BĂĽrgerinitiative Viersen-Hamm e. V. Postfach 10 03 20 41703 Viersen

Bürgerinitiative Viersen-Hamm e. V.
Postfach 10 03 20
41703 Viersen
Gegen Eingangsbestätigung
16.11.2015
Anregung gemäß § 24 GO NRW
Sehr geehrte Frau Anemüller,
seit der Einweihung des Bahnhofsvorplatzes ist der BIVH e.V. aufgefallen, das auf den 17
Kurzzeitparkplätzen rechts vor dem Bahnhofsgebäude kaum Fahrzeuge parken. Im Schnitt
stehen dort 1-2 PKW, selten einmal bis zu 4 PKW. Wir haben dies auch fotografisch
dokumentiert und einige Bilder beigefügt.
Nach Rückfrage bei Frau Krätschmer, Leiterin des FB Stadtplanung haben wir u.a.
folgende Stellungnahme erhalten:
Die Kurzzeitparkplätze auf dem Bahnhofsvorplatz wurden nicht gefördert; förderrechtliche
Bindungen für diese Stellplatzanlage bestehen daher nicht.
Da keine Zweckbindung für diese Parkplätze durch öffentliche Förderung besteht,
schlagen wir vor, diese Fehlplanung dadurch teilweise zu heilen, dass die rechte Reihe
der Parkplätze in Dauerparkplätze umgewandelt wird, damit die für diese Parkplätze
aufgewendeten Steuermittel nutzbringend verwendet werden können, da dann die
Parkplätze auch von Anwohnern genutzt werden könnten und gleichzeitig die Parkplätze
an der Gerhard-Hauptmann Straße entlasten würden.
Weiterhin sollte die Stadtverwaltung auch die zuständige Denkmalbehörde über diesen
Vorgang informieren, da nur durch die jetzige Breite der Kurzzeitparkplätze eine
Verkürzung der denkmalgeschützten Mittelinsel begründet wurde. Hätte die Stadt den
Bahnhofsvorplatz nach dem wirklichen Bedarf an Kurzzeitparkplätzen geplant, wäre eine
Reihe voll ausreichend gewesen und die Gesamtbreite der Kurzzeitparkplätze hatte um
mindestens 5 m zugunsten der Mittelinsel verkürzt werden können. Dann wäre der
Denkmalcharakter besser gewahrt gewesen.
Mit bestem Gruß
Dr. Volker Breme
Sprecher der BI Viersen-Hamm
Dipl.-Ing. Manfred Haak
stellvertr. Sprecher der BI Viersen-Hamm
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