WM - Workshop
WM Seminare
Workshop
Beteiligungsanzeigen und
sonstige KWG-Anzeigen
(§ 24 KWG und §§ 2c, 12a, 24a, 31 KWG)
Mit Ausblick
auf die neue AnzV
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
Referentin
Anja Albert
25. November 2016
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Referentin, Zielsetzung
Referentin
Anja Albert
ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Bankenaufsicht der Hauptverwaltung Düsseldorf der Deutschen Bundesbank
tätig. Nach Abschluss eines Studiums der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule der Bundesbank war Frau Albert
zunächst in der Institutsaufsicht und danach im Stab des Regionalbereichsleiters Banken und Finanzaufsicht der
Hauptverwaltung Düsseldorf tätig. Dabei war sie u. a. zuständig für die Bearbeitung von Auslegungsfragen zum
Kreditwesengesetz, zu bankaufsichtlichen Verordnungen und sonstigen aufsichtsrechtlichen Regelungen. Sie hat
sich darüber hinaus mit der Umsetzung bankaufsichtsrechtlicher Neuerungen in die Praxis beschäftigt. Seit einigen
Jahren ist Frau Albert wieder in der Institutsaufsicht tätig und dabei u. a. mit der Auswertung bankaufsichtlicher
Unterlagen und der Bewertung bankaufsichtlicher Sachverhalte befasst. Darüber hinaus kommentiert sie die Vorschrift des § 24 KWG, die Anzeigenverordnung und weitere Regelungen für einen renommierten Kommentar zum
Bankaufsichtsrecht.
Zielsetzung
Die in den letzten Jahren häufig geänderte Vorschrift des § 24 KWG über Beteiligungen, Geschäftsleiter, Aufsichtsund Verwaltungsräte sowie sonstige Anzeigen gehört zu den zentralen Regelungen des Kreditwesengesetzes. Von
erheblicher Bedeutung für das Meldewesen der Institute ist darüber hinaus die Anzeigenverordnung (AnzV), deren
Überarbeitung aufgrund neuer bankaufsichtlicher Anforderungen aktuell ansteht. Die absehbaren Änderungen
für die Anzeigenpraxis, insbesondere die Neuerungen der einschlägigen Meldevordrucke, sind selbstverständlich
Gegenstand des Seminars. Auch die aktuellen Veröffentlichungen der BaFin, der Bundesbank sowie der europäischen
Aufsichtsbehörde EBA zu der Thematik werden berücksichtigt.
Im Mittelpunkt des Beteiligungsmeldewesens stehen die aktivischen und passivischen engen Verbindungen sowie
die bedeutenden Beteiligungen im Sinne des KWG (bzw. die qualifizierten Beteiligungen lt. CRR). Darüber hinaus
werden die Befreiungen von der Konsolidierung (§ 31 KWG) skizziert, für deren Anzeige die Meldevordrucke ebenfalls
verwendet werden.
Bei den Anzeigen von Inhabern bedeutender Beteiligungen an Instituten (§ 2c KWG) sind die Vorgaben der kürzlich
geänderten Inhaberkontrollverordnung und des neuen BaFin-Merkblattes zur Inhaberkontrolle zu berücksichtigen.
Der Workshop gibt einen theoretischen und praktischen Überblick über die maßgeblichen aufsichtsrechtlichen
Vorschriften. Die verschiedenen Beteiligungsbegriffe werden systematisch herausgearbeitet. Die komplexen Regelungen für Beteiligungsanzeigen nach § 24 KWG (sowie nach §§ 2c, 12a, 31 KWG) werden durch praxisnahe Beispiele
und Übungen vertieft.
Das WM-Seminar beinhaltet darüber hinaus auch die sonstigen Anzeigepflichten nach §§ 24, 24a KWG über die
personellen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse der Institute. Hierzu zählen neben den ZweigstellenAnzeigen insbesondere die Anzeigen über die Bestellung von Geschäftsleitern sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitgliedern, wobei die Details hierzu in den einschlägigen, erst kürzlich neu gefassten BaFin-Merkblättern
geregelt sind. Ferner beinhaltet § 24 KWG auch diverse Anzeigepflichten im Zusammenhang mit der Vergütung von
Organmitgliedern und Mitarbeitern.
Programm
Programm
25. November 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Rechtsgrundlagen für das Meldewesen:
 KWG, Anzeigenverordnung, Inhaberkontrollverordnung, Meldevordrucke, EU-Verordnung CRR
 BaFin-Rundschreiben zu Beteiligungsanzeigen
 Neue BaFin-Merkblätter zu Geschäftsleitern, Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie zu § 2c KWG
 EBA-Guidelines zu Vergütungsanzeigen
Allgemeine Hinweise zu KWG-Anzeigen
 Einreichungsverfahren, Einreichungsarten
 Einreichungsfristen und -termine
Systematik der Beteiligungsbegriffe des KWG bzw. der CRR
Praxisbeispiele und Übungen zu Einzel- und Sammelanzeigen
 Bedeutende Beteiligungen im Sinne des KWG (bzw. qualifizierte Beteiligungen lt. CRR)
 Aktivische und passivische enge Verbindungen
 Nachgeordnete ausländische Unternehmen (§ 12a KWG)
 Befreiung von der Konsolidierung (§ 31 KWG)
 Anzeigen von Inhabern bedeutender Beteiligungen an Instituten (§ 2c KWG)
Sonstige Anzeigen nach §§ 24, 24a KWG
 Geschäftsleiter (Bestellung, Nebentätigkeiten, Beteiligungen)
 Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitglieder
 Vergütung von Organmitgliedern und Mitarbeitern
Zweigstellen
 Fusionen, Eigenkapital-, Rechtsform- und Firmenänderungen
 Kredite an einflussreiche Gesellschafter
Ausblick auf Neuerungen, insbesondere auf die absehbaren Änderungen der
Anzeigenverordnung und der Meldevordrucke u.a. für Beteiligungen
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
Datum
25. November 2016 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Voltastraße 29,
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 7926 0
· Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
·
Werbung
www.wertpapiermitteilungen.de
Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung)
zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-838N
&
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar “Beteiligungsanzeigen ..." am 25. November 2016 in
Frankfurt am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe
von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die
Rechnung bitte ich auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Rules
Regulations
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung
vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme Rules & Regulations,
den Regulierungs-Newsletter der
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
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TEIL IV
AUS DEM INHALT:
Seite 1157
Rechtsanwältinnen Dr. Barbara Roth, LL.M., und
Dr. Denise Blessing, München
Die neuen Vorgaben zur Kostentransparenz nach MiFID II
Seite 1163
Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernhard Kramer, VillingenSchwenningen
Scalping ein Pressedelikt?
– Zur Verjährung informationsgestützter Marktmanipulation (BGHSt 59, 105 = WM 2014, 890) –
Seite 1166
BGH, 27.4.2016 – VII ZB 61/14
Zur Frage der Fortgeltung von § 16 Abs. 2 Satz 2 des
Gesetzes betreffend die Landessparkasse zu Oldenburg
vom 3. Juli 1933
Seite 1168
BGH, 9.6.2016 – IX ZR 314/14
Unwirksamkeit einer Abrechnungsvereinbarung, welche
Parteien von Aktienoptionsgeschäften, die dem deutschen
Recht unterliegen, für den Fall der Insolvenz einer Partei
treffen, soweit diese § 104 InsO widerspricht
Seite 1180
OLG Düsseldorf, 19.10.2015 – I-26 W 14/15 [AktE]
Zur Frage der Aussetzung eines Spruchverfahrens, wenn
in einem Vorlageverfahren durch den BGH über eine auch
für das Spruchverfahren bedeutsame Rechtsfrage entschieden wird
Seite 1182
BGH, 12.5.2016 – IX ZR 65/14
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger,
der die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
kennt, von einem schlüssigen Sanierungskonzept des
Schuldners ausgehen darf
Postverlagsort Frankfurt a. M.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen
lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
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E-Mail
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Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
D 22085 C
25
25. Juni 2016
70. Jahrgang
Seiten 1157-1204
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Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Redaktionsbeirat:
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR
168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme
am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der
Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis
erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am
Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­
schä­di­gung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der
Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine
weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall
wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber
dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich,
dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche
Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte
hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung.
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Fax +49 69 2732 200
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