an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 so kommuniziert. Weder die Million Franken, welche die Aussengemeinden an die Investition des Neubaus zahlen würden, noch ein Betrag, den die Aussengemeinden an die Betriebskosten ausrichten sollten (was notabene an der Gemeindeversammlung diskutiert wurde), wurde von der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2012 zur Bedingung für die Auslösung des Planungskredites gemacht. Deshalb konnte – nachdem die CHF 5 Mio. vom Kanton zugesichert wurden – mit den Planungsarbeiten im Mai 2014 begonnen werden. Die Baukommission Neubau Hallenbad arbeitete anschliessend zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro sowie mit beigezogenen Fachplanern in zahlreichen Sitzungen zuhanden des Gemeinderates das Projekt aus, welches sich an folgendem Raumprogramm orientierte: 1 Schwimmbecken mit fünf Bahnen (25 Meter, wettkampftauglich) 1 Nichtschwimmerbecken mit Hubboden 1 Kinderplanschbecken Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 4 1 Rutschbahn Umkleide- und Duschbereich WC-Anlagen Bistro-Shop für Frei- und Hallenbad Saunabereich Diverse Technikräume für Frei- und Hallenbad Im neuen Hallen-/Freibad wird mit ca. 85‘000 – 90‘000 Besuchern pro Jahr gerechnet. Der Betrieb wird voraussichtlich ein Defizit von ca. CHF 950‘000 pro Jahr verzeichnen. Darin enthalten sind auch die jährlichen Abschreibungen von rund CHF 455‘000. Die Abschreibungsdauer beträgt 30 Jahre. Es besteht eine Vorfinanzierung im Betrag von CHF 2.5 Mio., welche über eine Dauer von 30 Jahren mit einem jährlichen Betrag von CHF 83‘333 aufgelöst wird und zu einer entsprechenden Reduktion des Abschreibungsbetrages führt. Der jährliche Netto-Abschreibungsbetrag beträgt somit rund CHF 372‘000. Im Vergleich zu erwähnen ist, dass das ‚alte‘ Hallen-/Freibad ein jährliches Defizit von ca. CHF 550‘000 verzeichnete und das Bad abgeschrieben war. Um eine höhere Kostengenauigkeit zu erhalten, wurde das Baugesuch bereits vorgängig eingereicht und das erste Ausschreibungspaket (ca. 85% der Gesamtkosten) wurde bereits vorbehältlich der Rechtskraft des zustimmenden Gemeindeversammlungsbeschlusses vergeben. Durch diese Vorgehensweise mit der vorgängigen Baueingabe und den Ausschreibungen können heute die zu erwartenden Kosten des gesamten Neubaus genauer beziffert werden. Das neue Hallenbad kostet gesamthaft CHF 18.3 Mio. +/- 5% (inkl. Planungskredit). Damit liegt der Maximalbetrag um CHF 400‘000 tiefer, als dies im 2012 bei der Einholung des Planungskredites der Fall war. Finanzielle Auswirkungen Die Gemeinde Gelterkinden muss voraussichtlich Kosten von ca. CHF 12.3 Mio. selbst tragen (Gesamtkosten ca. CHF 18.3 Mio. abzüglich CHF 5 Mio. des Kantons und ca. CHF 1 Mio. der Aussengemeinden). Der Gemeinderat hat eine Finanzplanung über 10 Jahre vorgenommen, in welcher er von Nettoinvestitionen in der Grössenordnung von rund CHF 30 Mio. ausgeht. Unter Berücksichtigung aller bekannten Projekte – wie z.B. Neubau Schulhaus – ist die Finanzierung des Hallenbades für die Gemeinde Gelterkinden tragbar. Selbstverständlich müssen über einen gewissen Zeitraum neue Projekte auf das Notwendige beschränkt werden. Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 5 Eine Steuererhöhung von 56% auf 59% ab 2017 ist im Finanzplan eingerechnet. Per 1. Januar 2011 wurden die Steuern von 59% auf 56% gesenkt; in der Gemeindeversammlungsvorlage vom 1. Dezember 2010 ist zu lesen: „Im Jahr 2002 wurde der Steuerfuss von 57% auf 59% erhöht – Investitionen wie beispielsweise der Bau der Dreifachhalle machten dies notwendig. Der Finanzplan 2011 – 2015 zeigt deutlich, dass die Gemeinde Gelterkinden auf finanziell solidem Boden steht. Der Gemeinderat stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass der Steuerfuss auch wieder gesenkt werden soll, wenn es die Ausgangslage zulässt und somit die Einwohnerinnen und Einwohner von der momentan guten Situation auch profitieren sollen. Allerdings immer im Bewusstsein, dass neue, für die Gemeinde notwendige Investitionen, eine erneute Anhebung des Steuerfusses mit sich bringen können.“ Diese Situation trifft nun mit dem Bau eines neuen Hallenbades sowie eines neuen Schulhauses ein. Folgen bei Ablehnung des Baukredites Bei einer Ablehnung des Baukredites wird dem Gemeinderat die Finanzkompetenz für den Bau des Hallenbades nicht erteilt – das Hallenbad kann nicht gebaut werden. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung eine neue Vorlage unterbreiten müssen. Ein Erhalt des Freibades sowie auch ein Abbruch des Hallen-/Freibades sind ebenfalls mit hohen Kosten verbunden. Die Technik kann für den Betrieb des Freibades im heutigen Zustand nicht genutzt werden. Die nachfolgende Tabelle macht deutlich, mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn Gelterkinden lediglich ein Freibad betreiben würde. [alle Angaben in CHF] Variante 1: Neubau Hallenbad und Sauna Variante 2: Nur Freibad (ohne Neubau Hallenbad und Sauna) 1.6 Mio. 16.7 Mio. 1.6 Mio. Investitionen Ausgaben Projektierung Neubau Hallenbad Neubau Hallenbad Abbruch Hallenbad, Ersatzbauten Technik, Garderoben Total Ausgaben 18.3 Mio. 5.0 Mio. 6.6 Mio. Einnahmen Kanton Umliegende Gemeinden Total Einnahmen - 5.0 Mio. - 1.0 Mio. - 6.0 Mio. - 0.0 Mio. Nettoinvestitionen 12.3 Mio. 6.6 Mio. 184'500 372'000 870'000 1'426'500 99'000 170'000 370'000 639'000 -485'000 - 70'000 941'500 569'000 Jährlicher Aufwand und Ertrag Verzinsung zu 1.5% Abschreibungen Personal- und Betriebsaufwand Total Aufwand Total Ertrag Mehraufwand Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 6 Fazit Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein Hallenbad für Gelterkinden eine grosse Bereicherung darstellt. Schülerinnen und Schüler, Mitglieder von Vereinen, unsere Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen von Gelterkinden und der Umgebung bekommen eine attraktive Möglichkeit, den Schwimmsport zu betreiben oder in der Sauna zu entspannen. Gelterkinden will als Gemeinde im Oberbaselbiet attraktiv sein. Schwimmunterricht wird im Lehrplan der Schule als wichtig erachtet – unsere Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, Schwimmen lernen zu können. Aussengemeinden wie auch der Kanton bezahlen für ihre Schülerinnen und Schüler den Eintritt ins Bad – je mehr Eintritte das Bad verzeichnet, umso geringer fällt das Defizit für die Gemeinde Gelterkinden aus. Der Beitrag vom Kanton in der Höhe von CHF 5 Mio. sowie die finanziellen Zusagen der Aussengemeinden werden nur für den Neubau eines Hallenbades gemäss vorliegendem Projekt ausgerichtet. Die Investitionen für ein Freibad sind hoch und müssen von der Gemeinde Gelterkinden alleine getragen werden. Unsere Region verfügt bereits über Freibäder in Buus, Itingen, Sissach und Zunzgen – braucht es da noch ein reines Freibad in Gelterkinden? Ein Hallenbad hingegen gibt es oberhalb von Liestal nicht. Der Finanzplan macht deutlich, dass die Finanzierung des Hallenbades für die Gemeinde Gelterkinden verkraftbar ist. Empfehlung des Gemeinderates: Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Baukredit für den Neubau des Hallenbades im Betrag von CHF 17.615 Mio. und somit dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 29. Juni 2016 zuzustimmen und ein „Ja“ einzuwerfen. Hinweis: Pläne des Neubauprojektes sind auf der Gemeindewebsite wie folgt zu finden: www.gelterkinden.ch > Politik/Behörden > Gemeindeversammlung > 29.06.2016 Direktlink: http://www.gelterkinden.ch/main_gv-htm.290687.0.html Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 7 3. Erläuterungen des Referendumskomitees Wir wollen, dass die Bevölkerung von Gelterkinden die Möglichkeit hat, Wassersport zu betreiben und wünschen uns eine langfristig finanziell tragbare Schwimmanlage in der Region. Der geplante Ersatz des Hallenbades Gelterkinden kostet 18.3 Mio. Franken. Auch wenn sich der Kanton und die umliegenden Gemeinden mit den bis heute zugesicherten rund 5.5 Mio. Franken beteiligen, wird sich Gelterkinden massiv verschulden. Ein realistisches Konzept zur Finanzierung dieser Schulden wurde bis heute vom Gemeinderat nicht vorgestellt. Trotz massiv höheren Eintrittspreisen beträgt das vom Gemeinderat veranschlagte Defizit des Hallen-/ Freibads nach Abzug der Einnahmen jährlich rund 1 Mio. Franken. Das ist schlicht unverhältnismässig für eine Gemeinde mit nur rund 10 Mio. Franken Steuereinnahmen. Es gibt bessere und finanzierbare Lösungen, wie Beispiele aus der Region zeigen: Das Schwimmbad Gitterli in Liestal wird durch eine Aktiengesellschaft betrieben. Alle umliegenden Gemeinden sind Aktionäre und teilen sich das jährliche Defizit auf. Das Gartenbad St. Jakob in Basel verfügt über ein geheiztes Freibad. Ein attraktives Freibad mit Begleitheizung aus erneuerbaren Energien würde das Schwimmen über einen grossen Teil des Jahres erlauben. Der Regierungsrat hat bereits vor einem Jahr das Projekt Regionalkonferenzen angestossen, mit der Idee, eine breite Trägerschaft für grössere Projekte zu bilden. Dadurch könnten Synergien mit anderen Sportanlagen genutzt werden, zum Beispiel bei der Energieversorgung, den Parkplätzen und Garderoben. Wir wollen ein attraktives und finanzierbares Bad für die Bevölkerung von Gelterkinden. Das vom Gemeinderat vorgelegte Projekt können wir aus folgenden Gründen nicht unterstützen: - Das geplante Hallenbad wird einen jährlichen Verlust von über 1 Mio. Franken generieren. Dieser Betrag muss vollumfänglich von den Steuerzahlern in Gelterkinden getragen werden. Dies entspricht 10% der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinde. - Gelterkinden wird bei allen anderen Ausgaben sparen müssen. Die Realisierung auch vordringlicher Projekte wird auf längere Zeit nicht möglich sein. - Die umliegenden Gemeinden beteiligen sich nicht an den jährlich anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten. Abstimmungsbroschüre zum Referendum „Baukredit Neubau Hallenbad“ Seite 8 - Eine massive Steuererhöhung ist unumgänglich. Die vom Gemeinderat geplante Steuererhöhung um 3 Prozentpunkte bringt der Gemeinde zusätzlich rund 500‘000.- Franken. Damit kann nur knapp die Hälfte des jährlichen Defizits des Hallenbads gedeckt werden. - Die Attraktivität der Gemeinde wird durch die hohe Steuerbelastung stark sinken. Gute Steuerzahler werden sich woanders umsehen. - Neben dem bereits budgetierten Erweiterungsbau der Primarschule, besteht ein dringender Investitionsbedarf zur Sanierung der übrigen Schulbauten. Mit einem teuren Alleingang beim Hallenbad kann sich Gelterkinden diese Investition in die Zukunft nicht mehr leisten. - Finanzschwache Gemeinden erhalten vom kantonalen Finanzausgleich Beiträge von den finanzstärkeren Gemeinden. Gelterkinden erhält nach Birsfelden den zweithöchsten Beitrag im Kanton. Durch die Neuordnung des Finanzausgleichs wird dieser Betrag in den nächsten 5 Jahren stark sinken. Der Neubau des Hallenbads in dieser Grössenordnung ist gegenüber den Gebergemeinden nicht zu rechtfertigen. Lehnen Sie die Vorlage am 25. September an der Urne ab. Ebnen Sie den Weg für Neuverhandlungen und eine vernünftige Sportanlage für die Zukunft. Nur so bleibt Gelterkinden attraktiv!
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