KVB 80684 München Qualitätssicherung An alle Kardiologen mit der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der invasiven Kardiologie Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 /5 70 93 - 4 00 10 Fax: 0 89 /5 70 93 - 4 00 11 Email: [email protected] Unser Zeichen: VER-QS-hausbph 20.09.2016 Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, Privatdozenten und Professores, wir haben unseren Internetauftritt zum Thema „Einrichtungs-/sektorenübergreifende Qualitätssicherung“ überarbeitet, um Sie über den aktuellen Stand zu informieren. Zu folgenden Themen haben wir neue Informationen für Sie: Einführung einer EBM-Vergütungsregelung zur Dokumentation ab 01.10.2016 Wir hatten Ihnen im Juli 2016 mitgeteilt, dass die KBV empfiehlt, die Leistungen der Datenerhebung, Dokumentation und Datenübermittlung im Wege des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V abzurechnen, solange der Bewertungsausschuss keine Vergütungsregelung in den EBM eingeführt hat. Nun hat der Bewertungsausschuss in Berlin in seiner 378. Sitzung am 10.08.2016 entschieden, dass mit Wirkung zum 01.10.2016 eine Regelung zur Vergütung des Mehraufwands für die Dokumentation im Rahmen der sQS in den EBM aufgenommen wird. Damit entfällt ab dem 01.10.2016 die Möglichkeit zur Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens. Detaillierte Informationen zur neuen Vergütungsregelung im EBM finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Qualität Qualitätssicherung sektorenübergreifende Qualitätssicherung. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München Seite 2 zum Schreiben vom 20.09.2016 Beginn der Dokumentationspflicht für ambulante und belegärztliche PCI/Koronarangiographien Mit Schreiben vom 20. April 2016 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die ambulanten und belegärztlichen PCI/Koronarangiographien in Bayern nicht bereits ab dem 01.01.2016, sondern erst ab dem 01.08.2016 dokumentiert werden müssen. Die Frist für die elektronische Einreichung der Qualitätssicherungsdokumentationen aus dem 3. Quartal 2016 bei der Datenannahmestelle der KVB läuft bis zum 31.10.2016. Die KBV hat uns bestätigt, dass keine Sanktionen bei fehlenden Dokumentationen für das Erfassungsjahr 2016 bei den invasiv tätigen Kardiologen vorgesehen sind. Übertragung der Dokumentationsdaten an die Datenannahmestelle der KVB: Besonderheit bei der Übertragung mittels KV-Connect Eine Möglichkeit zur Übertragung Ihrer sQS-Daten ist der Upload über ONDES. Falls Sie jedoch Ihre sQS-Daten mittels KV-Connect übertragen möchten, sollten Sie bitte vorab mit Ihrem Praxisverwaltungssystem-Hersteller klären, ob Ihre Praxisverwaltungssoftware die Übermittlung von eNachrichten bzw. den Versand von sog. „undefinierten“ Nachrichten mit Anhang unterstützt. Die detaillierten technischen Voraussetzungen und Benutzeranleitungen der beiden Datenübertragungsmöglichkeiten können Sie unserem Merkblatt entnehmen, das wir Ihnen mit Schreiben vom 20. April 2016 übersandt haben bzw. das unter www.kvb.de in der Rubrik Qualität Qualitätssicherung sektorenübergreifende Qualitätssicherung eingestellt ist. Haben Sie Fragen zur Datenübertragung oder zu KV-Connect? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Berater vom Team Online-Dienste (Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40, Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 41, E-Mail: [email protected]). Freundliche Grüße gez. P. Hausbeck, Assessor jur. Leiter Qualitätssicherung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
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