Medienmitteilung vom 8. August 2016 betreffend stille Wahlen nach

STAATSKANZLEI
Kommunikationsdienst des Regierungsrats
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8. August 2016
MEDIENMITTEILUNG
Kein zusätzlicher Urnengang am 25. September 2016
Die Nachmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden am
25. September 2016 ist unbenutzt verstrichen
Am Montag, 8. August 2016, 12.00 Uhr ist die Nachmeldefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden 2016 abgelaufen. Es bleibt bei 7 Urnengängen
am 25. September 2016. In den übrigen Bezirken sind
die angemeldeten Kandidierenden in stiller Wahl gewählt worden, da in diesen Wahlkreisen nun gleich viele
Kandidierende wie Sitze vorhanden sind. Seit dem
29. Juli 2016 stehen bereits die Urnengänge in den Bezirken Aarau, Baden, Rheinfelden und Zofingen sowie in
den Kreisen III des Bezirks Baden und VII des Bezirks
Bremgarten fest.
Bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau gingen innerhalb
der gesetzlichen Nachmeldefrist von fünf Tagen nach der
Publikation im Amtsblatt vom 3. August 2016 keine zusätzlichen Anmeldungen ein. In folgenden Bezirken und Friedensrichterkreisen kommt es am 25. September 2016 im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und
Kreisbehörden zu Urnengängen:
• Bezirk Aarau: Wahl von 8 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern am Bezirksgericht Aarau
• Bezirk Baden: Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (100 %) am Bezirksgericht Baden sowie Wahl von 12 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern
am Bezirksgericht Baden
• Bezirk Rheinfelden: Wahl von 7 Mitgliedern des Schulrats
des Bezirks
• Bezirk Zofingen: Wahl von 6 Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern am Bezirksgericht Zofingen
• Kreis III des Bezirks Baden: Wahl von 4 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
• Kreis VII des Bezirks Bremgarten: Wahl von 4 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern
Stille Wahlen
Für die Gesamterneuerungswahlen in den übrigen Bezirken
sowie Friedensrichterkreisen gingen bis zum Ablauf der
Anmeldefrist am 29. Juli 2016 nicht mehr Kandidaturen ein,
als Ämter zu besetzen sind. In der in der Folge angesetzten
Nachmeldefrist bis heute Montag, 8. August 2016, 12.00 Uhr
wurden keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht. Somit
sind die Kandidierenden als in stiller Wahl gewählt erklärt
worden (siehe Beilage). Die stillen Wahlen werden im Amtsblatt vom kommenden Freitag, 12. August 2016 publiziert.
Beilage:
• Übersicht Kandidatinnen und Kandidaten Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden 2016
Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Urs Meier, Generalsekretär, Staatskanzlei
Telefon 062 835 12 10 (ruft zurück)
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