15.4086 (Postulat): „Für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz im Bereich neuer Finanztechnologien“ Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte Am 22. September 2016 wird Ihr Rat über das Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) „Für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz im Bereich neuer Finanztechnologien“ befinden. Mit Blick auf diese Beratung erlauben wir uns, Ihnen die Stellungnahme von Swiss Fintech Innovations (SFTI) abzugeben. Swiss Fintech Innovations (www.swissfintechinnovations.ch, SFTI) ist ein Verband, der im Bereich der Digitalisierung der Finanzindustrie im Wesentlichen vier Ziele verfolgt: (1) die Intensivierung der Zusammenarbeit in sich neu herausbildenden Ökosystemen verschiedener bestehender und neuer Akteure, (2) die Entwicklung von Themen von gemeinsamem Interesse und die Mitgestaltung von Regularien und Standards, (3) die Repräsentation gemeinsamer Interessen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit und (4) die Förderung von Ausbildung und Forschung. Zu den Mitgliedern von SFTI gehören derzeit: AXA Winterthur, Credit Suisse, CSS, Helvetia, Hypothekarbank Lenzburg, Lombard Odier, Raiffeisen, SIX Group, Swiss Life, Swiss Fintech Innovation Lab an der Universität Zürich, Vontobel, Zuger Kantonalbank und Zürcher Kantonalbank. Wir bitten Sie, das Postulat der WAK-N anzunehmen! Im Folgenden gehen wir kurz auf die Argumente, die für die Annahme des Postulats sprechen, ein: Neue Technologien erfordern neue Rahmenbedingungen SFTI begrüsst das Anliegen der WAK-N ausdrücklich, Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Bereich neuer Finanztechnologien zu definieren. Die Entwicklungen in diesem Bereich sind sehr vielfältig und schreiten schnell voran. Es ist daher wichtig für den Standort Schweiz, den Anschluss an die Entwicklungen in Europa, in den USA und in Asien nicht zu verpassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu sichern bzw. auszubauen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik bietet zudem Chancen für die Positionierung und die Erschliessung neuer Geschäftsfelder. Im Rahmen der Definition von Massnahmen sind aus unserer Sicht folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: 1. Koordination der Bemühungen und Grundlagenarbeit Es gibt bereits verschiedene Aktivitäten im Bereich der Regulierung neuer Finanztechnologien. Verbandsseitig haben sich u.a. economiesuisse, Swissbanking, ICT Switzerland, Swiss Finance+Technology Association und wir dem Thema angenommen. Behördenseitig befassen sich auftrags des Bundesrates das EFD und das SIF verdankenswerterweise mit dem Thema und haben bereits Vorschläge zur Verringerung von Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen gesammelt. Das Thema wird überdies auch im Beirat des Finanzplatzes Schweiz unter der Leitung von Prof. Brunetti adressiert. Schliesslich ist eine Reihe politischer Vorstösse zum Thema FinTech zu verzeichnen. Bestimmt gibt es noch weitere Initiativen. Wichtig scheint uns, dass die einzelnen Initiativen schweizweit koordiniert werden, um eine Verzettelung der Kräfte zu vermeiden und eine gründliche und umfassende Aufarbeitung des Themas voranzutreiben. Letzteres ist notwendig, weil einerseits kein einheitliches Bild von FinTech existiert und andererseits viele neue Geschäftsmodelle erst in Grundzügen bzw. noch gar nicht bekannt sind. Erst eine solide Grundlagenarbeit und ein klares Verständnis für alle Facetten des Themas kann so eine geschickte Regulierung von Finanztechnologien ermöglichen, welche gerade bei sich schnell verändernden Technologien die notwendige Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bietet. Schliesslich ist zu beachten, dass sich FinTech-Lösungen zunehmend über nationale Grenzen hinweg entwickeln und nicht nur regulatorisch abgestimmte Ansätze erfordern, sondern auch Standardisierungsbemühungen, Swiss Fintech Innovations, Universität Zürich, Binzmühlestrasse 14, 8050 Zürich welche dieser Entwicklung Rechnung tragen. Ein Beispiel hierfür sind etwa die Payment Service Directive (PSD2) oder die eMoney-License der EU. 2. Entwicklung einer einheitlichen und übergeordneten Roadmap Idealerweise fliessen die Erkenntnisse und Informationen in einer einheitlichen Strategie zur Digitalisierung im Finanzbereich zusammen, so dass ein Fahrplan für die Schweiz für die diversen Teilbereiche entwickelt werden kann, wie etwa zur Regulierung der entsprechenden FinTech-Ansätze, der Koordination mit internationalen Entwicklungen (z.B. Standardisierungsinitiativen, Forschung). Eine solche Roadmap muss breit abgestimmt sein und insbesondere auch Regeln sowie ein grundsätzliches Vorgehen zur Weiterentwicklung enthalten. Besonders zu fördern sind dabei diejenigen Entwicklungen, für welche gemäss einer Marktanalyse ein besonderes Bedürfnis im Interesse der Kunden, der Anbieter sowie des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts Schweiz besteht. 3. Abbau von Markteintrittshürden und Innovationsförderung Es sind Massnahmen zu prüfen, die innovative Ideen fördern und deren Markteinführung so unkompliziert wie möglich gestalten. Dies umfasst Bewilligungsverfahren wie auch Aufsichtsregimes. Denkbar wären beispielsweise aufgrund von Grösse, Komplexität und Risikoprofil des Anbieters und seines Geschäftsmodells abgestufte Lizenz- oder Bewilligungsmodelle. Damit könnte der aktuell diskutierte bewilligungsfreie Raum („Sandbox“) differenzierter betrachtet werden. SFTI hat bereits eine ausführlichere Stellungnahme zu den diesbezüglichen Vorschlägen des EFD zur Verringerung von Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen abgegeben, welche auf Anfrage gerne nachgereicht wird. Ein solches Vorgehen fördert generell die Innovation, unabhängig davon, ob diese von neu gegründeten Start-ups getrieben wird oder von längst bestehenden Finanzdienstleistern wie Banken, Versicherungen etc., welche ebenfalls substanzielle Investitionen in dieses Thema leisten. 4. Sicherstellung einer in sich stimmigen Rechtsordnung Generell ist darauf hinzuwirken, dass die Förderung von FinTech durch Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Diese sollen insbesondere die Rechtssicherheit bei elektronisch abgewickelten Geschäftsvorgängen (z.B. Vertragsabschluss, Zustellung eines geschäftsrelevanten Dokuments etc.) ebenso gewährleisten wie dies in der physischen Welt heute schon der Fall ist. Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen basiert zudem auf der Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie der Analyse grosser Datenmengen. Dies erfordert klare Regeln sowohl aus Konsumentenals auch aus Anbietersicht, wobei eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen betroffen ist. Aktuell ist FinTech entsprechend im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes zu berücksichtigen. 5. Sicherstellen des „digitalen Nachwuchses“ Das Thema FinTech findet derzeit noch wenig Beachtung in Forschung und Lehre, obwohl bereits heute eine grosse Nachfrage von mehr als 180 FinTech Start-ups sowie Banken, Versicherungen und Dienstleistern in der Schweiz vorhanden ist. Mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, wie z.B. dem Swiss Fintech Innovation Lab der Universität Zürich, weiteren Forschungs- und Start-upFörderprogrammen ist sicherzustellen, dass der „digitale Nachwuchs“ auch künftig die Nachfrage decken kann. Wir danken Ihnen für die wohlwollende Prüfung unserer Argumente und Ihre Unterstützung für das Postulat. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Daniel Heinzmann Thomas Puschmann Präsident Swiss Fintech Innovations Leiter Arbeitsgruppe Fintech Regulations Swiss Fintech Innovations Swiss Fintech Innovations, Universität Zürich, Binzmühlestrasse 14, 8050 Zürich
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