Erstes Statut

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Statuten
des Männergesangvereins in Quirrenbach
1.
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3.
4.
5.
6.
A. Zweck:
Der Gesangverein hat den Zweck, durch Übung im
Gesange zur gegenseitigen Bildung, Unterhaltung und Erbauung
beizutragen
B. Von den Mitgliedern:
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene männliche Person
werden, welche 17 Jahre und darüber ist. zu diesem Zwecke
hat sich derselbe bei einem Mitgliede zu melden. Dieses teilt es
der Gesamtheit mit und letztere trifft dann die Entscheidung
nach acht Tagen durch Balletage. Bei einem negativen Resultate
kann das Aufnahmeersuchen nach drei Monaten erneuert werden.
C. Gliederung des Vereins:
Der Verein besteht aus aktiven, inaktiven und Ehrenmitgliedern.
Wer aktives Mitglied werden will, hat sich einer Prüfung im
Gesange zu unterwerfen, die er nach dem Urteile des Dirigenten
mindestens mit Genügend bestehen muss.
Die inaktiven Mitglieder nehmen an den Gesangsübungen
nicht teil, haben aber bei Versammlungen und Festlichkeiten
pünktlich zu erscheinen.
Ehrenmitglieder, Gönner oder Wohltäter des Vereins
zahlen keine Beiträge, werden von der Gesamtheit gewählt
und haben alle Rechte der inaktiven Mitglieder.
D. Der Vorstand des Vereins:
Zur Leitung des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Derselbe
besteht aus dem Präsidenten, einem zweiten Präsidenten,
dem Dirigenten und vier aktiven Mitgliedern: einem Schriftführer,
einem Kassierer und zwei Beisitzern. Diese führen bei allen
Versammlungen, Beratungen und Festen den Vorsitz, können
auch in dringenden Fällen eine Entscheidung treffen, bleiben
aber immer der Gesamtheit verantwortlich.
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E. Übungen:
7. Die Übungen finden in der Regel einmal wöchentlich stat
Die Zahl derselben kann aber von dem Dirigenten unter
Zustimmung der Mitglieder vergrößert oder verringert
werden. Es sollen sowohl weltliche als Kirchenlieder zur
Behandlung kommen.
8. Zu den Übungen haben die aktives Mitglied pünktlich zu
erscheinen. Wer ohne genügende Entschuldigung die Gesangsübungen versäumt, bezahlt für das jedesmalige Aus
bleiben 10 Pfg. Strafgeld.
9. Wer fünfmal nacheinander ohne genügende Entschuldigung ausbleibt, wird vom Verein ausgeschlossen.
10. Bei den Übungen ist Rauchen und störendes Geplauder
strenge untersagt.
11. Das Vereinslokal ist bis auf weiteres in der Gastwirtschaft hierselbst.
F. Versammlungen
12. Jeden Monat versammeln sich die Mitglieder, aktive und
inaktive, um über Vereinsangelegenheiten zu beraten und
zu befinden. Bei einer Abstimmung über irgendeinen Gegenstand sind nur die aktiven Mitglieder stimmberechtigt
13. Jedes halbe Jahr ist eine Generalversammlung, bei welcher kein Mitglied ohne Entschuldigung fehlen darf. Bei
dieser Gelegenheit erfolgt Rechnungsablage von Seiten
des Rendanten um Feststellung des Vereinsfeste. Der Beschluss dieser Versammlung ist für alle maßgebend, wenn
auch die Versammlung noch so schwach besucht sein sol
te.
14. Bei der Generalversammlung, welche im Januar jeden
Jahres abgehalten wird, findet eine Neuwahl des Vorstan
des mit Ausnahme des Dirigenten statt, bei welcher aber
die früheren Vorstandsmitglieder wieder wählbar sind.
G. Verlust der Mitgliedschaft
15. Jedes Mitglied verliert die Vereinsangehörigkeit, wenn e
durch einen unpassenden Lebenswandel die Ehre des
Vereins gefährdet. Desgleichen gilt vom Verein
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ausgeschlossen, welcher bei einer Vereinsfestlichkeit
die allgemeine Unterhaltung stört, sich an Streitigkeiten beteiligt und der Ermahnung des Vorstandes
kein Gehör gibt.
H. Beiträge
16. Die Beiträge zur Vereinskasse zerfallen in Eintrittsgelder, monatliche Beiträge und Strafgelder. Das Eintrittsgeld beträgt bis auf Weiteres für aktive und
inaktive Mitglieder 1,50 M. Die aktiven Mitglieder
zahlen monatlich 20, die inaktiven 30 Pfg. Letztere
haben aber auch bei Vereinsfestlichkeiten freien
Zutritt..
I. Strebefällen
17. Wenn ein Mitglied des Vereins stirbt, so haben
sich die aktiven Mitglieder an dem Begräbnisse
zu beteiligen.
K Auflösung des Vereins
18. Bei weniger als acht aktiven Mitgliedern
hat der Verein zu bestehen aufgehört; das dann
noch vorhandene Vermögen oder die bestehende
Schuld fällt den aktiven Mitgliedern zu gleichen
Teilen zu.
Quirrenbach, den 25. Mai 1906
Der Vorstand:
B. Zabel Präsident
Joh. Anton Klein Schriftführer
Wilh. Weber II Kassierer
Karl Schultes Beisitzer
Chr. Heinr. Pinnen Beisitzer
Genehmigt
Oberpleis, den 14/6.1906
Der Bürgermeister
Comp
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