An alle Kardiologen mit der Genehmigung zur Durchführung und

KVB 80684 München
Qualitätssicherung
An alle Kardiologen mit der
Genehmigung zur Durchführung und
Abrechnung der invasiven Kardiologie
Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung
Telefon: 0 89 /5 70 93 - 4 00 10
Fax:
0 89 /5 70 93 - 4 00 11
Email: [email protected]
Unser Zeichen: VER-QS-hausbph
20.09.2016
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
 Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, Privatdozenten und Professores,
wir haben unseren Internetauftritt zum Thema „Einrichtungs-/sektorenübergreifende Qualitätssicherung“ überarbeitet, um Sie über den aktuellen Stand zu informieren.
Zu folgenden Themen haben wir neue Informationen für Sie:
Einführung einer EBM-Vergütungsregelung zur Dokumentation ab 01.10.2016
Wir hatten Ihnen im Juli 2016 mitgeteilt, dass die KBV empfiehlt, die Leistungen der Datenerhebung, Dokumentation und Datenübermittlung im Wege des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V abzurechnen, solange der Bewertungsausschuss keine Vergütungsregelung in den EBM eingeführt hat.
Nun hat der Bewertungsausschuss in Berlin in seiner 378. Sitzung am 10.08.2016 entschieden, dass mit Wirkung zum 01.10.2016 eine Regelung zur Vergütung des Mehraufwands
für die Dokumentation im Rahmen der sQS in den EBM aufgenommen wird. Damit entfällt
ab dem 01.10.2016 die Möglichkeit zur Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens.
Detaillierte Informationen zur neuen Vergütungsregelung im EBM finden Sie unter
www.kvb.de in der Rubrik Qualität  Qualitätssicherung  sektorenübergreifende Qualitätssicherung.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de
Elsenheimerstraße 39 80687 München
Seite 2
zum Schreiben vom 20.09.2016
Beginn der Dokumentationspflicht für ambulante und belegärztliche
PCI/Koronarangiographien
Mit Schreiben vom 20. April 2016 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die ambulanten und belegärztlichen PCI/Koronarangiographien in Bayern nicht bereits ab dem 01.01.2016, sondern
erst ab dem 01.08.2016 dokumentiert werden müssen. Die Frist für die elektronische Einreichung der Qualitätssicherungsdokumentationen aus dem 3. Quartal 2016 bei der Datenannahmestelle der KVB läuft bis zum 31.10.2016.
Die KBV hat uns bestätigt, dass keine Sanktionen bei fehlenden Dokumentationen für das
Erfassungsjahr 2016 bei den invasiv tätigen Kardiologen vorgesehen sind.
Übertragung der Dokumentationsdaten an die Datenannahmestelle der KVB: Besonderheit bei der Übertragung mittels KV-Connect
Eine Möglichkeit zur Übertragung Ihrer sQS-Daten ist der Upload über ONDES.
Falls Sie jedoch Ihre sQS-Daten mittels KV-Connect übertragen möchten, sollten Sie bitte
vorab mit Ihrem Praxisverwaltungssystem-Hersteller klären, ob Ihre Praxisverwaltungssoftware die Übermittlung von eNachrichten bzw. den Versand von sog. „undefinierten“ Nachrichten mit Anhang unterstützt.
Die detaillierten technischen Voraussetzungen und Benutzeranleitungen der beiden Datenübertragungsmöglichkeiten können Sie unserem Merkblatt entnehmen, das wir Ihnen mit
Schreiben vom 20. April 2016 übersandt haben bzw. das unter www.kvb.de in der Rubrik
Qualität  Qualitätssicherung  sektorenübergreifende Qualitätssicherung eingestellt ist.
Haben Sie Fragen zur Datenübertragung oder zu KV-Connect? Dann wenden Sie sich gerne
an unsere Berater vom Team Online-Dienste (Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40, Fax: 0 89 / 5
70 93 - 4 00 41, E-Mail: [email protected]).
Freundliche Grüße
gez.
P. Hausbeck, Assessor jur.
Leiter Qualitätssicherung
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns