15.4086 (Postulat): „Für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz im

15.4086 (Postulat): „Für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz im Bereich neuer Finanztechnologien“
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte
Am 22. September 2016 wird Ihr Rat über das Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben
des Nationalrats (WAK-N) „Für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz im Bereich neuer
Finanztechnologien“ befinden. Mit Blick auf diese Beratung erlauben wir uns, Ihnen die Stellungnahme
von Swiss Fintech Innovations (SFTI) abzugeben.
Swiss Fintech Innovations (www.swissfintechinnovations.ch, SFTI) ist ein Verband, der im Bereich der
Digitalisierung der Finanzindustrie im Wesentlichen vier Ziele verfolgt: (1) die Intensivierung der
Zusammenarbeit in sich neu herausbildenden Ökosystemen verschiedener bestehender und neuer
Akteure, (2) die Entwicklung von Themen von gemeinsamem Interesse und die Mitgestaltung von
Regularien und Standards, (3) die Repräsentation gemeinsamer Interessen gegenüber der Politik und
der Öffentlichkeit und (4) die Förderung von Ausbildung und Forschung. Zu den Mitgliedern von SFTI
gehören derzeit: AXA Winterthur, Credit Suisse, CSS, Helvetia, Hypothekarbank Lenzburg, Lombard
Odier, Raiffeisen, SIX Group, Swiss Life, Swiss Fintech Innovation Lab an der Universität Zürich,
Vontobel, Zuger Kantonalbank und Zürcher Kantonalbank.
Wir bitten Sie, das Postulat der WAK-N anzunehmen!
Im Folgenden gehen wir kurz auf die Argumente, die für die Annahme des Postulats sprechen, ein:
Neue Technologien erfordern neue Rahmenbedingungen
SFTI begrüsst das Anliegen der WAK-N ausdrücklich, Massnahmen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Bereich neuer Finanztechnologien zu definieren. Die
Entwicklungen in diesem Bereich sind sehr vielfältig und schreiten schnell voran. Es ist daher wichtig
für den Standort Schweiz, den Anschluss an die Entwicklungen in Europa, in den USA und in Asien
nicht zu verpassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu sichern bzw. auszubauen. Eine
frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik bietet zudem Chancen für die Positionierung und die
Erschliessung neuer Geschäftsfelder.
Im Rahmen der Definition von Massnahmen sind aus unserer Sicht folgende Aspekte besonders zu
berücksichtigen:
1. Koordination der Bemühungen und Grundlagenarbeit
Es gibt bereits verschiedene Aktivitäten im Bereich der Regulierung neuer Finanztechnologien.
Verbandsseitig haben sich u.a. economiesuisse, Swissbanking, ICT Switzerland, Swiss
Finance+Technology Association und wir dem Thema angenommen. Behördenseitig befassen sich
auftrags des Bundesrates das EFD und das SIF verdankenswerterweise mit dem Thema und haben
bereits Vorschläge zur Verringerung von Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen gesammelt.
Das Thema wird überdies auch im Beirat des Finanzplatzes Schweiz unter der Leitung von
Prof. Brunetti adressiert. Schliesslich ist eine Reihe politischer Vorstösse zum Thema FinTech zu
verzeichnen. Bestimmt gibt es noch weitere Initiativen.
Wichtig scheint uns, dass die einzelnen Initiativen schweizweit koordiniert werden, um eine
Verzettelung der Kräfte zu vermeiden und eine gründliche und umfassende Aufarbeitung des Themas
voranzutreiben. Letzteres ist notwendig, weil einerseits kein einheitliches Bild von FinTech existiert und
andererseits viele neue Geschäftsmodelle erst in Grundzügen bzw. noch gar nicht bekannt sind. Erst
eine solide Grundlagenarbeit und ein klares Verständnis für alle Facetten des Themas kann so eine
geschickte Regulierung von Finanztechnologien ermöglichen, welche gerade bei sich schnell
verändernden Technologien die notwendige Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bietet. Schliesslich ist
zu beachten, dass sich FinTech-Lösungen zunehmend über nationale Grenzen hinweg entwickeln und
nicht nur regulatorisch abgestimmte Ansätze erfordern, sondern auch Standardisierungsbemühungen,
Swiss Fintech Innovations, Universität Zürich, Binzmühlestrasse 14, 8050 Zürich
welche dieser Entwicklung Rechnung tragen. Ein Beispiel hierfür sind etwa die Payment Service
Directive (PSD2) oder die eMoney-License der EU.
2. Entwicklung einer einheitlichen und übergeordneten Roadmap
Idealerweise fliessen die Erkenntnisse und Informationen in einer einheitlichen Strategie zur
Digitalisierung im Finanzbereich zusammen, so dass ein Fahrplan für die Schweiz für die diversen
Teilbereiche entwickelt werden kann, wie etwa zur Regulierung der entsprechenden FinTech-Ansätze,
der Koordination mit internationalen Entwicklungen (z.B. Standardisierungsinitiativen, Forschung). Eine
solche Roadmap muss breit abgestimmt sein und insbesondere auch Regeln sowie ein grundsätzliches
Vorgehen zur Weiterentwicklung enthalten. Besonders zu fördern sind dabei diejenigen Entwicklungen,
für welche gemäss einer Marktanalyse ein besonderes Bedürfnis im Interesse der Kunden, der Anbieter
sowie des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts Schweiz besteht.
3. Abbau von Markteintrittshürden und Innovationsförderung
Es sind Massnahmen zu prüfen, die innovative Ideen fördern und deren Markteinführung so
unkompliziert wie möglich gestalten. Dies umfasst Bewilligungsverfahren wie auch Aufsichtsregimes.
Denkbar wären beispielsweise aufgrund von Grösse, Komplexität und Risikoprofil des Anbieters und
seines Geschäftsmodells abgestufte Lizenz- oder Bewilligungsmodelle. Damit könnte der aktuell
diskutierte bewilligungsfreie Raum („Sandbox“) differenzierter betrachtet werden. SFTI hat bereits eine
ausführlichere Stellungnahme zu den diesbezüglichen Vorschlägen des EFD zur Verringerung von
Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen abgegeben, welche auf Anfrage gerne nachgereicht
wird.
Ein solches Vorgehen fördert generell die Innovation, unabhängig davon, ob diese von neu
gegründeten Start-ups getrieben wird oder von längst bestehenden Finanzdienstleistern wie Banken,
Versicherungen etc., welche ebenfalls substanzielle Investitionen in dieses Thema leisten.
4. Sicherstellung einer in sich stimmigen Rechtsordnung
Generell ist darauf hinzuwirken, dass die Förderung von FinTech durch Schaffung der notwendigen
rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt. Diese sollen insbesondere die Rechtssicherheit bei
elektronisch abgewickelten Geschäftsvorgängen (z.B. Vertragsabschluss, Zustellung eines
geschäftsrelevanten Dokuments etc.) ebenso gewährleisten wie dies in der physischen Welt heute
schon der Fall ist.
Die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen basiert zudem auf der Verfügbarkeit und Nutzung von
Daten sowie der Analyse grosser Datenmengen. Dies erfordert klare Regeln sowohl aus Konsumentenals auch aus Anbietersicht, wobei eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen betroffen ist. Aktuell ist
FinTech entsprechend im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes zu berücksichtigen.
5. Sicherstellen des „digitalen Nachwuchses“
Das Thema FinTech findet derzeit noch wenig Beachtung in Forschung und Lehre, obwohl bereits heute
eine grosse Nachfrage von mehr als 180 FinTech Start-ups sowie Banken, Versicherungen und
Dienstleistern in der Schweiz vorhanden ist. Mit Aus- und Weiterbildungsangeboten, wie z.B. dem
Swiss Fintech Innovation Lab der Universität Zürich, weiteren Forschungs- und Start-upFörderprogrammen ist sicherzustellen, dass der „digitale Nachwuchs“ auch künftig die Nachfrage
decken kann.
Wir danken Ihnen für die wohlwollende Prüfung unserer Argumente und Ihre Unterstützung für das
Postulat. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Daniel Heinzmann
Thomas Puschmann
Präsident Swiss Fintech Innovations
Leiter Arbeitsgruppe Fintech Regulations Swiss Fintech Innovations
Swiss Fintech Innovations, Universität Zürich, Binzmühlestrasse 14, 8050 Zürich