24 Statuten des Männergesangvereins in Quirrenbach 1. 2. 3. 4. 5. 6. A. Zweck: Der Gesangverein hat den Zweck, durch Übung im Gesange zur gegenseitigen Bildung, Unterhaltung und Erbauung beizutragen B. Von den Mitgliedern: Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene männliche Person werden, welche 17 Jahre und darüber ist. zu diesem Zwecke hat sich derselbe bei einem Mitgliede zu melden. Dieses teilt es der Gesamtheit mit und letztere trifft dann die Entscheidung nach acht Tagen durch Balletage. Bei einem negativen Resultate kann das Aufnahmeersuchen nach drei Monaten erneuert werden. C. Gliederung des Vereins: Der Verein besteht aus aktiven, inaktiven und Ehrenmitgliedern. Wer aktives Mitglied werden will, hat sich einer Prüfung im Gesange zu unterwerfen, die er nach dem Urteile des Dirigenten mindestens mit Genügend bestehen muss. Die inaktiven Mitglieder nehmen an den Gesangsübungen nicht teil, haben aber bei Versammlungen und Festlichkeiten pünktlich zu erscheinen. Ehrenmitglieder, Gönner oder Wohltäter des Vereins zahlen keine Beiträge, werden von der Gesamtheit gewählt und haben alle Rechte der inaktiven Mitglieder. D. Der Vorstand des Vereins: Zur Leitung des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Derselbe besteht aus dem Präsidenten, einem zweiten Präsidenten, dem Dirigenten und vier aktiven Mitgliedern: einem Schriftführer, einem Kassierer und zwei Beisitzern. Diese führen bei allen Versammlungen, Beratungen und Festen den Vorsitz, können auch in dringenden Fällen eine Entscheidung treffen, bleiben aber immer der Gesamtheit verantwortlich. 25 26 E. Übungen: 7. Die Übungen finden in der Regel einmal wöchentlich stat Die Zahl derselben kann aber von dem Dirigenten unter Zustimmung der Mitglieder vergrößert oder verringert werden. Es sollen sowohl weltliche als Kirchenlieder zur Behandlung kommen. 8. Zu den Übungen haben die aktives Mitglied pünktlich zu erscheinen. Wer ohne genügende Entschuldigung die Gesangsübungen versäumt, bezahlt für das jedesmalige Aus bleiben 10 Pfg. Strafgeld. 9. Wer fünfmal nacheinander ohne genügende Entschuldigung ausbleibt, wird vom Verein ausgeschlossen. 10. Bei den Übungen ist Rauchen und störendes Geplauder strenge untersagt. 11. Das Vereinslokal ist bis auf weiteres in der Gastwirtschaft hierselbst. F. Versammlungen 12. Jeden Monat versammeln sich die Mitglieder, aktive und inaktive, um über Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu befinden. Bei einer Abstimmung über irgendeinen Gegenstand sind nur die aktiven Mitglieder stimmberechtigt 13. Jedes halbe Jahr ist eine Generalversammlung, bei welcher kein Mitglied ohne Entschuldigung fehlen darf. Bei dieser Gelegenheit erfolgt Rechnungsablage von Seiten des Rendanten um Feststellung des Vereinsfeste. Der Beschluss dieser Versammlung ist für alle maßgebend, wenn auch die Versammlung noch so schwach besucht sein sol te. 14. Bei der Generalversammlung, welche im Januar jeden Jahres abgehalten wird, findet eine Neuwahl des Vorstan des mit Ausnahme des Dirigenten statt, bei welcher aber die früheren Vorstandsmitglieder wieder wählbar sind. G. Verlust der Mitgliedschaft 15. Jedes Mitglied verliert die Vereinsangehörigkeit, wenn e durch einen unpassenden Lebenswandel die Ehre des Vereins gefährdet. Desgleichen gilt vom Verein 27 28 ausgeschlossen, welcher bei einer Vereinsfestlichkeit die allgemeine Unterhaltung stört, sich an Streitigkeiten beteiligt und der Ermahnung des Vorstandes kein Gehör gibt. H. Beiträge 16. Die Beiträge zur Vereinskasse zerfallen in Eintrittsgelder, monatliche Beiträge und Strafgelder. Das Eintrittsgeld beträgt bis auf Weiteres für aktive und inaktive Mitglieder 1,50 M. Die aktiven Mitglieder zahlen monatlich 20, die inaktiven 30 Pfg. Letztere haben aber auch bei Vereinsfestlichkeiten freien Zutritt.. I. Strebefällen 17. Wenn ein Mitglied des Vereins stirbt, so haben sich die aktiven Mitglieder an dem Begräbnisse zu beteiligen. K Auflösung des Vereins 18. Bei weniger als acht aktiven Mitgliedern hat der Verein zu bestehen aufgehört; das dann noch vorhandene Vermögen oder die bestehende Schuld fällt den aktiven Mitgliedern zu gleichen Teilen zu. Quirrenbach, den 25. Mai 1906 Der Vorstand: B. Zabel Präsident Joh. Anton Klein Schriftführer Wilh. Weber II Kassierer Karl Schultes Beisitzer Chr. Heinr. Pinnen Beisitzer Genehmigt Oberpleis, den 14/6.1906 Der Bürgermeister Comp 29
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