STAATSKANZLEI Kommunikationsdienst des Regierungsrats Peter Buri Leiter Kommunikationsdienst des Regierungsrats Regierungsgebäude, 5001 Aarau Telefon direkt 062 835 12 03 Mobile 079 216 29 80 [email protected] www.ag.ch/sk 8. August 2016 MEDIENMITTEILUNG Kein zusätzlicher Urnengang am 25. September 2016 Die Nachmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden am 25. September 2016 ist unbenutzt verstrichen Am Montag, 8. August 2016, 12.00 Uhr ist die Nachmeldefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden 2016 abgelaufen. Es bleibt bei 7 Urnengängen am 25. September 2016. In den übrigen Bezirken sind die angemeldeten Kandidierenden in stiller Wahl gewählt worden, da in diesen Wahlkreisen nun gleich viele Kandidierende wie Sitze vorhanden sind. Seit dem 29. Juli 2016 stehen bereits die Urnengänge in den Bezirken Aarau, Baden, Rheinfelden und Zofingen sowie in den Kreisen III des Bezirks Baden und VII des Bezirks Bremgarten fest. Bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau gingen innerhalb der gesetzlichen Nachmeldefrist von fünf Tagen nach der Publikation im Amtsblatt vom 3. August 2016 keine zusätzlichen Anmeldungen ein. In folgenden Bezirken und Friedensrichterkreisen kommt es am 25. September 2016 im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden zu Urnengängen: • Bezirk Aarau: Wahl von 8 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern am Bezirksgericht Aarau • Bezirk Baden: Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (100 %) am Bezirksgericht Baden sowie Wahl von 12 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern am Bezirksgericht Baden • Bezirk Rheinfelden: Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats des Bezirks • Bezirk Zofingen: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern am Bezirksgericht Zofingen • Kreis III des Bezirks Baden: Wahl von 4 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern • Kreis VII des Bezirks Bremgarten: Wahl von 4 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern Stille Wahlen Für die Gesamterneuerungswahlen in den übrigen Bezirken sowie Friedensrichterkreisen gingen bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 29. Juli 2016 nicht mehr Kandidaturen ein, als Ämter zu besetzen sind. In der in der Folge angesetzten Nachmeldefrist bis heute Montag, 8. August 2016, 12.00 Uhr wurden keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht. Somit sind die Kandidierenden als in stiller Wahl gewählt erklärt worden (siehe Beilage). Die stillen Wahlen werden im Amtsblatt vom kommenden Freitag, 12. August 2016 publiziert. Beilage: • Übersicht Kandidatinnen und Kandidaten Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden 2016 Weitere Auskünfte für Medienschaffende: Urs Meier, Generalsekretär, Staatskanzlei Telefon 062 835 12 10 (ruft zurück) 2 von 2
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