Öffentliche Sitzung des - Gemeinde Katlenburg

Gemeinde Katlenburg-Lindau
Der Gemeindewahlleiter
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0 55 52 / 99 37 28
0 55 52 / 99 37 50
[email protected]
www.katlenburg-lindau.de
Gemeindeverwaltung-Postfach 1150-37187 Katlenburg-Lindau
Ihr Ansprechpartner : Volker Mönnich
37191 Katlenburg-Lindau, Bahnhofstraße 6
Zimmer 19 (1.OG)
Aktenzeichen 12 91 00 – 03
Katlenburg-Lindau, den 24.08.2016
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
über die Kommunalwahlen im Gebiet der Gemeinde Katlenburg-Lindau
am Sonntag, dem 11.09.2016
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Einwohnerinnen und Einwohner!
1. Am Sonntag, dem 11. September 2016, finden in der Gemeinde Katlenburg-Lindau
folgende Komunalwahlen statt:
Kreiswahl, Gemeindewahl und Ortsratswahlen in Berka, Elvershausen,
Gillersheim, Katlenburg, im Flecken Lindau, in Suterode und Wachenhausen.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Katlenburg-Lindau ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt, die in
der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.04.2016 im Einzelnen erwähnt wurden (Berka,
Elvershausen, Gillersheim, Katlenburg I, Katlenburg II, Lindau I, Lindau II, Suterode und
Wachenhausen).
In der Wahlbenachrichtigung, die jeder wahlberechtigten Person spätestens am
21.08.2016 zugestellt worden ist, sind der maßgebende Wahlbezirk und der Wahlraum
angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
3. Jede wählende Person hat für die Wahl zur Vertretung drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen zu den Vertretungen statt (wie am 11.09.2016, nämlich Kreiswahl,
Gemeindewahl und Ortsratswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen, insgesamt also maximal neun Stimmen.
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Bankverbindungsdaten
Kreissparkasse Northeim
Volksbank Mitte
IBAN DE86262500010040002891
IBAN DE15260612910054310770
BIC NOLADE21NOM
BIC GENODEF1DUD
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4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten jeweils für die Wahl der oben genannten Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge mit Parteibezeichnung oder Kennwort der Wählergruppe und
die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur
Stimmabgabe.
5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie
bei der Wahl zu den angegebenen Vertretungen durch Ankreuzen von Feldern oder
auf andere eindeutige Weise die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber kennzeichnet,
der oder dem sie die Stimme jeweils geben will.
Sie kann
a) einer Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit), einer Listenbewerberin oder einem Listenbewerber (Bewerberin oder Bewerber in dem
Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe) oder einem Einzelwahlvorschlag bis
zu drei Stimmen geben,
b)
ihre Stimmen verschiedenen Listen geben,
c) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste geben, ohne an die Reihenfolge dieser Liste gebunden zu sein,
d) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Listen und Einzelwahlvorschlägen geben, jedoch nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel,
der Stimmzettel ist sonst ungültig!
6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.
7. Wer keinen Wahlschein hat, kann die Stimmen nur in dem für sie / ihn zuständigen
Wahlraum abgeben.
8. Wahlscheininhaberinnen / Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlbereich,
für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen:
Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die
sie wahlberechtigt ist.
b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
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c) Sie unterschreibt unter Angabe des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
d) Sie verlegt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
Wahlleitung (Gemeindewahlleiter der Gemeinde Katlenburg-Lindau) so rechtzeitig,
dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.
Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für welche sie wahlberechtigt ist,
benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
9. Die Wahl ist öffentlich. Es hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder
sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Ahrens
Gemeindewahlleiter