Biothane-Workshop BioThane ® findet seit einiger Zeit bei Reitern immer mehr Anklang. Vor Allem bei Distanz- und Wanderreitern verbreitet, setzt es sich aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten immer mehr durch. Bereits seit 1977 entwickelt und vertreibt der Hersteller “BioThane Coated Webbing” aus Ohio in den USA dieses von Optik sowie Haptik her an Leder ähnelnde Material. Vorteile von Biothane: · Gut zu verarbeiten, einfach zu reinigen · UV-Licht resistent - die intensiven Farben verblassen nicht · Abnutzungsbeständig, hohe Reißfestigkeit · Keine Wasseraufnahme · · · · bleibt auch bei Kälte flexibel Verursacht keine Scheuerstellen am Pferd Schimmelresistent, Geruchsneutral Es bleiben keine Bakterien & Keime haften In diesem Workshop stellen wir eine einfache, einfarbige Biothanetrensen bestehend aus Genickriemen, Backenstück, Stirnriemen und Kehlriemen (wie eine Westerntrense) her. Termin: Veranstaltungsort: Dauer Teilnahmegebühr: Kursleitung: Veranstalter: Organisator: Kontakt und Anmeldung schriftlich bis zum 28.08.2016: Teilnehmer: Bankverbindung: Hunde: Verpflegung: Sonstiges: 18.09.2016 um 10 Uhr Willingen 19, 29614 Soltau Ca. 3-4 Stunden VFD-Mitglieder 5 €, Nichtmitglieder 10 € inkl. 5 € Organisationspauschale zzgl. Materialkosten s.u. Fenja Thorey VFD Landesverband Niedersachen und Bremen e.V. VFD Bezirksverband Hohe Heide Fenja Thorey, Willingen 19, 29614 Soltau oder per Mail: [email protected] Tel. 0151/46668885 mind. 5 / max. 10 Teilnehmer VFD BzV Hohe Heide, Sparkasse Uelzen DE 41258501100230114563 Verwendungszweck: Biothaneworkshop; Name des Teilnehmers Hunde sind nicht erwünscht Bitte selbst mitbringen Mitzubringen sind: - eine gute (!) Lochzange - eine große, scharfe Schere - ein großer Schlitzschraubendreher - eine passende Trense zum Größenabgleich Wir werden Beta-Biothane in 16 mm Breite für die Trensen vorbestellen. Daher ist es wichtig, dass bei der Anmeldung die jeweils benötigte Menge und Farbe angegeben werden. Bitte zwei Farben angeben, wir versuchen die gewünschte Farbe zu bestellen bzw. auf die Ersatzfarbe auszuweichen. Seite 1 von 2 Mögliche Biothane-Farben: Schwarz, Dunkelbraun, Rotbraun, Hellbraun, Beige (Khaki), Dunkelgrün, Mittelgrün, Neon-Grün, Hellgrün (Pastell-Grün), Blau, Mittelblau, Hellblau (Pastell-Blau), Lila (Violett), Hellviolett (Pastell-Lila), Weinrot (Brombeer), Rot, Neon-Orange, Neon-Pink, Rosa (Pastell-Pink), Goldgelb, Neon-Gelb, Grau, Weiß Um das richtige Maß zu ermitteln, werden folgende cm Angaben von einem eigenen, dem Pferd gut passenden Kopfstück benötigt. Die erforderliche Zugabe ergibt sich durch die benötigten Überstände bzw. durch benötigten Verstellmöglichkeiten. Bei einem Biothanekopfstück sind Genick- und Kehlriemen geteilt, daher muss beim Kehlriemen auch über das Genick gemessen werden. Die benötigten Schrauben und Schnallen bestellen wir in ausreichender Zahl mit (Kostenbeitrag 6,- €). Für die Bestellmenge bitte folgende Längen ausmessen: · Länge von Gebissring zu Gebissring plus 35 cm · Länge Stirnriemen plus 15 cm · Kehlriemen plus 15 cm Die Länge bitte auf ganze Meter aufrunden und die Kosten errechnen. Der Preis pro Meter beträgt 3,- €. Ich benötige _____________ _____Meter Biothane, 3,- € pro Meter ergibt _______________ € Wunschfarbe __________________ Ersatzfarbe ____________________ Farbe Beschläge: silber (6,- €) gold (6,- €) Name: __________________________________________ Materialkosten Biothane: __________________________ + 6,- € Beschläge + 5,- € Teilnahmegebühr + ggf. 5,- € Organisationspauschale für Nichtmitglieder = Gesamtbetrag: __________________________________ Der Gesamtbetrag ist bis zum 28.08.2016 (Zahlungseingang) per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das oben genannte Konto zu zahlen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Teilnahmegebühr zzgl. Materialkosten auf dem Konto der VFD Niedersachsen und Bremen e.V., BzV Hohe Heide sowie der Übersendung dieses Bestellformulars und des unterschriebenen Anmeldeformulars inkl. Veranstaltungsbedingungen (Seite 2) gültig. Seite 2 von 2 Nennformular zur Veranstaltung: am: Teilnehmer . . in: O ohne Pferd . O Reiter O Fahrer mit Name: -Spänner . Geb.-Datum: . Straße und Hausnr.: . PLZ und Ort: . Tel.: E-Mail: . VFD-Mitgl. im Bezirksverband: . Mitgl. Nr: . (nur für Jugendliche): Für die Dauer der Veranstaltung übernimmt die Aufsichtspflicht (Name): . Bemerkungen: . Pferd Name: Alter: . Stockmaß: . Rasse: . . Geschlecht: . Besitzer, falls abweichend von Reiter mit Adresse: . Das Startgeld von . . O habe ich überwiesen Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen. Ich habe die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (2. Seite) gelesen, verstanden und erkläre mich mit ihnen einverstanden. . Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) Allgemeine Veranstaltungsbedingungen der VFD Niedersachsen und Bremen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.). Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Zugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 4-jährig sein. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers. Jeder Reiter sollte einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd eine Schutzkappe nach DIN-Norm tragen. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart kann bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei erfasst werden. Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der VFD §7 und die Strafordnung des Bundesverbandes der VFD (StrafOBV) verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Nennungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Nennungsschluss (Poststempel) eingehen. Es werden nur Nennungen mit gleichzeitiger Zahlung des Nenn- bzw. Startgeldes bzw. der in der Ausschreibung genannten Anzahlung entgegengenommen. Das Nenngeld ist per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen zurückerstattet. Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Sportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO) bin. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht startberechtigt wäre. Ich bin damit einverstanden, dass auf dieser Veranstaltung von mir oder meinen Familienmitgliedern gemachtes Fotound Filmmaterial eventuell veröffentlicht wird. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die auf dieser Seite aufgeführten allgemeinen sowie die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe. Ort, Datum . Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)
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