Austritt - Comunitas

Merkblatt zum Austritt
Nützliche Informationen
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auch der Austritt aus der Pensionskasse, sofern es sich nicht um
eine Pensionierung handelt.
Der Versicherungsnehmer bleibt nach Ende der Mitgliedschaft noch während eines Monats für die Risiken Tod und
Invalidität versichert, sofern kein neues Arbeitsverhältnis besteht.
Der Austritt muss uns mittels Formular vom Arbeitgeber termingerecht zugestellt werden. Pensionskassenguthaben
bleiben bis zum Zeitpunkt der Pensionierung im Kreislauf der 2. Säule. Entweder wird das Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen oder wenn kein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, auf ein Freizügigkeitskonto. Das Freizügigkeitskonto kann sowohl bei einer Bank als auch bei einer Versicherung eröffnet werden.
Gründe für eine Barauszahlung
a)Endgültiges Verlassen der Schweiz, ausser wenn Sie in einem EU- oder EFTA-Staat für die Risiken Alter, Tod und
Invalidität weiterhin obligatorisch versichert sind
b)Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und keine obligatorische Versicherung mehr
c) Die Austrittsleistung weniger als Ihr Jahresbeitrag beträgt (Geringfügigkeit)
Bitte füllen Sie den Antrag auf Barauszahlung bei Austritt aus, welchen Sie auf www.comunitas.ch finden.
Bei Verheirateten oder eingetragenen Partnerschaften gemäss Partnerschaftsgesetz muss das Gesuch um Barauszahlung vom Ehegatten resp. eingetragenen Partner mitunterzeichnet werden. Falls der Betrag CHF 250‘000 übersteigt,
benötigen wir eine amtliche Beglaubigung.
Barauszahlungen werden automatisch der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet.
Wenn Sie zwischen dem frühestmöglichen Rücktrittsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rücktrittsalter (Alter 58–65) die Vorsorgeeinrichtung verlassen, können Sie die Auszahlung auf ein Freizügigkeitskonto nur verlangen,
wenn Sie weiterhin erwerbstätig sein wollen. In diesem Falle benötigen wir zwingend die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung. Ohne neue Anstellung oder Bestätigung der Arbeitslosenversicherung wird zwischen Alter 58 und 65
die Altersleistung fällig. Das Formular «Pensionierung» können Sie auf www.comuntias.ch herunterladen.
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Comunitas Vorsorgestiftung
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